Auszahlung Säule 3a: Steuerspar-Tipps
Wer in die Säule 3a Geld einzahlt, spart Steuern, indem er den einbezahlten Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen kann. Je nach Grenzsteuersatz, dem man unterliegt, ergibt dies Steuerersparnisse in der Region von 20 bis 40%.
Säule 3a: Steuern sparen bei der Einzahlung, Steuern zahlen bei der Auszahlung
Will man aber bei Erreichen des Pensionierungsalters seine Säule 3a auflösen, langt der Steuervogt zu. Fällig wird eine Steuer auf dem ausbezahlten Betrag.
Vorsorgeguthaben aus der Säule 3a können fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters ausbezahlt werden. Spätestens beim Erreichen des AHV-Alters müssen sie ausbezahlt werden, es sei denn, dass man weiterhin erwerbstätig ist. In diesem Falle kann der Bezug bis zum 70. Altersjahr aufgeschoben werden.
Auszahlung Säule 3a – was steuerlich zu beachten ist
Kapitalleistungen aus der zweiten Säule und der Säule 3a werden bei der Auszahlung zusammengezählt und gesondert vom übrigen Einkommen und Vermögen besteuert. Auf dem ausbezahlten Betrag ist sowohl die Bundessteuer als auch eine Steuer auf Stufe Kanton und Gemeinde zu entrichten.
Die Steuern auf Auszahlungen aus der Dritten Säule (und entsprechend auch der Pensionskasse) sind progressiv: Je höher das ausbezahlte Vermögen ist, desto überproportional höher ist die zu entrichtende Steuer.
Steuern bei Auszahlung Vorsorgeguthaben – zwei Beispiele
Die folgenden zwei Beispiele verdeutlichen den Effekt der progressiven Steuer bei der Auszahlung von Vorsorgeguthaben aus der Pensionskasse und der Säule 3a. Die Berechnung erfolgte im Jahr 2010 mit dem Steuerrechner der Postfinance.
Im ersten Beispiel mit dem reformierten 65jährigen Zürcher fällt bei der Auszahlung von CHF 100’000 eine Steuer von CHF 5’298 an. Wenn er in vier Jahren jeweils vier Säule 3a-Konten mit CHF 100’000 Guthaben auszahlt, bezahlt er total also CHF 21’192 Steuern. Hätte er nur ein einziges Konto mit CHF 400’000 Alterskapital, dann müsste er bei der Auszahlung CHF 42’701 Steuern bezahlen. Durch eine gestaffelte Auszahlung (Splitting) seines Vorsorgeguthabens spart er also CHF 21’509 Steuern.
Auch die konfessionslose Baslerin kann bei einem Guthaben von CHF 400’000 mit einer gestaffelten Auszahlung über CHF 15’000 Steuern sparen.
In den Kantonen St. Gallen, Thurgau und Obwalden gibt es eine lineare anstelle einer progressiven Besteuerung beim Bezug von Vorsorgeguthaben. Ein Splitting bringt dort also keinen steuerlichen Vorteil auf Stufe Kantons-/Gemeindesteuern. Da aber die (tiefere) Bundessteuer eine Progression enthält, kann sich ein Splitting weiterhin auch in diesen Kantonen lohnen, wenn auch der Vorteil deutlich geringer ausfällt.
Empfehlung: Mehrere Säule 3a-Konten aufbauen und gestaffelt auflösen
Mit den obigen zwei Beispielen wird klar, wie sinnvoll es ist, sein Alterskapital gestaffelt auszuzahlen. Dies bedingt aber eine vorausschauende Planung seiner Einzahlungen in die dritte Säule. Man kann ein Säule 3a-Konto jeweils nur als Ganzes auszahlen. Wir empfehlen deswegen, im Laufe der Zeit mindestens zwei, besser vier Säule 3a-Konten aufzubauen und die Kontostände möglichst ähnlich hoch zu halten. Dadurch erzielt man eine optimale Steuerersparnis bei der Auszahlung, wenn man pro Jahr eines dieser Konten auflöst.
Wenn man plant, mit 65 in Pension zu gehen, muss man dann daran denken, bereits einige Jahre vor Erreichen des Rentenalters das erste Konto aufzulösen. Sind die Kontostände deutlich unterschiedlich und hat man keinen unmittelbaren Kapitalbedarf, so empfehlen wir, zuerst das Konto mit dem niedrigsten Kontostand auszuzahlen: Geld in Konten der Säule 3a wird höher verzinst als auf dem Sparkonto und auf die Zinserträge sind nicht steuerpflichtig.
Tipp: Zusätzlich empfehlen wir, seine 3. Säule-Konten bei den Banken zu halten, die einen hohen Zinssatz anbieten. Eine Übersicht mit den aktuellen Zinssätzen finden Sie in unserem Zinsvergleich für Säule 3a-Konten.
Nachtrag – wann sich ein gestaffelter Bezug nicht lohnt
Es ist auf jedem Fall sinnvoll, mehrere Säule 3a-Konten aufzubauen. So erhält man sich die Flexibilität beim Bezug und streut sein Risiko. Nicht immer rechnet es sich aber finanziell, die Säule 3a-Konten in verschiedenen Jahren vor der Pensionierung aufzulösen. Manchmal ist es besser, alle seine Konten erst in dem Jahr, in dem man in den Ruhestand geht, zu beziehen. Betrachten Sie folgendes Beispiel eines Mannes aus Zürich, der alleinstehend und reformiert ist. Er ist 64 Jahre alt und wird Mitte des nächsten Jahres in Pension gehen. Der Mann besitzt zwei Säule 3a-Konten mit je 80’000 Franken und überlegt sich nun, ob er eines der Konten bereits Ende Jahr auflösen soll oder ob er sich beide im Juni kurz vor seiner Pensionierung auszahlen lassen soll. Der 3a-Zins beträgt 2.0%, sein Grenzsteuersatz beträgt 35% und er hat 400’000 steuerbares Vermögen (die Säule 3a-Gelder zählen erst nach dem Bezug zum steuerbaren Vermögen). Der Mann wird die bezogenen 3a-Gelder zu 1.0% Zins (vor Steuern) anlegen:
In diesem Beispiel verfügt der Mann ein halbes Jahr nach seiner Pensionierung über 153’310 Franken (mit gestaffelter Auszahlung/Splitting) respektive über 153’374 Franken (ohne Splitting). Der gleichzeitige Bezug der beiden Konten im Monat vor seiner Pensionierung lohnt sich also ganz knapp. Der Grund, weswegen sich ein Splitting beim Bezug nicht lohnt, sind die tiefen Zinsen bei Wiederanlage des Geldes, die Einkommenssteuer auf den Zinserträgen sowie die Vermögenssteuern. Diese kompensieren den Steuervorteil des gestaffelten Bezugs, weil die Steuerprogression relativ gering ist.
Aus dem Beispiel leitet sich ab, dass ein Splitting umso weniger sinnvoll ist:
- je höher die Zinsen in der Säule 3a sind
- je tiefer die Zinsen auf dem bezogenen Kapital sind
- je später im Jahr man pensioniert, sofern die 3a-Zinsen höher als die Zinsen bei der Wiederanlage sind
- je geringer die einzelnen Beträge auf den 3a-Konten sind (tiefere Progression)
- je schwächer die Steuersätze bei höheren Beträgen ansteigen (Unterschiede je Kanton)
- je höher der Grenzsteuersatz ist
Einen grossen Einfluss haben die Zinsen bei der Wiederanlage. Besonders wenn Sie das Geld mit tieferen Netto-Zinsen als in der 3. Säule anlegen werden (z.B. auf dem Privat- oder Sparkonto), dann sollten Sie vor dem Bezug des ersten 3a-Kontos Ihre finanzielle Situation durchrechnen, um sich für oder gegen die gestaffelte Auszahlung entscheiden zu können.
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184 Kommentare
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Zitat zum Thema Geld
FinanzZitat von FinanzMonitor.com.
Ich habe vor, mit 64 vorzeitig in Pension zu gehen. Muss ich mein 3a Konto mit dem Erhalt der ersten AHV beziehen, oder kann ich dies aufschieben bis zum gesetzlichen AHV-alter 65 (eine allfällige Auszahlung von teilen der 2. Säule erfolgt zwingend im Monat des ersten Bezuges einer Pension)?
Guten Tag Herr Weber
Als Mann können Sie mit dem Bezug des 3a-Kontos bis zum 65. Geburtstag warten.
Kann ich einen Teil eines zur Auszahlung anstehenden 3a Kontos direkt in die Pensionskasse meiner Frau einzahlen? Wenn ja, muss ich diesen Teil-Betrag trotzdem versteuern?
Guten Tag Bruno M.
Ein direkter Transfer vom 3a-Konto Ihrer Frau in die PK Ihrer Frau ist möglich und ist steuerneutral (es werden keine Steuern fällig).
Steuerlich interessanter wäre die Auszahlung des 3a-Kontos (tiefer Steuersatz) und anschliessender PK-Einkauf (höherer Steuersatz). Ein solches Vorgehen sollte aber mit der Steuerbehörde abgeklärt werden. Eine Alternative könnte sein, erst den PK-Einkauf mit übrigen gesparten Mitteln zu tätigen und deutlich später das 3a-Konto zu beziehen.
Weshalb darf man als ausgesteuerte Person nicht in die Säule 3a einzahlen wenn man genug Erspartes hat?
Guten Tag Manuela
So wie die Säule 3a konzipiert ist, kann sie nur genutzt werden, wenn man erwerbstätig ist. Solange man Arbeitslosengelder von der ALV bezieht, gilt man auch als erwerbstätig und kann die dritte Säule nutzen.
Kann ich zum Verkleinern der Hypothek vorzeitig 3.Säule Gelder verwenden? Muss ich dazu ein ganzes Konto auflösen oder kann ich ein Teilbetrag eines Kontos beziehen?
Wie mache ich das konkret?
Guten Tag Alex M.
Ja, 3a-Gelder können zur Abzahlung einer Hypothek für selbst bewohntes Wohneigentum verwendet werden. In der dritten Säule gibt auch keinen Mindestbezug und auch ein Teilbetrag kann bezogen werden. Ein frühzeitiger Bezug von Säule 3a-Geldern ist alle 5 Jahre möglich (ansonsten kann die Steuerbehörde die bezogenen Beträge addieren, was zu einem höheren Steuersatz führen kann).
Ein Bezug ist problemlos möglich, wenn die Hypothek ausläuft. Wenn die Hypothek noch läuft, müsste ein frühzeitiger Bezug mit der Bank so abgemacht worden sein. Ansonsten wird diese kaum kostenlos damit einverstanden sein, dass Sie die Hypothek vor Vertragsende reduzieren, und es lohnt sich idR nicht, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen.
Wenden Sie sich für das weitere Vorgehen an die Bank, bei der Sie die Hypothek abgeschlossen haben.
Ich möchte meine 3a Konten gestaffelt auflösen. Kann ich bei Erwerbstätigkeit bis 65 bereits mit 62 ein Konto auflösen und gleichzeitig noch den maximalen in ein anderes 3a Konto einzahlen?
Guten Tag Christoph
Ja; Sie können schon ab dem 60. Geburtstag 3a-Konten auflösen, und die Einzahlung kann auch auf ein Konto erfolgen, das Sie im gleichen Jahr auflösen.
Ich wohne im Kanton Waadt. 2019 werde ich 65, bleibe aber noch 3 – 4 Jahre teilweise berufstätig. Ein 3a-Kontohabe ich in diesem Jahr (2018) aufgelöst. 2019 werde ich eine Kapitalauszahlung der Pensionskasse erhalten. Es bleiben mir noch 2 weitere 3a-Konti. Darf ich diese 2 Konti nach 65 noch gestaffelt auszahlen lassen? Zum Beispiel ein Konto 2020 oder 2021 und das andere nach der vollständigen Aufgabe der Berufstätigkeit (2022 oder 2023)?
Guten Tag Rolf
3a-Konten muss man als Mann zum 65. Geburtstag auflösen, ausser man bleibt wie Sie weiterhin erwerbstätig. In Ihrem Fall müssen Sie die 3a-Konten spätestens zum 70. Geburtstag oder zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit auflösen (es gilt, was zuerst erreicht ist). Ihr geplantes Vorgehen ist also machbar.
Inwieweit ein solcher gestaffelter Bezug von drei 3a-Konten plus der Pensionskasse einen steuerlichen Vorteil bringt, müssten Sie bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung erfragen, weil gewisse Kantone angefangen haben, bei vielen Bezügen von Vorsorgekapital in verschiedenen Jahren die Bezüge zur Steuerberechnung aufzuaddieren.
Ein Freund von mir hat vor einigen Jahren sein 3. Säule-Konto in den steuergünstigen Kanton SZ verlegt ohne den Wohnsitz in ZH zu ändern. Damit hat er bei seiner Auswanderung nach Spanien von tieferem Steuersatz SZ profitiert. Ist das heute noch möglich oder wird man nach seinem Wohnsitz besteuert?
Guten Tag René K.
Das hat sich nicht geändert. Es kommt darauf an, wo man zum Zeitpunkt der Auszahlung lebt.
Wenn man in der Schweiz lebt, ist der Steuerort der Wohnort. Wenn man im Ausland lebt, ist der Steuerort der Sitz der Vorsorgestiftung.
Kann ich im selben Jahr in die 3. Säule einzahlen und dann einen Vorbezug für den Kauf von Wohneigentum tätigen? Habe ich in dem Fall auch die steuerlichen Vorteile (Reduzierung des Einkommens um den Einzahlbetrag) oder nicht?
Guten Tag Roman
Ja, das ist möglich und vom steuerbaren Einkommen absetzbar, weil es bei der 3. Säule im Gegensatz zur 2. Säule (Pensionskasse) keine Wartefrist von 3 Jahren bei der Auszahlung gibt.
Ich (27 Jährig) habe bereits zwei 3a Konten eröffnet. Eines bei meiner Bank (momentaner Zins: 0.2%) und einer bei meiner Versicherung (Laufzeit bis 2055 mit Festgeschriebenem Zins von 1.75%).
Nun habe ich eigentlich geplant, auf alle Konten ca. gleich viel eizubezahlen. Jedoch kam mir letztens der Gedanke, ob es vielleicht nicht sinnvoller wäre, alles auf das Versicherungskonto einzubezahlen, da die hohen Zinserträge eventuell höher sein würden als die spätere höhere Steuerbelastung bei der Auszahlung des Vorsorgekapitals. Könnten Sie mir da einen Rat geben?
Guten Tag Stefan H.
3a-Versicherungslösungen für junge Leute sind meist nicht empfehlenswert, da man sich zu lange bindet und ein frühzeitiger Ausstieg teuer ist (der Rückkaufswert liegt bei tiefen Zinsen deutlich unter der Summe der Einzahlungen, weil Kosten für Provision und Versicherung von den Einzahlungen abgezogen werden).
Es könnte ja gut sein, dass Sie die 3a-Versicherung vor 2055 beziehen möchten (z.B. für Hauskauf oder Selbständigkeit). Sie sollten deswegen bei Ihrer Versicherung abklären, wie sich der Rückkaufswert in Abhängigkeit weiterer Einzahlungen entwickelt. Wenn sich dieser jährlich um die Summe der Einzahlungen erhöhen würde, dann würde das stark für die ausschliessliche Einzahlung auf das 3a-Versicherungskonto sprechen. Sie könnten ja in 15-20 Jahren die Einzahlungen aufs 3a-Konto wechseln, damit die Beträge im Endeffekt etwa gleich hoch sein werden (was zur tiefsten Steuerbelastung beim Bezug führen würde). Allerdings müssen Sie die Zinssituation anschauen. Wenn die Zinsen die nächsten knapp 40 Jahre unverändert bleiben würden, dann würde sich sicher die ausschliessliche Einzahlung aufs Versicherungskonto für ca. 30 Jahre lohnen, weil der zusätzliche Zins höher ist als die zusätzlichen Steuern.
Nächstes Jahr wandern wir nach Südamerika aus. Meine Frau und Kinder gehen 5 Monate vor mir. Seit Anfang Jahr haben wir beide in ein gemeinsames 3a. Säule Konto unter meinem Namen einbezahlt. Ich wollte fragen ob ich das angesammelte Guthaben in ein anderes Konto lautend auf der Name meiner Frau transferieren könnten damit sie das Geld schon vor Ihrer Abreise beziehen könnte? Oder müssen wir warten bis wir alle abgemeldet sind in der Schweiz?
Guten Tag Hans H
Es muss diejenige Person ausgewandert sein, auf welche das Konto lautet. Ein Übertrag auf ein 3a-Konto, das auf einen anderen Namen lautet, ist nicht möglich. Auch eine Rückbuchung auf ein „normales“ Konto ist nicht möglich. Sie müssen also warten, bis Sie selbst einen Wohnsitz im Ausland angenommen haben, um die Auszahlung beantragen zu können.
Ich werde im September 2017 70 Jahre alt und bin selbstständig erwerbend. Kann ich jetzt eine Einzahlung fürs 2017 machen? 20 % vom erwarteten Einkommen 2017?
Und dann im September gleich wieder beziehen und von den Steuern abziehen?
