Empfohlene Franchise bei der Krankenkasse
Welche Franchise soll man wählen? Diese Frage stellen sich fast alle Versicherten zwischen August und November, wenn das Thema Krankenkasse und Prämiensteigerungen wieder regelmässig in den Schweizer Medien erscheint. Die Versicherten haben die Wahl zwischen sechs verschieden hohen Franchisen: CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 und 2’500.
Um sich fundiert mit der Entscheidung für eine Franchise auseinandersetzen zu können, ist es wichtig, die drei Komponenten der Gesamtkosten bei Krankheit:
- Krankenkassenprämie
- Franchise
- Selbstbehalt
zu kennen und unterscheiden zu können. Einführende Erklärungen dazu haben wir in diesem Artikel Grundversicherung Krankenkasse: Krankenkassenprämien, Franchise und Selbstbehalt gegeben.
TIPP: Prüfen Sie, ob Sie bei einer günstigen Krankenkasse versichert sind.
>> Hier geht es zum Krankenkassenprämien-Vergleich.
Das Ziel bei der Festlegung der Franchise für den Versicherten ist, möglichst geringe erwartete Gesamtkosten (für die Krankenkassen-Prämie, für die Franchise und für den 10%-Selbstbehalt) zu haben und kein Risiko einzugehen, allfällige hohe Arztkosten nicht bezahlen zu können.
Deswegen muss man anhand der
- vergangenen Krankheitskosten (für Arzt- und Spitalbesuche, für Medikamente usw.)
- des gegenwärtigen Gesundheitszustandes
- und des erwarteten Gesundheitszustandes im nächsten Jahr
versuchen abzuschätzen, wie hoch die eigenen Krankheitskosten im nächsten Jahr etwa sein könnten. Anschliessend kann man ausrechnen, mit welcher Franchise die Gesamtkosten bei diesen Krankheitskosten am tiefsten liegen werden.
Franchise, Krankheitskosten und Gesamtkosten
Betrachten wir nun, wie sich die Wahl der Franchise und die Krankheitskosten auf die Gesamtkosten auswirken. Wir gehen in diesem Artikel von einer in Zürich lebenden Person aus, die sich für die Assura Krankenkasse entschieden hat. Die Zahlen lassen sich nicht direkt auf andere Ortschaften übertragen, da die Krankenkassenprämien von Ort zu Ort unterschiedlich sind. Allerdings funktioniert die Mechanik der Prämien und der Kosten überall in der Schweiz gleich. Deswegen lassen sich unsere Überlegungen und Empfehlungen auf die ganze Schweiz übertragen.
In der Grafik ist ersichtlich, bei welchen Krankheitskosten welche Gesamtkosten entstehen, abhängig von der Wahl einer der sechs Franchisen (klicken zum vergrössern):
Daraus kann man folgende Schlüsse ziehen:
- Bei Krankheitskosten von CHF 1’900 oder weniger ist die Wahl der 2’500er Franchise für den Versicherten am kostengünstigsten
- Wenn man im nächsten Jahr nie zum Arzt geht, dann fährt man mit der höchsten Franchise mit Abstand am günstigsten: Die Gesamtkosten betragen CHF 2’216, was einer Ersparnis von CHF 1’434 gegenüber der tiefsten Franchise entspricht
- Bei Krankheitskosten über CHF 1’900 ist es am besten, die tiefste Franchise von CHF 300 zu wählen. Damit fährt man rund CHF 500 günstiger als mit der 2’500er Franchise
- Alle anderen vier Franchisen zwischen CHF 500 und 2’000 liegen in den Gesamtkosten dazwischen, sie sind nie die günstigste Wahl, aber auch nie die teuerste Wahl
Ab CHF 2’400 Krankheitskosten ergibt sich vorerst kein Unterschied mehr in Differenzen bei den Gesamtkosten mehr. Pro Krankheitskosten von CHF 100 steigen die Gesamtkosten um CHF 10 (bedingt durch den Selbstbehalt von 10%) an. Erst bei Erreichen des maximalen Selbstbehaltes von CHF 700 (bei der 300er Franchise bei Krankheitskosten von über CHF 7’300) steigen die Kosten nicht mehr weiter an:
Im schlechtesten Fall, wenn man z.B. eine teure Operation über sich ergehen lassen muss, bezahlt man mit der höchsten Franchise CHF 766 mehr als mit der tiefsten Franchise. Dies entspricht 16% höheren Kosten. Andererseits spart man, wenn man ein Jahr lang gesund ist und die 2’500er Franchise gewählt hat, wie erwähnt CHF 1’434 oder rund 40% gegenüber der 300er Franchise.
