Regelmässig erhalten wir Anfragen zum Thema „Rente“ von Personen, die in der Schweiz gearbeitet haben und wieder zurück in ihr Heimatland gereist sind. Vielen ist dabei nicht klar

  • wie das Schweizer Vorsorgesystem funktioniert
  • ob sie sich angespartes Alterskapital bar auszahlen lassen können
  • ab wann sie Anspruch auf eine Rente aus der Schweiz haben

Wir erläutern in diesem Artikel die wichtigsten Punkte zu den Themen Auswanderung und Altersvorsorge. Der Beitrag richtet sich in erster Linie an Ausländer, die für eine gewisse Zeit in der Schweiz gearbeitet haben und nun wieder in ihr Heimatland wie z.B. Deutschland zurückgereist sind.

 

Altersvorsorge in der Schweiz – das 3-Säulen System

Nebst der Krankenversicherung in der Schweiz ist die Altersvorsorge ein wichtiger Punkt, den es bei Auswanderung in die Eidgenossenschaft zu verstehen gilt. Das Schweizer System zur Altersvorsorge ist in drei Säulen gegliedert.

Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge, welche Altersrenten und Invalidenrenten ausschüttet. Die AHV-Rente ist auch bei voller Beitragsdauer gering und reicht nur aus, um zu Schweizer Lebenshaltungskosten die minimalen Bedürfnisse zu decken. Die Beiträge werden für Angestellte direkt vom Lohn abgezogen, wobei der Arbeitnehmer die Hälfte übernehmen muss.

Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge. Arbeitnehmer ab einem Minimalverdienst von 21‘060 Schweizer Franken (Stand 2014) müssen zwingend einer Pensionskasse angeschlossen sein. Zusammen mit der AHV soll die Rente aus der Pensionskasse die Weiterführung der gewohnten Lebensweise nach der Pensionierung ermöglichen. Die Beiträge werden ebenfalls vom Lohn abgezogen, wobei der Arbeitgeber mindestens die Hälfte übernehmen muss. Mit steigendem Alter steigen die Mindestbeträge an. Wird man ordentlich in der Schweiz pensioniert, erhält man von der Pensionskasse eine Rente oder – auf eigenen Wunsch hin – mindestens 25% des Altersguthabens in Form einer Kapitalauszahlung.

Die 3. Säule ist die private Vorsorge. So angesparte Gelder sollen es ermöglichen, zusätzliche Bedürfnisse zu decken. Die Säule 3a ist ein beliebtes Instrument, um Steuern zu sparen, weil Beiträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.

 

Bezug von Kapital und Rente nach Auswanderung aus der Schweiz

Ausländer, die für eine gewisse Zeit in der Schweiz gearbeitet haben, haben Anspruch auf eine Rente (AHV) sowie auf Kapital (Pensionskasse) aus der Schweiz. Wir erläutern hier, wie das für die drei Säulen genau funktioniert.

1.  Säule – die AHV-Rente

Ehemaliger Angestellte in der Schweiz, die mindestens ein Jahr lang hier gearbeitet haben, haben Anspruch auf eine AHV-Rente. Diese bemisst sich nach der Höhe der bezahlten Beiträge sowie nach der Anzahl Beitragsjahre. Das Prinzip dabei ist einfach: Wenn man zwei Jahre lang in der Schweiz gearbeitet hat und vierzig Jahre lang z.B. in Deutschland, dann wird man von den Rentenversicherungen der beiden Länder jeweils eine Rente erhalten. So ist sichergestellt, dass man keine Beitragsjahre „verliert“ und dass man in der Summe etwa gleich viel erhält, wie wenn man immer nur in einem Land gearbeitet hätte. In diesem Beispiel wird  man eine hohe Rente der Deutschen Rentenversicherung erhalten sowie eine geringe AHV-Rente aus der Schweiz.

Wie lässt man sich die Schweizer AHV-Rente auszahlen? Am besten reicht man einige Monate vor Erreichen des Pensionierungsalters einen Antrag auf Altersrente ein. In der Schweiz beträgt das gesetzliche AHV-Alter 65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen. Gegen eine entsprechende Kürzung kann man bis zu zwei Jahre vorher eine AHV-Rente beziehen oder die Rente (gegen eine entsprechende Erhöhung) um bis zu fünf Jahre aufschieben. Staatsangehörige eines EU- oder EFTA-Mitgliedstaates müssend dabei den Antrag auf eine AHV-Rente aus der Schweiz bei der zuständigen Sozialversicherungsstelle in ihrem aktuellen Wohnort stellen. Weitere Informationen zu Sonderfällen finden Sie auf www.zas.admin.ch unter der Rubrik „Schweizerische Ausgleichskasse SAK“.

 

2.  Säule – die Pensionskasse

Wer vor dem Pensionierungsalter aufhört, in der Schweiz zu arbeiten, ist nicht mehr einer Pensionskasse angeschlossen. Ohne Mitteilung an die Pensionskasse wird diese das gesamte Alterskapital nach frühestens 6 Monaten und nach spätestens 2 Jahren auf ein Freizügigkeitskonto der „Stiftung Auffangeinrichtung BVG“ überweisen. Alternativ dazu kann man selbst ein Freizügigkeitskonto eröffnen und dies seiner Pensionskasse respektive der Auffangeinrichtung mitteilen. Weil die Zinsen der Auffangeinrichtung auf Freizügigkeitskonten im Vergleich tief sind, lohnt sich dieser Schritt in der Regel auch noch Jahre nach der Auswanderung respektive wenige Jahre vor dem Bezug.

Vorsorgegelder, die auf einem Freizügigkeitskonto deponiert sind, können nur in wenigen Fällen frühzeitig bezogen werden. Bei Auswanderung in ein EU-Land wie Deutschland kann nur der überobligatorische Teil jederzeit und ohne Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen bezogen werden. Weitere Details erfahren Sie im Artikel Auswanderung und Pensionskasse.

Gelder auf Freizügigkeitskonten können frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters ordentlich bezogen werden (d.h. für Frauen mit 59 Jahren, für Männer mit 60 Jahren). Es ist auch möglich, das Geld auf dem Freizügigkeitskonto zu belassen und es erst später (spätestens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters) zu beziehen.

Hinweis: Es ist nicht möglich, von einem Freizügigkeitskonto eine Rente zu erhalten. Es ist nur möglich, das Kapital zu beziehen.

 

3.  Säule – gebundene Vorsorge 3a

Gerade für Ausländer, die nur eine bestimmte Zeit in der Schweiz arbeiten, lohnt es sich, mit der Säule 3a steuerlich begünstigt Geld fürs Alter zu sparen. Auch hier gelten restriktive Bedingungen für den frühzeitigen Bezug des Geldes in der Schweiz. Wandert man aber aus der Schweiz aus, z.B. zurück in sein Heimatland, dann kann man eine Auszahlung des Guthabens verlangen. Dies ist ohne das Erfüllen von Gründen oder das Erreichen eines bestimmten Alters möglich. Nicht mehr erwerbstätige Personen müssen die Gelder spätestens bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters beziehen.

Hinweis: Es ist nicht möglich, von einem Säule 3a-Konto eine Rente zu erhalten. Es ist nur möglich, das Kapital zu beziehen.
 


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