Finanzierung Eigenheim: Können Sie es sich leisten?
Sie wollen Wohneigentum erwerben, wissen aber nicht, ob Sie es sich leisten können? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Banken eine Tragbarkeitsrechnung durchführen, ob Sie konkret Ihr Traumhaus oder Ihre Traumwohnung finanzieren können (inklusive kostenlosem Finanzierungs-Rechner) und was Sie tun können, wenn Sie ein Grenzfall bei der Hypothekar-Finanzierung sind.
Immobilien-Finanzierung: So rechnen Banken
Wenn Sie eine Bank aufsuchen, um eine Offerte für eine Hypothek einzuholen, dann wird der Bankberater folgendes machen: Er wird prüfen, ob Sie sich das gewünschte Haus oder die Eigentumswohnung auch leisten können und dazu eine Tragbarkeitsrechnung anstellen. Dabei wird er wie folgt vorgehen:
1. Bedarf an Fremdkapital ermitteln
In einem ersten Schritt wird der Bankberater bestimmen, wie gross Ihr Bedarf an Fremdkapital ist. Dieses bemisst sich aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis des Hauses und Ihrer Eigenmittel. Ihr Eigenkapital sollte dabei mindestens 20% des Kaufpreises betragen. Je nach Bank können Sie ganz oder teilweise auf Gelder aus der zweiten Säule (Pensionskasse, Freizügigkeitskonto) und der dritten Säule (Säule 3a und 3b) zurückgreifen – mittels Verpfändung oder Auszahlung. Seit Juli 2012 sollten Sie zudem 10% „echte Eigenmittel“ vorweisen können – also Geld das nicht aus der Pensionskasse stammt, sondern das Sie sich selbst und völlig freiwillig angespart haben.
2. Kosten für das 1. Jahr abschätzen
Anschliessend wird er Ihre Kosten für das erste Jahr abschätzen. Diese setzen sich zusammen aus:
Kosten 1. Hypothek: Banken belehnen Wohneigentum in der Regel nur bis zu 65 bis 70% mit einer zinsgünstigen Hypothek im 1. Rang. Für darüber hinausgehende Belehnungen müssen Sie eine Hypothek im 2. Rang abschliessen, die über einen deutlich höheren Zinssatz verfügt. Für die Tragbarkeitsrechnung gehen die Banken nicht vom aktuellen Hypothekarzins aus, sondern verwenden einen kalkulatorischen Zinssatz, der meistens zwischen 4.5 und 5.0% beträgt. Die Überlegung dabei ist, dass Ihr Wohneigentum für Sie auch noch finanziell tragbar sein soll, wenn die Hypothekarzinsen steigen.
Kosten 2. Hypothek: Wenn Sie über weniger als 30-35% Eigenmittel verfügen, dann wird die Differenz zwischen dem Kaufpreis abzüglich Ihrem Eigenkapital und der 1. Hypothek mit einer Hypothek im zweiten Rang finanziert. Diese beläuft sich auf maximal 15% des Kaufpreises. Auch hier rechnet Ihre Bank mit einem kalkulatorischen Zinssatz zwischen 4.5 und 5.0%
Amortisation 2. Hypothek: Die Banken verlangen seit September 2014, dass Sie die zweite Hypothek innerhalb von 15 Jahren zurückbezahlen, also amortisieren. Vorher hatte man 20 Jahre Zeit dafür. Zusätzlich zu den Hypothekarzinsen wird die Bank also 1/15 der Höhe der 2. Hypothek als Kosten in die Tragbarkeitsrechnung einfliessen lassen.
Nebenkosten: Als Wohneigentümer müssen Sie sämtliche Nebenkosten selbst tragen. Diese kommen zu den Hypothekarzinsen und den Ausgaben für die Amortisation hinzu. Banken kalkulieren hier nach der Faustregel: Jährliche Nebenkosten = 1.0% des Kaufpreises.
3. Verhältnis zwischen Kosten und Bruttolohn berechnen (Tragbarkeit)
Die Summe der obigen vier Kostenarten ergibt die jährlichen geschätzten Kosten für Ihr Eigenheim. Ihre Bank wird diese nun ins Verhältnis zum jährlichen Bruttolohn von Ihnen (oder falls Sie mit Ihrem Partner die Immobilie erwerben: Der Summe der beiden Bruttolöhne) setzen. Hier gilt die Faustregel, dass die Kosten nicht mehr als 33% bis 35% des Bruttolohns betragen sollten. Ansonsten gilt die Hypothek als finanziell nicht tragbar.
Beispiel Immobilien Finanzierung und Tragbarkeitsrechnung
Schauen Sie sich zum besseren Verständnis dieses Beispiel an. Familie Muster will eine Wohnung zum Preis von CHF 600‘000 erwerben und verfügt über CHF 120‘000 Eigenkapital. Sie verfügt damit gerade über die erforderlichen 20% Eigenmittel. Der jährliche Bruttolohn von Herrn Muster beträgt CHF 100‘000, seine Frau ist nicht erwerbstätig. Bei einer maximalen Belehnung von 65% durch die erste Hypothek und 15% durch die zweite Hypothek ergibt sich folgende Ausgangslage:
Je nach Zinsen ergibt sich folgende Tragbarkeitsrechnung (linke Seite: Zinsen von 2.0% für die 1. Hypothek und 2.5% für die zweite Hypothek, rechte Seite: Kalkulatorische Zinsen von 5.0% für beide Hypotheken) für das erste Jahr:
Bei tiefen Zinsen lässt sich die Wohnung gut finanzieren. Die Kosten von CHF 1‘838 pro Monat betragen lediglich 22.1% des Bruttoeinkommens. Da die Bank aber mit Zinsen von 5.0% rechnet, ergibt sich eine Belastung durch die Wohnung von 36.0% des Bruttoeinkommens. Das ist über der Grenze von 33-35%, bis zu der Banken die Finanzierung des Eigenheims unterstützen.
Lassen Sie sich deswegen nicht von den tiefen Zinsen blenden. Bei genügend Eigenkapital könnten sich aktuell sehr viele Schweizer ein Eigenheim leisten. Weil aber die Banken für die Tragbarkeit mit kalkulatorischen Zinsen rechnen, die deutlich höheren als der aktuelle Marktzins sind, kann der Traum vom Eigenheim rasch an der Trabarkeitsrechnung platzen. Aktuell rechnen die meisten Banken mit 5.0% als Zinssatz für die erste Hypothek, nur wenige wenden 4.5% an. Und bei der zweiten Hypothek wird ebenfalls meist 5.0% verwendet. Bei den Nebenkosten wird meist mit 1.0% gerechnet, wobei bei wenigen Banken auch leicht tiefere Sätze zur Anwendung kommen können, wie erwähnt etwa bei Minergie-Häusern.
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Was wenn die Hypothek nicht tragbar ist?
Vielleicht befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation wie die Familie Muster im obigen Beispiel. Sie will sich die Traumwohnung kaufen, aber die Bank verweigert die Finanzierung weil die monatliche kalkulatorische Belastung im Verhältnis zum Einkommen zu hoch ist. Sie haben nun folgende Möglichkeiten, wie wir sie am Beispiel der Familie Muster aufzeigen:
Tieferer Kaufpreis: Bereits bei einem Kaufpreis von CHF 560‘000 reduziert sich die Belastung von 36.0% auf 32.7% des Bruttolohns. Entweder kann also die Immobilie günstiger gekauft werden (z.B. durch Verhandeln oder den Verzicht auf einen Tiefgaragenplatz), oder die Familie sucht sich eine billigere Wohnung.
Höhere Eigenmittel: Durch zusätzliches Eigenkapital von CHF 30‘000 senken sich die monatlichen Kosten um CHF 292 und die Belastung des Bruttolohns reduziert sich auf tragbare 32.5%. Wenn ein Elternteil der Familie Muster über genügend Vermögen verfügt, dann wäre ein Erbvorbezug oder eine Schenkung ideal. Dies ist für viele junge Familien ein Weg, um schnell und kostenlos über mehr Eigenkapital zu verfügen.
Höherer Lohn: Bei einem Bruttolohn von CHF 110’000 sinkt die Belastung auf 32.7%. Dabei spielt es keine Rolle, ob Herr Muster eine Lohnerhöhung um 10% erhält oder ob seine Frau eine Teilzeitarbeit aufnimmt (hier würde eine 20%-Stelle mit einem Monatslohn von CHF 830 ausreichen).
Höhere 1. Hypothek: Je nach Bank oder Bankberater besteht die Möglichkeit, bei einem günstig erworbenen Objekt an besonderer Lage die maximale Belehnung mit einer günstigen Hypothek im 1. Rang bis auf 70% des Objektpreises auszudehnen. Im Beispiel der Familie Muster würde dies sowohl die Zinskosten als auch die Amortisationskosten senken. Dies ist seit September 2014 jedoch kaum mehr möglich.
Langsamere Amortisation 2. Hypothek: Auch das ist seit September 2014 nicht mehr möglich, weil die Banken im Rahmen der Selbstregulierung via Schweizerische Bankiervereinigung festgelegt haben, dass die zweite Hypothek innerhalb von 15 Jahren linear und regelmässig amortisiert werden muss.
Tiefere Nebenkosten: Dass die Nebenkosten 1.0% des Kaufpreises betragen, ist eine Faustregel. Bei modernen und energieeffizienten Gebäude, die z.B. nach dem Minergie-Standard gebaut wurden, können die Nebenkosten (allen voran die Heizkosten) in der Summe weniger als 1.0% betragen. Wenn die Bank mit im Falle des Beispiels von Familie Muster mit lediglich 0.75% Nebenkosten rechnet, dann sinkt die kalkulatorische Belastung auf 34.5% des Bruttolohns.
Mit der Bank verhandeln: Die Bank hat Interesse, Hypothekarkredite zu vergeben, schliesslich verdient sie damit Geld. Sie will aber auch kein zu grosses Risiko eingehen. Familie Muster ist hier ein Grenzfall. Wenn sie lediglich CHF 20‘000 mehr Eigenkapital aufbringt und die Bank mit 0.8% Nebenkosten rechnet, dann sinkt die Belastung von 36.0% auf akzeptable 32.5%.
Warten: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wenn die Bank die Immobilie nicht finanzieren will, dann bleibt auch noch die Option, einfach zuzuwarten und weiter Geld zu sparen. Auf ein, zwei oder drei Jahre sollte es ja nicht darauf ankommen, man wird ja voraussichtlich danach noch Jahrzehnte in den eigenen vier Wänden wohnen.
Lesetipp für Personen in knappen finanziellen Verhältnissen: „Ohne Eigenkapital zur Hypothek?“ und „So kommen Sie zu einer günstigen Hypothek„.
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113 Kommentare
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Zitat zum Thema Geld
FinanzZitat von FinanzMonitor.com.
Wir besitzen ein EFH mit einem Marktwert von 1 Mio.
Das Haus ist aktuell mit 680k belehnt.
Wir möchten ein neues Haus kaufen welches knapp 2 Mio kostet.
Unsere Idee ist, dass wir das aktuelle Haus komplett abbezahlen und so 1mio an „Eigenkapital“ mitbringen und zusätzlich zu unserem Einkommen (240k/jahr) Mieteinnahmen haben.
Ist das ein mögliches Szenario?
Guten Tag Thomas
Sie müssen das mit der Bank anschauen, bei der Sie die aktuelle Hypothek am laufen haben, ob sie das so finanzieren würde.
Falls ja, macht es dann wahrscheinlich mehr Sinn, auf beiden Häusern eine Hypothek zu haben, weil die Belehnung so tiefer ist.
Das Vermieten eines EFH lohnt sich nur, wenn die Immobilienpreise steigen. Ansonsten ist die Rendite zu idR zu gering, nicht zu reden vom ganzen Aufwand und dem rechtlichen Grundwissen, welches man als Vermieter benötigt.
Ich besitze eine Immobiie im Wert von über 1 Mio. Mit 70 werde ich nur noch 240‘000 Schulden haben. Dann grössere Barmittel (aus PK-Kapitalauszahlung), die ich aber verbrauchen möchte. Theoretisch könnte ich auch die 240‘000 zurück zahlen – will es aber nicht.
Dann habe ich nur noch die AHV und Zinsen aus Vermögen.
Wird die Bank die Rückzahlung der 240‘000 verlangen, da ich die Tragbarkeit nicht mehr erfülle? Ich meine, es sind ja wenig Schulden. Ich könnte auch für 10 Jahre den Zins hinterlegen und eine 10 jährige Hypothek abschliessen. Dann haben die ja die Mittel von mir.
Guten Tag Tine
Die Tragbarkeit einer Hypothek nach der Pensionierung ist in der Tat ein Problem für viele angehende Rentner. Die Rente ist im Vergleich zum Erwerbseinkommen oft um 30-50% tiefer, was dazu führt, dass das Kriterium der Tragbarkeit nicht mehr erfüllt ist. Und wenn man als Pensionierter über weiteres Vermögen verfügt, will man dieses nicht unbedingt auch noch ins Haus investieren (Hypothek zurückzahlen), weil dann sonst der finanzielle Spielraum (frei verfügbare Mittel) noch enger wird.
Bei Ihren Angaben wäre ein Einkommen von rund CHF 65’000 pro Jahr notwendig, um die Tragbarkeit (mit 5% gerechnet) zu gewährleisten. Selbst mit der AHV-Maximalrente für Alleinstehende (aktuell CHF 28’200) wäre Ihr Einkommen viel zu gering. Einige Banken rechnen allerdings Einkommen aus Vermögen (z.B. Aktien) und eventuell sogar den Vermögensverzehr zum Einkommen hinzu – dies ist nicht einheitlich geregelt. Allenfalls wäre bei Ihnen auch der Kapitalbezug aus der PK zu überdenken.
