Pensionskasseneinkauf: In die Pensionskasse einkaufen?
Sicher haben Sie schon von den steuerlichen Vorteilen gehört, die das Einkaufen in die Pensionskasse mit sich bringt. Doch lohnt sich ein Pensionskasseneinkauf wirklich? Und was sind die Vorteile und Nachteile einer solchen freiwilligen Einzahlung in die Pensionskasse? Erfahren Sie jetzt die Antworten auf diese Fragen.
Wie funktioniert ein Pensionskasseneinkauf?
Um sich in Ihre Pensionskasse einkaufen zu können, müssen Sie über eine Deckungslücke verfügen. Solche Lücken können entstehen, wenn Sie über längere Zeit nicht in der Schweiz gearbeitet haben (z.B. Studium, Auszeit, Mutterschaft, Einwanderung in die Schweiz) oder wenn sich Ihr Lohn im Zeitverlauf stark erhöht hat. Wenn Sie wissen möchten, wie viel Geld Sie freiwillig zusätzlich einzahlen können, dann konsultieren Sie Ihren Vorsorgeausweis oder fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse nach.
Der freiwillige Pensionskasseneinkauf läuft einfach ab. Auf Ihre Anfrage sendet Ihnen Ihre Pensionskasse ein Formular sowie einen Einzahlungsschein zu. Das Formular müssen Sie ausfüllen und unterschrieben zurücksenden. Danach können Sie die freiwillige Einzahlung tätigen. Sie werden anschliessend eine Bestätigung von Ihrer Vorsorgeeinrichtung mit der einbezahlten Summe erhalten. Diese können Sie verwenden, um den Steuerabzug geltend zu machen. Der Prozess ist somit ähnlich einfach wie beim Einzahlen in die Säule 3a.
Die zwei grossen Vorteile des Einkaufs in die Pensionskasse sind höhere Leistungen und tiefere Steuern.
Vorteil 1: Höhere Leistungen der Pensionskasse
Die Rente bemisst sich meist nach dem einbezahlten Kapital. Je höher dieses ist, desto höher wird Ihre Rente aus der zweiten Säule ausfallen. Sie können bei einer freiwilligen Einzahlung aber auch schon vor der Pensionierung profitieren: u.U. erhöht sich auch der Risikoschutz bei Tod und Invalidität in Form von höheren Invalidenrenten und Hinterbliebenen-Renten für Waisenkinder und Ehefrau/Ehemann. Genauere Angaben zu den Auswirkungen eines Einkaufs auf die Leistungen kann Ihnen Ihre Pensionskasse geben.
Vorteil 2: Tiefere Steuern
Sie erzielen in dem Jahr der freiwilligen Einzahlung eine deutliche Steuerersparnis. Dies ist der Hauptgrund bei Gutbetuchten, warum Sie solche Einkäufe tätigen. Doch wie hoch ist die Steuerersparnis bei einem Einkauf in die Pensionskasse? Dies hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab. Der Grenzsteuersatz misst, wie viele Prozente eines zusätzlich verdienten Frankens Sie dem Steuervogt abliefern müssen. Der Grenzsteuersatz steigt mit steigendem Einkommen meist deutlich an. Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100‘000 beträgt dieser in der Regel in den meisten Kantonen zwischen 25% und 35%: Bei einem freiwilligen Einkauf von CHF 10‘000 reduziert sich das steuerbare Einkommen um diesen Betrag, was einer Steuerersparnis von CHF 2‘500 bis CHF 3‘500 entspricht. Der Einkauf von CHF 10‘000 kostet also netto nur zwischen CHF 6‘500 und CHF 7‘500.
Wenn Sie die Rendite und nicht die absolute Ersparnis betrachten, dann ist ein Einkauf umso lohnender, je älter Sie sind, weil sich die Steuerersparnis auf weniger Jahre verteilt.
Beachten Sie, dass Sie beim Bezug von Kapital aus der Pensionskasse dieses zu einem reduzierten Steuersatz von ca. 5-15% versteuern müssen. Wenn Sie anstelle von Kapital eine Rente beziehen wollen, ist dieser Punkt jedoch für sie nicht relevant.
Lohnt sich ein Pensionskasseneinkauf?
Trotz der beiden grossen Vorteile eines freiwilligen Einkaufs, den höheren Leistungen und der Steuerersparnis, lohnt sich ein Pensionskasseneinkauf nicht für jeden Schweizer. Beachten Sie vor der Einzahlung insbesondere folgendes:
Zustand Pensionskasse: Experten empfehlen, freiwillige Einkäufe nur dann zu tätigen, wenn der Deckungsgrad der Pensionskasse 100% oder höher beträgt. So ist sichergestellt, dass die Vorsorgeeinrichtung sämtliche Verpflichtungen gedeckt hat.
Überobligatorischer Topf: Fragen Sie vor der Einzahlung bei Ihrer Pensionskasse nach, ob diese einen überobligatorischen Topf führt und ob der Einkauf dem obligatorischen oder überobligatorischen Topf gutgeschrieben wird. Während der obligatorische Topf über eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestverzinsung und über einen gesetzliche vorgegebenen Umwandlungssatz verfügt, sind die Leistungen für Gelder aus dem überobligatorischen Topf meistens schlechter. Einkäufe lohnen sich vor allem, wenn der Betrag in den obligatorischen Bereich einfliesst. Bei einigen Pensionskassen stellt sich dieses Problem nicht, weil sie über keine solche Trennung in obligatorischen/überobligatorischen Teil verfügen.
Sperrfrist von drei Jahren nach dem Einkauf für Bezüge: Das Bundesgericht hat im September 2010 entschieden, dass Einkäufe in die Pensionskasse drei Jahre oder weniger vor dem Bezug nur noch abzugsfähig sind, wenn das Guthaben aus der Pensionskasse vollumfänglich als Rente bezogen wird. So soll verhindert werden, dass sich Schweizer lediglich in die Pensionskasse einkaufen, um ihre Steuern zu minimieren (und nicht, um für das Alter vorzusorgen). Wenn Sie also den ganzen oder einen Teil Ihres Pensionskassen-Vermögens in Kapitalform beziehen wollen, dürfen Sie in der dreijährigen Sperrfrist vor der Pensionierung keine freiwilligen Einzahlungen mehr in die Pensionskasse tätigen. Wenn Sie dies dennoch tun wollen und diese Einkäufe von den Steuern abziehen wollen, dann müssen Sie das gesamte Alterskapital als Rente beziehen. Wenn Sie dennoch Einkäufe weniger als 3 Jahre vor einem (auch nur teilweisen) Kapitalbezug tätigen, dann müssen Sie davon ausgehen, dass Sie die zuvor gesparten Steuern zurückerstatten zu müssen. Das gleiche gilt auch für Wohneigentumsförderung und vermutlich die anderen frühzeitigen Auszahlungsgründe.
Eine Ausnahme ist der Einkauf nach einer Scheidung, um dadurch die Lücke in der Pensionskasse zu schliessen. Die Scheidung kann dabei auch schon lange zurück liegen. Ein Einkauf und Kapitalbezug innerhalb von weniger als drei Jahren ist rechtens, wenn keine Steuerumgehung vorliegt, wie das Bundesgericht im Juli 2016 festhielt.
Verfügbarkeit des Geldes: Wenn Sie einen Teil Ihres Vermögens in Ihre Pensionskasse einbringen, ist das Geld nicht mehr verfügbar. Eine Auszahlung ist nur in wenigen Gründen vor der Pensionierung möglich:
- Selbst genutztes Wohneigentum
- Auswanderung aus der Schweiz (mit Einschränkungen falls die Auswanderung innerhalb Europas erfolgt)
- Aufnahme Selbständigkeit ohne Pensionskasse
Einkäufe und Tod: Klären Sie ab, was mit den freiwilligen Einkäufen im Todesfall geschieht. Es gibt Pensionskassen, welche mit den freiwilligen Einkäufen die Rente für die Hinterbliebenen finanzieren, welche diesen sowieso zusteht. Bei solchen PKs erhöhen freiwillige Einkäufe die Hinterbliebenenrente also nicht, was ungünstig ist. Andere PKs zahlen freiwillige Einkäufe als (zusätzliches) Todesfallkapital aus, sodass die Einkäufe bei frühzeitigem Tod nicht verloren sind.
Rückgewähr des Einkaufs: Wird im Todesfall der freiwillige Einkauf als Kapitalleistung zurückbezahlt?
Alternativen / Opportunitätskosten: Durch einen Pensionskasseneinkauf entstehen Ihnen Opportunitätskosten: Sie erwirtschaften z.B. keinen direkt verfügbaren Zinsertrag auf dem Kapital mehr. Dies ist insbesondere ein Problem, wenn Sie vom Zinsertrag abhängig sind oder wenn Sie durch eigene Geldanlagen eine deutlich höhere Verzinsung als die Pensionskasse erzielen könnten. Beachten Sie aber, dass Sie Zinserträge voll versteuern müssen, während der Mindestzinssatz in der Pensionskasse ohne Kosten für Steuern einem Nettozinssatz entspricht. Bei einem Grenzsteuersatz von 33% müssen Sie auf einer Geldanlage, die der Einkommenssteuer unterliegt, eine 50% höhere Rendite erwirtschaften, als wenn Sie das Geld in der Pensionskasse deponieren. Beispiel: Wenn die Verzinsung in der Pensionskasse 2.0% beträgt, dann müssen Sie bei einem Grenzsteuersatz von 33% eine Bruttorendite von 3.0% auf Ihrem Vermögen erzielen, um dieselbe Nettorendite zu erreichen (3.0% minus 33% ergibt 2.0%).
Einkäufe auf mehrere Jahre verteilen zur weiteren Steueroptimierung
Wir erhalten oft Anfragen von Personen, welche sich mit einer grösseren Summe in die Pensionskasse einkaufen möchten, um damit ihre Steuern zu optimieren. Dieses Geld kann z.B. aus einer Erbschaft oder aus einer fällig gewordenen gemischten Lebensversicherung stammen.
Wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind, sollten Sie beachten, dass Sie die Einkäufe auf mehrere Jahre verteilen sollten. Damit brechen Sie die Progression stärker und bezahlen damit weniger Steuern als bei einem Einkauf in einem einzigen Jahr. Betrachten Sie dazu folgendes Beispiel (zur Vereinfachung ohne Zinsen und deren Steuereffekte gerechnet) zur weiteren Steueroptimierung:
Bei einem steuerbaren Einkommen von 175‘000 Franken betragen die Steuern während drei Jahren total 141‘954 Franken. Erfolgt ein Einkauf von 75‘000 Franken im ersten Jahr, dann sinkt die Summe der Steuern um 26‘862 auf 115‘092 Franken. Wird die Einzahlung jedoch in drei Tranchen zu 25‘000 Franken auf drei Jahre aufgeteilt, dann sind nur Steuern von 111‘720 Franken fällig. Mit diesem Splitting lassen sich also weitere knapp 3‘400 Franken sparen.