Die Tabelle stellt die Gesamtkosten (Krankenkassen-Prämie, Franchise und Selbstbehalt) abhängig von der gewählten Franchise für beispielhafte Krankheitskosten dar:
Lesebeispiel: Bei Arztkosten von CHF 1’000 bezahlt man mit der 300er Franchise insgesamt CHF 4’020, mit der 2’500er Franchise bezahlt man insgesamt CHF 3’216. Aus der Tabelle ist auch ersichtlich, dass bei Krankheitskosten unter CHF 2’000 die Franchisestufe 2’500 zu den tiefsten Gesamtkosten führt. Bei Krankheitskosten von CHF 2’000 oder mehr fährt ein Krankenversicherter mit der tiefste Franchsisestufe am günstigsten.
Franchise: Entweder 300er oder 2’500er wählen
Aus den Darstellungen oben wird klar, dass sich der Krankenversicherte eigentlich nur zwischen der 300er und der 2’500er Franchise entscheiden muss. Mit den anderen Franchisen fährt er nie am günstigsten.
Empfehlung Wahl der Krankenkassen-Franchise
Wir leiten aus der obigen Analyse folgende Empfehlungen für die Wahl der Franchise bei der Grundversicherung ab:
- Wer im nächsten Jahr mit hohen Krankheitskosten von CHF 2’000 oder mehr rechnet, sollte sich für die 300er Franchise entscheiden
- Wer sich gesund fühlt, sollte auf jeden Fall die 2’500er Franchise wählen
- Wer mit Krankheitskosten von rund CHF 2’000 rechnet, soll sich überlegen, was ihm mehr wert ist: Entweder mit der 2’500er Franchise im besten Fall gegenüber der 300er Franchise CHF 1’434 einsparen oder im schlechtesten Fall CHF 766 mehr bezahlen
Die höchste Franchise ist also für gesunde Personen die beste Wahl. Man sollte aber beachten, dass man im Falle einer unerwarteten hohen Krankheitsbehandlung in der Lage sein muss, Arztrechnungen über 2’500 kurzfristig bezahlen zu können. Unser Tipp für gesunde Leute, die über ein knappes Budget verfügen ist deswegen, das durch die hohe Franchise gesparte Geld als „eiserne Reserve“ beiseite zu legen.
Prüfen Sie jetzt, wie sich ein Wechsel der Franchise auf Ihre Krankenkassen-Prämie auswirkt.
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59 Kommentare
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Zitat zum Thema Geld
FinanzZitat von FinanzMonitor.com.
Ich (Jg67) bezahle bei Swica mit 2500.- Franchise rund 253.- pro Monat Grundprämie. Ich bin der Meinung, dass egal bei welchen jährlichen Arztkosten die 2500.- Franchise immer die günstigste Lösung ist. Dies widerspricht Ihrer Grafik oben. Mache ich einen Ueberlegungsfehler?
Bsp. 3000.- Arztrechnungen pro Jahr
> mit 2500.- Franchise ergeben sich 5586.- Gesamtkosten (Grundprämie 253.-)
> mit 1500.- Franchise ergeben sich 5790.- Gesamtkosten (Grundprämie 345.-)
Guten Tag Christoph
Ihre Berechnung ist korrekt.
Wichtig ist, die Gesamtkosten bei verschieden hohen Arztrechnungen zu vergleichen. In Ihrem Fall ist es aber tatsächlich so, dass die Franchise von 2500 in jedem Fall günstiger ist als die 1500er Franchise (bei 0 Arztrechnungen sind es CHF 1’104, bei CHF 10’000 Arztrechnungen sind es noch CHF 104).
Wie verhält es sich mit der Franchise bei der obligatorischen KV, wenn der Beginn der Versicherung der 01.07.2015 war. Das Risiko für den Versichere Leistungen zu bringen, halbiert sich auf das Jahr gesehen. Wie verhält sich die Franchise in diesem Fall – halbiert sich auch? Wichtig, es ist eine Erstversicherung kein Versicherungswechsel.
Guten Tag Dirk
Die Franchise gilt pro Kalenderjahr. Es gibt keine antielsmässige / pro-rata Berechnung bei unterjährigem Eintritt. Sie halbiert sich in Ihrem Fall somit nicht.
Wenn man hingegen (z.B. wegen einer ausserordentlichen Prämienerhöhung) die Krankenkasse unterjährig wechselt, dann kann man sich die bereits bezahlte Franchise bei der neuen Krankenkasse anrechnen lassen.
Bei mir wurde vor ein paar Wochen Schlafapnoe diagnostiziert, was in Zukunft, allenfalls auch für den Rest meines Lebens, höhere Krankheitskosten verursachen dürfte (Miete CPAP-Gerät, Kontrollen etc.). Da ich zur Zeit eine Franchise von CHF 2’000 habe, möchte ich diese ab kommendem Jahr herabsetzen. Kann mir die Krankenkasse dies verweigern, wenn eine Krankheit besteht?
Guten Tag Isabelle
Nein, die Franchise ist frei wählbar, unabhängig von der eigenen Krankheitsgeschichte. Bei absehbar hohen Krankheitskosten lohnt es sich, die tiefste Franchise zu wählen.