Eine weitere Möglichkeit ist, kurz vor Erreichen des Pensionierungsalters eine langfristig Hypothek abzuschliessen, weil die Tragbarkeit idR nur bei Ablauf der Hypothek überprüft wird.
Weiter bieten einige wenige Banken eine „Immobilien-Rente“ an. Diese richtet sich an Pensionierte mit einem ganz oder fast vollständig abbezahlten Eigenheim, die zwar damit über viel Vermögen, aber tw. nur über wenig Einkommen verfügen. Dies wäre auch bei Ihnen möglich. Die Hypothek wird dann auf 50-65% des Verkehrswerts aufgestockt und der Betrag wird (abzüglich aller fälligen Zinsen) gleich ausbezahlt. Die Tragbarkeit wird in einem solchen Fall nicht beachtet, da die Zinsen ja gleich bei Vertragsabschluss bezahlt werden.
Sie sehen, dass es für Sie mit einem zu >75% abbezahlten Haus und damit viel Vermögen Lösungen gibt, mit denen Sie Ihre Immobilie weiter bewohnen können.
Am besten sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank – und wenn diese Ihnen keine passende Lösung anbieten kann, müssen Sie sich über Alternativen wie die oben skizzierten Gedanken machen.
Darf man wenn man eine abgezahlte Hypothek für ein Haus, neu aufnehmen, das Geld aber anderweitig verwenden, wie z.Bsp. für Geschäftsschulden?
Guten Tag Verena
Ja. Das Haus dient der Bank als Sicherheit für den Kredit, aber was Sie mit dem Geld machen (z.B. Lebensunterhalt im Alter finanzieren, Sportwagen, Aktien oder eben Tilgung von Schulden), ist für die Bank nicht entscheidend. Wichtig ist, dass die Tragbarkeit trotzdem gegeben ist.
„Was wäre wenn“-Frage
Guten Tag,
aktuell haben wir eine 5-Jahres Hypothek laufend bis 2022. Was wäre wenn wir unsere Jobs künden und eine z.B. 6 monatige Weltreise unternehmen würden? Laufen wir die Gefahr, falls die Bank das mitkriegen würde, dass auf uns Druck aufgesetzt würde oder könnte uns gar die Hypothek gekündigt werden, da wir die Tragbarkeitsregel nicht mehr erfüllen würden? Oder wird die Tragbarkeit immer nur auf Beginn einer neuen Hypothek geprüft? (Anmerkung: wir hätten immer noch Cashbestand in der Grössenordnung von 80% der Hypothek als Sicherheit)
Guten Tag Martin
Die Bank hat ja einen Vertrag bis 2022 mit Ihnen abgeschlossen. Wenn Sie weiterhin die Zinsen zahlen, ist das kein Problem, weil die Tragbarkeit frühestens bei der nächsten Verlängerung überprüft wird.
Warum besitzen Sie so viel Bargeld im Verhältnis zu Ihrer Hypothek? Meistens lohnt sich eine Rückzahlung; diese dürfte bei Ihnen aber ohne Gebühren erst 2022 möglich sein.
Mein Mann und ich möchten ein Reihenhaus kaufen. Unsere Eigenmittel und Einkommen reiches aus.
Nun fragen wir und wenn unser Einkommen sing ( Familie ) ob es noch tragbar für uns sein wird. Was passiert wenn die tragbarkeit nicht mehr besteht ? Wann überprüft die Bank dies?
Guten Tag Sandra
Wenn die Hypothek einmal läuft, dann überprüft die Bank die Tragbarkeit idR nicht noch einmal. Normalerweise wäre der früheste nächste Zeitpunkt, die Tragbarkeit zu überprüfen, wenn die Hypothek ausläuft. Ausnahmen können vorkommen, wenn das Pensionierungsalter erreicht wird.
Die Konsequenz wäre, dass die Bank die Hypothek nicht mehr erneuern will. Um das das zu verhindern, wird die Bank Sie bitten, entweder mehr zu arbeiten (mehr zu verdienen) oder einen Teil der Hypothek zurück zu zahlen.
Mich würde interessieren wie die Banken mit einem temporären Verlust der Arbeitsstelle des Hypothekarnehmers umgehen. Die Tragbarkeit (mit 5% gerechnet) wäre ja während der Zeit ohne Arbeit möglicherweise nicht mehr gegeben. Gibt es da eine Banken-Praxis?
Guten Tag Martin G.
Die Tragbarkeit wird idR frühestens bei Ablauf der Hypothek neu beurteilt. Ein zwischenzeitlicher, temporärer Stellenverlust oder Jobwechsel während der Laufzeit wird nicht berücksichtigt.
Ein Problem kann es sein, wenn man zum Ablauf der Hypothek bereits längere Zeit arbeitslos war und die Aussichten auf eine gleich gut bezahlte Stelle wie früher als schlecht eingeschätzt werden.
Jetzt versuche ich es doch mal hier um eine Antwort zu finden. Folgende Eckdaten:
– Hauskauf 900k, geschätzer Wert 1.2k – bestehende Hypotheke die abzulösen ist 780k
– Eignmittel mit Pensionskasse ca. 450k
– Renovation ca. 450k
Was ist das nötige Einkommen um ein solches Projekt anzupacken?
Guten Tag Soleil
Sie müssten das Projekt z.B. mit Ihrer Hausbank anschauen, da diese den Wert nach der Renovation schätzen muss.
Wenn man den Kaufpreis und die vollen Renovationskosten zusammenzählt, kommt man auf 1.35M. Bei Eigenmitteln von 450k wäre etwa ein jährlicher Bruttolohn von CHF 175’000 notwendig.
Wir haben eine Eigentumswohnung die vermietet idt. Hypo liegt a bei 130’000.- Verkaufspreis wäre aber mind. über 300’000. da es an top Lage ist und die Wohnung nicht alt ist, sondern renoviert. Momentan sind wir in Miete. Sind jedoch seit kurzem Eltern geworden und möchten ein Haus kaufen. Meine Frage: Wenn man bereits eine Immobilie bei der Bank besitzt, kann man da verhandeln um nicht 20% Eigenmitteln bringen zu müssen?
Guten Tag Fabio
Die 20% Eigenmittel müssen Sie auf jeden Fall aufbringen. Eure Eigentumswohnung könnte aber teilweise als Quelle von Eigenkapital genutzt werden, wenn der Hypothekarkredit über beide Liegenschaften abgeschlossen wird. Am besten schauen Sie die finanziellen Möglichkeiten direkt mit Ihrer Bank an. Diese kann auch die Tragbarkeit prüfen, die bei jungen Eltern oft auch ein Problem bei der Finanzierung darstellt.
Unser Sohn / Deutscher geht nach 10 Jahren Arbeit in der Schweiz jetzt zurück nach Deutschland zum arbeiten. Bei der neuen Arbeitsstelle hat er sich ein Haus gekauft und möchte dafür die Pensionskasse der Schweiz bar ausgezahlt erhalten. Besteht die Möglichkeit dafür?
Guten Tag Edeltraud
Ja, Wohneigentum im Ausland kann auch mit der Pensionskasse finanziert werden, wenn es selbstbewohnt ist. Ihr Sohn sollte sich mit seiner Schweizer Vorsorgeeinrichtung in Verbindung setzen.
Ich bin Eigentümerin meines Hauses seit 5 Jahren. Ich war lange Alleinerziehend und in einer schwierigen Lage. Das Haus habe ich nur erhalten, weil meine Eltern dafür bürgen, also als Solidarschuldner im Vertrag sind. Ich habe nun geheiratet und die Bank möchte meine Eltern aus dem Vertrag haben (sie sind mittlerweile pensioniert). Mein Ehemann soll als Solidarschuldner in den Vertrag, da mein Einkommen nicht reicht. Mein Ehemann hat bereits schlechte Erfahrung gemacht und hat Angst, dass bei allfälliger Scheidung (was wir ja nicht hoffen) aus dem Vertrag nicht mehr rauskommt und event. diese Schulden sein Leben lang trägt, falls ich nicht mehr zahle. Er hat keine finanziellen Ersparnisse. Sein Einkommen ist jedoch so hoch, dass das Haus tragbar ist mit ihm zusammen. Sehen Sie hier eine Möglichkeit um beide Parteien abzusichern? Wir sehen momentan keine Lösung und ich befürchte das Haus zu verlieren.
Guten Tag Irene
Eine Möglichkeit wäre ein grösserer Erbvorbezug Ihrer Eltern, um die Hypothek so deutlich zu reduzieren, dass die Tragbarkeit bei Ihrem Einkommen gegeben ist.
Eine andere Möglichkeit wäre, Ihren Mann für das Risiko, das er eingehen soll, zu entschädigen, etwa in Form von Mitbesitz am Haus. Oder sie einigen sich, dass das Haus im Falle einer Trennung verkauft wird, sodass er aus der Verpflichtung gegenüber der Bank entlassen würde. Dann sollte das Haus wegen der drohenden Ausstiegskosten aus der Hypothek kurzfristig finanziert werden (Libor-Hypothek). Sie sollten sich zusammen durch eine Fachperson (z.B. Notar) beraten lassen, um eine für beide Seiten gute Lösung zu finden.
Wir könnten aus einer Erbmasse ein EFH zum fixen Preis von 500k erwerben.
Der Wert des Hauses ist sicher höher. Vergleichbare Häuser (Grösse, Lage und Baujahr/Zustand) haben wir für 750-850k gesehen. Wir hoffen also keine 2. Hypothek zu benötigen.
Wir haben eine Frage betreffend Tragbarkeit.
Mit unserem Einkommen von 80k könnten wir uns eine 500k Hypothek nur bis zu einem Zinssatz von 3.68% leisten. Aktuell ist eine 10j Hypo für 1.75% zu haben. Somit könnten wir über die Laufzeit von 10 Jahren ca.95k „sparen“ und die Hypo dann auf 400k reduzieren.
Hat diese Argumentation bei einer Bank eine Chance? Wir möchten es wenn möglich vermeiden die PK zu verpfänden um das Eigenkapital schon Heute zu erhöhen.
Guten Tag Christoph M.
Wenn der Wert des Hauses höher ist als der Kaufpreis, dann ist die Differenz Eigenkapital. Bei einem angenommenen Wert von 750k und einer Hypothek von 500k würden Sie keine zweite Hypothek benötigen, weil Sie 250k, also 1/3, Eigenkapital hätten. Die kalkulatorischen Kosten würden aber (mit 5% Zins gerechnet) 40.6% des Bruttoeinkommens betragen und damit über den 33-35% liegen, die maximal möglich sind.
Leider funktioniert das Argument nicht, dass Sie ja in Zukunft sparen könnten. Die Banken rechnen mit einem hohen Zins, damit sichergestellt ist, dass sich die Schuldner auch in Zukunft (bei höheren Zinsen, wenn eine Verlängerung der Hypothek ansteht) die Hypothek noch leisten können. Somit benötigen Sie zur Finanzierung weiteres Eigenkapital. Wenn Sie noch gar nichts gespart haben und auch nie freiwillig in die Säule 3a einzahlten (was ab sofort zu empfehlen wäre), dann müssen Sie die Pensionskasse vorbeziehen. Wenn dort 100k verfügbar sind, würde die Hypothek 400k betragen und es sollte mit der Finanzierung klappen.
Ich habe ein Eigenkapital von ca. 100.000,-, PK (Sparguthaben) von 76.000,-, 3a von 25.000,-, Bruttolohn 120.000,-.
Was dürfte meine Wohnung/mein Haus maximal kosten?
Guten Tag Jenny
Bei Ihnen ist der Bruttolohn wegen der Tragbarkeit der limitierende Faktor. Bei einem Kaufpreis von 765’000.- würde die Tragbarkeit 33% betragen und das Objekt wäre bei Einsatz aller Eigenmittel (inkl. Pensionskasse) finanzierbar, wenn die Bank mit den gleichen Annahmen rechnet und Sie jünger als 50 Jahre alt sind. Mit dem oben verlinkten Finanzierungsrechner können Sie eigene Szenarien durchrechnen.
Herzlichen Dank für Ihre ausführlichen Informationen. Uns unteressiert folgende Beispielrechnung:
Zinsloses Darlehen in From von Bauland im Wert von 400’000. Baukosten betragen 700’000. Zusätzliche Eigenmittel 100’000. Jahreslohn 140’000.
Wird das zinslose Darlehen als Eigenkapital angerechent womit insgesamt die geforderten 20% erreicht wären? Wie ändert sich die Situation wenn das Darlehen (Bauland)nicht zinslos, sondern mit Zins zurückgezahlt werden muss?
Guten Tag Daniel
Ja, wenn das Bauland aus der Familie stammt, dann zählt es als Eigenkapital. Sie hätten somit ein Objekt im Wert von 1.1M, und würden eine Hypothek von 600’000 benötigen. Bei Ihrem Bruttolohn würden die kalkulatorischen Kosten mit (5% gerechnet) 29.3% des Bruttolohns betragen, und einer Finanzierung würde nichts im Weg stehen.
Wenn Sie das Land kaufen müssten, dann würden Sie bei Gesamtausgaben von 1.1M 20%, also 220’000 EK benötigen und einen Bruttolohn von knapp 200’000 verdienen müssen, damit die Tragbarkeit gegeben wäre.
