Parteispenden steuerlich abzugsfähig
Spenden an politische Parteien können ab 2011 bei der Bemessung des steuerbaren Einkommens bei der direkten Bundessteuer bis zu einer Obergrenze von CHF 10’000 abgezogen werden. Der Nationalrat und Ständerat haben einer Änderung des Gesetzes über die direkte Bundessteuer zugestimmt. Damit wird für die akutell 15 Kantone, die Parteispenden steuerlich begünstigen, Klarheit geschafft. Das Bundesgericht hatte im 2007 solche Abzüge für Parteispenden als bundesrechtswidrig erklärt.
Die Kantone können die Obergrenzen nun selber festlegen und haben dazu bis 2013 Zeit. Die parlamentarische Initiative wurde von der SVP lanciert. Der Bundesrat selbst war wenig davon begeistert, weil dies seinen Bestrebungen widerspricht, die Steuererklärung zu vereinfachen.
Für Firmen ändert sich mit dieser Gesetzesänderung nichts: Parteispenden waren auch schon in der Vergangenheit in Form von Werbeaufwendungen voll abzugsfähig.
Durch die Änderung dürften insbesondere Parteien profitieren, welche vermögende Wähler haben und damit Geld von vermögenden Spendern erhalten, also primär die Mitte-Rechts Parteien FDP, CVP und SVP.
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