Ich hatte seit Januar 2015 eine 500er Franchise mit Hausarztmodell inkl. Zusatzversicherungen und bezahle dafür derzeit 305.- CHF pro Monat. Ein Berater meiner Versicherung hat mir jedoch geraten, die Franchise auf 2500.- zu erhöhen, um nicht sinnlos Beträge einzuzahlen für Leistungen die ich sowieso nicht einfordere.
Ich bin 32 Jahre alt, im Schnitt 2x pro Jahr beim Hausarzt, war jedoch dieses Jahr durch Nichtbetriebsunfälle 2x in der Notaufnahme – was sicherlich die Ausnahme darstellt, jedoch noch immer mit monatlichen Kosten für Medikamente von ca. 40.- verbunden ist. Dennoch fühle ich mich beim Gedanken an den Selbstbehalt von 2500.- CHF ein wenig unbehaglich. Da ich mich grundsätzlich allerdings als gesund einstufe, was macht in meiner Situation wohl am meisten Sinn?
Guten Tag Dominik
Wer grundsätzlich gesund ist, fährt mit der höchsten Franchise am günstigsten. Sie müssen aber bereit sein, im schlimmsten Fall selbst CHF 3’200 an Kosten übernehmen zu können (2500 Franchise + 10% Selbstbehalt bis max. CHF 700). Bei der 300er Franchise wäre es im schlimmsten Fall CHF 1000. Die höchste Franchise ist also im schlimmsten Fall CHF 2200 teurer, aber Sie sparen dort ja monatlich noch einen bestimmten Betrag, sodass die Differenz dann gar nicht mehr so hoch ist.
Bei einer jungen, gesunden Person lohnt sich auf lange Sicht die höchst Franchise. Wer aber nicht mehrere Monatslöhne Ersparnisse hat, sollte eine tiefere Franchise wählen, bis er mehr Geld angespart hat.
Vermutlich würde es bei Ihnen zudem Sinn machen, die Zusatzversicherungen kritisch zu hinterfragen – die medizinische Versorgung ist mit der Grundversicherung bereits gegeben und die Kündigung von Zusatzversicherungen ist eines der grossen Sparpotenziale im Bereich Krankenkasse.
Anhand von einem Beispiel ( Vergleich Stadt / Land ) müsste ich feststellen das für die gleiche Leistung bis zu 30 % mehr bezahlt werden muss.
Aufgrund welcher Tatsachen variieren die Krankenkassenprämien in jeder Gemeinde?
Guten Tag Yanick
Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hat je Kanton bis zu drei Prämienregionen definiert. Je Prämienregion kann eine Krankenkasse eine unterschiedliche Prämie festlegen. Diese orientiert sich an den tatsächlichen Kostne je Region.
Typischerweise sind die Prämien in den urbaneren/städtischeren Gemeinden höher als auf dem Land: Die Preisniveau (Löhne, Mieten) dort ist höher, und offenbar begibt man sich dort auch häufiger in ärztliche Behandlung, was zu höheren Gesundheitskosten je Versicherten führt. So sind die Kosten je Versicherten in Appenzell und in der Innerschweiz fast nur halb so hoch wie in den Stadt-Kantonen Genf und Basel.
Ich habe bei Sympany die Classic Standard plus, Franchise 2.500 CHF.
Ich plane jetzt aber gerne eine Schwangerschaft. Sind bei dem Standard Paket (KVG) die Kosten überhaupt gedeckt? Welche Franchise empfehlen Sie dann? Kann man das noch für das neue Jahr ab dem 1.1. 2016 ändern?
Lohnt es sich dann Halbprivat abzuschliessen? Könnte man das überhaupt für das neue Jahr oder gibt es eine Sperrfrist, weil man das vor einer Schwangerschaft machen möchte? Viele Fragen, aber ich kenne mich mit dem System nicht so aus.
Guten Tag Rebekka
Nur im Hinblick auf eine geplante Schwangerschaft sollten Sie Ihre Franchise nicht ändern. Die Kosten einer Schwangerschaft sowie die damit verbundenen Untersuchungen und die Geburt sind durch die Grundversicherung vollumfänglich gedeckt, unabhängig von Ihrer Franchise und Sie brauchen auch keinen Selbstbehalt zu zahlen. Nebenbei bemerkt ist eine Senkung der Franchise nur per 30. November möglich.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung ermöglicht es Ihnen während der Wöchnerinnenzeit in einem Zweibett- (halbprivat) oder Einzelzimmer (privat) zu wohnen. Ob es eine Sperrfrist gibt, müssen Sie direkt mit der jeweiligen Versicherung anschauen. Es besteht ausserhalb der Grundversicherung keine Aufnahmepflicht – eine Krankenversicherung kann Sie auch ablehnen.