Wenn Sie das Bauland „mieten“ würden, dann müssten diese Kosten bei der Tragbarkeitsrechnung berücksichtigt werden. Am besten schauen Sie das mit Ihrer Bank an.
Ich habe vor gut 15 Jahren eine Wohnung (Neubau), für 334’000.- gekauft.
Anbezahlt habe ich 70’000.- , das sind etwa 20% Eigenkapital.
Momentan arbeite ich 60% und verdiene 44’000 Brutto, als ich meine Hypotheke vor 2 1/2 Jahr verlängerte, arbeitete ich 80% und hatte auch mehr Lohn, somit war die Tragbarkeit gut erfüllt.
Mit dem jetztigen 60% Pensum, ist gemäss euers Rechners die Tragbarkeit bei 38% der Bruttolohnes.
Ich habe einen sehr einfachen Lebensstandard und kann somit die Hypo locker bezahlen.
Ich hätte die Möglichkeit, etwa nochmal 120’000.- von meinem Sparkonto zu Armotiastatzion zu nehmen.
Wen ich diesen Betrag zahlen würde, dann wäre die Tragbarkeit bei knapp 25%, dies würde eigentlich reichen.
Die 3. Säule bezahle seit über 15Jahren den vollen Betrag von gut 6’500 ein, und vorher waren es etwa 3’000.- .
Ingesamt wären dies 25 Einzahl-Jahre. Ich bin 45 Jahre alt.
BVG bezahle ich auch schon seit begin meine Berufsleben ein und dies Lückenlos.
Könnte dies trozdem Probleme mit der Bank geben ?
Oder muss ich gucken, das ich wieder 80% arbeiten kann ?
Guten Tag Herr oder Frau Burkhard
Gratulation dazu, dass Sie trotz tiefem Bruttolohn schaffen, jährlich die Säule 3a voll zu nutzen. Es gibt viele, das mit dem doppelten oder dreifachen Jahreslohn nicht schaffen.
Sie müssen wegen der Hypothek Ihr Arbeitspensum nicht aufstocken. Es könnte höchstens sein, dass die Bank eine Reduktion der Hypothek auf CHF 200’000 verlangt, damit die Tragbarkeit gegeben ist (bei einem angenommenen Wohnungswert von CHF 500’000). Unabhängig davon würde es vermutlich Sinn machen, die Hypothek bei der nächsten Verlängerung mit einem Teil des Geldes vom Sparkonto etwas zu reduzieren: Sie erhalten auf einem Sparkonto kaum Zins, während Sie der Bank etwa 1% Zins für die Hypothek bezahlen.
Wir würden gerne ein EFH kaufen. Zu unserer finanziellen Situation: wir sind beide Teils angestellt, teils Selbständig, (seit 2014 Reinigung und Hauswartungsfirma). Wir haben ca. 120 000 EK gespart, Einkommen ist ca. 50 000 aus dem Angestelltem Verhältnis beide zusammen und mit der Firma generieren wir einen Umsatz im Jahr 2016 von über Fr. 100 000 (die genauen Zahlen kommen noch gerade beim Treuhänder im Abschluss)
Meine Frage, mit der Firma geht es erst seit 2016 so richtig bergauf und wir haben viele neue Stammkunden, wie sieht es mit Vergabe einer Hypothek aus? Ist es unter diesen Umständen möglich wenn man selbständig ist und im Jahr 2015 zb um einiges weniger Umsatz hatte als jetzt?
Guten Tag Mila
Zu den Eckpunkten: Mit 120’000 Eigenkapital (falls dies schon inklusive Pensionskasse ist) könnten Sie ein Haus für CHF 600’000 erwerben (20% Eigenkapital als Minimum). Dazu würden Sie ein Bruttoeinkommen von rund CHF 100’000 pro Jahr benötigen, damit die Tragbarkeit gegeben ist.
Es ist möglich, als Selbständiger eine Hypothek fürs Haus zu erhalten. Idealerweise kann man der Bank aber drei Jahresabschlüsse vorlegen. Bei Ihnen wäre es sicher hilfreich, wenn Sie zumindest provisorische Zahlen fürs 2016 vorliegen hätten plus eine grobe Schätzung des Bruttogewinns für 2017. Zusammen mit dem Einkommen als Angestellte sowie dem Argument, dass Sie beide wieder eine Vollzeitstelle annehmen könnten, wenn das eigene Geschäft weniger gut als erwartet läuft, sollte es mit der Finanzierung des Eigenheims klappen. Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank, wenn Sie ein konkretes Kaufobjekt gefunden haben.
Wir interessieren uns für einen Haus: Kaufpreis 1.000.000. Wir verfügen über Eigenmittel im Wert von 269000. Ich hätte noch PK Gelder in Höhe von 79000. Wir würden gerne diese auch beziehen/verpfänden, und damit würden wir über 33% Eigenkapital haben. Unsere Ziel wäre es das Haus zu kaufen ohne die 2. Hypothek. Ist es so möglich oder mache ich hier einen Denkfehler? Falls möglich, welche sind die Vorteile/Nachteile um ein Haus zu kaufen ohne die 2. Hypothek? Machen die Banken/Versicherungen das mit?
Guten Tag Aline
Ohne zweite Hypothek ist die gesamte Hypothekarschuld geringer, und die zwingende Amortisation der 2. Hypothek innerhalb von 15 Jahren entfällt. Dies verbessert die Tragbarkeitsrechnung und senkt euer Risiko bei steigenden Zinsen. In eurem Fall müsste euer Bruttoeinkommen rund CHF 125’000 pro Jahr betragen, um eine Finanzierung zu erhalten.
Grundsätzlich ist es besser, mehr Eigenkapital als unbedingt notwendig (also mehr als die minimalen 20%) einzusetzen. Allerdings kann das Geld dann woanders fehlen. Bei euch wäre zu prüfen, ob die Hinterbliebenenleistungen und die Leistungen bei Invalidität der Pensionskasse aufgrund des Bezugs sinken. Zudem sollte das Kapital später wieder einbezahlt werden, um eine höhere Rente zu erhalten.
Ich besitze eine Wohnung an sehr guter Lage, gekauft im 2004. Heutiger Wert mind. 30 % mehr, da mitten im Zentrum einer Stadt. Gekostet hat sie damals 850’000. Schulden habe ich noch 600’000. Abzahlen werde ich noch 100’000 in den nächsten fünf Jahren. Dann bin ich frühpensioniert.
Einen Teil des PK-Kapitals will ich mir auszahlen lassen und habe dann zusammen mit Aktien ca. 500’000 Vermögen, einen Teil davon benötige ich zur Überbrückung bis zur AHV und den Rest will ich bis ca. 80 abtragen. Fixes Einkommen ist ab 65 die AHV und die Rente aus der PK, zusammen ca. 60’000.
Meine Frage: Wird die Bank von mir weitere Abzahlungsraten verlangen? Ich habe dann noch eine Festhypothek bis 68 und eine andere bis 73. Diese habe ich so im Hinblick auf die Frühpensionierung abgeschlossen.
Guten Tag Christiane
Es ist wichtig, dass Sie sich jetzt diese Gedanken machen, und nicht erst bei der Frühpensionierung.
Das Problem bei Ihnen wird sein, dass Ihr Einkommen im Vergleich zur Hypothek zu gering ist. Damit die Tragbarkeit für eine Hypothek für eine halbe Million Franken gegeben ist, müsste man einen Bruttolohn von rund CHF 100’000 aufweisen. Es besteht also die Gefahr, dass die Bank beim Auslaufen der Festhypothek mit 68 eine Rückzahlung/Reduktion verlangt (mit CHF 60’000 Bruttolohn können Sie sich etwa eine Hypothek für total CHF 250’000 leisten), und Sie dann mit einer Wohnung, die zum Grossteil Ihnen gehört, aber ohne viel flüssige Mittel dastehen.
Da Sie über ein stattliches Vermögen verfügen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es wäre sicher von Vorteil, wenn Sie eine Pensionierungsberatung (wird kostenlos von den grösseren Banken angeboten) bei Ihrer Hausbank in Anspruch nehmen würden, und dann ggf. noch eine unabhängige (kostenpflichtige) Zweitmeinung in Anspruch nehmen würden.
Wir haben schon vermehrt gehört, dass die Banken die Vorsorgegelder aus der Säule 3A von Versicherungen nicht als Eigenkapital anrechnen. Müssen diese zuerst zurückgekauft werden – wodurch sich natürlich der Betrag verringert- oder kann der gesamte Betrag welcher einbezahlt wurde als EK angerechnet werden resp. als Garantie angegeben werden?
Guten Tag Livia F.
Doch, auch Spar-/Lebensversicherungen via dritte Säule zählen als Eigenkapital, da das Geld freiwillig ausserhalb der 2. Säule (Pensionskasse) gespart wurde. Allerdings kann zur Finanzierung nicht die Summe der eingezahlten Beiträge (ein Teil davon deckt ja die Kosten für die Versicherung, die möglichen Versicherungsleistungen, die Provision an den Verkäufer etc ab und ist deswegen nicht mehr vorhanden), sondern nur der Rückkaufswert verwendet werden. Das ist der effektive Marktwert Ihrer Wert 3a-Versicherung. Die Höhe des Rückkaufwerts kann auch verpfändet werden, es ist nicht zwingend notwendig, die Versicherung aufzulösen.
Mich würde interessieren was mit einer mehr jährigen Hypothek passieren würde wenn z.b. nach einer Trennung (nur ein Ehepartner arbeitet) zwar die Zinsen und alle weiteren Kosten bezahlt werden könnten aber die Tragbarkeit aufgrund der Unterhaltszahlungen deutlich nicht mehr gegeben wäre.
Guten Tag Andre
Die Tragbarkeit wird idR nur beim Abschluss der Hypothek beurteilt, und dann ggf. wenn es darum geht, die Hypothek zu erneuern. In Ihrer Situation besteht die Gefahr, dass die Bank Ihnen nach Ende der Laufzeit keine Hypothek mehr in derselben Höhe gewähren wird.
Mein Partner und ich haben letztes Jahr eine Eigentumswohnung gekauft. Wohnung inkl. Renovation 650’000.- Die 10% stammen aus Cash Eigenmittel & Säule 3a + 10% PK.
Nun haben wir ein super Angebot erhalten noch eine Wohnung für 650’000.- zu kaufen. Wir würden sie vermieten. (erhalten locker 2200.- Mietzins). Einkommen ca. 155 000.- / Jahr.
Wie funktioniert das bei einer Zweitwohnung?Wie wird in so einem Fall die Tragbarkeit berechnet? Wieviel müssen wir Eigenkapital haben? Darf das Geld auch aus der Säule 3a stammen?
Guten Tag Ikka
Sie müssen total mindestens 20% Eigenkapital haben, und die 3. Säule kann nur für die eigene ETW und pro Person nur einmal alle fünf Jahre genutzt werden.
In der Praxis wird die Bank dann einen Rahmenkredit über beide Wohnungen geben, und die Mieteinnahmen für die Tragbarkeit berücksichtigen. Sie sollten mit Ihrer Bank überprüfen, ob die zweite Wohnung finanzierbar ist.
Mich würde interessieren, wie man die Belehnung eines renovierungsbedürftigen Hauses (oder Wohnung) berechnet.
Hierzu habe ich ein Beispiel auf einer Immobilien-Website entdeckt, das mich persönlich auch interessieren würde.
Objekt: 440’000 CHF, geschätzte Renovierungskosten (vom Inserenten angegeben) 300’000 CHF.
1) kann ich einen Hypothekarkredit für Objekt + geschätzte Renovierungskosten zusammen erhalten?
2) verhält es sich mit der Amortisierung von Objekt + Renovierungskosten gleich, als hätte man nur das Objekt alleine zu bezahlen?
3) darf man die Renovierungskosten selbst schätzen oder macht das die Bank mit Gutachter?
4) ist es möglich von der Bank erhaltenes Geld zu Renovierungszwecken aufzustocken (hat man zu wenig angefragt) bzw. zurückzuzahlen (hat man zu viel angefragt)
Wäre ein solches Projekt zusammen mit meinem Partner umsetzbar?
Momentan Einkommen Partner 34 Jahre: 102’700 (100%), mein Einkommen 28 Jahre: 74’100 (100%), keine Kinder. Erspartes 95’000 (ohne Pensionskasse, die würden wir lieber nicht anrühren wollen).
Guten Tag Maria R.
Die entscheidende Frage ist, wie hoch die Bank den Wert des Hauses nach der Renovation einschätzen wird. Üblicherweise werden aus Sicht der Bank nur etwa 2/3 der Renovationskosten als wertvermehrend betrachtet. Wenn Sie also 300 Tsd. in Umbauarbeiten investieren, wird dies den Wert des Hauses nur um etwa 200 Tsd. erhöhen. Im Gegenzug können Sie aber – vermutlich einen grossen Teil – der Umbaukosten vom steuerbaren Einkommen abziehen und damit Steuern sparen.
Wenn die Bank jetzt nur 2/3 der Renovationskosten als wertvermehrend betrachtet, ergäbe dies einen Wert ihrer Sicherheit von 670’000. Diese kann zu 80% belehnt werden, sprich der maximal mögliche Hypothek liegt bei 536 Tsd. Bei Gesamtkosten aus Ihrer Sicht von 770 Tsd. benötigen Sie also 234 Tsd. Eigenkapital. Bezüglich Tragbbarkeit wäre es dann mit lediglich 20.4% kalkulatorischer Belastung des Bruttolohns kein Problem, einen Hypothekarkredit zu erhalten, aber dazu müssen sie beide sicher die Pensionskasse verwenden. Am besten wendet ihr euch an eure Hausbank, um eine erste Einschätzung eines Instituts zu erhalten.