Noch stärker ist dieser Effekt, wenn sich das steuerbare Einkommen verändert. So kann es sein, dass Sie mit einer baldigen Beförderung oder einem Stellenwechsel mit deutlich höherem Lohn rechnen. Oder Ihr Ehepartner steigt wieder ins Berufsleben ein. Oder die steuerlichen Abzüge sind in einem Jahr aufgrund von Renovationen am Wohneigentum deutlich höher. Wenn Sie von einem stark schwankenden steuerbaren Einkommen ausgehen, dann sollten Sie den Einkauf so auf mehrere Jahre verteilen, dass unter dem Strich das steuerbare Einkommen etwa gleich hoch ist. So brechen Sie die Progression optimal und bezahlen noch etwas weniger Steuern:
In diesem Beispiel beträgt das steuerbare Einkommen 150, 175 und 200 Tsd. Franken in drei Jahren. Erfolgt ein Einkauf von 75‘000 Franken im ersten Jahr, dann sinkt die Summe der Steuern um 23‘484 auf 118‘638 Franken. Wird die Einzahlung jedoch so aufgeteilt, dass in jedem Jahr das steuerbare Einkommen gleich hoch (150‘000 Franken) ist, dann sind wiederum nur Steuern von 111‘720 Franken fällig. Mit diesem Splitting mit dem Ziel, das steuerbare Einkommen zu glätten, lassen sich also weitere rund 6‘900 Franken sparen.
Einkauf und Kapitalbezug als Steuerspar-Trick nutzen?
Sie sehen, dass man mit einem Einkauf in die Pensionskasse massiv Steuern sparen kann. Diese Steuerersparnis ist vom Gesetzgeber so gewollt, um Ihnen einen Anreiz zu schaffen, fürs Alter vorzusorgen. Es ist somit kein „Trick“, mit dem PK-Einauf Steuern zu sparen, sondern legal und vom Gesetzgeber sogar so gewollt.
Jetzt könnte man das System ausnutzen, indem man kurz vor der Pensionierung Einkäufe tätigt und zur Pensionierung das Kapital wieder bezieht. Eine gutverdienende Person kann so mit einem Einkauf von CHF 10’000 netto gut CHF 2’500 Steuern sparen. Dabei ist die erwähnte Sperrfrist von 3 Jahren zwischen Einkauf und Kapitalbezug zu beachten. Wenn also jemand im Alter um die 60 nicht benötigtes Kapital besitzt, kann er mit einem freiwilligen Einkauf und späterem Kapitalbezug dank der Steuerersparnis eine Rendite von umgerechnet 5-10% pro Jahr auf dem einbezahlten Betrag erzielen. Vorgängig müsste man aber abklären, was mit der Einkaufssumme passiert, wenn die Person vor der Pensionierung verstirbt.
Und ganz ohne Pferdefuss ist dieser „Trick“ nicht: Wer später zumindest einen Teil seines BVG-Guthabens als Rente beziehen will, muss vor einem Einkauf und späteren Kapitalbezug sehr genau rechnen, weil man die unterschiedlichen Rentenumwandlungssätze im Obligatorium und Überobligatorium berücksichtigen muss, und welchem Topf die Pensionskasse freiwillige Einkäufe zuweist. So kann es nämlich sein, dass der Einkauf zu 100% im Überobligatorium landet, der spätere Bezug dann aber proportional zur Verteilung des Vorsorgeguthabens oder 50-50 den beiden Töpfen belastet wird. Somit führt das idR dazu, dass man nach einem Einkauf und anschliessenden PK-Bezug zwar zur Pensionierung das gleich hohe Vorsorgeguthaben hat wie ohne diesen „Trick“, aber über weniger Geld im obligatorischen Topf verfügt. Das wiederum führt bei den meisten PK dazu, dass man dann lebenslang eine tiefere Rente erhalten wird, weil der Umwandlungssatz im Überobligatorium oft deutlich geringer ist als im Obligatorium.
Einzahlung in die Säule 3a als Alternative
Die Säule 3a eine gute Alternative zum Einkauf in die Pensionskasse. Steuerlich gelten dieselben Vorteile wie in der zweiten Säule. Allerdings ist die Höhe der Einzahlung jährlich auf den Maximalbetrag beschränkt. Zudem bietet die Säule 3a keine Versicherungsleistungen.
Es gibt jedoch mehrere Gründe, die dafür sprechen, zuerst jeweils in die Säule 3a einzuzahlen und erst danach Geld die PK aufzustocken, falls noch freies Kapital zur Verfügung steht:
- Zins: Der Zins auf 3a-Konten ist meistens leicht höher als in der Pensionskasse
- Risiko / Diversifikation: Für viele Schweizer ist das Guthaben in der Pensionskasse der grösste Vermögensposten. Das Kriterium Risikostreuung spricht dafür, sein Geld in der dritten statt in der zweiten Säule anzulegen
- Flexibilität beim Bezug: Auch in der Säule 3a sind frühzeitige Auszahlungen nur in wenigen Fällen möglich. Ein Vorteil der 3. Säule gegenüber der 2. Säule ist, dass das Kapital auch bei der Auswanderung in ein EU-Land frühzeitig bezogen werden kann (in der 2. Säule: nur der überobligatorische Teil)
- Flexibilität bei der Anlage: Die meisten Banken bieten die Möglichkeit an, 3a-Gelder in Fonds anzulegen. Somit kann man innerhalb der gesetzlichen Vorschriften die Anlagestrategie mitbestimmen, wenn man sein Geld nicht nur auf einer reinen Kontolösung deponieren will. Eine solche Mitsprachemöglichkeit hat man in der Pensionskasse nicht
- Höheres Einkaufspotenzial: Es ist nicht möglich, nachträglich Geld in die Säule 3a einzuzahlen. Insgesamt kann man also mehr Geld steuerbegünstigt fürs Alter beiseite legen, wenn man jedes Jahr auch die Säule 3a nutzt, falls man sein Einkaufspotenzial bei der Pensionskasse vor der Pensionierung erreichen wird.
- Voller Kapitalbezug: Nicht alle Pensionskassen ermöglichen es, mehr als 25% seines Vorsorgegeldes bei Erreichen des Rentenalters als Kapital zu beziehen
- Steuern bei Bezug für Wohneigentum: Bezieht man Gelder aus der PK im Rahmen der Wohneigentumsförderung, dann kann man spätere Einkäufe erst von den Steuern abziehen, wenn diese den bezogenen Betrag übersteigen – es werden lediglich die beim Bezug angefallenen Steuern zurückerstattet. Eine solche Regelung gibt es in der Säule 3a nicht. Dabei sollte man an seine langfristigen Einkommensströme denken (z.B. Gelder aus Erbschaften, die sich gut für Einkäufe in die PK eignen)
- Doch zweimal Steuern sparen für denselben Franken: Dies ist in speziellen Fällen möglich. In einem Urteil vom 14.05.2020 (2C_652/2018) hat das Bundesgericht entschieden, dass ein über 60 Jahre alter Solothurner, der 3a-Gelder ordentlich bezog, diese steuerlich abziehbar in die Pensionskasse einbringen durfte. Er hat somit zuerst Einkommensteuern bei der 3a-Einzahlung gespart, anschliessend bei der ordentlichen Auszahlung (für Männer ab Alter 60 möglich) zum reduzierten Satz Steuern bezahlt, und im gleichen Jahr ein zweites Mal Einkommenssteuern durch den PK-Einkauf gespart. Zumindest ein Teil des PK-Einkaufs erfolgte dabei einen Monat vor dem 3a-Bezug, wobei nicht klar ist, ob diese Information für das Bundesgericht relevant war.
Zusammenfassung freiwilliger Pensionskasseneinkauf
Eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse erhöht Ihr Vorsorgeguthaben und senkt Ihre Steuern. Wenn Sie gut verdienen und über ausreichend Vermögen verfügen, dann ist ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse ein gutes Mittel, um Steuern zu sparen, wenn die obigen Einschränkungen für Sie nicht relevant sind.
Tipp: Verteilen Sie freiwillige Einkäufe mit hohen Beträgen (z.B. aus Bonus-Zahlung oder aus einer Erbschaft) auf mehrere Jahre. So optimieren Sie Ihre Steuerersparnis aufgrund der höheren Grenzsteuersätze weiter.
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Zitat zum Thema Geld
FinanzZitat von FinanzMonitor.com.
Ich habe ca CHF 80 Tsd angespartes Kapital, welches für die Amortisation der Hypothek gedacht ist. Der Plan wäre, die 80 Tsd. in die PK einzahlen (Einkaufspotential und Wohneigentumsförderung ist vorhanden). Gemäss Auskunft von meiner PK könnte ich 1 Jahr später die 80 Tsd. wieder als WEF aus der PK nehmen und damit die Hypothek zurückzahlen.
Ich erhoffe mir dadurch folgendes: Eine enorme Steuerreduktion im Jahr des PK Einkaufs, ev sogar eine Subvention der Krankenkasse da ev das steuerbare Einkommen derart tief ist, dass es unterstützt wird.
Macht dieses Vorgehen Sinn und ist es aus Steuersicht legal? Falls ja könnte ich dies wiederholen? Ich wohne im Aargau und bin 45 Jahre alt.
Guten Tag Remo
Unserer Meinung nach müssen Sie die 3 Jahre Sperrfrist zwischen PK-Einkauf und Kapitalbezug einhalten. Wir empfehlen, PK-Einkäufe auf mehrere Jahre so zu verteilen, dass das steuerbare Einkommen in allen Jahren etwa gleich tief ist (grösserer Steuerspareffekt). Vielleicht sieht es anders aus, wenn Sie Anspruch auf eine individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämien (IPV) erhalten. Das wäre aber sicher nicht im Sinn der IPV und das sollten Sie bei Ihrem kantonalen Steueramt abklären.
Sie können das Vorgehen nur einmal umsetzen. Der Grund ist, dass spätere Einkäufe in die Pensionskasse erst vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, wenn frühere Bezüge zurückbezahlt wurden (in einem solchen Fall erhalten Sie lediglich die damals beim Bezug bezahlten Steuern zurückerstattet).
Ich bin 60 Jahre alt. Ich habe bei der NAB einige 3. Säule-Konten. Ich habe bei der NAB gelesen, dass ich z.B. ein Konto von Fr. 100000 auflösen und direkt zu meiner Pensionskasse transferieren lassen kann (= Einkauf; Einkaufspotential ist vorhanden). Dabei fallen Kapitalbezugssteuer bei Auflösung 3. Säule-Konto weg, aber ich habe erhalte auch keine Steuerersparnis. Lohnt sich das? Ich wohne in Baselland. –
Oder lieber ein 3. Säule-Konto auflösen, das Geld beziehen und selber den Einkauf tätigen? Ich habe gelesen, dass es „in vielen Kantonen“ nicht möglich ist, im gleichen Jahr ein 3. Säule-Konto aufzulösen UND einen Einkauf zu tätigen.
Guten Tag Reiner
Ein direkter Übertrag Säule 3a -> Pensionskasse ist möglich, aber steuerneutral. D.h. Sie bezahlen keine Steuern, sparen aber auch keine Steuern wie bei einem Einkauf in die Pensionskasse. Das ist unserer Meinung nach auch richtig so, sonst könnte man ja den gleichen Franken 2x vom steuerbaren Einkommen abziehen. Deswegen sollte man vermeiden, erst sein 3a-Konto aufzulösen und anschliessend einen PK-Einkauf zu tätigen. Besser ist es, zuerst den PK-Einkauf zu tätigen und dann später ein 3a-Konto aufzulösen, damit klar ist, dass das einbezahlte Geld noch keiner Steuerersparnis unterlag. Eine verbindliche Antwort kann Ihnen nur Ihre Steuerverwaltung geben.
