Finanzierung von Wohneigentum mit Geld aus Pensionskasse
Immer mehr Schweizer kaufen sich ein eigenes Heim oder eine Eigentumswohnung. Und immer mehr machen von einem Vorbezug oder von einer Verpfändung ihres Altersguthabens in der Pensionskasse Gebrauch. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, wie Sie Wohneigentum mit der zweiten Säule finanzieren können und worauf Sie achten müssen.
Bedingungen für Hypothekar-Kredit durch Bank
Sicher haben Sie sich schon mit der Finanzierung Ihres neuen Hauses oder Ihrer neuen Wohnung auseinander gesetzt. Zur Erinnerung die Vorgaben, welche die Banken üblicherweise stellen:
- 20% Eigenkapital, davon müssen seit Mitte 2012 mindestens 10% eigene, privat gesparte Mittel sein (z.B. Sparkonto, 3. Säule). Der Rest, also auch mehr als 10%, kann aus der Pensionskasse stammen
- Belehnung der Immobilie mit einer 1. Hypothek bis ca. 65% bis 70% des Kaufpreises. Darüber hinaus Belehnung mit einer Hypothek im 2. Rang.
- Zwingende Amortisation: Innerhalb von 15 Jahren (vor 01.09.2014: 20 Jahre) oder bis zum Erreichen des Rentenalters (die kürzere Frist gilt) muss die Hypothek auf 2/3 des Belehnungswertes reduziert werden.
- Die Kosten dürfen maximal 33% bis 35% des Bruttolohns betragen. Gerechnet wird mit einem kalkulatorischen Zinssatz von rund 5% auf der Hypothekarschuld plus ca. 1% des Preises der Immobilie als Nebenkosten. Hinzu kommen Kosten für die Amortisation der 2. Hypothek
Wenn Ihnen diese Vorgaben der Bank nicht ganz geläufig sind, dann empfehlen wir Ihnen jetzt unseren Artikel zur „Finanzierung von Wohneigentum – wie rechnet Ihre Bank?“ zu lesen. Dort finden Sie auch einen kostenlosen Finanzierungsrechner zum Download.
Eigenkapital kann auch aus der Pensionskasse stammen
Am liebsten ist den Banken, wenn Sie gleich über 20% Eigenkapital in bar verfügen. Ein solch grosses Vermögen ist jedoch bei vielen Schweizern nicht vorhanden. Deswegen greifen viele zukünftige Hausbesitzer auf ihre zweite Säule – die Pensionskasse oder das Freizügigkeitskonto – zurück. Die Banken geben sich auch mit 10% Eigenkapital zufrieden, wenn weitere 10% aus der zweiten Säule stammen. Hier gibt es zwei Fälle zu unterscheiden: Der Vorbezug aus der Pensionskasse und die Verpfändung der Pensionskasse. Nebenbei bemerkt könnten Sie auch – mit ähnlichen Bedingungen – auf Gelder aus der Säule 3a zurückgreifen. Aber schauen wir uns hier den Fall „Geld aus Pensionskasse für Finanzierung Haus oder Wohnung“ näher an. Wir gehen im ersten Teil auf den Vorbezug von PK-Geld ein, besprechen danach die Option „Verpfändung“ und ziehen am Ende einen Vergleich und ein Fazit zu diesen beiden Formen der Immobilien-Finanzierung.
Bezug Geld aus Pensionskasse
Möglichkeiten – Wofür kann man PK-Gelder bei Immobilien verwenden?
Ein Vorbezug kann im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) in folgenden Fällen getätigt werden:
- Erwerb oder Erstellung von Wohneigentum
- Wertvermehrende oder werterhaltende Investitionen am Wohneigentum
- Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften (oder ähnlicher Beteiligungen)
- Rückzahlung/Amortisation von Hypothekardarlehen
Das Geld muss dabei direkt ins Objekt investiert werden. Bauland kann mit einem Vorbezug finanziert werden, wenn ein konkretes Bauprojekt besteht. Nicht erlaubt ist hingegen, mit Geldern aus einem PK-Vorbezug laufende Kosten wie z.B. Hypothekarzinsen zu bezahlen oder Steuern (welche beim Bezug von Geld aus der 2. Säule anfallen) zu finanzieren.
Zudem gibt es die Einschränkung, dass das Wohneigentum selbst genutzt wird und gleichzeitig immer nur ein Wohnobjekt mit PK-Geldern finanziert werden darf. Der Gesetzgeber spricht hier von Eigenbedarf und sagt dazu in der Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge “Als Eigenbedarf gilt die Nutzung durch die versicherte Person an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt.“ Es ist somit nicht möglich, das Haus des Lebenspartners, ein nicht selbst bewohntes Mehrfamilienhaus oder eine Ferienwohnung in den Alpen mit Vorsorgegeldern zu finanzieren.
Weiter ist zu beachten, dass verheiratete Personen oder solche, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, für einen Vorbezug (und auch für die Verpfändung) eine schriftliche Zustimmung des Partners benötigen. Hier kann verlangt werden, dass die Unterschrift des Ehegatten oder des eingetragenen Partners durch einen Notar oder die Wohngemeinde beglaubigt wird.
Termine und Fristen beim Bezug von Geld aus der Pensionskasse
Es gibt verschiedene Termine und Sperrfristen, die bei einem Vorbezug von Geldern aus der 2. Säule zu beachten sind:
Pro Ehegatte nur ein Vorbezug alle fünf Jahre: Pro Person ist nur alle fünf Jahre ein Vorbezug möglich. Diese Frist von 5 Jahren gilt in jedem Fall – selbst wenn der Vorbezug in der Zwischenzeit zurück bezahlt wurde.
Vorbezug nur bis drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen: Je nach Reglement der Pensionskasse oder Freizügigkeitsstiftung kann die Frist auch kürzer sein.
Sperrfrist von drei Jahren nach Einzahlung: Bundesgesetz über die berufliche Alters—, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sagt dazu im Artikel 79b Absatz 3: „Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden.“ Wer somit einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse tätigt, ist danach für drei Jahre gebunden. Ein früherer Bezug ist möglich, führt aber rückwirkend zum Verlust der Steuerersparnis beim Einkauf.
Liquidität der Pensionskasse: Das Gesetz sieht zudem die Möglichkeit vor, dass wenn ein Vorbezug oder eine Verpfändung die Liquidität der Pensionskasse in Frage stellt, diese die Gesuche aufschieben kann.
Höhe des Betrags beim Bezug
Mindestbetrag: Mit Ausnahme des Erwerbs von Beteiligungen an Wohneigentum (z.B. Anteilschein einer Wohnbau-Genossenschaft) gilt ein Mindestbezug von 20‘000 Schweizer Franken. Wer weniger Geld benötigt oder über weniger Kapital in der Pensionskasse verfügt, kann dieses nicht zur Finanzierung von Wohneigentum beziehen. Dieser Mindestbetrag gilt nicht für WEF-Bezüge von Freizügigkeitskonten.
Maximalbetrag: Bis zum 50. Altersjahr darf man die gesamte Freizügigkeitsleistung beziehen. Das ist jener Betrag, den man erhalten würde, wen man aus der Vorsorgeeinrichtung austreten würde. Der genaue Betrag kann dem Vorsorgeausweis der Pensionskasse entnommen werden. Ab der Vollendung des 50. Altersjahres darf man maximal den höheren der folgenden zwei Beträge beziehen:
- Freizügigkeitsleistung, auf die man im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätte
- die Hälfte der Freizügigkeitsleistung zum Zeitpunkt des Bezuges
Daraus schliesst sich, dass zumindest in den ersten Jahren ab dem 50. Altersjahr die Höhe des maximal beziehbaren Betrags aus der 2. Säule nicht ansteigt.
Die Pensionskasse muss den Vorbezug direkt an den Verkäufer oder Ersteller des Wohneigentums oder an die Bank, die das Hypothekardarlehen gibt, überweisen. Die Vorsorgeeinrichtung darf das Geld nicht an den Käufer des Wohneigentums überweisen.
Finanzielle Folgen eines Vorbezugs
Beziehen Sie Geld aus der Pensionskasse, dann reduziert sich Ihr Altersguthaben. Dies hat mehrere Konsequenzen:
Tiefere Rente: Sofern der Vorbezug nicht später wieder zurück bezahlt wird, sinkt die Altersrente. Und selbst wenn das bezogene Kaptial zurückbezahlt wird, kann die Rente (trotz gleich hohem Kapital) tiefer ausfallen. Der Grund sind die unterschiedlichen Umwandlungssätze im Obligatorium und Überobligatorium, wobei der Umwandlungssatz im überobligatorischen Guthaben idR deutlich höher ist. Wenn z.B. ein Bezug je zur Hälfte dem obligatorischen und überobligatorischen Guthaben belastet wird, heisst dies nicht, dass ein späterer freiwilliger Einkauf auch wieder zu 50% ins Obligatorium fliesst. Eine Modellrechnung (ohne/mit Vorbezug und ohne/mit späterem Einkauf) kann die Pensionskasse erstellen.
Tiefere Versicherungsleistungen: Stirbt man oder wird man invalid, dann sinken nach einem Vorbezug ggf. auch diese Versicherungsleistungen. Die Reduktion dieser Leistungen kann mit einer (freiwillig und selbst abzuschliessenden) Versicherung kompensiert werden
Steuern beim Bezug: Ein Vorbezug ist – zu einem reduzierten Satz – steuerpflichtig. Der Steuersatz hängt u.a. von der Höhe des Bezugs, dem Wohnort und dem Familienstand ab und beträgt in der Regel zwischen 5 bis 10% des bezogenen Geldbetrags.
Höhere Vermögenssteuer: Gelder in der 2. Säule sind nicht nur von der Einkommenssteuer, sondern auch von der Vermögenssteuer befreit. Bezieht man die Pensionskasse, dann erhöht man sein Vermögen in der Steuererklärung, und bezahlt entsprechend höhere Vermögenssteuern. Dieser Punkt wird von vielen angehenden Hausbesitzern, aber auch von Bankberatern, nicht berücksichtigt. Je nach Vermögen und bei tiefen Zinsen kann dies jedoch ins Gewicht fallen.
Steuern bei freiwilligen Einkäufen: Wenn Vorbezüge zur Finanzierung von Wohneigentum getätigt wurden, dann dürfen freiwillige Einkäufe erst erfolgen, nachdem die Vorbezüge zurückbezahlt wurden. Somit erzielt man auf freiwilligen Einkäufen bis zur Höhe des Vorbezugs keine weitere Steuerersparnis durch Senkung des steuerbaren Einkommens. Bei einer solchen Rückzahlung kann jedoch die ursprünglich bezahlte Steuer beim Bezug zurück gefordert werden.
Verpfändung Geld aus Pensionskasse
Die zweite Möglichkeit, sein Haus oder seine Wohnung mit Geldern aus der zweiten Säule zu finanzieren, ist die Verpfändung. Dabei kann entweder Geld aus der Pensionskasse oder auf einem Freizügigkeitskonto verpfändet werden. Mit einer Verpfändung kann es möglich sein, die zweite Hypothek zum gleichen Satz wie die erste Hypothek abzuschliessen und so Zinskosten zu sparen.
Die Möglichkeiten und Fristen sind im Prinzip die gleich wie beim Vorbezug. Weil bei einer Verpfändung aber das Altersguthaben lediglich als Sicherheit hinterlegt wird, sind die finanziellen Auswirkungen anders als beim Vorbezug:
Rente und Versicherungsleistungen unverändert: Sowohl die Altersrente als auch die Leistungen bei Invalidität oder Tod bleiben bei einer Verpfändung gleich.
Steuerliche Konsequenzen: Ausser im Fall, dass es zu einer Verwertung des Pfandes kommt, gibt es keine direkten steuerlichen Konsequenzen einer Verpfändung.
Höhere Hypothekarschuld: Aufgrund der höheren Hypothek werden sind höhere Zinszahlungen zu entrichten. Diese wiederum können vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden.
Der letzte Punkt hat damit indirekte steuerliche und finanzielle Konsequenzen. Die monatlichen Kosten für die Hypothek steigen, aber die Steuerlast sinkt. Wenn die Hypothekarzinsen tief im Verhältnis zur Verzinsung des Guthabens in der Pensionskasse/auf dem Freizügigkeitskonto sind und der eigene Grenzsteuersatz hoch ist, dann lohnt sich eine Verpfändung eher.
Die Frage, ob denn ein Vorbezug oder Verpfändung des Geldes aus der Pensionskasse die bessere Wahl ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Ideal ist, wenn man mit Hilfe eines Experten – das kann auch der Bankberater oder ein Mitarbeiter der Pensionskasse sein – die zwei Fälle „Vorbezug“ und „Verpfändung“ finanziell durchdenkt und die finanziellen und weiteren Konsequenzen einander gegenüberstellt. Als grober Anhaltspunkt zeigt diese Tabelle die Vorteile und Nachteile der beiden Varianten auf.
Vorbezug oder Verpfändung: Vorteile und Nachteile
Vorbezug | Verpfändung | |
Vorteile | + zusätzliches Eigenkapital | + Altersleistungen werden nicht gekürzt |
+ Reduktion der Hypothek | + keine Besteuerung (ausser bei Verwertung Pfand) | |
+ geringere Hypothekarzinsen | + je nach Bank tieferer Hypothekarzins | |
+ höhere Steuerabzüge wegen Schuldzinsen | ||
Nachteile | – Steuern beim Bezug | – höhere Hypothek |
– tiefere Rente und ggf. Versicherungsleistungen | – höhere Schuldzinsen | |
– kein steuerlich begünstigter Einkauf möglich, bis man Vorbezug ganz zurückbezahlt hat |
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387 Kommentare
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Zitat zum Thema Geld
FinanzZitat von FinanzMonitor.com.
Ich bin nach Spanien ausgewandert und möchte dort nun Wohneigentum kaufen. Die Freizügigkeitsstiftung zahlt dem Verkäufer aber nur das angesparte Kapital aus, wenn die Eigentumsübertragung, d.h. Grundbucheintrag bei der Freizügigkeitsstiftung nachgewiesen wird. Der Verkäufer und der Notar akzeptieren dies aber trotz Finanzierungssicherheitsschreiben der Bank nicht, da es in Spanien Usus ist, dass bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags das Geld vom Käufer an den Verkäufer bereits geflossen ist. Bank als Zwischenlösung gibt es nicht, da ich keine Hyporthek aufnehmen werde, resp. den Rest aus eigener Tasche zahle. Fakt ist, dass es somit unmöglich ist, Geld aus dem Freizügigkeitskonto für den Erwerb von Eigentum zu verwenden, da in Spanien niemand den in der Schweiz übliche Ablauf eines Wohneigentumskaufs akzeptiert und das Geld bereits beim Kaufvertrag haben will. Kann mir jemand helfen, ob es andere Lösungen gibt für den Kauf von Wohneigentum in Spanien?
Hallo liebes Finanzmonitorteam,
Ich arbeite in der Schweiz und bin wohnhaft in Deutschland. Meine Frau (arbeitet in Deutschland und hat somit keine PK) und ich haben letztes Jahr einen Kaufvertrag für einen Neubau in Deutschland unterschrieben. Dieser ist noch nicht fertiggestellt (voraussichtlich Sommer 23). Der Kaufpreis des Neubaus beträgt 700.000€. Eine Finanzierung über 630000€ wurde bei einer deutschen Bank abgeschlossen. Die Nebenkosten in Höhe von 10% sowie weitere 20.000€ stammen aus eigenen Mitteln. Nun möchten wir die noch fehlenden 50.000€ aus meiner PK finanzieren. Diese stellt sich diesbezüglich jedoch quer und möchte lediglich 35000chf auszahlen mit den folgenden Begründungen:
– Das Haus wurde zu 50/50 bei Kauf zwischen meiner Frau und mir aufgeteilt.
– Da lediglich 10% aus der 2. Säule zum Einsetzen als Eigenkapital stammen dürfen, zahlt man mir „nur“ 35000chf aus (10% von 350000€ Besitz). Um diesen Wert zu erhöhen, sollte ich das Haus auf mich zu 100% überschreiben lassen.
Stimmen diese Angaben? Meiner Meinung nach müsste es für den Bezug aus der PK keine Einschränkungen geben, da dies mein erster und einziger Wohnsitz wird; die Regelung der maximalen Auszahlung von 10% gilt nur bei einer Finanzierung über eine schweizerische Bank. Vielleicht liege ich falsch, bitte klären Sie mich auf.
Vielen Dank für Ihre Beantwortung!
Guten Tag Felix
Das stimmt so nicht, und es steht auch oben im Artikel: „Der Rest, also auch mehr als 10%, kann aus der Pensionskasse stammen“. Es gibt keine prozentuale Obergrenze für den Bezug der PK für Wohneigentum, nur einen Mindestbetrag (CHF 20’000).
Es gibt ein paar andere Einschränkungen, etwa für Personen, die mehr als 50 Jahre alt sind, plus weitere Einschränkungen wie Bezug nur alle 5 Jahre, und idR ist kein Bezug mehr kurz vor der Pensionierung möglich, sowie eine Beschränkung bei Unterdeckung der PK.
Ich möchte eine Immobilie teilweise mit PK-Geldern finanzieren und sicher bis Ende 2022 selber bewohnen. Ab 2023 besteht die Möglichkeit für einen attraktiven Jobwechsel, welcher auf 5 Jahre befristet wäre.
1. Ist es erlaubt, die finanzierte Wohnung zu behalten (z.B. fürs Wochenende) und zusätzlich am neuen Arbeitsort eine Wohnung/WG zu mieten?
2. Könnte ich die Steuervorteile am neuen Ort nutzen, und mich am Arbeitsort anmelden?
3. Muss ich überhaupt jemanden informieren, wenn ich im Besitz bleibe, aber zeitweise auch an anderen Orten lebe?
Guten Tag Marcel G.
1) Ja. Sie können die Wohnung auch vermieten ohne Rückzahlungspflicht.
2) Es kommt darauf an, wo sich ihr „Lebensmittelpunkt“ befindet. Bei Singles ist das eher dort, wo man wohnt und arbeitet und damit die meiste Zeit verbringt. Wenn Sie hingegen nebst Ihrer Immobilie auch Familie und Freunde alle am alten Wohnort haben, jedes Wochenende heimkehren und am Arbeitsort nur eine 1-Zimmer Wohnung mieten, dürfte es für Ihre jetzige Gemeinde schwierig sein, den Wegzug (und den Steuerausfall) zu akzeptieren. Beim „Lebensmittelpunkt“ besteht aber gewisser Ermessensspielraum – es ist auf jeden Fall einen Versuch wert (umgekehrt würde sich der Status „Wochenaufenthalter“ lohnen wenn die Steuern am neuen Wohnort höher sind und weil zT höhere Abzüge gemacht werden können).
3) In der Regel nicht, solange sie die Hypozinsen bezahlen können.
Ich werde entweder 2021 oder 2022 die Schweiz verlassen und zurück in die EU ziehen. Ich habe eine Wohnung in 2020 gekauft, jedoch nichts von der PK benützt. Kann ich rückwirkend die PK benützen um ein Teil des Kredites zu tilgen?
Ich habe nichts online gefunden was dafür oder dagegen spricht, Jedoch wäre es schade wenn das Geld in der Schweiz bleibt und man kann es erst zur Rentenzeit benützen.
Guten Tag Robsta
Ja, auch eine Amortisation/Tilgung der Hypothek von selbst bewohntem Wohneigentum mit Geldern aus der Pensionskasse ist möglich.
Ich bin ausgewandert nach Deutschland und habe auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz meine damalige PK parkiert (90% überobligatorisch). Wenn ich nun eine selbst zu bewohnende Wohnung in Deutschland kaufe und teilweise mit der Freizügigkeit finanzieren will, gilt dies dann als „Fall: Bezug bei Auswanderung“ oder „Fall: Wohneigentumsförderung“?. Falls Wohneigentumsförderung: Müsste ich dann das Geld an die Freizügigkeitskonto zurückzahlen wenn ich Jahre später das Haus verkaufe und das Freizügigkeitskonto immer noch besitze? Was wenn ich danach die Freizügigkeit auflöse als Auswanderungsfall?
Guten Tag Thomas
Sie können beide Gründe (Auswanderung oder Wohneigentum) als Bezugsgrund angeben. Wenn Sie nur das Überobligatorium benötigen, dann bietet sich die Auszahlung wegen „Auswanderung“ an, da einfacher abzuwickeln. Es besteht keine Rückzahlungspflicht bei einem späteren Verkauf, aber in der Schweiz können freiwillige Einzahlungen erst vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, wenn ein Vorbezug zurückbezahlt wurde.
Ich habe zwei Fragen betreffend Vorbezug oder Verpfändung des Pensionskassengeldes für Wohneigentum.
1. Bei Verkauf der Immobilie muss man bei Vorbezug das Geld zurückzahlen ausser man kauft wieder eine Immobilie richtig? Und wie ist es bei der Verpfändung muss man das Geld dort auch zurückzahlen?
2. Und wenn ich 2 Wohnungen gleichzeitig kaufe kann ich dann eine Wohnung vermieten wenn ich ein Vorbezug oder Verpfändung vom Pensionskassengeld tätige?
Guten Tag Toni
1) Ja, das Geld muss bei einem Verkauf zurück in die Pensionskasse. Es kann aber temporär (maximal 2 Jahre) auf einem Freizügigkeitskonto parkiert werden, wenn man neues Wohneigentum erwerben will
2) Ja, Sie können das Vorsorgegeld nur für die selbst bewohnte Wohnung verwenden.
Wie lange muss eine mit PK Geldern finanzierte Wohnung eigengenützt werden, bevor der Wohnsitz wieder gewechselt werden kann? Gibt es überhaupt eine Frist dazu? Was wenn ein Umzug auf Grund eines Jobs anstehen würde?
Guten Tag Sky
Es gibt keine verbindliche Frist. Es ist möglich, eine selbst bewohnte, mit PK-Geldern finanzierte Wohnung später zu vermieten, ohne die PK-Gelder zurückzahlen zu müssen.
Ich lebe seit einigen Jahren in den USA und habe die 2. und 3. Säule bezogen für ein Haus. Wenn wir wieder zurück in die CH kommen, können wir uns mit dem Geld wieder in die PK einkaufen? Oder sollten wir es eher für Eigenkapital gebrauchen?
Guten Tag Ralph
Ja, Sie können sich mit dem Geld wieder in die Pensionskasse einkaufen. Sie können davon ausgehen, dass Sie die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Solche Einkäufe sollten Sie auf mehrere Jahre verteilen, um den Steuerspar-Effekt zu maximieren. Wenn Sie in der Schweiz ein Haus kaufen wollen, dann sollten Sie mit dem Einkauf zuwarten.
Mein Ex-Mann und ich haben vor 10 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft, die Mein Ex-Mann seit der Scheidung bewohnt. Die Wohnung ist mit Pensionskassengeld bezahlt worden (der volle Preis). Ich bin zwischenzeitlich 59 und mein Ex-Mann 56. Ab wann können wir die Wohnung fremdvermieten? Und ab wann können wir sie verkaufen ohne etwas an die PK zurückzahlen zu müssen?
Guten Tag Madleine C.
Es ist möglich, die Wohnung jetzt schon zu vermieten.
Bei einem Verkauf besteht so lange eine Rückzahlungspflicht, wie Sie als Arbeitnehmer aktiv bei der Pensionskasse versichert sind. Ab der Pensionierung (egal ob Kapital- oder Rentenbezug) besteht keine Rückzahlungspflicht mehr, und Sie können in Absprache mit der PK auch den im Grundbuch vermerkten WEF-Bezug (Wohneigentumsförderung) löschen lassen.
Ich will mir eine Wohnung kaufen und mit PK Geld finanzieren, natürlich nach den selbst eingebrachten 10%. Dabei überlege ich, die ganze PK zu beziehen und so viel wie möglich vom Preis zu bezahlen.
Frage 1:
Könnte ich zu einem späteren Zeitpunkt die mit PK Geld finanzierte Wohnung neu belehnen, bzw. eine Hypothek aufnehmen, und damit andere Investitionen tätigen? Wenn ja, ab wann wäre das möglich?
Frage 2:
Muss ich die PK Gelder zurück zahlen, wenn ich die Wohnung verkaufe?
Frage 3:
Kann ich mit PK Geld ein Mehrfamilienhaus kaufen, in einer der Wohnungen leben und die anderen vermieten?
Guten Tag Giorgio
1) Ja das müsste gehen – uns sind keine Fristen bekannt.
2) Ja.
3) Ja, aber Sie können das PK-Geld nur für die selbst bewohnte Wohnung einsetzen. Wenn Sie also ein Haus für 1 Mio. kaufen, das aus 4 gleich wertvollen Wohnungen besteht, dann können Sie maximal 0.225 Mio (0.25 – 10% echtes Eigenkapital) aus der PK einsetzen.
Ich bin Anfang Jahr pensioniert worden. Meine Wohnung hatte ich vor 10 Jahren mit der PK finanziert. Muss ich diesen Vorbezug noch zurückzahlen?
Guten Tag Sigi
Nein, weil Sie als Rentner bei der PK nicht mehr aktiv versichert sind. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie zur Pensionierung eine Rente oder das Kapital (oder eine Mischform davon) bezogen hatten.
Wir möchten in Spanien ein Haus erwerben, Preis 130000.- Wir verfügen über 45000.- Eigenkapital, dazu könnten meine Frau und ich 40000.- bzw. 30000.- aus der PK beziehen. Ich habe auch noch ein „vergessenes“ Freizügikeitskonto mit 70000.- Macht es Sinn diesen Betrag in die PK einzubringen um diese zu erhöhen oder gilt das als Einkauf womit der Bezug von Wohneigentumsgelder gemäss PK Reglement für 3 Jahre nicht möglich ist.
Wäre eine Verpfändung der 70000.- eine Möglichkeit? Welche Art von Hypothek wäre empfehlenswert? Der Plan wäre frühestens in 3 bzw. spätesten in 6 Jahren definitiv die Schweiz zu verlassen.
Guten Tag Patrik C.
Im Rahmen der Wohneigentumsförderung mit Geldern aus der 2./3. Säule kann nur selbst bewohntes Wohneigentum finanziert werden. Eine Ferienwohnung in Spanien kann damit nicht finanziert werden. Wenn Sie das Objekt mit Ihrer Pensionskasse finanzieren wollen, müssten Sie erst nach Spanien auswandern und danach eine Auszahlung beantragen.
Sie werden zudem keine Schweizer Bank für die Finanzierung finden. Sie müssen also direkt in Spanien nach einer Bank suchen, die das Haus mit den bestehenden CHF 45’000 Eigenkapital finanzieren würde.
Mein Mann und ich würden uns gerne ein Haus kaufen.
Zur Zeit arbeitet nur mein Mann und somit war es nicht einfach das Geld anzusparen. Zudem wollten wir noch ein paar Jahre warten … ABER es bietet sich eine super Gelegenheit.
Wir schaffen es die 10% Cash (Sparkonto, 3a, etc.) zu bringen und müssten den Rest aus der PK holen bzw. die ganze PK leeren. Weitere Geldreserven wie Schenkung, Erbvorbezug etc. haben wir nicht.
Die Bank besteht darauf das wir das den vollen Inhalt der PK bringen, damit die ganze Rechnung aufgeht. Zudem rechnet sie mit einer erhöhten Amortisation mit der Begründung das wir am ende der Laufzeit genug „Eigenmittel“ haben, damit es später zu keinen Komplikationen kommt.
Bei der ganzen Berechnung hätten wir einen ähnlichen Lebensstandart wie heute und müssten nichts grundlegendes in unserem Verhalten ändern.
Tatsache ist aber das die PK mit knapp 37 Jahren dann auf Null gehen würde und somit sinkt später auch die Rente. Unser Plan ist es das ganze Geld früher oder später zurück zu zahlen aber wir machen uns dennoch Sorgen ob das ganze Vorhaben Sinn macht oder nicht, bzw. wieviel Geld durch den Vorbezug verloren geht.
Was halten Sie davon??
Guten Tag Mara
Sie verlieren den Zins und Zinseszins auf dem Kapital, das ihr fürs Haus benötigt. Dies kann sich über die Jahre summieren.
Das Kapital an sich ist aber nicht verloren, einmal stabile Hauspreise angenommen. Sie besitzen das Geld ja noch, nur halt nicht in Form von 3a- und Pensionskasse-Guthaben, sondern in Form der eigenen vier Wände. Wenn Sie das Haus einen Tag nach dem Kauf wieder verkaufen und den Vorbezug zurückzahlen würden, dann würden Sie über weiterhin genau gleich viel Vermögen verfügen.
Zwar fallen beim Bezug der Vorsorgegelder Steuern an, aber diese können zurückgefordert werden (Pensionskasse) respektive würden sowieso irgendwann anfallen (Säule 3a).
Wenn Sie das Haus jetzt bis 64/65 oder länger behalten, dann wird eure Rente tatsächlich tiefer ausfallen. Andererseits könntet ihr auch dann euer Haus verkaufen und das Kapital langsam aufzehren. Das ist letztendlich das vergleichbar mit jemandem, der sich zur Pensionierung einen Teil der Pensionskasse als Kapital auszahlen lässt.
Sinnvoll ist es aber auf jeden Fall, indirekt via Säule 3a zu amortisieren. Und wenn ihr zukünftig gut sparen könntet (etwa indem Sie wieder arbeiten oder Ihr Mann mehr verdient), dann wäre eine Rückzahlung des PK-Vorbezugs zu überlegen, um die Rente zu erhöhen.
Wenn ihr euch mit dem ganzen Vorhaben aber nicht wohl fühlt, gerade weil es euch an die finanziellen Grenzen (zumindest was die Ersparnisse angeht) bringt, dann solltet ihr euch das wirklich gut überlegen. Es ist sicher nicht das letzte Haus, das in der Schweiz zum Verkauf steht und passen würde.
Wir (37 und 36) möchten uns ein Haus für 1’000’000 kaufen. Dazu möchten wir rund 50’000 aus der dritten Säule vorzeitig beziehen und 200’000 sonstige Eigenmittel aufbringen.
Die Bank hat uns darauf hingewiesen, dass eine Verpfändung der 3.Säule sinnvoll sein könnte. Allerdings sehe ich keinen finanziellen Vorteil, die im Internet lesbaren Argumente überzeugen mich nicht:
STEUERERSPARNIS:
1. Durch die Verpfändung sind die zu bezahlenden Zinsen ca. 600.-/Jahr höher als beim Vorbezug. Diese können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
–> dadurch werden die Steuern leicht reduziert, schätzungsweise ca. um 10% der 600.- Nach meinem Verständnis aber niemals um mehr als der Betrag der vom steuerbaren Einkommen abgezogen wird (600.-).
2. Die Kapitalleistungssteuer muss beim Vorbezug bezahlt werden. Ich gehe aber davon aus, dass ich die 3. Säule früher oder später sowieso beziehen werde. Die Steuer muss dann auf jeden Fall bezahlt werden. Je länger ich warte desto grösser der Betrag auf dem Konto. Das heisst ich komme in eine höhere Progression und muss mehr Steuern bezahlen, je später ich das Geld beziehe.
DAS GELD KANN AUF DEM KONTO WEITERARBEITEN:
Für das Konto der 3. Säule liegt der Zinssatz bei ca 0.5%, der Hypothekarzins ca. bei 1.2%.
Auch das spricht also für den Vorbezug. Wenn es umgekehrt wäre, müsste man sich dies wohl überlegen.
Alles in allem spricht für mich nichts für eine Verpfändung der 3. Säule, sondern im Gegenteil alles für einen Vorbezug. Dazu scheint es mir auch sinnvoll, möglichst alle 5 Jahre das Kapital zu beziehen und damit die Hypothek zu amortisieren. Falls sich da ein Denkfehler eingeschlichen hat, wäre ich froh um einen Hinweis.
Guten Tag Jonad
Die Überlegungen zur Säule 3a sind (bis auf die Effekte bei der Rente/Versicherungsleistungen) dieselben.
Die Bank verdient mehr, wenn Sie die Säule 3a verpfänden, da dadurch die Hypothek höher ist (und Sie zusätzlich noch 3a-Gelder bei der Bank lagern, aus Sicht der Bank idealerweise in eigenen Fonds). Da lohnt es sich schon, genauer hinzuschauen. Insbesondere haben Sie das Argument „Steuern sparen dank höherer Hypothek“ durchschaut: es geht für Sie ja nicht darum, möglichst wenig Steuern zu bezahlen (sonst müssten Sie die Bank um einen Hypozins von 10% oder mehr bitten), sondern um insgesamt am günstigsten zu fahren.
Die Kapitalauszahlungssteuer bei der Auflösung der Säule 3a muss man nicht berücksichtigen, da Sie richtigerweise anmerken, dass diese sowieso irgendwann anfallen wird. Wenn man mehrere 3a-Konten eröffnet und diese in verschiedenen Jahren bezieht, fällt dies nichts ins Gewicht.
Beim Einkommen müssen Sie den Grenzsteuersatz betrachten, also wie viel Steuern Sie auf einem zusätzlichen Franken steuerbares Einkommen bezahlen. Bei hohem Einkommen kann der Grenzsteuersatz rasch 30% betragen. Dies sollten Sie auf dem Steuerrechner ihrer kantonalen Steuerverwaltung ausrechnen (hier gibt es mehr Infos zum Grenzsteuersatz).
