Krankenkasse: Wichtigste Fragen und Antworten
Wir haben hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Krankenkasse in der Schweiz in einem FAQ zusammengefasst.
Benötige ich eine Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung in der Schweiz ist obligatorisch. Sie benötigen zumindest die Grundversicherung, deren Leistungen gesetzlich vorgegeben und unabhängig von der gewählten Krankenkasse sind. Hier können Sie die Krankenkassen-Prämien für die Grundversicherung vergleichen.
Sie müssen sich auf jeden Fall versichern,
- wenn Sie in der Schweiz wohnen (egal welche Staatsbürgerschaft Sie haben). Dies gilt sowohl für Erwachsene wie auch für Kinder
- wenn Sie über eine Aufenthaltsbewilligung von drei oder mehr Monaten verfügen
- wenn Sie für weniger als drei Monate in der Schweiz arbeiten und Ihr Versicherungsschutz nicht demjenigen der schweizerischen Krankenversicherung entspricht
- wenn Sie als Schweizerin/Schweizer oder als EG/EFTA-Staatsangehörige/r in der Schweiz erwerbstätig sind und in einem EG-Mitgliedstaat, in Island oder Norwegen wohnen. Dies gilt auch für die nichterwerbstätigen Familienangehörigen
- wenn Sie als Schweizerin/Schweizer oder als EG/EFTA-Staatsangehörige/r ausschliesslich eine Rente aus der Schweiz beziehen und in einem EG-Mitgliedstaat, in Island oder Norwegen wohnen
- wenn Sie eine Arbeitslosenentschädigung beziehen und Sie sich zur Arbeitssuche für drei Monate in einen EG/EFTA-Mitgliedstaat begeben
Hinweis: Hier geht es direkt zum Krankenkassenprämien Vergleich.
Ich müsste mich versichern. Was geschieht, wenn ich dennoch keine Grundversicherung abschliesse?
Wenn die Behörden feststellen, dass Sie sich nicht versichert haben, dann weist sie Sie einer Krankenkasse zu. Dies wird möglicherweise nicht der günstigste Anbieter sein.
Ich bin schwer krank. Kann mich eine Krankenkasse deswegen ablehnen?
Bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) sind alle Schweizer Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, Sie ohne Vorbehalte aufzunehmen.
Warum unterscheiden sich die Prämien zwischen Bern und Zürich?
Krankenversicherer können je Prämienregion (pro Kanton gibt es maximal drei Prämienregionen) unterschiedliche Prämien festlegen. Aufgrund historischer Daten sind die Prämien in den Gebieten höher, in denen auch höhere Gesundheitskosten anfallen. Dies ist typischerweise in Grossstädten und in der Westschweiz der Fall (siehe Kosten und Prämien je Region). Ein Glarner bezahlt somit tiefere Prämien als ein Basler, und ein Oberländer bezahlt tiefere Prämien als ein Stadtberner. Zudem können Krankenkassen für die drei Alterskategorien (Kinder, junge Erwachsene, Erwachsene) je Prämienregion unterschiedliche Prämien festlegen. Die Prämien in der Grundversicherung werden somit nicht durch Ihr Geschlecht oder Ihren Gesundheitszustand beeinflusst, sondern lediglich durch Ihren Wohnort und Ihr Alter. Tipp: Lesen Sie hier, mit welchen Möglichkeiten Sie Krankenkassenprämien sparen können und vergleichen Sie hier die Krankenkassenprämien.
Was passiert, wenn ich die Krankenkasse kündige, ohne mich bei einem neuen Versicherer anzumelden?
Sie bleiben solange bei Ihrer bestehenden Krankenkasse versichert, bis eine andere Versicherung dieser mitteilt, dass Sie neu bei ihr versichert sind. Sie sind somit ohne Unterbruch bei Ihrer alten Kasse versichert und wechlsen erst, wenn ihre neue Kasse dies der alten Kasse mitgeteilt hat.
Was bedeutet „Kostenbeteiligung“?
