Von den drei Säulen des schweizerischen Vorsorgesystems ist die AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung) die erste. Zur AHV selbst kommen in der ersten Säule noch die IV (Invalidenversicherung) und Ergänzungsleistungen zu beiden Versicherungsarten.

Durch die AHV als staatliche und obligatorische Versicherung will der Staat sicherstellen, dass jede Person, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat und auch in der Schweiz arbeitet, nicht nur mindestens bis zum regulären Pensionsalter in die AHV einzahlt, um die Versicherungsleistungen für Pensionäre mitzufinanzieren, sondern im Rentenalter auch selbst über ein Existenzminimum verfügen kann. Dieses Verfahren wird daher als umlagefinanziertes Verfahren bezeichnet.

Die AHV-Rente kann von Frauen ab 64 Jahren und von Männern ab 65 Jahren regulär bezogen werden. Sie kann auch ein bis zwei Jahre vorgezogen werden und um einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren aufgeschoben werden.

Die Beitragspflicht bis zum regulären Pensionsalter bleibt auch bestehen, wenn Sie entweder

  • in Frühpension gehen oder
  • das reguläre Pensionsalter Ihrer Erwerbstätigkeit weiterhin nachgehen.

 

So setzt sich Ihr AHV-Rentenanspruch zusammen

Die Höhe der AHV-Altersrente, auf die Sie Anspruch haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab, allen voran

  • Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen
  • die Anzahl der Jahre, in denen Sie Beiträge in die AHV eingezahlt haben

Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen, das Sie während der AHV-Beitragspflicht erzielt haben, wird zugunsten eines nachträglichen Inflationsausgleichs aufgewertet.

Die minimale und die maximale Höhe der AHV sind festgelegt, wobei die Minimalrente nur bei beitragslückenfreier Einzahlung der AHV-Beiträge in vollem Umfang gewährt wird. Ansonsten werden Ihnen pro Jahr, in dem keine Beitragszahlungen geleistet wurden, 2.3 Prozent von Ihrem AHV-Rentenanspruch abgezogen.

  • Einzelpersonen erhalten mindestens CHF 14‘040 pro Jahr und höchstens CHF 28‘080 pro Jahr (auch bei der Minimal-Rente gilt: Abzug bei Beitragslücken), Stand 2014
  • Ehepaare erhalten mindestens CHF 28‘080 pro Jahr und höchstens CHF 42‘120 pro Jahr (auch bei der Minimal-Rente gilt: Abzug bei Beitragslücken), Stand 2014

Als Voraussetzung für den Anspruch auf die Maximalrente der AHV müssen Sie ein durchschnittliches Jahreseinkommen von circa CHF 80‘000 erreicht haben, in das die Aufwertung bereits hinzugerechnet wurde.

Folgende Posten werden ausserdem der Berechnung Ihres Rentenanspruchs zugrunde gelegt, soweit Sie gesetzlichen Vorgaben zur Anrechnung entsprechen:

  • Betreuungsgutschriften für Zeiten, in denen Sie pflegebedürftige Familienmitglieder betreut haben
  • Erziehungsgutschriften für Zeiten der Kindererziehung

 

Vorbezug der AHV-Altersrente: Lohnt sich das für Sie?

Die AHV-Altersrente können Sie entweder ein ganzes Jahr oder zwei ganze Jahre vor Ihrem Pensionierungszeitpunkt beziehen. Der eigentliche Pensionierungszeitpunkt darf dabei vom regulären Pensionierungsalter (bei Frauen: 64 Jahre, bei Männern 65 Jahre) abweichen. Ein AHV-Vorbezug kann also auch bei frühzeitiger oder späterer Pensionierung beantragt werden.

Beiträge zur AHV müssen auch bei einem Vorbezug weiterhin entrichtet werden. Beantragen Sie den AHV-Vorbezug nicht zu spät, um nicht den Abgabe-Termin für den Antrag zu verpassen. Wenn der Antrag nach dem Monatsletzten vor Beendigung des Lebensjahres, in dem Sie die AHV-Rente mit Vorbezug beziehen wollen, bei der AHV-Ausgleichskasse eingeht, wird die Anmeldung für dieses Lebensjahr nicht mehr anerkannt.

Ob ein AHV-Vorbezug für Sie sinnvoll ist oder womöglich nur Nachteile mit sich bringt, hängt unter anderem von Ihrer persönlichen finanziellen, steuerlichen und gesundheitlichen Situation ab. Grundsätzlich aber kann gesagt werden: Je älter Sie werden, umso höhere finanzielle Verluste sind mit einem AHV-Vorbezug verbunden, denn Ihre AHV-Rente wird durch einen Vorbezug für den Rest Ihres Lebens gekürzt, und zwar:

  • 6.8 Prozent Kürzung für ein Jahr Vorbezug
  • 13.6 Prozent für zwei Jahre Vorbezug

Ein typisches Rechenbeispiel soll Ihnen verdeutlichen, bis zu welchem Zeitpunkt sich ein Vorbezug der AHV-Altersrente gegenüber der regulären AHV-Altersrente ohne Vorbezug lohnen würde (ohne Berücksichtigung der Steuern):