Generell ist es eher ratsam, auf den Abschluss einer Zusatzversicherung zu verzichten und das Upgrade auf Privat oder Halbprivat direkt mit dem Spital vorzunehmen. Das kostet zwischen 1.000 und 3.000 CHF und ist in den meisten Fällen günstiger als der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung, zumal Sie ja nicht wissen, ob die Geburt schon im nächsten Kalenderjahr erfolgen wird.
Wenn ich bis Ende November meine Franchise von 2500 auf 300 reduzieren möchte, gilt die neue Franchise von 300 sowie Prämie dann bereits für Leistungen im nächsten Jahr 2016 oder erst ab 1.1.2017?
Es hat mir jemand gesagt, dass bei der Erhöhung eine Wartefrist von 1 Jahr besteht.
Guten Tag Werner
Sie können jeweils mit Termin ist 30. November die Franchise anpassen. Diese gilt dann ab dem kommenden Jahr.
Es war einmal angedacht, hier eine längere Frist einzuführen, resp. nur alle 2 Jahre einen Wechsel der Franchise zu erlauben, das wurde aber bisher so nicht umgesetzt.
Wenn ich das richtig verstanden habe ist es wie folgt: wähle ich die Franchise 2’500 so zahle ich in diesem Jahr max 3’200 selber (2500 + 10% der übersteigenden Kosten bzw. max. 700 p/J).
Wer sich also auch unvohergesehen 3200 p/J leisten kann, muss zwangsläufig keine andere Franchise wählen, weil teurer. Ist das korrekt?
Guten Tag Charly
Genau, auch bei hohen Gesundheitskosten bezahlen Sie zusätzlich zu den Krankenkassenprämien „nur“ die Franchise plus den Selbstbehalt von 10% bis max. CHF 700. Nebst den KK-Prämien beträgt Ihr finanzielles Risiko mit der höchsten Franchise also CHF 3‘200.
Trotzdem ist Ihre Schlussfolgerung nicht immer zutreffend: bei hohen Gesundheitskosten ist es günstiger, die tiefste Franchise (also CHF 300) zu wählen, weil dann die Summe aus Krankenkassenprämien, Franchise und Selbstbehalt geringer ausfällt als bei der höchsten Franchise. Wer deswegen schon weiss, dass er nächstes Jahr hohe Kosten verursachen wird (z.B. für Medikamente oder eine Operation) sollte die tiefste Franchise wählen.
Ich gehe momentan regelmässig in Therapiestunden, die aber über die Grundversicherung laufen sowie arztbesuchen. Momentan habe ich die Franchise bei 1500. Sollte ich diese nun eher auf die tiefste setzen, da ich sicher noch bis Mitte nächsten Jahres oder länger die Therapie besuche? oder kommt es gar nicht darauf an, ob Behanldungen über die Grundversicherung laufen oder nicht? Sollte also sowieso bei vielen Behandlungen die tiefste gewählt werden?
Guten Tag Lola
Bei hohen erwarteten Kosten sollten Sie die tiefste Franchise (also CHF 300) wählen. Wo genau die Grenze liegt, müssen Sie anhand der Krankenkassenprämien fürs nächste Jahr für Ihren Wohnort und für die erwarteten Gesundheitskosten ausrechnen.
Ich bin in der 13 Woche schwanger und habe meine Franchise auf 300.-. Kann ich meine Franchise für das nächste Jahr wieder auf 2500 ändern oder geht das nicht während der Schwangerschaft? Der Geburtstermin ist der 23.3.
Guten Tag Martina
Sie können die Krankenkasse oder auch nur die Franchise auf den 01.01. wechseln. Die Erhöhung der Franchise ist sinnvoll, wenn man keine Arztbesuche erwartet. Wenn die Schwangerschaft reibungslos verläuft, kann die Erhöhung auch für Schwangere eine Möglichkeit sein, um Geld zu sparen, weil die Standard-Untersuchungen ohne Franchise/Selbstbehalt abgedeckt sind.
Ich bin schwanger (17 SWW) und trotzdem habe ich von meiner Krankenkasse eine Rechnung bekommen, und zwar für die Leistungen meiner Gynäkologin. Es handelte sich um eine Vorsorgeuntersuchung in der 13. SWW. Sie hat nichts Spezielles gemacht, nur eine normale Kontrolle und sie hat mir dann nur Eisenpräparat verschrieben. Wie ist es möglich, dass mir meine Krankenkasse die Rechnung gesendet hat?
Guten Tag Martina
Die Gynäkologin muss als Behandlungsgrund „Schwangerschaft“ angeben, nur dann wird die Rechnung von der Krankenkasse übernommen und fällt damit nicht unter die Franchise oder den Selbstbehalt. Steht als Behandlungsgrund hingegen „Krankheit“, dann fällt die Rechnung unter Franchise und Selbstbehalt. Sie müssten das zunächst anschauen und dann unter Umständen bei Ihrer Gynäkologin ändern lassen. Die Behandlung muss in jedem Fall von der Krankenkasse übernommen werden. Die Eisentabletten hingegen nur, wenn Sie auf der entsprechenden Medikamentenliste aufgeführt sind. Auch das müssten Sie gegebenenfalls mit Ihrer Gynäkologin besprechen.