Guten Tag Peter
Sie müssen die Einzahlung vor September noch machen, und müssen zum 70. Geburtstag das 3a-Konto auflösen. Dh, dass sich dies für Sie lohnt, wenn Sie ein steuerbares Einkommen aufweisen werden.
Wegen der Höhe der Einzahlung erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung.
Ich (weiblich) werde nächstes Jahr im April 59.
Ich habe 2 Konten Sparen 3a. Ein Konto möchte ich nach dem Geburtstag im Mai 2018 auflösen. Kann ich vorher noch die Einzahlung für das 2018 darauf machen? Ist dies möglich?
Das andere Konto lasse ich stehen und werde es 1-2 Jahre später beziehen. Zusätzlich würde ich nächstes Jahr noch ein neues Sparen 3a Konto eröffnen. Darauf werden die Einzahlungen von 2019 bis 2023 gemacht und im 2023. Ist dies so möglich?
Guten Tag Karin
Ja, das ist alles so wie geplant möglich, mit zwei Bedingungen: Erstens müssen Sie weiterhin erwerbstätig sein und zweitens müssen Sie die letzte Einzahlung 2023 vor Ihrer Pensionierung tätigen.
Ich bin seit April 2017 pensioniert und nicht mehr erwerbstätig. Die Vorsorgeeinrichtung 3a verlangt nun per sofort entweder die Auszahlung oder den Nachweis einer Erwerbstätigkeit (mit Unterschrift Arbeitgeber).
Gibt es eine Regelung, was „Erwerbstätigkeit nach Erreichen des AHV-Alters“ genau heisst? Interpretiert das jede Einrichtung nach ihren Vorlieben? Was ist z.b., wenn ich ab Oktober wieder erwerbstätig bin?
Ich frage dies, weil ich das Konto 3a noch NICHT auflösen möchte. Sie würde mit einer Kapitalzahlung aus Säule 2 zusammenfallen, was immerhin 2000 mehr Steuern ergibt, verglichen mit einer gestaffelten Auszahlung (die ich verpasst habe).
Guten Tag Freddy
Als Mann müssen Sie die Säule 3a zum 65. Geburtstag hin auflösen, wenn Sie nicht weiterhin erwerbstätig sind. Ihre Vorsorgestiftung geht korrekt vor.
Wenn Sie im Oktober doch wieder eine Stelle antreten, dann können Sie ein neues 3a-Konto eröffnen und auf dieses steuerlich abzugsberechtigt Geld einzahlen.
Im Nachhinein wäre es besser gewesen, wenn Sie das 3a-Konto bereits Ende letzten Jahres aufgelöst hätten – jetzt können Sie zur Steueroptimierung leider nichts mehr tun ausser sofort eine Stelle anzutreten.
Ich bin 61 Jahre alt, selbstständig erwerbend und besitze fünf Säule 3a-Konti. Ich weiss heute noch nicht, ob ich mich mit 65 Jahren pensionieren lassen oder ob ich bei guter Gesundheit evtl. bis zum 70. Geburtstag weiter arbeiten soll. Meine Frage: Kann ich jetzt eine gestaffelte, jährliche (ordentliche) Auszahlung von Säule 3a-Konti bis zum Erreichen des 65. Altersjahres vornehmen und anschliessend (wenn ich weiterhin als selbstständig Erwerbender tätig bin) bis zum 70. Altersjahr jährlich weitere inzwischen neu eröffnete Säule 3a-Konti auszahlen lassen? In meinem Fall würde das bedeuten, dass ich im Alter von 61 – 70 Jahren insgesamt 10 Säule 3a-Konti gestaffelt beziehen möchte.
Guten Tag Andreas Z.
Im Prinzip geht das. Zehn Konti sind aber ein Extremfall, von dem wir noch nie gehört haben. Im Zweifelsfall sollten Sie sich bei Ihrer kantonalen Steuerbehörde erkundigen, weil diese letztendlich entscheidet, ob sie gestaffelte Bezüge jeweils separat besteuert.
Es ist aber auf jeden Fall möglich, auch nach 65 weiterhin in die Säule 3a einzuzahlen, wenn man noch erwerbstätig ist. Dies ist finanziell sinnvoll. Eventuell macht es dann aber Sinn, mit dem gestaffelten Bezug zu warten. Denn: bei geringeren Beträgen ist der Steuersatz tief, und die Opportunitätskosten fallen stärker ins Gewicht. Damit ist gemeint, was Sie mit dem Geld nach der Auszahlung machen. Wenn es auf einem Sparkonto liegen wird, ist der Zins dort tiefer als in der Säule 3a. Zudem fallen neu Einkommenssteuern auf dem Zinsertrag an, was die Nettorendite weiter schmälert. Bei vermögenden Personen kann weiter die zusätzlich zu entrichtende Vermögenssteuer stark ins Gewicht fallen und höher liegen als der Zinsertrag.
Ich werde dieses Jahr 61. Ich habe ein 3A Konto, und im Januar den vollen Betrag einbezahlt. Kann ich im Laufe dieses Jahres das Konto auflösen und gleichwohl den einbezahlten Betrag steuerlich voll abziehen?
Ja.
Meine Frau und ich planen jeweils unsere 3. Säule-Gelder (Mann 26.000 CHF, Frau: 36.000) sowie einen Teil meiner Pensionskasse (90.000 CHF) für den Kauf eines Grundstücks auszahlen zu lassen und einzusetzen.
Wir haben erfahren, dass es Sinn macht die Auszahlung auf mehrere Steuerperioden aufzuteilen, da so Steuern gespart werden können. Wir haben uns daher überlegt, die 3. Säule-Gelder dieses Jahr für den Grundstückskauf einzusetzen und im kommenden Jahr die PK-Gelder für den Bau des Hauses einzusetzen. Führt dies tatsächlich zu einer Steuereinsparung? In welcher Höhe?
Guten Tag Kiapa
Ja, der gestaffelte Bezug von Vorsorgegeldern in mehreren Steuerperioden führt idR zu einer Steuerersparnis. Die konkrete Einsparung müssen Sie auf dem kantonalen Steuerrechner Ihres Wohnkantons berechnen.
Als Beispiel mit Ihren Zahlen: Ein reformiertes Ehepaar aus Frauenfeld würde beim gestaffelten Bezug 3’556 + 5’316 = 8’872 Franken Steuern bezahlen, während der Bezug von 152’000 in einem Jahr 9’745 Franken Steuern kosten würde. Die Ersparnis dank des „Splittings“ würde also 873 Franken oder 9% betragen.
Mein Mann und ich haben unser Eigenheim zum Teil mit einer Libor-Hypothek finanziert. Nun überlegen wir, dieses Jahr unser Guthaben von aktuell ca. 40TCH aus der 3. Säule zur ausserordentlichen Amortisation zu nutzen. Die Zinsen für die Hypothek übersteigen die Zinsen in der 3. Säule. Was gibt es zu bedenken, macht das Sinn?
Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort und Kompliment für die bislang in den Antworten gezeigte Professionalität und Kompetenz!
Guten Tag Frau K.
Angenommen, die Zinsen auf dem 3a-Konto betragen 0.5%. Und angenommen, die Libor-Hypothek kosten Sie 0.75% und euer Grenzsteuersatz beträgt 33%. Dann kostet die Hypothek nach Steuern 0.5%, also gleich viel, wie Sie Zinsertrag auf dem 3a-Konto haben. Hinzu kommt, dass bei einer Auszahlung zukünftig höhere Vermögenssteuern fällig werden (euer Vermögen ist dann höher wegen tieferer Hypothek). Wahrscheinlich lohnt es sich also nicht, aber Sie müssen es genau für Ihre finanzielle Situation an Ihrem Wohnort durchrechnen.
Insgesamt geht es um wenig Geld (0.1% Unterschied entspricht nur 40 Franken im Jahr). Da können andere Gründe ausschlaggebend sein, etwa der Wunsch, dass einem ein grösserer Teil des Hauses auch tatsächlich „gehört“ (und nicht der Bank).
Eine Alternative wäre die Anlage der 3a-Gelder in einen Fonds mit hohem Aktienanteil in der Hoffnung, damit eine deutlich höhere Rendite zu erzielen.
Wenn Sie sich trotzdem zur Abzahlung der Hypothek mit 3a-Geldern entscheiden, dann sollten Sie und Ihr Mann die 3a-Konten in verschiedenen auflösen, um einen tieferen Steuersatz beim Bezug zu bezahlen.
Mein Mann und ich sparen für ein Eigenheim. Nun hat mir meine Stiefmutter empfohlen unsere 3A Konten wegen den Steuern zu splitten und zwar ab 30’000.-
Spielt dies denn in unserem Fall eine Rolle? Denn wir sparen ja für ein Eigenheim und würden ja die ganzen Beträge rausnehmen. Zur Zeit haben wir 3 Konten mit den Beträgen 30175.-, 26564.-, 6154.- kleine Beträge und wir werden diese, sobald wir was in unserer Preisklasse gefunden haben, rausnehmen.
Guten Tag R. W.
Ein Splitting, d.h. das Aufteilen der 3a-Einzahlungen auf mehrere Konten, macht Sinn, wenn man das Geld später in verschiedenen Jahren beziehen kann, um so Steuern zu sparen (tieferer Steuersatz).
Wenn Sie aber das gesamte gesparte Geld wie geplant im gleichen Jahr beziehen, dann spielt es keine Rolle, wie viele Konten Sie besassen, weil sich die Steuer nach dem gesamten im gleichen Jahr bezogenen Betrag richtet. Der Tipp Ihrer Schwiegermutter ist in der Regel sinnvoll, in Ihrem konkreten Fall bringt er aber keinen Vorteil.
Ich bin Angestellter und werde im Februar 2017 pensioniert und habe zwei 3. Säule-Konten. Dieses Jahr habe ich schon den maximalen steuerfreien Betrag in das eine 3. Säule-Konto einbezahlt. Ist es trotzdem möglich, das andere 3. Säule-Konto in diesem Jahr aufzuheben?
Nach der Pensionierung werde ich noch als Rentner ein halbes Jahr lang recht gut verdienen. Kann ich im Januar 2017 nochmals den maximalen steuerfreien Betrag in ein neues Säule 3a-Konto einzahlen und dazu noch 20% des Jahresverdienstes als Rentner dazu? Und kann ich gleichzeitig mein zweites schon bestehendes 3. Säule-Konto aufheben, oder kann dies auch/erst 2018 erfolgen?
Guten Tag Peter
Als Mann können Sie 3a-Konten ab dem 60. Geburtstag auflösen. Eine Einzahlung hat keinen Einfluss darauf. Sie können also eines der Konten jetzt beziehen.
Wenn Sie nach 65 noch erwerbstätig sind, dann können Sie (bis maximal 70) die 3. Säule weiterhin nutzen. Sie können dann die 20% des Einkommens zusätzlich einzahlen, insgesamt maximal aber den Höchstbetrag der „grossen“ Säule 3a (Stand 2016: CHF 33’840). Wenn Sie also nach der Pensionierung noch CHF 50’000 verdienen, können Sie also zusätzlich zur Einzahlung vom Januar noch CHF 10’000 einzahlen. Das zweite 3a-Konto müssen Sie auflösen, wenn Sie mit der Erwerbstätigkeit aufhören.
Mein Banker hat mir jetzt auf Anfrage versichert, dass neu ab 2015 im Kanton St.Gallen KEINE Progression betreffend Steuern bei Bezug/Auszahlung der Gelder 3a bestehe. Es spiele also keine Rolle, ob man einen Vorbezug mache oder nicht, man zahle immer den selben Zinssatz Steuern, egal wie hoch die Summe sei, stimmt das?
Guten Tag Matthias
Die Aussage stimmt in sich, aber umfasst nicht die gesamten Steuern. Bei einem 3a-Kapitalbezug werden sowohl Kantons- und Gemeindesteuern wie auch die direkte Bundessteuer fällig.
Während der Grossteil der Steuern an Kantone und Gemeinden fällt (und der Steuersatz gemäss dem Steuerkalkulator von St. Gallen konstant bleibt), gibt es weiterhin eine Progression bei der direkten Bundessteuer.
Beispiel mit einem Bezug von 200’000 vs 2 x 100’000 (alleinstehend, konfessionslos, Stadt St. Gallen):
Steuern Bezug 200’000:
11’396 Kantons- und Gemeindesteuern (Steuersatz 5.70%)
2’712 Direkte Bundessteuer (1.36%)
14’108 gesamte Steuer (7.05%)
Bezug 2 x 100’000 in unterschiedlichen Jahren:
11’396 Kantons- und Gemeindesteuern (Steuersatz 5.70%)
1’150 Direkte Bundessteuer (0.58%)
12’546 gesamte Steuer (6.27%)
Die Steuerersparnis dank gestaffeltem Bezug beträgt in diesem Fall immerhin noch CHF 1’562.
Ich habe bei 4 Banken insgesamt 8 Säule 3a-Konten. Ende Januar 2017 werde ich 65 und pensioniert. Irgendwie habe ich angenommen, dass ich dann zwar nicht mehr einzahlen darf, aber mehrere Jahre lang gestaffelt das Geld beziehen könnte. Nun erfahre ich, dass es mit dem 65. Geburtstag das ganze Kapital zu versteuern gilt, eventuell gesplittet mit Vorbezug in diesem Jahr.
Wie verfahre ich jetzt am besten? Darf ich die Hälfte z.B. 5 Konti auf einmal beziehen? Oder soll und kann ich die jeweiligen Summen zusammenführen (transferieren) auf 2 Konti und die dann entsprechend beziehen?
Werden die Steuern für jedes einzelne Konto (von den 5 in diesem Jahr bezogenen) separat berechnet oder von der gesamten Summe?
Ich wohne in Kt. BE
Guten Tag Peter P.
Als Mann müssen Sie die 3a-Konten spätestens per 65. Geburtstag beziehen, wenn Sie danach nicht mehr erwerbstätig sind.
Es ist aufgrund der aktuellen Zinsen nicht sicher, ob es sinnvoll gewesen wäre, bereits im letzten Jahr 1-2 Konten aufzulösen. Trotz höherer Steuer beim Bezug haben Sie sich so die Vermögenssteuer auf dem Kapital sowie die Einkommenssteuer auf dem Zins gespart, plus profitierten Sie von einem höheren Zins als auf dem Sparkonto (siehe obiges Kapitel „Nachtrag“).
Da Sie älter als 60 sind, können Sie so viele 3a-Konten auflösen, wie sie wollen. Die fällige Steuer können Sie für den Kanton Bern können Sie hier beim Thema „Sonderveranlagung Vorsorge: Kapitalleistungen / Kapitalabfindungen“ berechnen.
Der „Trick“, um möglichst wenig Steuern beim Bezug zu bezahlen, besteht darin, die Summe aller Bezüge in den nächsten beiden Jahren etwa gleich hoch ausfallen zu lassen. Hierzu müssen Sie alle 3a-Konten plus ev. Kapitalbezüge aus der Pensionskasse sowie ggf. Ihres Ehepartners betrachten. Die Bezüge sollten deswegen in den verschiedenen Jahren etwa gleich hoch sein, weil die Steuer progressiv ist. Für eine ledige, reformierte Person aus der Stadt Bern beträgt sie gemäss dem Rechner für einen Bezug von:
CHF 100’000: 4’949.75
CHF 150’000: 8’618.60
CHF 200’000: 12’872.05
Wer also über CHF 300’000 verfügt und sich davon in einem Jahr CHF 100’000 und im anderen Jahr CHF 200’000 auszahlen lässt, bezahlt CHF 17’821.80 an Steuern. Wer sich hingegen in zwei Jahren jeweils CHF 150’000 auszahlen lässt, bezahlt CHF 17’237.20 Steuern und spart damit immerhin CHF 584.60.
Vielen Dank für die prompte Antwort.
Nun habe ich gerechnet (mit dem Formular der Steuerbehörde) und festgestellt, dass angesichts der tiefen Verzinsung, ein Vorbezug vom 1/3 des gesparten Vermögens schon im letzten Jahr hätte mir 222 Fr Steuern erspart. Bis vor 2 Jahren hätte sich überhaupt nicht gelohnt schon zu beziehen.
Ich überlege noch, mit Blick auf die Sparzinsen bei den Banken (Spar- und Gehaltskonto), ob eine Steuervorauszahlung (Die Vorauszahlungen werden im 2016 mit 0,25 % verzinst) nicht auch eine bescheidene Option wäre Geld zu sparen :-)
Berücksichtigt man dann noch die Vermögenssteuer und die tiefere Netto-Verzinsung, dann haben Sie vermutlich nicht einmal einen Fehler gemacht, indem Sie das Geld erstmalig in diesem Jahr beziehen. Den grossen Hebel hatten Sie jedenfalls, indem Sie jeweils in die Säule 3a einbezahlt haben. Am meisten wird es sich für Sie nächstes Jahr lohnen; machen Sie dies gleich zu Beginn des Jahres.
Ich möchte im März 17 meine Hypothek durch Bezug der 3. Säule zurückbezahlen. Kann ich dennoch in die 3. Säule im Januar 17 steueroptimiert einzahlen? Danke
Ja.
