Altersvorsorge: Das 3-Säulen Prinzip der Schweiz
Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip.
1. Säule: Staatliche Vorsorge
Die 1. Säule steht für die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Dazu zählen auch die IV (Invalidenversicherung), EO (Erwerbsersatz während des Militärdienstes) und die ALV (Arbeitslosenversicherung).
In der AHV/IV sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch versichert. Das Ziel der Existenzsicherung erreicht die Erste Säule nur noch bedingt. Im Jahr 2011 betrug die AHV-Rente
- für Alleinstehende zwischen CHF 1160 (minimale Rente) und CHF 2320 (maximale Rente) pro Monat
- für Ehepaare zwischen CHF 1740 (minimale Rente) und CHF 3480 (maximale Rente) pro Monat
Deswegen werden die berufliche Vorsorge (2. Säule) und die private Vorsorge (3. Säule) immer wichtiger.
2. Säule: Berufliche Vorsorge
Die 2. Säule stützt sich auf das BVG (Berufliches Vorsorgegesetz) und das UVG (Unfallversicherungsgesetz). Der Kreis der in der 2. Säule versicherten Personen ist im Vergleich zur 1. Säule eingeschränkt. Angestellte mit einem Einkommen von mehr als CHF 20 880.– (Stand 2011) sind durch eine Pensionskasse in der 2. Säule versichert. Ihre Aufgabe ist es, zusammen mit den Leistungen der 1. Säule die Fortsetzung der bisherigen gewohnten Lebenshaltung zu sichern.
Seit 1984 ist das UVG, seit 1985 das BVG für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch, selbstständig erwerbende Personen können sich freiwillig anschliessen.
3. Säule: Private Vorsorge
Die beiden ersten Säulen erreichen ihr Ziel jedoch nur teilweise. Aus diesem Grund unterstützt der Staat die private Vorsorge, die 3. Säule. Auch sie ist im Gesetz verankert und wird zum Teil vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt. Bei der 3. Säule unterscheiden wir zwischen der mit Steuerprivilegien ausgestatteten gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und den meist nicht steuerbegünstigten Sparformen der freien Vorsorge (Säule 3b). Wer frühzeitig Vermögen in der 3. Säule anhäuft, kann mit der privaten Vorsorge zusätzliche Bedürfnisse im nach der Pensionierung decken.
Im Gegensatz zu den obligatorischen Versicherungen AHV und Pensionskasse können Sparende ihre 3. Säule frei gestalten.
Übersicht Schweizer Altervorsorge: Erste, Zweite und Dritte Säule im Überblick
Die oben erwähnten Schwerpunkte der schweizerischen Altersvorsorge lassen sich in einer Grafik einfach veranschaulichen:
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6 Kommentare
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Zitat zum Thema Geld
FinanzZitat von FinanzMonitor.com.
Ich bin 51, möchte gerne in der Schweiz leben und arbeiten, werde aber meine Familie nicht dazu bewegen können, mitzuziehen.
Deshalb würde ich als Kompromiss gerne zumindest die nächsten Jahre als IT-ler in der Schweiz arbeiten (Wochenendpendler) und dann wieder zu meiner Familie vollends zurückkehren wollen.
Hierzu kommen für mich – so meine Annahme – wahrscheinlich nur temporäre Arbeitsverhältnisse in Frage.
Was muss ich erfüllen, um Anspruch auf die AHV-Rente aus der 1. Säule zu beziehen? (Die anderen beiden Säulen sind ja kapitalgedeckt, daher stellt sich dort die Frage nicht. Aber was ist mit der 1. Säule?).
Guten Tag Axel
Für die 1. Säule (AHV) werden Sie auf jeden Fall (via Ihren Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt) Beiträge zahlen müssen. Sie erhalten später eine Rente aus der Schweiz (keine Kapitalauszahlung möglich), abhängig von der Höhe und der Dauer der geleisteten Beiträge. Als Richtwert: Wer 44 Jahre lang Beiträge mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von CHF 84’600 erhält als Einzelperson die Maximalrente von CHF 2’350 pro Jahr. Sie erhalten diese Rente zusätzlich zu Ihrer Rente aus Deutschland.
Bei der 2. Säule (Pensionskasse) werden Sie wohl auch (wieder via Arbeitgeber, der mindestens die Hälfte übernimmt) beitragspflichtig sein, ausser Sie arbeiten temporär höchstens 3 Monate. Von dort gibt es später je nach Alter, an dem Sie hier zu arbeiten aufhören, das angesparte Kapital oder eine Rente, wobei im Falle einer Rente auch eine Kapitalauszahlung (mind. 25% des Guthabens, je nach Pensionskasse bis zu 100%) möglich ist.
Die 3. Säule ist freiwillig und läuft unabhängig vom Arbeitgeber. Hier wäre dann eine Kapitalauszahlung möglich.
Bin Ausländerin in der Schweiz. Da ich von meiner Pension später in der Schweiz nicht leben kann (war 20 Jahre in der Schweiz berufstätig) muss ich die Schweiz in einigen Jahren wieder verlassen. Wir werden in einen Nicht EU Staat ziehen.
Muss ich mir dann das gesamte Guthaben aus der Pansionskasse als Kapital auszahlen lassen oder kann ich auch eine monatliche Rente aus der Pensionskasse beziehen und mir auf ein Schweizer oder ausländisches Konto überweisen lassen ?
Guten Tag Barbara
Es spielt keine Rolle, wo Sie später hinziehen, wenn Sie bis 64 hier arbeiten. Sie haben Anspruch auf eine AHV-Rente. Die Pensionskasse können Sie ganz als Rente beziehen, wenn Sie nichts unternehmen und bis 64 arbeiten. Es ist auch möglich, mindestens 25% des Altersguthabens als Kapital zu beziehen (rechtzeitig der PK melden). Wenn Sie nicht bis zum ordentlichen Pensionierungsalter arbeiten und deswegen gemäss Reglement Pensionskasse noch keinen Anspruch auf eine Rente haben, müssen Sie das ganze Vorsorgegeld aus der 2. Säule als Kapital beziehen.
Wie erfahre ich, wo meine Altersvorsorge vor 20 Jahren geblieben ist?
Sehr geehrte Birgit
Sie wohnen jetzt in Deutschland oder Österreich und arbeiteten früher in der Schweiz.
Sie werden ab dem Alter 64 Anspruch auf eine AHV-Rente aus der 1. Säule (abhängig von Ihren bezahlten Beiträgen und Beitragsjahren) erhalten. Wenden Sie sich an die AHV-Stelle (Ausgleichskasse) Ihres damaligen Wohnkantons. Dort erfahren Sie auch, wie hoch die Rente ausfallen würde.
Falls Sie damals einer Pensionskasse angeschlossen waren und nichts unternommen haben, wurde Ihr 2. Säule-Guthaben wohl an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen. Die Zentralstelle, siehe „Verlorene Pensionskasse-Guthaben„, kann Ihnen bei der Suche nach dem Guthaben aus der 2. Säule behilflich sein.