PS: Bei eurem Einkommen/Alter solltet ihr schon über je ein 3a-Konto verfügen – wenn ihr das noch nicht habt, solltet ihr je eines eröffnen und einzahlen.
Die Wohnung die wir kaufen möchten, kostet 705’000.-. Ich habe im 2015 einen Bruttolohn von total 124’000.- verdient, meine Freundin 10’000.-. Die Eigenmittel von 141’000.- Franken bringen wir zusammen. Die Frage ist, wie wird mein Bruttolohn für die Tragbarkeit berechnet, wenn mein Lohn aus Grundlohn+Provision und Bonus besteht? Könnte es da zu Schwierigkeiten kommen? Auf meinem Lohnausweis werden die Provisionen und Bonus nicht erwähnt. Es steht nur‘ Bruttolohn 124’000.-.
Guten Tag Salvi
Mit CHF 141’000 verfügen Sie gerade über 20% Eigenkapital. Und mit nur Ihrem Lohn von CHF 124’000 gerechnet erfüllen Sie die Anforderung an die Tragbarkeit (kalkulatorische Belastung von 33.5% des Bruttoeinkommens). Dabei haben Sie noch „Reserven“, die sich in einem günstigeren Zins niederschlagen sollten. Erstens der Lohn Ihrer Freundin, und zweitens Ihre variablen Lohnbestandteile. Diese können zwar von Banken unterschiedlich gehandhabt werden, aber in der Regel ist es so, dass wiederkehrende Lohnbestandteile zum Bruttolohn angerechnet werden. Wenn Ihre Provision und Ihr Bonus in den letzten Jahren jeweils z.B. zwischen CHF 12’000 und CHF 18’000 betrugen, dann können Sie davon ausgehen, dass zusätzlich CHF 12’000 in die Tragbarkeitsrechnung einbezogen werden.
Da meine Eltern bald in Pension gehen, bzw. mein Vater vor kurzem pensioniert wurde, habe ich das Gefühl sie würden besser fahren hätten Sie eine kleine bis mittlere Wohnung gekauft als Miete zu zahlen. Diese beträgt aktuell mit NK ca. 1450 CHF (ohne Parkplatz).
Beispiel: Die Eigentumswohnung wäre 350’000 CHF. Mann 62 frühpensioniert und Frau 56, 30% Stelle). Flüssiges Eigenkapital ohne Pensionskasse wären ca. 100’000 CHF wobei nicht unbedingt das ganze eingesetzt werden soll falls nicht nötig. Wäre es möglich eine Hypothek zu erhalten in diesem Alter? Das Einkommen wenn beide 65 sind wird ca. auf 5000 CHF pro Monat sinken (60000 CHF pro Jahr). Aktueller Mietzins mit NK ist 1’450 CHF. Wäre ein Kauf empfehlenswert oder eher nicht möglich.
Meine Frau und ich (120’000 Einkommen, ihr Pensum aber nur 20% wegen Kindern) würden uns nötigenfalls als Bürgen für meine Eltern eintragen. Wir sind Mieter, schuldenfrei und planen aktuell keine Immobilie zu erwerben.
Guten Tag Dennis
Ideal wäre es gewesen, vor 10 Jahren eine Wohnung zu kaufen, als die Preise noch deutlich tiefer waren als jetzt. Aber man ist immer erst in Nachhinein schlau.
Jetzt sehen viele Leute nur die tiefen Zinsen und rechnen sich aus, dass sie mit dem Kauf einer Immobilie deutlich weniger Hypothekenzins als Mietzins zahlen. Sie vergessen jedoch oft, die entgangenen Zinsen auf dem eingesetzten Kapital, die Kosten für Renovationen, die steuerlichen Effekte (der Eigenmietwert ist idR mittlerweile höher als die abzugsfähigen Schuldzinsen) die geringere Flexibilität (Verkauf der Liegenschaft, laufender Hypothekarvertrag) und das Risiko bei einem Preisrückgang und/oder Zinsanstieg zu berücksichtigen.
Beim Beispiel mit ihren Eltern muss bis zur Pensionierung die Hypothek auf 2/3 des Immobilienwerts reduziert worden sein. Sie sollten also rund CHF 120’000 Eigenkapital aufbringen, wovon ein Teil von Ihnen als zinsloses Darlehen stammen kann. Dann passt auch die Tragbarkeit noch bei CHF 5’000 Monatseinkommen (25%).
Ob es sinnvoll ist, seine gesamten Ersparnisse und damit seine finanzielle Flexibilität in eine Immobilie zu stecken, die zu Lebzeiten zur Mehrheit der Bank gehören wird, um im Gegenzug bei gleichbleibenden Zinsen vielleicht ein paar tausend Franken jährlich zu sparen, müssen Ihre Eltern entscheiden.
Wir haben eine Eigentumswohnung mit einem Wert von ca. 1.2 Mio. Diese ist mit einem FK von CHF 700’000.- belastet.
Aktuell verfügen wir über ein zusätzliches EK von CHF 200’000.-. Wie könnten wir eine Zweitwohnung finanzieren und wie viel dürfte diese in etwa kosten. Unser Bruttoeinkommen ist etwa CHF 240’000 pro Jahr.
Guten Tag Hans
Unter der Annahme, dass die Bank den Wert der ETW auch auf 1.2 Mio ansetzt und sie die Zweitwohnung nicht vermieten werden (keine Mieteinnahmen) ist die Tragbarkeit (kalkulatorische Kosten dürfen max. 35% des Bruttoeinkommens ausmachen) der limitierende Faktor.
Ohne den Einsatz der CHF 200’000 Eigenkapital liegt eine Ferienwohnung für knapp CHF 550’000 drin.
Mit dem Einsatz der CHF 200’000 Eigenkapital liegt eine Ferienwohnung für knapp CHF 800’000 drin.
Die Wohnung können Sie entweder über die bestehende Bank oder über eine andere Bank/Versicherung finanzieren.
Wir möchten gerne eine Wohnung kaufen, die im Baurecht ist (350.-/mtl.). Der Preis beträgt 350’000.-
Unsere Eigenmittel sehen folgendermassen aus: Wir haben in der 3b-Versicherung ca. 35’000.-, angespartes ca. 20’000.- und in meiner PK ca. 55’000.- macht zusammen 110’000.-
Verheiratet und 3 Kinder. Alleinverdiener 105’000.- brutto. (Frau jobbt zwischendurch)
Meine Frage/n:
– Könnte ich die nötigen 20% durch Verpfändung meiner 3b und PK aufbringen oder muss es rausgenommen werden? Der Grund ist, dass ich den Zins und Zinseszins nicht verlieren möchte.
– Wie kann ich Eigenleistung von Anfang an mit einbeziehen, da ich viel alleine machen kann? Renovationsbedarf aber nicht muss: ca. 40’000.-
Guten Tag Andro
Die PK und und die 3b-Versicherung gelten als Eigenkapital, egal ob Sie diese beziehen oder verpfänden. Bei einer Verpfändung muss man aber je nach Höhe der Hypothek höhere Amortisationszahlungen leisten, weil die Hypothek ja innert 15 Jahren auf 2/3 des Immobilienwerts reduziert werden muss. Das spielt bei Ihnen aber keine Rolle, weil bei Ihnen die kalkulatorischen Kosten im Verhältnis zum Einkommen unter den 33-35% bleiben werden, selbst wenn man noch von Renovationsbedarf ausgeht und die Kosten fürs Baurecht vom Bruttolohn abzieht. Am besten sprechen Sie als erstes mit Ihrer Hausbank und klären dort offene Punkte; die Finanzierung bei Ihren Eckdaten wird kein Problem sein.
Meine Eltern möchten ein Haus bauen. Kosten 950000. Plan wäre: Sie haben eine 4.5 Zimmer Wohnung und vermieten mir die 3.5 Zimmer Wohnung. Mietzins 1200Franken pro Monat. Einkommen meiner Eltern brutto 74000 Franken ohne Mietzins Einnahmen. Eigenkapital 380000 Franken wäre vorhanden. Möglichkeit von 100000 Franken zusätzlich Eigenkapital bringen über Darlehen auch möglich. Sie sind zu einigen Banken aber wurden praktisch ausgelacht. Wegen der Tragfähigkeit.
Plan B..: Ich habe ein Brutto Einkommen im Jahr von 56000 Franken. Möglichkeit, dass ich in diese ganze Hypothek einbezogen werde, dass heisst ich wäre auch haftbar für das ganz Haus, oder ich würde die kleinere Wohnung als Stockwerkeigentum eintragen. So ungefähr Flächenmässig/Anteilsmässig wäre es um die 35% vom ganzen Haus. Das Eigenkapital könnte ich als Darlehen von meinen Eltern bekommen. Da es ohne meiner Hilfe nicht möglich ist dieses Haus zu finanzieren möchten wir die beste und sauberste Lösung finden. In Anbetracht, dass meine Eltern 53 jährig sind. Was haben wir sonst für Möglichkeiten?
Guten Tag Fabio
Ihre Eltern haben zwar sehr viel Eigenkapital, aber sie verdienen zu wenig. Sie müssen da schon realistisch sein: die Hypothek beträgt mehr als eine halbe Million Franken, und mit einem Einkommen von 74’000 Franken werden sie das zu Lebzeiten nie zurückzahlen können. Auch wenn die Banken nicht 10+ Jahre in die Zukunft blicken: das Renteneinkommen Ihrer Eltern wird ja dann vermutlich noch geringer sein, das heisst dann wird es noch viel schwieriger werden, die Hypothek verlängern zu können.
Ihr Plan B hingegen sollte funktionieren. Wenn Sie Miteigentümer des Hauses oder der Wohnung werden, dann beträgt in der Summe eurer Bruttolohn 130’000 Franken und die Tragbarkeit wird damit bei 29.2% liegen, also deutlich unter den maximal möglichen 33-35%. Bis zur Pensionierung Ihrer Eltern sollte auch Ihr Lohn noch etwas ansteigen, und mit der Rückzahlung eines Teils der Hypothek sollte es dann auch kein Problem mit der Tragbarkeit auf sehr lange Sicht geben. Die sauberste Lösung wäre tatsächlich diejenige, dass Sie Stockwerkeigentümer würden. Das lässt sich auch bewerkstelligen und finanzieren, indem Ihre Eltern Ihnen rund 100’000 Franken als zinsloses Darlehen geben.
Mein Mann und ich haben ein Haus gefunden welches uns sehr gefällt.
Preis: 390’000.-. Unser Eigenkapital beträgt 80’000.- und unser Einkommen beträgt 92’000.-(brutto)
Was wird noch bei der Tragbarkeit berechnet?
Wir haben einen offenen Kredit von 4’000.- sowie ein Leasing von 7’000.- (jährlich).
Unsere frage ist nun, ob dies auch berechnet wird für die Tragbarkeit. Wir befürchten dass es dann nicht mehr tragbar ist.
Wir möchten ein Zwei-Familien-Haus bauen, wobei wir „Haus 1“ selbst bewohnen und „Haus 2“ vermieten möchten. Nun haben wir die nötigen Zahlen zusammengetragen. Dabei hat sich herausgestellt, das wir über mehr als genug Eigenkapital (ca. 30%) verfügen, jedoch unser Einkommen für das gewünschte Objekt nicht ausreicht (Tragbarkeitsrechnung, Kosten pro Monat). Allerdings wollen wir ja „Haus 2“ vermieten, wie genau fliessen die Mieteinnahmen in die Berechnung ein?
Beispiel: Nehmen wir an, das Gesamte Objekt würde Kosten pro Monat von CHF 4500.- verursachen, „Haus 2“ würde für CHF 1500.- vermietet, würde dies bedeuten, dass wir dann (aus Sicht Bank), mit unserem Einkommen nur noch die verbleibenden Kosten von CHF 3000.- müssten tragen können, oder wie fliessen die Mieteinnahmen in die Tragbarkeitsrechnung mit ein?
Guten Tag Randy
Bei Renditeobjekten wird anderes gerechnet als bei einem Eigenheim. Vereinfacht gesagt müssen bei Ihnen die Mieteinnahmen des zweiten Hauses die kalkulatorischen Kosten des 2. Hauses (5% der Hypothekarsumme + 1% des Hauswerts als Amortisation) mindestens decken, und Haus 1 würde separat und normal gerechnet wie oben im Artikel beschrieben. Wenn Sie bei einem der beiden Objekte einen Überschuss haben, dann besteht auch die Möglichkeit, das andere zu Quersubventionieren. Am besten schauen Sie Ihr Projekt erstmal mit Ihrer Hausbank an, damit diese grob die finanzielle Machbarkeit das Ganzen beurteilt.
Meine Frau und ich planen den Kauf von einem Haus: ~1Mio.
Wir überlegen uns eine Strategie wie wir bei den Banken zu Geld kommen. Kritisch ist bei uns zum aktuellen Zeitpunkt die Tragbarkeit. Dazu die Facts:
– eigene Mittel 200kCHF (Sparkonto und Säule 3a) – uns bleibt dabei eine kleine Reserve von 20kCHF
– Pensionskasse ~70kCHF (möchten wir eigentlich nicht verwenden)
– Einkommen Mann: 130kCHF plus Weiterbildungskosten von 10kCHF
– Einkommen Frau: aktuell Vollzeitmutter und nur 10% Pensum im erlernten Beruf auf Abruf 10kCHF, bei Vollzeitstelle ~100kCHF, Wiedereinstieg spätestens im Jahr 2022.