Wenn Sie das Geld, das sich jetzt auf dem 3a-Konto befindet, später sowieso als Kapital beziehen wollen, dann sollten Sie es jetzt nicht in die PK einbringen, dh keinen steuerneutralen Transfer machen. Sie fahren idR besser, wenn Sie das Geld in verschiedenen Jahren beziehen (idR tiefere Kapitalbezugssteuer).
Der Hauptvorteil des PK-Einkaufs sind die gesparten Steuern. Selbst wenn Sie eine Rente beziehen wollen, ist ein steuerneutraler Transfer 3a->PK deswegen zurzeit wenig attraktiv, weil das Geld idR im Überobligatorium mit tiefem Umwandlungssatz landet. Da fährt man oftmals besser, wenn man das Geld selbst anlegt, zumal dann ggf. auch noch etwas für die Erben übrig bleibt.
Ich habe kein Einkaufspotential mehr bei meiner PK. Die PK meldet jedoch, dass ich durch die Scheidung im 2014 einen Kapitalabfluss von 8‘000CHF hatte und ich diesen Betrag einzahlen kann. Frage: ist dieser Betrag steuerlich abzugsberechtigt?
Guten Tag Martin
Ja, Einkäufe zur Füllung von Lücken, die durch Scheidung entstanden sind, dürfen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Besten Dank für die interessanten Beiträge auf Ihrer Webseite! Ich habe nun folgende Frage: Ich beabsichtige im November 2019 einen Einkauf in die Pensionskasse vorzunehmen (Einkaufspotential ist vorhanden). Im nächsten Jahr 2020 beabsichtige ich dann für bevorstehende Renovationsarbeiten am Haus Geld aus der Säule 3a zu beziehen. Wird mir durch den Bezug in der Säule 3a die Steuerersparnis aus dem PK-Einkauf im 2019 wieder aufgerechnet? Oder sind dies für die Steuerbehörden zwei verschiedene, unabhängige Vorgänge?
Guten Tag Beat
Ja, das geht in dieser Reihenfolge problemlos.
Ich werde in ein paar Monaten 40 Jahre alt. Aufgrund Zuzug in die Schweiz nach dem 25. Altersjahr gibt es in der Pensionskasse Beitragslücken von aktuell ca. 70’000 CHF.
Ich beziehe einen Schweizer Durchschnittsbruttolohn. Eine Teilzeittätigkeit in naher Zukunft ist wahrscheinlich (60-70%). Ein Vorbezug ist nicht geplant. Ich möchte nun jedes Jahr in meine 2. Säule nachzahlen.
Eine Einzahlung von jährlich 10’000-20’000 Franken ist aktuell nicht möglich, da liquide Mittel in dieser Höhe für diesen Zweck nicht vorhanden sind bzw. sich mein «Notgroschen» von 3-6 Netto-Monatsgehältern noch im Aufbau befindet. Ich sorge seit einigen Jahren mit der kleinen Säule 3a mit dem Maximalbeitrag seit 10 Jahren mit einer 3b Kapitalversicherung vor.
Frage: Ist ein Einkauf trotzdem sinnvoll mit anfangs nur geringen Beiträgen von jährlich 2’500 – 5’000 CHF bzw. wenn die steuerlichen Effekte in meinem vergleichsweise «jungen» Alter noch nicht so gross sind? Gilt das Motto «Kleinvieh macht auch Mist» auch für die 2. Säule oder empfehlen Sie den Betrag zugunsten der Liquidität und steuerlichen Vorteile separat anzusparen und sich erst später einzukaufen? Vielen Dank für Ihre Stellungnahme /Ratschlag.
Guten Tag Petra W.
Es ist sinnvoll, die Säule 3a jährlich voll zu nutzen.
Bei der PK gibt es zur Säule 3a einen wesentlichen Unterschied: Einkäufe sind später noch möglich, man „verpasst“ keine Einzahlungsmöglichkeit, wenn mann in einem Jahr nicht einzahlt (die wenigsten kaufen sich regelmässig in die PK ein). Zudem ist die Rendite einer Einzahlung in die PK umso höher, je näher die Pensionierung liegt und je höher der Lohn ist. Es kann sich also lohnen, mit Einkäufen zuzuwarten. Das würden wir an Ihrer Stelle empfehlen. Sinnvoller scheint, erstmal einen Notgroschen aufzubauen und dann ev. monatlich in einen kostengünstigen (passiv investierenden) 100%-Aktienfonds Einzahlungen zu machen. Diese Einzahlungen ergeben zwar keine Steuerersparnis, aber auf lange Sicht ist die Rendite dort höher als in der PK.
Ich bin 58 J. alt. Mir wurde nun gekündigt. ich werde eine Abfindung erhalten, die ich als PK-Einkauf vor der Beendigung meines Arbeitsverhältnisses in die PK einzahlen werde. diesen PK-Einkauf kann ich ja von den Steuern abziehen.
Die PK hat mir geraten zwei Freizügigkeitskonten zu eröffnen. Falls ich innerhalb von 6 Monaten keine neue Stelle finde, wird das PK-Geld dann auf diese Freizügigkeitkonten einbezahlt.
Falls ich wirklich keine neue Stelle finden werde, müsste ich ja mit 60 j. eines der Freizügigkeitskonten auszahlen lassen, um überhaupt etwas zum Leben zu haben.
Müsste ich dann den Betrag, den ich beim PK-Einkauf von den Steuern abziehen konnte, wieder zurück bezahlen? Es sind ja dann keine drei Jahre zwischen Einkauf und Bezug des Geldes ab Freizügigkeitskonto.
Guten Tag Claudia S.
Ihre Feststellung ist korrekt. Bei einer Auszahlung innerhalb von 3 Jahren müssten Sie die gesparten Steuern wieder zurückzahlen. So gesehen hätten Sie dann nichts gespart, aber das Ganze hätte Sie auch nichts gekostet.
Grössere Einkäufe sollte man auf verschiedene Jahre verteilen, um so sein steuerbares Einkommen zu glätten und den maximalen Steuerspar-Effekt zu erzielen (was bei Ihnen nicht mehr möglich ist). Sie sollten zunächst prüfen, wie viel Steuern Sie sparen, und um wie viel die Steuerersparnis ansteigt, wenn Sie mehr oder weniger Geld für den PK-Einkauf verwenden würden. Eventuell reicht es aus, nur einen Teil der Abfindung in die PK einzuzahlen und den Rest für den Lebensunterhalt beiseite zu legen (und so „auf Nummer sicher“ Steuern zu sparen), zumal bei der Auszahlung ja dann auch noch eine (relativ geringe) Steuer fällig wird.
Wie gestaltet sich die Situation, wenn man in diesem Jahr eine freiwillige Einzahlung tätigt in die Pensionskasse und im folgenden Jahr das Arbeitsverhältnis kündigt ohne berufliche Anschlusslösung? Wird das gesamte einbezahlte Kapital auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen?
Ja.
Falls es sich um einen grösseren Betrag handelt und keine Wiederanstellung in Aussicht ist, kann es sich lohnen, die Pensionskasse anzuweisen, das Geld auf zwei Freizügigkeitskonten zu transferieren.
Anschlussfrage:
Wenn eine Reduktion des Arbeitspensums von 100% auf 50% geplant ist z.B. per 30. Juni, kann dann vor diesem Tag noch ein Einkauf in die PK getätigt werden, da noch eine Lücke zum max. möglichen PK Guthaben vorhanden ist. Oder reklamiert dann das Steueramt, denn per 31. 12. wäre ein Einkauf bei reduziertem Pensum ja nicht mehr möglich?
Wie lange müsste eine Aufstockung des Pensums mindestens sein, um nicht als missbräuchlich bewertet zu werden um einen Einkauf zu machen, da ja bei einer Wiederaufstockung auf 100% wieder eine Lücke in der PK vorhanden wäre?
Guten Tag Ewald
Die Pensionskasse beurteilt, ob ein Einkauf möglich ist. Bei einem möglichen und erfolgten Einkauf erhalten Sie eine Bestätigung über die Einkaufssumme, die Sie dann der Steuererklärung beilegen müssen. Das Steueramt hat keine Einsicht in Ihr Einkaufspotenzial, d.h. das wird kein Problem geben wenn die Einzahlung vor 30.06. bei der PK eintrifft.
Die zweite Frage ist vermutlich analogg der ersten, aber das können nicht verbindlich beantworten – Sie sollten das mit Ihrem Steueramt klären.
Wird bei einer Pensenreduktion die maximale Einkaufssumme neu berechnet?
Beispiel Mutterschaft: Vorher 100% mit möglicher Einkaufssumme, nachher nur 50%.
Ist es dann richtig, dass die Einkaufssumme neu mit dem 50% Pensum auch für die Vergangenheit berechnet wird?
Wird durch eine Pensenreduktion auch die Trennung obligatorisch / überobligatorisch neu berechnet?
Guten Tag Ewald
Die maximal mögliche Einkaufssumme hängt vom aktuellen Lohn und vom bisher angesparten Alterskapital ab. Wenn jemand immer mit seinem aktuellen Lohn gearbeitet und darauf BVG-Beiträge bezahlt hätte, und dieser Betrag höher ist als sein aktuelles Alterskapital, dann ist die Differenz dazu das Einkaufspotenzial.
Wenn jemand z.B. sehr spät mit arbeiten beginnt, lange nicht arbeitete oder eine starke Lohnerhöhung erhielt, hat er idR ein grosses Einkaufspotenzial. Wenn hingegen jemand immer arbeitstätig war und nun plötzlich weniger verdient (z.B. wegen 50% Pensum statt 100%), dann kann es sein, dass das der maximal mögliche Einkauf CHF 0 beträgt.
Die Aufteilung des bisher angesparten Alterskapitals in obligatorisch/überobligatorisch ist bei einer Reduktion des Pensums nicht betroffen. Hingegen fliesst von den zukünftigen BVG-Beiträgen ein grösserer (oder der gesamte) Anteil ins Obligatorium, was für Arbeitnehmer gut ist (idR höherer Umwandlungssatz zur Berechnung der Rente).
Ich bin je 50% angestellt und selbstständig . Ich wohne im Kanton Zürich und arbeite im Kanton St. Gallen ( selbstst. ) . Ich möchte mich mit meinem selbstst. Einkommen bei der Pensionskasse einkaufen (ca. mit 50-70% ) . Bei welcher PK kann man das?
Guten Tag F.S.
Es spielt keine Rolle, woher das Vermögen stammt, mit dem Sie sich in die Pensionskasse einkaufen. Entscheidend ist, ob Sie bei Ihrer Pensionskasse noch ein Einkaufspotenzial haben. Dieses können Sie dem anfang Jahr zugestellten Vorsorgeausweis entnehmen oder bei Ihrer erfragen.
