Den Vorsorgeausweis der Pensionskasse verstehen
Als Angestellter sind Sie einer Pensionskasse angeschlossen, in die Sie und Ihr Arbeitgeber monatlich Beiträge für Ihre Altersvorsorge einzahlen. Damit Sie einen Überblick über Ihr Vorsorgeguthaben erhalten, wird Ihnen jährlich von Ihrer Pensionskasse ein Vorsorgeausweis zugestellt. Unterjährig erhalten Sie einen Vorsorgeausweis, wenn Sie eine Lohnerhöhung erhalten oder eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse tätigen.
Für viele Arbeitnehmer ist der Vorsorgeausweis schwer verständlich. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Punkte aus dem Vorsorgeausweis.
Gemeldeter und versicherter Jahreslohn
Der versicherte Jahreslohn entspricht Ihrem AHV-Jahreslohn abzüglich des Koordinationsabzugs von CHF 23‘940 (Stand 2010). Wenn Ihre PK über das Gesetz hinausgehende Leistungen anbietet, dann fällt dieser Abzug tiefer aus. Der versicherte Jahreslohn ist auf maximal CHF 58‘140 beschränkt. Wenn Sie mehr als CHF 82‘080 verdienen (23‘940 + 58‘140), dann ist in der Regel nicht Ihr ganzer gemeldeter Lohn versichert. Viele Pensionskassen versichern aber freiwillig höhere Löhne. Dies sind die überobligatorischen Leistungen.
Kontrollieren Sie bei Erhalt des Vorsorgeausweises, ob Ihr gemeldeter AHV-Jahreslohn mit dem auf Ihrem Lohnausweis von Ihrem Unternehmen übereinstimmt.
Vorhandenes Altersguthaben
Der unter „vorhandenes Altersguthaben“ aufgeführte Betrag zeigt Ihnen an, wie viel Geld Sie bisher in der Pensionskasse angespart haben. Dieses Pensionskassen-Guthaben setzt sich zusammen aus
- der eingebrachten Freizügigkeitsleistung, falls Sie früher bei einem anderen Arbeitgeber angestellt waren
- den freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse
- Ihren Sparbeiträgen
- den Sparbeiträgen Ihres Arbeitgebers
- den Zinsen auf Ihrem Altersguthaben
Prüfen Sie, ob das vorhandene Altersguthaben gegenüber dem Vorjahr um die im letzten Jahr einbezahlten Beiträge von Ihnen und von Ihrem Arbeitgeber plus Zinsen angestiegen ist. Kontaktieren Sie bei Unstimmigkeiten Ihre Pensionskasse.
Leistungen im Alter
Unter diesem Punkt sehen Sie, wie hoch Ihr Alterskapital oder Ihre Rente zur Pensionierung hochgerechnet sein werden. Bei dieser Schätzung geht die Pensionskasse davon aus, dass Sie bis zur Pensionierung gleich viel verdienen werden. Der für die Berechnung verwendete Zins ist eine Schätzung Ihrer Pensionskasse. Dieser Zins ist nicht garantiert. Bei einem tieferen effektiven Zins kann die Altersleistung deutlich tiefer liegen als in der Hochrechnung angegeben.
Die voraussichtliche jährliche Altersrente wird anhand des Alterskapitals multipliziert mit dem Umwandlungssatz berechnet. Bei einem Alterskapital von CHF 500‘000 und einem Umwandlungssatz von 6.8% errechnet sich eine jährliche Altersrente von CHF 34‘000.
Altersleistung bei vorzeitiger Pensionierung
Sie sehen in diesem Punkt auf dem Vorsorgeausweis, wie hoch Ihre Rente bei einer frühzeitigen Pensionierung ausfallen würde. Je früher Sie sich pensionieren lassen wollen, desto geringer wird die Rente ausfallen: Sie bezahlen weniger lange Geld ein und beziehen über einen längeren Zeitraum Ihre Altersrente.
Hinterlassenenleistungen (Leistungen im Todesfall)
Sie können hier die jährliche Witwenrente, die jährliche Waisenrente und das Todesfallkapital entnehmen. Wenn Sie in einer Partnerschaft leben, dann prüfen Sie die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit Ihr Konkubinatspartner auch eine Rente erhält. Die Kinderrenten sind zeitlich beschränkt: Kinder erhalten die Waisenrente nur bis zum Alter von 18 Jahren respektive bis 25, wenn sie sich in Ausbildung befinden.
Leistungen bei Invalidität
Die Invalidenleistungen erhalten Sie nach einer bestimmten Wartefrist, wenn Sie aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeitsfähig sind. Wenn Sie durch einen Unfall invalide werden, dann zahlt die Schweizerische Unfallversicherung SUVA. Beachten Sie, dass es aufgrund der Wartefrist zu Einkommensausfällen kommen kann. Wenn Sie zudem nicht immer gearbeitet haben, können Deckungslücken bestehen. In diesen Fällen können Sie den Abschluss privaten Taggeldversicherung respektive einer privaten Erwerbsunfähigkeitsrente (bei einer Krankenkasse) prüfen.