Ich werde im Herbst ins Ausland ziehen und mich hier abmelden. Nach der Lektüre Ihrer (und weiterer) Informationen wollte ich meine drei 3a-Konten auf ein neu zu eröffnendes Konto der Schwyzer Kantonalbank transferieren, um dieses nach meiner Ausreise steuergünstig zu saldieren.
Die Mitarbeiterin der SZKB informiert mich nun, dass sie gemäss einer internen Weisung keine 3a-Konten von auswärtig Wohnhaften eröffnen dürfe, wenn dies zwecks Steueroptimierung erfolge.
Ich bin, gelinde gesagt, beeindruckt, wie hier Normalverdienern eine völlig legale Möglichkeit der Steueroptimierung verwehrt wird.
Mein Mann und ich sind um die 60 und seit 3 Jahren auf Weltreise. Will heissen wir sind aus der Schweiz abgemeldet. Wir leben vom Kapital und bezahlen lediglich Verrechnungsteuern aufs Vermögen. Ich habe ein Säule 3a Konto mit ein paar zehntausend Franken darauf. Wenn ich das Konto auflöse, wie werden die Steuern berechnet und wann und wem werden sie geschuldet?
Guten Tag Regina
Bei Wohnsitz im Ausland wird direkt während der Auszahlung eine Besteuerung an der Quelle vorgenommen. Entscheidend ist bei Ihnen, in welchem Kanton der Sitz der Vorsorgestiftung liegt. Die Steuer können sie z.B. mit dem oben verlinkten Steuerrechner von Postfinance abschätzen. Eventuell lohnt sich auch der Transfer des 3a-Guthabens zu einer Stiftung in einem steuergünstigeren Kanton, bevor Sie die Auszahlung verlangen.
Ich (61) fühle mich sehr schlecht beraten von meiner Bank, habe ich doch seit x Jahren nur ein 3a-Konto (Kanton SG). Meine Frage: Könnte ich den gesamten Betrag zu einer anderen Bank transferieren und dort zugleich das Geld auf 2 verschiedene Konti splitten?
Guten Tag Matthias
Nein, ein nachträgliches Splitting ist nicht möglich, auch nicht beim Transfer auf eine andere Bank. So steht es z.B. auch im St. Galler Steuerbuch (StB 52 Nr. 3, Stand 01.01.2013): „Eine bloss teilweise Übertragung vorhandener Altersguthaben auf neue Vorsorgekonten oder Vorsorgeversicherungen zwecks Splittung ist dagegen nicht zulässig; es kann nur das ganze Guthaben transferiert werden.“
Hausbesitzer in einer solchen Situation können allenfalls einen Teil des Geldes vom 3a-Konto vor der normalen Bezugsberechtigung (Männer: Alter 60, Frauen: Alter 59) im Rahmen der Wohneingentumsförderung vorbeziehen und damit dank tieferer Progression Steuern sparen. Bei Ihnen ist das aber nicht mehr möglich, weil Sie schon über 60 Jahre alt sind und dann das ganze Kapital auf dem Konto aufs Mal besteuert wird.
Wir (Ehepaar) werden Anfang 2016 eine Wohnung kaufen. Mein Mann und ich haben je ein 3. Säule Konto welche wir in diesem Zusammenhang als Eingenmittel einbringen werden. Können wir den Bezug gestaffelt auszahlen in dem wir z.B. die Beurkundung noch dieses Jahr und die Eintragung nächstes Jahr vornehmen?
Guten Tag Tanja
Das ist eine gute Überlegung und ist wegen der geringeren Progression sinnvoll. Schauen Sie das zeitliche Vorgehen bitte direkt mit der beteiligten 3a-Vorsorgestiftung und Ihrer Bank an.
Guten Tag, erstens mache ich Ihnen meine Komplimente für die ausserordentlich professionelle Arbeit die Sie alle leisten! Die Seite ist sehr informativ!
Meine Frau und ich sind nach über 10 Jahren Auslandaufenthalt (Dubai) wieder in die Schweiz zurückgekommen. Meine Frau hat in diesen Jahren nicht gearbeitet. Trotzdem (dummerweise?) haben wir auch in ihr 3.a Konto regelmässig einbezahlt. Zurück in der Schweiz, wo wir wieder Steuern bezahlen müssen (…), haben wir in der Steuererklärung den Betrag für das Jahr 2014 von CHF 6739.– angegeben, obwohl meine Frau auch hier in der Schweiz nicht arbeitet. Die Steuerbehörde hat uns nun geschrieben und verlangt, dass wir uns den einbezahlten Betrag beim Vorsorgeträger zurückerstatten lassen, weil „bei der späteren Auszahlung des Vorsorgekapitals die eigenen Beträge steuerlich nicht abgezogen werden können.“ Das verstehe ich nicht, da doch die einbezahlten Beträge bei der Auszahlung sowieso versteuert werden müssen.
Guten Tag Georg
Dieses Vorgehen der Zurückerstattung ist üblich bei zu viel einbezahlten Beträgen. Legen Sie das Schreiben der Steuerbehörde dem Schreiben an Ihre Bank bei.
Fürs 2014 werden Sie keine Steuerersparnis erzielen, aber bei der Auszahlung würde dann eine Steuer (ca. 5-10%) fällig – vielleicht ist es das, was die Steuerbehörde gemeint hat und wo sie zu Ihren Gunsten argumentiert hat. Das Geld wieder aus der 3. Säule herauszunehmen, hat aber auch Nachteile: Sie bezahlen eine höhere Vermögenssteuer und der Zinsertrag unterliegt der Einkommenssteuer. Sie haben hier aber keine Wahl und müssen sich das Geld wieder umbuchen lassen.
Ist es möglich (60+), nach Auszahlung des Betrages in ein paar Monaten wieder in ein Säule 3a Konto einzuzahlen ? Wenn ja, wird das 3. Säulen Bankkonto gelöscht und man kann ein neues eröffnen ?
Guten Tag Edwin
Ja, das ist möglich und in der Regel auch sinnvoll, weil man bei mehreren 3a-Konten tiefere Steuern bei der Auszahlung bezahlt (siehe Artikel oben). Ein aufgelöstes Konto wird gelöscht, man benötigt also ein neues. Sinnvollerweise fängt man schon rund lange vor der Pensionierung an, mehrere 3a-Konten zu führen, sodass diese ab Alter 60 etwa gleich gross sind.
Ich überlege mir mehrere 3a-Konti anzulegen. Wie hoch ist dann der max. mögliche Steuerabzug/Jahr? Insgesamt CHF 6’768 für alle Konti oder pro Konto?
Guten Tag Monika
Der Maximalbetrag gilt pro Person und Jahr, sonst könnte dieser ja mit der Einzahlung auf mehrere Konten beliebig umgangen werden. Es ist aber möglich, im gleichen Jahr auf verschiedene 3a-Konten einzuzahlen, solange der Maximalbetrag nicht überschritten wird.
Wäre es möglich eine AHV-Rente zu beziehen und trotzdem einer Nebenbeschäftigung mit kleinem Verdienst (AHV pflichtiger Lohn) nachzugehen, Säule 3a-Bezug aufzuschieben und darüberhinaus in die Säule 3a zu zahlen?
Guten Tag Philipp
Der Bezug der AHV-Rente hat nichts direkt mit der Säule 3a zu tun. Da Sie noch arbeiten und dafür einen Lohn erhalten, können Sie weiterhin in die Säule 3a einzahlen und auch mit dem Bezug des oder der 3a-Konten zuwarten. Wenn Sie mehrere 3a-Konten besitzen, lohnt es sich vermutlich, diese in unterschiedlichen Jahren zu beziehen.
Wie funktioniert die Steuererleichterung überhaupt, laut Comparis spare ich angeblich fast 25% Steuern im Jahr. Bei nur knapp 7 tausend Franken niedrigerem steuerbaren Einkommen klingt das irgendwie unglaublich. Momentan sieht es für mich so aus, wenn Saule 3a als Verringerung des steuerbaren Einkommens beschrieben wird:
Und wie sieht das mit der Quellensteuer aus? Sind die Steuerersparnisse gleich?
Ich verdiene 100’000 (steuerbar) und sagen wir ich zahle 10% Steuern also 10’000 im Jahr. Ich zahle nun 5’000 in Saule 3a ein. Dann zahle ich nur noch 9’500 Steuern da mein Einkommen nur noch 95’000 ist. Wahrscheinlich weniger ein bisschen da mein Steuersatz auch noch runtergehen wird. Sagen wir er ist jetzt bei 9% dann zahle ich 8’550 Steuern also 1’490 weniger. Aber das sind nur 15% weniger Steuern – erheblich weit weg von den 25% die Comparis angibt.
Guten Tag Lenn
Sie müssen verstehen, dass wir in der Schweiz ein progressives Steuersystem haben. Wer etwas mehr verdient, bezahlt darauf viel mehr Steuern. Umgekehrt lohnt es sich eben auch, sein steuerbares Einkommen zu senken. Relevant ist nämlich nicht der Steuersatz insgesamt (Steuern im Verhältnis zum steuerbaren Einkommen), sondern der Grenzsteuersatz (wie hoch ist die Steuerbelastung auf einem zusätzlichen Franken steuerbaren Einkommen?).
Wenn jemand alleinstehend ist, keiner Kirche angeschlossen ist und in Winterthur wohnt, der zahlt gemäss Steuerrechner des Steueramts Zürich mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 100’000 total CHF 16’875.1 Steuern (Staats- & Gemeindesteuern: 14001.1, Direkte Bundessteuer: 2’874.00). Bei einer Einzahlung von CHF 5’000 in die Säule 3a beträgt das steuerbare Einkommen nur noch CHF 95’000 und die Steuerbelastung CHF 15543.9. Das bedeutet, dass obwohl der Steuersatz nur von 16.9% auf 16.4% gesunken ist, die Steuerersparnis dank der Säule 3a-Einzahlung CHF 1331.2 beträgt (16875.1 minus 15543.9). Man erhält also mehr als einen Viertel (1331.2/5000 = 26.6%) des einbezahlten Betrags von CHF 5000 im Folgejahr in Form von tieferen Steuern zurück. Oder anders ausgedrückt: man zahlt in diesem Beispiel unter dem Strich 5000-1331.2=3668.8 ein, um 5000 auf dem Konto zu haben, was einer Rendite von 36.3% entspricht.
Eine Einzahlung in die Säule 3a ist deswegen steuerlich sehr vorteilhaft und in den meisten Fällen auch sinnvoll (beachten Sie die damit verbundenen Nachteile, insbesondere dass das Kapital lange Zeit nicht verfügbar sein kann).
Bei der Auszahlung wird eine Quellensteuer fällig (idR zw. 5-10% des Betrags), was die Rendite schmälert. Andererseits muss aber auf den Zinserträgen in der Säule 3a weder die Einkommenssteuer noch die Vermögenssteuer bezahlt werden.
Wir haben die zweite Hypothek mit Geldern aus Säule 3a-Konten getilgt. Was passiert wenn wir unser Haus verkaufen ohne neues Wohneigentum zu kaufen? Muss das Geld wieder auf ein 3a-Konto zurückgeführt werden wenn meine Frau und ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht das Alter 59/60 erreicht haben? Oder ist das Geld dann frei verfügbar?
Guten Tag Philip S.
Das Geld wäre in Ihrem Fall frei verfügbar, da es gar nicht möglich ist, 3a-Bezüge wieder zurückzuzahlen (man kann pro Jahr nur den Maximalbetrag einzahlen, Rückzahlungen oder die Nachzahlung von verpassten Jahren sind nicht möglich). Bezüge aus der 2. Säule (Pensionskasse/Freizügigkeitskonto) müssten in Ihrem Fall hingegen zurückbezahlt werden.
Ich erwerbe eine neue Eigentumswohnung. Fertigstellung ist im 2017. Ich habe zwei Säule 3a Konten bei der selben Stiftung. Kann ich, um Steuern zu sparen, dass eine Konto jetzt im 2015 und das andere im 2016 beziehen?
Guten Tag Andreas
Nein, das ist nicht möglich, weil im Rahmen der Wohneigentumsförderung ein Vorbezug aus der 3. Säule nur alle 5 Jahre gemacht werden kann.
Wir haben mit der Bank vereinbart, dass bei der Pensionierung, das vorhandene 3a Kapital zur Amortisierung eines Teils der Hypotheken auf unserer selbstbewohnten Wohnung verwendet wird. Wird das steuerlich gleich wie eine Auszahlung behandelt?
Guten Tag John M.
Ja. Aber je nachdem, ob Sie in dem Jahr noch weitere Vorsorgeleistungen als Kapitalauszahlung (andere 3a-Konten, Pensionskasse, ggf. Vorsorgegelder Ehefrau) beziehen, könnte es steuerlich sinnvoll sein, das 3a-Konto bereits ein Jahr früher zu beziehen (tieferer Steuersatz).
Ich möchte dieses Jahr meine Säule 3a für selbstbewohntes Wohneigentum vorbeziehen (WEF). Kann ich im gleichen Jahr, und zwar VOR dem Bezug, noch in die 3. Säule einzahlen und dann den ganzen Betrag vorbeziehen, also inkl. der eben erst einbezahlten Summe? Und was hat das für Auswirkungen auf die Steuer (voller Abzug für die Einzahlung und reduzierte Steuer bei der Auszahlung, auch für die kurz zuvor einbezahlte Summe)??
Und: Ab welche Einkommen lohnt sich im Kanton BE die Einzahlung in die 3. Säule? d.h. ab welchem Einkommen ist die gesparte Steuersumme grösser als die Steuer zum reduzierten Satz bei der Auszahlung?
Guten Tag Peter
Ja, bei der Säule 3a (im Gegensatz zur Pensionskasse) ist es möglich, im gleichen Jahr eine Einzahlung zu tätigen, damit Steuern zu sparen und eine Auszahlung zu tätigen.
Eine Einzahlung in die Säule 3a lohnt sich immer, wenn ihr steuerbares Einkommen nach der Einzahlung über CHF 0 liegt, weil die Steuer bei der Auszahlung gering ist. So zahlt z.B. in der Stadt Bern eine alleinstehende, konfessionslose Person mit CHF 6’000 steuerbarem Einkommmen gemäss Steuerrechner CHf 665 Steuern. Eine Auszahlung dieses Betrags aus der 3. Säule kostet lediglich CHF 179 Steuern.
Wann ist ein 3a-Konto spätestens fällig. Am 65. Geburtstag oder erst per Ende des Jahres? Könnte ich es auf Wunsch auch länger behalten? (Guter Zins, keine Vermögenssteuer).
Danke für die Antwort
Guten Tag André
Männer müssen das 3a-Konto spätestens am 65. Geburtstag beziehen (frühestens am 60. Geburtstag; Frauen jeweils 1 Jahr früher da der Bezug an das Erreichen des AHV-Alters gekoppelt ist).
Wenn Sie weiterhin erwerbstätig sind, können Sie den Bezug bis längstens zum 70. Geburtstag aufschieben (und in der Zeit auch noch jedes Jahr eine Einzahlung tätigen).
Wenn ich obige Fragen und Antworten richtig verstanden habe, kann ich als Mann im Jahr, in dem ich 60 werde, nach meinem Geburtstag ein 3a-Konto auflösen. Angenommen, ich habe 6 solche Konten, könnte ich dann eines in jedem der Jahre, in denen ich 61, 62, 63, 64 und 65 werde, auszahlen lassen? Also 6 Konten in 6 aufeinanderfolgenden Jahren, das erste Mal nach, das letzte Mal vor meinem Geburtstag?
Guten Tag Peter
Ja, das ist richtig. Wenn Sie nach 65 noch erwerbstätig sind, können Sie sogar noch mehr 3a-Kontoauflösungen auf verschiedene Jahre verteilen.
Beachten Sie, dass dieses Vorgehen nicht zwingend Sinn macht, denn Auszahlungen des Ehepartners und aus der Pensionskasse werden idR zusammengerechnet. Sinnvoll ist es, die Kapitalbezüge aus der 2./3. Säule so zu staffeln, dass jährlich in etwa der gleich hohe Betrag fällig wird.
Zudem kann es sinnvoll sein, etwas höhere Steuern bei der Auszahlung in Kauf zu nehmen und einen 3a-Bezug aufzuschieben, weil man dafür für längere Zeit einen höheren, steuerfreien Zins als bei der Anlagealternative wie z.B. einem Sparkonto erhält und keine Vermögenssteuer auf dem Guthaben bezahlt.
Kann ich meine dritte Säule auszahlen lassen obwohl ich weiter arbeite, ich bin schon sechzig jährig geworden.
Guten Tag Jose
Ja, als Mann können Sie sich die Säule 3a ab dem 60. Geburtstag auszahlen lassen. Wenn Sie mehrere 3a-Konten haben, kann das Sinn machen, um Steuern zu sparen. Wenn Sie das Geld nicht sofort benötigen, kein weiteres 3a-Konto haben und das Geld auf einem Bankkonto lagern würden – wo es momentan praktisch 0% Zins gibt – wäre es hingegen sinnvoll, mit der Auszahlung noch abzuwarten (bis maximal zum 65. Geburtstag). Sie können übrigens weiterhin Einzahlungen tätigen und Steuern sparen, solange Sie arbeiten (auch auf ein neu eröffnetes Konto falls Sie sich zur Auszahlung entscheiden).