Nun so kommen wir auf eine Tragbarkeit von 39% – 48% (je nachdem ob das Pensum der Frau und die Ausbildungskosten dazu gerechnet werden oder nicht. Der Anteil Ausbildungskosten wird voraussichtlich nach der Weiterbildung Lohnbestandteil werden.)
Wir sehen das Risiko mit der Tragbarkeit relativ entspannt. Zum einen könnte die Frau jederzeit das Pensum erhöhen (sehr sichere Branche) und zum anderen können wir aktuell relativ lange mit tiefem Zins rechnen.
Die 35% Grenze wird in Ihren Artikeln und im Forum jeweils als ziemlich hart ausgelegt. Haben wir mit unserer Ausgangslage keine Chance auf eine Finanzierung? Wenn wir das Haus gekauft hätten bevor das Kind gekommen wäre, wäre es überhaupt kein Problem gewesen… irgendwie ist das komisch.
Wir sind in der komfortablen Situation und könnten unseren Eigenanteil mit einem Erbvorbezug vergrössern. Der Umfang könnte nach Bedarf so hoch ausgelegt werden, dass 35% mit Lohnanteil vom Mann getragen werden könnten. Nur möchten wir das nicht unbedingt Nutzen, wenn es irgendwie anders geht (private Gründe). Zudem sind wir auch der Meinung, dass die Banken das Geld sicherlich verlangen würden, wenn es zu holen ist – was wir eigentlich auch nicht unbedingt unterstützen wollen.
Was ist Ihre Meinung, können wir das Haus mit unseren eigenen Mitteln tragen? Was wäre eine gute Strategie um bei der Bank die Tragbarkeits-Thematik zu besprechen? Müssen wir auf den Erbvorbezug zurückgreifen?
Guten Tag Peter
Die Bank schaut bei der Tragbarkeit in der Regel das hier und heute an. Das heisst ja, Ihre Position ist jetzt schwieriger verglichen mit früher als Ihre Frau noch arbeitete.
Die Tragbarkeit von maximal 35% müssen Sie einhalten. Bei Ihnen mit einem Kaufpreis von 1 Mio. und einem Einkommen von 150 Tsd. gerechnet reicht das nicht aus (39.3%). Wenn Sie allerdings die Pensionskasse einsetzen, dann kommen Sie mit einem Eigenkapital von 270’000 auf eine Belastung von 33.8%, was gerade noch gehen würde. Sie könnten das Ganze also ohne Hilfe eines Erbvorbezugs stemmen.
Ich würde gerne in absehbarer Zukunft zwei aneinander liegende Ökohäuser bauen. Eines würde ich bewohnen wollen und das andere vermieten. Auf ein nicht allzu grosses Grundstück. Auch die Häuser vom Quadratmeter her auf ein Minimum gebaut. Auf Keller und Garage würde verzichtet werden. Eigenmittel muss ich zuerst noch ansparen. Pensionskasse Fr.80,000. 3A Säule 8000.- und dann nocht Mittel von 11000.-
Nun, meine Frage, würde eine Bank darauf eingehen, das ich das Projekt was ich mir vorstelle umsetzen kann, das eine Haus vermietet werden würde, somit ich nehme mal an, das wenn ich einen Kredit je nach dem, sicher nicht zu hoch, aufnehmen müsste, die Sicherheit für Rückzahlungen etc. gewährleistet ist? Würde sich sowas rentieren?
Guten Tag Gabi
Ja, Banken finanzieren auch solche Objekte. Sie müssen aber die Anforderungen an Eigenkapital und Tragbarkeit erfüllen. Sie müssen also mindestens 20% Eigenkapital aufbringen, und die 2./3. Säule kann nur für den selbst bewohnten Teil verwendet werden. Bei der Tragbarkeit kann man die erwarteten Mieteinnahmen miteinbeziehen. Ob sich das Ganze rentieren wird, lässt sich so nicht beurteilen. Dazu müssen den Kosten für Land, Bau, Unterhalt, Zinsen und Steuern den erwarteten Mieteinnahmen gegenübergestellt werden.
Wir haben eine Liegenschaft gesehen, die uns sehr gefällt. Momentan ist sie noch in der Landwirtschaftszone. Wird aber von der Verkäuferschaft in zonenfremdes wohnen Abparzelliert. Das Haus war vor langer Zeit als 2 Familienausflug bewohnt. Es gibt noch ein Stall und Remise zum Kaufpreis von 820000 dazu, total Liegenschaftsfläche 1900m2. Wir, ich 100% Job brutto 79000 Lohn, meine Freundin in Weiterbildung bis September 2016 brutto 13200.- und mein Bruder 100% Job brutto 65000.- möchten es gemeinsam kaufen. Flüssige Mittel von mir 25000 und meinem Bruder 25000. total Geld von meinem Bruder und mir aus PK und 3 Säule 68000.-. Von unserer Mutter bekämen wir 20000.- als Erbvorbezug. Von den Eltern meiner Freundin bekämen wir 50000.- und von einem Onkel 60000.- die 50000 und 60000 müssten wir zurückzahlen und verzinsen. Mein Bruder ist Mech und ich bin Stromer. Beide handwerklich begabt und tatenfreudig. Da die 2. Wohnung noch renoviert werden müsste, müsste man noch etwas spitzig haben. Da es noch nich Abparzelliert ist, ist auch keine Schätzung vorhanden. Habe nur einen Versicherungswert der Gebäude zum Zeitpunkt als Landwirtschaft, Zeitwert Haus 428000, Stall 321000.
Meine Frage: was nimmt die Bank als Annahme, dass sie weiß wie hoch sie mir eine Hypo geben kann? Da wir noch keine Erfahrungen haben mit Immobilien kaufen, ist es sehr kompliziert überall Ahnung zu haben. Ich weiß, dass es finanzierbar wäre, mit der Abzahlung der privat Darlehen. Nur haben wir zu wenig Flüssiges. Gibt es eine Möglichkeit für uns?
Guten Tag Christof
Sie haben momentan etwas zu wenig Eigenkapital, um sich die Immobilie zu leisten. Die Bank wird die Immobilie zu 80% des Werts belehnen, den sie schätzt. Den Rest, also mindestens 20%, müssen Sie aufbringen. Darlehen zählen nur als Eigenkapital, wenn diese zinslos und über die mindestens gleich lange Laufzeit wie die Hypothek vergeben werden. Punkto Einkommen würden Sie genügend aufweisen, wenn sie auch genügend EK mitbringen.
Da es Ihnen an Erfahrung fehlt, empfehlen wir, zunächst unverbindlich mit eurer Bank zu sprechen sowie vor dem möglichen Kauf unbedingt einen Experten für die Schätzung des Objekts sowie für die Beurteilung von Folgekosten beizuziehen.
Wir haben im Juni ein Haus gekauft und dabei die Finanzierung durch die Bank mit den gleichen Konditionen vom Vorbesitzer übernommen. (Familien-Intern)
Die übernommene Hypothek läuft ende 2016 aus und ich sehe mich bereits jetzt ein wenig nach einer neuen Hypothek um. Ich möchte noch vom tiefen Zinsniveau profitieren und zusätzlich ein wenig renovieren.
– Lohnt es sich bereits jetzt die Hypothek zu erneuern und den Zinssatz zu fixieren oder wartet ich besser noch zu?
– Kann ich den Eigenmietwert zum Einkommen dazu rechnen? (Evtl. brauche ich wegen Renovation mehr Kapital, die Tragbarkeit wird aber knapp.)
Guten Tag Chris
In der Regel lohnt sich eine Forward-Hypothek nicht, zumal Sie für mehr als 1 Jahr meist einen Zuschlag zahlen müssen, d.h. die Zinsen müssten um mehr als den Zuschlag steigen, damit es sich lohnt. Sinken sie, bleiben sie gleich oder steigen nur wenig an, dann lohnt sich eine Forward-Hypothek nicht. Wenn Sie nicht sehr ängstlich sind und sehr knapp dran sind mit der Finanzierung, dann sollten Sie mit der Erneuerung der Hypothek abwarten.
Der Eigenmietwert muss als Einkommen versteuert werden. Für die Bank zählt er aber nicht zum Bruttolohn.
Ich und meine Frau interessieren uns für ein Haus das komplett renovierungsbedürftig ist aber bewohnbar ist, unser Eeinkommen zusammen liegt bei 85’tausend Fr brutto. Wir würden das Haus Stück für Stück renovieren, wir haben sofort 20’000Fr zum renovieren. Das Haus kostet 320’000Fr. Muss man da noch die 20% haben oder die 10%?
Guten Tag Erkan
Ja, Sie benötigen 20% Eigenkapital, weil die Bank das Haus nur zu 80% belehnt. Sie erhalten also von der Bank CHF 256’000, und die fehlenden CHF 64’000 müssen Sie selbst beisteuern, wobei mindestens CHF 32’000 selbst gespart sein müssen und der Rest aus der Pensionskasse stammen kann.
Punkto Tragbarkeit ist dieses Objekt für euch problemlos tragbar, weil selbst bei 5% kalkulatorischen Zinsen die Belastung nur 22% des Bruttoeinkommens beträgt.
Da das Thema Finanzierung bei uns momentan aktuell ist, lesen wir gespannt die Beiträge auf ihrer Seite.
Wir möchten gerne eine Hypothek abschliessen. Zur jetzigen Zeit mit zwei vollen Einkommen wäre die Hypothek tragbar. Wir möchten aber gerne eine Familie gründen. Angenommen wir würden eine 5 jährige Festhypothek abschliessen, so müssten wir die Hypothek ja nach 5 Jahren verlängern und hätten dann nicht mehr zwei volle Einkommen. Klar, ein Teil der Schuld würden wir probieren zurückzuzahlen, aber es würde sicher nicht reichen, dass die Tragbarkeit noch gegeben ist. Verlangt die Bank bei einer Verlängerung einer Festhypothek wieder alle Einkommensnachweise/Steuerunterlagen?
Guten Tag Marcel
Nein, die Bank schaut in der Regel nur beim erstmaligen Abschluss einer Hypothek die IST-Situation an. Bei einer Verlängerung muss man idR diese Unterlagen nicht wieder einreichen und verhandelt primär den neuen Zinssatz. Sprechen Sie das Thema der temporären Arbeitspensum-Reduktion (es gibt viele in der gleichen Situation wie sie beide, und die haben auch einen Hypothekarkredit erhalten) trotzdem mit Ihrer Bank an – vielleicht macht zB eine länger laufende Hypothek mit der Möglichkeit zur freiwilligen Rückzahlung Sinn.
Wir interessieren uns sehr für den Kauf einer Wohnliegenschaft (Stadt Winterthur, sehr beliebte Lage).
Der Schätzpreis ist ca. 1Mio. Weiter bräuchten wir ca. 200’000-300’000.- zum Renovieren. Gesamtkaufpreis ca. 1’300’000.-, Finanzbedarf ca. 1Mio.
Unser Bruttoeinkommen ist: 165’000.-
Unsere Eigenmittel: 300’000.- (kein weitere Spielraum nach oben).
Bei der jetzigen Zinslage ist die Tragbarkeit gegeben, bei einem kalkulatorischen Zinssatz natürlich nicht. Wir (beide Akademiker) haben zwei kleine Kinder (Jg. 2013 und 2015) und arbeiten deshalb im Moment in einem Teilzeitpensum (gesamthaft 140%). Wir werden unsere Pensen aufstocken, sobald unsere Kinder grösser sind. Wenn wir eine Festhypothek von zehn Jahren abschliessen würden, wäre die Tragbarkeit zu jedem Zeitpunkt erfüllt (jetzt mit tiefem Zins, später mit höherem Einkommen). Gibt es Finanzinstitute, die nicht nur die Zinsentwicklung, sondern auch die (positive) Einkommensentwicklung berücksichtigen? Aus den Onlinetools geht dies jeweils nicht hervor. Es ist ja ein Witz in unserem Fall in zehn Jahren (bei hohen Zinsen) von unserem jetzigen Einkommen auszugehen. Und es wäre schade, wenn wir uns ein Eigenheim erst leisten könnten, wenn wir zwar ein hohes Einkommen haben, die Kinder aber schon gross sind.
Guten Tag Elisabeth
Es ist so, dass Banken mit einem kalkulatorischen Zinssatz von rund 5% rechnen, der den langjährigen Durchschnittszins widerspiegelt. Angesichts der momentan sehr tiefen Zinsen sowie der Möglichkeit, sich diese Zinsen für 10 oder sogar 15, 20 Jahre zu sichern, kann man darüber diskutieren, ob dieser kalkulatorische Zinssatz nicht viel zu hoch gewählt ist. Aber die Banken rechnen halt nun vorerst mit einem solchen Satz.
Wenn es konkret absehbar ist, dass euer Bruttolohn steigen wird (ca. total 180 Stellen-Prozente) dann wäre es möglich, eine Bank zu finden, die euer Objekt finanziert. Ansonsten wird es kaum möglich sein, weil die kalk. Belastung weit über 40% eures Bruttolohns liegt. Sprechen sie erstmal mit der Hausbank um da den Handlungsspielraum auszuloten. Vermutlich bleiben euch aber nur die Optionen a) mehr Arbeiten b) günstigeres Objekt finden c) vorerst nur die dringendsten Renovationen durchführen (mit 100’000 für Renovationen wäre die Tragbarkeit noch gegeben) oder d) abwarten und weiter sparen.
