Sicher haben Sie schon von den steuerlichen Vorteilen gehört, die das Einkaufen in die Pensionskasse mit sich bringt. Doch lohnt sich ein Pensionskasseneinkauf wirklich? Und was sind die Vorteile und Nachteile einer solchen freiwilligen Einzahlung in die Pensionskasse? Erfahren Sie jetzt die Antworten auf diese Fragen.

Wie funktioniert ein Pensionskasseneinkauf?

Um sich in Ihre Pensionskasse einkaufen zu können, müssen Sie über eine Deckungslücke verfügen. Solche Lücken können entstehen, wenn Sie über längere Zeit nicht in der Schweiz gearbeitet haben (z.B. Studium, Auszeit, Mutterschaft, Einwanderung in die Schweiz) oder wenn sich Ihr Lohn im Zeitverlauf stark erhöht hat. Wenn Sie wissen möchten, wie viel Geld Sie freiwillig zusätzlich einzahlen können, dann konsultieren Sie Ihren Vorsorgeausweis oder fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse nach.

Der freiwillige Pensionskasseneinkauf läuft einfach ab. Auf Ihre Anfrage sendet Ihnen Ihre Pensionskasse ein Formular sowie einen Einzahlungsschein zu. Das Formular müssen Sie ausfüllen und unterschrieben zurücksenden. Danach können Sie die freiwillige Einzahlung tätigen. Sie werden anschliessend eine Bestätigung von Ihrer Vorsorgeeinrichtung mit der einbezahlten Summe erhalten. Diese können Sie verwenden, um den Steuerabzug geltend zu machen. Der Prozess ist somit ähnlich einfach wie beim Einzahlen in die Säule 3a.

Die zwei grossen Vorteile des Einkaufs in die Pensionskasse sind höhere Leistungen und tiefere Steuern.

Vorteil 1: Höhere Leistungen der Pensionskasse

Die Rente bemisst sich meist nach dem einbezahlten Kapital. Je höher dieses ist, desto höher wird Ihre Rente aus der zweiten Säule ausfallen. Sie können bei einer freiwilligen Einzahlung aber auch schon vor der Pensionierung profitieren: u.U. erhöht sich auch der Risikoschutz bei Tod und Invalidität in Form von höheren Invalidenrenten und Hinterbliebenen-Renten für Waisenkinder und Ehefrau/Ehemann. Genauere Angaben zu den Auswirkungen eines Einkaufs auf die Leistungen kann Ihnen Ihre Pensionskasse geben.

Vorteil 2: Tiefere Steuern

Sie erzielen in dem Jahr der freiwilligen Einzahlung eine deutliche Steuerersparnis. Dies ist der Hauptgrund bei Gutbetuchten, warum Sie solche Einkäufe tätigen. Doch wie hoch ist die Steuerersparnis bei einem Einkauf in die Pensionskasse? Dies hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab. Der Grenzsteuersatz misst, wie viele Prozente eines zusätzlich verdienten Frankens Sie dem Steuervogt abliefern müssen. Der Grenzsteuersatz steigt mit steigendem Einkommen meist deutlich an. Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100‘000 beträgt dieser in der Regel in den meisten Kantonen zwischen 25% und 35%: Bei einem freiwilligen Einkauf von CHF 10‘000 reduziert sich das steuerbare Einkommen um diesen Betrag, was einer Steuerersparnis von CHF 2‘500 bis CHF 3‘500 entspricht. Der Einkauf von CHF 10‘000 kostet also netto nur zwischen CHF 6‘500 und CHF 7‘500.
Wenn Sie die Rendite und nicht die absolute Ersparnis betrachten, dann ist ein Einkauf umso lohnender, je älter Sie sind, weil sich die Steuerersparnis auf weniger Jahre verteilt.

Beachten Sie, dass Sie beim Bezug von Kapital aus der Pensionskasse dieses zu einem reduzierten Steuersatz von ca. 5-15% versteuern müssen. Wenn Sie anstelle von Kapital eine Rente beziehen wollen, ist dieser Punkt jedoch für sie nicht relevant.