Nebst der Krankenkassenprämie müssen Sie sich an den Gesundheitskosten beteiligen. Dies wird Kostenbeteiligung genannt. Die Kostenbeteiligung besteht aus einem festen Jahresbetrag (Franchise) und aus 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt). Die Franchise beträgt CHF 300, Sie können aber zu Gunsten von tieferen Krankenkassenprämien eine höhere Franchise wählen (bis maximal CHF 2‘500). Der Selbstbehalt ist auf maximal CHF 700 pro beschränkt. Wenn Sie also in einem Jahr Arztrechnungen über CHF 2‘300 erhalten, dann bezahlen Sie die Franchise (z.B. CHF 300) plus 10% von CHF 2‘000 (CHF 200), haben also eine Kostenbeteiligung von total CHF 500. Bei Arztrechnungen von CHF 15‘000 bezahlen Sie CHF 300 Franchise plus den maximalen Selbstbehalt von CHF 700, Ihre Kostenbeteiligung beträgt also total CHF 1‘000.
Tabelle maximale Kostenbeteiligung pro Jahr:
Franchise (CHF) | Maximaler Selbstbehalt (CHF) | Maximale Kostenbeteiligung (Franchise + Selbstbehalt, CHF) |
300 | 700 | 1‘000 |
500 | 700 | 1‘200 |
1‘000 | 700 | 1‘700 |
1‘500 | 700 | 2‘200 |
2‘000 | 700 | 2‘700 |
2‘500 | 700 | 3‘200 |
Die Summe aus Krankenkassenprämie und Kostenbeteiligung ergibt die für Sie maximal zu bezahlenden Gesundheitskosten für die Grundversicherung für Sie.
Ich war im Dezember und darauf folgenden Januar wegen der gleichen Krankheit in Behandlung. Wir die Kostenbeteiligung vom Dezember für das neue Jahr angerechnet?
Nein, die Kostenbeteiligung gilt pro Kalenderjahr und nicht pro Krankheitsfall. Das kann bei sonst gesunden Menschen dazu führen, dass die gleiche Krankheit mit den gleichen Gesundheitskosten für diejenige Person günstiger ist, welche die ärztliche Behandlung anfangs und nicht Ende Jahr benötigt.
Ich will die Krankenkasse wechseln. Welche Kündigungsfrist muss ich beachten?
Hier müssen Sie zwischen der Grundversicherung und den Zusatzversicherungen unterscheiden. Bei der Grundversicherung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat auf Ende Jahr. Wenn Sie z.B. wegen günstigeren Prämien die Krankenkasse wechseln wollen, dann muss Ihre Kündigung bis am letzten Arbeitstag im November bei Ihrer alten Versicherung eingetroffen sein. Tipp: Verschicken Sie die Kündigung mittels eingeschriebenem Brief. Sie können dazu unsere Vorlagen und Musterbriefe Krankenkasse benutzen. Selten bewilligt das Bundesamt für Gesundheit unterjährige Prämienerhöhungen bei der Grundversicherung. Wenn Sie mit der Franchise von CHF 300 versichert sind, dann können Sie mit einer Frist von drei Monaten auf den 30. Juni kündigen.
Bei den Zusatzversicherungen gibt es keine gesetzliche Regelung der Kündigungsfrist. Während eine dreimonatige Kündigungsfrist üblich ist, gibt es aus Krankenkassen, die eine sechsmonatige Kündigungsfrist haben. Konsultieren Sie rechtzeitig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Versicherung, wenn Sie Zusatzversicherungen kündigen wollen.
Muss ich Zusatzversicherungen bei der gleichen Krankenkasse abschliessen wie die Grundversicherung?
Nein, Sie sind frei in der Wahl des Versicherers. Wenn Sie die Zusatzversicherung bei einer anderen Krankenkasse abschliessen, dann kann diese einen Zuschlag für den administrativen Aufwand erheben. Dieser Zuschlag darf maximal 50% der Prämie betragen und muss die effektiven Kosten widerspiegeln. Beispiel: Die Zusatzversicherung kostet CHF 30/Monat. Der Versicherer darf also total maximal CHF 45/Monat verlangen, wenn Sie die Grundversicherung bei einem anderen Anbieter abgeschlossen haben.
Ich werde Mutter. Wie steht es um die Kostenbeteiligung?
Behandlungen zur Schwangerschaft in einer normal verlaufenden Schwangerschaft sind von der Kostenbeteiligung ausgenommen; sie werden also vollumfänglich durch die Krankenkasse übernommen.