Zusätzlich muss man den Effekt auf die Vermögenssteuer berücksichtigen, weil Gelder in der 2./3. Säule weder der Einkommens- noch der Vermögenssteuer unterliegen. Je nach Nettovermögen und Kanton kann hier der Grenzsteuersatz auch mal 0.5% betragen, was mit den tiefen Zinsen ins Gewicht fällt.
Bei Ihnen könnte die Rechnung jetzt so aussehen:
Verpfändung:
Hypozins 1.2% x 50’000 = 600. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% netto 420 Kosten.
Einnahmen 3. Säule 0.3% Zins x 50’000 = 150
Kosten netto: 270 pro Jahr.
Bezug Säule 3a:
Es fällt kein Hypozins auf den 50’000 an, und es fallen keine Zinserträge an, Effekt 0.
Vermögenssteuer: Das steuerbare Vermögen erhöht sich um 50’000, bei einem Grenzsteuersatz auf der Vermögenssteuer von 0.3% fallen zusätzlich 150 Vermögenssteuern an.
Kosten netto: 150 pro Jahr.
In diesem Beispiel lohnt sich der Bezug des Kapitals, weil die Verpfändung teurer wäre. Wenn Sie hingegen die Säule 3a in Aktien anlegen und dort eine Rendite von 3% erwarten, wird die Rechnung umgekehrt ausfallen.
Ich und mein Ehemann haben ein altes Haus im 2014 gekauft und danach umgebaut. Einen Teil wurde von unserer Pensionskasse finanziert. Gerne möchten wir für ca. 2 Jahre in Spanien leben und unser Haus in dieser Zeit an Dritte vermieten. Müssen wir das Pensionskassengeld zurückzahlen? Ich weiss, dass bei befristeter Wegzug das Pensionskassengeld nicht zurückbezahlt werden muss, aber wie Lange ist die befristete Dauer des Wegzugs möglich?
Guten Tag Marcella
Eine Vermietung ist möglich ohne Rückzahlung des PK-Geldes, siehe die Antworten am 21.12.2017 und 06.03.2016.
Wir haben einen alten Haus gekauft, die wir momentan am umbauen sind.
Wir wohnen zurzeit in einer Wohnung in einer anderen Gemeinde.
Der Umzug ist erst nächsten Jahr geplant.
Kann ich die Umbauten von den Steuern abziehen (2017) auch wenn das Haus noch nicht bewohnt ist? (Ist nur die Frage ob ich einige Rechnungen schon dieses Jahr bezahlen sollte, oder erst nächsten Jahr)
Guten Tag Stefano
Ja, wenn Sie das Haus schon besitzen, dann können Sie auch die Renovationskosten schon vom steuerbaren Einkommen abziehen. Versuchen Sie, die Umbauten so zu legen, dass Sie in jedem Jahr nach Abzug der Umbaukosten ein etwa gleich hohes steuerbares Einkommen erzielen. So sparen Sie am meisten Steuern.
Wenn meine Frau und ich eine Eigentumswohnung besitzen, welche teils aus der PK finanziert ist und meine Frau sich für ein paar Jahre aus der Schweiz abmeldet, gibt das ein Problem mit dem PK-Geld, welches in der Hypothek steckt? Sie bewohnt in dieser Zeit ja die Liegenschaft nicht selbst? Ich selbst würde meinen Wohnsitz hier lassen, auch die Einkommenssituation bliebe unverändert.
Guten Tag Pade
In einem Fall der Vermietung zu Marktpreisen gibt es keine Rückzahlungspflicht des bezogenen PK-Geldes.
Anders wäre der Fall, wenn Sie mit der Eigentumswohnung etwas tun würden, was wirtschaftlich einem Verkauf gleichkommen würde (das Bundesamt für Sozialversicherung nennt als Beispiele die „Einräumung einer Nutzniessung oder allenfalls auch bei einem sehr langjährigen, unkündbaren Mietvertrag mit symbolischem Betrag als Miete“.
PK-Gelder dürfen anfänglich aber nur für Wohneigentum bezogen werden, welches zumindest zu Beginn selbst bewohnt wird.
In absehbarer Zeit möchte ich ein Kleinhaus finanzieren.
Jetzt ist mir nicht ganz klar wie das mit den 10% Eigenkapital aus erspartem oder 3. Säule genau formuliert ist. Muss ich diese 10% Eigenkapital nur für die Immobilie aufbringen oder für die ganze Hypothek die das Grundstück + Immobilie umfasst? Ich frage nach weil ich dazu keine genauen Angaben bisher gefunden habe.
Als Rechenbeispiel: 500’000 Total 200’000 Grundstück 300’000 Immobilie. Muss ich jetzt 50’000 oder nur 30’000 Eigenkapital bringen?
Guten Tag Alex S.
Sie müssen mindestens 20% Eigenkapital im Verhältnis zum Kaufpreis aufbringen, also mindestens CHF 100’000.
Mindestens 10%, also mindestens CHF 50’000, dürfen nicht aus der Pensionskasse stammen.
Ich habe die Möglichkeit Bauland von meiner Grostante billiger zu bekommen.
Laut Schätzung hat der Bauplatz einen Wert von 400 Fr./m2.
Sie würde mir das Land für 308 Fr./m2 geben. Der Bauplatz hat eine Fläche von 750 m2.
Nun meine Frage.
1. Kann ich den Unterschied bei der Bank als Eigenkapital angeben ?
Wir haben Eigenkapital von 90000 Fr. Pansionkassen zusammen 83000 Fr. und ein Brutto Einkommen von 126400 Fr..
Da ich gelernter Maler und Gipser bin möchte ich Ca. 20000 Fr. Alls Eigenleistung angeben. Ist dieses Realistisch ?
Was für Eine Hypothek würden wir bekommen ?
Guten Tag Stefan B.
Die Banken werden von der Schweizerischen Bankiervereinigung SBVg angehalten, auf das Niederstwertprinzip abzustellen, d.h. als Belehnungswert den tieferen Wert von Marktwert und Kaufpreis zu nutzen. Es ist allerdings möglich, gerade im Falle von Verkäufen zu Vorzugspreisen innerhalb der Familie davon abzuweichen. Bei den Eigenleistungen wird jeder Fall einzeln angeschaut.
Im besten Fall und ohne Berücksichtigung von Steuern kommen Sie also auf ein Eigenkapital von rund CHF 262’000 (gespart 90k, Pensionskasse 83k, Bauland 69k (750 x (400-308), Eigenleistung 20k).
Mit 250’000 Eigenkapital könnte ein Objekt von CHF 1.25M mit der maximal möglichen Belehnung von 80% finanziert werden. Allerdings ist dann die Tragbarkeit (Verhältnis kalkulatorische Kosten zu Bruttolohn) nicht mehr gegeben.
Mit Ihren Angaben (262k Eigenkapital, 126.4k Bruttolohn) könnten Sie maximal eine Immobilie mit Gesamtwert von rund CHF 900k erwerben.
Ich habe im 2015 und 2017 jeweils grössere Beträge in die PK einbezahlt. Nun unterstehe ich der dreijährigen Frist zum Bezug für WEF wenn ich die steuerlichen Vorteile nicht wieder verlieren will. Ich könnte also frühestens im 2020 diese Beträge beziehen um die Hypothek zu amortisieren. Wie verhält es sich mit der Säule 3a? Wenn ich im 2018 Säule 3a für WEF beziehe hat das einen Zusammenhang mit der PK in Bezug auf die erreichten Steuervorteile oder riskiere ich in diesem Fall auch ein Verlust der erreichten Steuervorteile mit den Einmalzahlungen aus dem 2015 und 2017?
Guten Tag Martin
Ihre Feststellung bezüglich Wartefrist bei der Pensionskasse ist richtig.
Die Säule 3a läuft unabhängig davon, dort gibt es keine Wartefrist. Sie können sogar im 2018 eine 3a-Einzahlung tätigen und anschliessend das Geld zur Amortisation der Hypothek verwenden, und trotzdem die 3a-Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Nachtrag: Die gestellte Anschlussfrage, ob der volle Betrag ausbezahlt wird oder ob die Steuern direkt abgezogen wird, hat die Vorsorgestiftung von Martin diesem so beantwortet: „Ausbezahlt wird der volle Säule 3a Betrag, die Bank meldet dies der Steuerbehörde und diese stellen eine separate Steuerrechnung aus.“. Das bedeutet, dass man etwas Geld zur Begleichung der Steuern bereit halten muss.
Ich bin momentan Mieter einer Mehrfamilienhauses und möchte dieses jetzt kaufen. Das Mehrfamilienhaus kostet ca. 1,000’000.-CHF. Eigenkapital habe 40’000.- CHF und 3Säule seit gut 15 Jahren PK 81’000.- Wie würde dies aussehen für mich.
Guten Tag Sevket B.
Sie benötigen mindestens CHF 200’000 (20%) Eigenkapital. Aus Ihren Angaben ist nicht klar, wie hoch Ihre Säule 3a und Pensionskasse sind. Der maximal mögliche Vorbezug aus der PK ist auf dem Anfang Jahr verschickten Vorsorgeausweis ersichtlich. Mindestens CHF 100’000 Eigenkapital (10%) dürfen nicht aus der PK stammen. Weiter muss die Tragbarkeit gegeben sein. Bei einem teilweise selbst bewohnten Mehrfamilienhaus wird die Bank eine Mischrechnung machen und die Mieteinnahmen berücksichtigen. Wenn Sie die 20% Eigenkapital haben, können Sie die Finanzierung mit Ihrer Bank prüfen.
Im Januar 2016 ist mein Partner in sein Haus, welches er auch mit PK-Geld finanziert hat, eingezogen. Im Mai 2016 haben wir uns kennengelernt und sind seither ein Paar. Ich habe auch ein Haus welches ich jedoch im Moment nicht verlassen kann, da mein Sohn (12) noch zur Schule geht und ich auch noch Tiere habe. Zudem hat es in meinem Haus mehr Platz und im Garten auch (für die Tiere). Gerne wären wir jetzt zusammen gezogen. Jedoch geht dies anscheinend nicht, da er PK-Geld für die Finanzierung gebraucht hatte und er sein Haus nicht vermieten darf. Gibt es eine andere Lösung ohne das Haus verkaufen zu müssen?
Guten Tag Nadia M.
Doch, unserer Meinung nach ist es möglich, dass Ihr Partner sein Haus vermietet, ohne den Vorbezug zurückzahlen zu müssen, siehe unsere Antwort vom 6. März 2016 an Peter B.
Ich habe eine Frage ich habe im Ausland ein Stück Land ich möchte mir dort ein Haus Bauen und am Ende ganz dort hin ziehen. Kann ich Geld aus meiner 2. Säule nehmen um das Haus zu bauen oder nicht?
Guten Tag Sandra S.
Wohneigentum kann auch im Ausland mit der 2. Säule finanziert werden. Allerdings muss dann dort seinen Wohnsitz haben, eine Ferienwohnung lässt sich z.B. nicht mit der 2. Säule finanzieren. Am besten schauen Sie Ihren Plan mit Ihrer Pensionskasse an.
Ich und meine Frau würden gerne ein Haus bauen das ca. 930’000CHF kosten soll. Wir verdienen zusammen ca. 130’000CHF brutto im Jahr wobei meine Frau zurzeit nur 40% arbeitet. Wir haben 50’000CHF in der 3a und 70’000CHF gespartes. Den Rest der 20% Eigenmittel würden wir über Vorbezug der PK leisten. Ist diese vorhaben machbar, oder gehen wir ein zu grosses Risiko ein?
Guten Tag Hari
Das Risiko ist ja in erster Linie der mögliche Wertverlust, was insbesondere ein Problem ist wenn man dringend verkaufen muss, und plötzlich stark steigende Zinsen (was idR ebenfalls zu einem Wertverlust mit möglicher Nachschusspflicht, kombiniert mit höheren monatlichen Zinskosten, führt). Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist momentan gering, aber das müsst ihr beide für euch entscheiden. Das Risiko lässt sich insbesondere mit mehr Eigenkapital senken.
Das Problem bei euch ist, dass das Haus so wie geplant sich momentan nicht den minimalen 20% Eigenkapital finanzieren lässt. Die Tragbarkeit (kalkulatorische Kosten im Verhältnis zum Bruttolohn) würde 42% statt der maximalen 33-35% betragen (mit Zinsen von 5.0% gerechnet). Zusätzlich zu den selbst gesparten CHF 120’000 müssten sie CHF 150’000 aus der Pensionskasse beziehen, dann würde es knapp (und ohne weitere Reserven) reichen. Am besten spielen Sie selbst mögliche Szenarien mit diesem Finanzierungsrechner durch, oder gehen für eine erste Abklärung des Möglichen zu Ihrer Hausbank.
Guten Tag, ich (43) besitze verschiedene Liegenschaften als Renditeobjekte und will nun eine neue Liegenschaft als Eigenheim erwerben. Die Liegenschaften sind auf meinen Namen und nicht in einer AG. Meine Frage: Kann ich in einem solchen Fall immer noch auf mein PK Guthaben zurückgreifen? wenigstens auf den überobligatorischen Teil?
Guten Tag Giorgio
Ja, das ist möglich, wobei normalerweise das PK-Geld sowohl vom obligatorischen als auch vom überobligatorischen Teil bezogen wird (in dem Verhältnis, in dem das Kapital verteilt ist).
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider verstehe ich den nachfolgenden Satz nicht. Könnten Sie mir ihn erläutern.
*Wenn Sie aber eine langjährige Festhypothek am Laufen haben und die Zinsen unverändert bleiben oder sinken, dann kann eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank fällig werden* Wenn was passiert?
Guten Tag Hans-Peter
Gemeint war der Fall eines Verkaufs. Wenn Sie die Wohnung verkaufen, dann müssen Sie die Hypothek ja zurückzahlen (ausser der Käufer übernimmt die Hypothek und die Bank ist damit einverstanden).
Wenn Sie z.B. noch eine Hypothek zu 1.5% von CHF 275’000 bis 2025 am Laufen haben (8 Jahre) und heute Aussteigen wollen, dann wird die Bank Geld für den entgangenen Zins der nächsten 8 Jahre von Ihnen verlange. Wenn Sie z.B. das Geld nur zu 0% anlegen kann, von Ihnen aber 1.5% Zins erhielt, dann wird sie 1.5% für 8 Jahre auf CHF 275’000 als Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangen. Das wären dann CHF 33’000 „Strafe“ für die frühzeitige Vertragsauflösung.
Wir sind ein Ehepaar, meine Frau 71 Jahre und ich 73 Jahre alt. Wir besitzen eine kleine Wohnung im Norden des Kantons Waadt, die wir im Jahr 2012 neu gekauft haben. Die Wohnung ist mit zwei 1. Rang Hypotheken von total 295’000.- belastet. Ende 2018 müssen wir eine der beiden ersetzen (200’000.-).
Wir stellen uns jetzt die Frage sollen wir amortisieren, wenn ja wieviel und auch mit welcher Art von Hypothek.
Laut Beobachter sollte ein Rentnerehepaar ungefähr 24 Salaire als Cash zur Verfügung haben um für allfällige Vorkommnisse gewappnet zu sein. Sind dies Ihrer Ansicht nach fundierte Zahlen? Der Überschuss könnte dann für eine Amortisation verwendet werden. In unserem Fall könnten wir folglich CHF 20’000.- amortisieren. Ist dies sinnvoll in Anbetracht dass bei der heutigen Zinssituation Geld auf der Bank nichts einträgt.
Was die Art der Hypothek (fixe oder Libor) anbelangt stelle ich mir auch die Frage in wie fern sich die Dauer der einer Hypothek sich auf die allenfalls Wiederverkaufs- Möglichkeit auswirkt.
Guten Tag Hans-Peter
Sie haben recht: wenn Sie Geld auf dem Sparkonto liegen haben, dann lohnt es sich auch bei Berücksichtigung des Steuerabzugs dank Schuldzinsen, die Hypothek zu reduzieren, wenn man über genügend liquide Mittel verfügt.
Bei Rentnern ist je nach finanzieller Situation schwierig, die Hypothek später bei Bedarf wieder zu erhöhen. Man sollte also die Ersparnis dank tieferen Zinsen abwägen mit dem Risiko, dass man später Geld benötigt und die Hypothek nicht mehr erhöhen kann.
Zwei Jahresausgaben als Reserve zur Verfügung zu haben, ist sicher nicht schlecht. Wenn aber plötzlich eine grössere Renovation ansteht und vielleicht noch ein Kind um ein grösseres Darlehen/Erbvorbezug (zB für ein eigenes Haus) bittet, ist das Geld dann schnell weg. Bei Ihnen als Rentner stellt sich auch die Frage, ob ihr euren Finanzbedarf mit den AHV- und Pensionskassen-Renten und Vermögenserträgen decken könnt, ohne die Ersparnisse antasten zu müssen.
Bei CHF 20’000, die Sie amortisieren würden, beträgt die Ersparnis (bei einem Zinssatz von 1% für die Hypothek und einem Grenzsteuersatz von 25%) CHF 150 pro Jahr. Insgesamt geht es also nicht um viel Geld und Sie können bei beiden Varianten nicht viel falsch machen.
Der Wert der Liegenschaft bleibt gleich, ungeachtet dessen, wie sie finanziert ist. Wenn Sie aber eine langjährige Festhypothek am Laufen haben und die Zinsen unverändert bleiben oder sinken, dann kann (Nachtrag: bei einem frühzeitigen Ausstieg/Verkauf der Liegenschaft) eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank fällig werden. Wenn Sie etwas Risiko eingehen können und wollen, dann würde eine Libor-Hypothek Sinn machen, weil dort der Zins am tiefsten ist und die Laufzeit kurz ist. Allenfalls können Sie auch eine Festhypothek mit gleicher Fälligkeit wie die noch laufende Tranche abschliessen. Von einer langfristigen Finanzierung würden wir abraten, da Sie schon an den Verkaufswert denken und sich dies nur lohnen würde, wenn die Zinsen rasch und stark ansteigen würden, was momentan sehr unwahrscheinlich ist.
Ich bin 50 und werde bis zur Pension wahrscheinlich 400 TCHF in der PK haben. Was wird empfohlen, in meiner Situation zu machen? Als Maurer bin ich ausserdem Frühpensionär. Ein grosser Wunsch ist es, ein Eigenheim zu finanzieren (z.B. 1 Mio – 100 TCHF Sparkonto, 100 TCHF Pensionskasse, 800 TCHF Hypothek), oder „lohnt“ es sich nicht mehr? Oder macht es nur Sinn, wenn diese 100 TCHF von der PK wieder einbezahlt werden bis zur Pension? Oder ist es zu empfehlen jetzt ein Haus zu kaufen, und dann jährlich bis zur Pension die Lücke wieder zu schliessen um nicht eine tiefe Rente zu erhalten? Ich würde das Eigenheim mit meinem Sohn finanzieren, welcher für die Tragbarkeit dann noch dazusteuert.
Guten Tag Tani
Es ist schwierig, eine solch offene Frage zu beantworten. Die Entscheidung für ein Eigenheim ist meist nicht nur eine finanzielle Angelegenheit, sondern auch eine emotionale. Wenn Sie jetzt ein Haus kaufen, dann verändert das Ihre finanzielle Situation stark. Alleine können Sie es sich vielleicht jetzt leisten, aber nach der Pensionierung, wenn Ihr Einkommen aus AHV und Pensionskasse stammen wird, ziemlich sicher nicht mehr. Anders kann es aussehen, wenn Sie das Projekt zusammen mit Ihrem Sohn durchführen können. Sie könnten als nächsten Schritt eine Pensionierungs-/Vorsorgeberatung bei Ihrer Bank anfordern. Solche Beratungen sind idR kostenlos und helfen einem, seine finanziellen Möglichkeiten über das Pensionierungsalter hinaus besser zu verstehen.
Ich bin über 50 und möchte mein Haus, das zum Teil aus meinen BVG Geldern finanziert wurde, verkaufen.
Kann ich aus dem Verkaufserlös des aktuellen Hauses wieder ein neues Eigenheim kaufen oder müssen die für den Erwerb des 1. Hauses bezogenen BVG Gelder zurückfliessen?
Guten Tag Monika
Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren wieder ein Eigenheim kaufen wollen, dann besteht keine Rückzahlungspflicht an die Pensionskasse. In diesem Fall muss das Geld auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden.
Nächstes Jahrwill ich die Schweiz definitiv verlasen. Momentan besitze ich mit meiner Freundin ein Haus (ich 1/4, meine Freundin 3/4). Meine Frage ist: kann ich mir meine gesamte PK auszahlen lassen um ein 1/4-tel von meine Partnerin kaufen zu konnenn, damit wir nachher beide 1/2 besitzen? Es handelt sich um Eigentumshaus!
Guten Tag Juraj
Selbst bewohntes Wohneigentum kann mit Geldern aus der Pensionskasse finanziert werden. Wenn das Haus in der Schweiz steht, dann sollten Sie den Viertel jetzt noch kaufen. Steht es im Ausland, dann ist der PK-Bezug erst nach der Auswanderung möglich.
Wir haben unser Eigenheim mit Hilfe unserer PK Gelder mitfinanziert. Nun habe ich ein interessantes Stellenangebot im Ausland und wäre nicht abgeneigt für ein paar Jahre da zu arbeiten. Ich möchte das Haus nicht verkaufen und nach 2 bis 3 Jahren wieder zurück kommen. Muss ich die PK Gelder in dieser Situation auch zurück zahlen und darf ich das Haus in der Zwischenzeit vermieten?
Guten Tag Beni
Ja, eine Vermietung ist möglich, ohne dass Sie das Geld aus der Pensionskasse zurückzahlen müssen, siehe die Frage/Antwort vom 6. März 2016 weiter unten.
Wir überlegen uns eine Eigentumswohnung in Deutschland zu kaufen und sie selbst zu bewohnen. Die Arbeitsstelle würde ich in der Schweiz behalten, so dass ich weiterhin PK-Beiträge einzahlen werden. Ist es gleichwohl möglich, nebst der Finanzierung aus der 2. Säule welcher direkt zum Verkäufer fliesst, sich den überobligatorischen Teil bar auszahlen zu lassen, um die fälligen Steuern in Deutschland bezahlen zu können. Als ich meiner PK die Frage stellte, hiess es eine Austrittsleistung erfolgt erst beim Verlassen der PK. Heisst das ich kann auch den überobligatorischen Teil nur zweckgebunden für die Wohneigentums-Finanzierung nutzen?
Ausserdem ist meine Freundin, die Teilzeit arbeitet neu in einer PK versichert, da sie neuerdings knapp über dem BVG-Obligatorium liegt. Sie hat eine Freizügikeitsleistung von 70’000 eingebracht (die Hälfte überobligatorisch). Kann wenigstens sie den überobligatorischen Teil beim Verlassen der Schweiz bar beziehen, wenn sie weiter beim gleichen Arbeitgeber arbeitet? Oder müsste sie weniger arbeiten, unter das BVG-Obligatorium fallen, sich das Geld wieder auf ein FK-Kto gutschreiben lassen und dann den überobligatorischen Teil bar beziehen?
Guten Tag Jan
Wohneigentum kann man auch im Ausland mit BVG-Geldern finanzieren. Bei Wohnsitz im Ausland kann die PK aber nicht ohne Vorliegen von Gründen für die frühzeitige Auszahlung (wie eben Wohneigentum) bezogen werden, solange man noch der PK angeschlossen ist. Das Überobligatorium bei Wohnsitz in DE kann nur bezogen werden, wenn man keiner PK angeschlossen ist.
Ich (48 Jahre) bin per 1.10.2016 nach Österreich ausgewandert und entsprechend in der Schweiz abgemeldet. Auf meinem Freizügigkeitskonto der 2ten Säule liegen über CHF 250´000.
Ich möchte nun aus dem Freizügigkeitskonto eine Hypotek unserer Wohnung in Österreich tilgen.
Mein Banker sagt mir, dass Woheigentumsförderung nur als Auszahlungsgrund gilt wenn die Wohnung in der Schweiz, jedoch nicht im Ausland ist. Wenn dann kann nur das komplette Konto beziehen.
Ich stelle die Aussage sehr in Frage. Der Banker hat mich komplett verunsichert.
Kann ich einen Bezug mit Grund Wohneigentumsförderung in Österreich beantragen der dann auch genehmigt wird? Mindest sollte ich doch den überobligatorischen Teil beziehen können und muss nicht gleich das ganze Konto auflösen.
Guten Tag Livio
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben, dann können Sie ohne Vorliegen von Gründen den überobligatorischen Teil beziehen.
Der frühzeitige Bezug von Vorsorgegeldern (auch des obligatorischen Teils) im Rahmen der Wohneigentumsförderung kann auch für Immobilien im Ausland genutzt werden, wenn man diese selbst bewohnt. Die Aussage Ihres Bankers stimmt so nicht – allerdings kann man keine Ferienwohnug im Ausland mit PK-Geldern finanzieren, vielleicht verwechselte er da etwas.
Sie sollten mit Ihrer Freizügigkeitsstiftung sprechen, welche Dokumente diese für die Auszahlung benötigt. Auch ein Teilbezug ist in Ihrem Fall möglich.
Was geschieht eigentlich wenn ich einen PK Vorbezug für mein Eigenheim nutze und nun den Arbeitgeber, also die PK wechsle?
Guten Tag Herr Meier
Für Sie ändert sich nichts, weil die alte Pensionskasse der neuen PK alle relevanten Informationen (also auch die Summe des Vorbezugs) mitteilt. Die neue PK muss dies wissen, weil freiwillige, steuersparende Einkäufe erst möglich sind, wenn der Vorbezug zurückbezahlt wurde.
Meine Mutter im AHV-Alter interessiert sich für eine Alterswohnbaugenossenchaftswohnung. Hierfür ist jedoch ein Pflichtteil von CHF 20’000 zu zeichnen. Da sie fast kein Eigenkapital besitzt, frage ich mich wie ich ihr helfen könnte. Ich habe ein Freizügigkeitskonto auf dem CHF 20’000 liegen. Könnte ich gemeinsam mit ihr einen Kollektiv-Mietvertrag abschliessen, so dass ich ebenfalls das Recht hätte die Wohunng zu nutzen und das Freizügigkeitsgeld dafür verwenden? Und wenn ja, müsste ich dann für einen allfälligen eigenen WEF-Vorbezug aus meiner regulären Pensionkasse gleichwohl 5 Jahre warten?
Der Leser Jan hat direkt eine Antwort von der Wohnbaugenossenschaft auf seine Frage erhalten. Diese lautet: „WEF ist immer auf sich selber und die Wohnsituation bezogen zu betrachten. Wenn Sie aus der Wohnung wieder ausziehen müsste es eigentlich eine Mietvertragsanpassung geben. Ihre Anrechte müssten dann an die Genossenschaft zurück und diese überweist den Betrag wieder in Ihre 2. Säule. Ihre Mutter müsste dann mit eigenem Geld neue Genossenschaftsanteile selber kaufen. Ein Übertrag von Anrechten an andere Personen kann und darf nicht stattfinden, solange 2. Säule involviert ist. Aufbewahrungsort der Anrechte bei einem WEF ist die Vorsorge/FZ-Einrichtung.“
Wir möchten ein Haus kaufen und ich habe über 245’000 und mein Mann 80’000 im BVG. Nun erhalte ich von einem möglichen Hypothekarträger die Auskunft, dass wir nur total 10% (zusammen) vom BVG an den Haus Kauf nehmen dürfen, da sie als Träger gemäss dem Gesetz nicht mehr akzeptieren dürfen. Den Rest müssen wir Cash bringen und dürfen dieses Geld auch nicht aus dem BVG nehmen. Stimmt das?
Guten Tag Alex
Wenn Sie bei einer Bank oder Versicherung eine Hypothek aufnehmen, dann stimmt diese Aussage nicht. Sie dürfen so viel Geld aus der Pensionskasse einsetzen, wie auf dem jeweils Anfang Jahr verschickten Vorsorgeausweis vermerkt ist („maximal möglicher Betrag für WEF“ o.ä.). Hingegen müssen mindestens 10% des Kaufpreises mit selbst gesparten Mitteln („hartes Eigenkapital“) finanziert werden, also z.B. Geld vom Sparkonto oder der Säule 3a. Wir empfehlen, die Hypothek über eine normale Bank oder Versicherung laufen zu lassen und ansonsten äusserst vorsichtig zu sein und einen unabhängigen Fachmann bei zuziehen.
Ich interessiere mich für ein EFH im Wert von 1Mio CHF. Damit eine Hypothek für mich tragbar wäre (Einkommen Alleinverdiener pro Jahr 136000 CHF) dürfte ich es nur zu 65% belehnen. 350000 CHF müsste ich Eigenkapital aufwenden. Die Hälfte davon besitze ich als Eigenmittel. Darf ich dann die andere Hälfte aus der Pensionskasse beziehen (180000.- kann ich für Wohneigentum verwenden)?
Guten Tag Antonio
Sie müssen in Ihrem Beispiel mind. 100’000 CHF von ausserhalb der PK als Eigenkapital aufbringen. Wenn Sie unter 50 Jahre alt sind, können Sie auch die gesamte PK einsetzen. Insgesamt muss das EK mindestens 300-320’000 betragen, damit die Tragbarkeit (bei 5.0% gerechnet) gegeben ist.
Da nun die Scheidung durch ist, bekomme ich von meinem Ex-Mann die Hälfte der Pensionskassengelder. Betrag 165’000.–. Ich möchte gerne einen Teil für eine Eigentumswohnung beziehen. Sind die Gelder für 3 Jahre gesperrt? Oder darf ich einen Teil doch beziehen? Und falls ja, wieviel? Die Bank sagte mir nur 1/3 des Wohnungwertes darf mit PK Gelder finanziert werden? Stimmt das so, oder habe ich da etwas missverstanden?
Guten Tag Pina
Nein, das stimmt so nicht. Wenn Sie weniger als 50 Jahre alt sind, dann können Sie das gesamte PK-Geld verwenden (siehe oben unter „Höhe des Betrags beim Bezug“). Die dreijährige Sperrfrist gilt, wenn freiwilligen Einkäufe in die PK getätigt wurden, um Steuern zu sparen. Wartet man nicht ab, muss man die gesparten Steuern nachzahlen. Ein Transfer aufgrund Scheidung fällt nicht unter diese 3-Jahres-Frist.
Zudem müssen Sie mindestens 10% des Kaufpreises in Form von „hartem“ Eigenkapital aufbringen, also Geld, das nicht aus der 2. Säule stammt.
Ich habe 710’000 PK Geld, das gemäss Ausweis für Wohneigentum zur Verfügung steht und möchte damit für 465’000 eine Wohnung kaufen. Ich habe gelesen, dass es eine gesetzliche Pflicht sei, 10% des Kaufpreises als hartes Eigenkapital zu bringen. Meine Frage: Gilt dieser Satz nur für die Bank zur Bereitstellung einer Hypothek oder gilt dies auch für ein Kauf zu 100% mit PK Geld?
Guten Tag Robert
Diese Regelung von 10% selbst gespartem Eigenkapital, auf die sich die Banken geeinigt haben, gilt für Personen, die eine Hypothek aufnehmen wollen. Sie können die Wohnung somit mit Ihrem Geld aus der Pensionskasse kaufen.
Beachten Sie aber die oben im Artikel erwähnten Einschränkungen zur Höhe (falls Sie über 50 Jahre alt sind) und zur Sperrfrist von drei Jahren (falls Sie freiwillige Einkäufe tätigten).
Aus früherer Erwerbstätigkeit meiner Ehefrau besteht ein Freizügigkeitskonto mit einem Guthaben von ca. 10’000 – 15’000. Wir haben uns ein Eigenheim realisiert. Kann das Guthaben des Freizügigkeitskonto (Sperrkonto bei der Bank) zum abzahlen der Hypothek für das selbst bewohnte Eigenheim verwendet werden? Macht das Sinn? Was wäre ein allfälliger Nachteil für mein Frau bezüglich Rentenzahlung? Eventuell wird Sie ja wieder arbeiten sobald unsere 2 Kinder erwachsen sind. Gibt es Nachteile aus steuertechnischer Sicht?
Guten Tag RG
Ja, es ist möglich, mit dem Geld vom Freizügigkeitskonto die Hypothek zu reduzieren. Dabei wird eine geringe Steuer fällig, die bei Kapitalauszahlung aber früher oder später sowieso fällig würde. Durch die tiefere Hypothek sparen Sie Hypothekarzinsen, dafür sind die Abzüge bei den Einkommenssteuern geringer und es entfällt der steuerfreie Zinsertrag auf dem Freizügigkeitskonto und das steuerbare Vermögen steigt an. Oft ist es unter dem Strich günstiger, die Hypothek zu reduzieren.
Vom Freizügigkeitskonto wird keine Rente bezahlt. Falls Ihre Frau jedoch wieder arbeiten würde (bis zum Rentenalter), dann wäre die Rente geringer. Jedoch kann der bezogene Betrag später wieder in die PK einbezahlt werden und die Steuer beim Bezug kann zurückgefordert werden.
Ich habe die Schweiz am 01.10.2016 verlassen (Grenzgänger). Ab diesem Datum habe ich eine neue Stelle in Deutschland.
Wir (meine Frau und ich) besitzen Wohneigentum (in Deutschland), welches wir selbst bewohnen. Natürlich muss ich auch die Pensionskasse meines früheren Arbeitgebers verlassen. Das Geld (der Obligatorische Teil BVG) wird wohl auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Im Moment ist noch ein Teil des Hauses durch Bankkredite in Deutschland finanziert. Ich möchte gern irgendwie mit der Pensionskassenauszahlung den restlichen Bankkredit ablösen. Gibt es da eine Möglichkeit?