Kann ich im Jahr, in dem ich mir ein 3a-Konto auszahlen lasse, trotzdem eine steuerbefreite Einzahlung auf ein anderes 3a-Konto vornehmen?
Wenn Sie die Bedingungen für eine Einzahlung (Erwerbstätigkeit) weiterhin erfüllen, dann ja.
Meine Frau und ich sind beide „nicht Selbständig“ erwerbstätig und zahlen schon länger jeweils in die 3a Säule ein. Wir haben beide fünf Konten, leben in Gütergemeinschaft und sind deshalb zusammen Steuerpflichtig.
Ich möchte bis 65 arbeiten und zwischen 60 und 65 jeweils jährlich ein 3a Konto auszahlen lassen.
Ist es richtig, dass ich in denen Jahren keine Beiträge einzahlen darf, welche ich dann bei den Einkommenssteuern in Abzug bringen kann? (ein Konto auflösen und gleichzeitig in ein anderes einzahlen)
Kann meine 10 Jahre jüngere Frau in diesen Jahren trotzdem in ihr 3a Konto einzahlen und diese bei den Einkommenssteuern in Abzug bringen?
Guten Tag René
Nein, das ist falsch. Sie dürfen auch in den Jahren, in denen Sie ein 3a-Konto beziehen, selbst auf ein 3a-Konto einzahlen. Das ist sogar noch im Jahr der Pensionierung möglich. Wenn Sie also z.B. am 28. Februar pensioniert werden, dann können Sie anfangs des Jahres nochmals eine volle 3a-Einzahlung leisten und diese dann von den Steuern abziehen.
Ich bin pensioniert (68) und beziehe eine rente. Meine Frau wird am ende Februar 2015 pensioniert (64). Nun stehen wir vor der Entscheidung das Geld von der 3. Säule Ausgabezahlen zu lasse oder in die 2. Säule meiner Frau zu transferieren. Was würden Sie mir empfehlen?
Guten Tag Felix
Im Prinzip gelten für Sie dieselben Überlegungen wie in diesem Artikel zum PK-Einkauf (allerdings sparen Sie keine Steuern beim einem Transfer 3a -> PK) und zur Frage „Rente oder Kapital“
Was will Ihre Frau mit der Pensionskasse machen zur Pensionierung? Wenn Sie das Kapital beziehen will, dann ist es besser, das 3a-Konto schon dieses Jahr zu beziehen und die PK nächstes Jahr (tiefere Steuern).
Wenn Ihre Frau die Rente vorzieht und diese möglichst hoch sein soll, dann ist ein Transfer 3a -> PK eine sinnvolle Option. Dann sollten Sie aber prüfen, schon dieses Jahr noch einen freiwilligen Einkauf ohne 3a-Gelder zu tätigen. Dann würden Sie zusätzlich Steuern sparen.
Ic,h 44 Jahre, berufstätig, besitze zwei Säule 3a Konten, meine Frau, 44 Jahre, berufstätig, besitzt 1 Säule 3a Konto. Wir beabsichtigen bis ca. zum 60. Altersjahr zu Arbeiten und bezahlen jährlich den maximal Betrag ein. Ab welchem jeweiligen Kontostand ist es sinnvoll wieder ein neues Konto zu eröffnen?
Guten Tag Andreas B.
Je höher der Betrag auf dem 3a-Konto, desto höher die Steuer bei der Auszahlung. Deswegen ist es sinnvoller, mehrere Konten zu haben. Mit jedem zusätzlichen Konto sinkt aber die Steuerersparnis. Und mehr als sechs Konten für einen Alleinstehenden machen keinen Sinn, weil man die Konten als Mann ordentlich ja nur zwischen 60 und 65 beziehen kann. Hinzu kommt, dass Auszahlungen aus der zweiten Säule (Pensionskasse) sowie des Ehepartners im gleichen Jahr idR zusammengezählt werden. Ausserdem steigt mit jedem Konto der eigene administrative Aufwand, und ein Wechsel zu einem Anbieter mit höheren Steuern lohnt sich weniger resp. wird aufwändiger.
Für Sie beide wäre eine pragmatische Lösung, ab Erreichen eines Kontostands von CHF 50’000 pro Konto ein Neues zu eröffnen.
Der Bezug von Vorsorgegeldern zur Amortisation ist ja alle 5 Jahre möglich. Ich bin 50 Jahre alt und habe während 5 Jahren auf ein 3. Säule-Konto einbezahlt und mit diesem Geld nun diese Jahr die Hypothek amortisiert (damit die Bank aufgrund der nun niedrigeren Verschuldung keine Amortisation mehr verlangt). Wäre es nun trotz dieses Vorbezugs möglich und sinnvoll, mich dieses Jahr in die Pensionskasse einzukaufen und dieses Geld dann später für eine erneute Amortisation wieder zu beziehen? (Einkaufspotential wäre bei der PK noch vorhanden, in höherem Umfange als die erlaubten 6’739.– pro Jahr bei der 3. Säule). Oder ist das zu kompliziert bzw. evt. sowieso eine verbotene Steuerumgehung und soll ich daher besser wie üblich wieder ein 3. Säule Konto eröffnen und dann damit in 5 Jahren wieder die Hypo zu amortisieren?
Guten Tag D. R.
Es ist möglich, sowohl die Säule 3a als auch die PK zur Wohneigentumsfinanzierung resp. zur Rückzahlung der Hypothek zu nutzen. Bei freiwilligen Einkäufen in die PK müssen Sie aber 3 Jahre zwischen Ein- und Auszahlung warten. Ob ein Einkauf in die PK generell sinnvoll ist, können Sie hier nachlesen.
Was bei der PK nicht möglich ist, ist freiwillig einzahlen, dann auszahlen und dann erneut freiwillig einzuzahlen. Wenn das passiert, dann erhält man nur die bezahlten Steuern von der ersten Auszahlung zurück und spart erst bei darübergehenden Beiträgen Steuern. Somit ist eine Auszahlung der PK im Rahmen der Wohneigentumsförderung nur einmal sinnvoll, und erst nachdem alle geplanten Einkäufe getätigt wurden. D.h., für Sie wäre das schon prüfenswert. Die Säule 3a sollten Sie aber unabhängig davon jedes Jahr voll nutzen.
Nachtrag vom 17.12.2014: Herr D. R. wandte sich noch an die Steuerverwaltung in Zürich mit der Frage, ob eine Auszahlung des 3a-Guthabens möglich sei, um die Hypothek zu reduzieren, wenn im gleichen Jahr dann noch ein freiwilliger PK-Einkauf stattfindet. Die Antwort des Steueramts Zürich dazu lautete nein: „In der beschriebenen Konstellation „Kapitalbezug zwecks Amortisation und kurz danach erfolgender Einkauf“ wird im Ergebnis Vorsorgevermögen von der Säule 3a in die 2. Säule transferiert, was gemäss unserer Praxis gestützt auf § 24 lit. c StG, bzw. Art. 24 lit. c DBG als steuerneutraler Vorgang zu qualifizieren ist (keine Besteuerung der Kapitalleistung im Umfang des Einbringens in die 2. Säule; keine Abzugsfähigkeit dieses Transfers als Einkauf vom steuerbaren Einkommen). Sie müssten daher damit rechnen, dass der Steuerkommissär einen deklarierten Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung nicht zum Abzug zulässt.“.
Auf Rückfrage meinte das Steueramt dann, dass ein Einkauf nach 12 Monaten wieder steuerlich abzugsfähig ist, denn „wenn zwischen dem Kapitalbezug und dem Einkauf mehr als 1 Jahr liegt, ist § 24 lit. c StG nicht mehr anwendbar, d.h. ein Einkauf wäre dann abzugsfähig“.
Ich habe hier schon viele interessante Tipps gelesen, und nun habe ich selber auch eine Frage:
Ich plane für nächstes Jahr den WEF Bezug aus der 3a Säule (gesamtes Guthaben) um bei auslaufen einer Hypothek den Restbetrag zu amortisieren. (ca. 25.000 CHF)
Ebenfalls möchte ich aber auch im selben in ungefähr der gleichen Höhe einen Einkauf in die 2. Säule vornehmen, Kanton Bern.
Frage: Werden hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung des Einkaufs in die PK die beiden Beträge miteinander verrechnet ?
Oder ist so, die Auszahlung aus der 3. Säule wird wie üblich mit dem reduzierten Satz besteuert, und die Einzahlung in die PK kann auch ganz normal steuersenkend geltend gemacht werden?
Ein weitere Frage schliesst sich an, der Sachbearbeiter bei meiner Bank war sich da nicht ganz sicher:
Der Rest der Hypothek wird getilgt, die Immobilie ist danach komplett lastenfrei. Ist es mir danach möglich, erneut eine Hypothek auf die Immobilie aufzunehmen, z.B. um private Konsumwünsche zu erfüllen oder eine Immobilie im Ausland, die zunächst nicht selbst genutzt wird, zu kaufen ?
Ich meine ja, da es auch möglich die 3a Säule zur Amortisation zu verwenden und danach die Wohnung zu vermieten. (Was ich aber nicht möchte, ich nutze sie weiterhin selbst).
Wir können Ihre Frage leider nicht zufriedenstellend beantworten, weil das hier stark eine Ermessensfrage ist. Wenn Sie heute die Hypothek mit 3a-Geldern abzahlen und sie morgen wieder erhöhen, dann „riecht“ das schon sehr nach einer Steuerumgehung. Ein aufmerksamer Steuerbeamter wird das vermutlich nicht durchgehen lassen, ohne dass Sie auf dem bezogenen 3a-Betrag Einkommenssteuern zum normalen Satz bezahlen müssen. Gleich sieht es bei einem PK-Einkauf aus, weil dort eine Umschichtung 3a -> PK steuerneutral sein muss.
Wenn aber dazwischen ein paar Jahre liegen, dann scheint das ein normaler Vorfall zu sein. Schliesslich kann man die Hypothek jederzeit erhöhen, wenn die Bank auch mitmacht – egal ob man das Geld für einen Umbau, für ein teures Auto oder für eine Weltreise benötigt.
Wenn Sie eine für sich brauchbarere Antwort wollen, dann müssen Sie sich ans Steueramt des Kantons Bern wenden. Schreiben Sie uns, ob deren Antwort konkreter ausfiel als unsere.
Ich werde vielleicht aus der Schweiz nach einem EU Land umziehen. Ich habe 2. (Pensionskasse) und 3. Säule (Vorsorgekonto). Wegen der Besteuerung habe ich von diesem Forum verstanden es wird von Einkommen separat und nach Domzilkanton (Vorsorgekonto / Pensionsstiftung) versteuert. Ab welchem Zeitpunkt kann dieses Geld ausbezahlt werden? Ist eine Abmeldung bei Migrationsamt genug oder muss man zuerst ‚beweisen‘ dass man schon ins neue Land umgezogen ist? Sonst kann man ja theoretisch zuerst die schweizerische obligatorische Steuer zahlen, in die Ferien gehen und das Geld auszahlen lassen werden bevor man in den neuen EU Staat einzieht. Damit würde ja keine zusätzliche EU Staat Steuer fällig?
Zweite Frage: Ist es erlaubt beide der obligatorische und der überobligatorische Teil auszubezahlen oder muss einen Teil ins Pensionssystem des neuen EU Staat einbezahlt werden?
Guten Tag HJF
Interessante Frage bezüglich der dritten Säule. Wie die Vorsorgestiftung den neuen Wohnsitz überprüft, müssen Sie direkt bei Ihrer Stiftung nachfragen. Wir gehen davon aus, dass Sie den neuen Wohnsitz belegen müssen und eine einfache Abmeldung nicht reicht. Die Steuer bei Auszahlung in die Schweiz richtet sich nach dem eigenen Wohnort, bei Auszahlung ins Ausland nach Kanton der Vorsorgestiftung.
Hier haben wir das Thema Pensionskasse und Auswanderung ausführlich behandelt. Sie dürfen sich in Ihrem Fall (EU-Land) nur das überobligatorische Guthaben auszahlen lassen. Das nicht bezogene Geld verbleibt in der Schweiz bis mindestens ihrem 60. Geburtstag, ausser ein Grund für einen frühzeitigen Bezug ist gegeben (z.B. Kauf Wohneigentum).
Wir, Schweizer Bürger, möchten 2015 die Schweiz für immer verlassen. Beide haben ein 3a Konto im Kanton St.Gallen und möchten uns das Geld bei Wegzug auszahlen lassen.
Wenn ich es richtig verstehe lohnt es sich das Geld zb. nach Zug zu transferieren und vom Ausland aus eine Auszahlung zu veranlassen?
Würde es sich auch lohnen im 2014 so wenig wie möglich zu verdienen um noch mehr Steuern zu sparen oder hat es keinen Einfluss (Progression)?
Guten Tag Erhard
Wenn der Bezug des 3a-Geldes vom Ausland aus erfolgt, dann gelten die Steuersätze des Kantons, wo die Vorsorgestiftung domiliziert ist. So gesehen lohnt es sich, vor dem Bezug der Säule 3a das Geld in einen steuergünstigen Kanton wie Schwyz zu verlegen. Beachten Sie aber, dass ggf. das Geld im Ausland möglicherweise zu einem höheren Satz (als Einkommen) versteuert werden muss. In diesem Fall spielt es keine Rolle, weil man dann die in der Schweiz bezahlten Steuern zurückfordern kann.
Ihr Einkommen spielt bei der Festlegung der Steuer bei der Auszahlung keine Rolle, da 3a-Gelder separat besteuert werden.
Vielen Dank für Ihre fundierte Antwort.
Aus dieser ergibt sich für mich eine Anschlussfrage: Ab welcher durchschnittlichen Renditeschwelle übertrifft die freie Aktienanlage die finanziellen Vorteile des 3a-Sparens?
Noch kurz zu meinem Hintergrund: Ich bin 55 und habe verschiedene 3a-Konti, die zur Zeit mit 1,75 bzw. 1,8 Prozent verzinst sind.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Stellungnahme.
Diese Frage ist spannend, lässt sich aber nur mit Annahmen beantworten. Grundsätzlich lohnt sich die Säule 3a umso mehr,
– je näher der Auszahlungszeitpunkt ist
– je höher die Steuerersparnis bei der Einzahlung ist
– je geringer die erwartete Mehr-Rendite von Aktien gegenüber der Kontolösung ist
– je tiefer die Steuern bei der Auszahlung sind
Ein Beispiel mit 10’000 Franken in diesem Jahr, Zinseszins und Wiederanlage des Geldes, für 10 Jahre, mit 30% Grenzsteuersatz heute und 5% Steuern bei der Auszahlung und einem Zins von 1.75% auf dem Konto: Dann müssten Sie mit den Aktien eine Nettorendite (nach Steuern, Gebühren, Transaktionskosten) von jährlich knapp 4% erzielen, damit sich diese riskantere Anlage lohnt. Beziehen Sie das Geld schon nach 5 Jahren, müsste die Aktienrendite netto schon über 6% betragen.
Die meisten Banken bieten auch die Anlage von 3a-Geldern in Aktien an. Wenn Sie über die 3a-Einzahlung hinaus nichts sparen können und bereit sind, ein Risiko einzugehen, dann könnte dies eine Option für Sie sein. Wählen Sie aber ein kostengünstiges Produkt (ETF-basiert) mit einem Aktienanteil von mindestens 40%. Mehr Infos dazu finden Sie hier auf FinanzMonitor.com.
Ich bin unverheiratet, selbständigerwerbend und wohne in der Stadt Zürich. Welcher der beiden folgenden Szenarien lohnt sich eher? (1): Auf mehrere Konten (wie viele maximal?) in die Säule 3a einzahlen, damit Steuern sparen, andererseits aber den Bezug später zum Rentensatz versteuern müssen? Oder (2): Den Betrag zum gleichen Prozentsatz frei sparen (statt in 3a) und zur gleichen Zeit wie in Szenario 1 beziehen?
Guten Tag Peter
Es gibt keine Begrenzung der Anzahl Konten, aber die Idee ist ja, diese in unterschiedlichen Jahren aufzulösen, um Steuern zu sparen. Wenn Sie jetzt bis 70 weiter arbeiten werden und keine Pensionskasse/Freizügigkeitskonto haben, dann könnten Sie also 10 Konten aufbauen und diese jährlich zw. 60 und 70 auflösen. IdR beschränkt man sich aber auf einige wenige, auch weil die Steuerersparnis mit jedem zusätzlichen Konto sinkt.
Wenn Sie keiner PK angeschlossen sind, dann können Sie in die grosse Säule 3a einzahlen, siehe den aktuellen Höchstbetrag hier, also in Ihrem Fall bei einem Gewinn über 165’000 die rund 33’000 Franken total.
Ganz klar ist bei Ihren beiden Varianten die Nr. 1 die günstigere. Die Steuerersparnis bei der Einzahlung ist idR ein mehrfaches grösser als die Steuern bei der Auszahlung (ca. 20-40% vs. 5-10%). Zudem zahlen Sie in der Säule 3a keine Einkommenssteuern auf den Zinserträgen und auch keine Vermögenssteuern. Meist ist es zudem so, dass der 3a-Zins höher ist als derjenige einer vergleichbar risikolosen Anlage.