Finanzierung
Unter dem Punkt „Finanzierung“ können Sie entnehmen, wie hoch die Beiträge von Ihnen und von Ihrem Arbeitgeber sind und welche Verwaltungskosten bestehen.
Maximal möglicher Vorbezug für Wohneigentum (WEF)
Mit dem hier aufgeführten Betrag können Sie selbst genutztes Wohneigentum (Stockwerkeigentum oder Haus) finanzieren oder eine bestehende Hypothek amortisieren.
Maximal möglicher Einkauf
Abhängig vom Reglement Ihrer PK, Ihrem aktuellen Lohn und dem bereits angesparten Guthaben in der Pensionskasse können Sie sich freiwillig in die Pensionskasse einkaufen. Solche zusätzlichen Einkäufe helfen Ihnen, die Altersleistungen zu erhöhen und Steuern zu sparen: Ihr steuerbares Einkommen reduziert sich um den einbezahlten Betrag, genauso wie dies beim Sparen in der Säule 3a der Fall ist. Verteilen Sie freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse auf mehrere Jahre, um eine höhere Steuerersparnis zu erzielen.
Deckungsgrad
Der Deckungsbeitrag Ihrer Pensionskasse stellt die Verpflichtungen dem Vermögen gegenüber. Beträgt er weniger als 100%, dann sind aktuell nicht alle zukünftigen Verpflichtungen durch das Vermögen der Pensionskasse abgedeckt und man spricht von einer Unterdeckung. In einem solchen Fall sollten Sie sich einen freiwilligen Einkauf gut überlegen.
Auch interessant:
12 Kommentare
Was ist Ihre Meinung, Ihr Tipp oder Ihre Frage dazu? Antworten abbrechen
Tipp und Angebot
Haben Sie eine Frage zum Thema Freizügigkeitskonto? Fordern Sie hier Ihre kostenlose telefonische Beratung an!
Aktuell: Vergleichen und Geld sparen
Zitat zum Thema Geld
FinanzZitat von FinanzMonitor.com.
Gibt es ein Minimum des Sparbeitrages für die Pensionskasse? Wie kann ich dies berechnen?
Zum Verständnis: Auf dem Lohnzettel meiner Freundin steht bei dem BVG Beitrag 13.90 welche vom Lohn abgezogen werden, dass ergibt im Jahr 167.- Bei mir sind es im Monat schon mehr als diese 167.-
Daher meine Frage, bestimmt der Arbeitgeber wieviel einbezahlt wird oder woher kommt diese Zahl?
Guten Tag Christian
Der Sparbeitrag ist nicht ganz einfach zu berechnen. Zwingend ist ein PK-Anschluss ab einem Jahreslohn von CHF 21’330 (alle Angaben Stand 2020). Sparbeträge werden auf dem Bruttolohn minus Koordinationsabzug (CHF 24’885) erhoben. Die Sparbeiträge in % des Lohns sind vom Alter abhängig und betragen zB 7% für Personen zwischen 25 und 34 (danach steigen die Sparbeiträge an). Der Arbeitgeber muss mindestens so viel in die PK einzahlen wie der Arbeitnehmer.
Wenn also Ihre Freundin einen relativ tiefen Lohn hat (z.B. CHF 27’300 im Jahr) dann kann das schon stimmen. Wenden Sie sich an die Personalabteilung des Arbeitgebers oder direkt an die Pensionskasse bei Unklarheiten.
Axa hat sich im 2019 aus der Vollversicherung verabschiedet. Daher wechseln viele KMU’s zu Swisslife oder anderen. Was heisst das konkret, wenn man diese Vollversicherung verliert? Ist da mein angespartes Kapital nicht mehr geschützt im Falle eines Börsen-Crashes?
Guten Tag Martin R.
Die PKs investieren ja nur einen Teil des gesamten Vermögens in Aktien, sodass ein Börsencrash sich nicht 1:1 auf das gesamte Vorsorgeguthaben auswirkt. Es könnte aber in einem Szenario mit stark steigenden Zinsen sein, dass die PKs schon massiv in Leidenschaft gezogen werden, denn höhere Zinsen bedeuten idR
– tiefere Aktienkurse, da Aktien relativ weniger interessant werden
– tiefere Obligationenkurse, da die Obligationen mit tieferem Zinscoupon weniger wert sind
– tiefere Immobilienpreise, da Angebot steigt und Nachfrage sinkt
So gesehen ja, ist das Risiko grösser als bei einer Vollversicherung. Allerdings ist bei einer Vollversicherung die Rendite idR deutlich geringer.