Guten Tag Tobi
Ja, das ist möglich, weil es keine Rolle spielt, wo das Wohneigentum steht: Die Pensionskasse kann also auch im Ausland im Rahmen der Wohneigentumsförderung bezogen werden.
Wer in ein EU-Land zieht, kann sich zudem den überobligatorischen Teil des BVG-Guthabens ohne Bedingungen auszahlen lassen.
Wir haben vor 6 Jahren CHF 28’000 für Wohneigentumsförderung aus der Pensionskasse bezogen. In der Zwischenzeit haben wir wieder CHF 33’000 3. Säuleguthaben angesparrt und haben uns folgendes Überlegt.
Teilbezug der 3. Säule und Einzahlung von CHF 28’000 in die Pensionskasse. Kann durch diese Transaktion der Vorbezug für Wohneigentumsförderung gefüllt werden (3A z.G. PK)? Sodass wir ebenfalls im 2016 noch eine Einzahlung aus dem Barvermögen in die Pensionskasse machen können und diesen Betrag dann von den Steuern absetzen können? Bevor die Lücke wegen dem Vorbezug für Wohneigentum nicht geschlossen ist, können wir Einzahlungen ja nicht von der Steuer abziehen oder?
Guten Tag Andreas
Nein, es ist nicht möglich, mit 3a-Geldern einen WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse zurückzuzahlen. Die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz beschreibt Ihren Fall im Detail im 3a-Merkblatt, Stand Juni 2015: „Die in der BVV 3 normierten vorzeitigen Ausrichtungsgründe lassen eine solche steuerneutrale Übertragung nicht zu. Die Rückzahlung eines WEF Vorbezuges stellt zudem nie einen Einkauf im Sinne von Artikel 3 Abs. 2 Bst. B BVV 3 dar. Vorsorgerechtlich können bereits für die Vorsorge gebundene Mittel nicht zur Behebung einer durch einen WEF-Vorbezug entstandenen Lücke verwendet werden. Der in das Wohneigentum investierte Betrag muss aus Mitteln, die noch nicht zu Vorsorgezwecken gebunden sind, an die Vorsorgeeinrichtung zurückbezahlt werden. Aufgrund der Zweckgebundenheit der Mittel in der Säule 3a ist eine vorzeitige Ausrichtung im Sinne einer Direktüberweisung in die 2. Säule zur Rückzahlung eines WEF-Vorbezuges nicht zulässig.
Sie müssen also erst CHF 28’000 privat ansparen und diese in die PK überweisen. Danach sind Einzahlungen aus dem privaten Vermögen steuerlich abzugsfähig. Bei der Rückzahlung der CHF 28’000 können Sie die damals bezahlte Steuer zurückfordern.
Wir wollen uns eine Eigentumswohnung kaufen und brauchen hierfür ebenfalls Gelder aus der Pensionskasse. Da ich vor 2 Jahren 50k CHF einbezahlt habe ist meine Frage, ob die 3 Jahre Sperrfrist für den Vorbezug und die Verpfändung gilt, oder nur für den Vorbezug? Zudem ist glaube ich trotz der Sperrfrist ein Vorbezug möglich, stimmt das?
Guten Tag Hans
Bei einem geplanten Kapitalbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung innerhalb von 3 Jahren nach einem freiwilligen Einkauf empfehlen einige Pensionskassen, schriftlich mit der Steuerbehörde Kontakt aufzunehmen. Ein Vorbezug ist möglich, aber die beim beim freiwilligen Einkauf gesparten Steuern müssen je nach Antwort der Steuerbehörde zurückerstattet werden müssen.
Bei der Verpfändung gibt es keine Sperrfrist.
Ich habe mein Haus vor 4 Jahren wie folgt finanziert: 75’000.- aus 3. Säule, 150’000.- Vorbezug aus der BVK, 500’000.- 1. Hypothek, 100’000.- 2. Hypothek, 25’000.- bar.
Nun meine Frage: in der 3. Säule habe ich ca. 50’000.-, meine Frau 25’000.-, bar rund 100’000.-, wobei ich sicherlich eine Reserve von 50’000.- behalten möchte. Sollen wir den Vorbezug zurückzahlen, bzw. wann macht es Sinn, diesen zurückzubezahlen? In den nächsten 10-15 Jahren ist kein Verkauf oder Vermietung geplant. Welche Faktoren muss man berücksichtigen, damit es sich „lohnt“?
Guten Tag Johannes B.
Sie haben drei Varianten: Nichts tun, Vorbezug Pensionskasse zurückzahlen oder Hypothek reduzieren.
Dabei muss man für die drei Varianten die Rendite nach Steuern (Einfluss auf Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Rückerstattung Steuer von Vorbezug) sowie den Einfluss der Rückzahlung PK auf Rente und Versicherungsleistungen berücksichtigen. Es gibt keine Faustregel, man muss die Auswirkungen für den konkreten Einzelfall im Detail besrechnen. IdR ist es aber wegen der Rendite nach Steuern nicht sinnvoll, einen grösseren Betrag Bargeld zu halten, wenn man das Geld zur Reduktion der Schulden (Hypothek) oder zur Rückzahlung des PK-Vorbezugs nutzen könnte.
Ich bin 56 Jahre alt und werde die Schweiz definitiv verlassen und möchte ich ohne Darlehensgeber eine Wohnung in Deutschland kaufen und die Wohneigentumsförderung WEF von der zweite Säule (Obligatorischen Teil = Freizugigkeitsguthaben) benutzen und die Differenz des Kaufbetrags der Wohnung über meinen eigenen Mittel ausgleichen. (Zirka 60% von der Pensionskasse und Rest 40% von mir Privat).
Geht es das? Gibt die Möglichkeit die zweite Säule der Schweiz auch in Ausland zu verpfänden?
Stimmt das ich auch die überobligatorischen Teil der 2° Säule wie die 3° Säule auch ausbezahlt bekomme könnte wenn ich die Schweiz definitiv verlasse?
Guten Tag Carmelo
Ja, man kann auch Wohneigentum im Ausland mit 2./3. Säule Geldern finanzieren, wenn es selbst bewohnt ist und man dorthin seinen Wohnsitz verlegt (keine Zweitwohnung/Ferienwohnung). Bei Auswanderung in ein EU-Land kann man sich den überobligatorischen Teil der PK und die 3. Säule ohne Vorliegen von Auszahlungsgründen wie „Erwerb Wohneigentum“ auszahlen lassen.
In der Schweiz ist es kein Problem, 2./3. Säule Gelder für Wohneigentum zu verpfänden. Ob das bei Ihnen im Ausland gehen wird, müssen Sie bei Ihrem Kreditinstitut abklären.
Wir wohnen mittlerweile in den Niederlanden,mein Mann hat ein paar Jahre in der Schweiz gearbeitet.Auf seinem Freizügigkeitskonto befinden sich rund 19.700 CHF.
Wir wollen jetzt ein Haus in der Niederlande kaufen und würden das Geld gerne für den Umbau des Hauses nutzen.Ist es möglich dieses Geld zu nutzen?Ich meinte heraus gelesen zu haben, dass der Mindestbetrag bei 20.000 CHF liegen würde?
Ich selbst habe auch einen Betrag von rund 5.000 CHF auf dem Freizügigkeitskonto.
Guten Tag Katharina
Geld aus der 2. Säule kann man im Rahmen der Wohneigentumsförderung auch beziehen, wenn man im Ausland lebt. Die CHF 20’000 als Mindestbetrag gelten beim Vorbezug der Pensionskasse. Dieser Mindestbetrag gilt nicht bei Freizügigkeitsstiftungen.
Sie können also beide das Geld vom Freizügigkeitskonto beziehen. Setzen Sie sich mit der Freizügigkeitsstiftung betreffend der Formalitäten in Verbindung.
Beim Hauskauf meint meine Bank ich solle meine 3.Säule verpfänden und nicht als Eigenmittel nutzen. Der Vorteil sei dass ich Steuer spare. Nur sehe ich irgendwie den Vorteil nicht. 1) Meine Hypothekarschuld wäre dadurch ja höher und 2) meine 3.Säule (25’000) ist nicht so hoch. Ich habe einen Rechner im Internet benutzt und der sagte mir ich würde ca.550.- Steuer zahlen. Dabei handelt es sich um eine einmalige Steuerrechnung oder? Wenn ich das richtig verstanden habe, wird diese Steurrechnung separat zur normalen Steuer abgewickelt.
Macht es nicht mehr Sinn die 25’000 von der 3.Säule zu nehmen anstatt zu verpfänden?
Guten Tag Stefanie
Die Frage, ob der Bezug oder die Verpfändung der 3. Säule sinnvoller ist, ist sehr ähnlich wie bei der 2. Säule (Pensionskasse), mit Ausnahme dass die Versicherungsleistungen der PK davon sicher nicht betroffen sind.
Die Banken argumentieren vielfach damit, dass man die Hypothek nicht ganz abzahlen soll, damit man Steuern spart, und man ja wegen dem Eigenmietwert Steuern bezahlt. Diese Argumentation ist komplett falsch und wurde möglicherweise auch bei Ihnen angewendet. Ihr Ziel muss es sein, insgesamt für das Haus möglichst wenig zu bezahlen, unter Berücksichtigung aller Steuern, aber auch unter Berücksichtigung aller Opportunitätskosten (z.B. entgangene Zinseinnahmen). Wenn Sie ausschliesslich die Steuern senken möchten, dann sollten Sie die Bank um einen Hypothekarzins von 10% bitten, damit Sie möglichst hohe Zinskosten in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen können. Sie merken selbst, dass dies keinen Sinn macht, weil so zwar Ihre Steuern geringer sind, aber die Gesamtausgaben wegen den hohen Zinsen viel höher sein werden.
Wie sieht es nun bei Ihnen aus? Sie müssen das Ganze für Ihre finanzielle Situation ausrechnen. Mit der Annahme von 1.5% Hypothekarzins, 0.5% 3a-Zins, 30% Grenzsteuersatz und 0.3% Vermögenssteuer sähe das so aus:
Bei einer Verpfändung bezahlen Sie CHF 375 mehr für die Hypothek, verdienen CHF 125 3a-Zinsen und sparen CHF 112.5 Steuern dank dem Zinsabzug. Die CHF 25‘000 kosten Sie also pro Jahr CHF 137.5.
Bei einem Bezug fallen für die CHF 25‘000 sowohl die Zinskosten, aber auch der Steuerabzug und die Zinseinnahmen weg. Hingegen steigt Ihr Vermögen um CHF 25‘000, weil Guthaben in der 2./3. Säule nicht zum steuerbaren Vermögen gezählt werden. Der Bezug kostet also jährlich CHF 75 an Vermögenssteuern. Die Steuer von CHF 550 beim Bezug berücksichtigen wir nicht, weil diese irgendwann sowieso fällig wird (irgendwann müssen Sie das Geld ja beziehen und die Steuer bezahlen).
Sie sehen, dass im obigen Beispiel der Unterschied von CHF 62.5 zu Gunsten des Bezugs wegen der tiefen Zinssätze und des tiefen Betrags minimal ist, weswegen Sie auch andere Faktoren berücksichtigen sollten (insgesamt tiefere Hypothek und Freiwerden von sonst gebundenem Kapital bei Bezug vs. Sicherung des Altersguthabens bei vergleichsweise hohem, steuerfreiem Zins und fehlender Möglichkeit zu Rückzahlungen in der Säule 3a bei Verpfändung).
Ich habe zur Tilgung einer Hypothek einen PK-Vorbezug gemacht -und die Gelder entsprechend nachbesteuern müssen. Wenn ich die PK-Gelder später einmal zurückzahle, kann ich diese Steuern umgekehrt ja wieder geltend machen. Geht das aber auch “gestückelt”, d.h.: Kann ich sie über mehrere Jahre hinweg stückweise geltend machen, um die Steuerprogression zu brechen?
Guten Tag Arno
Bei einer Rückzahlung des PK-Vorbezugs kann man die damals bezahlten Steuern (ohne Zinsen) zurückfordern. Bezahlt man nur einen Teil zurück, erhält man die Steuer anteilsmässig zurück.
Die Steuerprogression können Sie erst brechen, wenn Sie nach vollständiger Rückzahlung des PK-Vorbezugs weitere freiwillige Einkäufe tätigen. Hier ist es idR sinnvoll, diese auf mehrere Jahre zu verteilen.
Können Sie mir etwas über die Art des Wohneigentums sagen, was gilt als Wohneigentum? Ich plane meinen Lebensabend als Reisender zu verbringen und möchte mir zu diesem Zweck ein Wohnmobil kaufen bzw. bauen lassen. Dieses wäre dann mein Hauptwohnsitz, in der Schweiz oder in Deutschland wäre ich lediglich mit einer Postadresse gemeldet. Kann auch ein solches Bauprojekt mit einem Kapitalbezug aus der Pensionskasse gefördert werden?
Guten Tag Michael PRS
Nein, im Rahmen der Wohneingetumsförderung kann die Pensionskasse nur für Immobilien eingesetzt werden. Ein Wohnmobil ist keine Immobilie.
Wenn Sie sich aber ordentlich pensionieren lassen, können Sie mindestens 25% Ihres Altersguthabens (je nach Reglement der PK auch mehr) als Kapital beziehen und über dieses frei verfügen. Wenn Sie vor dem Pensionierungsalter aus dem Erwerbsleben aussteigen und noch kein Rentenanspruch der PK besteht, dann können Sie das PK-Geld auf ein Freizügigkeitskonto überweisen lassen und ab dem 60. Geburtstag frei darüber verfügen. In diesem Fall gibt es aber keine Altersrente.
Wir können ein Haus zu einem freundschaftlichen Preis von CHF 900’000.– kaufen. Der Belehnungswert beträgt ca. 1’100’000.–. Die geforderten Eigenmittel von CHF 225’000.– können wir durch Spareinlagen und Bezug 3a Säule erbringen. Für uns stellt sich nun die Frage, ob wir den Anteil Eigenmittel mit dem Bezug der PK ca. CHF 100’000.– erhöhen sollen und somit von tieferen Zinsen profitieren können und bei allfälligem steigen der Zinsen mehr Reserven hätten? Aktuell beträgt unser Bruttojahreseinkommen CHF 139’000.–. Da wir nun ein Kind bekommen, wird sich das Einkommen auf CHF 90’000.– reduzieren.
Guten Tag Michael
Zunächst stellt sich die Frage, ob Sie das Haus überhaupt finanzieren können. Falls die Bank den Wert des Hauses auch auf 1.1M ansetzt, dann hätten Sie ohne Pensionskasse ein Eigenkapital von 425k (225 + 200 durch den Freundschaftspreis). Mit dem Bruttolohn von 139k liesse sich das finanzieren (Tragbarkeit 32.2%, also unter den maximal möglichen 33-35%, resp. 28.6% mit Einsatz der PK). Bei nur 90k wäre dies nicht möglich (49.7% resp. 44.2% mit Einsatz der PK).
Wenn die Bank mit 900k rechnet, liesse sich das Haus mit 139k Bruttolohn ebenfalls finanzieren (34.4% ohne PK, 27.2% mit PK), und ebenfalls nicht mit 90k Bruttolohn (53.1% ohne PK, 41.9% mit PK).
Sie sollten mit Ihrer Hausbank das Gespräch suchen, ob und zu welcher Bewertung sie das Objekt finanzieren würde. Ohne glaubhaft darlegen zu können, dass Ihre Frau rasch wieder ins Arbeitsleben einsteigen wird, wird es allerdings nicht möglich sein, einen Kredit zu erhalten, weil die Tragbarkeit nicht gegeben ist.
Falls es mit der Finanzierung klappt: Sie haben haben nicht mehr Reserven, wenn Sie die PK beziehen. Sie haben deswegen ja nicht mehr Geld, nur ist die Hypothek geringer, dafür auch die PK. Oder anders gesagt: Falls die Zinsen plötzlich steigen würden und Sie die Hypothek erneuern müssten, wäre es dann ja immer noch möglich, die Pensionskasse zu beziehen. Ob das finanziell Sinn macht, muss man im Einzelfall ausrechnen: Wenn die Zinsen nach Steuern für die Hypothek plus die zusätzliche Vermögenssteuer höher sind als die Verzinsung des BVG-Guthabens, dann lohnt sich ein Bezug aus rein rechnerischer Sicht.
Ich habe 2009 Pensionskassengeld bezogen um mein Haus zu kaufen ohne das ich dazu 10% Eigenkapital benötigt habe. Nun wollte ich meinen Umschwung renovieren lassen, dies würde mich 20000 Franken kosten. Da ich die Hypothek dazu mal höher angesetzt hatte, dachte ich das die Bank dies locker finanzieren würde. Leider habe ich da falsch gedacht. Mir wurde nun gesagt dies sei nicht möglich weil ich kein Eigenkapital hatte (im 2009 war da ja nicht notwendig). Das ganze würde mich 27 Franken im Monat mehr kosten! Also locker finanzierbar. Warum ist dies nun nicht möglich?
Guten Tag Andreas K.
Bei einer Erhöhung der Hypothek bewerten die Banken idR die finanzielle Situation des Schuldners neu. Das bedeutet, dass Sie jetzt auch mind. 20% Eigenkapital aufweisen müssen, und mind. 10% nicht aus der PK stammen dürfen. Bei der Tragbarkeit rechnen die Banken mit einem kalkulatorischen Zinssatz und nicht mit dem aktuellen Zinssatz.
Es wäre sicher sinnvoll, diese Gelegenheit zu nutzen, um Ihre Sparquote zu überdenken. Wenn Sie von „mein“ Haus sprechen, aber 80% oder mehr davon der Bank gehört, und Sie nebst der bereits angezapften PK keine Ersparnisse aufweisen, wäre dies eine Chance, finanziell besser für die Zukunft vorzusorgen, sprich heute weniger Geld auszugeben, um im Alter mehr Geld zu haben. Sonst laufen Sie in Gefahr, nach der Pensionierung „ihr“ Haus verkaufen zu müssen und von einer tiefen Rente leben zu müssen.
Wir könnten, als Mieter einer Wohnung mit befristeten Mietvertrag, die Eigentumswohnung meiner Eltern übernehmen. Jedoch wäre es für nur eine zwischen Lösung (4-5 Jahre), da unsere Ziel eigentlich ein geräumiges Haus mit Umschwung ist. Aber bei der Momentanen Situation mit der Mietwohnung und den überhitzten Preisen in unserer Region für solch ein Haus Bezahlt werden müssten eine gute Lösung.
Ich könnte die kompletten 20% der erforderlichen Eigenmittel ohne Darlehen oder Pensionskassen Gelder Finanzieren. Aber bin mir nicht sicher ob ich dieses so Finanzieren sollte oder von der Pensionskasse auch noch Geld rausnehmen soll. Was raten sie mir?
Guten Tag D.W.
Rein finanziell betrachtet müssen Sie ausrechnen, wie viel die Hypothek nach Steuern kostet und diesen Betrag mit dem Ertrag Ihrer Ersparnisse (nach Steuern) resp. der Verzinsung in der Pensionskasse (Steuern fallen dort keine an) vergleichen. Wenn Ihre Eigenmittel auf Privat-/Sparkonten liegen, ist es besser, diese für als Eigenmittel einzusetzen als die Pensionskasse. Ob Sie zusätzlich die PK verwenden sollen, müssen Sie mit Hilfe von Angaben Ihrer PK ausrechnen. Dabei müssen Sie den ggf. unterschiedlichen Zinssatz auf obligatorischem/überobligatorischem Guthaben berücksichtigen, und ob ggf. die Versicherungsleistungen nach einem Bezug geringer wären.
Zudem: Setzen Sie nicht Ihre gesamten Eigenmittel für die Finanzierung ein. Behalten Sie eine Reserve für Unvorhergesehenes (z.B. Auto, Renovationen, Zahnarzt) von z.B. 6 Brutto-Monatslöhnen.
Meine Frau und ich möchten einen Gastrobetrieb eröffnen. Hierzu haben wir letzten Herbst eine GmbH eröffnet. Die GmbH war bis heute nicht aktiv und wir arbeiten zur Zeit beide noch im Angestelltenverhältnis.
Nun haben wir endlich ein geeignetes Lokal gefunden und brauchen Kapital für die Übernahme und die Sanierung (ca. Fr. 120’000.–). Mein PK-Kapital von ca. Fr. 170’000.– würde dies abdecken.
Kann ich es hierzu vorbeziehen und wie muss ich vorgehen.
Guten Tag Roger
Im Rahmen der Wohneigentumsförderung kann die 2. Säule nur für selbst bewohntes Wohneigentum vorbezogen werden.
Allerdings kann die PK auch für die Selbständigkeit bezogen werden. Dazu müssen Sie von der AHV als Selbständig anerkannt werden (bei einer GmbH gelten Sie als Angestellter). Hier finden Sie mehr Informationen zur Selbständigkeit.
Meine Frau und ich haben die letzen 5 Jahre in der Schweiz gearbeitet und wollen nächstes Jahr wieder zurück nach D. Wir sind dabei eine Wohnung zur Eigennutzung zu erwerben und wollten fragen, welchen Anteil der Freizügigkeitsleistung und der AHV wir in die Finazierung der Wohnung einfliessen lassen können. Ich werde weiter für eine Schweizer Firma tätig sein.
Da Schweizer Banker Immobilien im Ausland nicht Finanzieren, wird die finanzierung über eine ausländische Bank laufen. Wie werden die Gelder dann zur Verfügung gestellt.
Guten Tag Legarto
Die Regeln für die Finanzierung für Immobilien im Ausland sind dieselben wie in der Schweiz. Wenn Sie noch nicht 50 Jahre alt sind, können Sie somit das ganze PK-Kapital nutzen. Die AHV kann nur als Rente bezogen werden und kann somit nicht genutzt werden. Bezüglich des Vorgehens wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Freizügigkeitsstiftung.
Ich habe die Beiträge betreffend den erforderlichen Eigenmitteln bei einem Hauskauf gelesen. Leider ist uns im Moment ein Hauskauf verwehrt, da entsprechende Ersparnisse fehlen. Nun meine Frage: Meine Frau, welche momentan nicht extern arbeitet, besitzt noch ein Freizügigkeitskonto. Behandeln die Banken dieses Geld als Pensionskassengelder oder wie Barmittel? Wäre das letztere der Fall, wäre ich mein Problem nämlich los.
Guten Tag Benjamin
Ja, es ist möglich, auch auf das Geld Ihrer Frau für die Finanzierung zuzugreifen: Gelder auf dem Freizügigkeitskonto werden gleich wie PK-Gelder behandelt, da beides aus der 2. Säule / BVG stammt.
2013 bin ich aus der Schweiz wieder nach D gezogen. 2014 habe ich mir eine Eigentumswohnung in D gekauft und aus eigenem Vermögen bezahlt. Mein Mann und ich bewohnen die Wohnung selber.
Das PK Geld befindet sich auf einem Freizügigkeitskonto. Ist es möglich, das Geld als Vorbezug für die schon bezahlte Wohnung zu bekommen?
Guten Tag Anna L.
Nein, das ist auch in der CH nicht möglich. Sie können sich aber den überobligatorischen Teil des BVG-Guthabens jederzeit auszahlen lassen.
Wir haben die Möglichkeit ein zusätzliche Einstellhallenplatz zu erwerben. Sind uns aber nicht sicher ob wir einen Kredit aufnehmen sollen Fr. 30 000.- und dies in den nächsten 3 Jahren abzahlen oder die Hypotheke erhöhen?
Brauchen wir für eine Hypothek auch die 20% Eigenmittel? Und was für eine Hypothek würden sie uns empfehlen? Libor oder Fix?
Guten Tag Marin
Es ist auf jeden Fall günstiger, die Hypothek aufzustocken/eine neue abzuschliessen als einen Kredit aufzunehmen. Die Zinsen für solche Kleinkredite sind ein mehrfaches höher als bei Hypotheken.
Sie sollten sich direkt an Ihre Bank wenden, über die die jetzige Hypothek läuft.
Idealerweise wäre der höhere Hypothekarbetrag weiterhin durch den bestehenden Schuldbrief abgedeckt (dies sollte der Fall sein wenn Sie schon Amortisationzahlungen getätigt haben). Sie müssen über die Gesamtsumme (Immobilie plus zusätzlicher Parkplatz) weiterhin mind. 20% Eigenkapital aufweisen. Der Betrag von 30’000.- ist eher gering und lohnt sich aus Sicht der Bank kaum verglichen mit dem Aufwand. Viel Handlungsspielraum bezüglich des Zinses werden Sie da nicht haben im Falle einer neuen Hypothek. Welches Modell Sie wählen spielt bei diesem Betrag auch praktisch keine Rolle – wählen Sie das mit dem tieferen Zinssatz (bei Libor-Hypotheken besteht momentan kaum ein Risiko auf 3 Jahre, weil selbst bei steigenden Zinsen aufgrund des negativen Libor-Satzes noch eine „Reserve“ von 0.8% besteht).
Gerne möchte ich, 40, derzeit Vollzeit-Mama, mein Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einsetzen. Gibt es dann in der gleichen Steuerperiode steuerliche Auswirkungen od. erst beim Verkauf der Immobilie? Was ist, wenn ich wieder ins Berufsleben einsteige und erneut einer PK angehöre? Starte ich dann mit einer Lücke für die Zeit von ca. 25 Jahre bis zum derzeitigen Alter (leeres Freizügigkeitskonto)? Oder wird der für Wohneigentum bereits bezogene Betrag vermerkt?
Guten Tag Nina
Wenn Sie das Geld für die Finanzierung von Wohneigentum beziehen, dann wird sofort eine Steuer fällig (ca. 5-10% des Betrags). Wenn möglich und machbar sollte man versuchen, als Ehepaar das Geld in verschiedenen Jahren zu beziehen, weil sonst die Bezüge zusammengezählt werden, was zu einem höherem Steuersatz führt.
Wenn Sie nach einem vollständigen Bezug der Vorsorgegelder vom Freizügigkeitskonto wieder zu arbeiten beginnen, starten Sie wieder bei der neuen Pensionskasse bei „null“. Das heisst, dass idR insbesondere die Altersrente deutlich geringer sein wird. Dafür haben Sie das Kapital im Wohneigentum. Sie können sich aber freiwillig in die PK einkaufen, um die Lücke zu schliessen. Solche Einkäufe bringen aber bis zur Höhe des bezogenes Kapitals keine Steuerersparnis bei der Einkommenssteuer (lediglich die bezahlten Steuern beim Bezug werden zurückerstattet).
Eine Alternative, falls dann die Tragbarkeit noch gegeben ist, wäre sonst eine Verpfändung Ihres 2. Säule Guthabens auf dem Freizügigkeitskonto.
Bei Ihnen gelesen habe ich zu einer Frage folgende Antwort: „Die Pensionskasse kann nur für selbst bewohntes Wohneigentum genutzt werden. Bewohnt man es nicht mehr selbst, dann muss man den Vorbezug zurückzahlen.“
Im Beobachter hingegen habe ich dazu folgendes gelesen:
„Wohneigentum: Den PK-Vorbezug bei Vermietung zurückzahlen?
Frage: Beim Kauf meiner Wohnung habe ich Pensionskassenguthaben vorbezogen. Jetzt möchte ich die Wohnung vermieten. Muss ich den PK-Vorbezug zurückzahlen?
Nein. Zwar musste die Pensionskasse damals, als Sie den Vorbezug beantragten, genau prüfen, ob Sie selber in der Wohnung leben werden. Denn der Vorbezug von Vorsorgegeldern ist nur für die Eigennutzung einer Liegenschaft als Wohnsitz erlaubt. Weder eine Geschäftsliegenschaft noch eine Ferienwohnung kann man so finanzieren, aber auch nicht eine Wohnung, die von Anfang an vermietet werden soll.
Von diesen Kriterien für den Vorbezug sind diejenigen für eine spätere Rückzahlung klar zu unterscheiden. Die Rückzahlungsgründe sind im Gesetz abschliessend aufgezählt. Hauptfall ist die Veräusserung des Wohneigentums, also Verkauf oder Schenkung. Daneben muss man auch zurückzahlen, wenn man einer anderen Person Rechte an der Wohnung einräumt, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen. Hier ist vor allem das Einräumen eines Nutzniessungs- oder Wohnrechts gemeint. Das Vermieten zu marktüblichen Bedingungen fällt aber nicht darunter.
Autor: Regina Jäggi“
Wie muss ich das deuten? Ist die Auslegung des Begriffs „Veräusserung“ eine Sache der Bank, der Pensionskasse, des Gerichts oder der Willkür? Oder gibt es einen gerichtlichen Präzedenzfall? Oder kann uns etwa die Bank, obwohl es gesetzlich erlaubt wäre, das Vermieten verweigern? Auf welcher Grundlage?
Diese Fragen stellen sich uns, weil wir vor kurzem in unsere neue Wohnung eingezogen sind, die wir u.a. mit PK-Vorbezug finanziert haben und nicht glücklich sind damit. Nun überlegen wir uns eine Vermietung.
Guten Tag Peter B.
Danke für diesen Hinweis. Sie haben recht; wir hatten dies unpräzis formuliert und jetzt angepasst. Auch das Bundesamt für Sozialversicherungen schreibt unter dem Thema „Berufliche Vorsorge und 3. Säule“ -> „Grundlagen“ -> „Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge“ folgendes: „Zurückbezahlt werden muss der bezogene Betrag nicht nur bei Veräusserung an eine nichtbegünstigte Person, sondern auch, wenn Rechte an diesem Wohneigentum eingeräumt werden, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen (beispielsweise Errichtung einer Nutzniessung).“.
Ein Kauf einer selbst bewohnten Immobilie mit PK-Geldern und die spätere Vermietung ist somit möglich, ohne den Vorbezug aus der Pensionskasse zurückzahlen zu müssen. Sie sollten das aber mit Ihrer Bank besprechen, da diese die Kreditwürdigkeit punkto Eigenkapital und Tragbarkeit auf Basis einer selbst bewohnten Liegenschaft abschätzte. Bei Renditeobjekten kann dies zu anderen Ergebnissen führen. Ausserdem wird sich bei Ihnen die finanzielle Ausgangslage (Kosten für die Miete vs. Einnahmen aus Vermietung) verändern. Sprechen Sie deswegen mit Ihrer Bank über Ihren Plan.
Vor einigen Jahren war ich arbeitslos und meine Pensionskasse wurde auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Als ich wieder eine Arbeitsstelle hatte, blieb mein Freizügigkeitskonto bestehen. Hätte ich dies in die neue Pensionskasse einzahlen “müssen“? Darüber hat mich niemand aufgeklärt.
Vor 3 Jahren bezog ich das gesamte Guthaben aus dem Freizügigkeitskonto für (selbstbewohntes) Wohneigentum und löste dabei das Freizügigkeitskonto auf. Diesen Betrag hatte ich versteuert und es wurde auch auf dem Grundbuchamt eingetragen.
Nun (3 Jahre danach) will ich an diesem Wohneigentum weitere Investitionen tätigen und benötige mehr Kapital.
Darf ich nun aus meiner aktuellen Pensionskasse Geld beziehen?
Die Pensionskasse hat meiner Bezugsanfrage bereits zugesagt, diese weiss jedoch nichts von dem Bezug vor 3 Jahren aus dem Freizügigkeitskonto.
Ich habe gelesen, dass aus der Pensionskasse nur alle 5 Jahren Geld bezogen werden darf/kann? Ist dies nur zum „Schutz“ der Pensionskassen“ oder wie zählt der Bezug aus dem Freizügigkeitskonto in diesem Fall?
Wenn es nun der Pensionskasse egal wäre, würde dann spätestens die Behörde oder sonst jemand intervenieren?
Guten Tag Erwin
Es kommt oft vor, dass Gelder vom Freizügigkeitskonto bewusst oder unbewusst nicht an die neue Pensionskasse überwiesen werden (was man eigentlich sollte).
Sie sollten noch zwei Jahre warten oder die benötigten Mittel anderweitig besorgen, da Vorsorgegelder aus der 2. Säule nur alle 5 Jahre bezogen werden dürfen. Diese Frist ist in der „Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge“ (WEFV) festgelegt und gilt pro Person und nicht pro Konto. Ein Grund für die Festlegung dieser fünfjährigen Frist war, den administrativen Aufwand für die Pensionskassen in Grenzen zu halten.
Meine Frau und ich planen ein 3 Generationenhaus zu bauen/kaufen, um meine Eltern zu uns zu holen (zwecks Obhut unserer Kinder bzw. später für eine bessere Pflege). In den obigen Ausführungen heisst es, dass der Bezug aus der PK für Eigenheim genutzt werden kann, das man auch selbst bewohnt. Wie steht es um ein Eigenheim mit Einliegerwohnung und separatem Eingang für die Eltern?
Guten Tag Maik
Es bedeutet, dass Sie die Pensionskasse nur für den selbst bewohnten Teil des Hauses nutzen können. Sie können also die PK nutzen, aber nicht das ganze Haus damit finanzieren.
In der Praxis hat das bei Projekten wie Ihrem meist keinen Einfluss. Beispiel: Das Haus kostet CHF 1.0M, der selbst bewohnte Teil hat einen Wert von 0.7M und derjenige der Eltern von 0.3M. Sie können somit höchstens 0.7M aus der Pensionskasse beziehen.
Wir (53 J) besitzen ein Einfamilienhaus, das wir dazumal beim Erwerb ua mittels Verpfändung von PK-Geld mitfinanzierten bzw sicherstellten.
