Frühpensionierung: Machbar bei rechtzeitiger Vorsorge
Nicht jeder Berufstätige möchte bis zum regulären Pensionsalter warten, um endlich in Rente gehen zu können. Viele möchten am liebsten schon mit 55 oder 60 Jahren in den Ruhestand treten. Dabei sind die Beweggründe für Gedankengänge um das Thema Frühpensionierung sind so unterschiedlich wie die Menschen selbst. Manche Arbeitnehmer kommen einfach nicht mehr mit neuen Techniken oder Firmenstrukturen zurecht, andere leiden unter physischen oder psychischen Beschwerden, die nächsten möchten sich einen Lebenstraum erfüllen.
Die Planung einer Frühpensionierung ist eine aufwendige Prozedur, die viel Vorlaufzeit und Sachkenntnis erfordert.
Eines ist sicher: Wenn Sie früher in Rente gehen, haben Sie weniger Geld zur Verfügung, um laufende Kosten und Sonderausgaben zu bestreiten. Nicht nur Ihr gewohntes Monatseinkommen ist geringer, sondern auch das Pensionskassenguthaben, welches zudem für die Zeit bis zum regulären Pensionsalter nicht mehr verzinst wird. Wenn Sie sich für den Rentenbezug aus der Pensionskasse entscheiden, sinkt bei einer früheren Pensionierung der Umwandlungssatz. Falls Sie von angespartem Privatvermögen oder ausgezahltem Pensionskassenkapital zehren müssen, statt es gewinnbringend anlegen zu können, schrumpfen auch dort die Zinseinnahmen. Jemand, der vor der Frühpensionierung ein Einkommen von ca. CHF 100‘000 pro Jahr bezieht und nicht zielgerichtet vorsorgt, muss im schlimmsten Falle bis zum Erreichen des regulären Pensionsalters mit einer jährlichen Einkommenslücke von CHF 60‘000 pro Jahr rechnen.
Ob Ihre Pension für Ihre individuellen Erfordernisse ausreichen wird und wie Sie das Optimum aus Ihrem Vermögen herausholen, lässt sich nur durch die Beantwortung vieler einzelner Fragen herausfinden.
Damit aus dem Traum vom frühen Ruhestand nicht eines Tages ein finanzieller Albtraum wird und Sie nicht zu schnell und zu viel Ihres privaten Vermögens angreifen müssen, gilt insbesondere bei dieser Thematik: Rechnen, planen und optimieren Sie, und zwar rechtzeitig, detailliert und in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Finanzexperten. Er errechnet nicht nur die zu erwartenden finanziellen Einbussen pro Jahr, das sie früher in Pension gehen. Gemeinsam mit Ihnen analysiert er sachlich und objektiv Ihre aktuellen und zukünftigen finanziellen Verhältnisse und das Optimierungspotenzial, achtet auf relevante Einzelheiten und weiss um die Einhaltung wichtiger Fristen. Zudem werden alle steuerlichen Aspekte, Zinsentwicklungen etc. in die Berechnungen mit einbezogen.
Wenn am Ende schliesslich alle Puzzlesteine zusammengesetzt sind, haben Sie die Sicherheit, ob und unter welchen Bedingungen eine Frühpensionierung für Sie machbar ist. Vor allen Dingen können Sie rechtzeitig Vorsorgemassnahmen ergreifen, um die durch die Frühpensionierung zusätzlich entstehende Einkommenslücke durch die Kürzung Ihrer Rente teilweise oder vielleicht sogar vollständig zu schliessen.
Zusammengefasst: Eine Frühpensionierung ist möglich, wenn Sie rechtzeitig Vorsorgemassnahmen treffen.
Frühpensionierung finanziell auffangen
Beispiele für Möglichkeiten
Eine gute Voraussetzung, um als Frühpensionär Einkommenslücken teilweise zu schliessen und durch die Frühpensionierung entstehende Kosten aufzufangen, ist die Unterstützung Ihres Arbeitgebers.
Folgende Varianten sind möglich:
- Ihr Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten der Überbrückungsrente.
- Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen eine einmalige Abgangsentschädigung aus.
Bei den meisten Pensionskassen ist eine Überbrückungsrente möglich, die entweder von der Pensionskasse selbst oder vom Arbeitgeber (mit)finanziert wird. Der Zweck der Überbrückungsrente ist es hauptsächlich, einen gewissen finanziellen Ausgleich für die Zeit vor dem regulären Pensionsalter zu schaffen – und zwar vor allem dann, wenn Sie die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) vorbeziehen.
Viele Arbeitgeber bieten Ihren Arbeitnehmern aus unterschiedlichen Beweggründen von sich aus an, in die Frühpension zu gehen, indem Sie sich finanziell daran beteiligen. Da in manchen Fällen sogar eine Reduzierung der Mitarbeiterzahl gewünscht oder erforderlich ist, können auf diese Weise Kündigungen vermieden werden.
Ob Ihr Arbeitgeber vielleicht sogar eine Überbrückungsrente mitfinanziert und zusätzlich eine einmalige Abgangsentschädigung zahlt, hängt von der jeweiligen Unternehmenssituation ab. Einen rechtlichen Anspruch können Sie auf keine der beiden Varianten geltend machen.