Wir, 44 und 49, Konkubinat, möchten ein EFH kaufen. Objekt 800’000.-, Erspartes Cash 30’000.-, Pensionskasse 120’000.-, 3a 20’000.-, Einkommen 130’000.-.
Welche Laufzeit von Hypotheken raten Sie für “ältere” Leute? Klar, längere Laufzeiten sind teurer, man hat aber auch gewisse Sicherheiten. Für eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar!
Guten Tag Mario
Für euer Alter und für euer Wunschobjekt verfügt ihr über wenig Ersparnisse. So ist das beträgt das Minimum an Eigenkapital (für ein Objekt von CHF 800’000) CHF 160’000. Das erreicht ihr knapp wenn ihr alles einsetzt (CHF 170’000). Ihr benötigt zudem 10%, also CHF 80’000, selbst gespartes Eigenkapital (ausserhalb der Pensionskasse). Das erreicht ihr mit den 30’000 + 20’000 noch nicht. Zudem liegen die kalkulatorischen Kosten (beim Einsatz von CHF 170’000 Eigenkapital, also ohne einen Notgroschen beiseite zu halten) immer noch 36% des Bruttolohns, was auch leicht zu hoch ist.
Es wird deswegen schwierig werden, eine Hypothek für ein Objekt von CHF 800’000 zu erhalten – gemäss den Finanzierungsregeln der Banken müsstet ihr zumindest noch CHF 30’000 ansparen (EK total CHF 200’000), um eine Hypothek zu erhalten, bei der dann auch die Tragbarkeit gegeben wäre.
Wenn ihr eine Hypothek erhaltet, dann ist angesichts der sehr tiefen Zinsen vermutlich eine langjährige Festhypothek (7-10 Jahre) eine vernünftige Wahl. Versucht, in dieser Zeit möglichst viel zu sparen, um den Kredit bei der Verlängerung reduzieren zu können.
Ich möchte mit meiner Frau zusammen eine 3.5 Wohnung für 725000 kaufen. Ich besitze zu einem 1/3 schon ein Haus. Ist es möglich die Wohnung trotzdem zu erwerben? Wir arbeiten beide zu 100%.
Guten Tag Nathan
Sie können so viele Immobilien besitzen, wie Sie wollen. Sie müssen einfach die Anforderungen der Banken bezüglich Eigenkapital und Tragbarkeit erfüllen. U.U. kann der sich in Ihrem Besitz befindliche Teil des Hauses als Eigenkapital angerechnet werden – sprechen Sie mit Ihrer Bank.
Wir, 27, verheiratet, möchten ein EFH kaufen. Objekt 1’000’000.-, Erspartes cash 200’000.-, Pensionskasse 45’000.-, 3a 40’000.-, Einkommen 180’000.-. Evtl. könnten uns meine Eltern (nur Vater erwerbstätig, bald pensioniert) noch mit einem fünfstelligen Betrag unterstützen. Vom Ersparten brauchen wir zum ruhig Schlafen noch etwas flüssige Reserve für allfällige unvorhergesehene dringende Anschaffungen (z.B. Heizung, Auto, Krankeit, Unfall o.ä., Annahme nicht alle Fälle treffen gleichzeitig ein). Wie würden Sie raten, das Objekt zu finanzieren? Pensionskasse und 3a beiziehen/verpfänden oder falls Möglichkeit nur cash?
Welche Laufzeit von Hypotheken raten Sie für „junge“ Leute? Klar, längere Laufzeiten sind teurer, man hat aber auch gewisse Sicherheiten. Wird es problematisch bereits in 5 Jahren eine Hypothek zu erneuern, wenn wir dann eine Familie hätten und wir nur noch ~1.4 Einkommen statt zwei haben? Wäre es in diesem Fall besser, alles längere Laufzeiten zu wählen? Was ist, wenn die Haus/Grundstückspreise fallen? Erhält man dann mangels Gegenwert keine neue Hypothek mehr und muss die auslaufende Hypothek sofort zurückzahlen?
Welche zusätzlichen Kosten (neben den überall erwähnten Hypothek, Amortisation, Unterhalt, Versicherung) kommen auf Hauseigentümer zu? In welcher Grössenordnung Steuern oder Gebühren beim Kauf (das muss man ja zusätzlich cash bereit haben)? Wie verändert sich die Steuersituation allgemein? Man hat ja anschliessend bei der Bank Schulden, hat aber ~800’000.- „ausgeliehen“ bekommen, bleiben die Steuern in etwa gleich, oder werden die höher?
Wie beurteilen Sie die politische Situation? Sind die Chancen gross, dass in den nächsten Jahren Änderungen auftreten (weniger Abzüge möglich etc.), die die Tragbarkeit in unserem Fall nicht mehr gegeben ist?
Guten Tag Mauro
Mit 200’000 Eigenkapital und 180’000 Einkommen könnt ihr euch das Haus leisten. Die Säule 3a können Sie verwenden, um noch rund 40’000 als Reserve zu haben. Zahlen Sie (auch schon dieses Jahr) jeweils beide den Maximalbetrag in die Säule 3a ein, um Steuern zu sparen. Weil sie über genügend Eigenkapital verfügen, würden wir auf den Bezug/die Verpfändung der Pensionskasse verzichten.
Die Frage nach der optimalen Hypothek wurde hier (auch in anderen Artikeln) häufig diskutiert. Schlussendlich müssen Sie eine Lösung finden, mit der Sie sich wohl fühlen, weil der Zins und auch das Risiko (Zinssteigerungen) stimmt. Sprechen Sie auch mit mehreren Banken und anderen Hausbesitzern.
Aufgrund der hohen Schulden und dem begrenzten Risiko, das Sie eingehen können (vermuteter Wegfall eines Teils des Einkommens) ist in der aktuellen Zinssituation eine einzige, 10jährige Festhypothek mit der Möglichkeit zur ausserordentlichen Amortisation von 20’000/Jahr eine Option, die Sie prüfen sollten. Eine riskantere, aber vermutlich günstigere Variante wäre 500’000 Festhypohtek 10 Jahre plus 300’000 Libor-Hypothek.
Neue Regeln zur Finanzierung gelten idR nur für neu abgeschlossene Hypotheken (keine Verlängerungen von alten Hypotheken).
Nebst den kantonal unterschiedlichen Steuern / Gebühren müssen Sie den Eigenmietwert als Einkommen versteuern und können die Zinsen für die Hypothek im Gegenzug vom steuerbaren Einkommen abziehen. Aufgrund der tiefen Hypozinsen ist es momentan sogar bei hoher Belehnung abhängig vom Eigenmietwert häufig der Fall, dass man als Hausbesitzer mehr Einkommenssteuern bezahlt.
Wir sind eine junge Familie (Frau 32, Kind 1 und ich 37) und möchten eine 4 1/2-Zi.-Attikawohnung (Neubau) für 840’000.– zum Selbstgebrauch kaufen.
Wir haben folgende Finanziellen Mittel:
– Pensionskasse 65’000.–
– Säule 3a 55’000.–
– Barmittel flüssig ca. 25’000.–
– Einkommen brutto 100’000.–/Jahr
– Schuldenfrei, haben keine laufenden Kredite etc.
Können wir dafür eine Hypothek aufnehmen oder was müssten wir zu ändern/verbessern versuchen damits auch klappt?
Guten Tag S.A.
Das wird so leider nicht gehen.
Auf dem Papier mit den aktuellen Zinsen mag die Wohnung finanzierbar sein, aber die Bank rechnet mit Zinsen von 5% für die Tragbarkeit, wodurch die Belastung bei Ihnen auf 50% des Bruttolohns ansteigt (mit 170’000.- Eigenkapital gerechnet).
Nebst den 25’000.- Eigenkapital, die Ihnen zum Erreichen der 20% fehlen, verdienen sie momentan zu wenig, um sich eine solche Wohnung leisten zu können.
Was können Sie tun? Sie können mit dem obigen Excel-Rechner selbst ein paar Szenarien durchrechnen. Möglichkeiten wären z.B.
1) Mit 170’000.- Eigenkapital und einem Bruttolohn von 145’000.- (sind beide Ehepartner 100% erwerbstätig?) reicht es
2) Mit 300’000.- Eigenkapital (z.B. aus Erbvorbezug oder einem zinslosen Darlehen) würde es mit dem aktuellen Bruttolohn auch knapp reichen
3) Mit einem zusätzlichen EK von 100’000.- würde ein Bruttolohn von 120’000.- ausreichen
Wenn das ausserhalb des Möglichen liegt, und wenn Sie unbedingt in den eigenen vier Wänden (die zu rund 80% der Bank gehören werden) wohnen wollen, dann müssen Sie sich mit dem jetzigen Lohn und Vermögen eine Immobilie für maximal 620’000.- suchen.
Obwohl ich auf gutem Weg war eine weitere Immobilie zu erwerben bin ich auf einen Schlag bei der Tragbarkeitsrechnung bei 36% gelandet was das ganze nun erschwert. Zwar geht es um meine jetzige Immobilie die von mir noch Selbstbewohnt ist und danach nicht mehr. Und meine Bank setzt mir folgendes vor die Nase:
Da ich 2012 nur 15% Anzahlung geleistet habe, möchten Sie bei NICHT-Eigennutzung nun die 5% zusätzlich einfordern obwohl ich einen Festhypothek für 8 Jahre abgeschlossen habe. Das heisst ich brauche zusätzlich 30`000.- die ich jetzt nicht zur Hand habe. Kann die Bank rechtlich mich dazu bewegen oder was für Möglichkeiten hätte ich in dieser Situation. Man schiebt es auf die neuen Regulierungsmassnahmen die in der Schweiz eingeführt wurden, meine Info ist aber das es auf bestehende Hypotheken keinen Einfluss haben darf.
Guten Tag AK24MAN
Die im Rahmen der Selbstregulierung verschärften Vorschriften (20% Eigenkapital, mind. 10% davon „echtes“ EK, Rückzahlung der Hypothek auf 2/3 des Werts innerhalb von 15 Jahren) gelten nur für Neugeschäfte, nicht für bestehende Verträge (und auch nicht für Verlängerungen von bestehenden Verträgen). Darum geht es bei Ihnen aber vermutlich gar nicht.
Nicht selbst bewohnte Immobilien werden nach anderen Regeln finanziert (idR strengere Regeln). Wenn Sie jetzt Ihre Immobile nicht mehr selbst bewohnen, sondern vermieten, dann scheint das eine wesentliche Änderung zu sein. Wir können Ihnen aber leider keine Rechtsberatung geben – da müssten Sie sich an einen Fachmann wenden.
Ich bin 28 Jahre alt habe rund 60 000 Fr Ersparnisse und ca. 20 000 in der 3. Säule. Jetzt bekomme ich als Früherbe Bauland im Wert von ca. 130 000. Da ich in der Baubranche ziemliche Beziehungen habe könnte ich mir ein ca. 160 m3 haus bauen für 500 000 auf diesem Bauland. Würde das Wertpapier des Baulandes im Wert von 130 000 reichen als Sicherheit also die 20%?
Guten Tag Chris
Wenn die Bank das Land auch mit 130 Tsd. und das Haus mit 500 Tsd. bewertet, dann haben Sie gerade die 20% Eigenkapital (130/630=20.6%). Technisch gesehen wird dann nicht nur das Land, sondern auch das Haus als Sicherheit dienen (die Hypothek wird ja 500 Tsd. hoch sein).
Ich wohne in einer 4,5 Zimmer Maisonett-Wohnung. Es war vor kurzem im Gespräch dass mein Vermieter mir die Wohnung verkauft aber ich komme nicht so richtig auf die 20%. Der Preis wäre 370k (Baurecht 3500 p.a) mit PK 10% geht klar und 3b Versicherung Rückkaufswert im moment 20000.- und so bisschen Erspartes kratze ich grad so an den restlichen 10%. Was gibt es denn für Kosten die sonst noch anfallen bei einem Kauf; Notar, Steuern usw.? Nicht, dass man dann da steht und hat zwar die Wohnung aber kann den Notar nicht zahlen. Tragbarkeit ist denke ich kein Problem mit 105k brutto p.a. ich würde auch bei Kauf dann selber auch die Küche und noch ein paar Kleinigkeiten renovieren (Aufwand ca. 30k) mit den laufenden Einnahmen. Wie ist das mit den 15 Jahren wie gross wäre dann meine mtl. Belastung? Angenommen bei 1,6% festem Zins plus 2. Hypo wegen 15 Jahren plus 300.- Baurecht?
Guten Tag Andi
Von der Tragbarkeit ist es tatsächlich kein Problem. Diese beträgt rund 25% des Bruttolohns (mit 5% gerechnet und inkl. den Kosten für das Baurecht).
Beim Eigenkapital ist es so, dass meist zu knapp gerechnet wird. Sie sollten die Wohnung zusammen mit einem Fachmann anschauen, welcher Sie auf verdeckte Mängel hinweisen kann und deren Wert einschätzen kann. Bei Stockwerkeigentum müssen Sie zudem das Thema Erneuerungsfonds verstehen. Und weitere Kosten für Notar und Handänderungssteuern sind kantonal geregelt, hier wird Ihnen ein Experte eine Schätzung geben können.