Am 1. März 2014 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, welche besagt, dass auch bei Schwangerschaftskomplikationen ab der 13. Schwangerschaftswoche die Krankenkasse die vollen Kosten übernimmt. Das betrifft auch die vorzeitige Hospitalisation im Rahmen der Schwangerschaft sowie Schwangerschaftsdiabetes, Infektionen und Depressionen nach der Geburt.
Ich bin schwanger. Kann ich trotzdem die Krankenkasse (Grundversicherung) wechseln?
Ja natürlich, die Grundversicherung kann auf Anfang des Jahres gewechselt werden. Es spielt keine Rolle, ob man schwanger, kerngesund oder todkrank ist, weil bei der Grundversicherung (im Gegensatz zu Zusatzversicherungen) eine gesetzliche Aufnahmepflicht (ohne Gesundheitsüberprüfung) besteht.
Ich muss in die Rekrutenschule. Benötige ich für die Zeit eine Krankenversicherung?
Wenn Sie an 60 oder mehr Tagen am Stück Dienst leisten (z.B. Rekrutenschule, Fortbildungsdienst, Zivildienst), dann können Sie die Versicherung für diesen Zeitraum sistieren: Die Militärversicherung deckt während des Dienstes die Risiken Krankheit und Unfall ab.
Ich arbeite nicht mehr und bin bei meiner Krankenkasse auch gegen Unfall versichert. Was passiert mit Franchise und Selbstbehalt, wenn ich im gleichen Jahr sowohl zum Arzt muss als auch einen Unfall habe?
Sowohl Franchise als auch Selbstbehalt müssen insgesamt nur einmal bezahlt werden, weil die Krankenkasse hier keinen Unterschied zwischen Krankheit und Unfall macht.
Ihre Frage ist von allgemeinem Interesse und wurde hier nicht beantwortet? Dann stellen Sie die Frage hier unten und wir werden sie nach Möglichkeit beantworten.
TIPP: Prüfen Sie, ob Sie bei einer günstigen Krankenkasse versichert sind. Die Leistungen in der obligatorischen Grundversicherung sind bei allen Versicherungen identisch.
>> Hier geht es zum Krankenkassenprämien-Vergleich.
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16 Kommentare
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Zitat zum Thema Geld
FinanzZitat von FinanzMonitor.com.
Ist es möglich, die Krankenversicherung zurückzustellen? Wegen eines langen Urlaubs zurück in mein Land. Danke!
Guten Tag Tom
In der Schweiz besteht eine Krankenversicherungspflicht, d.h. Sie müssen bei einer Krankenkasse versichert sein. Ein langer Urlaub im Ausland befreit nicht von dieser Pflicht. Wenn Sie sich aber in der Schweiz abmelden und in Ihrem Heimatland anmelden (Auswanderung weg von der Schweiz) dann können Sie die Schweizer Krankenkasse kündigen.
Ich bin bei einer regionalen Krankenkasse versichert. Was geschieht, wenn ich nun im laufenden Jahr (2019) umziehe und dort meine Krankenkasse keine Versicherung anbietet? Kann ich dann frei wählen, bei wem ich nun versichert sein möchte (=günstigste Prämie) oder teilt die Krankenkasse (BKKE Einsiedeln) mich dann einer „Partnerkasse“ zu? Das ist doch wichtig da die Prämien ja massiv abweichen können. Ich finde keine Hinweis darauf.
Guten Tag Ruth K.
Ja, der Wohnort hat einen grossen Einfluss auf die Höhe der Prämie.
Wenn Ihre Krankenkasse ihre Dienste auch am neuen Wohnort anbietet, müssen Sie bei der KK bleiben.
Ist sie dort nicht vertreten, dann müssen Sie eine Krankenkasse suchen. Am besten Fragen Sie bei Ihrer KK nach, welches Gebiet sie abdeckt.
Ich arbeite seit dem ersten Juli in Kanada, und habe meine Krankenkasse in der Schweiz nicht „abgemeldet“ oder „einfrieren“ lassen, weil mir das so empfohlen wurde. Jedoch habe ich hier im Bundesstaat Alberta eine Healthcare, sprich eine Krankenkassenversicherung.