Alternativ könnten Sie sich als selbständiger auch einer Pensionskasse anschliessen. Wenn Sie keine Angstellten haben, geht dies am einfachsten über eine PK eines Berufsverbandes.
A) Ich leiste regelmässig freiwillige Einzahlungen. Darf ich diese Einzahlungen anlässlich der Pensionierung zu 100% als Kapital beziehen, auch wenn ich mit 65 nur ein Anrecht auf 50% Kapitalleistung haben werde?
B) Werden Leistungen aus dem Freizügigkeitskonto auch in Zukunft zu 100% als Kapitalleistung ausbezahlt?
Guten Tag Erwin
A) Die Pensionskasse legt fest, wie viel des Vorsorgeguthabens man als Kapital beziehen kann, sofern man dies rechtzeitig meldet. Mindestens 25% müssen es sein; es gibt auch Pensionskassen, die auf Wunsch 100% als Kapital auszahlen (in der aktuellen Situation mit – aus Sicher der PK – „zu hohen“ Umwandlungssätzen ist es vielen Pensionskassen gerade recht, wenn möglichst viele ihr ganzes Kapital beziehen).
B) Ja, Guthaben auf Freizügigkeitskonten können nur als Kapital bezogen werden.
Ich bin 59 Jahre alt, und war von 1974 bis 1998 als Hausfrau und Mutter von 6 Kindern zu Hause. Ich habe die Mittelschule verlassen und hatte bis 1996 keine Ausbildung. Dann ab 1998, nach meiner Scheidung stieg ich erst ins Berufsleben ein. Leider oft mit Löhnen unter des PK Minimums (damals noch 24’000) 2001 gründete ich eine GmbH, mit der ich heute noch unterwegs bin. So kamen ca. 50’000 CHF Pensionsguthaben zusammen, weil ich aus verschiedenen Gründen gar nie 100% arbeiten konnte. Mein PK Vermögen ist zur Zeit auf einem Freizügigkeitskonto bei der CS. Nun denke ich daran, mich noch in eine PK einzukaufen. Ist das überhaupt noch möglich? Wieviel könnte ich da einzahlen, weil meine Lücke ja riesig ist? Ich werde in den nächsten Jahren so viel verdienen können, dass ich wieder PK-pflichtig werde. Ich bedanke mich jetzt schon für Inputs!
Guten Tag B. H.
Um freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigen zu können, müssen Sie einer PK angeschlossen sein. Einkäufe auf ein Freizügigkeitskonto sind nicht möglich.
Ihr Einkaufspotenzial hängt von Ihrem versicherten Lohn ab und wird vermutlich im sechsstelligen Bereich liegen. Sie können sich dies vor dem Anschluss an eine PK von dieser berechnen lassen.
Wenn Ihr Ziel nebst der Steuerersparnis eine möglichst hohe Rente ist, dann sollten Sie das Freizügigkeitsguthaben in die neue Pensionskasse einbringen. Bei einem Umwandlungssatz von 6% ergäbe dies eine zusätzliche Rente von CHF 250/Monat. Allenfalls wäre es sogar möglich, das Geld jetzt zu beziehen (als Frau ist das ab 59 möglich) und später freiwillige PK-Einkäufe damit zu tätigen. Dieses Vorgehen sollte aber unbedingt vor der Auszahlung mit der kantonalen Steuerbehörde abgestimmt werden, da dies ohne genügende Wartefrist einer Steuerumgehung entspricht, weil im Gegensatz dazu ein direkter Transfer Freizügigkeitskonto -> Pensionskasse ja keine steuerlichen Auswirkungen/Vorteile hätte.
Die maximale Steuerersparnis erzielen Sie, indem Sie die freiwilligen Einkäufe so auf verschiedene Jahre verteilen, dass ihr steuerbares Einkommen jedes Jahr etwa gleich hoch ist. Tätigen Sie keine Einkäufe mehr bis 3 Jahre vor der Pensionierung, wenn Sie die Pensionskasse nicht vollständig als Rente erhalten wollen.
Kann ich im gleichen Jahr mit dem Säule 3a Konto meine Hypothek amortisieren und gleichzeitig einen Einkauf in die 2. Säule tätigen. Wohnhaft Kanton Bern. Damit ich die Steuern, die beim Bezug der 3. Säule anfallen, mit dem Einkauf wieder abziehen kann?
Guten Tag Frau Balmer
Steuerlich sind das zwei verschiedene Vorgänge und Steuersätze.
Beim 3a-Bezug fallen geringe Steuern an (ca zw. 5-10% des Betrags), während Sie bei PK-Einkauf je nach Grenzsteuersatz oft zw. 20-35% Steuern sparen.
Ein direkter Übertrag Säule 3a -> Pensionskasse ist möglich, hat aber steuerlich keine Auswirkungen.
Problematisch ist es, wenn man die Säule 3a bezieht und kurz darauf einen Einkauf in die Pensionskasse tätigt. Das Steueramt könnte dann zur Meinung gelangen, das sei eine unzulässige Steueroptimierung, weil ein direkter Transfer ja steuerlich neutral gewesen wäre. Auch die Erhöhung der Hypothek, der Einkauf mit dem Geld in die PK und der kurz darauf folgende 3a-Bezug zur Reduktion der Hypothek ist ein Graubereich.
Unbedingt sollte man in Fällen wie Ihrem erst den PK-Einkauf tätigen, und erst danach die Säule 3a beziehen, idealerweise nach mindestens 12 Monaten.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr geplantes Vorgehen vorgängig mit Ihrem kantonalen Steueramt abzuklären, um eine verbindliche Antwort (die wir nicht geben können) zu erhalten.
Mein Partner wird im April 2018 53. Mit 55 will er aus dem Erwerbsleben aussteigen. Das PK-Geld kommt in ein Freizügigkeitskonto. Bis dahin, also in 2018, 2019 und evtl. noch im ersten Jahr 2020 will und kann er jeweils freiwillige persönliche Einlagen tätigen, auch um Steuern zu sparen. Kann das Steueramt diese Ersparnisse zurückfordern, nachdem sein PK-Kapital in ein Freizügigkeitskonto transferiert wurde?
Guten Tag Hans Ulrich
Nein.
Er kann einfach das Geld nicht innerhalb von 3 Jahren nach der letzten freiwilligen Einzahlung beziehen (z.B. für Wohneigentum), weil sonst die gesparten Steuern zurückbezahlt werden müssen.
Und bei der Auszahlung wird dann eine (vergleichsweise tiefe) Steuer fällig.
Ihr Partner sollte die Einzahlungen so verteilen, dass das steuerbare Einkommen jedes Jahr etwa gleich hoch ist, um den maximalen Steuerspar-Effekt zu erzielen. D.h., dass die Einzahlung 2019 höher sein sollte als 2020, wo er ja ev. nur 4 Monate lang arbeitet und Geld verdient.
Ich, w, 43 J, geschieden, alleinerziehend (1 Kind, 8 J. alt), lebe in einer Mietwohnung und arbeite in einem 70%-Pensum.
Welches Geldanlegen ist aus Ihrer Sicht in meiner Situation am sinnvollsten?
Einkauf in PK, Säule 3a, Fondssparkonto oder von allem etwas?
Guten Tag AM
Bevor man Geld auf längere Sicht anlegen kann, sollte man erst genug gespart haben. So hat man Reserven für schwierige Zeiten (Jobverlust, hohe Zahnarztrechnung, Kauf neues Auto etc). Sinnvoll sind mindestens 6-12 Monatsausgaben.
Pauschal eine sinnvolle Anlagemöglichkeit zu empfehlen, ist schwierig. Wenn ein gewisser Steuerspar-Effekt besteht und Sie das Geld erst im Alter wieder benötigen (oder für Haus-/Wohnungskauf), dann würde sich bei Ihnen wohl Sparen via Säule 3a anbieten. Dort können Sie das Geld auch in Fonds anlegen (idealerweise passiv anlegende Indexfonds mit tiefen Kosten und möglichst hohem Aktienanteil). Wählen Sie hierzu eine Lösung bei einer Bank und ohne Einzahlungsverpflichtung. Wenn Sie den Maximalbetrag ausschöpfen, wären zusätzlich PK-Einkäufe möglich. Diese können Sie aber auch später noch tätigen, während man in der 3. Säule verpasste Jahre nicht nachholen kann.
Bei einer privaten Fonds-Lösung sparen Sie keine Steuern, können auf das Geld aber im Notfall zugreifen. Allerdings sollte der Anlagehorizont bei Aktienfonds am besten 8-10+ Jahre betragen, sodass sich wiederum die Säule 3a zuerst anbietet, gerade wenn Sie damit auch Steuern sparen.
1) Bis zu welchem Zeitpunkt können Einkäufe in die PK getätigt werden, wenn man sich VORZEITIG pensionieren lässt und die Auszahlung vollumfänglich in Form einer Rente erfolgt? Gibt es dann steuerlich nicht wie beim Kapitalbezug eine dreijährige (oder sonst eine) Sperrfrist?
2) Werden Auszahlungen aus der dritten Säule bezüglich dieser Sperrfrist mit Einkäufen in die 2. Säule verrechnet, d.h. kann man nach einem Einkauf in die 2. Säule erst nach drei Jahren Gelder aus der 3. Säule beziehen, ohne Nachsteuern zu bezahlen?
3) Kann ein Ehepartner Einkäufe in die PK tätigen und der andere Ehepartner Geld aus der 3. Säule beziehen oder werden diese beiden Dinge steuerlich miteinander verrechnet?
Guten Tag Jean
1) Sie müssen den Einkauf tätigen, bevor Sie eine Rente beziehen. Sie können sich also nicht zB mit 62 frühpensionieren lassen, und dann mit 64 noch einen Einkauf tätigen.
2) Nein.
3) Wahrscheinlich ja, wobei man solche Fragen am besten direkt mit der kantonalen Steuerverwaltung klären sollte. K-Geld zB meint, es sei bei Ehepartnern selbst im (strengen) Kanton Zürich möglich: https://www.plaedoyer.ch/artikel/d/zuerich-steuern-sparen-auf-umwegen/. Klarer ist der Fall, wenn zuerst der PK-Einkauf und erst danach der 3a-Bezug stattfindet.
Ich möchte in die PK eine Einzahlung machen, bin aber im Moment krankgeschrieben. Kann ich diese Einzahlung trotzdem machen?
Ja.
Ich bin 57 Jahre alt (weiblich) und habe auf einem einzigen Freizügigkeitskonto 720’000 CHF. Meine Pensionskasse hat mir mitgeteilt ich könne mich mit 325’000.- einkaufen, was ich eigentlich gerne machen würde, aber meine PK verpflichtet mich die ganzen 720’000 CHF zu überweisen. Wäre es somit nicht besser das Geld auf dem Freizügigkeitskonto zu lassen und bis fünf Jahre vor meiner Pension zu warten, damit ich die ganze Summe beziehen kann und mich mit 325’000,- in die PK einzukaufen?
Guten Tag Maria
Ja, es wäre wohl sinnvoller zu warten. Allerdings ist es komisch, dass Ihr Guthaben höher als die maximal mögliche Einkaufssumme ist. In der Regel müsste der zu viel bezahlte Betrag dann von der Pensionskasse wieder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden.
