Krankenversicherung in der Schweiz für Auswanderer aus Deutschland
Wie funktioniert das Schweizer Krankenkassensystem?
In der Schweiz gibt es eine für jeden obligatorische Grundversicherung plus freiwillige Zusatzversicherungen.
Obligatorische Grundversicherung
Grundversicherung ist ein privater Versicherungsvertrag zwischen Versichertem und der Krankenversicherung. Im Gegensatz zu Deutschland läuft diese Versicherung in der Schweiz nicht über den Arbeitgeber. Die Versicherungsprämien müssen somit auch zu 100% vom Versicherten selbst bezahlt werden.Die Grundversicherung deckt die wichtigsten Leistungen ab und man ist normalerweise damit ausreichend in der Schweiz für die Behandlung einer Krankheit vom Arztbesuch bis hin zum Spitalaufenthalt versichert.
Die Grundversicherung muss jeden Versicherungswilligen aufnehmen, weil eine Aufnahmepflicht ohne Gesundheitsprüfung besteht. Eine einfache Anmeldung reicht somit aus, um durch die Grundversicherung versichert zu sein. Die Zusatzversicherung hingegen ist auf beiden Seiten freiwillig, oft wird durch die Krankenversicherungen eine ärztliche Untersuchung verlangt. Die Versicherungsgesellschaft kann einen Anwärter ablehnen. Sie wird dies insbesondere dann tun, wenn schwere chronische Erkrankungen vorliegen oder auch das Lebensalter zu hoch ist. Bei Risiko-Personen kann die Versicherung auch die Beiträge dem Risiko anpassen. Sind Sie jung und gesund, werden Sie in der Regel keine Probleme haben, bei einer privaten Zusatzversicherung aufgenommen zu werden.
Freiwillige Zusatzversicherungen
Die Leistungen der privaten Zusatzversicherungen sind unterschiedlich und individuell in den Versicherungsbedingungen definiert. Es gibt zumeist verschiedene Versicherungspakete, aus denen Sie die für Sie relevanten Versicherungsleistungen auswählen können. Beispielsweise können über eine Spital-Zusatzversicherung der Anspruch auf einen Spitalaufenthalt in einem Einbett-Zimmer gesichert werden oder mit einer ambulanten Zusatzversicherung Beiträge an die Gesundheitsvorsorge (bspw. an ein Abo im Fitnesscenter) oder für Brillen/Kontaktlinsen bezogen werden.
Beachten Sie bitte auch, dass es in der Schweiz keine Familienversicherung gibt. Jedes Familienmitglied muss einzeln versichert werden. Haben Sie mehr als zwei Kinder, lohnt der Vergleich der Anbieter besonders. Einige Versicherer bieten ab dem 3. Kind attraktive Rabatte und Vergünstigungen. In diesem Fall lohnt es sich, die Versicherer direkt nach solchen Konditionen anzufragen.
Zahnärztliche Leistungen sind nicht versichert
Zahnärztliche Leistungen sind nicht Bestandteil der obligatorischen Grundversicherung und können auch nicht sinnvoll zusatzversichert werden. Eine Ausnahme sind Zahnfehlstellungen bei Kindern. Die sogenannte „Spange“ sollte über eine entsprechende Zusatzversicherung schon im Kleinkindalter abgedeckt werden.
Zahnärztliche Leistungen beim Erwachsenen werden in der Regel direkt mit dem Patienten abgerechnet. Eine Zusatzversicherung ist hier zwar auch möglich, meist aber zu teuer und lohnt daher nicht.
Mit oder ohne Unfallversicherung?
Sind Sie bei einem Schweizer Unternehmen angestellt, dann sind Sie zumeist gegen Unfall versichert. Das gilt gleichermassen für Berufs- und Nichtberufsunfälle.
Sind Sie aber nicht erwerbstätig, selbständig tätig oder Ihr Arbeitgeber hat keine Unfallversicherung für Sie abgeschlossen, dann müssen Sie dies in Ihrer Grundversicherung einbauen. Normalerweise müssen Sie bei Abschluss der Grundversicherung angeben, ob Sie mit oder ohne Unfallversicherung versichert sein möchten. Die Prämien werden dann mit der Unfallversicherung unmassgeblich höher sein.
Verzichten Sie niemals aus Kostengründen auf eine Unfallversicherung. Die Kosten eines Unfalls können sich schnell summieren und Ihre finanziellen Möglichkeiten überschreiten.
Wichtig: Die Unfallversicherung unterliegt nicht dem Selbstbehalt oder der Franchise (mehr dazu weiter unten). Das heisst, dass im Fall eines Unfalls sämtliche Kosten für Heilung und Medikamente durch die Unfallversicherung gedeckt sind.
Prämien, Selbstbehalt und Franchise
Die Krankenversicherungs-Prämie ist die Höhe des Krankenkassenbeitrages, den Sie monatlich oder jährlich an Ihre Krankenversicherung zahlen. Die Höhe der Krankenkassenprämie ist abhängig von Ihrem Alter, Wohnort und der Höhe der gewählten Franchise. Insbesondere letzteres entscheidet massgeblich über Ihre Krankenversicherungskosten.
Die Franchise ist der Betrag, den Sie zunächst selbst finanzieren, bevor Ihre Krankenversicherung einspringt. Die Franchise liegt für Erwachsene zwischen 300 und 2500 Franken pro Jahr und kann frei gewählt werden und jährlich geändert werden.
Faustregel für die Wahl der Franchise: erwarten Sie keine oder nur geringe Krankenkosten, sollten Sie die höchste Franchise wählen. Erwarten Sie hingegen hohe Krankenkosten, dann entscheiden Sie sinnvollerweise für die niedrigste Franchise.