Der grosse Nachteil der Säule 3a ist, dass das Geld kann nur noch unter wenigen Voraussetzungen vor Ihrem 60. Geburtstag bezogen werden kann. Aber gerade als Selbständiger – falls Sie keine PK haben – sollte diese Form der Altersvorsorge unbedingt genutzt werden. Nicht nur um Steuern zu sparen, sondern um fürs Alter vorzusorgen. Wenn Sie eine hohe Sparquote haben, würde es zudem vermutlich Sinn machen, einen Teil Ihres Vermögens ausserhalb der 3. Säule in Aktien anzulegen: diese erzielen auf lange Sicht eine bessere Rendite und Kursgewinne sind auch steuerfrei.
Wir (Schweizer, Deutsche, verheiratet, mit kleiner Tochter, wohnhaft im Kt. ZH) ziehen aus beruflichen Gründen nach Deutschland und überlegen uns, die 3a Konti aufzulösen und ausbezahlen zu lassen. Wissen Sie, ob hierzu Deutschland eine Steuer einfordert? Empfehlen Sie, den überobligatorischen Teil auch ausbezahlen zu lassen? Anmerkung: es wäre möglich, vor dem ordentlichen Abmeldetermin aus der Schweiz die Säule 3a Konti aufzulösen, bei der Pensionskasse wäre dies in jedem Fall erst möglich, wenn wir schon in Deutschland wohnhaft sind. Vielleicht macht dies noch ein Unterschied.
Besten Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.
Guten Tag Lukas
Sie können sich weder die Säule 3a noch PK in der auszahlen lassen, wenn nicht besondere Bedingungen erfüllt sind. Es ist jedoch kein Problem – wenn Sie einmal in Deutschland sind – sich sowohl die 3. Säule und/oder den überobligatorischen Teil auszahlen zu lassen. In der CH wird eine (tiefe) Steuer, abhängig vom Betrag und vom Kanton, in dem die Stiftung ist, fällig. Wie die steuerliche Situation in Deutschland ist, wissen wir nicht.
Es handelt sich hier ja um Vorsorgegelder – entsprechend sollten diese erst genutzt werden, wenn Sie in den Ruhestand getreten sind. Allenfalls macht es Sinn sich damit die Selbständigkeit oder Wohneigentum zu finanzieren. Oder Sie wollen das Geld beziehen um es gewinnbringender anzulegen (wobei Sie sich der Risiken bewusst sein müssen). Es kommt also darauf an, was Sie mit dem Geld machen wollen. Im Zweifelsfall belassen Sie das Geld besser in der 2./3. Säule; ein späterer Bezug ist ja immer noch möglich.
Meine ordentliche Pensionierung ist Juli 2014. Ich möchte eine Frühpensionierung im Juli 2013 (1 Jahr früher).
Ich habe 2 Konten 3a Säule bei einer Bank.
Jetzt kommt die Frage:
Kann ich das Kapital bis zum ordentlichen Pensionierungsalter stehenlassen?
Meine Idee wäre es, das erste Konto 2013 und das 2. Konto 2014 auszahlen lassen.
Eine Einzahlung wird im 2014 nicht mehr möglich sein nehme ich an.
Guten Tag Werner
Ja, eine Einzahlung ist nur möglich solange Sie noch eine Erwerbstätigkeit ausüben, also bis Ende Juni 2013. Wenn Sie über viele Ersparnisse verfügen und die PK als Rente beziehen wollen, könnte ein freiwilliger PK-Einkauf sinnvoll sein.
Und ja, Sie können die 3a-Gelder längstens bis zum ordentlichen Rentenalter, also Juli 2014, stehen lassen. Eine Auszahlung in zwei verschiedenen Jahren (Ende 2013, Mitte 2014) ist sinnvoll wenn es sich um grössere Beträge handelt, weil Sie dadurch Steuern beim Bezug sparen. Diese Steuerersparnis ist idR höher als der Zinsverlust für das verbleibende halbe Jahr unter der Annahme, dass Sie das Geld auf einem Bankkonto deponieren würden. Entsprechend ist es auch sinnvoll, das erste Konto erst zum Jahresende 2013 aufzulösen, um noch möglichst lange vom hohen Zins auf dem Säule 3a-Konto zu profitieren.
Könnten Sie mir bitte sagen, wo ich eine Liste/Link mit den Progressionsstufen für die 3a Säule Kapitalauszahlung finde. Meine Frau und ich haben eine Wohnung gekauft, und sind je zu 50% eingetragen. Die erste Hypothek läuft in 3 Jahren ab und ich möchte berechnen ob es sich Lohnt die zwei 3.Säule Kontis gestaffelt auszahlen zu lassen. Die Hypothek läuft am 31.08.2015 ab.
Gelten für Pensionskassenauszahlungen die gleichen Steuersätze wie bei der 3. Säule?
Guten Tag Anton
Ja, es gelten dieselben Steuersätze bei Auszahlungen PK / Säule 3a.
Wir kennen leider keine solche Tabelle. Wenn Sie die Steuern genau für Ihre Situation und Ihren Wohnort berechnen wollen, dann sollten Sie einen online Rechner nutzen. Sie können z.B. den oben bei „Steuern bei Auszahlung Vorsorgeguthaben – zwei Beispiele“ verlinkten Rechner nutzen.
Momentan lohnt sich wegen den tiefen Hypozinsen ein Bezug von 3a-Geldern zur Rückzahlung der Hypothek übrigens nicht: Die Zinskosten nach Steuern sind tiefer als die steuerfreien Zinserträge in der 3. Säule.
In welchem Kanton sind die Steuern auf ausbezahlte 3. Säule Guthaben zu bezahlen?
Zum Zeitpunkt der Auszahlung wohnten wir in BS, kauften damit ein Haus in BL, in dem wir am 31. Dezember des Auszahlungsjahres wohnen werden.
Hallo Matthias
Die Steuern werden an dem Ort und Kanton fällig, an dem die begünstigte Person im Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistung (Auszahlung) wohnte. Die Auszahlung aus der Säule 3a wird also mit dem Steuersatz von Basel-Stadt und dem Ihrer früheren Wohngemeinde berechnet.
Ich würde mich über Antworten zu folgenden Fragen sehr freuen:
1. Ist es möglich, Guthaben aus 3a Konten in einen steuergünstigen Konton zu tranferieren, evtl. sogar noch kurz (1 Jahr?) vor der geplanten AUszahlung ? Oder sollte man schon möglichst frühzeitig seine 3a Konten in dem günstigen Kanton haben ?
2. Wenn Schweizer Bürger nach Auswanderung (ausserhalb der EU) Guthaben aus 2. und 3. Säule beziehen, wird nach dem Sitz der kontoführenden Gesellschaft versteuert. Gilt dies auch für EU-Ausländer ? Also wenn z.B. ein deutscher Bürger die Schweiz wieder verlässt, a.) z.B. nach Spanien, oder b.) z.B. nach Thailand. Werden beide Fälle (ab dem 60. Lebensjahr) steuerlich gleich behandelt ?
3. Was gilt für den zuvor gefragten Fall, wenn der deutsche Bürger stattdessen eine monaltiche Rente bezieht ? Wonach richtet die Höhe der Steuer, lohnt es sich auch, das Guthaben in einen günstigen Kanton zu transferieren, muss überhaupt an die Schweiz eine Steuer gezahlt werden, wenn der Rentner kein Schweizer ist und z.B. in Thailand lebt ?
Guten Tag Norbert
1) Ja es ist möglich auch noch kurz vor der Auszahlung das 3a-Guthaben zu einer Sitzung mit Sitz in einem Kanton mit tieferen Steuern zu verschieben.
2) Punkto Steuern, welche in der Schweiz zu entrichten sind, gibt es keinen Unterschied. Insgesamt kann es aber schon einen Unterschied machen, weil je nach Land möglicherweise der Bezug im Land selbst noch versteuert werden muss und dabei die in der Schweiz bezahlten Steuern ggf. mit der Steuerschuld verrechnet oder zurückgefordert werden können. Wir können Ihnen die Frage leider nicht kompetent beantworten.
3) Bei der Säule 3a ist keine Rente möglich. Bei PK-Renten zahlt man keine Quellensteuer in der Schweiz (egal ob man hier oder im Ausland lebt). Sie sind jedoch idR im Land wo man seinen Wohnsitz hat als Einkommen zu versteuern.
Ich werde dieses Jahr 59 Jahre alt. Wohnhaft im Kanton Zürich.
Folgende Fragen:
1. Ab wann kann ich die 3.Säule beziehen? Ab dem erreichten 60.Geburtstag oder danach?
Ich beabsichtige die mit diesem Bezug einen Teil der Lücke in der Pensionskasse zu schliessen.
2. Ist der Bezug 3. Säule und die Einzahlung in die Pensionskasse steuerneutral?
3. Was ist Ihre Empfehlung zum obgenannten Vorgehen?
Guten Tag A. J. S.
Sie können sich die Säule 3a ordentlich 5 Jahre vor dem Pensionierungsalter auszahlen lassen, also für Sie als Mann ab Ihrem 60. Geburtstag.
Ein Transfer von Säule 3a-Geldern in die Pensionskasse ist übrigens unabhängig von Ihrem Alter möglich, sofern die PK noch Einkäufe zulässt. Ein reiner Transfer Säule 3a -> Pensionskasse ist steuerneutral. Allerdings ist bei Ihnen die Situation anders: Sie bezahlen bei einem ordentlichen Bezug (ab Ihrem 60. Geburtstag) eine geringe Kapitalauszahlungssteuer und sparen dann Ihren Grenzsteuersatz bei den Einkommenssteuern bei einem PK-Einkauf.
Wenn die Entscheidung sicher ist, dass Sie die PK aufstocken wollen und Sie eine Rente beziehen wollen oder mindestens noch 3 Jahre nach dem Einkauf arbeiten wollen, dann lohnt es sich wegen der Steuerersparnis bis zum 60. Geburtstag mit der Auszahlung des Geldes aus der Säule 3a zu warten. In der Regel spart man so netto zwischen 10% und 30% des in die PK überwiesenen Betrags in Form von tieferen Steuern.
Wir möchten eine Ferienwohnung erwerben.
Können wir unsere je drei 3a-Konti bei 3 verschiedenen Banken dafür belasten?
Mit wieviel % Nachsteuer ist zu rechnen?
Wie geht man vor, um die Konti auszahlen zu lassen? (3a-Banken? Bank, die die Hypotheke für die Ferienwohnung geben wird? offizielle Staatsstelle?)
Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis die Zahlungen auf das Immobilienkonti getätigt werden (Bewilligungsverfahren)?
Guten Tag Brigitte R.
Mit Geldern aus der Säule 3a können Sie nur selbst bewohntes Wohneigentum (Erstwohnsitz) finanzieren. Eine Ferienwohnung können Sie damit nicht finanzieren. Allenfalls wäre es möglich – wenn Sie bereits ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung haben – hier mit der Bank etwas zu deichseln. Und wenn Sie aber fünf Jahre vor dem Rentenalter stehen, dann könnten Sie sich das Geld ohne Bedingungen auszahlen lassen.
Sollte eine Belastung möglich sein: Bei einer Verpfändung fallen keine Steuern an. Bei einer Auszahlung müssen Sie mit etwa 5-10% des Betrags (abhängig von Betrag und dem Kanton, in dem Sie wohnen) rechnen.
Besten Dank für diese Information!
Würde es Sinn machen, ein weiteres Konto bei der CS (bester Zins) zu eröffnen, oder ein bestehendes Konto auf die CS zu transferieren?
Hallo Thomas
Ihre Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
Es gibt ja zwei Phasen, die Phase des Vermögensaufbaus und die Phase der Auszahlung.
Für die Phase des Vermögensaufbaus müssen Sie schauen, dass Sie einen hohen Zins erhalten bei tiefem Risiko. Bei grösseren Beträgen ist es deswegen sinnvoll, die Konten bei verschiedenen Banken zu führen. Auch ist es ja so, dass die Zinsen nicht immer gleich bleiben (normalerweise sind Grossbanken nicht dafür bekannt, über längere Zeit im Vergleich führend bei den Zinsen oder Kosten zu sein).
Für die Phase des Bezugs müssen Sie schauen, dass Sie per dann mehrere Konten haben, die alle etwa denselben Kontostand haben, um die Steuern bei der Auszahlung zu optimieren.
Ich habe 2 3a Konten bei verschiedenen Banken. Eines wird für die indirekte Amortisation benötigt.
Nun möchte ich fragen, ob der Maximalbetrag gesplittet auf beide Konten (momentan aktuell) nicht auch auf beiden Konten gleichzeitig möglich ist?
Guten Tag Thomas
Sie meinen, ob Sie bei mehreren Konten pro Konto den Maximalbetrag einzahlen können? Nein, das ist nicht erlaubt. Sie können in der Summe höchstens den Maximalbetrag einzahlen und von den Steuern abziehen, egal auf wie viele Konten Sie Geld einzahlen und zu welchem Zweck Sie diese Konten besitzen.
Ich habe seit über 10 Jahren eine von Ihnen so ungeliebte 3a/Versicherungs-Lösung, die für meine Bedürfnisse perfekt passt (wobei ich aber verstehe, dass dies für viele andere Personen nicht die bevorzugte/empfehlenswerte Lösung ist).
Dabei habe ich eine garantierte Erlebensfall-Summe von ca. 200’000.- im Alter 65. Nun meine Frage:
Wenn ich im Alter 65 anstelle des Kapitals lieber eine lebenslange Rente habe, wie komme ich am besten und günstigsten zur grösstmöglichsten Rente? Bin ich da auf ein Angebot meiner Versicherung angewiesen? Oder muss ich mir das Kapital steuerpflichtig zuerst auszahlen lassen und dann in eine sofort anlaufende Einmal-Prämie-Lebensversicherung investieren? Was ist heutzutage der typische Umwandlungssatz einer solchen Rente (nehme an, dass das unabhängig vom BVG-Umwandlungssatz der Pensionskassen ist)?
Guten Tag Rainer
Im Erlebensfall wird eine (reduzierte) Steuer fällig. Ob allenfalls ein Wechsel vor dem Alter 65 in ein anderes Produkt Ihrer Versicherung keine Steuern zur Folge hätte, wissen wir nicht. Das wird Ihnen aber Ihr Versicherungsberater sagen können.
Mit dem Kapital können Sie eine Leibrente kaufen. So müssen Sie das Geld nicht selbst verwalten und erhalten bis zu Ihrem Tod eine vorbestimmte Rente. Allerdings sind Renten finanziell nur für Personen interessant, die deutlich länger leben als die durchschnittliche Lebenserwartung für den Jahrgang ist. Ansonsten ist die Variante „Kapital sicher anlegen und langsam verzehren“ die finanziell interessantere Option.
Wenn Sie sonst noch über Vermögen verfügen, wäre eine weitere Option, sich in den letzten Jahren vor der Pensionierung mit Ihren Ersparnissen in die Pensionskasse einzukaufen (und diese dann später mit der Auszahlung der Erlebensfall-Summe wieder aufzustocken). Dabei sparen Sie bei der Einzahlung Steuern und Sie erhalten dann auf dem eingezahlten Kapital eine vermutlich höhere Rente als via Leibrente.
Es könnte sinnvoll sein, wenn Sie etwa mit 60 eine Vorsorgeberatung in Anspruch nehmen würden. Viele grössere Banken bieten dies kostenlos (aber nicht vollkommen unabhängig) an.
Ich habe mir für unseren Hausumbau am 23.01.2009 Geld von meinem 3A Konto ausbezahlen lassen. Wann kann ich zum nächsten Mal eine Auszahlung vornehmen? (Bitte mit Datum.)
Guten Tag Jürg
Ein Vorbezug kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden, schreibt die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV. Sie können also am 23.01.2014 den nächsten Vorbezug tätigen.
Vielfach beginnt man mit einer Selbständigkeit nur Teilzeit und arbeitet noch Teilzeit weiter als Angestellter mit Pesnionskasse. Kann man dann trotzdem Kapital aus der dritten Säule für die Selbstständigkeit während eines Jahres beziehen? Vielfach heisst es „wenn der Vorsorgenehmer eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnimmt und der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr untersteht“. Gilt dies für beide Tätigkeiten oder nicht?
Guten Tag Tinu
Das gilt pro Person. Es ist also nicht möglich, Teilzeit zu arbeiten, dabei einer Pensionskasse anzugehören und gleichzeitig die Säule 3a für die Selbständigkeit zu beziehen.
Besten Dank für Ihre hilfreichen Seiten!
Ich bin quellensteuerpflichtig in Zürich und werde in ca. 2 Jahren evtl. aus der Schweiz auswandern und das 3a Konto auszahlen lassen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wäre es für mich ideal das 3a Konto in einem Kanton mit niedrigem Steuersatz anzulegen (weil bei Auszahlung von Ausgewanderten der Steuersatz des Anlage-Kantons angewendet wird).
Mit der Auszahlung warte ich dann am besten bis ein Jahr nach der Auswanderung, damit das nicht mit anderen Einkünften verrechnet wird und mein Steuersatz niedriger ist. Oder wird das sowieso separat versteuert?
Welches Produkt (niedrige Steuern und niedrige Kontoführungsgebühren) welcher Bank würde sich dann anbieten?