Sie können das Freizügigkeitskonto ab dem 59. Geburtstag auflösen oder bis spätestens 69 warten. Der Nachteil einer frühen Auflösung ist dann halt, dass Sie auf den Zinserträgen Einkommenssteuer und auf dem Guthaben Vermögenssteuer bezahlen.
Es kommt auch darauf an, ob Sie später nur eine Rente oder möglichst viel Kapital aus der Pensionskasse erhalten wollen. Im Falle der Rente würde es ja Sinn machen, möglichst viel Geld in die PK einzubringen.
Wenn Sie das Geld jetzt vom Freizügigkeitskonto in die PK überweisen, dann ist dieser Vorgang steuerneutral. Wenn Sie einen Einkauf aus Ihrem Privatvermögen tätigen oder nach dem Bezug des Freizügigkeitskonto lange genug warten (die Frist müssen Sie bei Ihrer Steuerverwaltung nachfragen), dann sparen Sie auf der Einkaufssumme Einkommenssteuern. Dann gilt aber auch eine Sperrfrist von 3 Jahren bis zum Kapitalbezug, weil sonst die gesparten Steuern fällig werden.
Inzwischen beträgt der Zinssatz beim Säule 3a-Konto meiner Bank noch 0.375 % .
Meine Frau und ich haben jeweils beide den Maximalbetrag in die Säule 3a einbezahlt. Macht es unter der Zinsoptik Sinn, statt in die Säule 3a in die 2. Säule einzuzahlen (Einkaufspotenzial ist vorhanden) ?. Hinsichtlich der steuerlichen Abzugsmöglichkeit spielt es ja keine Rolle, ob in die 2. oder die Säule 3a einbezahlt wird. Letztes Jahr wurde das Kapital bei meiner PK mit 1.00 % verzinst.
Guten Tag M. S.
Ja, das kann sinnvoll sein, um den Zinsertrag zu maximieren.
Wir empfehlen aber idR (wenn keine besseren Vorsorgeleistungen benötigt werden), zunächst jeweils den Maximalbetrag in die Säule 3a einzuzahlen. Dies hat verschiedene Vorteile. Sie teilen das Risiko besser auf, können beim Kapitalbezug in verschiedenen Jahren Steuern sparen, können das Geld später immer noch von der dritten in die zweite Säule transferieren, und Sie halten sich das Einkaufspotenzial in die Pensionskasse offen. „Verpasste“ Säule 3a-Einkäufe kann man nicht nachholen, PK-Einkäufe hingegen schon. Dies kann relevant werden, wenn Sie plötzlich zu zusätzlichem Vermögen kommen (z.B. durch Erbschaft). Auch ist unklar, wie die Verzinsung in der PK zukünftig sein wird.
Eine Möglichkeit wäre auch, die 3a-Gelder in kostengünstige Fonds zu investieren, was langfristig einen höheren Ertrag abwerfen könnte.
Der grosse Hebel ist, dass Sie überhaupt die 2./3. Säule nutzen, das machen Sie richtig. Auf Ihre Frage selbst gibt es aber keine eindeutig „richtige“ Antwort.
Ich bin mit 42 nach Lateinamerika ausgewandert. Habe mir meine PK Einlagen auszahlen lassen. Habe seither auch keine AHV Beiträge mehr bezahlt. Nun muss ich aus familiären Gründen wieder in die Schweiz zurückwandern. Ich bin 58 Jahre alt. Meine Frau 59. Wir haben hier in Lateinamerika Grundstücke und Liegenschaften, die wir verkaufen möchten. Da wir wohl zusammen nicht mehr als 1300 Franken AHV beziehen werden können und eine gutbezahlte Anstellung in der CH in unserem Alter wohl kaum zu erwarten ist, möchte ich sie fragen, ob es sich für uns lohnt, unser Vermögen in die PK einzuzahlen, um eine Rente beziehen zu können, oder ob eine andere Vorsorgeform (Kauf eines Mehrfamilienhaus, zum Beispiel) sinnvoller wäre.
Guten Tag Thomas
Diese Frage kann man nicht kurz via E-Mail beantworten. Es wäre sinnvoll, wenn Sie nach Ihrer Rückkehr eine persönliche Pensionierungsberatung in Anspruch nehmen würden. Viele Schweizer Banken bieten dies kostenlos an.
Jedoch so viel: Einkäufe in die Pensionskasse können Sie nur tätigen, wenn Sie einer PK angeschlossen sind. Um einer PK angeschlossen zu sein, müssen Sie erwerbstätig sein. Wenn Sie in der Schweiz eine Stelle annehmen, dann werden Sie ein sehr hohes Einkaufspotenzial haben. Freiwillige Einkäufe gegenüber Alternativen wie dem Kauf eines Mehrfamilienhauses oder der Anlage in Aktien haben verschiedene Vor- und Nachteile – es gibt keine generell richtige Antwort. Aber eine PK-Rente ist ein bequemer Weg, um bis zum Lebensende für sich und die Ehepartnerin eine Rente zu erhalten, ohne sich um Geldangelegenheiten kümmern zu müssen.
Ich bin berufstätig und 59. Gemäss meiner Vorsorgeeinrichtung kann ich mich noch mit einem Betrag von rund 60’000 einkaufen. Des Weiteren habe ich ein 3a Vorsorgkonto bei einer Bank mit ca. 70’000. Wenn ich nun dieses Jahr einen Einkauf in die 2. Säule tätige und nächstes Jahr mit 60 mir die Säule 3a auszahlen lasse, bekomme ich mit den Steuerbehörden Probleme? In dem man mir den Einkauf von 60’000 nicht anerkennt?
Guten Tag Marco A.
Nein, das sollte kein Problem sein, weil der Einkauf in die PK ein Kalenderjahr vor dem 3a-Bezug stattfindet.
Falls möglich wäre es allenfalls aber sinnvoll, den Einkauf in die Pensionskasse auf zwei Jahre zu verteilen, um einen höheren Steuerspar-Effekt zu erzielen. Dieses Vorgehen sollten Sie aber mit Ihrer Steuerbehörde abklären.
Wenn ich Gelder aus der Säule 3a in die Pensionskasse „verschiebe“ um da eine bestehende Lücke zu schliessen.
Muss ich bei diesem Vorgang Steuern bezahlen (die Gelder bleiben ja im Vorsorgekreislauf)?
Guten Tag Romano
Nein.
Ein solcher Transfer ist „steuerneutral“, d.h. Sie sparen dabei keine Steuern und bezahlen dabei keine Steuern.
Ich bin über 50 Jahre alt und plane etwa 60% einzuzahlen um eine von der Kasse bestätigte Lücke teilweise zu schliessen (die Lücke ist sehr gross; ich war längere Zeit im Ausland tätig). Ich habe Anfang des Jahres bereits 20% eingezahlt (wusste nicht dass die 5 Jahresfrist mit dem 20% Maximum bereits vorbei war). Grund für die hohe Einzahlung ist, dass ich frei verfügbares Geld habe und auf Grund meines Alters nie sicher bin ob, sollte ich meinen aktuellen Job verlieren, ich ein neuen finden würde. Die Kasse riet mir zu prüfen ob o.g. Sachbestand (die Höhe der Einzahlungen und dass 2 Einzahlungen in einem Jahr geflossen sind) steuerlich nachteilig auswirken könnte. Mein Verständnis wäre eher nein, stimmt das?
Guten Tag AB
Die Pensionskasse hat recht. Die Einkäufe können Sie ja vom steuerbaren Einkommen abziehen. Mit jedem einbezahlten Franken sinkt wegen der Steuerprogression der Grenzsteuersatz. Das bedeutet, dass die Steuerersparnis auf zusätzlich einbezahlten Franken ständig sinkt. Irgendwann spart man gar keine Steuern mehr, nämlich auf dem Einkaufsbetrag in einem Jahr, der das steuerbare Einkommen vor Einkäufen übersteigt. Es ist deswegen besser, grössere Einkäufe auf mehrere Jahre zu verteilen, sodass das steuerbare Einkommen in den verschiedenen Jahren gleich hoch ist. So spart man das Maximum an Steuern.
Bitte lesen Sie den Absatz „Einkäufe auf mehrere Jahre verteilen zur weiteren Steueroptimierung“ nochmals, um diesen Mechanismus zu verstehen.
Wenn Sie jetzt davon ausgehen würden, die Arbeitsstelle noch lange zu haben, dann sollten Sie die Einkäufe auf mehrere Jahre verteilen, um im Endeffekt weniger Steuern zu bezahlen. Wenn Sie Angst um Ihren Job haben, dann ist ev. ein anderes Vorgehen sinnvoll.
Ich habe zwei Fragen betreffend der Reduktion des Beschäftigungsgrades bei fast komplett „aufgefülltem“ Altersguthaben:
1. Gehe ich richtig in der Annahme, dass sich durch die Reduktion die maximal mögliche Einkaufssumme reduziert?
2. Was passiert wenn das Altersguthaben nach der Reduktion quasi „überdeckt“ ist? Kann dieses in der PK verbleiben?
Guten Tag Fritz
Ja, idR bedeutet ein geringeres Arbeitspensum einen tieferen Lohn, und damit meist auch ein geringeres Einkaufspotenzial (Ausnahme wäre, wenn nur das gesetzliche Minimum versichert gewesen wäre und der Lohn in beiden Fällen darüber liegen würde).
Wenn zu viel Kapital in der PK ist, dann kann dieses auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden. Erhöht man später den Beschäftigungsgrad oder verdient mehr, kann man das Geld wieder in die Pensionskasse einbringen. Dieser Vorgang ist steuerneutral.
Wer aufs Pensionierungsalter zugeht und sich sein Altersguthaben zumindest teilweise als Kapital auszahlen lassen will, statt eine Rente zu beziehen, für den kann eine Reduktion des Beschäftigungsgrades interessant sein. So kann man in verschiedenen Jahren Kapital beziehen und reduziert so seinen Steuersatz auf dem Kapitalbezug.
Ich habe mich in den letzten Tagen mit dem Thema beschäftigt und meine Pensionskasse nach einem Auszug für den maximal möglichen Einkauf gefragt. Im Fragebogen zum Einkauf steht nun die Frage, ob das aktuelle Kapital in der Säule 3a den Betrag von 71’352 CHF übersteigt? Meine Nachfrage bei der Pensionskasse ergab, dass Kapital in der Säule 3a, das diesen Betrag übersteigt, von der maximalen Einkaufsumme in die PK abgezogen wird.
Beispiel: Maximale Einkaufsumme gemäss erster Berechnung der PK = 50’000 CHF. Kapital in der Säule 3a = 81’352 CHF. Tatsächlich mögliche Einkaufssumme in die PK dann nur noch = 40.000 CHF.
Meinem Verständnis nach sind Säule 2 und 3 getrennt. Mit diesem Vorgehen werden doch diejenigen bestraft, die frühzeitig in die Säule 3 eingezahlt haben (was der Staat doch eigentlich fördern möchte).
