Wohneigentums-Finanzierung via Pensionskasse abschaffen?
Derzeit mehren sich die kritischen Stimmen zur Wohneigentumsförderung (WEF) via Pensionskasse. Seit 1995 ist es möglich, Gelder aus der Pensionskasse zur Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum einzusetzen. Diese Vorsorgegelder können entweder bezogen werden oder als Sicherheit verpfändet werden. Eine Übersicht zu den Vorteilen und Nachteilen eines Vorbezugs vs. einer Verpfändung haben wir hier veröffentlicht. Weiter ist es auch möglich, Hypotheken mit Geldern aus der 2. Säule zurückzuzahlen.
Doch woher kommen die kritischen Stimmen und was sind die Argumente gegen die Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der zweiten Säule? Allen voran in der NZZ wurden in letzter Zeit mehrere Artikel veröffentlicht, die für eine Aufhebung der Möglichkeit eines WEF-Vorbezugs plädieren. Ein Argument ist der administrative Aufwand, den die Pensionskassen mit der Prüfung von Anträgen haben. Sie werden zustimmen, dass dies kein Argument für Sie als Haus- oder Wohnungskäufer ist. Ein wichtigeres Argument ist, dass dank dem WEF-Vorbezug Schweizer Eigentumswohnungen oder Häuser erwerben, die eigentlich zu wenig Eigenmittel haben. Dies ist tatsächlich ein Problem. Frau Yvonne Seiler Zimmermann zeigt in diesem Artikel aus dem Schweizerischen Treuhänder auf, dass ein Vorbezug (nicht aber zwingend auch die Verpfändung) ein Risiko fürs Alter darstellen kann. Durch einen Vorbezug entsteht eine Vorsorgelücke. Nicht immer steigt aber der Lohn so stark, dass diese geschlossen werden kann.
Ebenfalls war in der Presse zu lesen, dass die Wohneigentumsförderung nicht den gewünschten Effekt (weniger Mieter) hatte. Das ist falsch. Die Wohneigentumsquote in der Schweiz ist seit der BVG-Revision 1995 um rund 7% auf rund 40% angestiegen – eine Steigerung um 20%.
FinanzMonitor.com ist der Ansicht, dass die zweite Säule ein sinnvolles Instrument ist, um auch im Alter einen angemessenen Lebensstandard halten zu können. Und dieses Zwangssparen ist leider notwendig. Sehr viele Schweizer verfügen nicht über die Disziplin, regelmässig und über einen sehr langen Zeitraum Geld anzusparen. Allerdings kann die zweite Säule auch als staatliche temporäre Enteignung angesehen werden. Gerade jungen Menschen fehlt das Geld, das sie in die Pensionskasse abführen müssen. Umsomehr ist es sinnvoll, dass es einige Ausnahmen gibt, wie man doch sein Vorsorgekapital beziehen kann. Diese sind sinnvollerweise sehr restriktiv. Der Bezug oder die Verpfändung von Vorsorgegeld für selbst bewohntes Wohneigentum erachten wir aber als sinnvoll. Immobilien sind idR eine gute Wertanlage, weil deren Wert langfristig zumindest stabil bleiben sollte.
Problematisch ist es, wenn sich Schweizer Wohneigentum kaufen, das sie sich ohne Pensionskasse nicht leisten könnten. Hier gilt es aber, den Hebel bei den Banken anzusetzen. Diese müssen sicherstellen, dass sich die Person das Haus oder die Wohnung auch leisten kann. Anscheinend gibt es Banken, die bei der Verpfändung von Vorsorgegeldern ganz auf Eigenmittel verzichten. Eine solche Praxis sollte unterbunden werden. Wer es bis zum Alter von 35 oder 40 Jahren nicht geschafft hat, Geld zu sparen, der sollte sich auch nicht mit Vorsorgegeldern massiv verschulden können. Eine Streichung der Wohneigentumsförderung wäre jedoch der falsche Weg. Dies würde eine Vielzahl von Schweizern bestrafen, die seriös Geld sparen, aber noch zu jung sind oder noch zu wenig lang im Arbeitsleben sind (ev. wegen langjährigem Studium/Weiterbildungen).
