Krankenkasse: Tipps zum Prämien sparen
Wechsel der Krankenkasse
Gerade in der Grundversicherung lohnt es sich, jährlich im Herbst die Krankenkassenprämien zu vergleichen und den günstigsten Versicherer zu wählen: Die Leistungen für die Grundversicherung sind im KVG gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen identisch. Durch einen Wechsel der Krankenkasse für die Grundversicherung lassen sich rasch CHF 1’000 pro Jahr einsparen. Wer den Wechsel zu einer anderen Krankenkasse scheut, etwa weil er seine Zusatzversicherungen behalten will, kann auch zu einer günstigeren Tochter oder Schwestergesellschaft seiner jetzigen Krankenkasse wechseln.
Wechsel der Franchise
Mit der richtigen Wahl der Franchise lässt sich ebenfalls viel Geld sparen. Jüngere und gesunde Menschen, die mit Arztkosten von weniger als CHF 2’000 pro Jahr rechnen, sollten die höchste Franchise von CHF 2’500 wählen. Damit können über CHF 1’000 pro Jahr gespart werden.
Alternatives Versicherungsmodell
Alternative Versicherungsmodelle ermöglichen Einsparungen von bis zu einem Viertel der aktuellen Krankenkassenprämie. Alternative Versicherungsmodelle (z.B. Hausarzt, HMO, Telemedizin) schränken den Versicherten nur wenig ein und betreffen keine Notfälle. Die Einschränkungen sind von Kasse zu Kasse verschieden und sollten vor Vertragsabschluss genau studiert werden. Beim Telemedizin-Modell etwa muss vor einem Arztbesuch telefonische Rücksprache mit einem Telemediziner gehalten werden.
Verzicht auf Zusatzversicherungen
Viele Zusatzversicherungen können ohne grossen Verzicht auf Leistungen gekündigt werden. Man sollte sich jedes Jahr überlegen, ob man die Zusatzversicherungen wirklich benötigt und weiterführen will. Versicherte, die Privat oder Halbprivat versichert sind, haben auch bei vielen Kassen (z.B. CSS, Helsana, Groupe Mutuel, Sanitas, EGK) die Option, auf eine flexible Spitalzusatzversicherung zu wechseln. Bei einem solchen Modell kann der Kranke vor der Behandlung entscheiden, ob er sich allgemein behandeln lassen will oder ob er gegen einen Aufpreis ein Ein- oder Zweibettzimmer und freie Arztwahl wünscht.
Zusatzversicherungen bei der gleichen Kasse wie die Grundversicherung beziehen
Einige Krankenversicherer verlangen einen Zuschlag auf die Zusatzversicherung, wenn der Versicherte seine Grundversicherung bei einer anderen Krankenkasse bezieht. Dieser Aufschlag darf höchstens 50% der Bruttoprämie betragen.
Beanspruchung von Prämienverbilligungen
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf staatliche Prämienverbilligungsbeiträge. Bei der Überprüfung der Anspruchsberechtigung werden die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigt. Hier finden Sie eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen kantonalen Stellen zur Prämienverbilligung.
Überprüfung der Unfallversicherung
Wenn Sie mehr als 8 Stunden in der Woche arbeiten, sind Sie beim Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfall gemäss Unfallversicherungsgesetz UVG versichert. Bei einem Unfall kommen Sie in den Genuss der Leistungen dieser Versicherung. Eine zusätzliche Unfallversicherung über die Krankenkasse ist nicht notwendig – dadurch kann man rund 10% der Prämie einsparen.
Rabatt für junge Erwachsene
Die meisten Krankenkassen gewähren einen Rabatt für junge Erwachsene im Alter zwischen 19 und 25 Jahren. Achten Sie darauf, im Krankenkassenprämien-Vergleich den korrekten Jahrgang anzugeben.
Einsatz von Generika
Generika sind 1:1 Kopien von Originalmedikamenten, bei denen der Patentschutz abgelaufen ist. Die Wirksamkeit von Generika ist identisch mit der des Originalmedikaments. Der Einsatz von Generika senkt die Prämien nicht direkt. Aber Generika senkt nicht nur die Gesundheitskosten in der Schweiz, sondern reduziert auch die Kosten für die Krankenversicherten. Der Selbstbehalt fällt geringer aus und wer seine Franchise noch nicht aufgebraucht hat, spart direkt Geld.
TIPP: Wechseln Sie zu einer günstigen Krankenkasse und sparen Sie tausende Franken.
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2 Kommentare
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Zitat zum Thema Geld
FinanzZitat von FinanzMonitor.com.
Ich habe eine Grudsatzfrage zum Krankenkassenwechsel. Ich habe realisiert, dass meine jetzige Kasse gegenüber den kostengünstigsten Anbietern viel zu teuer ist und ich deshalb gerne einen Wechsel vornehmen möchte. Ich habe seit Jahren das Hausarztmodell und möchte dies aber beibehalten.
Ich wollte schon vor einigen Jahren die Kasse wechseln aber mein langjähriger Hausarzt sagte mir damals, dass er nur mit 2-3 Kassen arbeiten würde, welche aber zu meinem Leidwesen alle im höheren Prämiensegment liegen.
Nun frage ich mich, ob er überhaupt darüber entscheiden darf? Der Abrechnungsmodus ist ja so, dass seine Rechnungen ja auf mich adressiert sind und ich diese ja auch bezahle, um nachher die Rückvergütung bei meiner Kasse anzufordern. So kann es ihm doch egal sein, mit welcher Kasse ich dann einen Vertrag habe!
Ich möchte meinen langjährigen Hausarzt nicht verlieren aber ich bin auch nicht mehr bereit, viel zu hohe Prämien zu bezahlen.
Hat der Kunde denn nun die freie Kassenwahl oder nicht ?
Guten Tag Jürg R.
Das Hausarztmodell ist eine Möglichkeit, in der Grundversicherung Prämien zu sparen. Man verpflichtet sich dabei, zuerst den Hausarzt aufzusuchen, bevor man dann durch diesen ggf. an einen Spezialisten weiterverwiesen wird. Die Krankenkassen können dabei selbst definieren, wen sie als Hausarzt akzeptieren.
Wenn Ihr langjähriger Hausarzt nur bei einigen wenigen teuren Krankenkassen in der Liste der akzeptierten Hausärzte fungiert, dann bleibt Ihnen anstelle des Wechsels des Hausarztes noch die Möglichkeit, auf das Hausarztmodell zu verzichten. Dann haben Sie sowohl freie Krankenkassen- als auch freie Arztwahl.
Zuerst können Sie aber auch noch direkt bei den für Sie günstigsten Kassen nachfragen, ob Ihr Arzt dort beim Hausarztmodell akzeptiert ist: Nicht alle Krankenversicherer führen Listen mit akzeptierten Ärzten, einige ermöglichen auch die freie Wahl unter den Allgemeinpraktikern in der Umgebung.