Zum Thema habe ich leider nichts gefunden. Meine Fragen:
1. Gibt es einen gesetzlichen Hintergrund? Wenn ja, welchen? Gibt es weitere Informationsquellen zum Thema?
2. Ist diese Einschränkung gleich bei jeder PK oder gibt es Unterschiede?
3. Oder gibt es Unterschiede von Kanton zu Kanton?
4. Auch nicht klar ist mir dann, warum die meisten Artikel zu einem möglichst späten PK Einkauf raten (zur Vermeidung der Verwässerung der Steuerersparnis) ohne diese Einschränkung zu erwähnen? Denn bei früh begonnener, regelmässiger Einzahlung in die Säule 3 wird die maximal mögliche Einkaufssumme in die PK ja dann minimiert und damit auch die zu erwirtschaftende Rendite durch die Steuerersparnis.
5. Gibt es umkehrt auch eine Einzahlungseinschränkung in die Säule 3, wenn das Guthaben in der 2. Säule einen bestimmten Betrag übersteigt?
6. Haben Sie ggf. ein Berechnungsbeispiel (oder können eins erstellen), dass die Einzahlungen in Säule 3 und den Einkauf in Säule 2 in Abhängigkeit vom Alter simuliert und ausweist, zu welchem Zeitpunkt/Alter sich die höchste Rendite für den Einkauf in die PK ergibt?
Guten Tag Peter
Bei der maximal möglichen Einkaufssumme in die Pensionskasse müssen Guthaben von Freizügigkeitskonten sowie sehr hohe 3a-Guthaben abgezogen werden. Letztere können entstehen, wenn jemand zeitweise Selbständig war und dabei mehr als die „kleine“ Säule 3a, die für Arbeitnehmende gilt, einzahlte. Die Grundidee dahinter ist die Gleichbehandlung. Wenn Sie immer Angestellter waren, sollte Sie das nicht tangieren. Die PK kann Ihnen sonst sicher die entsprchende Liste zur Verfügung stellen, mit der sie die Berechnung vorgenommen hat.
Die höchste Rendite auf einen Einkauf in die PK hat man idR möglichst kurz vor der Pensionierung in dem Jahr, in dem man noch den vollen Lohn hatte, resp. 3 Jahre vorher, wenn man einen Kapitalbezug plant. Grund ist, dass die Rendite meist vereinfacht per Zeitpunkt der Pensionierung gerechnet wird, und über einen kurzen Zeitraum fällt die Steuerersparnis am stärksten ins Gewicht. Die absolute Ersparnis kann aber deutlich höher sein, wenn man schon früh Einkäufe tätigt. Dies hängt primär von den Annahmen zu Rendite und Steuern ab.
Am besten setzen Sie sich mit Ihrem Vertreter Ihrer Pensionskasse zusammen, um die umfangreichen Fragen persönlich zu klären.
Ich bin 50 Jahre alt, seit 2016 tätige ich Einkäufe in die Pensionskasse und möchte dies noch zirka 4 oder 5 Jahre tun. Danach möchte ich mich selbständig machen. Meine Frage: Gesetzt der Fall ich tätige im Januar 2021 den letzten Einkauf und künde danach meine Stelle: kann mein gesamtes PK-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden? Oder fliessen die PK-Einkäufe von 2018-2021 zurück in mein Vermögen und müssen nachversteuert werden? (3-Jahres-Sperre)?
Falls alles auf ein Freizügigkeitskonto fliessen kann: Gibt es auch da eine Sperrfrist für die Auszahlung der Einkaufsbeträge von 3 Jahren?
Guten Tag Werner K
Wenn Sie sich als Selbständiger keiner Pensionskasse anschliessen und bei Ihrer alten PK noch nicht als frühpensioniert gelten, dann muss das PK-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden. Sinnvollerweise weisen Sie die PK an, das Geld auf zwei Freizügigkeitskonten zu überweisen, um ggf. nur eines für die Selbständigkeit zu beziehen, das Risiko zu streuen und die Konten zwecks Steuerersparnis in verschiedenen Jahren aufzulösen.
Sie müssen davon ausgehen, dass bei einem Kapitalbezug sämtliche gesparten Steuern durch freiwillige Einkäufe innerhalb der letzten 3 Jahre zurückerstattet werden müssen, egal ob der Bezug direkt aus der Pensionskasse oder vom Freizügigkeitskonto stattfindet.
ich (60jg, m) werde mich -zwangsläufig- vorzeitig pensionieren lassen müssen (wegen Auflösung eines gesamten Firmenteils) und mir dabei ab ca. Mitte dieses Jahres eine Rente auszahlen lassen. Diese vorzeitige Pensionierung muss ich natürlich finanzieren, ich benötige dazu -um eine bestimmte Altersrente zu erhalten- gemäss meiner Gesellschaft für die Vorsorge ca. CHF 200’000. Ich möchte für die Finanzierung der vorzeitigen Pensionierung u.a.angespartes Kapital der Säule 3a (ca. CHF 80’000) einsetzen.
Frage: Ist diese Verwendung von Säule 3a-Geld möglich oder muss das gesamte Kapital für die Finanzierung der vorzeitigen Pensionierung aus dem Privatvermögen stammen?
Guten Tag KurtA
Ja, die Verwendung von 3a-Geldern ist möglich.
Einerseits ist ein direkter Transfer 3a -> Pensionskasse möglich. Dieser ist steuerneutral (d.h. es fallen keine Steuern an).
Interessanter wäre vermutlich, wenn Sie die 3a-Gelder jetzt beziehen würden, (tiefe) Steuern auf dem Bezug bezahlen und das Geld dann in die PK einzahlen (und damit die höheren Einkommenssteuern sparen). Je nach Kanton kann es aber sein, dass die Steuerbehörde diesen gesamten Transfer auch als steuerneutral taxiert. Idealerweise klären Sie dieses Vorgehen also vorgängig mit Ihrer kantonalen Steuerbehörde ab.
Ich habe im Juni 2015 eine Einmalzahlung in die PK geleistet und plane nun im 2017 wieder eine Einmalzahlung zu leisten.
Fragen:
– Gelten die 3 Jahre Sperrfrist als Kalenderjahre oder gilt auch z.b. Juni-Juni?
– Falls ich im 2017 wieder einzahle, wären dann beide Tranchen bis 2020 gesperrt oder könnte ich die Tranche vom 2015 im 2018 zur Finanzierung von Wohneigentum entnehmen ohne dass die steuerlichen Vorteile verloren gehen.
– Kann man mit PK Geld aus Einmalzahlungen ein Ferienhaus finanzieren oder nur der erste Wohnsitz?
Guten Tag MH
Einzahlen in die Pensionskasse können Sie jederzeit, sofern ein freiwilliger Einkauf noch möglich ist. Frist zwischen der letzten Einzahlung und einem Kapitalbezug beträgt drei Jahre (nicht Kalenderjahre). Es ist nicht möglich, nur den „Teil“ zu beziehen, den man ausserhalb der 3-Jahres-Frist einbezahlt hat: bei einem freiwilligen Einkauf gilt die Sperrfrist für das gesamte BVG-Guthaben. Beim Verletzen der Sperrfrist muss man die gesparten Steuern beim Einkauf zurückerstatten.
Im Rahmen der Wohneigentumsförderung kann Geld aus der PK zur Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum genutzt werden, ein Ferienhaus kann damit nicht finanziert werden.
Meine Frau und ich sind jeweils beide angestellt (40%) und selbstständig und zahlen jedes Jahr je den kleinen 3a Säulen Beitrag (ca. 6700) ein.
Wir haben beide noch Einkaufsmöglichkeiten in der PK. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ein zusätzlicher Einkauf in der PK zB je 5000.-/ pro Jahr und Person kein Problem ist?
Guten Tag Lyn
Sie können sich mit maximal so viel in die freiwillig in die Pensionskasse einkaufen, wie auf dem Vorsorgeausweis ersichtlich ist. Dies sind oft sechstellige Beträge für Personen, die noch keine freiwilligen Einkäufe tätigten, Lohnerhöhungen hatten oder denen Beitragsjahre fehlen.
Insofern sind auch grössere Einkäufe „kein Problem“ und oftmals auch sinnvoll. Es kann dann aber 3 Jahre lang kein Kapital aus der PK bezogen werden. Zur Steueroptimierung sollten grössere Einkäufe auf verschiedene Jahre so verteilt werden, dass das steuerbare Einkommen jedes Jahr etwa gleich hoch ist.
Gemäss meinem Vorsorgeausweis kann ich noch rund 300’000 in meine PK einzahlen. Aus einer früheren Anstellung habe ich noch ein Guthaben von 75’000 auf einem Fz-Konto. Kann ich trotzdem einen freiwilligen Einkauf in die PK vornehmen?
Guten Tag Bruno T.
Ja, PK-Einkäufe sind trotzdem möglich. Aber das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto müssen Sie von der maximal möglichen Einkaufssumme abziehen, weil dieses Geld ja auch in der 2. Säule ist. Bei Ihnen beträgt der maximal mögliche Einkauf in die Pensionskasse also um die CHF 225’000.
Eine ähnliche Regelung gilt für Angestellte, die früher als Selbständige mehr in die Säule 3a einzahlten als ein Angestellter maximal einzahlen konnte. Die Differenz muss dann auch vom maximal möglichen PK-Einkauf abgezogen werden. Dazu gibt es Tabellen.
Kann bei einem freiwilligen Pensionskasseneinkauf, z.B. 5000.- (obligatorischer oder überobligatorischer Topf) dieses Geld zu einem späteren Zeitpunkt (2-4 Jahre) wieder bezogen werden? Natürlich ohne ein Haus zu bauen, selbständig erwerbend oder Auszuwandern. Oder ist auch dieses Geld „gebunden“. Natürlich würde ich bei einer Auszahlung dieser 5000.- diese auch wieder versteuern müssen.
Guten Tag Remo G.
Nein.
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse, d.h. das sparen um im Alter mehr Geld zur Verfügung zu haben, wird steuerlich stark belohnt. Damit verbunden ist aber der Nachteil, dass man das Geld dann effektiv erst im Alter zur Verfügung hat (von ein paar Ausnahmen wie eben der Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum mal abgesehen).
Die Beiträge hier sind super. Leider habe ich auf meine Frage keine Antwort gefunden die passt. Ich wurde dieses Jahr mit 58j. in die Frühpension geschickt. Da ich per Pensionsalter keine direkte Weiterbeschäftigung gefunden habe, durfte ich den Rentenbezug gemäss den Statuten der Pensionskasse auch nicht hinausschieben. Es blieb mir also nichts anderes übrig als die Rente zu beziehen. Um die monatliche Rentenzahlung zu erhöhen habe ich meine Konten der 3a Säule aufgelöst und in die Pensionskasse transferiert. Nun meine Frage: Muss dieses Vermögen aus dem 3a Säulekonto nun versteuern wie wenn ich Kapital bezogen hätte?
Guten Tag Sandra B.
Der Übetrag 3a -> Pensionskasse ist steuerneutral, d.h. es werden keine Steuern fällig.
In Ihrem Fall ist die Rente jetzt höher, Sie zahlen deswegen jährlich höhere Einkommenssteuern. Vermögenssteuer wird keine fällig.