Der Schritt, die Pensionskasse für die Finanzierung von Wohneigentum einzusetzen, muss gut überlegt werden. Mit den aktuell sehr tiefen Hypothekarzinsen ist es in vielen Fällen sinnvoll, die 2. Säule nur zu verpfänden. Die Verzinsung nach Steuern ist höher oder zumindest gleich hoch wie die Hypothekarzinsen, es fallen keine Steuern beim Bezug an und die Alters- und Risikoleistungen der Pensionskasse werden nicht gekürzt.
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4 Kommentare
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Aktuell: Vergleichen und Geld sparen
Zitat zum Thema Geld
FinanzZitat von FinanzMonitor.com.
Heute liegt der Zins der pk oft bei 0.25%, da ist ein WEF eindeutig doch von Vorteil da die Hypozinsen sich im Rahmen von 1-2% bewegen.
Guten Tag Lumumba
Sie haben recht: meist ist es sinnvoller, auf höhere Schulden zu verzichten, denn irgendwie muss ja die Bank Geld verdienen.
Bei der 2. Säule kommt es auf den Einzelfall an, weil es hier gesetzgeberische Verzerrungen gibt (Mindestzins im Obligatorium, Steuerfreiheit).
Beispiel: Der obligatorische Teil des BVG-Guthaben muss in diesem Jahr mit 1.0% verzinst werden und ist steuerfrei. Eine Libor-Hypothek kostet etwa 0.7%; nach Steuern (Grenzssteuersatz 30%) noch etwa 0.5%. Zudem erhöht sich durch einen WEF-Bezug auch noch die Vermögenssteuer, ein Vorbezug würde sich in diesem Beispiel also klar nicht lohnen. Es kommt also auf die Ausgangslage (Obligatorium/Überobligatorium, PK Zins, Hypothekarzinssatz, Grenzsteuersatz Ertrag und Vermögen, Auswirkungen Bezug auf Leistungen PK) an, die man im Einzelfall genau betrachten muss.
Wie ist der Vorstoss des Bundesrates bei folgender Situation zu verstehen:
2014/15 PK Einzahlung Ehefrau total Fr.80000.-. PK Kapitalbezug total frühestens Alter 59 / spätestens Alter 63.
Ich werde 2018 ordentlich in Pension gehen. Geplant ist Teil PK-Bezug bis 50% Fr.500000.-.
Wird dies weiter möglich sein, oder welche Einschränkungen sind zu erwarten.
Es handelt sich um KEINE Hypotheken Amortisation oder Firmengründung. Die Amortisation habe ich via 3.Säule gemacht. Hypo Fremdkapital unter 50%.
Guten Tag Loris
Der obige Artikel wurde im 2011 verfasst.
Gemäss Informationen aus der Presse will der Bundesrat den Kapitalbezug aus dem obligatorischen Teil der Pensionskasse unterbinden. Ob das so umgesetzt wird, ist noch völlig unklar. Vermutlich dauert es noch ein bis zwei Jahre, bis man wirklich genaueres weiss. Ihre Frage kann Ihnen deswegen heuten niemand sicher beantworten. Sie könnten aber folgendes machen: Abklären anhand Ihres Vorsorgeausweises, wie viel Geld im überobligatorischen Teil der Pensionskasse liegt (resp. im 2018 liegen wird). Abklären, ob Ihre PK überhaupt Auszahlungen von mehr als 25% Kapital ermöglicht. Kommen Sie hier beide Male auf die gewünschte Summe, dann wäre die heutige Vermutung, dass Sie den PK-Bezug wie gewünscht durchführen können.
Beachten Sie auch die Frist von 3 Jahren zwischen einem allfälligen freiwilligem Einkauf in die PK und der Kapitalauszahlung.