Falls Ihr Arbeitgeber sich nicht an der Überbrückungsrente beteiligt, müssen Sie sich selbst um die Finanzierung der Überbrückungsphase kümmern beziehungsweise einen fachkundigen Berater hinzuziehen. Sollte Ihre finanzielle Situation entsprechend gut sein, kann es sein, dass Sie sich nach dem Gegenüberstellen aller positiven und negativen Aspekte sogar gegen die Überbrückungsrente entscheiden.
Denn wo die Überbrückungsrente zwar im ersten Moment einen scheinbar finanziellen Vorteil darstellt, kann sich dieser Vorteil durch lebenslange Leistungskürzungen und höhere steuerliche Belastungen an anderen Stellen als gravierender Nachteil herausstellen. Also gilt auch hier wieder: Eine pauschale Empfehlung kann nicht gegeben werden.
Optimierungsmöglichkeiten
Desweiteren bieten sich Optimierungsmöglichkeiten an, die Sie selbst in der Hand haben und, wie alle anderen Aspekte auch, einer ausführlichen Überprüfung der Vor- und Nachteile in Bezug auf Ihre individuelle Situation unterziehen müssen. Hier einige Beispiele:
AHV-Vorbezug
Sie können die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) vorbeziehen. Das kann sich durchaus lohnen, auch wenn Sie die AHV nur bis zu zwei Jahren vorbeziehen können, Ihr AHV-Anspruch bei einem Vorbezug dauerhaft gekürzt wird und Sie als nicht erwerbstätiger Frühpensionär bis zum regulären Pensionierungsalter weiterhin Beiträge in die AHV einzahlen müssen, welche sich bei Bezug einer Überbrückungsrente sogar erhöhen können.
Pensionskasseneinkauf
Sie können sich frühzeitig in die Pensionskasse einkaufen. Manche Pensionskassen bieten für zukünftige Frühpensionäre vorteilhafte Sonderkonditionen in puncto Pensionskasseneinkauf an.
Kapitalverzehr
Sie können rechtzeitig dafür sorgen, dass Ihnen ein bestimmter und klar begrenzter Teil Ihres Vermögens zum Kapitalverzehr zur Verfügung steht.
Zinseinkünfte
Sie können Ihr Vermögen so gewinnbringend wie möglich anlegen, um ein Einkommen durch Zinsen zu generieren. Planen und investieren Sie früh genug!
Mieteinnahmen
Falls Sie über eine entsprechende Immobilie verfügen, können Sie eventuell einen Teil vermieten.
Nebenerwerb
Sie können einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, um Ihr regelmässiges Einkommen aufzustocken.
Experten-Tipp: Eigentümer von Immobilien können sich unter bestimmten Voraussetzungen einen lohnenswerten finanziellen Vorteil durch eine Aufstockung Ihrer Hypothek verschaffen. Ob das in Ihrem persönlichen Fall sinnvoll ist, kann nur durch die Analyse Ihrer Gesamtsituation beantwortet werden.
Hinweis: Dies ist ein Auszug aus dem Ratgeber „Ihre Pensionierung planen“ von Milesi Asset Management.
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4 Kommentare
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Zitat zum Thema Geld
FinanzZitat von FinanzMonitor.com.
Wie hoch sind im Kanton Bern die Steuern bei Kapitalbezug des PK-Guthabens? Und wie finanziere ich die Steuerlast? Kann man das gleich mit der Auszahlung des PK-Guthabens verrechnen oder muss man dies separat, also aus einem Cash-Bestand finanzieren? Beispiel Kt. Bern, Auszahlung von 1Mio.
Guten Tag Martin
Die Steuer beträgt bei diesem Betrag etwa 10% und wird direkt bei der Auszahlung vorgenommen (d.h. Sie erhalten den Nettobetrag nach Steuern ausbezahlt).
Den genauen Steuerbetrag können Sie bei einer Suche nach „Sonderveranlagung Vorsorge: Kapitalleistungen / Kapitalabfindungen“ resp. direkt auf dieser Seite hier für den Kanton Bern: http://www.fin.be.ch/fin/de/index/steuern/steuern_berechnen/steuerrechner/sonderveranlagung_vorsorge.html nach Eingabe von weiteren Daten (Zivilstand, Konfession, Wohngemeinde) berechnen.
Ich bin 61 und werde im Januar entlassen und möchte dann nach Asien auswandern.
Kann ich das PK Geld auf ein FZ-Konto transferieren lassen oder muss ich es Auszahlen lassen wenn ich keine Rente in Anspruch nehmen will? Oder muss es an die BVG Auffangeinrichtung überwiesen werden?
Guten Tag Max S.
Sie sollten das mit Ihrer Pensionskasse anschauen. Vermutlich sind Sie für Ihre Pensionskasse noch kein „Vorsorgefall“ und haben keinen Anspruch auf eine Frühpensionierung. Wenn dies zutrifft, dann können Sie sich das Geld durch die Pensionskasse auf ein (oder 2) durch Sie zu eröffnendes Freizügigkeitskonto überweisen lassen. Wir empfehlen Ihnen, das Geld auf zwei Konten bei zwei Vorsorgestiftungen überweisen zu lassen, um kein Klumpenrisiko zu haben und um möglicherweise Steuern bei der Auszahlung (in unterschiedlichen Jahren) zu sparen. Das Geld können Sie ab Auswanderung nach Asien beziehen oder es auch stehen lassen und spätestens zum 70. Geburtstag beziehen