Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat zusammen mit dem Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) und mehreren Beratungsunternehmen die Verwaltungskosten bei Pensionskassen untersucht. Die Autoren der eben veröffentlichten Studie „Verwaltungskosten der 2. Säule in Vorsorgeeinrichtungen und Unternehmen“ (2011) haben dabei die wichtigsten kostentreibenden Ereignisse bei einer Pensionskasse, wie Mutationen, freiwilliger Einkauf, Pensionierung, Todesfall oder Invalidität untersucht. Dabei haben sie den Zeitaufwand für die einzelnen Handlungen abgeschätzt (einerseits mittels Befragung der Vorsorgeeinrichtungen, andererseits in einem Workshop mit Experten) und den Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 107 Schweizer Franken multipliziert. Die 107 Franken pro Stunde stützen sich auf den Personalaufwand von registrierten Vorsorgeeinrichtungen gemäss Pensionskassenstatistik 2009.

Ohne die Methodik der Untersuchung zu hinterfragen, ergibt sich folgendes Bild, welches vielleicht nicht in den absoluten Beträgen stimmt, in den relativen Unterschieden zwischen den einzelnen Ereignissen jedoch ziemlich akkurat sein dürfte (klicken zum vergrössern, Quelle: obenerwähnte BSV Studie):

Sie sehen, dass mit Abstand der grösste Kostentreiber bei einer Pensionskasse die Änderungen von Lohn und Beschäftigungsgrad sind. Sonderfälle und Bezugsgründe wie der Vorbezug WEF oder die Verpfändung der Pensionskasse für den Erwerb eines eigenen Heimes fallen kaum ins Gewicht.

Die grössten Ausgaben fallen also bei ganz normalen Vorfällen an. Hier stellt sich die Frage, ob diese nicht ein grosses Potenzial an Einsparungen bergen. Denn mit der geeigneten Software im Hintergrund lassen sich die alljährlichen Lohnerhöhungen und deren Einfluss auf den einzelnen Versicherten schnell und effizient kalkulieren.

Das Problem dabei ist, ist dass Pensionskassen keinem Konkurrenzdruck ausgesetzt sind. Deswegen ist – im Gegensatz zu einem Unternehmen, das sich tagtäglich um das Thema Kostensenkungen kümmern muss – der Leidensdruck bei Pensionskassen gering. Haben Sie schon einmal bei einem Arbeitgeber gearbeitet, der seine Pensionskasse gewechselt hat? Die Chance ist deutlich geringer, als dass Sie persönlich in den letzten Jahren einmal die Bank oder die Krankenkasse gewechselt haben.

Und deswegen ist die Studie zwar interessant, aber sie bleibt halt nur das, was sie halt ist: Ein Stapel Papier, und Papier ist bekanntlich geduldig. Wir warten noch darauf, dass anstelle von Studien konkrete Vorschläge – die dann auch umgesetzt werden – vom BSV zu sehen. Denn mit einer Studie zu den Kosten werden noch keine Kosten gesenkt.

 

Fusionen oder Einheits-Pensionskasse als Lösung?

In der Schweiz gibt es immer noch deutlich über 2’000 Pensionskassen (Stand 2008: 2’435). Jede wird ihre Prozesse anders gestaltet haben. Jede wird ihre Mitarbeiter an Schulungen schicken müssen. Jede wird sich mit den nicht einfachen gesetzlichen Normen auseinandersetzen müssen. Jede wird eine Buchhaltung führen und dazu eine eigene Software besitzen. Und jede wird eine Anlagestrategie ausarbeiten und umsetzen müssen. Ist das effizient? Nein, das kann nicht effizient sein. Spielt es eine Rolle, ob die Pensionskasse effizient ist? Zumindest aus Sicht der Arbeitnehmenden: Nein. Arbeitnehmer haben ja keine Wahl, sie werden automatisch der Pensionskasse angeschlossen, die von ihrem Arbeitgeber ausgewählt wurde.

Will man wirklich Kosten im Bereich Pensionskassen sparen, dann benötigt es radikalere Massnahmen. Eine Möglichkeit wäre die Schaffung einer Einheits-Pensionskasse, welche bestimmte Grundleistungen anbietet. Weitere Leistungen könnte man sich – ähnlich wie im Gesundheitswesen – zusätzlich einkaufen. Das Problem bei einer Einheitskasse ist wiederum, dass auch diese keinen Kostendruck seitens ihrer Kunden hätte, weil diese ja keine Wahl haben.

Ein anderer Ansatz wäre, eine bestimmte Grundleistung zu definieren (ähnlich wie die Grundversicherung im Gesundheitswesen), welche jede Pensionskasse anbieten müsste. Der einzelne Arbeitnehmer müsste dann die Wahl haben, sich der PK seiner Wahl anschliessen zu können, zumindest für die Grundleistung. Der Vorteil einer solchen identischen Grundleistung wäre, dass deren Verwaltungskosten zwischen unterschiedlichen Kassen genau vergleichbar wären. Und das gäbe dann einen wirklichen Druck, die Verwaltungskosten zu senken. Und das würde zu Effizienzsteigerungen und Fusionen führen. Und das erscheint sinnvoll. Denn müssen Schweizerinnen und Schweizer – ohne Wahl der Kasse – unfreiwillig den zu hohen Verwaltungsaufwand mitfinanzieren? Wir meinen nein. Und braucht die Schweiz wirklich über 2’000 Pensionskassen? Wir meinen wiederum: nein.