Eigentlich wäre es das beste keine Krankenkasse zu haben. Bei eventueller Erkrankung jedoch einen Kredit aufnehmen zu können. Bei den aktuellen Minizinsen eine super Sache. Das wäre ein Super Krankenkassenmodell. Die Krankenkasse könnte dann die Kredite bündeln und auf der Börse verkaufen. Die Börsenhändler und das Gesundheitswesen hätte einen super Anreiz, dass die Kranken wieder gesund werden und die Zinsen zahlen können. Heute möchte das Gesundheitswesen, dass ich möglichst lange krank bleibe und die Börsenhändler auch. Das steigert das BIP.
Frage: Wenn wir als Ehepaar die Franchise beide auf CHF. 2’500.– haben und diese voll bezahlen müssen, können wir diese selber bezahlten Arztrechnungen zumindest von dem steuerbaren Einkommen abziehen?
Guten Tag Patrick
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten ist kantonal geregelt. In vielen Kantonen ist es so, dass nur diejenigen Kosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, welche einen die Steuern betreffenden Selbstbehalt von 5% des Einkommens überschreiten.
Ich habe die höchste Franchise von 2500.- und möchte ab nächstes Jahr schwanger werden. Da ich bereits weiss, dass Kinderkriegen ein Problem sein wird und ich des öfteren zum Frauenarzt gehen muss, wollte ich fragen ob alle zukünftigen Kosten (Hormontherapie, monatliche Besuche beim Frauenarzt) auf die Grundversicherung geht? Ist es besesr eine Franchise von 300.- zu nehmen?
Für eine erfolgte Schwangerschaft ist es prinzipiell egal, welche Franchise Sie haben, da die damit in Zusammenhang stehenden Kosten sowie auch die Geburt vollumfänglich von der Grundversicherung übernommen wird.
Anders ist die Situation, wenn Sie Schwierigkeiten haben, überhaupt schwanger zu werden. Hierbei sind die Leistungen der Grundversicherung sehr restriktiv geregelt und die meisten Methoden der herkömmlichen Fortpflanzungsmedizin sind gar nicht durch die Grundversicherung gedeckt. Allerdings gehört die Hormontherapie zur Herbeiführung einer Schwangerschaft tatsächlich zu den Leistungen der Grundversicherung. Daher kann es sich lohnen, die Franchise zu ändern und neu die Franchise von 300.- zu nehmen.
Frage: Wenn ich mich in der Schweiz per 1.8. wieder anmelde (war für ein knappes Jahr im Ausland) und die tiefste Franchise wähle, da ich ein paar Untersuchungen vornehmen möchte, kann ich dann per Ende November wieder auf die höchste Franchise wechseln?
Guten Tag Gilbert
Ja, das ist möglich. Die Franchise kann jeweils per Ende November geändert werden und gilt dann fürs nächste Jahr. Ihr Änderungsbegehren muss dieses Jahr am Freitag, 28.11.2014 bei Ihrer Krankenkasse eingetroffen sein. Da die Prämien dieses Jahr voraussichtlich deutlich stärker als in den Vorjahren steigen werden, bietet es sich auch an, dass Sie im Oktober/November die Krankenkassenprämien vergleichen und ggf. den Krankenversicherer wechseln.
Ich arbeite in der Schweiz und fliege im Kürze nach Thailand. Ich benötige eine Impfung und deswegen muss ich das erste mal zum Arzt in der Schweiz. Habe die höchste Franchise von 2500. Wird es für mich teuer? Ich verstehe leider noch nicht ganz wie es bei euch mit dem Ärzten läuft, hab wahrscheinlich eine lange Leitung. Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen?
Hallo Niky
Hier ist das System mit den Kosten der Krankenkasse wie Prämien, Franchise und Selbstbehalt erklärt. Da Sie dieses Jahr noch nicht beim Arzt waren und die Impfung sicher weniger als 2’500 Franken kosten wird , werden Sie die Kosten selbst übernehmen müssen. Wie teuer die Impfungen sind, müssen Sie direkt beim Arzt nachfragen.
Ich bin bei der Sanitas Compact One telmed versichert. Zahle Fr. 195.70 pro Monat bei 2500.- Franchise. In einem Jahr benötige ich für 1200.- Fr. Medikamente. Würden Sie mir eine andere Franchise empfehlen, oder bei 2500.- bleiben?
Guten Tag Hansi
Sie sind etwas spät dran, weil eine Senkung der Franchise bis zum letzten Arbeitstag im November (also heute) bei Ihrer Krankenkasse eingetroffen sein muss. Eine Erhöhung wäre bis zum letzten Arbeitstag im Jahr möglich, aber das ist bei Ihnen ja nicht machbar.