Ohne Übertrag in die Pensionskasse wäre das 3a-Guthaben bis zum Bezug steuerfrei gewesen (keine Vermögenssteuer, keine Einkommenssteuer auf dem Zinsertrag). Danach wäre eine einmalige Steuer bei der Auszahlung fällig geworden (ca. 5-10%). Anschliessend wären für das Guthaben jährlich sowohl Einkommens- und auch Vermögenssteuern fällig geworden.
Ich bin 54 Jahre alt, bei uns wird gerade in der Firma wieder Reorganisiert und es sieht nicht gut aus. Die Chance einen neuen Job zu finden sieht eher schwer aus.
Könnte ich, bevor der Worst Case (Aussteuerung) eintreffen würde und ich mein hart erspartes Geld anzapfen müsste einen grösseren Betrag in die Pensionskasse einzahlen, um dieses Geld nicht aufbrauchen zu müssen?
Guten Tag Dave
Der PK-Einkauf ist eine Möglichkeit, sein Geld zumindest temporär „in Sicherheit“ zu bringen. Ein Einkauf ist nur möglich, solange Sie noch erwerbstätig sind. Nach Stellenaustritt sollten Sie das Geld auf zwei Freizügigkeitskonten vereilen, um flexibler beim Bezug zu sein und Steuern zu sparen.
Nach Aussteuerung, Bezug von Sozialhilfe und Bezug des 2. Säule Geldes entsteht möglicherweise eine Rückzahlungspflicht. Ausserdem kann auf das Geld bis mindestens Alter 60 nicht mehr zugegriffen werden, weswegen Sie sich diesen Schritt gut überlegen sollten und weitere Abklärungen treffen sollen, zumal man in der Schweiz ja für sehr lange Zeit Arbeitslosengeld beziehen kann.
Gilt die Sperrfrist von drei Jahren auf das GESAMTE PK KAPITAL auch bei Wegzug in ein nicht EU-Ausland, z.B. Uruguay?
Guten Tag Reto
Ja, davon müssen Sie ausgehen, weil der Entscheid des Bundesgerichts darum ging, dass man nicht kurz vor dem Bezug Einzahlungen tätigt, Steuern spart und das Geld dann doch nicht als Rente bezieht (und somit den PK-Einkauf aus rein steuerlichen Gründen tätigte).
Wenn Sie das Geld dringend benötigen, dann können Sie es trotzdme nach Auswanderung beziehen, müssen aber die gesparten Steuern zurückzahlen.
Durch die Scheidung bekomme ich einen für mich (da nur Teilzeit tätig) höheren PK-Betrag von meinem Ex-Mann. Dieser Betrag überschreitet den ‚max. möglichen Einkauf‘ von meiner PK. Wird trotzdem der ganze Betrag auf meine PK fliessen oder geht ein Teil in ein Freizügigkeitskonto? Hat das ein Einfluss auf meine Rente?
In 2 Jahren werde ich mehr Vollzeit arbeiten müssen. Dadurch ist vermutlich die dann folgende Lücke gedeckt. Muss ich etwas bei der Scheidung beachten oder läuft das sowieso „automatisch“ alles in meine PK?
Guten Tag Daniela
Wenn Sie nichts unternehmen, wird sich die Pensionskasse bei Ihnen melden. Der überschüssige Betrag muss auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden. Wenn Sie dann mehr arbeiten/mehr verdienen erhöht sich der maximal mögliche Einkauf. Dann können Sie das Geld vom FZ-Konto in die PK transferieren lassen. Dies hat idR eine Erhöhung der Rente zur Folge. Andererseits wäre das Geld auf dem FZ-Konto nicht verloren – Sie würden es einfach einmalig als Kapital und nicht wiederkehrend als Rente erhalten.
Ich bin bisher angestellt. Ich möchte mich aber nun mit einem 2. Standbein selbständig machen. Dafür muss ich mein Pensum als Angestellte etwas reduzieren. Kann ich als Selbständige in eine zusätzliche (oder gleiche) Pensionskasse einzahlen? Das heisst, kann ich 2 Pensionskassen haben: eine durch meinen Arbeitgeber und eine als Selbständig erwerbende?
Guten Tag Barbara
Ja, das ist möglich. Es ist allerdings nicht ganz einfach, als Selbständige eine Pensionskasse zu finden; am ehesten geht das über den Berufsverband.
Alternativ können Sie fürs Alter auf via Säule 3a sowie mittels freiwilligem Einkauf in die bestehende Pensionskasse (falls dort noch Einkaufspotenzial besteht) vorsorgen und sich ggf. mit einer Versicherung gegen Tod / Invalidität / Erwerbsunfähigkeit absichern. Eine solche Lösung ist aber idR teuerer als bei einer Pensionskasse und Sie sollten diese nicht für eine zu lange Zeitdauer (max 3-5 Jahre) abschliessen.
Ihrer Website und auch anderen Publikationen habe ich entnommen, dass für den steuerbegünstigten Einkauf in die Pensionskasse eine Sperrfrist von drei Jahren nach dem Einkauf gilt. Frage: Gilt dies Sperrfrist für ganze Kalenderjahre oder ist es z.B. möglich (und steuerlich akzeptiert), im Januar 2017 einen Einkauf zu tätigen und dann beispielsweise im Mai 2020 einen Kapitalbezug zu machen? Dies wären dann ja 3 Jahre und 4 Monate, also mehr als die definierte Sperrfrist von 3 Jahren.
Guten Tag René B.
Die Sperrfrist beträgt 3 Jahre (und nicht Steuer- oder Kalenderjahre). Ihr geplantes Vorgehen ist somit möglich.
Mein Gehalt wird quellenbesteuert und ich bekomme diesen Monat (März) eine Erfolgsbeteiligung von meiner Firma ausbezahlt. Zahle ich lediglich 2000 CHF in die Pensionskasse ein, spare ich Ca. 600 CHF an Steuern wegen des dann niedrigeren Steuersatzes.
Wie kann ich dies beim Steueramt bei der Neuveranlagung der Quellensteuer ausweisen, so dass ich genau diesen Grenzsteuersatz im Monat März unterschreiten möchte? Langt hierzu einfach die Überweisung in die Pensionskasse nach Gehaltseingang?
Guten Tag F.S.
Wenn Sie sich freiwillig in die Pensionskasse einkaufen, erhalten Sie anfangs des nächsten Jahres eine Bestätigung von der Pensionskasse. Diese Bestätigung müssen Sie dann bei Ihrem kantonalen Steueramt zusammen mit dem Gesuch um Rückerstattung der Quellensteuer aufgrund von zusätzlichen Abzügen einreichen. Das Formular finden Sie auf der Webseite Ihrer kantonalen Steuerverwaltung. Beachten Sie die Einreichfrist (idR 31.03. des folgenden Jahres), da sonst keine Rückforderung mehr möglich ist. Die zu viel bezahlten Steuern/die Rückerstattung wird also im Laufe des nächsten Jahres erfolgen.
Das Vorgehen ist identisch wie wenn Sie freiwillig in die Säule 3a einzahlen. Es ist oft sinnvoller, erst jeweils die Säule 3a voll auszuschöpfen, weil dort keine nachträglichen Einkäufe getätigt werden können.
Meine Frau und ich haben bisher in den letzten Jahren immer in die „Säule 3a“ einbezahlt und dabei die Maximalbeträge ausgeschöpft. Macht es Ihrer Meinung nach unter Umständen Sinn, aufgrund der aktuellen Verzinsung dieses Guthabens (im Schnitt 0.75 %) statt in die Säule 3a in die 2. Säule einzuzahlen. Sowohl meine Frau und ich haben gewisse Einkaufsmöglichkeiten. Die PK ist gesund, es kann mit einer Verzinsung von 1.25 % auch im überobligatorischen Bereich gerechnet werden. Wir sind 46 und 39 Jahre alt. Die Idee ist, die Einkaufsmöglichkeiten in den nächsten 3-4 Jahren auszuschöpfen und danach nach Einhaltung der Wartefrist einen Bezug für die Amortisation der Hypothek zu tätigen.
Was halten Sie von dieser Idee ?
Guten Tag Martin Sch.
Sie wollen sich mit Säule 3a-Geldern in die Pensionskasse einkaufen dann später mit dem Geld die Hypothek amortisieren. Der Vorteil dabei ist, dass die Verzinsung in der PK momentan etwas höher ist. Einen steuerlichen Vorteil haben Sie dabei aber nicht (gegenüber der Rückzahlung der Hypothek direkt via 3a-Gelder). Wir raten Ihnen davon ab.
Aber zunächst mal: Macht die Rückzahlung der Hypothek bei den tiefen Zinsen überhaupt Sinn? Das ist sinnvoll, wenn die Zinsen nach Steuern geringer sind als vorher. Bei Ihrer PK mit einer steuerfreien Verzinsung von 1.25% ist dies eher nicht der Fall, weil Ihre Hypothek nach Steuern auch etwa soviel kosten wird und zudem noch die Vermögenssteuer tiefer ausfallen wird. Via 3a kann es momentan Sinn machen, wobei die Ersparnis nicht gross sein wird. Zudem können 3a-Gelder auch risikoreicher in Fonds angelegt werden, um ev. langfristig einen höhere Rendite zu erzielen.
Wenn Sie sich für die Rückzahlung der Hypothek entscheiden, dann sollten Sie dies direkt mit Erspartem oder mit den 3a-Geldern machen: Bei euch ist davon auszugehen, dass ihr in den nächsten zwei Jahrzehnten noch einiges an ansparen könnt. Wenn ihr euch jetzt in die Pensionskasse einkauft und relativ rasch wieder Geld daraus abzieht, dann bringen euch spätere Einkäufe bis zum bezogenen Betrag keinen steuerlichen Vorteil mehr (ausser der Rückerstattung der beim Bezug bezahlten Steuer). Es ist also besser, erstmal die PK ganz „aufzufüllen“ und erst wenn keine weiteren Einkäufe mehr geplant sind, Kapital daraus abzuziehen. So nutzt man das Steuerspar-Potenzial maximal aus. Zudem ist so euer Kapital besser gestreut und wenn später anstelle der Rente eher ein Kapitalbezug gewünscht ist, lässt sich dieser dank den 3a-Konten auf mehrere Jahr verteilen, was wiederum Steuern spart.
Wenn Sie also den Einkauf in die Pensionskasse nicht wegen besserer Vorsorgeleistungen machen, dann sollten Sie momentan von einem Transfer 3a -> Pensionskasse absehen.
Wenn aus meinem PK-Ausweis hervorgeht, dass kein freiwilliger (Einkauf) möglich ist, um meine zukünftige PK-Rente zu erhöhen, welche Möglichkeiten habe ich? Anschluss an einer 2. PK möglich? Mit die zu erwartende AHV-Rente und PK-Rente (derzeitigen Altersguthaben und Umwandlungssatz) wird es nicht möglich sein die Lebenshaltungskosten zu decken. Das konsultieren des Reglement und Schriftwechsel mit meiner PK haben zu keinem Durchbruch geführt. Aus der 3e. Säule entstehen keine Ansprüche auf Rente. Der Gesetzgeber fördert doch das Gegenteil, oder?
Guten Tag M.T.