Bezüglich monatlicher Kosten sieht es so aus:
3’848 Kosten 1. Hypothek pro Jahr
888 Kosten 2. Hypothek pro Jahr
3’700 Amortisation 2. Hypothek pro Jahr
3’700 Nebenkosten pro Jahr
12’136 Jährliche Kosten im 1. Jahr
Somit betragen die Kosten pro Monat im 1. Jahr etwa CHF 1’011. Hinzu kommen die Kosten für das Baurecht sowie der steuerliche Effekt (höhere Steuern wegen Eigenmietwert minus Steuerabzug für Hypothek und Unterhalt).
Ist das noch aktuell mit der Finanzierung für Wohneigentum. Ich habe gehört, dass man jetzt keine Pensionskassengelder mehr für Wohneigentum verwenden darf und man statt 10 % neu 20 % wirkliches Eigenkapital bringen muss. Gilt den die 3. Säule nach wie vor als „eigene Mittel“?
Guten Tag Fabian
Ja, das ist noch aktuell. Die PK kann voll eingesetzt werden, man muss aber mindestens 10% „hartes“, also nicht aus der 2. Säule stammendes Eigenkapital, vorweisen können und insgesamt eben mindestens 20% Eigenkapital aufweisen. Zum selbst gesparten Eigenkapital gehört auch die 3. Säule.
Am 25. August 2014 stellte ich die Frage, ob die Banken bei der Refinanzierung einer bestehenden Hypothek dieselbe Tragbarkeitsregel (nämlich: 5% der Hypothek plus 1% des Hauswerts darf höchstens ein Drittel des Einkommens ausmachen) anwenden, wie bei einem Neugeschäft. FinanzMonitor hat diese Frage bejaht, vgl. die Fragen weiter unten.
Der von mir konsultierte Berater „meiner Hypotheken-Bank“ (sie ist nicht systemrelevant) hat die Antwort des FinanzMonitor‘s wie folgt präzisiert:
Die „Bank“ überprüft die Tragbarkeit einer vertragsgemäss verzinsten Hypothek „periodisch“, nicht bei jeder Refinanzierung einer abgelaufenen (Libor- oder Fest-)Hypothek. Die Perioden sind relativ lang (bei mir: über zehn Jahre). Wenn die periodische Überprüfung der Tragbarkeit mittels der dannzumal anwendbaren „normalen Tragbarkeitsregeln“ nach Jahr und Tag eine kalkulatorische Tragbarkeitslücke ergibt, wird die Gesamtsituation von der „Bank“ näher angeschaut. Dem von mir konsultierten Berater ist kein Fall bekannt, bei dem die „Bank“ eine jahrelang vertragsgemäss verzinste Hypothek wegen einer kalkulatorischen (hypothetischen) Tragbarkeitslücke nicht refinanziert hat. Ein rechnerischer Zins von 5% der Hypothek plus 1% des Hauswertes ist, so der Bankberater, bei vielen „Bank“-Kunden höher als ein Drittel des Renteneinkommens.
Fazit:
„Refinanzierung einer bestehenden Hypothek“ einerseits und „Neugeschäft“ oder „Erhöhung der Hypothek“ andererseits sind bei genauerer Betrachtung für die „Bank“ zwei Paar Schuhe. Bei der Refinanzierung der bestehenden Hypothek ist (anders als bei einem Neugeschäft oder einer Erhöhung der Hypothek) für die „Bank“ nicht massgebend, wie die hypothetische „normale Tragbarkeitsregel“ zurzeit lautet. Bei der Refinanzierung von bestehenden Hypotheken muss der Schuldner – nebst dem Umstand, dass das heutige tiefe Zinsniveau nicht ewig fortbestehen wird – somit einzig im Auge behalten, wann der nächste „Überprüfungstermin“ seiner Bank voraussichtlich sein wird. Insbesondere für Senioren (bei denen die Belehnung des Hauses weniger als 66% beträgt) kann dieser Termin derart weit in der Zukunft liegen, dass heute kein stichhaltiger Grund besteht, wegen irgendwelchen hypothetischen „normalen Tragbarkeitsregeln“ die Verweigerung der Refinanzierung einer ablaufenden bestehenden Hypothek zu befürchten.
Guten Tag Philipp
Herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit für diese Rückmeldung genonmmen haben. Hier noch ein Artikel aus den aktuellen VZ News (Ausgabe 92, September 2014) zum Thema „Hypothek und Pensionierung„.
Wir bekommen von den Schwiegereltern als Erbvorbezug eine Wohnung überschrieben. Der Wert beträgt ca 350000,-. Verschuldet ist sie noch mit ca 200000,-. Wir würden die Wohnung gerne renovieren für etwa 100000,-. Was benötigen wir an Eigenkapital oder können wir die Hypothek einfach aufstocken?
Guten Tag Estefania
Es wird möglich sein, die Hypothek um 100’000 aufzustocken.
Durch die Renovation wird die Wohnung ja an Wert gewinnen. Wie viel die Wohnung dann wert sein wird, bestimmt die Bank. Oft rechnen Banken aber nur 2/3 des investierten Betrags an (wegen des Wertverlusts und der Steuerersparnis), was neu etwa 415’000 ergibt. Bei einer Schuld von neu 300’000 kommen Sie auf eine Belehnung von ca. 72% und sind also noch unterhalb der 80%.
Vielen Dank für Ihre umgehende Antwort.
Meine eigentliche Frage ist noch nicht ganz beantwortet, weshalb ich sie präzisiere:
Wird von den Banken „üblicherweise“ auch bei der Berechnung der Tragbarkeit einer bestehenden Hypothek („Refinanzierung“) ein kalkulatorischer Zins von 5 Prozent plus Nebenkosten von 1 Prozent des Liegenschaftswertes herangezogen?
Hintergrund meiner Frage: Bei vielen, die vor Jahren eine Immobilie kauften und heute relativ kurz vor oder kurz nach der Pensionierung stehen, ist einerseits die AHV/Pension erheblich tiefer als das Erwerbseinkommen. Andererseits hat die Immobilie eine konjunkturelle Wertsteigerung erfahren. Bei einem kalkulatorischer Zins von insgesamt 6 Prozent, wäre die Liegenschaft nach Jahr und Tag (beim Auslaufen der bestehenden Hypotheken) plötzlich angeblich „nicht mehr tragbar“, obwohl die Belehnung weit unter 66 Prozent des Liegenschaftswertes und die Summe aus den aktuellen Jahreszinsen und Nebenkosten weit unter dem Drittel des Einkommens (AHV, Pensionskassenrente etc.) liegt.
Guten Tag Philipp
Sie müssen davon ausgehen, dass die Bank die normalen Tragbarkeitregeln anwenden wird, sprich 5% der Hypothek plus 1% des Hauswerts (also in der Summe etwas weniger als 6%), und dass das 1/3 Ihres Einkommens nicht überschreiten sollte. Die aktuellen Zinsen spielen keine Rolle in dieser Betrachtung. Es kann also sein, dass die Bank bei der Verlängerung der Hypothek eine Reduktion verlangt, bis Sie die Kriterien erfüllen.
Das ist ein Problem, vor das viele gestellt werden, wenn sie ins Rentenalter kommen. Allerdings werden dann idR auch Beiträge aus der Säule 3a fällig, welche zur Reduktion der Hypothek genutzt werden können. Zudem ist es ja möglich, einen Teil des Pensionskassen-Geldes als Kapital zu beziehen. Ausserdem ist es auch möglich, vorhandenes Vermögen gegenzurechnen, ohne die Hypothek amortisieren zu müssen (um dann somit nicht mit einem schuldenfreien Haus, aber ohne weiteres Geld dazustehen). Eine weitere Alternative ist, um zumindest Zeit zu gewinnen, die Hypothek vor Erreichen des Rentenalters zu verlängern, weil die Banken oft nicht weit in die Zukunft blicken bei ihren Beurteilungen zur Kreditfähigkeit.
Wir empfehlen Ihnen, das Thema frühzeitig mit Ihrem Bankberater zu besprechen.
Werden für die Berechnung der Tragbarkeit einer Alt-Hypothek („Refinanzierung“) dieselben Kriterien wie für die Berechnung der Tragbarkeit einer Neu-Hypothek („erstmalige Finanzierung“) angewandt?
Guten Tag Philipp
Grundsätzlich legt die Bank die Kriterien fest. Es ist aber üblich, bei einer Verlängerung einer bestehenden Hypothek die „alten“ Kriterien anzuwenden. Sprich: Für Neugeschäfte gelten z.B. neu dass die zweite Hypothek innert 15 Jahren linear amortisiert werden muss und dass mind. 10% echtes Eigenkapital ausserhalb der 2. Säule vorhanden sein muss. Hat aber jemand vor Jahren sein Eigenkapital ausschliesslich aus der Pensionskasse genommen, dann muss er bei einer Verlängerung der Hypothek nicht plötzlich anderweitig 10% Eigenkapital geschaffen.
Meine Frau und ich planen ein Eigenheim mit einem Kaufpreis von rund 1Mio zu kaufen. Mit der Bank haben wir bereits gesprochen und grünes Licht bekommen. Die Tragbarkeit mit den aktuellen Zinssätzen ist für uns kein Problem (18-22%, je nach genauer Variante). Was mich aber etwas verunsichert ist die Belastung mit den kalkulatorischen Zinssätzen von 5%. Daraus resultiert eine Belastung von 33% was grundsätzlich möglich wäre. Vor dem Hintergrund dass meine Frau nach der Geburt des ersten Kindes wieder 30% arbeiten geht und der Tatsache, dass wir Festhypotheken mit 7 und 10 Jahren sowie ein Teil Libor abschliessen würden ist auch nicht die kurzfristige Belastung das Problem, sondern die Langfristige.
Wie kann ich mit dem Risiko umgehen, dass bei Neuabschluss unserer Hypotheken die Zinssätze evtl. deutlich höher sind und meine Frau dann evtl. weniger arbeitet als jetzt geplant?
Für Ihre Einschätzzung und Ihre Denkanstösse bedanke ich mich herzlich.
Guten Tag Andi
Auf lange Sicht gibt es keinen Schutz vor steigenden Zinsen, solange man Schulden hat. Sie könnten jetzt versuchen, eine Festhypothek über 20 Jahre abzuschliessen, aber selbst dann hätten Sie „nur“ auf 20 Jahre Sicherheit und die Kosten wären entsprechend hoch (Zinsen und mögliche Ausstiegskosten).
Der effektivste Schutz vor steigenden Hypozinsen ist eine tiefere Hypothek. Vermutlich ist ein günstigeres Haus oder ein Aufschub des Kaufs, bis sie beide noch mehr Eigenkapital haben, keine Option. Das bedeutet, dass in Zukunft mehr sparen sollten, durch ein höheres Einkommen und/oder durch tiefere Kosten. Wählen Sie für einen Teil der Finanzierung eine Libor-Hypothek. Zahlen Sie jährlich 5% der Hypothekarsumme auf das Hypotheken-Konto ein. Nutzen Sie die Differenz zu den effektiven Kosten, um die Säule 3a Maximalbeträge einzuzahlen und amortisieren Sie mit dem Rest alle paar Jahre die Hypothek. Das ist jetzt kein Wundermittel, aber bei Ihrem Einkommen sollte es möglich sein, die Hypothek innerhalb von 10 Jahren um 200’000 Franken zu reduzieren. Sind dann die Zinsen sehr hoch, könnten Sie allenfalls auch noch Geld aus der Pensionskasse verwenden, sodass selbst bei hohen Zinsen das Haus weiterhin finanzierbar ist.
Guten Morgen
Bin 42 verheiratet und habe 3 Kinder im Alter von 10, 7 und 2 meine Frau arbeitet nicht. Ich möchte ein Haus bauen und ich bräuchte 850’000. Ich bringe 180’000 davon 40’000 aus der PK.
Eine Bank rät mir nicht zuviel aus meiner Pensionskasse zu holen wegen der Leistung. Also 40’000 ist genug. Wegen der Tragbarkeit ist 180’000 genug aber dafür langfristige Anbindung und mehr Amortisation leisten.
Die andere Bank rät wegen der Tragbarkeit viel aus der PK zu holen und dann wieder in die 3a einzubezahlen also nicht 40000 aus PK sondern 120’000 aus PK holen und in 20 Jahren in 3a zurück zahlen. Nicht 180’000 sondern 250’000 Eigenleistung.
Was geschieht wenn ich in 5 Jahren IV werde oder sogar Todesfall mit meiner Familie, ist es möglich das sie das Haus behalten kann?
Guten Tag René
Zum Thema Vorbezug vs. Verpfändung der Pensionskasse finden Sie hier mehr Informationen. Sie sollten bei Ihrer PK abklären, welche Folgen auf die Versicherungsleistungen ein Bezug von 40 Tsd. vs. 120 Tsd. hat. Es kann sein, dass die Versicherungsleistungen nur an das Einkommen geknüpft sind und somit IV/Hinterlassenenrente unverändert bleiben würden. Ist dies der Fall, dann müssen Sie die erwartete Verzinsung des PK-Kapitals gegenüber den Hypothekarzinsen nach Steuern vergleichen, um die günstigere Variante zu errechnen. Würde die IV/Hinterlassenenrente sinken, dann spricht Ihr Sicherheitsbedürfnis (unterste Frage) eher für einen möglichst geringen Kapitalbezug aus der PK.