Um Ihre Frage beantworten zu können, müsste man die Prämien für die tieferen Franchisen kennen und ausschliessen können, dass weitere Gesundheitskosten hinzukommen. Sicher ist es so, dass Sie im Vergleich zu einer Person, welche keine Medikamente benötigt, weniger von einer hohen Franchise profitieren.
Exemplarisch für eine Person aus Zürich bei Ihrer Krankenkasse würden die Prämien bei der 300er Franchise 381 Franken/Monat kosten, während mit der 2500er Franchise die Kosten bei 261 Franken wären. Pro Jahr wäre die höhere Franchise also 1440 Franken günstiger. In Ihrem Beispiel, nach Abzug der Kosten für die Medikamente, bleiben also nur noch 240 Franken Ersparnis. In diesem Beispiel lohnt sich die höchste Franchise also knapp, aber auch nur, wenn keine weiteren Arztkosten anfallen werden.
Mir fehlt hier noch was:
im Kanton SG können selbst bezahlte Rechnungen (minus 2% Nettoeinkommen) abgezogen werden. das ergibt bei einem Nettoeinkommen (nach allen Berufsbedingten- und Ausbildungs-Abzügen) von ca. 50`000.- bei 2500.- Franchise ca. 1500.- Abzug.
Das führt zu einer Steuervergünstigung von immerhin 300.-
Bei tiefer Franchise gibts diesen Abzug nicht und die Steuervergünstigung fällt weg…. Ist nicht viel, aber immerhin.
Wenn ich im Jahr 2014 Arztrechnungen in der Höhe von CHF 1’400.00 habe, mit welcher Franchise fahre ich besser 300 oder 1500?
Guten Tag Andi
Bitte schauen Sie hier im Prämienvergleich die Prämie für Ihren Wohnort und Ihr Alter nach. Danach müssen Sie beide Fälle rasch ausrechnen. In der Regel macht es aber keinen Sinn, genau nur einen Fall durchzurechnen, man sollte schon mehrere Szenarien durchrechnen und dann die entsprechenden Kosten miteinander vergleichen.
Wenn ich die höchste Franchise wähle und im nächsten Jahr (2014) langfristig, zB an Krebs erkranke, ist es mir dann möglich für 2015 die Franchise wieder zu senken?
Guten Tag Denise
Ja, Sie können die Franchise immer per Ende November auf Beginn des folgenden Jahres anpassen. Es gibt momentan keine Pflicht, die gewählte Franchise für länger als ein Jahr beizubehalten.
Mein Mann hat die höchste Franchise vom 2500 gewählt da er bisher nie richtig krank war. Eines Tages musste ich ihn notfallmässig ins Spital bringen, wo er auch 1 Woche bleiben musste. Nun haben wir über 2700 Franken Rechnung erhalten. Kann man diesen Betrag von den Steuern abziehen? Soll er seine Franchise auf 300 reduzieren obwohl er gar nicht bis nie zum Arzt geht (ausser in Notfallsituation)?
Guten Tag Sila
Ihr Mann ist in der Vergangenheit gut gefahren mit der höchsten Franchise. Wenn dies ein einmaliger Notfall war, dann lohnt es sich nicht, nächstes Jahr die Franchise zu senken. Eine Ausnahme allerdings: Die momentan hohe Franchise setzt voraus, dass sie genügend Reserven haben, diese auch zu bezahlen. Wenn sie das gesparte Geld einfach ausgeben und dann Schwierigkeiten haben, 2500 Franken bezahlen zu können, dann wäre eine tiefere Franchise eine Überlegung wert. Günstiger wäre es aber, das Geld für den nächsten Notfall vorsorglich schon gespart zu haben.
Der steuerliche Abzug für die Kosten von Franchise und Selbstbehalt ist kantonal geregelt. Viele Kantone ermöglichen einen Abzug nur auf dem Teil der Kosten, welcher 5% des Reineinkommens übersteigt.
Wenn man eine gemeinsame Kasse hat, also bei Familien oder Lebenspartner, lohnt sich fast immer eine Franchise von je 2500.- zu nehmen. Erstens ist es unwarscheinlich, dass beide (gesunde) Partner im selben Jahr plötzlich mehr als 1900.- Artztkosten haben. Zweitens sollte man die Artztkosten der letzten 3-5 Jahre berücksichtigen. Wenn sie mehrheitlich unter den 1900.- pro Person sind, lohnt sich die 2500.- Franchise auf jeden Fall. Ich habe so mit meiner Frau zusammen viele Jahre Geld gespart.
Erst jetz wo wir beide um die 65 Jahre sind, haben wir auf 300.- gewechselt, weil die (kleinen) diversen Altersbeschwerden die Artztrechnungen doch etwas höher ausfallen liessen.
Ich bin schwanger (17ssw) und musste in der 9ssw ins Spital auf anweisung meiner Gynäkologin wegen starker Schwangerschaftsübelkeit (Austrocknung) für 2 Tage. Habe eine Franchise von 2500.-
In der Rechnung steht Krankheit und werde deshalb nicht von der Kostenbeteiligung befreit. So nehme ich das an. Warum muss ich 1875.- Spitalkosten zahlen, wenn ich ja schwanger bin?