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie anteilig immer zahlen müssen. Die Grundversicherung deckt nie 100% der Krankenkosten ab, sondern 90%. Das heisst, dass nachdem die Franchise „aufgebraucht“ wurde, der Versicherte 10% der Krankenkosten selbst zahlen muss. Der Selbstbehalt ist jedoch auf 700 Franken pro Jahr beschränkt.
Beispiel mit hoher Franchise: Bei Krankheitskosten von 6‘000 Franken in einem Jahr und einer Franchise von 2‘500 Franken müssen zunächst 2‘500 selbst bezahlt werden, plus 10% der Differenz zu 6‘000 Franken (also 10% von 3‘500 Franken = 350 Franken), was ein total von 2‘850 Franken ergibt.
Beispiel mit tiefer Franchise: Bei einer Franchise von 300 Franken müssen im obigen Beispiel 300 + 10% von 5‘700 = 870 Franken selbst getragen werden.
Hier finden Sie zum Zusammenspiel von Prämien, Franchise und Selbstbhalt: Beispiele.
Hier finden Sie betreffend der Auswahl der besten Franchise Tipps zur Wahl der optimalen Franchise für Ihre persönliche Situation.
Ausnahmen beim Selbstbehalt: Ausnahmen gelten in der Schweiz bei Schwangerschaft. Eine Schwangere muss weder Selbstbehalt noch Franchise zahlen. Hier übernimmt die Grundversicherung 100% aller Leistungen angefangen bei der Vorsorge bis zu Komplikationen ab der 13. Schwangerschaftswoche.
Wo kann man Prämien vergleichen?
Die verschiedenen Anbieter der Krankenversicherung sowie deren Prämien und Konditionen können Sie unter diversen Vergleichsportalen abrufen. Sie können auch unseren Krankenkassenvergleich nutzen, um bei Bedarf auch noch (kostenlos) beraten zu werden.
Das müssen Sie beim Auswandern in die Schweiz beachten
Eine Krankenversicherung, die sogenannte Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Das heisst, dass Sie vom ersten Tag an in der Schweiz versichert sein müssen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt die Krankenkosten im Ausland nicht ab.
Da die Krankenversicherung in der Schweiz eine private Angelegenheit zwischen Versicherer und dem Versicherungsnehmer ist, müssen Sie am ersten Tag in der Schweiz selbst aktiv werden und sich versichern. Im Gegensatz zu Deutschland wird sich Ihr Arbeitgeber nicht um Ihre Krankenversicherung kümmern und Sie auch nicht darauf hinweisen, dass Sie sich noch versichern müssen. Ab Einreise in die Schweiz haben Sie maximal drei Monate Zeit, eine Krankenversicherung abzuschliessen.
Eine Auslandskrankenversicherung kann ihnen einen zeitlichen Spielraum einräumen. Die meisten Auslandskrankenversicherungen sind überdies kostengünstiger als die Schweizer Krankenversicherung und decken ausserdem mehr Leistungen ab. Sobald Sie sich jedoch bei einer Schweizer Krankenversicherung gemeldet haben, sind Sie in der Grundversicherung pflichtversichert.
Je nach bisherigem Versicherungsschutz und eventuellem Rückkehrgedanken ist es ausserdem ratsam, mit dem bisherigen Versicherer über die Auswanderung zu sprechen. Das gilt für allem für bisher privat Versicherte. Ist der Vertrag mit der PKV erst einmal gekündigt, muss die Versicherung Sie im Falle einer Rückkehr nicht wieder aufnehmen. Diesen Fall sollten Sie mit dem Versicherer besprechen und bei Bedarf die Versicherung nur ruhen lassen. Die meisten PKVs sehen ein solches Ruheverhältnis vor, bis 3 Monate ist das auch gar kein Problem.
Unser Tipp für Deutsche, die neu in der Schweiz sind
Sind Sie gerade erst in der Schweiz angekommen, dann sollte Sie schnell eine Grundversicherung abschliessen. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber ab, ob er Sie gegen Nichtberufs- und Berufsunfälle versichert hat. Falls nicht, müssen Sie diesen Versicherungsschutz in der Grundversicherung mit einschliessen.
Mit einer eventuellen Zusatzversicherung können Sie sich dann noch Zeit lassen und in Ruhe überlegen. Oft helfen auch Tipps von Arbeitskollegen oder Schweizer Freunden. Überlegen Sie dann, ob die Grundversicherung für Sie zunächst ausreichend ist und ob und welche Zusatzleistungen Sie dann noch versichern wollen.
Wie kann ich meine Krankenversicherungskosten optimieren?
Bei der Auswahl Ihrer Krankenversicherung haben Sie diverse Optionen, die Höhe der Kosten zu optimieren.
Die Beiträge für die obligatorische Grundversicherung sind je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich hoch. Die Leistungen sind jedoch gleich und gesetzlich festgeschrieben. Hier wählen Sie am besten die billigste Versicherung.
Darüber hinaus haben Sie bei der Grundversicherung noch diverse Beitragsoptionen, die Sie wählen können. Wir hatten hier bereits die frei wählbare Höhe der Franchise erwähnt. Ausserdem können Sie noch einige Prozente einsparen, wenn Sie statt einer monatlichen Zahlweise Ihre Beiträge einmal im Jahr zahlen. Die meisten Versicherer geben dann einen Rabatt von 1-3 Prozent.
Bei den Zusatzversicherungen haben Sie die Qual der Wahl. Die Angebotspalette der einzelnen Anbieter ist recht unübersichtlich und die Anbieter untereinander nur schwer vergleichbar. Überlegen Sie daher am besten vorher, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und suchen sich dann die passenden Versicherungspakete dazu.
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