Ich zahle ja nur ca. 8% Quellensteuer, daher bin ich noch unsicher, ob sich das lohnt.
Wo finde ich die genaue Steuerbelastung für den Kanton Zürich einer solchen 3a-Auszahlung (Kanton- und Bundessteuer).
Danke,
Franz
Hallo Franz
Wenn Sie im Ausland leben ist es idR vorteilhaft, zum Zeitpunkt des Bezugs das Konto bei einer Stiftung in einem steuergünstigen Kanton zu haben. Einen online Steuerrechner haben wir im Artikel unter „Steuern bei Auszahlung Vorsorgeguthaben – zwei Beispiele“ verlinkt. Prüfen Sie aber auch die Steuersituation in dem Land, in das Sie auswandern. Ev. könnte es sein, dass die Auszahlung einkommenssteuerpflichtig ist. Wenn die Einkommenssteuer höher als die Steuer bei der Auszahlung in der Schweiz ist (das ist idR der Fall) dann spielt der Kanton keine Rolle. Details kennen wir aber leider nicht.
Wenn Sie das Geld nicht benötigen, sondern weiterhin angelegt lassen wollen, dann wäre das Belassen auf einem 3a-Konto eine prüfenswerte Alternative zur sofortigen Auszahlung. Schliesslich sind die Zinsen vergleichsweise hoch und von der Einkommens- und Vermögenssteuer in der Schweiz befreit.
Wenn Sie kein Währungsrisiko eingehen wollen (im Ausland sind Anlagen in CHF einem Währungsrisiko ausgesetzt) dann sollten Sie sich vor Ort beraten lassen und das ausbezahlte Vorsorgegeld nicht isoliert, sondern in Ihrem finanziellen Gesamtrahmen betrachten.
Besten Dank für Ihre Antwort.
Ich frage mich nur, wieso Sie auf die Überversicherung kommen, hat ja mit dieser Sache nichts zu tun?! Gott sei Dank kann man in der Schweiz fast alles versichern – habt ihr ja selbst so gewollt und jetzt übers Internet auf comparis und co. die Prämien vergleichen und über eure Versicherungen zu lästern und gleichzeitig zu jammern ist lächerlich. Wie Sie wissen sind das in der Regel Leute, die jeden Franken umdrehen und mit finanziellen oder notorischen Rückständen Ihrer Vergangenheit sich auseinandersetzen. Wenn Sie das meinen; ich konnte in den Genuss einer Vorsorgeanalyse kommen. Somit weiss ich wie ich meine/unsere Soll-Situation decken muss. Wie Sie sagen grundsätzlich trennen; Vorsorge und Versicherung; Dann wäre die Versicherung der Vorsorge die beste Lösung ;-)
Besten Dank für Ihre ausführlichen Informationen. Waren sehr hilfreich. Jetzt haben Sie viel zu lesen und evtl. zu kommentieren…:
Wenn ich kurz- oder langfristig arbeitsunfähig werde, hab ich unter anderem eine Prämienbefreiung oder Rente (ist ja der Versicherungscharakter) und ich nehme in kauf, dass ich fürs Risiko Prämien bezahlen muss. Nun, wer finanziert mir mein 3a-Konto, wenn ich meinen Lebensstandart wegen meiner schweren Arbeitsunfähigkeit/Erkrankung NICHT mehr weiterführen kann? Oder wenn ich eine Einbusse von mehr als 20% meines Lohnes (80%) verzeichne? Mit der IV und PK komme ich zwischen 40-60% – Schon wenig?! Und wenn ich bedenke, wie sich euer (auch mittlerweile mein) System mit der 1. Säule und 2. Säule langfristig entwickelt, sehe ich schwarz für unsere Zukunft.
Wie dem auch sei, mein Vertrauen ist nach den jüngeren Ereignissen in die Schweizer Banken gesunken. Deshalb habe ich auch Konten bei der Post. Ob ich mein Kapital in die Bank oder Versicherung investiere – spielt doch keine Rolle – mehr oder weniger verdient jede Partei – ist auch richtig so! Meine TOP-BERATUNG & SERVICE bei meinem Versicherungsvertreter ist unentgeltlich – jedoch absolut legitim, wenn er bei meiner Investition 6’682.- seine Provision verdient (Oder arbeiten Sie unentgeltlich ). Und bei einem Beratungscenter in Zürich für muss ich über 1’000.- für eine Vorsorgeanalyse/Beratung bezahlen… Na ja… Geschweige denn von den Abschlussprovisionen/Vermittlungen an Broker etc..
Wie gesagt, ich bin sehr sicherheitsorientiert + diszipliniert und kann nach der heutigen Situation mich für 40 Jahre für mein Ziel binden. Klar und absolut verständlich ist, dass wir nicht vorhersehen können, wie wir (ich und Sie als Finanzberater), Banken und Versicherungen in zehn oder zwanzig Jahren ticken.
Nach Ihren Aussagen zufolge, raten Sie von 3a Versicherungen ab, weil SIE sich auf das Kapital und Zinsen fokussieren – und keine Einbussen in 3A-Policen bei vorzeitigem Abbruch/Eigentumsförderung/Auszahlung etc. verzeichnen oder auseinander setzen möchten. – Wo bleibt dann euer Schweizer-Versicherungscharakter? Die 50% der Personen die eine Police auflösen und Verlust haben, die wurden entweder a) schlecht von den Versicherungsvertreter beraten, b) waren nicht diszipliniert genug um dass weiter zu führen resp. an Ihr Ziel zu gelangen, oder c) hatten einen finanziellen Engpass um die Prämie weiterzubezahlen.
Schweizer Versicherungen generieren früher oder später zum Finanzdienstleister und ich habe mittlerweile sehr grosses Vertrauen in die Schweizer Versicherungen zb. ZURICH, HELVETIA usw. Auch dort habe ich die Möglichkeit in ein 3a-Konto zu investieren. Dass das 3a-Konto flexibel oder flexibler ist, ist kein Thema.
Bedenklich, hier bei Ihnen zu lesen, dass man sich nur auf das Kapital/Endkapital und „immer mehr und mehr Geld haben“ fokussiert – auch legitim – aber sich nicht fragt, was passieren würde, wenn mir jemand einen Stein in den Weg legt und ich mich mit dem Thema Sicherheit für meine Familie und mich nicht beschäftigte?!
Deshalb werde ich meine 6’682 in eine Vorsorgepolice investieren, weil ich MEINE FAMILIE UND MEINEN JETZIGEN/KÜNFTIGEN LEBENSSTANDART ABSICHERN MÖCHTE.
Danke Tobias für Ihre interessante Rückmeldung.
Selbstverständlich kann man nicht sagen, dass eine Lebensversicherung für alle keine gute Wahl ist, sonst hätten alle mit einer solchen Police die falsche Wahl getroffen. Generell sind die Schweizer aber überversichert. Und es gibt Fälle (vor allem bei nicht Erwerbstätigen wie Hausfrauen/Hausmännern), wo das Risiko Invalidität zu schlecht abgedeckt ist. Aufgrund der oben geschilderten Nachteile empfehlen wir aber grundsätzlich, „Vorsorgen“ und „Versichern“ zu trennen.
Besten Dank für die Antwort.
Ich bin ein sicherheitsorientierter Mensch. Wenn ich, angenommen jedes Jahr 6’682.- einzahle, erwarte ich bei meiner Pensionierung 273’962.- (einfach gerechnet x 41 Jahre – ohne Kapitalleistungssteuer – ohne Zinsen).
Ich habe jetzt eine Offerte einer Schweizer Lebensversicherung vor mir; Garantierte Leistung 324’000.- mit Prämienbefreiung (K. od. U.)ab 361. Tag, Todesfall infolge Krankheit oder Unfall; Vertragsguthaben am Todestag. Wenn die 324’000.- zur Auszahlung kommen, werden Kapitalleistungssteuern fällig; bei mir ca. 24’000.- also Auszahlung 300’000.-.
Immernoch mehr als als die 255’000 (mit Kapitalleistungssteuer ca. 19’000!).
Wenn ich jetzt mit dem Versicherungsprodukt rechne, sind das netto jedes Jahr über 630.- / 9.5% an Zinsen die ich generiere mit einer Prämie von 6’682.-(trotz Risikoschutz). Ist doch hervorragend oder? Was halten Sie davon? Oder soll ich trotzdem ein 3a-Konto bei einer Bank oder Versicherung abschliessen? ;-)
Hallo Tobias
Danke für Ihre Rückmeldung.
Sie müssen den Zins und den Zinseszins in Ihren Überlegungen mit berücksichtigen. Das ist es, womit die Lebensversicherung Geld verdient. Wenn Sie während 41 Jahren jeweils Ende Jahr 6’682 Franken auf ein Konto mit 2% Zins einzahlen, dann haben Sie am Ende die 273’962 Franken eingezahlt. Der Kontostand wird aber 418’360 Franken betragen: 144’398 Franken davon sind Zinsen und Zinseszinsen. Hier erfahren Sie mehr darüber, da finden Sie auch einen Gratis-Rechner für Excel. Wenn Sie das Versicherungsprodukt wählen für 630 Franken/Jahr, dann könnten Sie dieses bei 2% Zins bei einem Kapital von nur 31’500 Franken (entspricht weniger als fünf Jahre den Maximalbetrag) alleine aus den Zinsen finanzieren.
Wollen Sie sich jetzt, Mitte 20, wirklich für 40 Jahre lang verpflichten, jährlich einen bestimmten Betrag einzahlen zu müssen, insgesamt mehr als eine Viertelmillion Franken? Haben Sie denn jetzt schon Personen, die auf Geld angewiesen wären, wenn Sie plötzlich versterben würden (sonst benötigen Sie ja jetzt keine Lebensversicherung)? Sind Sie sicher, dass Sie keine Weiterbildung machen wollen und während längerer Zeit vielleicht kein Geld verdienen werden? Wissen Sie jetzt sicher, dass Sie in zehn Jahren keine Familie ernähern müssen und diese 7’000 Franken während einigen Jahren vielleicht nicht ansparen können? Und wussten Sie, dass 50% der Personen, die eine solche Versicherung abschliessen, diese innerhalb von 5 Jahren wieder auflösen und dabei jeweils tausende/zehntausende Franken verlieren (weil damit u.a. die Provisionen an die Versicherungsvertreter bezahlt werden müssen)? All diese Nachteile hat das freiwillige Sparen mit der Säule 3a nicht. Es ist natürlich Ihre Entscheidung – aber wenn Sie diesen Vertrag über vier Jahrzehnte wirklich unterschreiben wollen, dann lassen Sie sich noch ein paar Monate oder Jahre Zeit mit der Unterschrift.
1. Ich bin quellensteuerpflichtig (CHF 900.- im Monat/CHF 10’800 im Jahr) wie gross ist dann meine Steuererleichterung/-einsparung, wenn ich das Maximum von CHF 6’682.- einbezahle? – ungefähr?)
2. Police (klassische Lebensvers.) oder Konto? Vor- und Nachteile?
3. Wäre es sinnvoll zwei Kontos (zB. 2x CHF 2’000.- = CHF 4’000.-) und eine Police die jedes Jahr dynamisch angepasst wird CHF 2’682 (Sparanteil, Todesfall, Rente) zu führen?
Hallo Tobias
Die Steuerersparnis hängt von mehreren Faktoren wie beispielsweise dem Wohnsitz ab. In Ihrem Fall dürfte die Ersparnis im Bereich 15-25% des eingezahlten Betrags betragen, beim Maximalbetrag also etwa 1’000 bis 1’700 Schweizer Franken. Wenn Sie planen, in absehbarer Zeit die Schweiz wieder zu verlassen und Sie auf das Geld momentan verzichten können, dann lohnt sich die Einzahlung, da nach dem Verlassen der Schweiz das Geld frühzeitig bezogen werden kann (beim Bezug fällt eine Steuer in der Höhe von ca. 5% an; abhängig vom Betrag und dem Sitz der 3a-Vorsorgestiftung).
Wir raten davon ab, sparen und versichern in einem Produkt zu kombinieren. Viele Leute bereuen es, eine Lebensversicherung für mehrere Jahrzehnte abgeschlossen zu haben, weil ein Ausstieg nur mit Verlusten (oft 2-3 Jahresbeiträge) möglich ist. Wenn Sie wirklich einen zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen, dann schliessen Sie diesen separat ohne Sparanteil ab.
Bei grösseren Beträgen lohnt es sich (aufgrund tieferen Steuern bei der Auszahlung und der Verteilung des Risikos) in der Regel zwei oder mehr 3a-Konten zu haben, siehe „2 oder mehr 3a-Konten: Steuern sparen„. Wenn Sie bisher noch kein 3a-Konto besitzen, dann können Sie auch mehrere Jahre auf ein Konto einzahlen und dann später noch ein Zweites eröffnen; die Steuerersparnis bei der Auszahlung ist bei geringen Beträgen klein.
Ich beabsichtige, dieses Jahr ein Eigenheim zu kaufen.
Frage 1: Ist es sinnvoll bzw. bringt es steuerliche oder andere Vorteile, jetzt noch den Maximalbetrag auf ein Säule 3a-Konto einzuzahlen, wenn ich weiss, dass ich das Geld meiner beiden Säule 3a-Konten für den Hauskauf beziehen werde?
Frage 2: Falls die Einzahlung aufs Säule 3a-Konto sinnvoll ist, spielt es da eine Rolle, ob ich den Maximalbetrag auf jenes Konto einzahle, auf dem ich ca. 14’000.- habe oder auf jenes, auf dem ca. 7000.- sind?
Hallo V. B.
Eine Einzahlung in die Säule 3a ist bei einem späteren Bezug im gleichen Jahr sinnvoll. Sie können den eingezahlten Betrag von den Steuern abziehen und das Geld vom 3a-Konto im gleichen Jahr noch beziehen. Sie sparen mit diesem Vorgehen je nach Einkommen netto rund 1’000 bis 2000 Franken an Steuern.
Bei geringen Beträgen spielt es steuerlich fast keine Rolle, wohin Sie das Geld überweisen. Der Steuersatz liegt bei wenigen Prozenten und steigt nur langsam an.
Der steuerliche Unterschied beträgt bei 7’000 und 21’000 Franken gegenüber zweimal 14’000 Franken sowohl in Bern als auch in Zürich etwa 10 Franken. Wir gehen bei Ihnen aber davon aus, dass die Auszahlungen von den Steuerbehörden zusammengezählt werden, weil sie dasselbe Ereignis betreffen. So gesehen spielt es gar keine Rolle, wo Sie das Geld einzahlen.
Ist es möglich das 3. Säule Konto von Bank A nach Bank B zu transferieren?
Gründe: Bessere Zinssätze und nach dem Auswandern der Bezug in einem steuergünstigeren Kanton z.b. SZ? Wenn ja, was fallen für Kosten an?
Hallo Dave
Ja, das ist problemlos möglich. Das Vorgehen inklusive einem Musterbrief haben wir hier beschrieben: https://www.finanzmonitor.com/3-saule/saule-3a-vorgehen-konto-und-bank-wechsel-musterbrief/
Ich bin Mitte 2011 68 Jahre alt geworden und arbeite weiterhin selbständig. Bis zu meinem 70. Geburtstag (2013) und ev. auch darüber hinaus werde ich (nach Möglichkeit) weiterhin selbständig arbeiten. Für 2011 und 2012 zahle ich weiterhin 20% des Erwerbseinkommens in die Säule 3a. Welchen Betrag kann ich allenfalls noch 2013 einzahlen, wenn ich dann vor dem 70. Geburtstag (Mitte 2013) mir das letzte 3a-Konto gestaffelt auszahlen lasse?
Sehr geehrter Alfred
Sie können vor Ihrem 70. Geburtstag nochmals eine Einzahlung in die Säule 3a von 20% des erwarteten Erwerbseinkommens im 2013 tätigen. Zu viel eingezahlte Beiträge können Sie nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Kann man auch mit einer L Bewilligung 3a Konto eröffnen und bei einer Einzahlung gezahlte Quellensteuer zurück bekommen?
Hallo Jörg
Mit der Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) bezahlen Sie – wie Personen mit anderen Kategorien (Ausweis B, Ausweis G) eine Quellensteuer auf Ihrem Einkommen. Sie können in die Säule 3a einzahlen und nach Ende der Arbeit in der Schweiz, spätestens aber bis März des Folgejahres, eine Tarifkorrektur verlangen. Sie erhalten so einen Teil des einbezahlten Betrages wieder zurück. Für die Rückforderung müssen Sie das Formular „Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer“ im Kanton, in dem Sie angemeldet sind, ausfüllen und dem entsprechenden Steueramt zustellen.
Frage:
Darf ich im Alter von 61 im gleichen Jahr ein 3a-Konto auflösen und ein neues 3a-Konto eröffnen? Falls nein, darf ich ein 3a-Konto auflösen und im gleichen Jahr auf ein bestehendes Konto einzahlen? Zweck: Steuerersparnis, Kanton AG. Besten Dank für Ihre klärende Antwort.
Hallo Urs
Ja, das ist beides möglich.
Bis wann kann ich in diesem Jahr 2011 noch den Maximalbetrag in die Säule 3a einbezahlen um diesen Betrag noch für das diesjährige einkommen als Abzüge zu deklarieren?
