Höherer Maximalbetrag 3. Säule, höhere AHV-Rente
Der Bundesrat hat zwei wichtige Änderungen in der Säule 3a (private Vorsorge) sowie 1. Säule (staatliche Vorsorge) beschlossen. Die Änderungen treten per 01.01.2011 in Kraft.
Säule 3a
Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6’682 Franken (2009/2010: 6’566) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 33’408 Franken für erwerbstätige Personen ohne 2. Säule. Die Grenzbeträge werden somit um 1.75% nach oben angepasst.
AHV-Rente, IV-Rente
Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1’140 auf 1’160 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2’280 auf 2’320 Franken. Ehepaare erhalten somit ab 2011 eine AHV-Rente von bis zu CHF 3’480.
Die Erhöhung der Renten führt bei der AHV zu Mehrkosten von CHF 650 Millionen.
Hinweis: Die jeweils aktuellen 3a Höchstbeträge finden Sie hier.
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6 Kommentare
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Zitat zum Thema Geld
FinanzZitat von FinanzMonitor.com.
Können die Einzahlungen in die 3. Säule die fehlenden Beitragsjahre in der PK wettmachen?
Guten Tag IET
Eher nicht, aber man müsste das versuchen für den Einzelfall auszurechnen. Je geringer der Lohn und je kürzer die Zeit ohne Pensionskasse, desto eher lässt sich das so kompensieren.
Wenn Sie jährlich nur einige tausend Franken sparen können, dann ist die Einzahlung in die Säule 3a idR sinnvoller als der Einkauf in die Pensionskasse. Wenn Sie mehr sparen können, können Sie beides nutzen. Vergessen Sie nicht, dass die Summe aus AHV- und Pensionskassen-Renten idR deutlich tiefer ist als der letzte Lohn, sodass die private Vorsorge (allenfalls steuerbegünstigt über die Säule 3a) sowieso sinnvoll ist.
Mit einem geringen Einkommen von 14´000 p.a. im Angestelltenverhältnis aber ohne Pensionskasse, wie hoch ist der maximale Betrag, den ich in die 3. Säule 2013 einbezahlen darf und welcher Betrag darf ich bei der Steuer geltend machen? Danke für Ihre Antwort!
Guten Tag SCU
Weil Sie keiner Pensionskasse angeschlossen sind, können Sie 20% des Nettoerwerbseinkommen (Definition: Bruttoeinkommen abzüglich AHV/IV/EO/ALV/NBUV/PK-Beiträge) einzahlen und steuerlich geltend machen. Wenn Sie also netto 14’000 Schweizer Franken im Jahr ausbezahlt erhalten, ergibt dies einen Maximalbetrag von 2’800 Franken.
Frage: Kann ich im Jahr, wo ich 65 werde noch ein 3a Säule-Konto eröffnen,den Maximalbetrag einzahlen,von den Steuern abziehen und im laufe des Jahres das Konto dann saldieren?
Besten Dank für Ihre Bemühungen. Freundliche Grüsse H.P. Dudli
Sehr geehrter Herr D.,
Ja, Sie können in dem Jahr, in dem Sie pensioniert werden, nochmals den Maximalbetrag einzahlen (und allenfalls dazu ein Konto eröffnen) und diesen von den Steuern abziehen. Das 3a-Konto müssen Sie mit 65 saldieren und beziehen, wenn Sie nach der ordentlichen Pensionierung nicht mehr arbeiten (ansonsten wäre ein Aufschub bis maximal 5 Jahre danach möglich).
Wenn Sie noch nicht 65 Jahre alt sind und jedes Jahr Einzahlungen tätigen können, dann empfehlen wir Ihnen zwecks Senkung der fälligen Steuern beim Bezug des 3a-Geldes, mehrere Konten zu eröffnen, die beim Bezug dann ungefähr dieselben Kontostände ausweisen.
Freundliche Grüsse
FinanzMonitor.com