Was Sie sowieso machen sollten, ist jährlich in die Säule 3a einzuzahlen, egal welche Variante Sie wählen. Die Verzinsung ist fair und steuerfrei, Sie sparen Einkommens- und Vermögenssteuern, und Sie können das Geld alle 5 Jahre einmal zur Reduktion der Hypothek beziehen.
Normalerweise sind die Renten tiefer als das aktuelle Einkommen. Wenn Sie in wenigen Jahren nicht mehr arbeiten können, dann wird es vermutlich schwierig sein, das Haus zu halten. Schauen Sie sich das mit Ihrem Bankberater mit konkreten Zahlen an (Vorsorgeausweis der Pensionskasse mitbringen). Eine Möglichkeit wäre, eine zusätzliche Kapitalversicherung abzuschliessen, damit Ihre Familie damit die Hypothek reduzieren könnte. Dies lohnt sich idR aufgrund der hohen Kosten nur für vorsichtige Leute.
Ich will ein Haus kaufen, der Kaufpreis ist 448000.- und ich habe Eigenkapital 55000.-. Das reicht nicht für die 20%, und jetzt kann ich den Rest bei der Pensionkasse holen oder nicht? Bin 34 und habe ca.60000.- in der Pensionskasse, kann das klappen oder nicht das ich das Haus kaufen kann? Oder muss ich noch warten.
Guten Tag Abazi
Sie haben genug Eigenkapital.
Mindestens 10%, also 48 Tsd., müssen selbst erspart sein. Sie haben 55 Tsd.
Mindestens 20% also 96 Tsd., müssen es insgesamt sein. Sie haben 55 Tsd. + 60 Tsd. = 115 Tsd.
Wir möchten uns unseren Traum vom EFH verwirklichen. Nur bin ich nicht sicher, ob ich zu knapp kalkuliere!?
Ausganslage:
Kauf von neuem EFH: CHF 910’000.-
Eigenmittel (ohne PK Vorbezug): ca. 310’000.-
Einkommen: 110’000.-
Meine Frau wird in absehbarer Zeit wieder 20% arbeiten gehen. Ich möchte die Hypotheke innert 5 Jahren um 50’000.- amortisieren.
Die Tragbarkeit beträgt gut 35% bei 5% Zins. Dies wird jedoch nie eintreffen, da ich ja mit der ersten Tranche nach 5 Jahren bereits 50’000 amortisiere. Mit 550’000 wäre ich dann bei einer Tragbarkeit von 33%. Für eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar!
Guten Tag Stefan
In der Regel betrachten die Banken die aktuelle Situation, insbesondere wenn es die Hypothekenvergabe erleichtert (also den umgekehrten Fall wie bei Ihnen: Banken zählen beide Einkommen zusammen, obwohl das Einkommen wegen Kinderwunsch zukünftig vermutlich sinken wird).
Aktuell kommen Sie mit Ihren Angaben auf kalkulatorische Kosten von 35.9% Ihres Bruttoeinkommens, also etwas zu viel. Sie werden aber unserer Meinung nach einen Kredit erhalten:
– es gibt einige Banken, die mit 4.5% (statt mit 5.0% wie in unserem Rechner) rechnen. Dann kämen Sie nur auf 33.2%.
– wenn Ihre Frau 10’000 im Jahr verdient, dann beträgt die Belastung auch nur noch 32.9%
– und wenn die beiden oberen Punkte nicht berücksichtigt werden, dann bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit eines Vorbezugs von Geld aus der Pensionskasse. Bereits ein Bezug von 50’000 würde ausreichen, um die Belastung auf 33.3% zu senken.
Ich habe zur Zeit eine Eigentumswohnung und habe ca. noch 130000.- schulden bei der Bank. Nun möchte ich eine zweite Wohnung kaufen.
Frage: Kann ich die zweite Wohnung mit ersten Wohnung finanzieren, so dass ich kein Eigenkapital investieren muss. Die zweite Wohnung kostet 200000.-. Ist es möglich, dass ich meine erste Hypothek um 40000.- (20%) erhöhe und so mir die zweite Wohnung finanziere? Oder gibt es andere Möglichkeiten meine zweite Wohnung mit der ersten Wohnung zu finanzieren?
Guten Tag Kenny
Es kommt darauf an wie hoch Ihre Eigentumswohnung jetzt belehnt ist. Die erwähnten 130’000 Franken lassen vermuten, dass die Schulden im Verhältnis zum Wert tief sind. Wenn Sie tatsächlich lediglich 40’000 Franken zusätzliches Kapital benötigen, dann sollte es kein Problem sein, die Hypothek auf Ihrer ETW aufzustocken.
Ihre Idee ist sinnvoller als eine Hypothek direkt für die Ferienwohnung aufzunehmen. Der Betrag von 40’000 ist sehr tief (geringe Verdienstmöglichkeit für die Bank) und die Konditionen für so kleine Beträge und für die Finanzierung einer Ferienwohnung sind schlechter als für selbst bewohntes Wohneigentum.
Sprechen Sie mit Ihrer Bank, Sie werden sicher eine Lösung finden.
Ich sehe die Knacknuss der Tragbarkeit beim Verkehrswert insbesondere im Hinblick auf die Pension. Können Sie Licht ins Dunkel bringen?
Die Wertsteigerung z.B. von Fr.700000.- auf 1 Mio. für die Tragbarkeitsberechnung bei einer bestehenden Finanzierung, ist m.E. nicht nachvollziehbar.
Mein Ziel ist es, die Finanzierung in den nächsten 6 Jahren so zu regeln, dass die Tragbarkeit für die nächsten 20 Jahre nicht mehr in Frage steht.
Die darauf angesprochene Bank hat keine Lösung; Somit ist es denkbar, dass ungeachtet eines 50% EK zur Zeit der Pension, der Verkehrswert nicht weiter ansteigt und bei 1.3 Mio. die Tragbarkeit wieder in Frage stellt.
Was raten Sie mir?
Guten Tag Michael
Wenn der Wert der Immobilie steigt, steigt ja das Eigenkapital. Die Belehnung in Prozent des Hauswerts sinkt, was ja gut ist.
Ein höherer Wert der Immobilie erhöht aber die kalkulatorischen Nebenkosten. Bei tieferem Einkommen, wie dies bei der Pensionierung bei vielen der Fall ist, kann es sein dass die kalkulatorischen Kosten über 35% des Bruttoeinkommens liegen. In diesem Fall müsste die Hypothek reduziert werden. Beantwortet das Ihre Frage oder können Sie diese sonst anders formulieren?
Soll ich aus der Pensionskasse nur das Geld nehmen das ich brauche oder alles damit ich nachher weniger Zins zahle?
Bei mir ist noch das Problem mit der Tragbarkeit. Wenn die Bank mit 5% rechnet reicht es mir nicht aber meine Frau könnte arbeiten gehen. Aber wir wollen das nicht da wir Kleinkinder haben (2, 1 und 1 Jahr alt). Mein Plan ist eine Festhypotehek für ca. 7 Jahre denn meine Frau kann in 3 Jahren locker arbeiten gehen dann reicht es locker. Geht die Bank drauf ein?
Guten Tag Salvi
Die Laufzeit der Hypothek spielt bei der Berechnung der Tragbarkeit keine Rolle, weil die Bank von kalkulatorischen Zinsen ausgeht.
Versuchen Sie in unserem Finanzierungsrechner mit dem höchstmöglichen Eigenkapital (d.h. mit vollständigem Bezug der Pensionskasse) sowie mit einem kalkulatorischen Zins von 4.5% zu rechnen. Wenn Sie dann noch über 35% Belastung im Verhältnis zum Bruttolohn liegen, dann wird es sehr schwierig werden, eine Bank zu finden. Dann bleibt Ihnen fast nur eine der Möglichkeiten, die wir im zweiten Teil des Artikels unter „Was wenn die Hypothek nicht tragbar ist?“ beschrieben haben.
Was ist wenn ich keine 10% eigene Barmittel habe, aber aus der Pensionskasse Gelder beziehen kann, die 30% des Kaufpreises abdecken! Würde eine Bank darauf eingehen, oder ist ohne diese 10% Barmittel eine Finanzierung nicht möglich?
Guten Tag Roland
Sie sprechen sicher die neuen Banken-Regeln zu den Eigenmitteln an. Es ist zumindest theoretisch weiterhin möglich, auch mit weniger als 10% Eigenkapital eine Hypothek zu erhalten. Allerdings muss dann die Bank den Kredit mit mehr eigenem Kapital absichern. Dies verteuert den Kredit für die Bank und führt damit zu höheren Zinsen für Sie. Am besten wenden Sie sich für ein erstes unverbindliches Gespräch an Ihre Hausbank.
Ist es heute unbedingt nötig dass ich Eigenkapital in Barform habe um eine Hypothek zu erhalten.Reicht es nicht das ich zum Beispiel eine gute Passionskasse habe oder so? Natürlich wenn Tragbarkeit uns so weiter gegeben ist.
Hallo Michael
Banken verlangen offiziell 20% Eigenkapital, wovon die Hälfte aus der Pensionskasse stammen kann. Je nach Ihrer persönlichen finanziellen Situation, dem Kaufobjekt sowie der Bank sind auch Lösungen mit weniger als 20% Eigenkapital oder weniger als 10% eigenen Barmitteln möglich. Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank, um eine erste Einschätzung zu erhalten, ob diese (oder eine andere Bank) Ihnen einen Kredit für die Immobilie geben würde.
Hallo
Auch von mir erst einmal ein grosses Lob für die Seite. Es sind wirklich viele hilfreiche Informationen vorhanden!
Eine Frage, auf die ich bisher jedoch keine Antwort gefunden habe: Es wird immer bei der Finanzierung davon ausgegangen das 66% des Kaufpreises einer Immobilie nie armortisiert werden. Warum? Soweit ich verstanden habe, ist die Idee den steuerlichen „Nachteil“ der durch den Eigenmietwert entsteht wieder durch die Schuldzinsen auszugleichen (die ich ja vom zu versteuernden EInkommen abziehen kann). D.h. das Optimum der 1ten Hypothek kann bei 66% liegen-muss es aber nicht. Gibt es eine einfache Möglichkeit dieses Optimum zu definieren und damit die Höhe der Eigenmittel entsprechend diesem Optimum zu berechnen (2te Hypothek ist dann nicht notwendig, was ich als klaren Vorteil sehe).
Ist es schlussendlich nicht doch besser die Hypothek komplett zu tilgen?
Vielen Dank. Ich bin gespannt auf Ihre Anmerkungen zu diesem Thema.
Freundliche Grüsse
Andre
Guten Tag Andre
Danke für Ihr Lob und Ihre spannende Frage.
Zur Frage wie hoch das Eigenheim belehnt sein soll, gibt es zwei Sichtweisen: Die der Bank und die des Eigentümers.
Die Bank verdient nur Geld, wenn das Haus belehnt ist, möchte aber einen Zahlungsausfall des Schuldners vermeiden. Eine Belehnung von 2/3 des Wertes wird hier als gute Faustregel durch die Banken betrachtet: Selbst bei einer Immobilienkrise ist es unwahrscheinlich, dass der Wert der Liegenschaft um mehr als 1/3 sinkt. Das ist der eine Grund, warum Banken eine Amortisation der 2. Hypothek verlangen. Der zweite Grund ist, dass man in der üblichen Abzahlungsfrist (15 bis 25 Jahre) in die Nähe des Pensionierungsalters kommt oder bereits aus dem Arbeitsleben ausscheidet. Bei den meisten Schweizern bedeutet dies, dass das Einkommen sinkt – und damit die Fähigkeit, die Zinsen weiter bezahlen zu können.
Aus Sicht des Eigentümers einer Liegenschaft kann das Optimum der Höhe der Hypothek berechnet werden. Man hat zwei Faktoren: Hypothekarzinsen (die sich steuerlich absetzen lassen) sowie Zinsen auf dem sonst vorhandenen eigenen Kapital (die zu einer Erhöhung der Steuern führen). Wichtig ist, die Situation nach Steuern zu vergleichen. Ist der Hypothekarzinssatz nach Steuern höher als die Nettorendite auf dem vorhandenen Kapital, dann lohnt sich eine Abzahlung der Hypothek, vorausgesetzt man hat danach noch eine genügend hohe finanzielle Flexibilität.
Diese Berechnung muss jeder Eigenheimbesitzer selbst durchführen, da es unterschiedliche Resultate ergeben kann. Zwei Beispiele dazu, jeweils ausgehend von CHF 100’000 Franken, die man unerwartet geerbt hat und einem Grenzsteuersatz von 25%:
Fall 1, wo sich die Abzahlung lohnt: Der Hypozins beträgt 4.0%, netto nach Steuern sind das 3.0%. Das geerbte Vermögen liegt auf dem E-Depositokonto von PostFinance und wirft 1.0% Zins, netto nach Steuern 0.75%. Weil die Schuldzinsen nach Steuern höher sind als der Ertrag auf dem Kapital, lohnt sich die Rückzahlung der Hypothek.
Fall 2, wo sich die Amortisation nicht lohnt: Die Hypozins mit einer Libor-Hypothek beträgt 1.2%, netto nach Steuern 0.9%. Das Geld aus dem Erbe wird in Aktien angelegt, wo man mit entsprechendem Kursschwankungsrisiko nach Steuern 5.0% Rendite pro Jahr erwirtschaftet. Hier lohnt sich eine Amortisation nicht.
Wer es sich leisten kann und ein konservativer Anleger ist, für den lohnt sich die Rückzahlung der Hypothek oft – sofern er eben über das notwendige Kleingeld dazu verfügt.