Ich möchte in 2 oder 3 Jahren das Geld vom Konto der 3säule für den Erwerb von Eigentum auszahlen lassen, geht dass nach dieser Zeit überhaupt schon?
Wenn ich das richtig verstanden habe gilt das als keine Steuerumgehung bei der 3 Säule aber anders wäre dies bei einem Einkauf in die Pensionskasse stimmt das?
Könnte ich jetzt theoretisch um Steuern zu sparen in diesem Jahr 2011 jetzt den Maximalbetrag in ein Säule 3a Konto einbezahlen und noch zusätzlich mich in die Pensionskasse einkaufen, und dann im Jahre 2012/2013/2014 den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen und im Jahre 2015 die Pensionskasse und Säule 3a Konto für Eigentums Erwerb auszahlen lassen?
Hallo Ramon
Danke für Ihre interessanten Fragen.
1) Die Einzahlung muss bis Ende Jahr auf Ihrem 3a-Konto verbucht sein. Die Credit Suisse z.B. empfiehlt, die Überweisung bis am 27.12.2011 erledigt zu haben. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, dann zahlen Sie den Betrag bis Mitte Dezember ein. Wenn Sie über genügend Ersparnisse verfügen, macht es sowieso Sinn, den Betrag jeweils Anfang des Jahres zu überweisen. So profitieren Sie länger vom höheren und steuerfreien Zinsertrag.
2) Bei der Säule 3a gibt es keine Wartefristen zwischen Einzahlung und Auszahlung.
3) Bei der Pensionskasse gibt es eine Wartefrist von 3 Jahren zwischen freiwilligem Einkauf und Kapitalbezug, ansonsten müssen Sie die gesparten Steuern bei der Einzahlung zurückerstatten.
4) Ja das ist möglich. Sie können auch den Einkauf in die Pensionskasse auf zwei Steuerjahre verteilen (jetzt und Januar 2012), dann reduziert sich ggf. die Steuerlast und Sie können die Pensionskasse ab Januar 2015 zur Finanzierung Ihres Wohneigentums nutzen.
Wenn Sie nur begrenzte Mittel haben und nicht genau wissen, wann Sie das Haus oder die Wohnung kaufen werden, dann ist die Säule 3a der Pensionskasse vorzuziehen, weil Sie dort keine Fristen beachten müssen.
Ich erreiche im 2012 das 59.Altersjahr und habe somit die Möglichkeit mein Geld ca 40,000.– auf dem Säule 3a Konto vorzeitig zu beziehen.
In meiner Pensionskasse kann ich zusätzliche Einkäufe tätigen, welche ich von der Einkommensteuer abziehen kann. Macht es Sinn, das Geld vom Konto der Säule 3a zu beziehen und damit einen Einkauf in die Pensionskase zu finanzieren?
Hallo Tosca
Die Säule 3a können Sie jederzeit verwenden, um Geld daraus in die Pensionskasse zu überweisen (also auch schon jetzt). So zahlen und sparen Sie keine Steuern.
Wenn Sie bis zum Altern 59 warten, dann müssen Sie beim Bezug der Säule 3a zwar Steuern zahlen (ca. 5%), sparen dann aber bei der Einzahlung in die Pensionskasse ca. 20-35% Steuern. Sinnvoll wäre allenfalls eine Aufteilung der Einzahlungen auf 2 oder mehr Jahre, um eine maximale Steuerersparnis zu erzielen. Ein umtriebiger Steuerbeamter könnte zwar eine Steuerumgehung vermuten, uns ist aber kein Fall bekannt, bei dem ein solches Vorgehen (Bezug Säule 3a und Einkauf in die PK) zu Problemen geführt hätte. Im Jahr 2010 hat aber das Bundesgericht entschieden, dass Einkäufe in die Pensionskasse drei oder weniger Jahre vor einem Kapitalbezug nicht zulässig sind. Das dürfte bei Ihnen aber jetzt nicht relevant sein, falls Sie vorhaben, bis 64 zu arbeiten.
Wir empfehlen Ihnen, sich auch noch unabhängig vom steuerlichen Aspekt zu überlegen, ob ein Einkauf in die Pensionskasse sinnvoll ist. Anhaltspunkte dazu finden Sie hier: https://www.finanzmonitor.com/2-saule/pensionskasseneinkauf-einzahlen-pensionskasse/. Wenn sich Ihre PK in einem gesunden Zustand befindet, dann erscheint uns Ihr Vorgehen aufgrund der Steuerersparnis sinnvoll.
Laut dem Steuerbüro meiner Gemeinde (KT AG), darf man nur alle 5 Jahre ein 3a Konto auflösen, ansonsten werden die Beträge zusammen gerechnet und das Total besteuert. Stimmt dies? Wie sind da die Rechtsgrundlangen?
Somit bringt mir die gestaffelte Auflösung ja gar nichts.. oder?
Grüsse
Dani
Hallo Dani
Wollen Sie die Säule 3a für die Finanzierung Ihrer Wohnung/Ihres Hauses beziehen? Solche WEF-Bezüge (Wohneigentumsförderung) sind nur alle fünf Jahre möglich, siehe die „Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3)“, wo im Artikel 3 u.a. steht:
Die Altersleistung kann ferner vorher ausgerichtet werden für:
a. Erwerb und Erstellung von Wohneigentum zum Eigenbedarf;
b. Beteiligungen am Wohneigentum zum Eigenbedarf;
c. Rückzahlung von Hypothekardarlehen.
Eine solche Ausrichtung kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden.
Ab dem Alter 60 können Sie jährlich ein Konto auflösen und so Steuern sparen.
Uns ist nicht bekannt, dass der Kanton Aagrau das anders handhabt. Auf der Webseite des Steueramts Kanton Aargau steht denn auch:
Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a):
– Kantons- und Gemeindesteuern: Kapitalleistungen unterliegen einer Jahressteuer zu 40 % der ordentlichen Tarife für das Steuerjahr, in dem die Leistung fliesst (§ 45 Abs. 1 lit. b StG)
-Direkte Bundessteuer: Kapitalleistungen unterliegen einer Jahressteuer zu 1/5 der ordentlichen Tarife für das Steuerjahr, in dem die Leistung fliesst (Art. 38, 48 DBG).
Wieviel ist denn sinnvoll, maximal in die jeweiligen 3a Konten einzuzahlen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo Daniel
Das hängt von Ihrer persönlichen finanziellen Situation ab. Je mehr Sie einzahlen (bis hin zum Maximalbetrag Säule 3a), desto mehr Steuern sparen Sie. Sinnvoll ist, dass beim Bezug die verschiedenen Konten in etwa einen gleich hohen Saldo aufweisen.
Viele Finanzberater (auch Sie) empfehlen, die Einzahlungen in die 3. Säule auf mehrere Konti zu verteilen und in den Jahren vor dem Erreichen des Rentenalters gestaffelt zu beziehen. Zumindest für viele Gemeinden des Kantons Zürich ist diese Empfehlung falsch, denn die Steuerprogression bei Auszahlung im selben Jahr ist für einen durchschnittlichen Bürger mit total 200’000- 300’000.- 3. Säule Kapital geringer als der Verlust an Zinsen auf dem vorbezogenen 3. Säulekapital. Kommt dazu, dass die vorbezogenen Gelder sofort als Kapital versteuert werden müssen. Rechnen Sie das Beispiel (3 Konten zu je 80’000.-, Zins 2%) einmal durch.
Hallo Mark
Vielen Dank für diesen wertvollen Hinweis. Ihr Einwand gegen die Meinung aus dem „Lehrbuch“ ist aktuell absolut berechtigt. Momentan sind die Zinsen in der Säule 3a im Vergleich zu anderen „risikolosen“ Anlageformen hoch. Selbst Kassenobligationen mit mittlerer Laufzeit werfen nur etwa die Hälfte des Zinses ab, den 3a-Konten einbringen und die Zinserträge unterliegen zudem der Einkommenssteuer. Anders sähe es aus, wenn eine Anlage des Geldes z.B. in Aktien vorgesehen wäre. Dort ist die historische Rendite deutlich höher, was für einen möglichst frühen Bezug der Gelder aus der dritten Säule sprechen würde. Für einen Grossteil der Vorsorge-Sparer macht jedoch eine risikoarme Geldanlage Sinn.
Wir haben den Artikel deswegen um einen „Nachtrag“ ergänzt und empfehlen, die eigene finanzielle Situation vor einem Säule 3a-Bezug durchzurechnen.
Hallo,
wir möchten in nächster Zukunft ein Eigenheim erwerben. Unsere Frage an sie, wieviel darf man denn vom 3a Konto auszahlen lassen. Da sie im mal geschrieben haben, man könne nur „einen Teil dafür verwenden“. das irritiert uns ein wenig. Vielen Dank
„> 30. April 2010
Sehr geehrte Taina
Es ist möglich, beim Erwerb von Hauseigentum (ausschliesslich für den Eigenbedarf) nur einen Teil eines Säule 3a-Kontos dafür zu verwenden.“
Hallo Daniel
Sie können das gesamte Kapital, das Sie in einem (oder mehreren) Säule 3a-Konten haben, zur Finanzierung Ihres Hauses verwenden, dh sich auszahlen lassen. Sollten Sie über ein Konto mit einem sehr hohen Guthaben verfügen, dann können Sie auch nur einen Teil davon – soviel wie Sie benötigen – beziehen. Beantwortet das Ihre Frage?
Grüezi
Wie werden die 5 Jahre zwischen den einzelnen Bezugsmöglichkeiten (Amortisation Hypothek) aus der Säule 3a genau berechnet? Wenn ich nun am 24.06.2010 einen Vorbezug getätigt habe, kann ich am 01.01.2015 schon wieder beziehen oder erst am 24.06.2015? Herzliche Grüsse
Guten Tag André
Die Frist wird in Jahren gerechnet. Das bedeutet, dass Sie bis zum 24.06.2015 mit dem nächsten Vorbezug warten müssen. Nicht davon betroffen wäre ein Vorbezug des Ehepartners.
Hallo
Habe noch keine 3.Säule aber überlege mir eine zu machen (oder auch 2)
Wohne in BE und möchte irgenwann ein Haus kaufen.
Würde es Sinn machen, sobald ich ein geeignetes Haus gefunden habe, für paar Monate nach Kanton SZ zu ziehen (habe dort Verwandte) und das Geld auszulösen, auch wenn das Haus dann wiederum im Kanton BE wäre?
Danke für die Antwort
miri (27)
Guten Tag Miri
Es ist gut dass Sie sich bereits in jungen Jahren mit der Altersvorsorge und der Anhäufung von Eigenkapital zur Finanzierung eines eigenen Hauses auseinander setzen.
Das von Ihnen geschilderte Vorgehen ist theoretisch möglich, solange die Steuerbehörden im Kanton Bern in diesem sehr kurzen Wohnsitzwechsel nicht eine Steuerumgehung vermuten. In der Praxis ist der Plan bei Ihnen in den nächsten Jahren aber wenig sinnvoll. Wenn Sie jetzt die nächsten 7 Jahre lang jeweils den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen, dann werden Sie rund 50’000 Franken angespart haben. Die Steuern beim Bezug betragen im Kanton Schwyz für eine reformierte, alleinstehende Person 669 Franken. Im Kanton Bern würden Sie mit 1872 Franken zwar rund 1’200 Franken mehr Steuern bezahlen, aber insgesamt dürfte sich diese Übung wegen dem damit verbundenen Aufwand nicht lohnen.
Wenn Sie einen guten Lohn und tiefe Lebenshaltungskosten haben und Ihr Ziel ein eigenes Haus in den nächsten 2-15 Jahren ist, dann ist das Sparen mit der Säule 3a aber insgesamt eine sehr sinnvolle Sache für Sie. Die Zinsen in der Säule 3a sind im Vergleich zu anderen risikolosen Anlagen hoch und steuerfrei. Und Sie sparen je nach Grenzsteuersatz etwa 1/5 bis 1/3 des eingezahlten Betrages bei den Steuern.
Grüezi
Bis Ende Juni wohne ich im Kanton Zürich, ab 1. Juli im Kanton Thurgau.
Wenn ich das Geld aus meiner Vorsorge 3a z.B am 25. Juni beziehe, wo zahle ich die Steuer? Im Kanton Zürich oder Thurgau?
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Beim Bezug von 3a-Geldern gibt es eine Sonderveranlagung. Im Gegensatz zu Einkommenssteuern (die für das ganze Jahr an dem Wohnsitz fällig werden, den man am 31.12. hatte) bezahlt man die Steuer beim Bezug von Geld aus der Säule 3a dort, wo man zum Zeitpunkt des Bezugs lebte. In Ihrem Fall also im Kanton Zürich. Hier können Sie auf einfache Weise die Steuern optimieren (oder besser gesagt: Steuern sparen), indem Sie die beiden Alternativen für Ihre persönlichen Verhältnisse durchrechnen.
Guten Tag,
Kann ich in die Säule 3a einzahlen und im selben Jahr für den Erwerb von Wohneigenum wieder beziehen?
Hat der Bezug von Säule 3a-Geldern einen Einfluss auf künftige Einkaufsmöglichkeiten bei der Pensionskasse? Bei Bezug des Pensionskassengeldes ist dies ja der Fall (Abzüge erst nach Wiedereinzahlung der bezogenen Summe möglich).
Kann ich mit CHF 40’000 aus einer Erbschaft einen Einkauf in die Pensionskasse tätigen (Lücke vorhanden) und im nächsten Jahr lediglich das bisherige Kapital beziehen (d.h. die 40’000 in der Pensionskasse belassen)? Oder greift hier die 3-Jahresfrist?
Freundliche Grüsse
Peter M.
Guten Tag
Danke für Ihre spannenden Fragen.
Frage 1: Einzahlung und Auszahlung 3a im gleichen Jahr möglich?
Anwort: Ja, dies ist möglich. Sie können die Einzahlung auch vom steuerbaren Einkommen absetzen. Dieser Fall ist bei Personen verbreitet, die in dem Jahr, in dem sie pensioniert werden, noch eine Einzahlung tätigen. Somit ist das auch für Sie möglich.
Frage 2: Einzahlung 3a und Möglichkeiten Einkauf Pensionskasse
Antwort: Einzahlungen in die Säule 3a haben keinen Einfluss auf die Einkaufsmöglichkeiten in die Pensionskasse. Ihre Pensionskasse kann Ihnen mitteilen, wie hoch die mögliche Einkaufssumme ist. Diese errechnet sich unabhängig von Guthaben in der dritten Säule.
Da Einzahlungen im selben Jahr (Säule 3a und Einkauf Pensionskasse) vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden können, sinkt Ihr Grenzsteuersatz und damit die Steuerersparnis mit jeder zusätzlichen Einzahlung im selben Jahr. Wir empfehlen deswegen, Einzahlungen in die beiden Säulen über mehrere Jahre gleichmässig zu verteilen.
Frage 3: Einkauf und teilweiser Bezug Geld aus Pensionskasse in weniger als 3 Jahren möglich?
Antwort: Hier scheint es keine ganz klare Antwort zu geben. Während uns heute die Steuerverwaltung des Kantons Bern zusicherte, dass ein Bezug des „bisherigen Kapitals“ trotz einer Einzahlung im Vorjahr möglich sei, ist das Steueramt des Kantons Solothurn anderer Meinung. Es schreibt hier unter Punkt 4.3: „Nach einem Einkauf ist innerhalb der nächsten drei Jahre ein Kapitalbezug nicht zulässig (Art. 79b Abs. 3 BVG). Das gilt auch für Vorbezüge zur WEF und auch für jene Vorsorgeguthaben, die im Zeitpunkt des Einkaufs bereits bestanden haben. Andernfalls liesse sich der Missbrauch der beruflichen Vorsorge (…) zu Steuerminimierungszwecken gar nicht verhindern. Wie bei den Altersleistungen bestehen auch hier teilweise andere Ansichten. Ausserdem kann, wenn mehrere Vorsorgeeinrichtungen im Spiel sind, die eine einen Vorbezug ausrichten, wenn sie vom kürzlichen Einkauf in die andere keine Kenntnis hat. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass innerhalb von drei Jahren nach dem Einkauf eine Kapitalauszahlung erfolgt. In diesen Fällen ist eine missbräuchliche Gestaltung zu vermuten, so dass die Einkäufe in den letzten drei Jahren vor dem Vorbezug WEF steuerlich nicht zum Abzug zugelassen werden.“ Eine Hintertür wird jedoch offen gelassen: „Der Steuerpflichtige kann jedoch nachweisen, dass kein Missbrauch vorliegt. Das kann z.B. der Fall sein beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum, wenn im Zeitpunkt des Einkaufs noch keine konkrete Absicht dazu bestanden hat (…)“.