Lohnt sich ein Pensionskasseneinkauf?

Trotz der beiden grossen Vorteile eines freiwilligen Einkaufs, den höheren Leistungen und der Steuerersparnis, lohnt sich ein Pensionskasseneinkauf nicht für jeden Schweizer. Beachten Sie vor der Einzahlung insbesondere folgendes:

Zustand Pensionskasse: Experten empfehlen, freiwillige Einkäufe nur dann zu tätigen, wenn der Deckungsgrad der Pensionskasse 100% oder höher beträgt. So ist sichergestellt, dass die Vorsorgeeinrichtung sämtliche Verpflichtungen gedeckt hat.

Überobligatorischer Topf: Fragen Sie vor der Einzahlung bei Ihrer Pensionskasse nach, ob diese einen überobligatorischen Topf führt und ob der Einkauf dem obligatorischen oder überobligatorischen Topf gutgeschrieben wird. Während der obligatorische Topf über eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestverzinsung und über einen gesetzliche vorgegebenen Umwandlungssatz verfügt, sind die Leistungen für Gelder aus dem überobligatorischen Topf meistens schlechter. Einkäufe lohnen sich vor allem, wenn der Betrag in den obligatorischen Bereich einfliesst. Bei einigen Pensionskassen stellt sich dieses Problem nicht, weil sie über keine solche Trennung in obligatorischen/überobligatorischen Teil verfügen.

Sperrfrist von drei Jahren nach dem Einkauf für Bezüge: Das Bundesgericht hat im September 2010 entschieden, dass Einkäufe in die Pensionskasse drei Jahre oder weniger vor dem Bezug nur noch abzugsfähig sind, wenn das Guthaben aus der Pensionskasse vollumfänglich als Rente bezogen wird. So soll verhindert werden, dass sich Schweizer lediglich in die Pensionskasse einkaufen, um ihre Steuern zu minimieren (und nicht, um für das Alter vorzusorgen). Wenn Sie also den ganzen oder einen Teil Ihres Pensionskassen-Vermögens in Kapitalform beziehen wollen, dürfen Sie in der dreijährigen Sperrfrist vor der Pensionierung keine freiwilligen Einzahlungen mehr in die Pensionskasse tätigen. Wenn Sie dies dennoch tun wollen und diese Einkäufe von den Steuern abziehen wollen, dann müssen Sie das gesamte Alterskapital als Rente beziehen. Wenn Sie dennoch Einkäufe weniger als 3 Jahre vor einem (auch nur teilweisen) Kapitalbezug tätigen, dann müssen Sie davon ausgehen, dass Sie die zuvor gesparten Steuern zurückerstatten zu müssen. Das gleiche gilt auch für Wohneigentumsförderung und vermutlich die anderen frühzeitigen Auszahlungsgründe.
Eine Ausnahme ist der Einkauf nach einer Scheidung, um dadurch die Lücke in der Pensionskasse zu schliessen. Die Scheidung kann dabei auch schon lange zurück liegen. Ein Einkauf und Kapitalbezug innerhalb von weniger als drei Jahren ist rechtens, wenn keine Steuerumgehung vorliegt, wie das Bundesgericht im Juli 2016 festhielt.

Verfügbarkeit des Geldes: Wenn Sie einen Teil Ihres Vermögens in Ihre Pensionskasse einbringen, ist das Geld nicht mehr verfügbar. Eine Auszahlung ist nur in wenigen Gründen vor der Pensionierung möglich:

  • Selbst genutztes Wohneigentum
  • Auswanderung aus der Schweiz (mit Einschränkungen falls die Auswanderung innerhalb Europas erfolgt)
  • Aufnahme Selbständigkeit ohne Pensionskasse

Einkäufe und Tod: Klären Sie ab, was mit den freiwilligen Einkäufen im Todesfall geschieht. Es gibt Pensionskassen, welche mit den freiwilligen Einkäufen die Rente für die Hinterbliebenen finanzieren, welche diesen sowieso zusteht. Bei solchen PKs erhöhen freiwillige Einkäufe die Hinterbliebenenrente also nicht, was ungünstig ist. Andere PKs zahlen freiwillige Einkäufe als (zusätzliches) Todesfallkapital aus, sodass die Einkäufe bei frühzeitigem Tod nicht verloren sind.