Hallo Jeannette
Im Prinzip haben Sie recht: bei Schwangerschaft fallen generell weder Franchise noch Selbstbehalt an. Allerdings gilt das nur für die Entbindung und für Vorsorgeuntersuchungen. Bei Schwangerschaftskomplikationen – und hierzu zählt die Schwangerschaftsübelkeit – werden sowohl Franchise als auch Selbstbehalt fällig. Alles Gute mit einer hoffentlich nun problemlosen Schwangerschaft!
Meine Frage: Ich hatte diese Jahr schon einige Arztgeschichten und habe jetzt im Dezember noch einen grösseren Untersuch vor mir. Ich habe die grösste Franchise und möchte natürlich alle Rechnungen in diesem Jahr, da die Franchise sicher überschritten wird. Zählt nun für die Franchise der Behandlungstermin oder das Datum der Rechnungstellung. Im zweiten Fall müsste ich Druck machen, damit ich die Rechnung noch dieses Jahr kriege. Danke für die Auskunft.
Guten Tag Marco
Danke für Ihre spannende Frage. Entscheidend für die Franchise ist, wann die Behandlung durchgeführt wurde. Es spielt keine Rolle, ob Sie die Rechnung dafür noch in diesem Jahr oder erst im nächsten Jahr erhalten werden. Das Datum der Behandlung ist ja auf der Rechnung vermerkt.
Sie müssen also hier nichts unternehmen, um die Kosten für die Franchise zu optimieren. Schauen Sie einfach, dass Sie nächstes Jahr gesund bleiben – gute Besserung!
Sorry, bin vielleicht begriffstutzig ;-)
bei einer Franchise von 1500.– bezahle ich Prämie von 185.90, ergibt Jahresprämie von 3730.– (Franchise zugerechnet, wenn ich zum Arzt müsste)
bei Franchise von 300.–,= Monatsprämie 251.– ergibt 3312.– pro Jahr.(inkl Franchise) somit spare ich doch 781.– ohne Arzt und mit Arztbesuch müsste ich 418.– mehr bezahlen. Also trage ich höchstens ein Risiko von 418.– bei höherer Franchise? was ja nicht sehr viel ist wenn ich den ersparten Betrag pro Monat von 65.10 immer als Reserve auf die Seite lege, resp lohnt sich die höhere Prämie sogar?
Guten Tag Guggeli
Sie müssen gleiches mit gleichem vergleichen. Sie vergleichen den Fall, dass Sie einmal eine Arztrechnung von 1’500 Franken haben und einmal eine Arztrechnung von 300 Franken. Vergleichen Sie die Varianten mit gleich hoher Arztrechnung.
Z.B. bei einer Arztrechnung von 1’000 Franken sieht die Rechnung wie folgt aus:
Franchise 1500: 12 x 185.9 + 1000 = 3330.80
Franchise 300: 12 x 251 + 300 + 70 (Selbstbehalt) = 3382
Jetzt kann man sagen, dass wenn Ihre Arztrechnungen im Jahr 2013 weniger als CHF 1’000 betragen, sie mit der höheren Franchise günstiger fahren. In der Regel ist es so, dass man sich zwischen der 300er Franchise (erwartete hohe Arztrechnungen) und der 2500er Franchise (keine Krankheiten erwartet) entscheiden sollte, wenn man etwas Bargeld als Reserve hat.
Ich werde dieses Jahr durch die Firma in der ich arbeite in die Schweiz versetzt.
Jetzt meine Frage: Ich in an CED, also Morbus chron., erkrankt. Momentan bekomme ich Remicade. Soviel ich weiss wird es von der Grundsicherung der Krankenkassen in der Schweiz übernommen. Was wäre für mich die beste Wahl? Eine hohe Franchise?
Guten Tag Francesco
Wer hohe Gesundheitskosten, welche durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt werden, erwartet, der sollte bei der tiefsten Franchise bleiben, also bei den CHF 300. Die monatliche Prämie ist so zwar höher aber wenn man die gesamte Rechnung macht (12 x Monatsprämie + Franchise + Selbstbehalt von 10% bis max. CHF 700) fährt man so am günstigsten.
Am besten rechnet man das jedoch selbst kurz durch bevor man die Versicherung abschliesst.
Vielen Dank, ich dachte die Franchise sei so oder so jährlich einmalig zu bezahlen…
Genau: Sie bezahlen nur die Krankenkassenprämien „so oder so“. Den Rest (Franchise, Selbstbehalt) bezahlen Sie nur, wenn Sie tatsächlich Kosten verursachen.
Irgendwie verstehe ich das Beispiel nicht.
Wenn ich 300 Franchise wähle, zusätzlich 320 Prämie/Monat ergeben das 300 + 12*320 =~4150 Gesamtkosten/Jahr.