Und es ist nicht so, dass Ihr Kapital bei einem Börsencrash verloren wäre. Sie haben gegenüber der PK ja Anspruch auf das Kapital plus die gesetzliche Mindestverzinsung. Wenn die erwarteten Verfplichtungen der PK höher sind als das Guthaben der PK, dann spricht man von einer Unterdeckung. Wenn der Deckungsgrad unter 90% fällt, dann muss die PK Sanierungsmassnahmen einleiten, etwa Zusatzbeiträge (sowohl für Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber) oder ein Nullzins auf überobligatorischen PK-Guthaben. Ausserdem könnte der Kapitalbezug (etwa bei Wohneigentum) eingeschränkt werden.
Mein Mann und ich, 60/62, sind vor gut 5 Jahren zu einer Weltreise aufgebrochen was einer eigentlichen Frühpensionierung gleichkam. Jetzt überlegen wir uns nochmals ein paar Jahre in der Schweiz zu arbeiten bevor wir uns in ca. 4 Jahren endgültig pensionieren lassen. Das Pensionskassengeld haben wir auf einem Freizügigkeitskonto parkiert. Müssen wir nun wenn, wir wieder eine Feststelle annehmen, das Geld vom Freizügigkeitskonto wieder in die Pensionskasse einschiessen? Es geht uns u.a. darum dass wir das angesparte Geld als Kapital beziehen wollen und nicht als Rente. Kann die neue Pensionskasse uns zwingen das Freizügigkeitskonto aufzuheben und das Geld bei Pensionierung als Rente zu beziehen?
Guten Tag Gina
Nein, die Pensionskasse kann euch nicht zwingen, euer Freizügigkeitsguthaben bei ihr einzubringen. Sie weiss auch nichts von dem Geld und ihr beide seid in einem Alter, ab welchem FZ-Konten ja ohne Vorliegen von Gründen ausbezahlt werden können.
Wenn Ihr zwingend keine Rente aus der PK wollt, dann solltet ihr bei der Stellensuche darauf achten, eine PK zu finden, welche eine 100% Kapitalauszahlung erlaubt.
Ich werde (bei Kapitalbezug) dem Kanton NE 44000 Fr. Steuern abliefern, in Wollerau SZ aber nur 24000 Fr. Kann ich kurz vor dem Kapitalbezug noch den Kanton wechseln, um den kantonalen Steuerungerechtigkeiten zu entgehen oder werden die Steuern rückwirkend von jenem Kanton (NE) erhoben, in dem ich die Mehrzeit meines Lebens (40 Jahre) gewohnt habe?
Guten Tag Stefan
Beim Bezug von Vorsorgekapital wird man dort besteuert, wo man zum Zeitpunkt des Bezugs seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt hatte.
Bevor Sie jetzt tatsächlich umziehen, sollten Sie sich genau informieren, ob ein solcher temporärer Umzug tatsächlich als neuer Lebensmittelpunkt gelten würde. Allenfalls gibt es noch andere Kantone mit tieferen Steuern in Ihrer näheren Umgebung.
Eine Alternative kann auch sein, sein Arbeitspensum schrittweise zu reduzieren, um dank einer Teilpensionierung so einen Teilbezug tätigen zu können. Auch der rechtzeitige Bezug von Vorsorgegeldern im Rahmen der Wohneigentumsförderung kann die Progression brechen und damit die Steuerlast reduzieren.
Wir möchten in 8 Jahren in unser Heimatland (nicht EU ) zurückkehren. Meine Pensionskasse lässt eine vorzeitige Pensionierumg mit 58 J zu. Bis dahin könnte ich noch einem Maximalen Einkauf von 400.000 CHF tätigen um mit 58 j die gleiche Rente wie mit 64 zu erhalten. Das Kapital betrüge dann Ca 900.000 CHF. Was würden Sie empfehlen ? Monatliche Rente ? Gesamtes Kapital auszahlen lassen und selbst anlegen ?
Guten Tag Barbara
Hier haben wir das Thema „Monatliche Rente oder Kapitalbezug“ im Detail behandelt – es gibt nicht eine richtige Antwort, sondern man muss die Vorteile und Nachteile für sich selbst abwägen.
Zudem sollten Sie unbedingt die steuerliche Behandlung im Ausland der beiden Varianten mit einem Fachmann abklären lassen, bevor Sie einen freiwilligen Einkauf tätigen und bevor Sie sich zwischen Rente oder Kapital (oder einem Mix davon) entscheiden.
Wenn ich nach Sri Lanka auswandere, was passiert mit meiner Pensionskasse?
Ich bin Schweizer.
Hallo Thomas
Das können Sie hier nachlesen: https://www.finanzmonitor.com/2-saule/auswanderung-bezug-geld-pensionskasse/
In Ihrem Fall in der Kurzversion: Sie können sich theoretisch die gesamte Pensionskasse auszahlen lassen. Davon ist abzuraten, da das Geld ja erst im Alter ausgegeben werden sollte. Sie können aber das Geld auch auf eines oder besser zwei Freizügigkeitskonten überweisen lassen und es sich später auszahlen lassen, spätestens als Mann mit 70 (als Frau mit 69).