Derzeit mehren sich die kritischen Stimmen zur Wohneigentumsförderung (WEF) via Pensionskasse. Seit 1995 ist es möglich, Gelder aus der Pensionskasse zur Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum einzusetzen. Diese Vorsorgegelder können entweder bezogen werden oder als Sicherheit verpfändet werden. Eine Übersicht zu den Vorteilen und Nachteilen eines Vorbezugs vs. einer Verpfändung haben wir hier veröffentlicht. Weiter ist es auch möglich, Hypotheken mit Geldern aus der 2. Säule zurückzuzahlen.

Doch woher kommen die kritischen Stimmen und was sind die Argumente gegen die Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der zweiten Säule? Allen voran in der NZZ wurden in letzter Zeit mehrere Artikel veröffentlicht, die für eine Aufhebung der Möglichkeit eines WEF-Vorbezugs plädieren. Ein Argument ist der administrative Aufwand, den die Pensionskassen mit der Prüfung von Anträgen haben. Sie werden zustimmen, dass dies kein Argument für Sie als Haus- oder Wohnungskäufer ist. Ein wichtigeres Argument ist, dass dank dem WEF-Vorbezug Schweizer Eigentumswohnungen oder Häuser erwerben, die eigentlich zu wenig Eigenmittel haben. Dies ist tatsächlich ein Problem. Frau Yvonne Seiler Zimmermann zeigt in diesem Artikel aus dem Schweizerischen Treuhänder auf, dass ein Vorbezug (nicht aber zwingend auch die Verpfändung) ein Risiko fürs Alter darstellen kann. Durch einen Vorbezug entsteht eine Vorsorgelücke. Nicht immer steigt aber der Lohn so stark, dass diese geschlossen werden kann.

Ebenfalls war in der Presse zu lesen, dass die Wohneigentumsförderung nicht den gewünschten Effekt (weniger Mieter) hatte. Das ist falsch. Die Wohneigentumsquote in der Schweiz ist seit der BVG-Revision 1995 um rund 7% auf rund 40% angestiegen – eine Steigerung um 20%.

FinanzMonitor.com ist der Ansicht, dass die zweite Säule ein sinnvolles Instrument ist, um auch im Alter einen angemessenen Lebensstandard halten zu können. Und dieses Zwangssparen ist leider notwendig. Sehr viele Schweizer verfügen nicht über die Disziplin, regelmässig und über einen sehr langen Zeitraum Geld anzusparen. Allerdings kann die zweite Säule auch als staatliche temporäre Enteignung angesehen werden. Gerade jungen Menschen fehlt das Geld, das sie in die Pensionskasse abführen müssen. Umsomehr ist es sinnvoll, dass es einige Ausnahmen gibt, wie man doch sein Vorsorgekapital beziehen kann. Diese sind sinnvollerweise sehr restriktiv. Der Bezug oder die Verpfändung von Vorsorgegeld für selbst bewohntes Wohneigentum erachten wir aber als sinnvoll. Immobilien sind idR eine gute Wertanlage, weil deren Wert langfristig zumindest stabil bleiben sollte.

Problematisch ist es, wenn sich Schweizer Wohneigentum kaufen, das sie sich ohne Pensionskasse nicht leisten könnten. Hier gilt es aber, den Hebel bei den Banken anzusetzen. Diese müssen sicherstellen, dass sich die Person das Haus oder die Wohnung auch leisten kann. Anscheinend gibt es Banken, die bei der Verpfändung von Vorsorgegeldern ganz auf Eigenmittel verzichten. Eine solche Praxis sollte unterbunden werden. Wer es bis zum Alter von 35 oder 40 Jahren nicht geschafft hat, Geld zu sparen, der sollte sich auch nicht mit Vorsorgegeldern massiv verschulden können. Eine Streichung der Wohneigentumsförderung wäre jedoch der falsche Weg. Dies würde eine Vielzahl von Schweizern bestrafen, die seriös Geld sparen, aber noch zu jung sind oder noch zu wenig lang im Arbeitsleben sind (ev. wegen langjährigem Studium/Weiterbildungen).

Der Schritt, die Pensionskasse für die Finanzierung von Wohneigentum einzusetzen, muss gut überlegt werden. Mit den aktuell sehr tiefen Hypothekarzinsen ist es in vielen Fällen sinnvoll, die 2. Säule nur zu verpfänden. Die Verzinsung nach Steuern ist höher oder zumindest gleich hoch wie die Hypothekarzinsen, es fallen keine Steuern beim Bezug an und die Alters- und Risikoleistungen der Pensionskasse werden nicht gekürzt.