Diese Argumentation erscheint uns stichhaltiger als die telefonische Auskunft. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihre kantonale Steuerverwaltung zu wenden. Sollte die Auskunft in Ihrem Sinne positiv sein, dann sollten Sie deren Antwort schriftliche verlangen.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe folgende Frage:
Kann der 5-jährlich mögliche Vorbezug aus den 3.Säulenkonti auch für grössere Unterhaltsarbeiten (Werterhalt/Ersatz)an der selbst genutzten Liegenschaft, oder für (Innen)- Ausbau/Erweiterungsarbeiten genutzt werden und was wären da die Berechtigungs-Kriterien dazu? Oder limitiert sich diese Vorbezugsmöglichkeit auf den Erwerb von Wohneigentum, bzw. auf die darauffolgende Hypotheken-Amortisation? Vielen Dank für Ihrem Bemühungen.(Ich lebe im Kt. St.G.)
Mit freundlichen Grüssen
R. De T.
Sehr geehrter Herr De T.
Gelder aus der Säule 3a dürfen Sie nicht beziehen, um damit laufende Kosten wie Unterhalt oder gar die Hypothekarzinsen zu bezahlen. Wertvermehrende Umbauten und Renovationen dürfen Sie aber mit Mitteln aus der 3. Säule finanzieren, siehe http://goo.gl/TgYqi (Punkt 1.1, 4. Absatz)
Guten Abend
Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.
Das Wort „Stergründen“ sollte richtigerweise aus Steuergründen heissen
und mit 2010 meinte ich richtigerweise 2011. Sorry.
Freundliche Grüsse, Herbert B.
Sehr geehrte Damen und Herren
Meine Schwester wird am 22. Februar 2012 64 Jahre alt. Sie hat zwei Konti Säule 3a. Aus Stergründen lässt sie sich das einte Konto 2010 auszahlen.
Hat dies bis am 22. Februar 2011 zu erfolgen oder kann sie sich Zeit lassen bis im Dezember 2011? (Auszahlung in zwei verschidenen Steuerjahren oder muss
zwischen den beiden Auszahlungen eine Frist von 12 Monaten eingehalten werden).
Gibt es zwischen den Kantonen Unterschiede? Meine Schwester ist im 2011 im Kanton Luzern und im 2012 im Kanton Aargau sterpflichtig.
Vielen Dank und freundliche Grüsse. Herbert B.
Sehr geehrter Herr B.
Sie schreiben „Aus Stergründen lässt sie sich das einte Konto 2010 auszahlen“. Wir gehen davon aus, dass Sie damit 2011 und nicht 2010 gemeint haben.
Die ordentliche Auszahlung von Säule 3a-Konten ist frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter möglich. Und wer nicht über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus arbeitet, muss das Geld mit Erreichen des 64. Geburtstages (Frauen) resp. des 65. Geburtstags (Männer) beziehen. Wer mehrere 3a-Konten hat, kann diese in unterschiedlichen Jahren beziehen. Das macht Sinn, weil so meist die Steuern beim Bezug geringer sind. Das ist das von Ihrer Schwester geplante Vorgehen.
Entscheidend ist für Ihre Schwester – wenn Sie beim Bezug Steuern sparen will – ist das Steuerjahr. Sie kann also ein Konto im Dezember 2011 auflösen und das andere Konto an Ihrem 64. Geburtstag. Der Kanton spielt bei dieser Regelung keine Rolle. Aber: Je nach Kanton können die Steuern unterschiedlich hoch sein. Prüfen Sie z.B. mit dem Steuerrechner der PostFinance (Link oben im Artikel), wie hoch die Steuern beim Bezug sein werden und sagen Sie Ihrer Schwester, dass Sie das Konto mit dem geringeren Guthaben im „teureren“ Kanton auflösen soll. Beispiel: Nehmen wir an, Ihre Schwester hat einmal 50’000 Franken und einmal 100’000 Franken auf den zwei 3a-Konten.
Die Steuern beim Bezug von einem 3a-Guthaben von 50’000 Franken betragen für eine alleinstehende, reformierte Person im 2011:
114 Franken Direkte Bundessteuer plus
2335 Franken Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer für eine in Aarau wohnhafte Person respektive
2031 Franken Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer für eine in Luzern wohnhafte Person.
Die Steuern beim Bezug von einem 3a-Guthaben von 100’000 Franken betragen für eine alleinstehende, reformierte Person im 2011:
718 Franken Direkte Bundessteuer plus
6542 Franken Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer für eine in Aarau wohnhafte Person respektive
5223 Franken Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer für eine in Luzern wohnhafte Person.
Sie sehen, dass der Kanton Luzern der steuergünstigere Kanton beim Bezug von 3a-Konten ist. Bei dieser Konstellation würde Ihre Schwester rund 1’000 Franken Steuern sparen, wenn Sie im 2011 das „grosse“ Konto noch im günstigen Kanton Luzern auflöst und zwei Monate später das „kleine“ Konto im teureren Kanton Aargau auflöst, wenn man die wahrscheinlich tieferen Zinsen bei der Wiederanlage des Geldes für die zwei Monate nicht berücksichtigt.
Freundliche Grüsse
FinanzMonitor.com
guten Tag.Wir (Ehepaar, Wohnung ist auf beide Namen eingetragen) amortisieren die 2.Hypothek per Juni 2010. Ist mit Bank so vertraglich geregelt. Wir haben bei 2 verschiedenen Banken je Partner ein 3.Säule Konto. Können wir die Amortisation von beiden Banken gleichzeitig von beiden Personen mit diesen 3.Säule Konti machen oder ist dies nur von einer Bank möglich??
Guten Tag Edgar
Pro Ehepartner kann alle fünf Jahre ein Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung WEF aus der 3. Säule getätigt werden. Sowohl Sie als auch Ihre Frau können also ihre 3a-Konten auflösen. Das von Ihnen gewünschte Vorgehen ist also möglich.
Beachten Sie, dass einmal bezogene Gelder nicht mehr in die Säule 3a zurückbezahlt werden können. Es ist nur jeweils höchstens die maximale Säule 3a Einzahlung möglich. Beachten Sie weiter, dass Auszahlungen aus der Säule 3a zu einem reduzierten Steuersatz steuerpflichtig sind. Wenn Sie und Ihre Frau im 2011 ihre Konten auflösen, führt dies zu einem insgesamt höheren Steuersatz (Progression), als wenn Sie die Konten in zwei verschiedenen Jahren auflösen. Überlegen Sie sich deswegen, ob sich ein Gespräch mit der Bank lohnt, um zu vereinbaren, einen Teil der Hypothek erst im nächsten Jahr zu amortisieren (und so das Konto mit dem geringeren Guthaben erst nächstes Jahr aufzulösen, um Steuern zu sparen).
guten tag, habe eine ergänzende frage zur frage von „maria, 3 november 10“:
wie verhält es sich beim auswandern? welcher steuersatz wird angewendet, der letzte wohnsitz oder der sitz der vorsorgestiftung und kann das geld auch über jahre gestaffelt bezogen werden auch wenn man schon im ausland lebt?
danke und freundliche grüsse
Guten Tag Christoph
Die Antwort galt für eine in der Schweiz wohnhafte Person.
Wenn Sie ausgewandert sind, können Sie frei über das 3a-Geld verfügen. So können Sie auch die Bezüge über mehrere Jahre verteilen, um so Steuern bei der Auszahlung zu sparen. Für ausgewanderte Schweizer werden die Steuern in dem Kanton fällig, in dem die Vorsorgestiftung ihren Sitz hat. Deswegen kann aktuell nicht nur wegen den hohen Zinsen (siehe Zinsvergleich 3a), sondern auch wegen dem Sitz der Stiftung im steuergünstigen Kanton Schwyz ein Wechsel zB zur Liberty-Stiftung sinnvoll sein.
MUSS die 3a ZWINGEND bis spätestens Pensionsalter bezogen werden? Oder gibt es auch hier kantonale Unterschiede?
Hallo Martha
Es gibt keine kantonalen Unterschiede beim Bezug der Säule 3a.
Sie können die Säule 3a ordentlich frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter beziehen, bei Ihnen als Frau also mit 59. Die Säule 3a Konten müssen Sie spätestens mit 64 bezogen haben. Eine Ausnahme gibt es: Wenn Sie auch über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig sind, dann können Sie den Bezug bis um maximal 5 Jahre nach hinten verschieben, also bis zum Alter von 69 Jahren.
Guten Tag,
als Deutsche mit B-Bewilligung mit Plan in der Schweiz zu bleiben, lohnt sich Säule 3a, gibt es steuerliche Vorteile bei Einzahlung? Kann der Betrag bei evtl. Umzug nach Deutschland oder anderes europäisches Land in andere Vorsorgeeinrichtung übertragen werden oder sollte man das Säule 3a Konto belasse?
Guten Tag Karin
Mit einer Niederlassungsbewilligung B (Jahresaufenthalter) bezahlen Sie eine Quellensteuer. Sie müssen also keine Steuererklärung ausfüllen, bei der Sie einen steuerlichen Abzug für die Säule 3a angeben können.
Dennoch können Sie Beiträge in die Säule 3a leisten: Verlangen Sie mit dem Formular von der Steuerbehörde Ihres Kantons eine Rückerstattung. Das Formular heisst „Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer auf Kapitalleistungen von Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz in der Schweiz“.
Gerade wenn Sie wissen, dass Sie in wenigen Jahren wieder die Schweiz verlassen werden, lohnt sich eine Einzahlung in die Säule 3a aus steuerlichen Gründen. Bei einer Steuerersparnis von 20% beträgt die jährliche Rendite z.B. zusätzliche 5%, wenn Sie in 4 Jahren die Schweiz wieder verlassen und das Geld beziehen.
Denn: Im Gegensatz zum obligatorischen Teil in der Pensionskasse können Sie Säule 3a-Gelder beim Verlassen der Schweiz (egal wohin) beziehen.
Ob sich eine Einzahlung für Sie lohnt, müssen Sie selbst entscheiden. Tipps dazu finden Sie hier: „Lohnt sich die Einzahlung in die Säule 3a?„.
Ob sich der Bezug des Geldes bei der Auswanderung aus der Schweiz lohnt, müssen Sie aufgrund Ihrer konkreten Umstände (Geldbedarf, Währungsrisiko CHF, Opportunitätskosten u.a.) bei der Auswanderung (oder auch später) entscheiden.
Wieviel Zeit braucht es in BL zwischen letzter Einzahlung und Vorbezug für WEF, damit die Einzahlung nicht als Steuerumgehung behandelt wird?
(d.h. Einzahlen in Dec 2010 und Vorbezug in Jan 2010 wäre Steuerumgehung).
Ich habe mal gehört, dass dies 3 Jahre ist (wenn ich ein Vorbezug in 2013 machen möchte, sollte ich in 2010 die letzte Einzahlung ausführen und für zukünftige Einzahlungen ein neues 3a-Konto eröffnen).
Stimmt das so?
Sehr geehrter Pascal
In diesem Jahr 2010 hat das Bundesgericht entschieden, dass Einkäufe in die Pensionskasse bis drei Jahre vor dem Bezug zur Wohneigentumsförderung eine Steuerumgehung darstellen. Das Geld kann zwar weiterhin aus der PK bezogen werden, aber die Steuerersparnis aus der Einzahlung muss zurückerstattet werden.
Bei der Säule 3a gibt es keine solche Regelung – auch nicht im Kanton Basel Landschaft. Sie können also jetzt noch im 2010 Geld in die Säule 3a einzahlen und dieses bereits im 2011 für die WEF beziehen – auch im Kanton BL.
Freundlcihe Grüsse
FinanzMonitor.com
Kann ich Steuern sparen, wenn ich ein Säule3a Konto im Kanton Schwyz eröffne? Oder kann ich nur Steuern sparen, wenn ich bei der Auszahlung auch im Kanton Schwyz wohne?
Sehr geehrte Maria
Danke für Ihre Frage. Sie bezahlen in dem Kanton Einkommenssteuern, in dem Sie wohnen. Und Sie bezahlen in dem Kanton Steuern bei der Auflösung des 3a-Kontos, in dem Sie wohnen.
Der in ein 3a-Konto einbezahlte Betrag wird von Ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen. Massgeblich für die Steuerersparnis ist dabei der Grenzsteuersatz (um wieviel Prozent sinken Ihre Steuern, wenn Sie einen Franken weniger steuerbares Einkommen haben?). Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100’000 beträgt der Grenzsteuersatz in Schwyz für Alleinstehende ca. 23%, während er für Zürcher ca. 32% und Berner ca. sogar 36% beträgt. Sie sparen also bei der Einzahlung in „steuerungünstigen“ Kantonen sogar mehr Geld als in Steueroasen wie dem Kanton Schwyz.
Bei der Auszahlung fallen dann Steuern zu einem reduzierten Satz an (idR zwischen 5-15% des Betrages, je nach Kanton).
Sie können also keine Steuern bei der Einzahlung in ein 3a-Konto sparen, wenn Sie eine Bank oder Stiftung in einem steuergünstigen Kanton wählen.
Sehr geehrte Macla
Sie können alle fünf Jahre Geld aus der Säule 3a im Rahmen der Wohneigentumsförderung beziehen. Dies gilt pro Person und nicht pro Ehepaar. Bedingung ist, dass beide Ehegatten Miteigentümer am selbst bewohnten Wohneigentum sind. Das ist bei Ihnen der Fall.
Beachten Sie, dass im selben Jahr von einem Ehepaar bezogene Säule 3a-Guthaben bei der Bestimmung des Steuersatzes zusammengezählt werden. Dies führt in der Regel zu höheren Steuern. Wir empfehlen deswegen, den Bezug auf zwei Jahre zu verteilen, z.B.: Sie beziehen das Geld Ende 2010, und Ihr Mann bezieht das Geld Anfang 2011.
was wiederum heisst, dass bei Ehepaaren (Das Haus lautet auf beide Namen)beide Erwerbstätig mit je einem Säule 3 Konto , alle 5 Jahre 2 Bezüge (1x vom Ehemann und 1x von de Ehefrau) getätigt werden können?
Sagen wir ich habe fünf Konti. Ich spare das Geld nicht direkt für meine Pension, sondern für ein Haus.
Sehe ich das richtig, dass ich dann auch nur einen Teil eines der fünf Konti in einem Kalenderjahr beziehen kann?
Und was ist mit der Regel, dass ich nur alle fünf Jahre einen Bezug machen kann? Gilt das für mich als Person, oder gilt das pro Konti. Könnte ich mit meinen fünf Konti also jedes Jahr (natürlich immer von einem anderen Konto) einen Bezug machen?
Sehr geehrte Taina
Es ist möglich, beim Erwerb von Hauseigentum (ausschliesslich für den Eigenbedarf) nur einen Teil eines Säule 3a-Kontos dafür zu verwenden. Sie bezahlen dann auch nur auf dem bezogenen Betrag Steuern (zu einem reduzierten Satz).
In der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Art. 3 Abs. 1 BVV3) steht:
„Die Altersleistung kann ferner vorher ausgerichtet werden für (…) Erwerb und Erstellung von Wohneigentum zum Eigenbedarf. Eine solche Ausrichtung kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden.“. Somit kann pro Person (und nicht pro Konto) alle fünf Jahre Geld aus der dritten Säule im Rahmen der WEF bezogen werden.
Sehr geehrter Herr Mayer
Danke für Ihren Besuch auf FinanzMonitor und Ihren Kommentar.
Wir haben die von Ihnen erwähnte Anweisung auf der Webseite vom Kanton Basel-Landschaft gefunden, diese stammt aus dem Jahr 1995.
Im Nachbarkanton Basel-Stadt steht auf der Webseite der Steuerverwaltung folgendes:
Ich habe mein Vorsorgekapital bei mehreren Einrichtungen der 3. Säule a angelegt. Werden die verschiedenen Guthaben bei ihrer Auszahlung zusammen besteuert?
Verschiedene Kapitalleistungen werden nur dann zusammen besteuert, wenn sie im gleichen Steuerjahr fällig werden. Bei Auszahlung der Guthaben in verschiedenen Steuerperioden findet dagegen keine Zusammenrechnung statt.
Ein Sonderfall ist, wenn ein Vorsorgenehmer innerhalb 5 Jahren vor Erreichen des Pensioierungsalters die Auszahlung seines Vorsorgekapitals eines einzelnen Kontos verlangt. Selbst bei einen Teilbezug aus diesem einen Konto wird das gesamte Kapital in diesem Konto besteuert (siehe Kreisschreiben Nr. 18 der Eidg. Steuerverwaltung, Seite 8 oben).
Wir bleiben deswegen bei unserer Empfehlung, mehrere Säule 3a-Konten aufzubauen: Eine gestaffelte Auszahlung von verschiedenen Säule 3a-Konten in mehreren Jahren mit den entsprechenden Steuervorteilen ist nach unserer Auffassung erlaubt.
Einmal mehr weicht offensichtlich die Theorie von der Praxis ab. Immer wieder wird den Leuten angeraten, mehrere Säule 3a-Konti zu führen zwecks Steuereinsparung dank gestaffelter Auszahlung. Die Steuerbehörden (namentlich Basel-Land weisen aber alle Einschätzungsbeamten an, gestaffelte Auszahlungen von Pensionskassengeld bzw. Säule-3-Geld als STEUERUMGEHUNG zu behandeln. Es wird bei einer teilweisen, ersten Auszahlung deshalb Steuern auf das gesamte Vorsorgekapital erhoben!!! Ergo: Die Bürger werden immer wieder für dumm verkauft und fast schon kriminalisiert, nur weil man legal Steuern sparen möchte.