Das Haus ist mit CHF 485’000 belastet. Die Amortisation der 2. Hypothek (CHF 90’000) bis 2017 bereitet uns Mühe (ua infolge unerwartet und nicht voraussehbare Auslagen mit Ausbildung der Kinder).
Fragen:
– wäre es grundsätzlich möglich, die Verpfändung des PK-Geldes (CHF 90’000) zu kündigen?
– oder ist es auch denkbar, die 2. Hypothek in die 1. „einzubinden“ und wenn überhaupt erst zB zur Pensionierung zurückzuzahlen? Bieten da die Banken zT Handlungsspielraum?
Guten Tag Konrad
Bei neu abgeschlossenen Hypotheken muss die Belehnung innerhalb von maximal 15 Jahren auf 2/3 des Immobilienwerts reduziert werden. Es ist deswegen unwahrscheinlich, dass Sie die 2. Hypothek in die 1. Hypothek „einbinden“ können.
Es ist aber möglich, anstelle der Verpfändung das PK-Kapital zu beziehen, mit entsprechenden Konsequenzen (tiefere Rente, möglicherweise geringere Versicherungsleistungen). Wenn Sie das vor 2017 machen wollen und somit aus dem laufenden Vertrag aussteigen wollen, dann kann das teuer werden (Sie müssen der Bank die entgangenen Zinseinnahmen erstatten). Sprechen Sie mit Ihrer Bank.
Wenn Sie indirekt via Säule 3a amortisieren, sollten Sie dies beibehalten, da ansonsten die nächste Steuerrechnung deutlich höher ausfallen wird.
Mein Partner 38, und ich 36, haben letztes Jahr eine Eigentumswohnung gekauft. Wir haben je 35’000.- aus der PK. bezogen sowie ganzes vermögen aus der 3 a Säule rausgenommen. Nun sind wir uns nicht sicher ob wir das Geld sparen sollen und in die Pensionskasse wieder zurückzuzahlen oder ist es sinvoller das beide den vollen Betrag in die 3a Säule einzahlen? Zur Zeit arbeiten wir beide 100%, jedoch werde ich ab nächstes Jahr für 2 Jahren mich um die Familie kümmern zu 100%.
Guten Tag Ikka
Es macht mehr Sinn, jetzt die Säule 3a zu nutzen. So sparen sie beide Steuern bei der Einzahlung, was bei Ihnen in den Jahren ohne Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich ist. Bei eine Rückzahlung des Vorbezugs spart man idR deutlich weniger Steuern, weil man nur die Steuern beim Bezug zurückerstattet erhält.
Ich habe durch den Bezug der Pensionskasse vor 5 Jahren eine Wohnung gekauft. Jedoch will ich diese vermieten und eine andere Wohnung mieten. Doch die Bank erlaubt es nicht. Kann dies die Bank dies tun?
Guten Tag Kavisha S.
Die Pensionskasse kann nur für selbst bewohntes Wohneigentum bezogen werden. Eine spätere Vermietung ist theoretisch möglich, aber offenbar erfüllen Sie die Tragbarkeitskriterien Ihrer Bank nicht mehr, weswegen diese nicht mit der Vermietung einverstanden ist.
Für was kann man den Vorbezug der PK verwenden? Könnte man eine Gartenmauer, Balustraden, Gebäudeautomation oder Sauna mit dem Vorbezug bezahlen?
Guten Tag Herr Scherrer
Die Pensionskasse kann sowohl für den Kauf einer Immobilie, die Rückzahlung der Hypothek als auch für Renovationen und wertvermehrende Investitionen an den eigenen vier Wänden verwendet werden. Das Geld muss aber jeweils in erster Linie dem Wohnen der versicherten Person dienen. So hat das Bundesamt für Sozialversicherungen in den Mitteilungen zur beruflichen Vorsorge (Nr. 55 vom 30.11.2000) präzisiert, dass eine Garage oder ein Schwimmbad nicht mit Vorsorgegeldern finanziert werden können. Schlussendlich besteht hier ein gewisser Ermessensspielraum seitens der Pensionskasse. Und andererseits haben Sie einen gewissen Spielraum, wenn Sie verschiedene Investitionen tätigen wollen und nur einen Teil davon mit PK-Geldern finanzieren müssen. Am besten wenden Sie sich mit Ihrem Projekt an Ihre Pensionskasse.
Ich (58 m) plane mich am Eigenheim, das im Besitz meiner Frau ist zu beteiligen (1/2 Miteigentum).
Ich habe noch nie einen Vorbezug gemacht.
1) Kann ich dazu einen Vorbezug aus der 2. oder 3. erhalten?
2) Kann ich dadurch Steuern sparen? (Reduzierter Steuersatz (Kt SG))
Ich bin noch im Abeitsprozess
3) Kann ich trotz Bezug weitere Gelder in die 3. Säule einzahlen?
4) Ich plane mich mit 62 zu pensionieren
5) Welche Konsequenzen gibt es wenn wir die Liegenschaft (nach 62) verkaufen
Guten Tag DaR
Sie scheinen viele Fragen zu haben, die wir hier nur kurz und nicht umfassend beantworten können. Sie sollten sich z.B. durch die Bank und den Notar beraten lassen. Zur Ihren Fragen:
Ja, ein Vorbezug sowohl aus 2. und/oder 3. Säule ist möglich, wenn Sie Miteigentümer werden. Bei der Auszahlung wird eine Steuer fällig. Sie können aber insofern Steuern sparen, wenn Sie bei der Pensionierung sowieso einen Kapitalbezug planen, weil Sie so zwei Kapitalbezüge tätigen und der Steuersatz (Progression) tiefer sein wird. Dies sollte aber nicht der ausschlaggebende Grund für die Beteiligung am Eigenheim sein.
In die Säule 3a kann unabhängig von einem Kapitalbezug jährlich einbezahlt werden, bis Ausschied aus Arbeitsleben oder bis max. 70.
Die Frage nach den Konsequenzen können wir hier nicht umfassend beantworten. Aber z.B. wird es Auswirkungen auf die PK-Rente haben. Diese wird sich diese Aufgrund des Kaufs (Kapitalbezug) reduzieren. Wenn Sie die Liegenschaft später verkaufen, können Sie das Geld nicht mehr in die PK zwecks höherer Rente einbringen.
1.) Ist es richtig, dass ich während der Sperrfrist von 3 Jahren nach dem letzten Einkauf die PK trotzdem verpfändet kann (daher ich könnte die PK die ersten 3 Jahre verpfänden und dann einen beliebigen Teil dazu verwenden um einen Teil der Hypothek zurück zu bezahlen)?
2.) Wenn der Einkauf in den überobligatorischen Teil der PK erfolgt, wird bei einem Vorbezug ebenfalls zuerst der überobligatorischen Teil verwendet?
3.) Gibt es einen Empfehlung oder Hinweise bezüglich folgender Situation:
Wenn früher oder später (im Moment nicht konkret) Wohneigentum angestrebt wird und wohl die Tragbarkeit die „kritischste“ Grösse sein wird: macht es Sinn sich im Moment (weiter) in die PK Einzukaufen? Bzw. was sind die entscheidenden Parameter um diese Frage zu beantworten?
Guten Tag Hans
1) Eine Verpfändung ist kein Kapitalbezug und deswegen kommt hier auch nicht die 3-jährige Sperrfrist zur Anwendung. Sie können also zuerst die PK verpfänden und diese dann später zwecks Reduktion der Hypothek beziehen.
2) Das ist leider nicht einheitlich geregelt. Die Pensionskasse hat sogar ein Interesse daran, den Bezug dem obligatorischen Teil anzulasten (weil dort ihre Leistungen idR grösser und damit teurer sind). Fair wäre, wenn der Bezug im gleichen Verhältnis wie die Aufteilung des gesamten Vorsorgekapitals obligatorisch/überobligatorisch gemacht werden würde.
3) Die Tragbarkeit misst ja, wie hoch der kalkulatorische Zins im Verhältnis zum Bruttoeinkommen ist. Das Einkommen ändert sich nicht mit einem PK-Einkauf. Allerdings spart man mit einem Einkauf in die Pensionskasse Steuern, sodass man letztendlich mehr Eigenkapital zur Verfügung hat und damit eine geringere Hypothek benötigt, was die Tragbarkeit vereinfacht. Beachten Sie, dass nach einem PK-Bezug erfolgte freiwillige Einzahlungen erst wieder vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, wenn der Vorbezug zurückbezahlt wurde. Wer im späteren Arbeitsleben deutlich mehr verdienen wird, fährt möglicherweise besser, wenn er mit PK-Einkäufen zuwartet.
Ich stehe kurz vor der Frühpensionierung in 5 Jahren, und habe durch Zufall meine Traumimmobilie im Ausland gefunden, auf der ich mich in 5 Jahren niederlassen will. Möchte dazu einen Teil der Pensionskasse verpfänden lassen. Ich habe schon mit der Pensionskasse geredet und sie würde mir die Kaufsumme verpfänden lassen. Jetzt brauche ich nur noch jemanden der mir das Geld, bzw eine Hypothek gibt. Die Banken in der Schweiz machen das nicht und die Banken im Ausland wollen auch keine Hypothek geben, weil das Haus wo auf dem Land steht als nicht bewohnbar klassifiziert ist. Ich selber sehen es nicht als unbewohnbar an, es muss noch viel gemacht werden aber dazu habe ich ja 5 Jahre lang zeit. ich habe auch schon jemanden gefunden der mir das Geld geben würde aber die wollen ganzen 18% Zinsen, was dann doch einem Wucher gleich kommt. Können sie mir einen Tipp geben wie ich am besten vorgehen kann um mein Traumland zu kaufen ohne extrem hohe Zinsen zu zahlen?
Guten Tag Andre
Meistens ist es so, dass es nicht nur „die“ Immobilie gibt. So gesehen haben Sie noch fünf Jahre Zeit, etwas Passendes zu finden. Überstürzen Sie also nichts.
Sie sollten sich unbedingt professionelle Hilfe in dem entsprechenden Land holen. 18% Zins sind viel zu hoch.
Zwei Möglichkeiten zur Finanzierung, an die Sie vielleicht noch nicht gedacht haben, sind ein Darlehen in der Schweiz oder ein Deal mit dem jetzigen Hausbesitzer, indem Sie die Liegenschaft zunächst für fünf Jahre mieten und danach ein Kaufrecht zu einem jetzt fixierten Preis haben.
Wir hätten ein EFH (Neubau im Wert von 1’040’000) in Aussicht. Nun stellt sich die Frage der Tragbarkeit und Finazierung. Ich und meine Frau verdienen gemeinsam 165’000 Brutto. Eigenkapital wäre in Höhe 105’000 vorhanden. Weiter würden wir gerne 200’000 aus der Pensionskasse verpfänden. Würde die Bank dies so akzeptieren und wie wird nachher gerechnet?
Guten Tag Michael K.
Insgesamt haben Sie genügend Eigenkapital und Einkommen, um sich dieses Einfamilienhaus zu leisten. Vermutlich kommen Sie aber nicht darum herum, einen Teil des Geldes aus der Pensionskasse als Kapital zu beziehen. Ansonsten ist die Tragbarkeit nicht gegeben, weil die kalkulatorische Belastung zu hoch ist. Schauen Sie das im Detail mit Ihrer Hausbank an.
Wir hätten gerade eine Immobilie gefunden die genau zu uns passen würde – haben aber keine Barrücklagen. Wir haben in den letzten 3 Jahren Schulden in Höhe von TCHF 150 zurückgezahlt und aus diesem Grund keine Rücklagen schaffen können. Es ist also nicht so, dass wir dies nicht könnten (Schulden waren von meinem Mann mitgebracht).
Das Bruttoeinkommen im Jahr von mir ist TCHF 140. Mein Mann arbeitet derzeit nicht, bzw. kümmert er sich zu Hause um unseren 3.5 jährigen Sohn.
BVG könnte ich TCHF 150 beziehen.
Erbvorbezug oder Schenkung ist leider nicht möglich.
Nun habe ich folgende Fragen:
der Baranteil von 10% ist ja auf das Belehnungskapital zu berechnen. Könnte ich folgendes tun:
Kaufpreis TCHF 500′
BVG-Anteil ./. TCHF 150
„Bar“ ./. TCHF 32
= Hypothek von TCHF 318′
Entweder würden wir den Barbetrag durch Verkauf von einem Auto noch hinkriegen, oder könnte man sonst diesen Betrag auch als Kredit aufnehmen und die Zinsbelastung in die Tragfähigkeitsrechnung miteinbeziehen?
Ist es möglich TCHF 150 aus dem BVG zu nehmen und nur TCHF 32 als Bar?
Eine Amortisation wäre ja nicht nötig – da ja die Belehnung unter 65% wäre – von daher könnte der Kredit von TCHF 32 sicherlich innert nützlicher Frist (max. 2-3 Jahre) zurück bezahlt werden.
Wie sehen sie das? Eine gute Idee oder ein Denkfehler dahinter?
Klar können wir jetzt auch noch 2-3 Jahre warten und das Eigenkapital ansparen – es geht nur darum das im Moment genau „die“ Immobilie zu haben wäre und wir mit diesen Zinsen natürlich mehr einsparen würden!
Guten Tag BJ
Die Bank belehnt eine Immobilie maximal bis zu 80% des durch sie geschätzten Werts. Sie benötigen also mindestens 20% Eigenkapital. Ausserdem müssen mindestens 10% aus „hartem“ Eigenkapital stammen, dürfen also nicht aus der Pensionskasse stammen. Sie müssen also 10% von TCHF 500, also TCHF 50 Eigenkapital von ausserhalb der PK vorweisen können.
Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, zählt das Geld natürlich nicht als Eigenkapital, weil Sie diese Schuld der Bank ja mitteilen müssen. Es fehlen Ihnen also momentan noch die TCHF 50 EK – vielleicht finden Sie jemanden, der Ihnen das Geld als zinsloses Darlehen zur Verfügung stellt.
Für den Kauf von Wohneigentum planen wir den Eigenanteil über Sparguthaben und Säule 3a (ohne PK Bezug) zu finanzieren. Die Bank hat nun vorgeschlagen, für bessere Zins-Konditionen 150 000 CHF meiner PK (das ist ca. die Hälfte der PK) noch zu verpfänden. Kann man Bedingungen stellen, um die Verpfändung zeitlich zu limitieren, z.B. bei Amortisation von 150 000 CHF?
Guten Tag TiSo
Ein Vertrag ist bis auf die gesetzlichen/regulatorsichen Eckpunkte im Prinzip Verhandlungssache. Eine Möglichkeit wäre zB., die Verpfänung aufzuheben, wenn die Hypothek nur noch 2/3 des aktuellen Werts ausmacht, oder eben die von Ihnen erwähnte Amortisation.
Ich habe vor dieses und nächstes Jahr PK Einkäufe zu tätigen. Dieses Jahr darf ich ca. 20000 CHF einkaufen. (habe es bereits mit der PK angeschaut) , Betrag läuft in den überobligatorischen Topf und wird mit 1.75 % verzinst.
Da unsere Hypothek im April 2019 erneuert werden muss, dachte ich mir es wäre Sinnvoll dieses und nächstes Jahr in die PK einzuzahlen um steuern zu sparen und danach die einbezahlte Summe im 2019 danach für die Hypothekrückzahlung zu verwenden…also vo der PK wieder rausnehmen. Sperrfrist sind ja 3 Jahren….würde also aufgehen.
Was ist ihre Meinung dazu? Ziel ist bei der Erneuerung der Hypo 100000 chf zurückzuzahlen…ich schätze ca. 40000 könnte ich wieder von der PK rausnehmen.
für die Eigenheimfinanzierung haben wir damals keine PK benutzt.
Hyposchulden: 400000
Hauswert ca. 1100000.
Guten Tag Franco
Ja, das können Sie so machen mit den Einkäufen in die Pensionskasse. Beachten Sie, dass spätere Einkäufe (nach dem Vorbezug für Wohneigentum) zunächst mit den Bezügen verrechnet werden und keine Steuerersparnis bringen (abgesehen von der Rückerstattung der Steuer beim Bezug). Wenn Sie also ab 2019 noch grössere Einkäufe in die PK planen, dann bringt dieses Vorgehen bezüglich Steuerersparnis auf dem vorbezogenen Betrag nichts.
Auf jeden Fall sollten Sie jährlich die Säule 3a voll ausnutzen, bevor Sie einen PK-Einkauf tätigen.
Folgende Situation: Barvermögen 250’000, PK 200’000, 3a 85’000 / Einkommen 150’000. Kaufpreis des Wunschobjekts: 1’200’000
1. Sehe ich es richtig, dass eine Finanzierung der Hypothek (865’000 mit 6% gerechnet) auch ohne Vorbezug des PK Kapitals knapp möglich ist?
2. Wenn wir das gesamte Vermögen in die Waagschale werfen würden (Vorbezug PK+3a, also 535’000 abzüglich etwa 30’000 Steuern), könnten wir eine Immobilie von 1’380’000 theoretisch finanzieren, richtig? Wäre Verpfändung statt Vorbezug in dieser „Maximal“-Situation überhaupt eine Option?
Guten Tag Paul
Laden Sie sich doch hier unseren Eigenheim-Finanzierungsrechner für Excel herunter, um selbst ein paar Szenarien durchzuspielen.
1.) Sie müssen schon mindestens 400’000 Eigenkapital bringen, damit die Tragbarkeit (kalkulatorische Belastung im Verhältnis zum Bruttoeinkommen) bei 35% oder weniger liegt. Sie haben in Ihrer Schätzung vermutlich die Kosten der Amortisation der zweiten Hypothek (von 80% auf 2/3 innerhalb von 15 Jahren) nicht berücksichtigt.
2.) Mit 500’000 Eigenkapital können Sie sich ein Objekt für maximal rund 1.3 Millionen Franken leisten.
Eine Verpfändung der Pensionskasse ist in beiden Fällen schwierig, weil dann die kalkulatorischen Kosten für die 2. Hypothek sowie für die Amortisation steigen und Sie dann rasch über den 35% liegen.
Das Problem ist bei Ihnen nicht das Eigenkapital, das Sie sich eisern angespart haben, sondern das im Verhältnis zum Einkommen teure Objekt. Selbst wenn die Hypothek „nur“ 800’000 beträgt, dann sind das mehr als 5 Jahres-Bruttolöhne. Oder anders gesagt: Wenn Sie es schaffen, jedes Jahr 20’000 zu sparen, dann haben Sie nach 20 Jahren immer noch nur die Hälfte der Hypothek abbezahlt und 1/3 des Hauses gehört dann immer noch der Bank. Sie sind nicht alleine mit diesem Problem – die Hauspreise sind einfach momentan sehr hoch. Daraus lässt sich aber nicht schliessen, dass die Hauspreise in absehbarer Zeit deutlich sinken werden und man deswegen mit einem Kauf noch zuwarten sollte. Die sinnvollste Lösung wäre entweder mehr zu verdienen oder ein günstigeres Objekt zu finden, was beides einfacher gesagt als getan ist.
Ich bin dabei mir ein Eigenheim zu kaufen für ca. 1.2 mCHF. Angesparte Eigenmittel habe ich ca. 220TCHF und benötige noch ca. noch weitere 20TCHF um auf die 20% zu kommen.
Diese 20T würde ich gerne von der Pensionskasse vorbeziehen jedoch mit der Absicht es noch in diesem Jahr zurückzuzahlen.
Wenn ich das richtig verstehe, würde ich ca. 10% Steuern auf 20TCHF Vorbezug zahlen.
Meine Frage ist nun was steuertechnisch besser wäre? Es zu direkt zu beziehen oder zu verpfänden?
Guten Tag Miranda
Das spielt praktisch keine Rolle.
Wenn Sie den Vorbezug an die Pensionskasse zurückzahlen, dann erhalten Sie die bezahlten Steuern ja wieder zurück.
Bei einer Verpfändung ist die Hypothek höher, Sie zahlen also mehr Hypozins, können aber mehr Kosten von den Steuern abziehen. Dafür haben Sie weniger Kapital in der Pensionskasse, welches einen Zins abwirft. Wenn die Hypothek nach Steuern gleich viel kostet wie die Verzinsung in der PK beträgt, dann hat dies keinen Einfluss.
Kurze Frage bezüglich Steuern. Wir haben ein Eigenheim gekauft und dabei auch PK Geld als EK verwendet. Wenn ich den vorgezogenen Betrag nun wieder in die PK einzahlen würde (Szenario A), dann kann ich diesen Betrag nicht vom versteuerten Einkommen abziehen. Das bedeutet aber dass ich ihn heute zum Einkommenssaz (35%) versteuern muss und dann nochmals zum Einkommenssatz (35%) wenn ich ich ihn in 25 Jahren als Rente erhalte. Dafür kriege ich 10% Vorbezugssteuern zurück. Also mal ohne die Zeitkomponente einzurechnen habe ich in Szenario A 60% steuern bezahlt (35%+35%-10%). Wenn ich nun Szenario B realisiere und das Kapitel einfach auf einem Konto anhäufe oder in Risiko arme Investments stecke, dann zahle ich einfach 35% Einkommenssteuer und im Schnitt über 10 Jahre Vermögenssteuer (5%). Also Szenario A 60% Steuern, Szenario B 40% Steuern. Aus dieser Überlegung macht es doch Steuerlich keinen Sinn den vorbezugenen Betrag wieder in die PK zu bezahlen. Macht meine obige vereinfachte Überlegung Sinn?
Guten Tag Joe
Sie müssen Gleiches mit Gleichen vergleichen. Sie dürfen nicht die Rente als Vergleich hernehmen, sondern den Kapitalbezug bei der Variante Rückzahlung in die PK. Ausserdem ist es nicht nötig, die Einkommenssteuer heute zu berücksichtigen, da diese sowieso anfällt. Es sieht also so aus:
Variante A – Einkauf PK: Sie erhalten die 10% beim Einkauf zurück, und zahlen dann 10% beim Kapitalbezug, das Resultat ist also 0%.
Variante B – kein Einkauf: Sie zahlen Vermögenssteuer, das Resultat ist -5%.
Hinzu kommt die Verzinsung. Nach heutigem Stand erzielen Sie mit der PK (obligatorischer Teil) in 10 Jahren ca. 15% Rendite (steuerfrei). Variante A ergibt also total +15%.
Wie hoch die Rendite auf „risikoarmen“ Investments momentan ist, hängt davon ab, was Sie unter risikoarm verstehen, aber vermutlich wird dies höchstens 15% sein, d.h. nach Steuern vielleicht 10%. Mit Variante B kommen Sie also auf +5%.
Die Variante mit der Rückzahlung in die Pensionskasse ist also rentabler. Hinzu kommt, dass ggf. die Versicherungsleistungen höher sind. Dafür können Sie aber über das Geld nicht mehr frei verfügen.
Ich hätte eine Frage zur 2. Säule. Bin 58 Jahre alt. Ich arbeite nicht mehr in der Schweiz war Grenzgängerin. Bin Schweizerin und wohne in Frankreich und möchte ein Haus in Deutschland kaufen. Kann ich den ganzen Betrag von 100’000 vom Freizügichkeitskonto beziehen? Und wie geht das, was für Kosten würden auf mich zukommen?
Guten Tag Liliane
Für Wohneigentum können Sie das 2. Säule Kapital beziehen, und zwar den Betrag, den Sie mit 50 angespart hatten, oder die Hälfte des Betrags, den Sie insgesamt haben (der grössere Betrag gilt). Das Wohneigentum muss selbst bewohnt sein und es spielt keine Rolle, wo es sich befindet.
Alternativ können Sie als Frau auch bis zum 59. Geburtstag warten – ab dann können Sie den gesamten Betrag ohne Bedingungen beziehen.
An Kosten fallen ggf. Gebühren der Freizügigkeitsstiftung an, die Steuer in der Schweiz (kann zurückgefordert werden wenn Sie das Kapital im Ausland besteuern müssen) von ca. 5-10% (abhängig vom kantonalen Sitz der Stiftung) sowie ggf. die Steuer im Ausland.
Am besten wenden Sie sich an Ihre Freizügigkeitsstiftung, die Ihnen auch sagen kann, welche Dokumente diese zur Genehmigung der Auszahlung benötigt.
Ich wohne und arbeite momentan im Ausland bei einem Schweizer Arbeitgeber (d.h. noch an die berufliche Vorsorge in der Schweiz angeschlossen). Kann ich die 3. Säule und die Pensionskasse grundsätzlich für einen Wohnungskauf verwenden? Ich werde früher oder später wieder in die Schweiz ziehen und brauche auch bei meinen Ferienaufenthalten in der Schweiz eine Wohnmöglichkeit. Wie ist es wenn die Wohnung erst ist Bau ist? Kann ich dann auch Pensionskassengelder/3. Säule Gelder zum Wohnungs/Hauskauf verwenden? Wie verhält es sich, wenn ich Vorsorgegelder zum Hauskauf verwende die Wohnung aber irgendeinmal später troztdem vermieten möchte, sprich kein Eigenbedarf mehr vorhanden ist?
Guten Tag Herbert
Ja, Sie können die 2. (Pensionskasse) und 3. Säule für den Erwerb von Wohneigentum nutzen. Es spielt keine Rolle, wo sich dieses Wohneigentum befindet, aber es muss selbst bewohnt werden/sich am eigenen Wohnsitz befinden (Ferienwohnungen können auch nicht finanziert werden). Ist dies nicht mehr der Fall, so muss die 2. Säule zurückbezahlt werden. Die 3. Säule kann nicht zurückbezahlt werden.
Wir sind an einem Eigenheim interessiert und haben uns schon von diversen Banken beraten lassen. Benötigtes Eigenkapital ist vorhanden und trotzdem sind wir nicht sicher , ob wir noch zusätzliches Geld aus der Pensionskasse nehmen sollten. Etliche Personen denken, dass in 20 Jahren kein Geld mehr in der PK ist und es ev. besser ist jetzt herauszunehmen. Wie sehen Sie dies betreffend der PK / Sicherheit?
Guten Tag Eric
Das Geld in der Pensionskasse ist sehr sicher. Das Vermögen ist ja breit gestreut in Aktien, Immobilien, Obligationen etc angelegt. Wenn es nicht zu einem globalen Zusammenbruch der Finanzmärkte kommt, ist das Altersguthaben in der 2. Säule sicher.
Was hingegen tendenziell sinkt, ist die Verzinsung dieses Kapitals sowie die Rente resultierend aus dem Vorsorgeguthaben (Stichwort Umwandlungssatz). Zudem ist es möglich, dass der Bezug von Vorsorgegeldern für die Finanzierung von Wohneigentum in Zukunft eingeschränkt werden könnte. Dies halten wir momentan für unwahrscheinlich und es gäbe sicher eine Umsetzungsfrist, sodass dann doch nochmals ein Bezug möglich wäre.
Wenn genügend Eigenkapital vorhanden ist, so sollte man dieses Frage eher aus einer finanziellen Sicht betrachten: Lohnt es sich, mittels PK die Hypothek zu reduzieren? Dies ist dann der Fall, wenn der Zins in der PK tiefer ist als der Hypozins nach Steuern und wenn die Vorsorgeleistungen davon nicht betroffen sind. Auch das kann man nicht pauschal beantworten, zumal ja die zukünftige Verzinsung in der PK nicht bekannt ist.
Wenn Sie sich entscheiden, die PK zu beziehen, dann wäre es ev. sinnvoll, zunächst noch freiwillige Einkäufe zu tätigen und den PK-Bezug erst später durchzuführen, um Steuern zu sparen.
Ich habe mal ein paar Fragen. Meine Frau und ich würden gerne ein Haus, in dem wir zur Zeit mit unseren 2 Kindern zur Miete wohnen erwerben. Nun ist es ja immer das Problem mit dem Eigenkapital und gleichzeitig würde ich gerne wissen, ob man das Verpfänden der Pensionskasse in unserer Situation wagen kann.
Wir haben leider nur 8000 Franken auf dem 3 Säule Konto und ca. 30.000 Eigenkapital. Ich verdiene Brutto 105.000 Franken im Jahr und meine Frau 33.000.
In meiner Pensionskasse sind 166.000 nun bei meiner Frau aus den früheren Jahren 60.000 Franken.
Das Haus würde so ca. 550.000 bis 600.000 Franken kosten!
Sehe ich es richtig, dass wir noch min 20.000 Franken ansparen müssen um die 10% Eigenkapital leisten zu können? Ist es denn theoretisch möglich, mit unserem Verdienst ein Haus zu finanzieren, wären ja immerhin mit meiner Frau zusammen knapp 140.000 Franken Brutto im Jahr?
Guten Tag Dennis
Im Artikel ist oben ja der Artikel zu „Finanzierung von Wohneigentum“ verlinkt. Dort finden Sie auch einen Excel-Rechner zum Download.
Wie Sie richtig erkannt haben, ist es bei Ihnen ist es so, dass sie momentan die selbst gesparten 10% Eigenkapital nicht voll aufbringen können. Im Vergleich zu eurem Einkommen ist es eigentlich kein so grosser Betrag, der da noch fehlt. Eventuell finden Sie noch einen Weg, um rasch an EK zu kommen, etwa durch ein zinsloses Darlehen (siehe die Tipps zum Eigenkapital hier).
Bezüglich Tragbarkeit ist es mit eurem Lohn dann kein Problem, eine Hypothek zu erhalten. Selbst wenn ihr bei einem Kaufpreis von 600’000 nur 10% EK via Pensionskasse deckt (also total 120’000 EK), beträgt die kalkulatorische Belastung nur 26%, also deutlich weniger als die maximalen 33-35%.
Ich, 39 Jahre alt und meine Frau würden gern ein Haus kaufen das um die 700000 sFr. kosten würde. Ich selber habe eine 3. a Säule mit ca. 30000 sFr. und in der Pensionskasse ca. 130000sFr zur Verfügung. Mein Bruttolohn beträgt 81000 sFr.
Meine Frau arbeitet schon seit einer Weile nicht mehr und ich schätze dass Sie evtl. 20000 sFr auf ihrem Freizügigskeitskonto hat.
Meine Frage: Kann ich den Rest des Kapitals gänzlich von meiner 2. Säule verwenden da ich leider selber keine 10% Eigenkapital besitze?
Guten Tag Helder
Sie können die gesamten 2. Säule Guthaben verwenden (also 130 + 20 Tsd.). Allerdings müssen mindestens 10% des Kaufpreises, also 70 Tsd., von ausserhalb der PK stammen. Ihnen fehlen also bei Verwendung des 3a-Kontos – falls sie über keine weiteren Ersparnisse verfügen – noch 40 Tsd.
Falls sie auf die 70 Tsd. Eigenkapital kommen plus die gesamte 2. Säule einsetzen, dann kommen sie auf Eigenmittel von 220 Tsd. Mit Ihrem Lohn von 81 Tsd. liegt dann ein Haus für knapp 650 Tsd. drin, weil die kalkulatorischen Kosten (mit 5% Hypozins gerechnet) nicht mehr als 33-35% des Bruttolohns betragen dürfen.
Wir sind erst seit 2.5 Jahren in der Schweiz und fühlen uns hier sehr wohl. Jetzt überlegen wir uns ein Eigenheim zu kaufen. Meine Frage dreht sich um die die 10% der Säule 2 die wir als „Eigenkapital“ verwenden dürften. Ich sehe auf dem Pensionskassenausweis meines Mannes zwei Beträge, einmal einen „Eingebrachte Freizügigkeitsleistungen“ von CHF 24.000 und einen „davon BVG“ von CHF 14.000 CHF. Welchen könnten wir nun für das Eigenheim verwenden? Wenn es der BVG wäre, wäre dieser dann (unter 20K) zu klein um ihn zu beleihen?
Guten Tag Sonja
Der aus der Pensionskasse beziehbare Betrag (Mindestbetrag: CHF 20’000) ist normalerweise auf dem Vorsorgeausweis unter dem Punkt „Maximal möglicher Vorbezug für Wohneigentum“ (oder ähnlich, z.B. „WEF“ (Wohneigentumsförderung) aufgeführt. Bei einer Verpfändung gilt der Mindestbetrag möglicherweise nicht, prüfen Sie dies im Vorsorgereglement nach oder wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre PK.
Wir haben uns eine Eigentumswohnung angesehen, welche 710’000 kosten soll.
10% der Summe könnten wir aus eigenen Mitteln sofort in Bar bezahlen. Mein Einkommen beläuft sich ohne Bonus auf ca. 130’000 brutto und das meiner Frau auf ca. 30’000.
Sehen Sie ein Risiko beim Kauf der Wohnung?
Würden Sie uns zum Kauf abraten oder würde sich das mit den beschriebenen Mitteln machen lassen?
Ist es denkbar die restlichen 10% an Eigenkapital aus der PK zu verpfänden?
Guten Tag Holger
Sofern sie in der Pensionskasse mindestens 70’000 Franken haben, die für Wohneigentum bezogen/verpfändet werden können, dann sieht es bei euch gut aus. Selbst mit nur Ihrem Einkommen und ohne Bonus gerechnet kommen Sie auf kalkulatorische Kosten (mit 5% Zins gerechnet) von unter 33% des Bruttolohns.
Kann ich eine Immobilie mit 100% PK-Geld kaufen, wenn diese so günstig ist, dass eigentlich weder Hypo noch Eigenkapital nötig wäre. Oder gilt in jedem Fall; mindestens 10% EK, höchstens 10% PK?