Rückgewähr des Einkaufs: Wird im Todesfall der freiwillige Einkauf als Kapitalleistung zurückbezahlt?

Alternativen / Opportunitätskosten: Durch einen Pensionskasseneinkauf entstehen Ihnen Opportunitätskosten: Sie erwirtschaften z.B. keinen direkt verfügbaren Zinsertrag auf dem Kapital mehr. Dies ist insbesondere ein Problem, wenn Sie vom Zinsertrag abhängig sind oder wenn Sie durch eigene Geldanlagen eine deutlich höhere Verzinsung als die Pensionskasse erzielen könnten. Beachten Sie aber, dass Sie Zinserträge voll versteuern müssen, während der Mindestzinssatz in der Pensionskasse ohne Kosten für Steuern einem Nettozinssatz entspricht. Bei einem Grenzsteuersatz von 33% müssen Sie auf einer Geldanlage, die der Einkommenssteuer unterliegt, eine 50% höhere Rendite erwirtschaften, als wenn Sie das Geld in der Pensionskasse deponieren. Beispiel: Wenn die Verzinsung in der Pensionskasse 2.0% beträgt, dann müssen Sie bei einem Grenzsteuersatz von 33% eine Bruttorendite von 3.0% auf Ihrem Vermögen erzielen, um dieselbe Nettorendite zu erreichen (3.0% minus 33% ergibt 2.0%).

Einkäufe auf mehrere Jahre verteilen zur weiteren Steueroptimierung

Wir erhalten oft Anfragen von Personen, welche sich mit einer grösseren Summe in die Pensionskasse einkaufen möchten, um damit ihre Steuern zu optimieren. Dieses Geld kann z.B. aus einer Erbschaft oder aus einer fällig gewordenen gemischten Lebensversicherung stammen.
Wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind, sollten Sie beachten, dass Sie die Einkäufe auf mehrere Jahre verteilen sollten. Damit brechen Sie die Progression stärker und bezahlen damit weniger Steuern als bei einem Einkauf in einem einzigen Jahr. Betrachten Sie dazu folgendes Beispiel (zur Vereinfachung ohne Zinsen und deren Steuereffekte gerechnet) zur weiteren Steueroptimierung:

Steuerersparnis Pensionskasseneinkauf (Beispiel)

Bei einem steuerbaren Einkommen von 175‘000 Franken betragen die Steuern während drei Jahren total 141‘954 Franken. Erfolgt ein Einkauf von 75‘000 Franken im ersten Jahr, dann sinkt die Summe der Steuern um 26‘862 auf 115‘092 Franken. Wird die Einzahlung jedoch in drei Tranchen zu 25‘000 Franken auf drei Jahre aufgeteilt, dann sind nur Steuern von 111‘720 Franken fällig. Mit diesem Splitting lassen sich also weitere knapp 3‘400 Franken sparen.
Noch stärker ist dieser Effekt, wenn sich das steuerbare Einkommen verändert. So kann es sein, dass Sie mit einer baldigen Beförderung oder einem Stellenwechsel mit deutlich höherem Lohn rechnen. Oder Ihr Ehepartner steigt wieder ins Berufsleben ein. Oder die steuerlichen Abzüge sind in einem Jahr aufgrund von Renovationen am Wohneigentum deutlich höher. Wenn Sie von einem stark schwankenden steuerbaren Einkommen ausgehen, dann sollten Sie den Einkauf so auf mehrere Jahre verteilen, dass unter dem Strich das steuerbare Einkommen etwa gleich hoch ist. So brechen Sie die Progression optimal und bezahlen noch etwas weniger Steuern:

Beispiel Steuerersparnis Einkauf Pensionskasse (steigendes Einkommen)

In diesem Beispiel beträgt das steuerbare Einkommen 150, 175 und 200 Tsd. Franken in drei Jahren. Erfolgt ein Einkauf von 75‘000 Franken im ersten Jahr, dann sinkt die Summe der Steuern um 23‘484 auf 118‘638 Franken. Wird die Einzahlung jedoch so aufgeteilt, dass in jedem Jahr das steuerbare Einkommen gleich hoch (150‘000 Franken) ist, dann sind wiederum nur Steuern von 111‘720 Franken fällig. Mit diesem Splitting mit dem Ziel, das steuerbare Einkommen zu glätten, lassen sich also weitere rund 6‘900 Franken sparen.

Einkauf und Kapitalbezug als Steuerspar-Trick nutzen?

Sie sehen, dass man mit einem Einkauf in die Pensionskasse massiv Steuern sparen kann. Diese Steuerersparnis ist vom Gesetzgeber so gewollt, um Ihnen einen Anreiz zu schaffen, fürs Alter vorzusorgen. Es ist somit kein „Trick“, mit dem PK-Einauf Steuern zu sparen, sondern legal und vom Gesetzgeber sogar so gewollt.
Jetzt könnte man das System ausnutzen, indem man kurz vor der Pensionierung Einkäufe tätigt und zur Pensionierung das Kapital wieder bezieht. Eine gutverdienende Person kann so mit einem Einkauf von CHF 10’000 netto gut CHF 2’500 Steuern sparen. Dabei ist die erwähnte Sperrfrist von 3 Jahren zwischen Einkauf und Kapitalbezug zu beachten. Wenn also jemand im Alter um die 60 nicht benötigtes Kapital besitzt, kann er mit einem freiwilligen Einkauf und späterem Kapitalbezug dank der Steuerersparnis eine Rendite von umgerechnet 5-10% pro Jahr auf dem einbezahlten Betrag erzielen. Vorgängig müsste man aber abklären, was mit der Einkaufssumme passiert, wenn die Person vor der Pensionierung verstirbt.
Und ganz ohne Pferdefuss ist dieser „Trick“ nicht: Wer später zumindest einen Teil seines BVG-Guthabens als Rente beziehen will, muss vor einem Einkauf und späteren Kapitalbezug sehr genau rechnen, weil man die unterschiedlichen Rentenumwandlungssätze im Obligatorium und Überobligatorium berücksichtigen muss, und welchem Topf die Pensionskasse freiwillige Einkäufe zuweist. So kann es nämlich sein, dass der Einkauf zu 100% im Überobligatorium landet, der spätere Bezug dann aber proportional zur Verteilung des Vorsorgeguthabens oder 50-50 den beiden Töpfen belastet wird. Somit führt das idR dazu, dass man nach einem Einkauf und anschliessenden PK-Bezug zwar zur Pensionierung das gleich hohe Vorsorgeguthaben hat wie ohne diesen „Trick“, aber über weniger Geld im obligatorischen Topf verfügt. Das wiederum führt bei den meisten PK dazu, dass man dann lebenslang eine tiefere Rente erhalten wird, weil der Umwandlungssatz im Überobligatorium oft deutlich geringer ist als im Obligatorium.