Daher wäre es schön gäbe es eine Möglichkeit die Schweizer KK-Versicherung zu pausieren. Die Transaktion-Beträge sind viel zu hoch, als das ich da jeden Monat noch eine Versicherung bezahle die ich in Moment gar nicht benötige.
Guten Tag Marko
Wenn Sie auswandern, dann unterstehen Sie nicht mehr der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz. Sie können die Versicherugnsabdeckung idR auf Ende des folgenden Monats aufheben. Bei Zusatzversicherungen kann es Sinn machen, diese nur zu „sistieren“, wenn eine spätere Rückkehr in die Schweiz geplant ist. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Kann ich den Franchise jedes Jahr neu überdenken und erhöhen oder auch senken, auch wenn ich eine längere Krankheit habe, die eventuell mehrere Jahre dauert?
Guten Tag Trudi H.
Ja, Sie können die Franchise jährlich ändern. Der Wunsch nach einer Erhöhung der Franchise muss bis am letzten Arbeitstag im Dezember bei Ihrer Krankenkasse eingetroffen sein. Wollen Sie die Franchise senken, dann muss dies Ihrer Krankenversicherung bis am letzten Arbeitstag im November mitgeteilt werden.
Besten Dank für Ihre Antwort. Gerade heute habe ich den positiven Bescheid von meiner Krankenkasse bekommen, dass mir vollumfänglich der gesamte Fehlbetrag zurück erstattet wird, was mich natürlich freut und mich auch davon abhält, die Krankenkasse zu wechseln! Lieber Gruss Sven H.
Danke für Ihre Rückmeldung, super ist es so herausgekommen!
Was geschieht, wenn jetzt auskommt, dass ich seit November 2011 eine zu hohe monatliche Prämie bezahlt habe, da mich die Krankenkasse fälschlicherweise in die Region 1 (St. Gallen) anstatt in die Region 2 (St. Gallen-Wittenbach) eingeteilt hatte. Da handelt es sich doch ganz klar um eine falsche Rechnungsstellung von Seiten der Krankenkasse (ich habe ja seither nicht gezügelt, sondern von Anfang an die korrekte Adresse gemeldet, als ich nach SG zog, allerdings damals gar nicht gewusst, dass St. Gallen nochmals in verschiedene Prämienregionen eingeteilt wird und diese Zuteilung erwies sich nun eben als falsch)und diese zu viel bezahlte Geld sollte mir doch rückwirkend zurück erstattet werden? – Umgekehrt wäre es ja auch so, dass, falls ich irgendwo mal zu wenig bezahlt hätte, den Unterschied noch nachzahlen müsste.
Guten Tag Sven
Wir können Ihre Frage leider nicht beantworten, weil wir kein Rechtsdienst sind. Es scheint aber eine faire Lösung zu sein, wenn Ihre Krankenkasse die zu viel bezahlten Prämien vollumfänglich zurückerstatten würde. Was meint denn Ihre Krankenkasse dazu?
Wir werden im März/April 2012 in einen anderen Kanton umziehen. Ist ein Kassenwechsel in eine günstigere Krankenkasse dann nochmals möglich?
Hallo Carmen
Sie haben den Vertrag ja mit der Krankenkasse abgeschlossen. Ein Kantonswechsel ist kein Kündigungsgrund. Nach dem Umzug in den neuen Kanton und der Mitteilung Ihrer neuen Adresse an die Krankenkasse wird diese die Prämie an den neuen Wohnort anpassen. Wenn Sie Ihre Prämien optimieren wollen, dann sollten Sie jetzt noch handeln und für Ihren neuen Wohnort die Krankenkassenprämien vergleichen. Eine allfällige Kündigung bei Ihrer alten Krankenversicherung muss bis zum 30. November 2011 bei ihr eingetroffen sein (es gilt nicht das Datum des Poststempels).
Hallo ich wollte fragen ob die Krankenkassen in der Schweiz Tourette Syndrom Kranken die Therapie zur linderung der Symptome zahlen?
Danke für die auskunft.
Hallo Jasmin
Wir wissen die Antwort auf diese spezifische Frage leider nicht. Bitte fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, ob eine Therapie zur Linderung der Tourette Symptome bezahlt wird oder nicht.