Guten Tag Tim
Eigenkapital benötigen Sie immer, und zwar 20% des Kaufpreises. Und mindestens 10% müssen selbst gespartes EK sein. Von der PK kann man so viel einsetzen wie man will/muss (ausser ab Alter 50, siehe oben im Artikel).
Meine Frau und ich (beide Angestellte) möchten gemeinsam ein Haus teilweise mittels Freizügigkeitsleistungen finanzieren, den Rest mit 3a, Sparguthaben und Hypothek.
Meine Frau, die noch vor kurzem in Babypause war, hat ihres “BVG“ Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto bei der Bank. Dieses Guthaben ist ein bisschen kleiner als CHF 20.000. Von ihrem neuen Arbeitgeber hat Sie noch keine Information bekommen wo Sie ihres Guthaben überweisen soll.
Ich besitze auch ein Freizügigkeitskonto bei der Bank mit einem Guthaben auch ein bisschen kleiner als CHF 20.000 zusätzlich zu meinem BVG Guthaben bei eine Pensionskasse.
Ist es möglich dass wir die Freizügigkeitsguthaben zusätzlich zu mein Pensionskassen-Vorbezug beziehen?
Guten Tag Sepp
Ja, es ist möglich die Freizügigkeitsguthaben beide zu beziehen, weil der oben genannte Mindestbetrag von CHF 20’000 nicht für Freizügigkeitseinrichtungen gilt.
Ich habe eine Frage zum Vorbezug für Wohneigentum, konkret Hypothekenrückzahlung, und die Sperrfrist von drei Jahren nach Einzahlung: ich beabsichtige jetzt im März 2015 nochmals einen freiwilligen Einkauf in die PK zu machen und das Geld dann für eine Hypothekenrückzahlung im Juni 2018 vorzubeziehen. Gelten die drei Jahre Sperrfirst genau auf den Tag der letzten Einzahlung oder muss ich sonst etwas beachten?
Guten Tag Peter
Das sollte nach heutigem Stand der Dinge funktionieren, weil die 3 Jahre als Zeitraum gelten (nicht Kalender/Steuerjahre).
Ich hätte eine Frage bez. dem Sparen zur Rückzahlung der Hypothek.
Meine Situation: Wir besitzen seit Neuem ein Haus mit einer Hypothekarbelastung von CHF 740’000.(Belehnung auf 2 Drittel, resp. nur eine erste Hypothek). Für die Finanzierung haben wir unsere Pensionskasse nicht gebraucht.
Ich habe nun im Budget vorgesehen, jeden Monat 1’000.- auf die Seite zu tun, um die Hypo, falls nötig mal teilabzahlen zu können. Da der Zins aktuell unterirdisch ist, bin ich auf der Suche nach Alternativen (Aktien sind kein Thema im Moment) auf die PK von mir und meiner Frau gestossen, wo wir beide Einkaufsmöglichkeiten von je ca. 30000 haben. Was halten Sie von der Idee, die Rückstellungen für die allfällige Teilrückzahlung über die beiden PK laufen zu lassen, sprich jedes Jahr die 12000 dort einzuzahlen. Verzinsung ist aktuell bei beiden 2.5 %. Zudem würde da ja auch noch ein positiver Steuereffekt dazukommen. Was spricht aus Ihrer Sicht dafür, was dagegen?
Guten Tag Beni H.
In diesem Artikel zum Pensionskassen-Einkauf haben wir allgemeinen Vorteile und Nachteile eines PK-Einkaus besprochen.
Was bei Ihnen hinzukommt ist, dass bei einem Kapitalbezug aus der Pensionskasse spätere Einkäufe dagegen gerechnet werden. Erst nach der Rückzahlung des Vorbezugs sparen Sie wieder Steuern mit Einkäufen. Das bedeutet, dass Sie den positiven Steuereffekt nur haben, wenn Sie das Einkaufspotenzial nach einem Vorbezug nicht mehr ausschöpfen oder gar keinen Vorbezug machen werden.
Ansonsten ist ein PK-Einkauf eine gute Wahl, um sein Geld sicher und gut verzinst anzulegen, sofern man es lange Zeit nicht mehr benötigt (beachten Sie die Sperrfrist von 3 Jahren zwischen Einkauf und Kapitalbezug).
Alternativen dazu wären, die Hypothek direkt zu reduzieren (idR nicht möglich, wenn das nicht vorher mit der Bank so vereinbart wurde) sowie die Einzahlung auf ein Säule 3a-Konto (keine Sperrfrist). Wenn Sie das noch nicht machen, dann sollten Sie jetzt damit anfangen, und dort jeweils die Maximalbeträge einzahlen.
Ausserdem sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht mehr als nur 12’000 Franken jährlich beiseite legen können, denn sonst dauert es ewig, bis euch wenigstens die Hälfte des Hauses selbst gehört (und nicht der Bank).
Ich und meine Mutter möchten eine Wohnung auf meinen Namen kaufen. Die Wohnung würden wir nachher vermieten.
Ich möchte Sie fragen ob es möglich ist, dass wir min. 10% Eigenkapital und 10% von der Pensionskasse meiner Mutter für die Hypothek bezahlen, auch wenn die Wohnung auf meinen Namen laufen würde?
Guten Tag Sascha
Nein, das geht nicht. Mit der Pensionskasse kann man nur selbst bewohntes Wohneigentum finanzieren: Ihre Mutter müsste also in die Wohnung ziehen, damit das geht.
Besten Dank für die schnelle Rückmeldung.
Wir haben vor 5 Jahren ca. 40’000.- verpfändet, da wir da nicht genug Eigenkapital vorhanden hatten. Hatten auch dadurch drei Hypotheken, welche nun ab September auf eine umgewandelt wird (haben in dieser Zeit sehr viel in dieses Haus Investiert, so dass die 20% Eigenkapital erfüllt sind). Zählt die Verpfändung immer noch, oder da wir nun die 20% Eigenkapital erbracht haben nicht mehr?
Die Sacharbeiterin unserer Hausbank hat uns beim unterschreiben der neuen Hypothek (Januar 2015) mitgeteilt, dass wir aus der PK Geld für das Haus nehmen können, jedoch innerhalb von 15 Jahren diesen Betrag wieder in die PK eingezahlt werden muss (gemäss neuem Gesetz).
Guten Tag Marco
Das Vorsorgegeld ist verpfändet und kann somit nicht bezogen werden. Die Bank legt den Hauswert fest und die Bank entscheidet, ob es die Verpfändung nicht mehr benötigt – das können nicht Sie entscheiden solange Sie der Bank Geld schulden. Deswegen nochmals: sprechen Sie mit Ihrer Bank.
Und in 15 Jahren muss die Hypothek auf 2/3 des Hauswerts reduziert werden. Vorsorgegelder müssen nicht zurückbezahlt werden solange Sie im Haus wohnen, da hat die Sachbearbeiterin etwas Wichtiges verwechselt.
Ich möchte unseren Keller ausbauen und andere Sachen am Haus fertigstellen und erneuern (Hausbau 2010). Kann ich hierzu aus der Pensionskasse Geld nehmen? Auf einem Freizügigkeitskonto bei meiner Hausbank habe ich 47000.- und meine Frau 34000.-. Muss dieser Betrag innerhalb von 15 Jahren zurückbezahlt werden?
Guten Tag Marco
Ja, das Geld aus der 2. und 3. Säule kann für den Ausbau des Hauses verwendet werden. Dieses Geld müssen Sie nicht zurückzahlen – es gehört ja Ihnen!
Was aber nicht geht, ist das Geld einzusetzen, wenn es bereits als Sicherheit verpfändet wurde. Wenn das nicht der Fall ist, dann würde der Ausbau den Wert des Hauses erhöhten und möglicherweise die Amortisationspflicht der 2. Hypothek verringern (weil das Haus ja dann mehr Wert ist und 2/3 des Hauswert einen höheren Betrag als bisher ergeben, sodass weniger amortisiert werden muss, wenn die Immobilie neu eingeschätzt wird).
Sie sollten deswegen mit der finanzierenden Bank sprechen, bevor Sie das Kapital bei den Vorsorgestiftungen beziehen.
Unsere Festhypothek (3.5%) von Fr. 400’000.- läuft am 31.3.2015 aus. Ich (52) und meine Ehefrau (53) wollen die Hypothek um Fr. 150’000.- reduzieren um jetzt mehr Geld zur Verfügung zu haben und zukünftig weniger Schulden im Pensionsalter zu haben. Ist eine Einteilung der Resthypothek (Fr. 250’000.-) in eine Festhypothek (5J) von Fr. 100’000.- und eine Liborhypothek von Fr. 150’00.- sinnvoll? Wir wollen die Möglichkeit haben die Hypothek nach 5 Jahren wieder zu reduzieren.
Die aktuelle Reduktion der Hypothek werden wir mit dem Geld vom Vorsorgekonto 3a (67’000.-) und mit dem Geld vom Sparkonto (83’000.-) finanzieren. Ist die Amortisation teilweise mit dem Geld aus der Pensionskasse statt vom Sparkonto sinvoll? Evtl. können wir die Hypothek um Fr. 200’000.- reduzieren (3a, PK, Sparkonto). Ist das sinnvoll. Unser Ziel ist wirklich in der Zukunft weniger Schulden zu haben.
Guten Tag Nenad
Ihr Wunsch nach Abbau von Schulden ist verständlich. Auf der anderen Seite haben Sie bei einer Reduktion der Hypothek mittels Sparkonto oder Vorsorgeguthaben auch weniger Geld zur Hand. D.h., Ihr Vermögen (Guthaben minus Schulden) bleibt genau gleich, nur sind halt Guthaben und Schulden geringer. Sie sollten deswegen die Schulden dann reduzieren, wenn der Schuldzins nach Steuern höher ist als der Zinsertrag nach Steuern.
Momentan erhalten Sie eine Festhypothek mit 5 Jahren Laufzeit für tiefe 1.0% (nach Steuern vielleicht 0.7%). Das Sparkonto wird bestenfalls mit 0.3% verzinst, das Vorsorgekonto vielleicht mit 1.0% (keine Steuern). Die Guthaben-Zinsen werden zudem vermutlich noch weiter sinken. Ihr Plan macht also Sinn, jetzt die Hypothek mit dem Sparkonto zu reduzieren (vorausgesetzt, sie haben dann noch genügend liquide Mittel: 3 bis 6 Monatslöhne sollten Sie schon als Reserve halten). Das 3a-Konto könnten Sie jetzt auch nutzen, da unserer Meinung nach die Zinsen schon bald deutlich sinken werden.
Die Pensionskasse würden wir jetzt nicht zusätzlich nutzen, weil die Verzinsung dort – zumindest im obligatorischen Teil – für 2015 noch 1.75% beträgt und eine gleichzeitige Auszahlung 3a und Pensionskasse idR zu einem höheren Steuersatz führt. Warten Sie hier noch fünf Jahre und beurteilen Sie die Situation dann neu.
Obwohl wir in der Vergangenheit fast immer zumindest einen Teil Libor-Hypotheken empfahlen, würden wir jetzt von der extremen Zinssituation (10 Jahre Festhypothek kosten nur ca. 0.25% mehr als 2 Jahre, normalerweise liegt die Differenz bei 1.0% bis 1.5%; ausserdem ist der Libor negativ und die Banken geben dies idR nicht an die Hypothekar-Kunden weiter) profitieren und die verbleibenden CHF 150‘000 für beispielsweise 10 Jahre fest abschliessen.
Tipp: Legen Sie weiterhin die früher bezahlten 3.5% von CHF 400’000 beiseite (CHF 14’000 pro Jahr), dann geht es noch schneller mit dem Abbau des Hypothekarkredits.
Meine Eltern und ich wollen zusammen ein Haus kaufen, 10% werden wir in bar bringen und die anderen 10% wollen wir über die Pensionskasse meiner Eltern finanzieren. Jedoch ist der Grundgedanke, dass ich alleine im Hause wohne. Ist dies so möglich?
Guten Tag Antonio
Nein, das geht nur, wenn Ihre Eltern in dem Haus leben. Der Grundgedanke für den Bezug der 2. Säule im Rahmen der Wohneigentumsförderung ist ja, dass das nur für selbst bewohntes Wohneigentum möglich ist.
Guten Tag!
Ich habe mich selbstständig gemacht und muss nun meine PK Gelder von 200`000 Franken neu platzieren. Gleichzeitig habe ich 75`000 Franken erben können. Soll ich damit eine Immobilie kaufen, die ich dann vermieten würde? Selbst wohnen wir in einem Haus, das wir vor 14 Jahren unter anderem mit 77`000 Franken aus meiner PK mitfinanziert haben. Der bezogene Betrag wurde nicht zurückbezahlt. Welches ist die sinnvollste Anlegevariante für mich? Ich bin 49 Jahre alt, verheiratet und habe keine Kinder. Mein Mann ist ebenfalls voll berufstätig. Unser Haus ist mit weniger als 50% fremdfinanziert. Herzlichen Dank für die Antwort. Jolanda
Guten Tag Jolanda
Ihre Frage lässt sich nicht in einer kurzen Nachricht beantworten. Sie müssen sich überlegen, wie viel Risiko Sie eingehen können und wollen. Dabei kann ein Gespräch mit einem Fachmann (zB ihr Bankberater – der aber nicht unabhängig ist) sinnvoll sein.
Beachten Sie, dass das Geld aus der PK nicht für den Erwerb eines nicht selbst bewohnten Hauses genutzt werden kann. Allerdings könnten Sie das Geld innerhalb von 12 Monaten im Rahme der Selbständigkeit beziehen (wenn Sie nicht als „Angestellte“ in Ihrer GmbH/AG gelten) oder damit jederzeit die Hypothek reduzieren. Letzteres scheint sinnvoll für Personen, die wenig Risiko eingehen wollen. Zudem sind(die Zinsen auf dem Freizügigkeitskonto sind mittlerweile geringer als die Hypozinsen nach Steuern.
Wann wird der Entscheid des Bundesrates, dass die zweite Säule nicht für Wohneigentum eingesetzt werden kann umgesetzt? Wann muss ich dies spätestens der PK melden, dass ich diese Geld für Wohneigentum einsetzen will?
Guten Tag Sandro G.
Da ist noch nichts entschieden. Es ging ja darum, den Vorbezug der Pensionskasse einzuschränken, um die Zahl der Bezüger von Ergänzungsleistungen zu senken. Zunächst muss da aber überhaupt ein Zusammenhang hergestellt werden, was ziemlich an den Haaren herbeigezogen zu sein scheint. Wenn der Vorbezug für Wohneigentum eingeschränkt werden würde, dann würde dieser nur den obligatorischen Teil betreffen. Und davor ist noch mit einem Volksentscheid zu rechnen. Wir gehen deswegen nicht davon aus, dass in den nächsten drei Jahren der Vorbezug eingeschränkt wird, und auch für die Zeit danach erscheint es unwahrscheinlich.
Meine Frau und ich haben vor einigen Jahren je einen Teil für den Kauf des Hauses aus der 2. Säule verwendet. Ich will den Teil der Frau jetzt zurück zahlen. Kann ich danach mit dem Einkauf in die PK der Frau meine Steuern senken?
Guten Tag Marcel
Ja, das geht.
Ich,m, 48 bin mir am Überlegen, ob ich mir ein Haus (KP 1’000’000) kaufen möchte. Eigenmittel habe genug (Cash 100k und PK 100k). Mein Einkommen beträgt CHF 175’000.00. Wie ist das jetzt, wenn ich das PK Guthaben verpfände?
Die Bank belehnt dann ja mit 90%, weil die verpfändete PK nur als Sicherheit gilt? Werden nun bei der Tragbarkeitsrechnung die kalkulatorischen Kosten und die Amortisation von den 900k oder von den 800k berechnet?
Guten Tag Jan T.
Sie müssen ja die Belehnung auf unter 2/3 innerhalb von 15 Jahren senken. D.h. bei Ihnen, dass die Hypothek dann nur noch 670’000 Franken betragen darf. Wenn Sie also die Pensionskasse verpfänden, dann müssen Sie mehr amortisieren, was bei Ihnen dann dazu führt, dass die kalkulatorische Belastung aufgrund der höheren Amortisationszahlungen mit Ihren Angaben zu hoch ausfallen wird.
Ich habe eine kurze Frage zum Thema freiwilliger Einkauf/3 Jahre Sperrfrist:
Wenn man vor Ablauf der 3 Jahre Kapital aus der 2. Säule für einen Immobilienkauf einsetzen möchte, ist dann das komplette Kapital gesperrt oder nur der freiwillig, eingekaufte Anteil?
Guten Tag Florian
Das gesamte Kapital ist für drei Jahre gesperrt, sonst wäre diese Regelung zahnlos. Es ist allerdings schon möglich, vor Ablauf von drei Jahren einen WEF-Bezug zu machen, allerdings muss man dann die gesparten Steuern beim Einkauf zurückzahlen. Alternativ bietet sich auch die Verpfändung an, dort gibt es keine Sperrfrist. Aufgrund der aktuellen Zinsen ist dies oft die bessere Option, weil die Verzinsung in der Pensionskasse idR höher ist, als was die Hypothek nach Steuern kostet.
Kann ich die 2. Säule vom Freizügigkeitskonto vorbeziehen und nächstes Jahr vom Konto der 3. Säule?
Kann ich die 3. Säule eines Kontos vorbeziehen und im folgenden Jahr die 3. Säule eines anderen Kontos?
Gibt es eine „Schamfrist“ die zwischen Einzahlung und Auszahlung liegen sollte?
Ich plane dieses Jahr ein Konto vorzubeziehen und Anfang Dezember auf ein neues Konto einzuzahlen und diese Einzahlung nächstes Jahr vorzubeziehen.
Guten Tag Thomas
Ja, es ist möglich, die Pensionskasse und 3. Säule in zwei verschiedenen Jahren zu beziehen. In der Regel werden nur Bezüge innerhalb desselben Jahres aus der 2.&3. Säule zusammengezählt. Ein findiger Steuerbeamter könnte sich aber auf den Standpunkt stellen, dass beide Bezüge denselben Fall (z.B. die Rückzahlung der Hypothek) betreffen und deswegen zusammengezählt werden müssen (was zu höheren Steuern führt). Klarheit kann Ihnen Ihr Steueramt geben, aber der Bezug in verschiedenen Jahren ist auf alle Fälle möglich.
Bei der Pensionskasse müssen Sie eine Frist von 3 Jahren zwischen freiwilligem Einkauf und einer Kapitalauszahlung beachten. Eine solche Frist gibt es bei der Säule 3a nicht. Allerdings können Sie nur alle 5 Jahre einen WEF-Bezug via 3. Säule machen, deswegen funktioniert Ihr Plan nicht, ausser es liegt ein anderer Auszahlungsgrund vor (z.B. weil Sie nächstes Jahr sechzig werden).
Wird mein Vorbezug der 3. Säule am jetzigen Wohnort versteuert oder am neuen Ort der Wohnimmobilie, die ich ja quasi erst nach dem Vorbezug beziehe?
Ist die Tragbarkeit für Selbständige das Mittel der letzten 3 Jahre vorgeschrieben für das Bruttoeinkommen? Ich hatte 2 schlechte Jahre und komme somit weit über 33%, davor aber sehr gute Jahre und auch das aktuelle, aber noch nicht abgeschlossene Jahr wäre weit unter 33%. Haben Sie da Verhandlungstipps? Mehr als 20% Eigenkapital möchte ich nicht investieren, da ich Rücklagen brauche.
Guten Tag Thomas
Die Steuer auf den Vorbezug von 3a- oder Pensionskassen-Geldern wird sofort bei der Auszahlung erhoben. Relevant ist also der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Auszahlung.
Bei Selbständigen wollen die Banken in der Regel 3 Jahresabschlüsse sehen, haben aber Ermessungsspielraum. So kann z.B. auch jemand eine Hypothek erhalten, der erst seit einem Jahr selbständig ist, wenn der Bankberater der Meinung ist, dass die Person bei einem Flop des Geschäfts rasch wieder eine gutbezahlte Stelle antreten kann. Sie sollten also nicht nur die letzten drei Jahresabschlüsse mitbringen. Nehmen Sie auch die älteren Abschlüsse mit, erstellen Sie einen provisorischen Abschluss für die ersten 3 Quartale sowie Hochrechnungen für den Rest des Jahres und die nächsten 2-3 Jahre (idealerweise mit ansteigendem Gewinn).
Ich (41) habe eine Frage bezüglich Vorbezug aus der Pensionskasse für eine Immobilie, die wir selbst bewohnen möchten. In meiner Pensionskasse liegen noch 25’000 CHF, da ein Teil überobligatorisch war und bei unserem Wegzug ins Ausland vor zwei Jahren in bar ausbezahlt werden konnte. Nun leben wir wieder in der Schweiz und möchten die 25’000 nutzen. Gibt es eine Mindestfrist für den Vorbezug aus der PK? Wenn wir eine Immobilie in 4 Monaten kaufen möchten, wann muss ich bei der PK den Immobilienkauf anmelden?
Guten Tag Richard
Ja, Sie können dieses Geld aus der Pensionskasse zur Finanzierung Ihrer Immobilie nutzen. Das Geld wird aber erst beim Kauf ausbezahlt. Setzen Sie sich mit Ihrer Pensionskasse bezüglich der Formalitäten in Verbindung. Sie können aber davon ausgehen, dass wenn Sie ein Objekt gefunden haben, die Auszahlung rasch genug erfolgen wird.
Ich 54J. habe eine relativ kleine PK von zurzeit 20’000 CHF, da ich früher meist nicht Vollzeit gearbeitet hatte und lange gar nicht wegen den Kindern. Jetzt möchte ich mir gerne eine Eigentumswohnung kaufen, 50’000 CHF habe ich erspartes. Benötigt wird allerdings 70’000 für die Anzahlung. Meine Frage, erlaubt mir die Bank meine gesamte PK dafür zu investieren?
Guten Tag Katja
Sie benötigen ja 20% Eigenkapital, um für die restlichen 80% einen Kredit von der Bank zu erhalten. Der Kaufpreis dürfte somit maximal 350’000 CHF betragen, sonst haben Sie mit den 70’000 Franken zu wenig Eigenkapital für eine Hypothek. Hinzu kommt, dass Sie wohl nicht ganz 20’000 aus der PK beziehen können, weil Sie über 50 Jahre alt sind (siehe im Artikel unter „Höhe des Betrags beim Bezug“ oder schauen Sie auf dem Vorsorgeausweis der Pensionskasse nach).
Am besten sprechen Sie mit Ihrer Hausbank, ob die Eigentumswohnung überhaupt finanzierbar ist.
Ich würde gerne in Portugal einen Haus kaufen, werde aber weiterhin in der Schweiz wohnen. Meine Frage ist, kann ich das Haus mit Geld der Pensionskasse finanzieren?
Guten Tag Paulo
Nein das geht nicht. Sie müssen das Haus selbst bewohnen, Ferienhäuser o.ä. können nicht mit Vorsorgegeldern finanziert werden.
Ich habe vor 6 Jahren einen Vorbezug zur Teilrückzahlung der Hypothek aus der PK gemacht. Zu dieser Zeit waren wir noch zu viert zu hause. Jetzt wohne ich alleine und habe leerstehende Zimmer. Darf ich die Zimmer wie eine WG untervermieten ohne dass ich den Vorbezug zurückbezahlen muss? Gilt dies immer noch als Eigennutzung?
Guten Tag Markus
Solange Sie selbst noch dort wohnen, ist das kein Problem.
Meine Partnerin und ich (im Konkubinat lebend, nicht eingetragen)haben zusammen eine Wohnung gekauft. Ich habe Eigenmittel von CHF 225’000 (4/5) gebracht (Säule 3a, Ersparnisse, 30’000 Tsd Pensionskasse), den Rest meine Partnerin. Dadurch wird durch die finanzierende Bank neu die Säule 3a verpfändet. Was passiert mit dieser Säule 3a meiner Partnerin, falls es zu einer Trennung kommt und die Wohnung an mich komplett überschrieben oder verkauft werden müsste?
Guten Tag Markus
Das Geld aus der Säule 3a gehört ja Ihrer Partnerin. Bei einer Trennung müsste also die Verpfändung aufgelöst werden. Entweder durch Verkauf der Wohnung oder indem Sie der Bank eigenes Kapital zur Verfügung stellen.
Wir haben ein Haus gefunden das wir kaufen möchten. Preis ca. 630 000.- Die jetzigen Besitzer haben 3 Hypotheken total ca. 330 000.- Fr. auf dem Haus. Unsere Frage, müssen wir alle 3 Hypotheken übernehmen? Wie funktioniert so was? 10% würde wir aus der Pensionkasse beziehen und 10% haben wir in Bar.
Und noch was, dürfen wir eine Immobilien im Ausland kaufen mit der Säle 3a?
Guten Tag Ikka
Nein, die Hypotheken müssen Sie nicht übernehmen. Sie zahlen dem Besitzer 630k und er bezahlt damit die Hypothek von 330k, womit ihm 300k in Bar verbleiben.
Es kann aber sein, dass der jetzige Besitzer langjährige Festhypotheken abgeschlossen hat und der frühzeitige Ausstieg sehr teuer wird. Somit könnte er verlangen, dass Sie die Hypotheken (mit den zu hohen Zinsen) mit übernehmen sollen und er sonst das Haus jemandem anderen verkauft – falls er jemanden findet. Sie sehen – das Ganze ist Verhandlungssache. Wenn die 630k ein fairer Preis sind und Sie die Hypotheken übernehmen sollen, dann sollten Sie ausrechnen, wie viel Zins Sie in den nächsten Jahren zu viel bezahlen werden. Um diesen Betrag – vielleicht noch abzüglich 20-30% wegen des Steuereffekts – sollte der Kaufpreis tiefer ausfallen, immer vorausgesetzt, dass der Verkäufer da mitmacht.
Sie können sowohl mit der Pensionskasse als auch mit der Säule 3a eine Immobilie im Ausland erwerben. Aber in beiden Fällen gilt: Das Haus oder die Wohnung muss selbst bewohnt sein. Es ist also nicht möglich, jetzt ein Haus in der Schweiz und gleichzeitig eine Immobilie im Ausland mit Vorsorgegeldern zu erwerben.
Bezieht sich der Mindestbeitrag von 20.000 CHF für den Erwerb von Wohneigentum auf das gesamte Kapital in der Pensionskasse oder nur auf den obligatorischen Teil. Der obligatorische Teil meiner Pensionskasse liegt unterhalb von 20.000,- CHF und würde gerne soviel wie möglich aus der Pensionskasse mit nach Deutschland nehmen, um dort ein Haus zu bauen, also nicht nur den überobligatorischen Teil von grob 10.000,- CHF.(ich war insgesamt 2 Jahre in der Schweiz beschäftigt)
Guten Tag Francois
Der genannte Mindestbetrag bezieht sich auf das gesamte für die Wohneigentumsförderung (WEF) beziehbare Kapital. Bei der WEF gibt es keine Unterscheidung zwischen obligatorischem und überobligatorischem Guthaben. Den genauen verfügbaren Betrag zum Jahresanfang können Sie dem Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse entnehmen, den Sie im Januar erhalten haben sollten.
Ich bin vierzig Jahre alt, berufstätig und alleinerziehend. Gerne möchte ich mir eine kleine Wohnung kaufen für mich und mein schulpflichtiges Kind. Für eine kleine Wohnung hätte ich über 50% EK gespart, mit der Pensionskasse könnte ich sogar 100% des Kaufpreises bewältigen. Wäre das sinnvoll in meiner Situation? Mir sind eben Schulden ein Greuel. Wäre das theoretisch machbar und / oder überhaupt sinnvoll (Rückzahlung, Steuern etc..).
Guten Tag Daniela
Theoretisch ist es bei Ihrer finanziellen Situation machbar, vermutlich aber nicht sinnvoll.
Eigenkapital: Wenn Sie Ihr Geld auf einem Sparkonto liegen haben, dann ist es sinnvoll, einen grösseren Teil davon für den Kauf zu verwenden. Nicht nur weil Sie dadurch „gefühlt“ weniger Schulden haben, sondern weil die Hypothekarzinsen höher sind als die Zinserträge auf Sparkonten. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Rechnung aber die gesamten Kosten des Kaufs (inkl. Steuern, Gebühren und anstehenden Renovationen). Und setzen Sie nicht Ihr ganzes Erspartes ein, behalten Sie mehrere zehntausend Franken als liquide Reserve für Unvorhergesehenes.
Pensionskasse: Klären Sie ab, wie die Leistungen sinken, wenn Sie das gesamte Kapital beziehen. Hat ein Kapitalbezug keinen Einfluss auf die Leistungen für Hinterbliebene sowie die Versicherungsleistungen, dann spricht das zwar für einen Bezug. Aber bei einer Verpfändung könnten Sie mit freiwilligen Einkäufen weiterhin Steuern sparen (sinnvoll wenn Sie die Säule 3a bereits voll ausschöpfen und zusätzlich sparen können). Und momentan wird – zumindest der obligatorische Teil des Vorsorgeguthabens – besser verzinst als kurzfristige Hypotheken nach Steuern kosten. Das sollten Sie mit der PK oder Ihrer Bank mit Ihren Zahlen durchrechnen. Beachten Sie hierbei, dass die Bank nicht ganz unabhängig sein wird (sie hat ein Interesse daran, dass Sie eine möglichst hohe Hypothek aufnehmen).
Mein Partner (Kubaner, lebhaft in der Schweiz) und ich möchten in Kuba eine Wohnung kaufen. Wir haben 50’000 Vorerbe von meiner Mutter erhalten. Leider will uns keine Bank die restlichen 110’000 geben, da keine Sicherheit für sie besteht betreffend Zugriff auf die Immobilie. Meine PK ist bei 90k. Nun meine Frage, gibt es eine Möglichkeit Geld daraus zu beziehen? Wir werden in Zukunft weiterhin hier in der Schweiz wohnen.
Guten Tag Andrea
Es ist nicht möglich, eine Ferienwohnung mit Geld aus der Pensionskasse zu finanzieren. Möglicherweise finden Sie in Kuba eine Bank, welche die Wohnung finanziert.
Wir (meine Partnerin und ich, noch nicht verheiratet aber gemeinsames Kind) spielen mit dem Gedanken nach Frankreich zu ziehen. Wir sind beides Deutsche, und bleiben weiterhin in der Schweiz berufstätig zu 100%. Jetzt wollen wir einige Informationen sammeln um unsere Zukunft mit einem Haus in Frankreich (Grenznähe) zu verwirklichen.
1. können wir für den Hauskauf in Frankreich unsere Pensionskassen beleihen / verpfänden ?
2. was wäre dann besser , Pensionskasse beleihen oder nur mit der Bank die komplette Finanzierung gestalten?
3. oder schlagen Sie vor evtl. zuerst einmal ein paar Jahre ein Haus zu mieten und dann zum Mietkauf über zu gehen? Da wir momentan aus Eigenleistung nicht über die Mittel (20%) verfügen.
Guten Tag Mario
Ja, die Pensionskasse kann für Wohneigentum verwendet werden. Es spielt keine Rolle, ob dieses in der Schweiz oder im Ausland steht.
Bei Ihnen kommt darauf an, wo Sie die Immobilie finanzieren.
Eine Hypothek von einer Schweizer Bank zu erhalten ist schwierig, weil diese idR nur Objekte im Inland finanzieren. Allenfalls finden Sie eine Bank, die eine Ausnahme macht, weil Sie in der Schweiz arbeiten und das Objekt in Grenznähe ist. In diesem Fall müssten Sie aber die Kriterien zu Eigenkapital (20%) sowie Tragbarkeit (kalkulatorische Kosten unter 33%-35% des Bruttoeinkommens) erfüllen.
Bei einer Hypothek durch eine Bank in Frankreich müssten Sie sich dort zu den Kriterien informieren. Dabei dürfe es schwierig sein, die Pensionskasse nur zu verpfänden.
Ob eine Verpfändung oder ein Bezug der Pensionskasse sinnvoller ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Ausführliche Hinweise haben wir im Artikel gegeben.
Ich werde nach jetzt nach dem ich zwei Jahre in der Schweiz gearbeitet habe, wieder nach Deutschland zurück kehren. Nun möchte ich in Deutschland ein Haus kaufen. Kann ich meine eingezahlten Beiträge zur PK auch mit verwenden für den Erwerb der Immobilie? Kann ich mir diese Auszahlen lassen oder besteht eine andere Möglichkeit darauf zurück zu greifen?
Guten Tag Diederling
Es spielt keine Rolle, wo die Immobilie steht. Eine Auszahlung klappt sicher; ob Ihre Bank eine Verpfändung der Pensionskasse als Sicherheit akzeptiert, müssen Sie bei der entsprechenden Bank in Deutschland abklären. In der Schweiz ist eine Verpfändung von Vorsorgegeldern kein Problem.
Wir kaufen jetzt eine Wohnung und verwenden dafür die PK meiner Frau. Meine PK bleibt für den Erwerb bestehen. Nebst 3a wolle wir auch meine PK zur indirekten Amortisation nutzen. Einzahlungen auf die PK meiner Frau sind dann ja bis zum zuvor bezogenen Betrag nicht steuerlich abziehbar. Kann ich Einzahlungen in meine PK auch weiterhin von den Steuern abziehen obwohl zuvor von der PK meiner Frau ein Bezug erfolgt ist?
Guten Tag Beat
Ja das geht, weil die Vorbezüge pro Vorsorgeverhältnis und nicht pro Familie gelten.