Einzahlung in die Säule 3a als Alternative

Die Säule 3a eine gute Alternative zum Einkauf in die Pensionskasse. Steuerlich gelten dieselben Vorteile wie in der zweiten Säule. Allerdings ist die Höhe der Einzahlung jährlich auf den Maximalbetrag beschränkt. Zudem bietet die Säule 3a keine Versicherungsleistungen.
Es gibt jedoch mehrere Gründe, die dafür sprechen, zuerst jeweils in die Säule 3a einzuzahlen und erst danach Geld die PK aufzustocken, falls noch freies Kapital zur Verfügung steht:

  • Zins: Der Zins auf 3a-Konten ist meistens leicht höher als in der Pensionskasse
  • Risiko / Diversifikation: Für viele Schweizer ist das Guthaben in der Pensionskasse der grösste Vermögensposten. Das Kriterium Risikostreuung spricht dafür, sein Geld in der dritten statt in der zweiten Säule anzulegen
  • Flexibilität beim Bezug: Auch in der Säule 3a sind frühzeitige Auszahlungen nur in wenigen Fällen möglich. Ein Vorteil der 3. Säule gegenüber der 2. Säule ist, dass das Kapital auch bei der Auswanderung in ein EU-Land frühzeitig bezogen werden kann (in der 2. Säule: nur der überobligatorische Teil)
  • Flexibilität bei der Anlage: Die meisten Banken bieten die Möglichkeit an, 3a-Gelder in Fonds anzulegen. Somit kann man innerhalb der gesetzlichen Vorschriften die Anlagestrategie mitbestimmen, wenn man sein Geld nicht nur auf einer reinen Kontolösung deponieren will. Eine solche Mitsprachemöglichkeit hat man in der Pensionskasse nicht
  • Höheres Einkaufspotenzial: Es ist nicht möglich, nachträglich Geld in die Säule 3a einzuzahlen. Insgesamt kann man also mehr Geld steuerbegünstigt fürs Alter beiseite legen, wenn man jedes Jahr auch die Säule 3a nutzt, falls man sein Einkaufspotenzial bei der Pensionskasse vor der Pensionierung erreichen wird.
  • Voller Kapitalbezug: Nicht alle Pensionskassen ermöglichen es, mehr als 25% seines Vorsorgegeldes bei Erreichen des Rentenalters als Kapital zu beziehen
  • Steuern bei Bezug für Wohneigentum: Bezieht man Gelder aus der PK im Rahmen der Wohneigentumsförderung, dann kann man spätere Einkäufe erst von den Steuern abziehen, wenn diese den bezogenen Betrag übersteigen – es werden lediglich die beim Bezug angefallenen Steuern zurückerstattet. Eine solche Regelung gibt es in der Säule 3a nicht. Dabei sollte man an seine langfristigen Einkommensströme denken (z.B. Gelder aus Erbschaften, die sich gut für Einkäufe in die PK eignen)
  • Doch zweimal Steuern sparen für denselben Franken: Dies ist in speziellen Fällen möglich. In einem Urteil vom 14.05.2020 (2C_652/2018) hat das Bundesgericht entschieden, dass ein über 60 Jahre alter Solothurner, der 3a-Gelder ordentlich bezog, diese steuerlich abziehbar in die Pensionskasse einbringen durfte. Er hat somit zuerst Einkommensteuern bei der 3a-Einzahlung gespart, anschliessend bei der ordentlichen Auszahlung (für Männer ab Alter 60 möglich) zum reduzierten Satz Steuern bezahlt, und im gleichen Jahr ein zweites Mal Einkommenssteuern durch den PK-Einkauf gespart. Zumindest ein Teil des PK-Einkaufs erfolgte dabei einen Monat vor dem 3a-Bezug, wobei nicht klar ist, ob diese Information für das Bundesgericht relevant war.

Zusammenfassung freiwilliger Pensionskasseneinkauf

Eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse erhöht Ihr Vorsorgeguthaben und senkt Ihre Steuern. Wenn Sie gut verdienen und über ausreichend Vermögen verfügen, dann ist ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse ein gutes Mittel, um Steuern zu sparen, wenn die obigen Einschränkungen für Sie nicht relevant sind.

Tipp: Verteilen Sie freiwillige Einkäufe mit hohen Beträgen (z.B. aus Bonus-Zahlung oder aus einer Erbschaft) auf mehrere Jahre. So optimieren Sie Ihre Steuerersparnis aufgrund der höheren Grenzsteuersätze weiter.