Bei 2500 Franchise komme ich auf eine Prämie von 210 CHF, das ergibt dann ca 5020CHF/Jahr
Jetzt frage ich mich wo ich als gesunder Mensch bei der höheren Franchise spare, wenn ich wie die letzten Jahre kein einziges Mal zum Arzt gehe?
Guten Tag Daniel
Die Franchise bezahlen Sie nur, wenn Sie zum Arzt gehen. Die Franchise ist der Betrag, den Sie selbst tragen müssen, bis Sie die Rechnungen an die Krankenkasse weiterleiten können.
Mit der höchsten Franchise von 2’500 Franken wird es etwas teuer, wenn Sie hohe Arztrechnungen haben. Ohne Arztrechnungen sieht die Rechnung mit Ihren Zahlen so aus:
Franchise 300: 12 x 320 = 3’840 Franken
Franchise 2’500: 12 x 210 = 2’520 Franken
Mit der höchsten Franchise sparen Sie also 1’320 Franken, falls Sie nächstes Jahr weniger als 300 Franken Arztkosten verursachen.
Ich habe jetzt vielleicht eine blöde Frage wegen der Franchise, ist die Franchise z.B 300 Franken einmal jährlich zu bezahlen, oder bei jeder Artztrechnung die mir z.B über 300 fr.- kostet ???
z.B
1. 380.-
2. 480.-
und die dritte Rechnung 560.-
Müsste ich bei alle drei Rechnung die 300.- Franchise bezahlen ? oder nur die eine Mal?
Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo Stefan
Vielen Schweizer ist nicht klar, was die Franchise genau bedeutet.
Die Franchise ist der Betrag, den Sie selbst pro Jahr für die Arztrechnungen bezahlen müssen. Danach übernimmt die Krankenkasse 90% der Kosten, während Sie 10% Selbstbehalt (bis maximal 700 Franken) tragen müssen.
In Ihrem Beispiel mit den drei Arztrechnungen über total 1’420 müssten Sie also mit der Franchise 300:
300 Franken Franchise bezahlen plus 10% vom Rest (1420-300=1120, und davon 10%, also 112), also total 412 Franken selbst übernehmen.
Guten Tag
Im Kanton BL sind selbstgetragen Krankheitskosten abzugsfähig, KK-Prämien jedoch nicht. Somit lohnt sich eine hohe Franchise auch bei Krankheitskosten über 2500, da man durch höhere Steuerabzüge Geld Steuern einspart.
In BL kann man ca. 20% der selbstgetragenen Kosten von den Steuern abziehen, glaube ich.
Haben Sie da auch eine Übersicht dazu?
Oder können Sie mir sagen, ab welchen Krankheitskosten sich unter diesen Umständen eine tiefe Franchise lohnt?
Danke
Philipp
Guten Tag Philipp
Danke für Ihren interessanten Hinweis.
Wir kennen die Regelung in Basel-Landschaft nicht. Wenn es so ist, dass man Krankheitskosten von den Steuern absetzen kann (exklusive Krankenkassenprämien), dann wird eine hohe Franchise attraktiver. Bei einem Grenzsteuersatz von z.B. 30% und der Franchise 2500 müsste man in diesem Fall nur 70% der anfallenden Kosten bis 2’500 Schweizer Franken selbst tragen. Bei einer Arztrechnung über 2’500 Franken wären dies also 1’750 Franken, weil die Steuern um 750 Franken gesenkt würden.
Hohe Wahlfranchisen würden damit relativ zur 300er-Franchise attraktiver. Die Prämien sind tiefer, und im Krankheitsfall spart man Steuern und muss somit nur einen Teil der Kosten bis zum Erreichen der Franchise selbst tragen.
Wo genau die Grenze liegt (oder ob es überhaupt eine gibt), müsste man im Herbst 2011 mit den neuen Prämien für 2012 berechnen. Mit den alten Zahlen und einem Grenzsteuersatz von über 31% würde sich die höchste Franchise immer lohnen (im schlechtesten Fall bezahlt man ohne Steuerabzug 766 Franken mehr; die Steuerersparnis wäre bei 2500 Franken aber 775 Franken).
Hallo Maria
Danke für Ihren Kommentar. Wenn jemand mit knappem Budget auf der ganz sicheren Seite sein will, dann sollte er die tiefste Franchise wählen. Er muss sich aber bewusst sein, dass er so in der Regel als gesunder Mensch massiv mehr Geld bezahlt als mit der höchsten Franchise.
Wir bleiben deswegen bei unserer Empfehlung aus dem letzten Satz im Artikel, dass gesunde Menschen mit wenig Geld die höchste Franchise wählen sollten und das gesparte Geld zur Seite legen sollten.
unter umständen fallen 5000.- fr. kosten an. wenn man ende jahr 2500.- fr.arztrechnungen bezahlen muss und auch wieder anfang jahr. doch nicht das beste für leute mit knappem budget?