Wir möchten gerne ein Haus bauen. Die flüssigen 10% Eigenkapital sind etwas knapp bei uns. Es würden ca 20000,- fehlen. Wir bekommen allerdings das Grundstück (als Erbvorbezug) von seinen Eltern. Dieses können wir als Eigenkapital verwenden haben wir uns sagen lassen. Wie wird dieses angerechnet. Es hat ca 100000,- Wert. Reicht das dann für unseren Traum?
Auch liegen in einem Fond, welcher 2016 wieder geöffnet wird, noch 10000,-. Kann man dieses Geld auch verpfänden?
Guten Tag Estefania
Ja, es reicht. Das Grundstück können Sie sich zum Marktwert als Eigenkapital anrechnen lassen, womit Sie mehr als ausreichend Eigenkapital haben werden. Mit dieser Ausgangslage wird es nicht notwendig sein, noch den Fonds als Sicherheit zu verwenden. Dies wäre theoretisch möglich, wobei dieser nur zu einem Teil (z.B. 50%) angerechnet werden würde.
Ich kaufe bald eine Eigentumswohnung und wahrscheinlich werde ich dafür einen Teil meiner PK an die Bank verpfänden statt einen Vorbezug vorzunehmen. Meine Frage: Man kann ja nur einen Vorbezug haben wenn man die Immobilie selbst bewohnt, würde ich also eines Tages die Wohnung weitervermieten, müsste ich den Vorbezug zurückzahlen. Wie sieht es aber aus, wenn der Betrag nur verpfändet wurde?
Guten Tag Concetta
Auch eine Verpfändung der Pensionskasse ist nur bei selbst bewohntem Wohneigentum möglich.
Guten Tag, wir haben ein Problem. Zur Finanzierung des Eigenheims haben wir Geld aus der Pensionskasse bezogen. Die Tragbarkeit war damals beim Kauf an der oberen Grenze. Mein Mann hat vor einem Jahr die Stelle verloren und wir hatten Probleme, die hohen Kosten zu tragen. Das Haus wurde zum Verkauf ausgeschrieben aber wir haben keinen Käufer gefunden. Mittlerweile hat er wieder eine (schlechter bezahlte) Stelle aber nun hatte ich einen Unfall und kann nicht mehr in meinem Beruf arbeiten. Wir haben das Haus vermietet und sind in eine 2-Zimmerwohnung gezogen, das Geld reicht nun so knapp aber die PK will jetzt den Vorbezug zurück.
Guten Tag Melanie
Geld aus der zweiten Säule kann nur für selbst bewohntes Wohneigentum genutzt werden. Ihre PK darf also das Geld zurückverlangen.
Sie müssen sich jetzt entscheiden, wie viele Opfer Ihnen das eigene Haus wert ist. Entweder Sie ziehen wieder ein und versuchen, das Haushaltseinkommen zu erhöhen (besserer Lohn/neue Stelle beim Mann, Stelle für Sie). Oder Sie wählen das Ende mit Schrecken und verkaufen das Haus. Sie haben noch „Glück im Unglück“, weil jetzt die Zinsen so tief sind und die Hauspreise in den letzten zehn Jahren stark gestiegen sind, sodass euch aus einem Verkauf kein Verlust entstehen sollte.
Ich habe vor über zehn Jahren einen WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse gemacht und bin immer davon ausgegangen, dass ich diesen mit der Säule 3a zurückzahlen kann.
Jetzt wäre ich so weit, dass ich den Betrag zurückzahlen könnte, jedoch macht jetzt meine PK nicht mit, da es seit 2007 im Kreissschreiben Nr. 17, 2.2.c) einen Passus gibt, an dem darauf hingewiesen wird, dass das nicht möglich ist (“Eine Rückzahlung des Vorbezuges für Wohneigentumsförderung ist nicht möglich mit Mitteln,die bereits für die Vorsorge gebunden…”).
Gibt es da wirklich keine Möglichkeit mehr? Gibt es keine Übergangsbestimmung?
Guten Tag Yvonne
Wir können Ihnen leider auch nicht mehr sagen, als was im von Ihnen erwähnten Kreisschreiben steht. Unklar ist, warum diese Regelung gilt, denn ein Transfer von der 3. in die 2. Säule wäre ja steuerneutral, wenn es in einem solchen Fall keine Rückzahlung der Quellensteuer gäbe.
Eine Möglichkeit ist sonst, bis zu Ihrem 59. Geburtstag zu warten, dann das 3a-Konto normal aufzulösen und das Geld danach in die Pensionskasse einzuzahlen.
Nach meiner Scheidung bin ich zurück ins Elsass. Ich arbeite nun als Grenzgänger. Ich war 28 Jahre mit einem Schweizer verheiratet. Habe deswegen beide Nationalitäten. Ich möchte von meiner erhaltene Pension dass ich von meiner Scheidung zugesprochen wurde, ein Haus auf Korsika erwerben und mich dort niederlassen. Ich habe verschiedene Informationen über die Auszahlung erhalten, bin aber sehr unsicher. Ist die ganze Summe zur meiner Verfügung oder bekomme ich nur ein Teil ausbezahlt? Wie ist Eure Meinung?
Guten Tag Astride
Es kommt darauf an, wie alt Sie sind.
Wenn Sie jünger als 59 sind, dann gilt als was oben im Artikel unter „Höhe des Betrags beim Bezug“ steht.
Wenn Sie 59 oder älter sind, dann können Sie Ihre Stelle kündigen, das Geld auf ein Freizügigkeitskonto überweisen lassen und sich dann den ganzen Betrag auszahlen lassen. Dies vorausgesetzt, die Pensionskasse betrachtet Sie noch nicht als „Vorsorgefall“. Dies wäre der Fall, wenn Sie kurz vor der Pensionierung stehen. In so einem Fall müssten Sie rechtzeitig verlangen, dass Ihr Geld als Kapital und nicht als Rente ausbezahlt wird. Hier gilt allerdings die Einschränkung, nicht alle Pensionskasse das gesamte Altersguthaben als Kapital auszahlen (mindestens 25% sind gesetzlich vorgeschrieben). Im Zweifelsfalle können Sie bei Ihrer Pensionskasse nachfragen.
Hallo, eine komplizierte Frage: Ich bin Grenzgänger und habe für unser Eigenheim bereits vor 10 Jahren Geld von der PK bezogen. Nun bin ich geschieden und plane das jetzige Haus zu verkaufen, leider mit Verlust!
Ich möchte mir aber wieder ein neues Eigenheim kaufen, nun meine Frage, kann ich auch für das neue Eigenheim Geld aus der PK beziehen? Oder ist das einmalig?
Guten Tag Thomas
Nein, das ist nicht einmalig. Ein Vorbezug kann alle fünf Jahre getätigt werden. Mit der Pensionskasse kann jeweils nur ein Objekt (das selbst bewohnte) finanziert werden. Sprechen Sie mit Ihrer Pensionskasse bezüglich des Vorgehens für den Zeitraum zwischen Verkauf des alten und Erwerb des neuen Objekts.
Wir wohnen in einer nicht mit einer Hypothek belasteten Liegenschaft und planen eine Investition (nicht in die Liegenschaft!) Nun ist die Idee aufgekommen, einen Teil dieser Investition über 2. Säule Gelder zu finanzieren indem wir eine Hypothek mit einer sehr kurzen Laufzeit aufnehmen und sie sogleich wieder mittels 2. Säulebezug amortisieren. Geht das? Gibt es wichtige Punkte bezügllich Gespräche mit Pensionskasse, Hypothekarbank oder Steuerbehörden zu beachten?
Guten Tag Matti
Bezüglich Ihrer Frage können wir Ihnen leider nicht direkt weiterhelfen. Vielleicht kann Ihnen ein erfahrener Treuhänder/Steuerberater weiterhelfen, aber eine absolute Garantie für den reibungslosen Ablauf wird Ihnen niemand geben können.
Was sicher geht ist, eine Hypothek aufzunehmen und das Geld für die Investition zu verwenden, wenn Sie die Kriterien zur Tragbarkeit erfüllen und die Belehnung der Liegenschaft dann nicht zu hoch ist. Bei den aktuell tiefen Hypozinsen würde eine Rückzahlung via Pensionskasse je nachdem finanziell gar keinen Sinn machen.
Seien Sie vorsichtig mit der „Investition“, bei der es sich offenbar um einen grösseren Geldbetrag handelt. Holen Sie sich eine unabhängige Zweitmeinung dazu ein und lassen Sie sich beraten, wie Sie die Risiken für Ihr Privatvermögen gering halten können. Wir raten davon ab, Vorsorgegelder in riskante Geschäfte zu „investieren“.
Mein Lebensgefährte (österreichischer Staatsbürger) möchte noch ein Jahr in der Schweiz arbeiten und dann nach Österreich zurückkehren. Insgesamt war er dann für 5 Jahre in der Schweiz berufstätig und hat dort als Wochenaufenthalter gewohnt. In diesen 5 Jahren hat er in Österreich zur eigenen Benützung ein Haus gebaut und dieses teilweise mit einem Darlehen einer Österreichischen Bank finanziert. Nun möchte er mit der Heimkehr nach Österreich gerne das Vorsorgeguthaben der Pensionskasse ausbezahlt bekommen bzw. damit das österreichische Darlehen tilgen, welches für den Hausbau aufgenommen wurde.
Wie stehen seine Chancen das Geld der Pensionskasse zur Kredittilgung ausbezahlt zu bekommen?
Guten Tag Anna
Selbst bewohntes Wohneigentum kann mit Geld aus der Pensionskasse finanziert werden. Auch Hypothekendarlehen können damit zurückgezahlt werden. Es spielt keine Rolle, wo das Objekt steht, es muss aber selbst bewohnt sein. Am besten wendet sich Ihr Lebensgefährte an seine Pensionskasse und fragt dort an, welche Dokumente diese von ihm benötigt, dann wird das funktionieren.
Mein Lebenspartner und ich beabsichtigen die Wohnung, in der wir schon seit 14 Jahren leben, zu kaufen. Das benötigte Eigenkapital von 124’000 CHF fürden wir gerne wie folgt zusammensetzten:
– 62’000 Vorbezug aus meiner PK
– 45’000 Vorbezug überobligatorischer Teil der PK meines Partners und den Rest aus Barreserven.
Theoretisch wären die ganzen 124’000 und mehr, in bar verfügbar, aber wir möchten uns die Option offenhalten zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Haus zu bauen und deshalb so wenig wie möglich von den angesparten Barreserven brauchen.
Kann mein Lebenspartner den überobligatorischen Teil einfach so, ohne Angaben beziehen und diese dann als Barmittel für das Eigenkapital verwenden?
Guten Tag Igor
Wie oben erwähnt müssen Sie mindestens 10% echtes Eigenkapital vorweisen, das nicht aus der Pensionskasse stammt. Es spielt keine Rolle, dass es sich dabei um überobligatorisches Guthaben handelt. Bei einer Wohnung mit Kaufpreis 620’000 wären das also 62’000 Franken.
Bei der Pensionskasse muss man schon sehr genau angeben, warum man das Geld benötigt. Aus Sicherheitsgründen wird dieses Geld dann bei der Auszahlung idR auf ein Sperrkonto oder direkt an die Bank überwiesen. Wie viel des Geldes aus dem überobligatorischen Teil stammt, legt die PK fest.
Sie müssen also 10% des Kaufpreises aus ihren Barreserven finanzieren.
Ich möchte eine Einzelunternehmung gründen (Online-Versand). Dabei werde ich meine 100%-Stelle in der jetzigen Firma nicht aufgeben. Eventuell beabsichtige ich ab die Stelle auf 50% zu reduzieren – je nach Verlauf.
Soweit ich weiss, kann ich bei einer Existenzgründung einer Einzelfirma mir die Pensionskasse auszahlen lassen.
Doch was passiert mit meiner jetzigen Tätigkeit. Kann bzw. darf sie weiterhin in die Pensionskasse einzahlen (von 0 CHF beginnend nach Auszahlung)?
Ich sollte noch erwähnen, dass ich das ausbezahlte Geld für eine Eigentumswohnung verwenden möchte. Geht das? Oder darf das Geld nur für die Existenzgründung verwendet werden?
Hallo Tai
Nein es ist umgekehrt: Sie können Geld aus der Pensionskasse für die Finanzierung der Eigentumswohnung verwenden, nicht aber für die Selbständigkeit. Wenn Sie die Selbständigkeit als Auszahlungsgrund angeben wollen, dann dürfen Sie nicht mehr BVG-versichert (Lohngrenze Franken 21’060) sein.
Wenn Sie das Geld beziehen und Ihre Pensionskasse ganz „leeren“, dann werden Ihnen weiterhin die BVG-Beiträge vom Lohn abgezogen und Sie „füllen“ damit die PK wieder. Mit freiwilligen Einzahlungen können Sie die Lücke schliessen, die Ihnen entstanden ist, allerdings erhalten Sie auf den Beiträgen bis hin zur Auszahlungssumme nur die bei der Auszahlung erhobene Steuer zurück.
Ich habe Interesse an einer Eigentumswohnung im Wert von 677’000 Fr. Da ich mir die Wohnung nicht leisten kann würde meine Mutter gerne aus Ihrer PK einen Beitrag zahlen vor dem 50 Lebensjahr. Wie funktioniert das ganze?
20% Anzahlung sind obligatorisch, davon kann Sie 10% von der PK entnehmen wie sieht es mit den restlichen 10% aus kann mein Vater von seiner PK auch etwas entnehmen?
Und kann Sie mir die Wohnung gleichzeitig überschreiben oder muss ich da ein paar Jahre warten?
Guten Tag Marco
Vielfach werden erwachsene Kinder von ihren Eltern unterstützt, weil sie noch zu wenig Eigenkapital haben. Dies kann z.B. mit einer Schenkung oder einem zinslosen Darlehen geschehen. Das ist machbar wenn die Eltern viel gespart oder geerbt haben. Was nicht sein sollte ist, dass die Eltern ihre Altersvorsorge für die erwachsenen Kinder aufs Spiel setzen.
Zu Ihrem konkreten Fall: Wie oben beschrieben müsste die Eigentumswohnung selbst bewohnt werden, um Geld aus der Pensionskasse zu beziehen. Ihre Elten müssten also die Wohnung selbst kaufen und dort einziehen. Zudem müssen sie mindestens 10% echtes Eigenkapital haben, also Geld, das nicht aus der PK stammt, siehe „Finanzierung des Eigenheims„.
Danke für die schnelle Anworten.
Ich hab die Freizügigkeitsstiftung angerufen. Die haben mir erklärt dass ich keine vorzeitige Auszahlung bekommen kann, da der Richter die Hohe der Aufteilung entscheidet. Das heisst dass ich nicht zwingend die Hälfte erhalte…
Kann mein Mann mir trotzdem einen „Vorschuss“ ausbezahlen?
Guten Tag Astride
Für die Pensionskasse gibt es nur den Status „verheiratet“ oder „alleinstehend“. Wenn Sie verheiratet sind, benötigen Sie die Unterschrift Ihres Ehepartners, sonst können Sie sich das Geld nicht auszahlen lassen. Wenn Ihr Mann hier verhandlungsbereit ist, dann können Sie das direkt mit ihm vereinbaren. Lassen Sie sich durch eine Fachperson beraten.
Ich bin in Trennung und seither wohne ich in Frankreich. Demnächst werden wir die Scheidung einreichen. Ich bin dabei ein Haus in Korsika zu erwerben. habe auch schon ein Kaufvertrag unterschrieben. Ich bin sehr unsicher ob ich mindestens ein Teil der 2. Säule ausbezahlen bekomme.
1. Wenn es um 100.000SFr geht wieviel würden ausbezahlt werden?
2.Kann die Auszahlung auch für Renovationsarbeiten benutzt werden?
3.Wie lange dauert es bist die Auszahlung folgt?
4. Mit wieviel Quellensteuern muss ich in BL rechnen?
Guten Tag Astride
Sie benötigen die Unterschrift Ihres Mannes, wenn Sie das Geld vor der Scheidung beziehen wollen. Wenn Sie das Geld vorher benötigen, müssten sie beide abschätzen, wie viel des Betrages Ihnen zusteht.
Die Pensionskasse kann auch für Renovationsarbeiten genutzt werden.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Pensionskasse betreffend Auszahlungsfrist und den benötigten Dokumenten. Im Idealfall kann dies in wenigen Wochen abgewickelt werden.
Die Quellensteuern im Kanton Basel-Landschaft für CHF 100’000 betragen rund 4’000 Franken. Klären Sie in Frankreich ab, ob dort auch noch eine Steuerpflicht besteht.
Ich möchte ein Einfamilienhaus in Deutschland kaufen, welche ich derzeit auch als alleinigen Wohnsitz bewohne und auch künftig als Eigennutzung verwenden möchte.
Jetzt wollte ich einen Termin bei der ZKB bzgl. Finanzierung machen. Folgende Nachricht habe ich erhalten:
„Der Zürcher Kantonalbank ist es leider gesetzlich generell nicht erlaubt Finanzierungen im Ausland bzw. ausserhalb der Schweizer Landesgrenze zu tätigen, auch wenn die Liegenschaft selbstbewohnt wird. Ich bedaure, Ihnen da keinen besseren Bescheid geben zu können. Falls mein Wissensstand noch aktuell ist, tätigt die LBBW Schweiz AG allenfalls solche Finanzierungen.“
Jetzt bin ich verwirrt. Gilt die Gesetzlage generall oder nur für die ZKB? Finde ich keine Bank bei der ich eine Finanzierung anstreben kann?
Was ist wenn ich später aus der Wohnung z.b. wieder in die Schweiz ziehe. Muss ich die ganzen 20% wieder in die Pensionskasse einzahlen? Gilt auch das gleiche, wenn ich ein Teil der Wohnung vermiete. Sprich: anteilig einen Teil in die PK zurückzahlen muss?
Guten Tag Tai
Schweizer Banken finanzieren in der Regel keine Immobilien im Ausland. Allenfalls finden Sie ein Institut, das bereit ist, ein Objekt nahe der Grenze zu finanzieren, aber wir können Ihnen keinen Tipp hierzu geben.
Allerdings können Sie die Pensionskasse trotzdem beziehen, auch wenn die Finanzierung über eine ausländische Bank läuft und das EFH im Ausland steht.
Wenn man das Objekt nicht mehr selbst bewohnt, muss man im Prinzip das bezogene Guthaben komplett wieder zurückzahlen.
Nur noch eine kleine Frage. Wenn ich nach der Kündigung eine Auszahlung verlange, bekomme ich nur den überobligatorischen Teil oder kann ich die Summe den Vorbezug für Wohneigentum verlangen.
Für die Finanzierung von Wohneigentum können Sie die gesamte Summe einsetzen.
Ich möchte nach Österreich zurück und einen Vorbezug für Wohneigentum bei meiner Pensionskasse beantragen. Die Antwort von der BVK Zürich lautet:Einen WEF-Vorbezug für Österreich ist nur möglich, wenn Sie weiterhin bei einem uns angeschlossen Arbeitgeber arbeiten. Ebenso gilt dabei zu beachten, dass das Wohneigentum selbstgenutzt werden muss (Grenzgänger). Ist das korrekt?
Guten Tag Sieglinde
Für einen Vorbezug gelten dieselben Regeln, egal ob sich das Wohneigentum in der Schweiz oder im Ausland befindet. Das mit dem selbstgenutzen Wohneigentum ist also korrekt, aber ja auch kein Problem wenn Sie dann zurückkehren.
Sollten Sie zuerst Ihre Stelle aufgeben und erst anschliessend ein Haus oder eine Wohnung kaufen wollen, ist das kein Problem. Lassen Sie einfach von Ihrer jetzigen Pensionskasse das Geld zuerst auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank Ihrer Wahl überweisen, und beantragen Sie dann bei der dortigen Freizügigkeitsstiftung die Auszahlung.
Die Mietpreise sind insbesondere für junge Leute doch ein grosser Budgetpunkt.
Nun ist in der Familie der Gedanke aufgekommen, dass eine Wohnung dazu gekauft werden soll. Die Eltern sind bereits Eigentümer eines Hauses in welchem sie auch Leben. Nun sollte eine zusätzlich Wohnung gekauft werden, welche an die Kinder vermietet werden sollte. Nun ist aber nicht genügend Eigenmittel vorhanden und die 2. Säule ist ja für nicht eigene Wohnzwecke nicht zu beziehen/verpfänden.
Gibt es hier eine Möglichkeit über die bestehende Hypothek vom ersten Haus eine zweite Wohnung/Haus zu erwerben ohne grosse Eigenmittel. Kann die Pensionskasse hier hilfreich sein?
Guten Tag Tom
Es gibt die Möglichkeit, dass die Eltern die Hypothek auf ihrem Haus erhöhen resp. die Hypothek mit einem Pensionkassen-Bezug gleich belassen und damit die Wohnung finanzieren können, welche an die Kinder günstig vermietet werden könnte. Dieses Vorgehen sollte mit der Bank besprochen werden.
Ob es der optimale Weg ist, als Eltern ihre Kinder finanziell zu unterstützen, wagen wir aber zu bezweifeln. Einfacher wäre es, wenn die Eltern den Kindern ein zinsloses Darlehen über die Laufzeit der Hypothek geben – dieses wird von den Banken als Eigenkapital angerechnet. So könnten die Kinder die Wohnung selbst erwerben. Oder die Eltern zahlen direkt jeden Monat ein paar hundert Franken an die Kinder, was die Komplexität des Ganzen deutlich senkt.
Wir würden gerne wissen, welches die günstigste Variante ist, um die Genossenschaftsanteile in Höhe von 24000 CHF aufzubringen.
Wir beide haben jeder ca. 5000 CHF auf dem 3a Konto angespart.
Ich könnte, da ich 50 Jahre alt bin, ca. 40000 CHF Vorbezug aus der Pensionskasse
haben, meine Partnerin ca. 10000 CHF.
Wir beabsichtigen den Vorbezug möglichst schnell wieder ausgleichen zu können,
vorausgesetzt dass es für uns denn auch günstiger wäre.
Welche Variante, 3a + PK, nur PK, oder PK +/- 3a nur von mir… macht, auch steuerlich betrachtet, am meisten Sinn?
Guten Tag Arnd
Die Steuern bei solchen Beträgen sind gering und werden vermutlich um die 5% oder weniger betragen. Wenn „Ihre Partnerin“ Ihre Ehefrau ist, dann spielt es idR keine Rolle, wer die Bezüge tätigt, da diese bei der Steuerberechnung zusammengezählt werden. Es spielt auch keine Rolle, ob der Bezug aus der 2. oder 3. Säule kommt, die Steuern sind dieselben.
Weil Vorbezüge aus der Pensionskasse (nicht aber in der Säule 3a) zuerst zurückgezahlt werden müssen (gegen Rückerstattung der Steuern), bevor man bei der Einzahlung Steuern sparen kann, und weil sie offenbar nicht grössere Beträge sparen können, scheint es günstiger zu sein, die 3a-Konten aufzulösen und fehlenden 14’000 Franken aus der Pensionskasse zu nehmen. So wären dann allenfalls auch die Versicherungsleistungen der PK weniger reduziert.
Weil Sie schon 50 Jahre alt sind wäre es generell an der Zeit, die „Sparschraube“ etwas anzuziehen und zu versuchen, mehr Geld fürs Alter und Unvorhergesehenes zur Seite zu legen.
Auch bei mir steht in Kürze die Rückkehr aus der Schweiz nach Deutschland an und ich überlege, in Deutschland ein Haus zu kaufen. Dazu würde ich auch gerne die PK-Gelder einsetzen. Meine PK sagte mir, der überobligatorische Teil werde auf mein Privatkonto verschoben, abzüglich Quellensteuer, und sei dann frei für mich verfügbar. Der obligatorische Teil jedoch könne nicht für den Hauskauf verwendet werden und müsse bis zum 60. Lebensjahr auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz verbleiben. Ist das so richtig?
Ist zu erwarten, dass auch der deutsche Fiskus nochmals besteuert, wenn das Geld aus CH nach D fliesst? Wenn ja, dann vermutlich zum Maximalsteuersatz, oder?
Und stimmt es auch, dass man sich zuerst in der Schweiz abmelden muss, um das PK-Geld zu bekommen? Wie funktioniert das praktisch, wenn z.B. das Haus noch gar nicht fertiggestellt ist?
Hallo Nicole
Sie können das gesamte PK-Guthaben für selbst bewohntes Wohneigentum einsetzen, also auch den obligatorischen Teil. Es spielt keine Rolle wo die Immobilie steht, sie muss aber selbst bewohnt werden. Wenn das Hausbau-Projekt noch nicht konkret ist, dann lassen Sie das Geld aus der Pensionskasse auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Wenn das Projekt konkret ist, verlangen Sie die Auszahlung von der Freizügigkeitsstiftung. Welche Dokumente diese benötigt, erfahren Sie dort. Es geht schlussendlich einfach darum, dass Sie nachweisen können, dass das Geld wirklich in Ihr Wohneigentum fliessen wird. Zu den Steuern in Deutschland können wir Ihnen leider keine kompetente Auskunft geben.
Als wir noch im Angestelltenverhältnis waren, haben wir unser PK-Geld in unser Haus gesteckt.Inzwischen sind wir Selbständig und möchten unser Haus verkaufen.
Muss das PK-Geld wieder neu einbezahlt werden oder steht es uns zu Verfügung, weil ja Selbständig?
Und wie verhält es sich mit der Gewinnsteuer? Ist die auch auf das PK-Geld zu bezahlen oder nur auf den eventuellen Mehrbetrag?
Guten Tag Ingrid
Das bezogene Kapital aus der Pensionskasse müssen sie wieder in die zweite Säule einbringen, also entweder in die Pensionskasse oder – falls sie keiner angeschlossen sind – auf ein Freizügigkeitskonto. Allenfalls ist dann ein Bezug möglich, wenn sie die Voraussetzungen für die Selbständigkeit erfüllen.
Die Grundstückgewinnsteuer ist unabhängig davon, wie die Immobilie finanziert wurde. Sie bestimmt sich in erster Linie aus der Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis sowie der Anzahl Jahre, die sie in der Immobilie gewohnt haben.
Wir haben vor 12 Jahren gemeinsam ein Haus gekauft. Unter anderem haben wir sowohl Pensionskasse meines Mannes und meine PK vorbezogen um das Haus zu kaufen.
Wenn wir uns jetzt scheiden lassen würden und das Haus verkauft wird, muss der PK-Betrag dann zurück zur Pensionskasse oder ist das unser Geld. Wir haben ja alles bereits versteuert bei Bezug.
Guten Tag Bea
Das Geld muss wieder in die Pensionskasse eingezahlt werden. Sie können aber die damals bezahlten Steuern (ohne Zinsen) zurückfordern.
Ich beabsichtige als Sicherheit fur mich eine Wohnung für 180000 zu kaufen. Ich möchte die Liegenschaft für mich nutzen, dh nicht vermieten. Die Wohnung befindet sich im gleichen Kanton wo ich lebe. Was hat das steuerlich für Auswirkungen? Wieviel Eigenkapital soll ich einbringen?
Guten Tag Nicole
Ja klar hat das steuerliche Auswirkungen. Sie werden vermutlich in einer anderen Gemeinde wohnen, und somit einen anderen Steuersatz haben. Sie müssen den Eigenmietwert als Einkommen versteuern, können aber Schuldzinsen und weitere Kosten abziehen. Ausserdem wird die Auszahlung aus der Pensionskasse zu einem (tiefen) Satz besteuert.
Dass Sie die Wohnung als „Sicherheit“ für sich kaufen wollen, spricht dafür, einen grossen Anteil (oder alles) selbst ohne Hypothek zu finanzieren. Finanziell ist es meist auch sinnvoll, ohne Schulden zu leben: Wenn Sie momentan viel Bargeld auf dem Sparkonto haben, und dieses zum Kauf der Wohnung nutzen würden, dann sparen Sie so viel Geld. Die Zinsen für eine Hypothek sind deutlich höher als was Sie für eine risikolose Anlage erhalten. Etwas anders ist es, wenn Sie das Geld aus der Pensionskasse beziehen würden. Im obligatorischen Teil liegt der Zins dieses Jahr bei steuerfreien 1.5%, und u.U. sind die Versicherungsleistungen besser bei mehr Kapital in der PK. Hier ist ggf. eine Verpfändung besser.
Wir interessieren uns für einen Kauf eines Eigenheim (EFH) im Wert von CHF 400’000. Dabei sind 20% Eigenkapital zu leisten. Also CHF 80’000.
Da wir nicht verheiratet sind, muss es beim Kauf des Objekts eine 50:50 Vereinbarung zwischen mir und meiner Partnerin geben. Ist es bei der Finanzierung somit möglich, dass ich CHF 40’000 aus der PK nehme und meine Partnerin ebenfalls CHF 40’000 aus ihrer PK da es eine 50:50 Vereinbarung ist? Somit hätte man zusammen die 20% Eigenleistung (80’000).
Guten Tag Martin
Ja das ist möglich, allerdings müssen sie beide trotzdem mindestens 10% (also 40’000 Franken) Eigenmittel aufwenden, die nicht aus der Pensionskasse stammen. Von wem das Geld stammt, spielt keine Rolle.
Ich würde gerne mal Wissen ob man die PK auch für eine Renditeobjekt beziehen kann?
Ich meine damit Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen ohne das man darin wohnen muss.
Guten Tag Marco
Nein, das ist nicht möglich. Wenn Sie aber eine der vier Wohnungen selbst bewohnen würden, dann könnten Sie bis zu deren Wert Geld aus der Pensionskasse beziehen.
Meine Frau und ich würden gerne ein Haus kaufen und haben auch schon eines in Aussicht. Die 20% Eigenmittel sind gewährleistet. Nun bin ich aber Alleinverdiener, da meine Frau, unsere pflegebedürftige Tochter zuhause betreut. Wir erhalten von der IV Unterstützungsbeiträge und einen Intensivpflegezuschlag. Dürfen die IV Gelder von der Bank als Einkommen abgelehnt werden?
Guten Tag Patrik
Unserer Meinung nach sollten bei Ihnen die IV-Beträge zu Ihrem Einkommen addiert werden. Erstens ist dies ein „sicheres“ zusätzliches Einkommen und zweitens wird ihre Tochter vermutlich auf längere Sicht noch bei Ihnen leben. Die Bank legt jedoch fest, was sie als Einkommen anerkennt und was nicht. Wenn ihre Hausbank da nicht mitmachen will, sollten Sie es noch bei anderen Instituten versuchen.
Wir haben seit 6 Jahren eine Eigentumswohnung und mit Pensionskassengeld finanziert (Kanton NW). Jetzt möchten wir die Wohnung vermieten. Muss ich den Vorbezug vom Pensionskassengeld retour zahlen und wenn ja in welcher Zeitspanne?
Wir arbeiten in einem anderen Kanton und hätten jetzt eine Mietwohnung.
Guten Tag Armin
Ein vorübergehender Wegzug mit Vermietung (aus gesundheitlichen oder wie bei Ihnen aus beruflichen Gründen) ist ohne Rückzahlungpflicht möglich. Sie müssen aber den Vorbezug aus der Pensionskasse aber zurückzahlen, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung dauerhaft vermieten. Der K-Tipp hat einmal eine Frist von einem Jahr erwähnt, aber verbindliche Aussagen, per wann Sie das Geld spätestens zurückzahlen müssen, erhalten Sie von Ihrer Pensionskasse.
Nachtrag vom 27.11.2013
Im Saldo Nr. 16. vom 09.10.2013 schreibt das Konsumentenmagazin etwas anderes. Allerdings nimmt Saldo dort keine Stellung zur Dauer der Vermietung des Wohneigentums.
Dabei ging es um den Fall einer Person, welche vor einigen Jahren aus der PK einen Teil des Kapitals zum Kauf einer Wohnung bezogen hatte. Der Besitzer musste wegen seiner Arbeit umziehen und wollte die Wohnung vermieten. Die Frage war dann, ob der Vorbezug zurückzahlen ist.
Antwort von Saldo: „Nein. Ein Vorbezug für die Finanzierung des Eigenheims muss nur in folgenden Fällen zurückerstattet werden:
– Beim Verkauf des Wohneigentums
– beim Tod des Versicherten, sofern dabei keine Vorsorgeleistungen fällig werden
– oder wenn Rechte eingeräumt werden, die wirtschaftlich einem Verkauf gleichkommen
Eine Rückzahlung des Vorbezugs ist somit nicht bei jeder Beendigung der Eigennutzung erforderlich. Bei einer Vermietung jedenfalls kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, dass sie wirtschaftlich einem Verkauf gleichkommt. Bei der Einräumung einer Nutzniessung hingegen wäre dies der Fall.“
Erstmals ein Dankeschön an die Seite. Leider konnte ich jedoch zu meinem Problem keine Antwort finden.
Ich bin vor 5 Jahren aus der Schweiz nach Österreich (Graz, also nicht grenznah) ausgewandert. Nun würde ich gerne bei einer lokalen Bank ein Darlehen/Hauskredit (Hypothek ist hier nicht bekannt) aufnehmen, um ein Eigenheim zu bauen. Als Sicherheit würde diese lokale Bank die Verpfändung des Guthabens auf dem Freizügigkeitskonto, besser gesagt ein Teil davon, akzeptieren. Mein Freizügigkeitskonto liegt bei der Migrosbank und diese verneinte eine Verpfändung, lediglich ein Vorbezug sei möglich. Ist das korrekt und erlaubt? Gibt es andere Freizügigkeitsstiftungen, welche das Verpfänden anbieten? Kann ich, im Ausland wohnhaft und angemeldet, derzeit noch in eine andere Freizügigkeitsstiftung wechseln?