Geschlecht: männlich
Geburtsjahr: 1950
regulärer Beginn der AHV-Rente: 2015
AHV-Rentenanspruch, kein Vorbezug: CHF 28‘080 pro Jahr
Weiteres: Kein Vermögen, Ehefrau noch Vollzeit erwerbstätig

AHV-Rentenanspruch bei Vorbezug um 2 Jahre: CHF 24‘261.12 pro Jahr
AHV-Rente wird lebenslang um 13,6 Prozent gekürzt (6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr)

Differenz zwischen AHV-Altersrente ohne Vorbezug und AHV-Altersrente mit Vorbezug: CHF 3‘818.88 pro Jahr
Bei diesem Rechenbeispiel lohnt sich ein AHV-Vorbezug nicht, wenn der Mann älter als 77.7 Jahre alt wird. Allerdings muss man immer den konkreten Einzelfall betrachen. Je nach Konstellation (weiteres Erwerbseinkommen, Vermögen) müssen auch bei einem frühzeitigen Bezug der AHV-Rente noch bis zum ordentlichen Pensionierungsalter AHV-Beiträge bezahlt werden, was die Altersschwelle senkt.

 

Aufschub der AHV: Ja oder Nein?

Auch beim AHV-Aufschub gilt: Ob er für Sie sinnvoll ist oder womöglich nur Nachteile mit sich bringt, hängt unter anderem von Ihrer persönlichen finanziellen, steuerlichen und gesundheitlichen Situation ab. Grundsätzlich ist es so: Ihr Rentenanspruch steigt, wenn Sie sich entscheiden, die AHV-Altersrente später zu beziehen als zu Ihrem eigentlichen Pensionierungszeitpunkt.

Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum AHV-Aufschub zusammengestellt:

  • Der Zeitraum des Aufschubs darf zwischen einem und fünf Jahren variieren, wobei Sie sich nicht von Anfang an auf die Dauer festlegen müssen.
  • Der Aufschub kann vor Ablauf des ersten Jahres widerrufen werden.
  • Ein AHV-Aufschub wird nicht genehmigt, wenn Sie Hilflosenentschädigungen oder Invalidenrente beziehen.
  • Je nach Dauer des Aufschubs steigt Ihre AHV-Altersrente um einen Prozentsatz an, der sich vom Mindest- zum Maximalzeitraum zwischen 5,2 Prozent und 31,5 Prozent bewegt (Zuschlag).
  • Im Gegensatz zum Vorbezug der AHV-Altersrente ist beim Aufschub eine hohe Lebenserwartung von Vorteil.
  • Durch den AHV-Aufschub bleibt die Pflicht zur Leistung der AHV-Beiträge bestehen, wenn Ihr monatliches Erwerbseinkommen den Freibetrag in Höhe von CHF 1‘400 übersteigt. Liegt also Ihr Monatseinkommen unter dieser Summe, sind Sie von der Zahlung der AHV-Beiträge befreit.

 

Ein typisches Rechenbeispiel soll Ihnen verdeutlichen, um welchen Betrag die AHV-Rente durch einen einjährigen Aufschub ansteigen kann.

Aufschubdauer: 12 Monate
Grenzsteuersatz während des Aufschubs: 35 Prozent
Grenzsteuersatz nach dem Aufschub: 20 Prozent
Zuschlag auf AHV-Rente durch Aufschub: 5,2 Prozent / CHF 1‘460

AHV-Rente (kein Aufschub, keine Steuern): CHF 28‘080
AHV-Rente (kein Aufschub, versteuert, in den ersten 12 Monaten): CHF 18‘252
AHV-Rente (kein Aufschub, versteuert, nach 12 Monaten): CHF 22‘464

AHV-Rente (nach Aufschub, keine Steuern): CHF 29‘540
AHV-Rente (nach Aufschub, versteuert, ab Bezugszeitpunkt): CHF 23‘632

Experten-Tipp: Sollten Sie über Ihren Pensionierungszeitpunkt hinaus erwerbstätig sein, trägt ein AHV-Aufschub in den meisten Fällen dazu bei, die Steuerlast während der Erwerbstätigkeit nicht noch zusätzlich zu erhöhen.

Offizielle Formulare, Merkblätter und Formblätter zum Thema AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung)
Weitere Informationen zur AHV sowie die offiziellen Formulare u.a. für die untenstehenden Themen finden Sie auf der Seite https://www.ahv-iv.info

  • Antrag zur Rentenvorausberechnung
  • Allgemeine Verwaltungsformulare inklusive Anmeldungs- und Auszahlungsformulare
  • Merkblätter zu Beitragshöhen für AHV, IV, EO und ALV
  • Formulare zur Bestellung eines Kontoauszugs der AHV-Ausgleichskasse

 
 
Hinweis: Dies ist ein Auszug aus dem Ratgeber „Ihre Pensionierung planen“ von Milesi Asset Management.