Ich bin seit einigen Jahren selbstständig und 42 Jahre alt.
Guten Tag Oliver
Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen Inland und Ausland und auch nicht zwischen Vorbezug und Verpfändung von Guthaben aus der zweiten Säule. Ob dies bedeutet, dass die Stiftungen Verpfändungen ins Ausland zwingend anbieten müssen, wagen wir zu bezweifeln. Es ist aber tatsächlich so, dass es Anbieter gibt, welche Guthaben vom Freizügigkeitskonto auch ins Ausland hin verpfänden. Ein Anbieter, mit dem wir seit 2010 zusammenarbeiten und der auch einen einfachen Transfer von Konten für Personen aus dem Ausland anbietet, ist diese Stiftung.
Ich habe für mein aktuell in der Schweiz bewohntes Haus 110’000.- von der PK vorbezogen. Ich beabsichtige nun das Haus zu verkaufen, nach Ungarn auszuwandern und dort wieder ein Haus zu kaufen. Soviel ich weiss, geht der Vorbezug wieder an die PK retour. Ist es möglich die Liegenschaft in Ungarn mit PK Geld zu bezahlen? Ich beabsichtige nicht in Ungarn berufstätig zu sein werde aber in der Schweiz ab und in Ungarn angemeldet sein.
Guten Tag Ivan
Ja das ist möglich. Es spielt keine Rolle wo die Immobilie steht, sie muss aber selbst bewohnt sein.
Mein Mann (Schweizer) und ich (Österreicherin), möchten die Schweiz verlassen und in Österreich ein Einfamilienhaus erwerben. Mir wurde nun mitgeteilt, ich könnte meine Pensionskasse nicht für Wohneigentum nutzen, da ich seit Januar Hausfrau bin. Ist dies so richtig?
Guten Tag Christine
Nein, das ist falsch. Auch als Hausfrau dürfen Sie die Pensionskasse (Ihr Altersguthaben liegt vermutlich mittlerweile auf einem Freizügigkeitskonto) beziehen, um damit das Einfamilienhaus zu finanzieren. Es spielt auch keine Rolle, welche Nationalität Sie haben und wo das Haus steht. Sie müssen es aber selbst bewohnen.
Ich habe von 2010 bis 2012 zwei Jahre in der Schweiz gearbeitet und arbeite nun wieder in Deutschland. Auf meinen Freizügigkeitskonto in der Schweiz befindet sich zur Zeit ein 5-Stelliger Betrag. Nun ist bei meinem Eigenheim in Deutschland eine Dachsanierung dringend notwendig. Das nötige Geld fehlt mir im Moment. Die Reparatur ist aber nicht länger aufzuschieben. Kann ich dafür Geld aus dem Freizügigkeitskonto beziehen? Und wenn ja, wie läuft das ab?
Guten Tag Horst
Ja es ist möglich, Gelder aus der 2. Säule für eine Renovation einzusetzen. Setzen Sie sich mit der entsprechenden Freizügigkeitsstiftung in Verbindung, um zu erfahren, welche Dokumente wie (Grundbuchauszug, Bescheinigung Wohnsitz, Offerte/Rechnung Handwerker) diese zur Auszahlung des Geldes benötigt.
Frage 1: Ich bin noch nicht 50. Ich habe eine selbstbewohnte Immobilie, fremdfinanziert mit CHF 960’000 (70%) in drei versch. Tranchen. Eine Tranche (CHF 200’000) kommt bald zur Erneuerung. Ich könnte diese CHF 200’000 mit PK Geldern zurückzahlen. Wenn ich (einen Tag) später die Hypothek wieder aufstocke (z.B. um CHF 200’000), muss dieses Geld wieder in die PK zurück gehen, oder kann ich dieses Geld z.B. für den Kauf einer weiteren Immobilie verwenden?
Frage 2: Wenn ich die Hypothek (z.Z. 70%) mit einer 4.ten Tranche um CHF 120’000 auf rund 80% aufstocke, könnte ich ja dafür eine variable Hypothek wählen. Diese Geld (CHF 120’000) möchte ich für den Kauf einer weiteren Immobilie verwenden. Kann ich (einen Tag) später diese 4.te Tranche mit PK Geldern zurückzahlen, um die Belastung auf meiner selbstbewohnten Immobilie wieder auf 70% zu reduzieren?
Guten Tag Benno
Sie wollen Eigenkapital in Form von Geldern aus der Pensionskasse ins selbst bewohnte Haus stecken, um einen Teil Ihres bereits im Haus steckenden Eigenkapitals zur freien Verfügung zu haben. Das ist möglich. Sie müssen einfach mindestens 10% „echtes Eigenkapital“, das nicht aus der Pensionskasse stammt, für Ihre selbst bewohnte Immobilie aufbringen. Der PK-Bezug wird im Grundbuch vermerkt, sodass Sie das Geld wieder in die PK zurückzahlen müssen wenn Sie Ihre jetzige Immobilie verkaufen würden.
Bei nicht selbst bewohntem Wohneigentum – Ihrer geplanten Investition in eine weitere Immobilie – kann es sein dass die Bank mehr als 20% Eigenkapital verlangt.
Am besten sprechen Sie mit Ihrer Kontaktperson bei der Bank über Ihr Vorhaben, das sich grundsätzlich in beiden Varianten umsetzen lässt.
Ich und mein Partner beabsichtigen eine Eigentumswohnung im Liechtenstein zu kaufen. Wissen Sie welche Schweizer Bankinstitute und/oder Versicherungen ebenfalls Hypotheken im Liechtenstein finanzieren? Oder ist eine Finanzierung im Liechtenstein nur mit im Liechtenstein ansässigen Bankinstituten und/oder Versicherung möglich?
Hallo Sprecher
Die Finanzierung mit Geldern aus der Pensionskasse ist kein Problem – es kommt nicht auf das Land an, wo die EGW steht, sondern ob Sie die Wohnung selbst bewohnen.
Schweizer Banken sind zurückhaltend mit der Finanzierung von Wohneigentum im Ausland. Am ehesten haben Sie Chancen bei einer grenznahen Bank (St. Gallen, Graubünden), wenn Sie auf eine Schweizer Bank bestehen.
Danke für die rasche Antwort. Ja,dass ist mir bewusst das ich die PK nur zum Eigengebrauch nutzen kann. Meine Frage ist ob ich einen Teil (50`000.-) nehmen könnte um das Geld für die 10% EK zurück zu bezahlen (dieses Geld würde ich von einem guten Kollegen bekommen um der Bank so die 10% EK zu zeigen) dies würde in einem Vertrag auch so geschrieben, dass dieses Bargeld von 50`000.- vom Kollegen für die Finanzierung der Wohnung ist. Könnte ich dann mit meiner PK meinem Kollegen dann dieses Geld zurück zahlen, beim Kauf der neuen Wohnung. Ich danke im voraus für Ihre gute Nerven und Antwort :-)
D.h. Sie wollen mit dem Darlehen einen Teil der Pensionskasse in echtes Eigenkapital „umwandeln“. In der Regel ist es so, dass Sie aus Sicherheitsgründen keinen Zugriff auf Gelder aus der 2. Säule erhalten. Wenn der Pensionskassenbezug 150’000 betrug und Sie Ihrer Bank sagen, dass Sie neu nur noch 100’000 davon für die neue Wohnung benötigen, dann wird die Bank die verbleibenden 50’000 zurück an Ihre Pensionskasse überweisen. Damit wäre es nicht möglich, Ihrem Kollegen das Geld gleich wieder zurückzuzahlen.
Hallo, ich habe schon mal geschrieben wegen den 10% EK zur Wohnfinanzierung. Nun habe ich eine Frage, wenn ich von jemandem ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 50`000.- bekommen würde für den Kauf der neuen Wohnung, ich aber noch in der alten Wohnung wohne wo ich 150`000.- von der PK genommen habe zur Finanzierung, könnte ich dann, wenn es zu Finanzierung kommt der neuen Wohnung, mit der PK (150`000.-) 50`000.- für das Darlehen bekommen um dies dann sofort zurück zu bezahlen, und den Rest der PK 100`000.- in die neue Wohnung stecken? Würde das so gehen?
Hallo Alain
Banken akzeptieren ein zinsloses Darlehen als Eigenkapital, wenn das Darlehen mindestens die gleich lange Laufzeit wie die Hypothek hat. Sie können mit Vorsorgegeldern aber nur eine Wohnung – die selbst bewohnte – finanzieren. Besprechen Sie mit Ihrem Bankberater den Prozess vom Wechsel von der alten zur neuen Wohnung.
Ich bin verheiratet und plane mit unserer Tochter nach Spanien auszuwandern. Mein Ehemann wird weiterhin in der Schweiz arbeiten.
a) Wir wollen in Spanien eine Wohnung kaufen. Kann ich dafür meine PK beziehen? Auch den obligatorischen Teil?
b) Kann mein Ehemann auch einen Teil seiner PK beziehen?
Hallo Lianso
a) Ja, Sie können auch den obligatorischen Teil der Pensionskasse für die Finanzierung der Wohnung in Spanien verwenden.
b) Nein, da er die Wohnung ja nicht selbst bewohnt und seinen Wohnsitz in der Schweiz behält.
Ich hoffe, dass ich unsere Situation gut erklären kann und vielen Dank im Voraus für ihre Antwort. Mein Mann arbeitet und ich nicht. Wir wollen zusammen ein Laden Lokal/Büro kaufen in einem Stockwerkeigentum und dort einem TeaRoom eröffnen.
Meine Fragen sind:
1) Kann mein Mann von seiner PK oder AHV mein TeaRoom finanzieren ohne sich selbständig zu machen (bin ich selbständig)
2) Diese Laden Lokal ist kein Wohneigenthum aber in einem STWE (commercial object), ist das möglich darf er Geld aus seine PK abziehen und diesen Laden zu finanzieren als Hypothek wann ich dort in im zweiten Stock wohne und den ersten Stock geschäftlich benutze?
Guten Tag Perry
Ihr Mann ist angestellt (und will das auch bleiben) und Sie benötigen das Geld aus seiner Pensionskasse für Ihr Tea-Room.
1) Ihr Mann müsste sich selbständig machen, um die Pensionskasse beziehen zu können, siehe https://www.finanzmonitor.com/2-saule/selbstaendig-pensionskasse/
2) Es ist hingegen möglich, den Teil des Kaufpreises für die Wohnung im 2. Stock mit der Pensionskasse zu finanzieren. Allerdings muss Ihr Mann dort dann auch wohnen.
Wir besitzen seit 2000 eine selbstbewohnte Eigentumswohnung. Derzeit wird sie noch finanziert. Mein Mann fängt nächsten Monat wieder in Deutschland an zu arbeiten, nachdem er ca.10 Jahre in der Schweiz gearbeitet hat. Meine Fragen:
1. Können wir das Geld, was sich derzeit in der Pensionskasse befindet komplett in die Hausfinanzierung einzahlen? Wenn ja, welche zusätzlichen Kosten würden dann auf uns zukommen?
2. Was würde passieren, wenn wir in 5-10 Jahren die Wohnung vermieten würden? Müssten wir dann das Geld zurückzahlen?
3. Was würde passieren, wenn wir die Wohnung verkaufen wollen? Dann müssten wir das Geld zurückzahlen, oder?
Guten Tag Esther
Ja, das Geld kann verwendet werden, auch für Immobilien im Ausland. Hauptsache, das Wohneigentum wird selbst bewohnt. In der Schweiz wird eine Quellensteuer beim Bezug fällig (meist unter 10%, u.a. abhängig von Wohnort und Betrag). Wie die Situation in Deutschland ist wissen wir nicht.
Und ja, wie erwähnt darf man das Geld aus der Pensionskasse nur für selbst bewohntes Wohneigentum nutzen. Verkauft man das Haus/die Wohnung oder vermietet sie dauerhaft, muss man das Geld zurückzahlen.
Ich werde noch dieses Jahr zu meinem Mann in unser Haus zurück nach Österreich ziehen, also die Schweiz endgültig verlassen. Seit Ende 2008 bin ich in der Schweiz und habe in die Pensionskasse eingezahlt. Nun zwei Fragen:
1. können wir das Geld nehmen, um an unserem Haus in Österreich Hauserweiterungen bzw. Grundsubstanzbaumassnahmen vorzunehmen?
2. kann ich über das gesamte Kapital welches ich in den 4-5 Jahren eingezahlt habe verfügen oder nur über einen Teil?
Hallo N. J.
Ja, beides ist möglich, denn Sie können das Kapital oder Teile davon sowohl für wertvermehrende als auch werterhaltende Investitionen in Ihr Haus in Österreich verwenden. Setzen Sie sich bezüglich der Formalitäten mit Ihrer Pensionskasse in Verbindung.
Ich verstehe da etwas nicht ganz, Sie sagten bei Ruedi 6.Nov 2012, das bis zum Alter 50 gesamte Pensionskasse verwendet werden können. Aber seit dem Juli 2012 kann nur 10% Eigenkapital gebracht werden (nicht aus 2.Säule). Meine Frau und ich haben anfangs 2012 3a Säule abgeschlossen. Können wir das als Verpfändung und das ganze Geld aus PK auch als Verpfändung anwenden, da wir keine 10% Eigenkapital haben. Wir sind 39 Jahre alt. Vielen Dank für die Antwort.
Hallo Mico
Die Banken haben im Rahmen einer Selbstregulierung letzten Sommer zwei Dinge beschlossen. Erstens muss die Hypothek auf 2/3 des Belehnungswerts innerhalb von 20 Jahren reduziert werden. Und zweitens müssen mindestens 10% vom Belehnungswert aus „echten“ Eigenmitteln aufgebracht werden, die nicht aus der 2. Säule (Pensionskasse) stammen.
Natürlich können Sie ihre ganze Pensionskasse von sich und von Ihrer Frau einsetzen und so die Belehnung reduzieren. Aber Sie müssen 10% Eigenmittel aufbringen (Ersparnis, Säule 3a, Schenkung etc).
Vielen Dank für die Antwort. Ich würde das Haus mitbewohnen.
Ich habe ca. 200000 .- Eigenkapital ohne PK gerechnet. Wenn ich nun ein Haus kaufen möchte in dem ich noch eine Wohnung, ein kleines Geschäft und Pferdeboxen vermieten könnte, ist es dann möglich mit 20% Eigenkapital dieses Haus zu kaufen und die Mieteinnahmen von der Bank zum Einkommen dazugerechnet werden? Ansonsten würde ich noch nicht genug verdienen. Vielen Dank für die Antwort.
Guten Tag H. S.
Man muss zwei Fälle unterscheiden: a) Sie bewohnen das Haus nicht vs. b) Sie bewohnen das Haus ebenfalls.
Wenn es sich rein um Renditeobjekt handelt, dann wird die Bank Ihrem Einkommen keine oder nur wenig Beachtung schenken. Wichtig ist der Bank dass mit den Mieteinnahmen die kalkulatorischen Kosten für Hypothek und Nebenkosten gedeckt sind.
Wenn Sie das Haus selbst bewohnen, dann wird die Bank eine Mischrechnung machen und sowohl Ihr Einkommen als auch die Mieteinnahmen berücksichtigen. Wenn Sie es selbst bewohnen, können Sie auch Geld aus Ihrer Pensionskasse einsetzen.
In beiden Fällen sollten Sie 20% Eigenkapital aufweisen, und 10% Eigenkapital dürfen nicht aus der 2. Säule (Pensionskasse) stammen.
Wir wollen ein Eigentums-Wohnung kaufen und möchten die 20% von der Pensionskasse auszahlen lassen. Da ich Arbeitslos bin und meine Frau IV Rentnerin ist möchten wir dies mit unserem Sohn und Schwiegertochter finanzieren.
Kann ich das Geld von der Pensionskasse auszahlen lassen damit wir eine Wohnung kaufen können?
Guten Tag Mark
Wenn Sie die Eigentumswohnung selbst bewohnen werden, können sie sich das Geld auszahlen lassen. Es spielt keine Rolle, wo Sie leben und ob Sie arbeiten. Wer eine Hypothek benötigt, muss aber mindestens 10% Eigenkapital, das nicht aus der PK stammt, einsetzen.
Meine Frau und ich würden gerne ein Haus kaufen was. Nun ist sie Hausfrau und ihre 2. Säule ist auf einem Freizügikeitskonto ihrer Bank. Jetzt ist meine Frage: Können wir dieses Geld verwenden als Eigenkapital (wären ca.7% plus 3% erspartes ) und von meiner PK den Rest verpfänden?
Guten Tag Cranchi
Sie können das Geld Ihrer Frau schon als Eigenkapital verwenden. Seit Juli 2012 verlangen die Banken aber 10% „echte“ Eigenmittel, welche nicht aus der 2. Säule (Pensionskasse oder Freizügigkeitskonto) stammen. Sie müssen also die fehlenden 7 Prozent Eigenkapital andersweitig beschaffen.
Ich bin wieder in meine Heimat nach Deutschland zurückgekehrt.
Darf meine Bank wo ich mein Freizügigkeitskonto habe mir 5,- CHF im Monat berechnet für ihren „mehr Aufwand“?
Kann ich mein in Deutschland gekauftes Haus, welches ich selbst bewohnen werde, mit dem Geld von dem Freizügigkeitskonto finanzieren oder renovieren?
Wenn ja, wie oder wo bekomme ich Infos oder wie mache ich das?
Guten Tag Marc
Wenn die Gebühr von 5 Franken transparent so festgehalten wurde, dann sicher ja. Wenn die Gebühr sehr versteckt im Kleingedruckten ausgewiesen wurde, dann besteht die Möglichkeit, dass diese ungerechtfertigt ist. Wir bieten aber keine Rechtsberatung an und Sie können idR sofort und kostenlos Ihr Freizügigkeits-Guthaben zu einer anderen Bank transferieren lassen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Ja, Sie man kann auch Wohneigentum ausserhalb der Schweiz mit 2. Säule / Pensionskasse-Geldern finanzieren. Verlangen Sie von Ihrer Freizügigkeitseinrichtung das entsprechende Auszahlungsformular und eine Information betreffend der notwendigen Dokumente.
Bezahle ich beim Bezug für Wohneigentum denselben Quellensteuersatz wie beim normalen Bezug ohne spezielle Verwendung?
Ja.
Es könnte sich lohnen, jetzt mit einer Auszahlung abzuwarten. Die kurzfristigen Hypozinsen nach Steuern sind ja momentan tiefer als jene für Guthaben in der 2. Säule (ausgenommen tw. überobligatorischer Teil Pensionskasse).
Ich und meine Frau möchten zusammen ein Haus bauen. Um den Hypothekenbedarf tief zu halten, möchten wir gerne 30% Eigenkapital zur Finanzierung leisten (statt der geforderten 20%)
Es stehen 15% aus Erspartem und 3.Säule zur Verfügung und vorgesehen wären 15% Vorbezug aus der 2. Säule meiner Frau, (das wieder rechtzeitig einbezahlt werden könnte)
Uns wurde nun gesagt, dass neu nur noch 10% aus der Pensionskasse stammen dürfe, und wir in unserem Fall somit 20% aus Erspartem leisten müssten. Stimmt das?
Guten Tag Marc
Nein, da wurde etwas verwechselt. Die Schweizerische Bankiervereinigung hat Anfang Juni 2012 beschlossen, im Rahmen einer Selbstregulierung (an welche sich die Banken in der Praxis halten) höhere Anforderungen an Hypothekarnehmer zu stellen. Sie verlangt mindestens 10% echtes, selbst gespartes Eigenkapital, also z.B. Erspartes auf dem Bankkonto oder Säule 3a-Gelder. Sie können aber auch mehr echtes Eigenkapital und auch mehr als 10% des Hauswertes mit der Pensionskasse finanzieren. Sie müssen einfach mindestens 10% echtes Eigenkapital verwenden.
Beachten Sie, dass es aufgrund des aktuellen Zinsumfeldes keinen Sinn macht, mehr als die insgesamt idR erforderlichen 20% Eigenkapital aufzubringen, wenn dieses Geld aus der Säule 3a oder aus dem obligatorischen Teil der Pensionskasse stammt. Sie erhalten dort steuerfrei 1.75% (3a, kann sinken) respektive 1.50% (PK, ist garantiert im 2013) Zins. Kurzfristige Hypothekarkredite kosten hingegen – nach Abzug der Steuern – weniger als 1.0%. Deswegen unsere Empfehlung, einen Teil der Hypothek mit kurzer Laufzeit abzuschliessen von dieser – zugegebenermassen sehr speziellen und nicht ewig anhaltenden – Zinssituation zu profitieren.
Ich bin ein Grenzgänger, soll heißen ich arbeite in der Schweiz und lebe in Deutschland.
Nun möchte ich in Deutschland ein Wohngrundstück erwerben, welches ich in ca. 5 Jahren für Eigennutzung (Einfamilienhaus) bebauen möchte. Ist es möglich das Geld für diesen Grundstückskauf aus der PK zu nehmen? Es ist ja für eigenen Wohnbedarf.
PS: Das Grundstück ist noch nicht projektiert, d.h. es besteht noch kein Bauprojekt auf dem Grundstück.
Guten Tag Robert
Es spielt keine Rolle wo Sie das Haus bauen werden – Sie können auch für ein Eigenheim in Deutschland die PK vorbeziehen.
Allerdings stellt der Kauf von Bauland noch kein selbst bewohntes Wohneigentum dar. Wenn der Hausbau aber projektiert ist (konkretes Projekt mit Baubewilligung) dann ist ein solcher Vorbezug ausnahmsweise möglich.
Schlussendlich entscheidet Ihre Pensionskasse, aber Ihnen ist wohl auch klar dass Ihre Erfolgsaussichten momentan gering sind.
Ich plane den Kauf eines Einfamilienhauses. Die Finanzierung sehe ich grundsätzlich als unproblematisch an: Rund 25 % des Kaufpreises stehen aus Eigenmitteln zur Verfügung. Ferner habe ich in der Pensionskasse noch 300 Tsd. CHF, die bei den Eigenmitteln noch nicht eingerechnet sind. Bei einem Zins von 4.5 % läge die Belastung immer noch bei unter 15 % des Nettoeinkommens. Nun bin ich Gesellschafter bei meinem Arbeitgeber und habe eine in Kürze einzulösende Option, meinen Anteil zu verdoppeln. Meine Überlegung ist nun, dazu die Eigenmittel aus der Pensionskasse um 100 Tsd. CHF aufzustocken, so dass der Kreditbetrag nicht nur für die Finanzierung des Hauses, sondern auch für die Unternehmensbeteiligung ausreicht. Muss ich diese Absicht der kreditgebenden Bank angeben oder bin ich in der Verwendung des gewährten Kredits frei und könnte z.B. ein höheres Renovationsbudget ansetzen, dass ich dann schlussendlich nicht für Renovationen verwenden würde?
Guten Tag C. Peter
Angenommen das Haus kostet eine Million und die Beteiligung an der Firma kostet 100’000. Dann können Sie 20% Eigenkapital aufbringen mit 10% echten Eigenmitteln plus 10% aus der PK und Ihnen verbleiben 150’000 Barmittel mit denen Sie machen können was Sie wollen (sich zB an der Firma beteiligen). Soweit passt das.
Wir sehen allerdings keinen Grund, Ihre Bank mit einem frisierten Renovationsbudget in die Irre zu leiten. Spätestens wenn die Bank dann Belege sehen will haben Sie ein Problem (ausser Sie sagen Sie hätten sich das mit den Renovationen anders überlegt).
Aus Sicht der Bank sind Sie ein solider Schuldner. Und die Bank verlangt nicht, dass Sie ihre gesamten Ersparnisse ins Haus stecken, damit der Kredit geringer ist (die Bank verdient mehr wenn die Hypothek höher ist). So gesehen können Sie einfach nichts sagen ausser dass Sie noch ein grösseres finanzielles Polster behalten wollen.
Sie können aber auch mit offenen Karten spielen – die Beteiligung am Arbeitgeber sollte ja auch zu höheren Einnahmen führen. Das Geld verschwindet ja nicht. Es findet lediglich eine Verschiebung vom Bankkonto hin zu einer Firmenbeteiligung statt – mit entsprechenden Chancen und Risiken.
Hingegen sollten Sie sich überlegen ob nicht die Verpfändung der Pensionskasse in der aktuellen Zinssituation sinnvoller wäre. Wenn diese in einem guten Zustand ist und Ihnen auf dem gesamten Alterskapital 1.5% Zins zahlt, dann fahren Sie finanziell günstiger wenn Sie z.B. für 2 Jahre eine Hypothek zu 1.2% abschliessen (netto nach Steuern weniger als 1.0%) und die PK nur verpfänden.
Ich möchte eine Wohnung kaufen. Dafür möchte ich die ganze Pensionskasse verwenden. Die Maklerin hat gesagt dass es ein neues Gesetz das sagt dass nur noch 50 % der Pensionskasse dafür verwendet werden dürfen. Stimmt das ?
Habe nirgends was gefunden darüber, bin 46 Jahre alt.
Guten Tag Ruedi
Ihre Maklerin hat Sie unpräzise informiert.
Bis zum Alter 50 können Sie Ihre gesamte Pensionskasse verwenden, dies gilt weiterhin.
Seit Juli 2012 haben die Banken allerdings die Anforderungen betreffend Eigenkapital verschärft. Sie verlangen neu mindestens 10% „echtes Eigenkapital“ bei der ersten Finanzierung eines Objekt. D.h. man benötigt 10% des Hauswerts in Form von Geld, welches man nicht durch das staatliche Zwangssparen via Pensionskasse angehäuft hat. Zusammen mit der Finanzierungsregel, gemäss der Banken nur 80% des Hauswerts belehnen wollen, benötigt man weiterhin 20% Eigenkapital. Möglicherweise hat Ihre Maklerin deswegen irrtümlicherweise gemeint, dass nur die Hälfte der Pensionskasse eingesetzt werden kann.
Sie können aber auch 30% des Hauses mit Ihrer Pensionskasse bezahlen und für 60% des Kaufpreises eine Hypothek aufnehmen. Sie müssen einfach wie gesagt 10% „echtes“ Eigenkapital aufbringen, sonst wird es momentan sehr schwierig sein einen Kredit von einer Bank zu erhalten.
Wir besitzen bereits ein Eigenheim welches wir gerne behalten und vermieten möchten. Für dieses Haus haben wir kein PK Geld benötigt. Können wir für ein weiteres Eigenheim, welches wir dann bewohnen werden, das Geld der PK beziehen?
Guten Tag Fabiola
Ja, weil Sie das Haus selbst bewohnen werden, können Sie dazu Eigenkapital aus der Pensionskasse beschaffen. Sie sollten sich aber überlegen, ob nicht momentan eine Verpfändung sinnvoller wäre (falls Ihre PK gesund ist), denn die Zinsen nach Steuern sind höher als die von Hypotheken mit kurzer bis mittlerer Laufzeit und bei einer Auszahlung können u.U. die Versicherungsleistungen der PK geringer ausfallen.
Wir leben seit 2007 in Schweiz und wollen ende des Jahres wieder zurück gehen in unser Heimatland Deutschland. Dort wollen wir ein Haus kaufen. Wollten aber keinen Kredit dafür aufnehmen. Kann man das Geld aus der Pensionskasse dafür verwenden um in Deutschland ein Haus zu kaufen?
Guten Tag Anett
Ja, es ist möglich die PK auch für ein Eigenheim ausserhalb der Schweiz zu verwenden, siehe unsere Antwort an Oliver vom 14. März 2012.
„Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden.“
Können aber diese Einkäufe innerhalb der nächsten drei Jahre verpfänden werden?
Guten Tag Dalibor
Ja, Sie können das Geld verpfänden. Bei einer Verpfändung wird ja kein Kapital bezogen, sondern das Geld lediglich als Sicherheit hinterlegt. Es werden auch keine Steuern fällig und das Geld verbleibt ja in der 2. Säule.
Mit meiner Partnerin beabsichtige ich (42) eine Whg zu kaufen. Dazu möchte ich Geld aus meiner PK beziehen. Bis dato habe ich jedes Jahr zusätzlich in meine PK einbezahlt und kann praktisch nichts mehr einbezahlen. Wenn ich nun CHF 300’000 beziehe aus meiner PK, wann darf ich wieder in meine PK einzahlen? Erst nach 3 Jahren wieder?
Guten Tag Michael
Sie können sofort wieder freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigen. Bis zur Höhe des vorbezogenen Betrags können Sie die Einzahlungen jedoch nicht vom steuerbaren Einkommen absetzen; können aber immerhin die bei der Auszahlung erhobene Steuer zurückfordern. Der Bezug und die spätere, erneute Einzahlung des gleichen Betrags sind somit steuerneutral.
Beachten Sie auch, dass es schon eine Frist von 3 Jahren gibt – nämlich zwischen freiwilliger Einzahlung und dem Vorbezug. Hier risikieren Sie, durch den Einkauf gesparte Steuern zurückerstatten zu müssen.
Weiter stellt sich die Frage, ob nicht sowieso eine Verpfändung sinnvoller wäre. Die Hypothekarzinsen für kurze/mittlere Laufzeiten sind tiefer als die Mindestverzinsung in der Pensionskasse von 1.5%. Wenn Ihr Geld also im obligatorischen Topf der PK gelandet ist und Sie Ihre PK als sicher beurteilen, dann sollten Sie im Moment die Verpfändung vorziehen.
Ich bin 57 Jahre alt und arbeite zurzeit nicht. Mein 2.Säule Kapital ist daher auf einem Freizügigkeitskonto parkiert. Der überobligatorische Teil ist ziemlich gross. Um die Steuern bei einem Kapitalbezug im Alter von 60 Jahren zu optimieren, möchte ich einen Teil des Überobligatoriums mit Hilfe von WEF ausbezahlen lassen. Ich habe im Jahr 2008 schon einmal 600000 CHF mit WEF ausbezahlt bekommen. Also könnte ich im Jahr 2013 nochmals mittels WEF Kapital beziehen. Gibt es irgendwelche Limiten bezüglich Alter und Höhe des bezogenen Kapitals?
Guten Tag Roy
Die Höhe des Bezugs ist ebenfalls beschränkt, siehe die obenerwähnte Regelung für Personen, die älter als 50 Jahre alt sind.
Betreffend des letztmöglichen Zeitpunkts für einen Bezug siehe unsere Antwort in einem ähnlichen Fall hier: https://www.finanzmonitor.com/2-saule/freizuegigkeitskonto/#comment-570 Wir empfehlen Ihnen, das Reglement Ihrer Freizügigkeitsstiftung zu konsultieren respektive direkt dort nachzufragen.
Wenn ich meine PK verpfände für Eigenheim: kann ich das ganze Altersguthaben verpfänden oder nur denn bereits einbezahlten Teil?
Guten Tag Michel
Sie können den Teil nutzen, der im Vorsorgeausweis der Pensionskasse (wird jeweils Anfang Jahr verschickt) unter dem Punkt „Maximal möglicher Vorbezug für Wohneigentum“ aufgeführt ist.
Ich habe zwei Fragen:
1- Ich wohne in einer 4 Zimmerwohnung in der Schweiz mit meinem Mann und beiden Kindern. Nun waren wir in Portugal und fanden dass es schön wär dort ein Haus zu kaufen. Kann ich mein Penssionskassen-Geld beziehen?
2- Kann ich zu erst das Penssionskassen-Geld beziehen um ein eigenes Geschäft aufzumachen, oder muss dass Geschäft bereits gestartet sein und dann das Geld beziehen?
Guten Tag Isabel
Geld aus der Pensionskasse können Sie nur beziehen, wenn Sie die Wohnung selbst bewohnen würden (als Erstwohnsitz, nicht als Ferienwohnung). Sie müssten also nach Portugal auswandern.
Die PK können Sie für die Selbständigkeit nutzen (innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit). Wenn Sie das in der Schweiz machen, muss die AHV Ihre Selbständigkeit anerkennen. Zudem dürfen Sie nicht mehr obligatorisch versichert sein (d.h. keiner PK mehr angehören). Mehr Infos dazu finden Sie hier: https://www.finanzmonitor.com/2-saule/selbstaendig-pensionskasse/
Können beide Ehepartner Geld aus der Pensionkasse nehmen ?
Ja.
Ich werde für die Finanzierung eines Hauses 40’000.– aus der 2. Säule verpfänden in diesem Jahr. Anfangs nächsten Jahres kann ich diese Verpfaendung mittels eines Erbvorbezuges aufheben. Zu meiner Frage: Gilt diese kurzzeitige Verpfändung des 2. Saeule Kapitals auch bereits als Bezug, würde das also bedeuten, dass ich für die nächsten 5 Jahre keine Bezüge mehr aus der 2. Säule für wertvermehrende Investitionen oder Amortisation der 2. Hypothek vornehmen könnte?
Guten Tag Herbert
Eine Verpfändung gilt nicht als Bezug (Sie bezahlen dabei ja auch keine Steuern). Sie können also dieses Jahr die CHF 40’000 verpfänden, nächstes Jahr den Kredit mit dem Erbvorbezug reduzieren und kurz danach Geld aus der 2. Säule beziehen.
Ich bin deutsch und lebe und arbeite seit ca. 12 Jahren in der Schweiz. Nun beabsichtige ich, zusammen mit meinem Freund, mit dem ich demnächst eine eingetragene Partnerschaft eingehen möchte, ein Haus in Deutschland, grenznah, zu erstellen.
Kann ich einen Teil meiner Pensionskasse zur Finanzierung heranziehen, wenn mein Partner dieses Haus bewohnt, ich selbst aber nur die Wochenenden dort verbringe?
Guten Tag Frank
Ja, das sollte möglich sein. Sie müssen der Pensionskasse einfach klarmachen, dass Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland liegen wird. Wenn Sie mit Ihrem Freund ein Haus haben, in der Ortschaft vielleicht sogar noch weitere Familienmitglieder leben, und sich Ihre Freizeitaktivitäten auch dort abspielen, während Sie in der Schweiz nur ein kleines Zimmer haben, sollte das plausibel sein. Die Entscheidung obliegt aber der Pensionskasse, d.h. Sie sollten dort nachfragen.
Ich habe aktuell eine Festhypothek (noch 8 Jahre). Nach ablauf dieser Zeit, muss ich für eine neue Hypothek wieder EK besorgen? Aktuell haben wir (meine Ehefrau und ich) unsere beiden PKs verpfändet (Eigenkapital fehlte). Wenn ich mit dem Folgeangebot meiner Bank nicht zufrieden bin, wie kann ich dann ohne EK eine neue Hypothek aufnehmen?
Guten Tag Frank
Vermutlich stellen Sie Ihre Frage wegen den neuen Eigenmittelvorschriften der Banken, welche diese im Rahmen einer Selbstregulierung erstellt haben, um einer (strengeren) Gesetzgebung zuvorzukommen.
Diese neuen Regeln betreffen weder Verlängerungen von existierenden Hypotheken noch Ablösungen von Hypotheken (bei unverändertem Kreditbetrag). Sie können also momentan davon ausgehen, dass Sie in acht Jahren auch die Bank wechseln könnten, ohne mehr Eigenmittel zu beschaffen.
Vielen Dank für den super Artikel. Aber ich steh noch immer wie der Esel vor dem Berg. Wir sind zurück nach Deutschland gezügelt und würden das Geld vom Freizügigkeitskonto für den Kauf / Bau eines Eigenheimes nutzen. Wenn ich das richtig verstehe, dann sollte das doch möglich sein. Oder liege ich da falsch? An wen muss ich mich für die Abwicklung wenden, an die Bank?
Hallo Sven
Ja das ist möglich. Es spielt keine Rolle, ob das Geld direkt aus der Pensionskasse oder von einem Freizügigkeitstkonto stammt; beides läuft unter dem Begriff „2. Säule“. Es spielt auch keine Rolle, wo Sie leben. Wenden Sie sich an Ihre Freizügigkeitsstiftung, dort erfahren Sie, welche Unterlagen diese von Ihnen benötigt.
Hallo
Wir möchten gerne kaufen weil wir leider die Kündigung vom Vermieter bekommen haben(wir und 15 andere Parteien). Der Verwalter will die Liegenschaften (Reiheneinfamilienhäuser) verkaufen und räumt uns bis Oktober ein Vorkaufsrecht ein. Problem ist, dass ich zwar genug PK Geld hätte und somit die 10% belehnen könnte, aber über keine eigenen Mittel verfüge. Wenn ich nun einen Privatkredit über CHF 80’000.- aufnehmen (bei einem Bekannten) und z.B. zu 6% jährlich verzinst über 8 Jahre zurückzahle, ist das dann eine gescheite Idee? Ich denke, dass ich mit einer 10 jährigen Hypolaufzeit und mit 2% Zins so problemlos über die Runden kommen sollte, oder etwa nicht? Ich kaufe somit ohne Eigenmittel ein Haus auf Pump (Bank und Bekannter).
Danke für Kommentare und Hilfestellungen.
Hallo Stan
Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, um so an „Eigenkapital“ zu kommen, dann ist das keine gute Idee. Denn es handelt sich dabei ja nicht um Eigenkapital: Sie haben zwar mehr Geld auf dem Konto, aber auch mehr Schulden; in der Summe stehen Sie genau gleich da wie vorher. Es ist nur theoretisch möglich, die Bank so auszutricksen, indem Sie die Schulden verschweigen. Ein schlauer Bankberater bei der Prüfung Ihrer Unterlagen (Steuererklärung) feststellen, dass sie plötzlich seit Ende Jahr zu CHF 80’000 Vermögen gekommen sind, und Sie zu diesem „Wunder“ genau befragen. Wir halten es deswegen nicht für eine gescheite Idee.
Es ist vielleicht auch nicht sinnvoll, nur deswegen ein Reiheneinfamilienhaus zu kaufen, weil man sonst ausziehen muss. Besser wäre, wenn Sie schon länger mit dem Gedanken spielen würden, ein eigenes Heim erwerben zu wollen.
Vielleicht haben Sie doch Eigenkapital, an das Sie nicht gedacht haben, wie Säule 3a-Konten, Wertschriften oder eine Lebensversicherung? Oder Sie können Ihre Eltern um einen Erbvorbezug bitten?
Und beachten Sie übrigens, dass Sie die Belastung bei einem kalkulatorischen Zins von 5% auf dem Kredit nicht mehr als 35% Ihres Bruttolohnes betragen darf und die Hypothek innert 20 Jahren auf 2/3 des Hauswerts reduziert werden muss. Wenn das Haus also CHF 800’000 kostet und die die 20% Eigenmittel aufbringen können, dann müssten Sie einen Brutto-Jahreslohn von 130’000 Franken haben um eine Hypothek zu erhalten, siehe hier: https://www.finanzmonitor.com/immobilien-hypothek/finanzierung-eigenheim/
Danke für die rasche Antwort!
Ich bin Gränzgänger, und möchte meine Schulden von meinem Haus begleichen. Kann ich dazu die 2. Säule nehmen und muss ich das in der Schweiz und in Österreich versteuern.
Guten Tag Walter
Ja das ist möglich. Es spielt keine Rolle wo das Haus steht. Entscheidend ist, dass Sie es selbst bewohnen.
In der Schweiz wird eine geringe Steuer bei der Auszahlung fällig. Ob in Österreich weitere Steuern fällig werden können wir Ihnen leider nicht beantworten, weil uns dazu die Expertise fehlt.
Wir empfehlen Ihnen, sich zunächst direkt an Ihre Pensionskasse zu wenden. So erfahren Sie auch, welche Unterlagen diese von Ihnen benötigt.
Bei einem Vorbezug aus der 2. Säule zum Erwerb von Wohneigentum muss dieses zurückgezahlt werden, wenn das Wohneigentum nicht selbst genutzt wird bzw. ist die Selbstnutzung Vorbezugsvoraussetzung. Gibt es hierzu Ausnahmetatbestände wie z.B. Umzug ins Ausland, Zusammenzug mit Lebenspartner, Fristen?
Hallo Stephan
Das ist korrekt, wenn das Wohneigentum nicht mehr selbst genutzt wird, dann besteht eine Pflicht zur Rückzahlung an die Pensionskasse. Es gibt temporäre Ausnahmen für diese Vorschrift. So ist es möglich, das Haus oder die Wohnung zu vermieten, wenn man diese vorübergehend nicht mehr selbst nutzen kann (etwa Wegzug wegen Krankheit oder wegen befristeter Arbeitsstelle im Ausland). Auch beim Verkauf der Immobilie mit der Absicht, innerhalb von zwei Jahren wieder selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben, kann man auf eine Rückzahlung verzichten. In diesem Fall ist der Verkaufserlös aber auf einem Freizügigkeitskonto zu parkieren.
Aufgrund der tiefen Zinssituation bin ich mir am Überlegen eine Wohnung / Haus zu kaufen. Ich verfüge jedoch eigentlich nicht gross über liquide Mittel, so dass ich damit 10 % geschweige denn 20 % anzahlen könnte. Meine Fragen, kann man die 20 % Eigentkapital auch komplett mit der 2. & 3. Säule finanzieren oder gehen die Banken darauf nicht ein?
Guten Tag Fabian
Es war sicher noch vor einem Jahr einfacher, bei guten Einkommensverhältnissen auch ohne „echtes“ Eigenkapital einen Kredit für ein Haus oder eine Wohnung zu erhalten.
Schlussendlich gibt es aber noch keine in Stein gemeisselten Regeln bezüglich Eigenkapital. Ihre Bank wird abhängig vom Objekt und Ihrer finanziellen Gesamtsituation darüber entscheiden, ob sie Ihnen einen Kredit geben will oder nicht.
Weil Sie eine Säule 3a haben, haben Sie immerhin gezeigt, dass Sie doch Geld privat sparen können. Wenn nun das Geld aus der Säule 3a plus Ihre anderen liquiden Mittel zumindest 10% betragen, sieht es schon recht gut aus. Sie können ja ein unverbindliches Gespräch mit einem Berater Ihrer Hausbank führen, um den Finanzierungsspielraum (und damit den Preis der Immobilie) auszuloten.
Allerdings sollten Sie sich nicht ausschliesslich wegen den aktuell tiefen Zinsen dazu verleiten lassen, ein Objekt zu kaufen, sondern sich diesen Schritt gut überlegen.
Mein Mann und ich besitzen ein noch nicht fertig gebautes Haus. Da mein Mann schon von der PK abhob und uns das Geld immer noch nicht reicht, wollte ich fragen, ob ich meine PK auch räumen kann. Ich habe nicht lange gearbeitet (4 Jahre) und jetzt arbeite ich 1x die Woche 4 Stunden.Kann ich trotzdem von der PK schöpfen?
Hallo Rau
Es spielt keine Rolle ob Sie noch arbeiten und wie viel Sie arbeiten. Sie können das Geld von der Pensionskasse resp. dem Freizügigkeitskonto (falls Sie aktuell keiner PK angeschlossen sind) beziehen. Sie (und Ihr Mann) sollten aber rasch wieder damit beginnen, Geld fürs Alter zu sparen.
Ich möchte mit meinem kleinen Sohn zu meiner Verlobten nach Österreich auswandern. Wir planen damit noch dieses Jahr ein Eigenheim zu kaufen oder gar zu bauen. Kann ich dafür aus meiner Pensionkasse schöpfen? Wenn ja wo sollte ich mich da am besten Informieren? Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo Oliver
Eine Finanzierung von einem selbst bewohnten Haus ist auch im Ausland möglich. Sie können sich an Ihre Pensionskasse wenden, wenn Sie bereits jetzt Informationen darüber wollen, welche Unterlagen diese vor der Überweisung des Geldes benötigt. Zudem sollten Sie sich in Österreich an eine Bank wenden, die für die Finanzierung in Frage käme, und ein erstes unverbindliches Gespräch führen. So erfahren Sie, wie viel Geld Sie insgesamt etwa für das Objekt einsetzen können.
Ich habe das so gemeint: Ich werde keine Hypothek aufnemen ich werde mich nur mitbeteiligen und natürlich darin wohnen. Meine Partnerin wird die Hypothek alleine aufnehmen. Ich verpflichte mich solidarisch ob mit oder ohne Arbeit.
Das ist möglich, aber Sie müssen im Grundbuch als Miteigentümer vermerkt sein, um Gelder aus der 2. Säule beziehen zu können.
Ich möchte eine Wohnung kaufen mit meiner Partnerin. Ich selber bin ab April arbeitslos. Kann ich ich als Arbeitssuchender das Geld aus der Pesion oder dem Freizügigkeitskonto beziehen um eine Eigentumswohnung mit meiner Partnerin zu finanzieren?
Hallo Ray
Ja, das ist möglich. Für Sie gelten dieselben Regeln beim Bezug des Geldes (maximal soviel wie Sie bis 50 hatten oder die Hälfte dessen was Sie mit über 50 in der 2. Säule haben – der höhere Betrag gilt).
Wenn Sie Fremdkapital benötigen (Hypothek), dann dürfte es als Arbeitssuchender schwieriger sein, einen Kredit von der Bank zu erhalten. Letztendlich entscheidet aber diese. Und vielleicht wollen Sie mit dem Wohnungskauf zuwarten bis Sie wieder eine feste Stelle haben, um mobiler bei der Arbeitssuche zu sein.
Ich und mein Mann möchten sehr gerne ein Haus kaufen. Ist es auch möglich ein Haus zu kaufen mit nur 5% Eigenkapital?
Hallo Nadia
Die Banken verlangen in der Regel 20% Eigenkapital, wovon die Hälfte aus der Pensionskasse stammen kann, siehe https://www.finanzmonitor.com/immobilien-hypothek/finanzierung-eigenheim/
Wenn Sie und Ihr Mann zusammen mit der Pensionskasse auf die 20% Eigenkapital kommen, sollte das möglich sein. Paare mit sehr gutem Einkommen erhalten oft auch mit weniger als 20% Eigenkapital einen Kredit.
Wenn wie jetzt Immobilien in gewissen Regionen sehr teuer sind, dann gehen die Bank und auch die Hausbesitzer ein erhöhtes Risiko ein. Sollte der Marktwert eines mit nur 10% Eigenkapital finanzierten Haus um 15% sinken, dann wären die Hypotheken nicht mehr gedeckt.
Letztendlich entscheidet die Bank, ob sie dieses Risiko eingehen will. Am besten setzen Sie und Ihr Mann sich mit einem Berater Ihrer Bank zusammen.
Wenn jemand sich entschieden hat die Schweiz definitiv zu verlassen, dann kann man sich doch die Pensionskasse auszahlen lassen! ABER! Hat man Schulden bei der Bank, aber die Schulden nicht zurückzahlen kann, wird die Bank auf die ausbezahlte PK zugreifen, oder. Man kann mit Schulden die Schweiz nicht verlassen! Keine Bank lässt sich das Geld nehmen!
Hallo Vitus
Verkauft man sein Haus, für das man PK-Gelder bezogen hat, dann besteht eine obligatorsiche Rückzahlungsplicht in die Pensionskasse.
Das Geld in der 2. Säule ist ansonsten aber gesichert vor dem Zugriff durch Gläubiger, etwa wenn man sich durch einen Konsumkredit verschuldet hat und diesen nicht fristgerecht zurückzahlen kann. Lässt man sich die Pensionskasse auszahlen, dann ist man wieder zu Vermögen gekommen. Wenn Schuldner das erfahren, dann werden sie versuchen, ihre ausstehenden Forderungen einzutreiben. Es ist ja auch völlig korrekt, dass man seine Schulden wieder zurückzahlen muss.
Vielen Dank für die Antworten.
Meine Frage ging in die Richtung, egal ob bei Vorbezug oder Verpfändung, ob der steuerliche Vorteil sich später beim Verkauf negativ auswirken könnte (Mindestlaufzeit um sich bei den Steuern schadlos zu halten). Wir spekulieren mit einem Wertzuwachs der Immobilie, um die Hypotheken vollends beim Verkauf zu bedienen und vielleicht auch was dabei über zu haben, um damit in Deutschland wieder ein Haus zu kaufen.
Nochmals vielen Dank für eine ausführliche Antwort.
Hallo Harald
Beim Verkauf einer Immobilie wird in der Schweiz die Grundstückgewinnsteuer fällig. Die Varianten Vorbezug oder Verpfändung der Pensionskasse haben keinen Einfluss auf die Grundstückgewinnsteuer.
Diese Steuer ist nur im Kanton zu bezahlen (es gibt keine direkte Bundessteuer auf privaten Kapitalgewinnen aus Immobilienverkäufen). Der Grundstückgewinn errechnet sich aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und den Anlagekosten. Die Anlagekosten bestehen aus dem Kaufpreis und den wertvermehrenden Ausgaben. Bei sehr kurzer Haltedauer und bei längerer Haltedauer gibt es Sonderregelungen. So sind etwa in den meisten Kantonen die Grundstückgewinnsteuern höher, wenn die Immobilie nur kurze Zeit gehalten wurde. Details erfahren Sie bei der Steuerverwaltung Ihres Kantons. Insgesamt erscheint uns aber die Grundstückgewinnsteuer kein wichtiger Faktor. Wichtiger ist die Entscheidung, ob Sie die PK verpfänden oder vorbeiziehen wollen und wie hoch der Betrag sein soll.
Auch ich habe da eine Frage zu dem Vorbezug der 2-Säule. In absehbarer Zeit wollen wir Eigentum erwerben und benötigen auch das Geld aus der PK. Wenn wir denn in ca 15 Jahren in den Wohlverdienten Ruhestand gehen, wollen wir das Eigentum verkaufen um dann mit dem Erlös in Deutschland wieder was zu erwerben. Wie verhält es sich mit dem Kapital, was man dazumals aus der PK eingesetzt hat?. Gibt es dann auch unterschiede bei Vorbezug und Verpfändung ?
Hallo Harald
Es gibt beträchtliche Unterschiede zwischen Vorbezug und Verpfändung. Einerseits während der Zeit, in der Sie noch hier in der Schweiz arbeiten. Andererseits auch für die Zeit, in der Sie nicht mehr arbeiten, falls Sie den Bezug nicht vorher zurückzahlen. So wird Ihre Rente bei einem Vorbezug kleiner ausfallen, dafür haben Sie mehr Kapital zur freien Verfügung.
Oft spricht vieles für eine Verpfändung, weil so die Versicherungsleistungen erhalten bleiben. Und aktuell sind die Zinsen für kurzfristige Hypotheken nach Steuern geringer als die Mindestverzinsung in der Pensionskasse (1.5% für 2012). Auch das spricht für eine Verpfändung. Bei einer Verpfändung „verbauen“ Sie sich auch wenig, denn Sie können später immer noch Kapital aus der PK beziehen, um die Hypothek zurückzuzahlen (Höhe: Bis zum Betrag den Sie mit 50 in der PK hatten oder bis zur Hälfte des Betrags im höheren Alter, der höhere Wert gilt). Lesen Sie vor einem Entscheid unseren Artikel mit den Vorteilen und Nachteilen zu den zwei Varianten durch (https://www.finanzmonitor.com/2-saule/finanzierung-haus-geld-pensionskasse/) und lassen Sie sich von Ihrer Bank beraten.
Guten Tag
Wir haben eine Eigentumswohnung seit 1995. Kaufpreis 860000.- FK 520000.-
Inzwischen haben wir einige Investitionen gemacht wie neue Küche, Parkett ganze Wohnung, neue Fenster etc.
Wie erfolgt die Beurteilung FK / EK / Tragbarkeit nach der Pension.
Werden bei der Wertbeurteilung die Investitionen nebst dem Wertverlust durch das Alter berücksichtigt?
Oder ist dies alles gar nicht wichtig?
Besten Dank zum voraus.
Guten Tag Michael
Wie wir ja hier beschrieben haben, ist es schwierig, nach dem Austritt aus der Arbeitswelt seine Hypothek noch aufzustocken.
Generell zielen Banken darauf ab, dass bis zur Pensionierung die zweite Hypothek abbezahlt ist, d.h. dass die Belehnung noch höchstens 65% des Wertes der Immobilie betragen sollte.
Bis auf die tiefere Belehnung ändert sich ansonsten grundsätzlich nichts an der Vorgehensweise der Banken, wenn sie die Möglichkeit zur Finanzierung des Eigenheims prüfen. Die kalkulatorischen Kosten sollten maximal 35% Ihres Einkommens als Rentner betragen.
Banken berücksichtigen Investitionen ins Eigenheim. Wenn jemand z.B. ein 30jähriges Haus kauft und vor dem Einzug die Küche und die Bäder ersetzt, dann erhöht sich ja der Wert der Immobilie. Banken berücksichtigen hierbei etwa 2/3 der Kosten von solchen (steuerlich gesehen) werterhaltenden Investitionen.
In Ihrem Fall wird das anders sein, weil Sie ja schon 15 Jahre lang in Ihrer Wohnung wohnen. Die Bank könnte jetzt einerseits Ihre Investitionen zum Wert hinzuzählen, und andererseits den Wertverlust durch die Abnutzung der Wohnung gegenzurechnen. In dem langen Zeitraum hat sich aber auch der Immobilienmarkt verändert. Die Bank wird deswegen anhand der wichtigsten Eckdaten abschätzen, wie viel Wert Ihre Wohnung nun ist. Mittels einer Datenbank mit vielen in den letzten Jahren gehandelten Immobilien kann Ihre Bank einen ungefähren Marktwert für Ihre Eigentumswohnung bestimmen. Beträgt dieser z.B. 950’000, dann käme sie in Ihrem Fall auf eine Belehnung von 55%, was im „grünen Bereich“ liegen würde.
Mein Ex-Mann und ich haben einen pflegebedürftigen Sohn. Er hat sich vor vier Jahren ins Ausland abgesetzt ohne sich zu kümmern. Er sollte Pflegegeld zahlen, was er nicht macht. So haben sich Schulden angehäuft. Jetzt werden wir geschieden und die Pensionskasse wird geteilt. Das Geld befindet sich auf dem Freizügigkeitskonto und nicht bei einer Pensionskasse. Ich pflege den Sohn rund um die Uhr, daher kann ich nicht arbeiten. Kann man mit dem Geld das auf dem Sperrkonto des Freizügigkeitskontos befindet, Schulden begleichen lassen, wenn es bei der Scheidung, gerichtlich ausbezahlt wird? Wo steht das Gesetz dazu?
Guten Tag Vit
Es tut uns leid, dass Sie in einer schwierigen Situation sind.
Leider ist es bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich, das Geld aus dem Freizügigkeitskonto vor Erreichen des 59. Geburtstags für Frauen (resp. 60 für Männer) zu beziehen. Die Idee des Gesetzgebers war, als er steuerlich begünstigtes „Zwangssparen“ via Pensionskasse eingeführt hat, dass man im Alter seine gewohnte Lebenshaltung weiterführen kann. Deswegen kann man damit mit Geld aus der Pensionskasse/dem Freizügigkeitskonto nicht frühzeitig Schulden begleichen, egal wie schwierig die eigene Situation gerade ist, denn das Geld würde sonst im Alter fehlen.
Gesetzliche Grundlagen dazu sind das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz, FZG). Dort steht im Artikel 5, Barauszahlung:
1 Versicherte können die Barauszahlung der Austrittsleistung verlangen, wenn:
a. sie die Schweiz endgültig verlassen; vorbehalten bleibt Artikel 25f (Einschränkung von Barauszahlungen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, nach Island, Liechtenstein oder Norwegen);
b. sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen und der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr unterstehen; oder
c. die Austrittsleistung weniger als ihr Jahresbeitrag beträgt.
Weiter steht im 4. Kapitel unter „Freizügigkeitsleistung und Wohneigentumsförderung“ des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und
Invalidenvorsorge (BVG), wie man von seiner Vorsorgeeinrichtung einen Betrag für Wohneigentum zum eigenen Bedarf geltend machen kann.
Hallo
Ich spiele mit dem Gedanken mir eine Wohnung zu kaufen. Kosten etwa 400000.-. Etwa 80000.- habe ich auf dem Freizügigkeitskonto der Pensionskasse. Mit was für Kosten muss ich Rechnen? Steuern, Handänderung etc.?Was kostet mich die Wohnung zur Zeit mit den tiefen Zinsen?
Hallo Daniel
Danke für Ihre spannende Frage. Wir haben das zum Anlass genommen, zwei Artikel dazu zu schreiben. Den ersten finden Sie hier: Was kostet das Eigenheim?
Ich habe vor ein paar Jahren bei Raiffeisenbank ein Freizügigkeitskonto eröffnet. Jetzt interessiere ich mich für eine Immobilie, deswegen kontaktierte ich einen Berater der Raiffeisenbank. Dieser erklärte mir, dass ich das Freizügigkeitskonto nicht für eine Hypothek verwenden könne..
Meine Frage an sie: Ist dies wirklich der Fall?
Sehr geehrte Trudi
Grundsätzlich ist es möglich, sein Freizügigkeitskonto als Eigenkapital für das Haus zu verwenden oder es als Eigenkapital zu verpfänden, um eine höhere Hypothek zu erhalten. Es gibt aber ein paar Einschränkungen:
– Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen (diese muss Ihren Wohnsitz darstellen, ein Ferienhaus kann man nicht über die 2. Säule finanzieren)
– Sie können nur eine Liegenschaft mit der 2./3. Säule finanzieren
– Falls Sie älter als 50 sind, dürfen nur den Betrag einsetzen, den Sie mit 50 in der Pensionskasse hatten (oder die Hälfte des Betrags aus der 2. Säule; es gilt der höhere der beiden Werte)
– Sie sollten total 10% des Kaufpreises als Eigekapital ausserhalb der 2./3. Säule vorweisen können
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen?
Guten Tag
Herzlichen Dank für Ihre prompte Antwort. Für die Finanzierung von der Eigentumswohnung benötige ich mindestens 20% Eigenkapital. Die Wohnung welche ich in Betracht ziehe kostet CHF 790’00. Darf ich die benötigten 20% total von der 3 Säule oder PK nehmen? Irgendwo habe ich ich gelesen dass es nur erlaubt ist 10% von Vorsorgegelder zu nehmen. Ist das richtig? Falls ja, was gibt es noch andere Möglichkeit zur Finanzierung vom Eigankapital?
Besten Dank
Lilly
Guten Tag Lilly
Die Banken verlangen in der Regel 20% Eigenkapital, und sehen es am liebsten, wenn möglichst wenig Geld aus der 2./3. Säule stammt und möglichst viel Geld frei verfügbar als Eigenkapital auf einem Bankkonto liegt. Als Faustregel für Eigenkapital aus der Pensionskasse/3. Säule gelten die von Ihnen erwähnten höchstens 10 Prozent, aber teilweise sind Banken hier flexibel, wenn andere Faktoren wie z.B. Einkommen und Preis des Objekts stimmen. In diesem Artikel zur Finanzierung von Immobilien durch die Bank erfahren Sie genauer, wie eine Bank rechnet und welche Anforderungen an die Tragbarkeit gesetzt werden.
Da Sie ein konkretes Objekt gefunden haben, empfehlen wir Ihnen, mit einem Berater Ihrer Hausbank zu sprechen. Von ihm werden Sie auch die für den Kauf benötigte Finanzierungsbestätigung erhalten.
Guten Tag
Ich habe über CHF 300’000 in meiner PK. Darf ich CHF 150’000 für einen Wohnungskauf vorzeitg beziehen und für diese Wohnung veerwendung, wenn die Wohnung CHF 790’000 kostest?
Was hat ein Kauf für Steuerausauswirkungen. Wird das als Vermögen angerechnent und ich muss dann mehr Steuern bezahlen. Besten Dank
Guten Tag Lilly
Geld aus der Pensionskasse können Sie unabhängig vom Kaufpreis beziehen. Sie können soviel beziehen, wie auf Ihrem Vorsorgeausweis unter dem Punkt „Maximal möglicher Vorbezug für Wohneigentum (WEF)“ angegeben ist. Dies wird wahrscheinlich deutlich mehr sein, als Sie benötigen.
Punkto Steuern ist weniger die Vermögenssteuer als die Einkommenssteuer relevant. Die Wohnung gilt dann zwar als Vermögen, aber der die Hypothek kann als Schuld abgezogen werden.
Bei der Einkommenssteuer müssen Sie zusätzlich zum Einkommen den Eigenmietwert versteuern, können aber im Gegenzug Schuldzinsen sowie die effektiven Ausgaben für Unterhaltskosten sowie Betriebs- und Verwaltungskosten (oder eine Pauschale) abziehen. Beispiel bei einer neuen Wohnung und Pauschalabzug:
+ Eigenmietwert CHF 18’000
– Schuldzinsen CHF 13’000
– Pauschalabzug CHF 2’000
Erhöhung steuerbares Einkommen: +CHF 3’000
Bei einem Grenzsteuersatz von 33% steigen somit die Steuern in diesem Beispiel um CHF 1’000 pro Jahr an. Dies ist ein grobes Beispiel. Erstellen Sie (ggf. zusammen mit einer Fachperson) eine Schätzung, wie sich Ihre persönliche steuerliche Situation mit dem Kauf der Wohnung verändern wird.
Meine Frage: Ich möchte ein eigenes Heim in meinem Heimatland kaufen. Kann ich dafür einen Teil von meinem Pensionskasse-Geld beziehen?
Hallo Cristina
Wenn Sie das Haus selbst bewohnen (und nicht z.B. vermieten oder als Ferienwohnung nutzen) und dort auch Ihren Wohnsitz haben, dann ist das möglich. Wenn Sie in der Schweiz leben, können Sie kein Haus im Ausland mit Geld aus der Pensionskasse bezahlen.
Wenn Sie jetzt nicht in der Schweiz und nicht in der EU leben, dann können Sie das gesamte Geld aus der Pensionskasse beziehen, egal ob Sie das Geld für ein Haus oder für andere Dinge benötigen. Um Geld fürs Alter zu haben, raten wir jedoch in der Regel (ausser bei Hauskauf/Selbständigkeit) von der Auszahlung ab.
Hallo,
ich erhalte von meinem Vater ein Darlehen für den Landkauf. Kann ich nun in 2-3 Jahren, wenn mein PK-Guthaben genug hoch ist, einen Bezug machen um das Darlehen zürückzuzahlen?
Hallo Nadja
Ja, Sie können mit dem Geld aus der Pensionskasse auch ein privates Darlehen zurückzahlen. Bedingung ist, dass für die Pensionskasse klar ist, dass das Darlehen dazu diente, selbst bewohntes Wohneigentum (oder das Grundstück davon) zu finanzieren. Am besten schreiben Sie in den Darlehensvertrag, dass das Darlehen für das Land dient, auf dem Ihr Haus gebaut werden soll. So können Sie später beim Bezug des Pensionskassen-Geldes eine Vertragskopie als weiteres Dokument an die PK einreichen.
Hallo Nadia
Wie oben beschrieben ist es leider nicht möglich, mit Ihrer Pensionskasse die Wohnung Ihres Sohnes zu finanzieren. Sie können jedoch mit anderen Ersparnissen Ihrem Sohn ein Darlehen oder eine Schenkung gewähren.
Hallo,
Ich würde gerne die Hälfte meiner Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen um meinen Sohn den Kauf einer Wohnung zu ermöglichen. Darf ich das? Oder muess die Wohnung und die Hypothek auf mich lauten? Oder auf beide? Und wieviel Steuer muss ich für das bezoge Pensionsgeld zahlen?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Nadia
Hallo habe eine Frage. Wir möchten uns ein Haus kaufen. Dieses Haus könnte ich mit dem Geld vom Freizügigkeitskonto komplett bezahlen ohne einen Kredit nehmen zu müssen. Geht das oder bin ich verpflichtet ein Darlehen oder eine Hypothek auf zunehmen. Vielen Dank
Bianca
Hallo Bianca
Super dass Sie über so viel Eigenkapital verfügen. Sie sind nicht verpflichtet, einen Hypothekarkredit aufzunehmen – Sie können es komplett mit dem Geld aus dem Freizügigkeitskonto bezahlen.
Wenn Sie das Haus in der Schweiz kaufen, dann kann es sich aktuell für Sie lohnen, sich dennoch zu verschulden. Sie erhalten eine Libor-Hypothek für rund 0.8% (nach Steuern vielleicht 0.6%), während ein Freizügigkeitskonto im Vergleich etwa 1.5% (steuerfrei) abwirft. Nehmen Sie für einen Teil des Hauses (50%) eine Libor-Hypothek mit kurzer Laufzeit (2 Jahre) auf. Steigen die Hypozinsen nach Steuern auf ein höheres Niveau als die Zinsen auf dem FZ-Konto, dann zahlen Sie das Darlehen zurück.
Wenn Sie – wie Ihre E-Mail-Adresse vermuten lässt – in Deutschland wohnen, dann sollten Sie die steuerliche Situation dort prüfen. Manchmal lohnt es sich, sich zu verschulden, vor allem wenn man in der komfortablen Lage ist, die Schulden jederzeit begleichen zu können.
Hallo, ich hab eine Frage bez. meines Freizügigkeitskontos 2. Säule. Wir möchten gerne in eine Baugenossenschaft eintreten und Anteilsscheine kaufen, um so günstig zu wohnen und auch von anderen Vorteilen Provitieren. Jetzt meine Frage. Ich meine Bank angerufen um das abzuklären ob das PK Geld dafür verwenden kann. Er sagte dann das, das nicht geht. Jetzt hab mich aber etwas schkau gemacht und gelesen das es serh wohl geht, aber man müsste Fristen beachten, oder das Geld von der PK Verpfänden. Kann mich mal jemand aufklären und mir sagen was ich jetzt kann und was nicht. Vielen Dank
Esther D.
Die „Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge“ (siehe: http://www.admin.ch/ch/d/sr/831_411/a1.html) sagt:
Artikel 1: Die Mittel der beruflichen Vorsorge dürfen verwendet werden für:
a. Erwerb und Erstellung von Wohneigentum;
b. Beteiligungen am Wohneigentum;
c. Rückzahlung von Hypothekardarlehen.
und unter Artikel 3a : „Zulässige Beteiligungen sind: a. der Erwerb von Anteilscheinen an einer Wohnbaugenossenschaft“
Der Mindestbetrag von 20’000 Schweizer Franken gilt zudem nicht für „den Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften und von ähnlichen Beteiligungen sowie für Ansprüche gegenüber Freizügigkeitseinrichtungen.“.
Sie können somit unserer Meinung nach das Geld aus dem Freizügigkeitskonto für den Einkauf in die Wohnbaugenossenschaft beziehen (Ausnahme wäre, wenn Sie in den letzten fünf Jahren bereits einen Vorbezug getätigt hätten). Wir empfehlen Ihnen, nochmals das Gespräch mit einer sachverständigen Person Ihrer Bank zu suchen.