Wenn Sie zwingend von der Pensionskasse eine höhere PK-Rente wollen, dann müssten Sie entweder mehr verdienen oder zu einem Arbeitgeber mit einer PK mit besseren Leistungen wechseln.
Mit AHV und PK ist das Ziel, dass etwa 2/3 des bisherigen Einkommens erhalten bleibt. Die meisten müssen nach der Pensionierung mit weniger Geld auskommen, zumindest in Form einer Rente. Oft sinken aber auch die Lebenshaltungskosten, und die Steuern auch.
Bezüglich eines Einkaufs in die Pensionskasse – Steuern jetzt einmal ausser acht gelassen – ist das Ganze in etwa ein Nullsummenspiel. Das Geld, das Sie nicht in die PK einzahlen, ist ja nicht weg, sondern Sie können selbst davon zehren. Zudem ist das Geld für die Erben nicht „weg“, wenn man früh stirbt.
Wenn Sie jetzt an das „Langlebigkeitsrisiko“ denken: Ja, wer sehr alt wird, für den lohnt sich ein PK-Einkauf. Wenn Sie sich dagegen absichern wollen, dann wäre eine Leibrente eine Möglichkeit. Dies lohnt sich aber nur, wenn Sie dann tatsächlich sehr alt werden.
Danke.Zitat:“zumal in der Medienmitteilung die Rede Zahlungen an die Vorsorgeeinrichtung (nicht an den einzelnen Versicherten) die Rede ist.“
>Ist dadurch die Vorsorgeeinrichtung an keinerlei gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber den einzelnen Versicherten gebunden? Hat sie freie Hand wie die Mittel eingesetzt werden?Werden dadurch die Versicherten nicht in die Irre geführt? Die Mitteilung ist nicht vage, sondern lässt wenig Interpretationsspielraum offen. Nicht kooperativ zeigt sich das BSV wenn Versicherte nach Informationen ringen. Was polemisch klingen mag, ist in meinen Augen eine klare Informationslücke der Behörden.
>Was wäre im Falle einer Arbeitslosigkeit vor dem Erreichen meines 64.Lebensjahres,also eine Arbeitslosigkeit länger als 2 Jahre vor der gesetzlichen Rentenaltersgrenze? Würde in diesem Fall das PK-Altersguthaben in ein Freizügkigkeitskonto umgewandelt werden oder hätte ich weiterhin einen PK-Anspruch auf eine monatliche Rente? Obliegt es dann meiner eigenen Entscheidung, zwischen einer monatlichen Rente oder einer Kapitalausschüttung wählen zu können?
Guten Tag M.T.
Von einem Freizügigkeitskonto aus wird keine Rente bezahlt. Verlässt man die Firma vor der Pensionierung und arbeitet dann nicht mehr weiter, erhält man somit keine Rente. Je nach Pensionskasse gibt es aber auch Frühpensionierungs-Regelungen, wo dann eine Rente bezahlt wird. Zudem kann man sich auch (auf eigene Kosten und mit Übernahme der Arbeitgeber-Beiträge) bei der Auffangeinrichtung BVG versichern, um dann von dort eine Rente zu erhalten.
Solange man einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann man bestimmen, ob man zur Pensionierung einen Teil des Geldes als Kapital ausbezahlt erhalten will (mind. 25% muss die PK bewilligen). Unternimmt man nichts, erhält man die Rente.
Es ist beabsichtigt, dass angesparte Vermögen aus der 3. Säule im diesem oder im nächsten Jahr, wahrscheinlich jährlich von jeweils 10.000,- chf gestaffelt, oder in einer Einmalzahlung in mein Altersguthaben meiner Pensionskasse einzuzahlen. Ich weiss, dass der Deckungsgrad meiner PK am 31.12.2014 110% betrug, zudem die Beiträge im überobligatorischen Teil fliessen würden. Die Verzinsung liegt bei 1.5% jedoch, der Umwandlungssatz analog wie beim obligatorischen Teil bei 6.4% liegt.
> Gemäss der Medienmitteilung AHV BV Umwandlungssatz 2014-11-19. Im Wortlaut:
„Zusätzliche Massnahme für die Übergangsgeneration. Der Sparprozess in der beruflichen Vorsorge ist auf eine lange Dauer angelegt, die Altersguthaben werden über Jahre aufgebaut. Das führt dazu, dass auch die beschriebene Massnahme zum Ausgleich des tieferen Umwandlungssatzes erst auf längere Sicht ihre volle Wirkung entfaltet. Bei jüngeren Versicherten, die in der Mitte oder gar erst am Anfang des Sparprozesses stehen, kann der tiefere Umwandlungssatz vollständig kompensiert werden. Den älteren Versicherten, die bei Inkrafttreten der Reform über 40 Jahre alt sind, reicht die Zeit bis zum Referenzalter hingegen nicht aus, um selber genügend zusätzliches Alterskapital zu bilden. Deshalb ist vorgesehen, die Versicherten dieser Übergangsgeneration beim Sparprozess zu unterstützen: Wenn sie das Referenzalter erreichen und ihre Rente beziehen wollen, schliesst der Sicherheitsfonds die Sparlücke mit einer Einmalzahlung an die Vorsorgeeinrichtung. Die Last der Übergangsgeneration wird auf diese Weise von der Gesamtheit der BVG-Versicherten getragen, denn der Sicherheitsfonds wird mit Beiträgen von allen registrierten Vorsorgeeinrichtungen finanziert. Diese Massnahme ist auf eine Übergangszeit von 25 Jahren beschränkt. Nach dieser Frist haben sämtliche Personen, die bei Inkrafttreten der Reform 40-jährig und älter waren, das Referenzalter erreicht.“
Quelle: Faktenblatt 2020 Bundesamt für Sozialversicherungen, Bern
Die grundsätzliche Frage hierzu: Werden meine freiwilligen Einkäufe einen Einfluss auf die Höhe des vom Sicherheitsfonds vorgesehene o.g. Einmalzahlung haben?
Bei den von mir beabsichtigten Einkäufen in die Pensionskasse von voraussichtlich 50.000,- chf erhöht sich logischerweise mein gesamtes PK-Guthaben. In diesem Zusammenhang stellt sich die wichtige Frage, ob nämlich die AHV-Rente möglicherweise gekürzt würde, wenn die Gesamtbezüge meiner Rente mein gegenwärtiges Einkommen übersteigt?.Meine zu erwartende AHV beträgt ca. 1000 CHF.- zzgl. ca. 300 Euro aus Deutschland. Arbeitspensum derzeit 70% und mein jährliches Nettoverdienst ca. 39000.-. Ich bin 57 J alt und ohne Transfer der 3e Säule in der 2e Säule und Einmalzahlung des Nationalen Sicherheitsfonds wird meine Rente aus der 2e Säule ca. 2350.- monatlich betragen (bei einem Umwandlungsatz von 6.4%). Mein Intersse ist, dass dieses Geld in eine monatliche Rente und nicht in eine Kapitalausschüttung fliesst.
Guten Tag M. T.
Wir können Ihre Frage zum Sicherheitsfonds nicht präzis beantworten. Die Altersvorsorge 2020 wird frühestens 2020 inkraft treten, und niemand sollte „Geschenke“ in wesentlicher Höhe erwarten, zumal in der Medienmitteilung die Rede Zahlungen an die Vorsorgeeinrichtung (nicht an den einzelnen Versicherten) die Rede ist. Sinnvollerweise kalkulieren Sie also mit den Umwandlungssätzen für obligatorischen/überobligatorischen Teil sowie die Vorsorgekapitalien in diesen zwei Teilen, um Ihre Rente aus der Pensionskasse abzuschätzen.
Die AHV-Rente bestimmt sich aus den Beiträgen und den Beitragsjahren. Die Höhe einer PK-Rente hat auf die AHV-Rente keinen Einfluss.
Durch ein Arbeitsunterbruch wegen Mutterschaft wurden meine Pensionskassengelder in ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Seit 2 Jahren arbeite ich wieder teilzeit. Mein jähliches Nettoeinkommen ist jedoch zu tief um mich der Pensionskasse anzuschliessen. Kann ich auch in ein Freizügigkeitskonto freiwillig einzahlen?
Guten Tag Cristina
Nein, auf ein Freizügigkeitskonto können Sie nicht freiwillig einzahlen. Sie können aber die Säule 3a nutzen und dort pro Jahr maximal 20% des Erwerbseinkommens einzahlen.
Mein Mann und ich werden dieses Jahr noch einmalig zwei volle Löhne haben, ab nächstem Jahr arbeiten wir mit reduziertem Pensum, da wir Nachwuchs bekommen haben. Nun überlegen wir uns einen gewissen Betrag freiwillig in die Pensionskasse einzuzahlen um Steuern zu sparen. Dass sich das lohnt, habe ich schon im Beitrag von Deborah (11. Dez 2012) gelesen. Nun kommt aber dazu, dass wir Hausbesitzer sind und das Geld, welches wir in die Pensionskasse einzahlen würden, ev. wieder beziehen würden (3J +) um einen Teil der Hypotheken abzubezahlen. Stimmt das, dass sich dieses Vorgehen nur einmalig lohnen würde, da nach Bezug von Pensionskassengelder erst wieder Steuern gespart werden können, wenn der ursprüngliche Maximalbetrag wieder erreicht wird.
Kann das bezogene Geld aus der Pensionskasse auch für eine Renovation am eigenen Haus eingesetzt werden?
Guten Tag Anna
Ja, BVG-Gelder können nicht nur als Eigenkapital beim Kauf, sondern auch zur Reduktion von Hypotheken oder für Renovationen eingesetzt werden.
Sie haben die Problematik richtig durchschaut. Nach einem Bezug von BVG-Geldern spart man bei zukünftigen freiwilligen Einkäufen erst wieder Geld, wenn der bezogene Betrag zurückerstattet wurde. Immerhin erhält man die bei der Auszahlung bezahlte Steuer zurück. Somit kommt vereinfacht gesagt der Einkauf, Bezug und anschliessende Einkauf aufs Gleiche wie ein späterer Einkauf. Allerdings sparen Sie beim Einkauf auch die Vermögenssteuern auf dem Kapital, und die Verzinsung ist steuerfrei und vermutlich höher als was Sie risikolos erwirtschaften können. Und zudem ist ja nicht sicher, ob später der Bezug von PK-Geldern lohnenswert ist oder überhaupt durchgeführt wird.
Somit ist ein Einkauf in die Pensionskasse vermutlich eine gute Lösung, weil die Steuerersparnis jetzt am höchsten ist und das Geld notfalls immer noch fürs Haus bezogen werden kann. Behalten Sie aber eine ausreichend grosse Barreserve (zB mind. 6 Brutto-Monatslöhne).
Ich bin 50, habe 350’000 in der PK meines Arbeitgebers, könnte aber noch 1.2 Mio einzahlen (war lange im Ausland, habe jetzt hohen Lohn). Wenn ich nächstes Jahr den AG wechsle, macht es Sinn, 2015 noch 200’000 in die PK einzuzahlen (steuerlich günstig). Nächstes Jahr überweise ich das Geld auf die PK meiner eigenen AG, bei welcher ich angestellt bin (nicht 100%). Bei meinem neuen AG (100%) habe ich wieder eine grosse Beitragslücke, die ich in den nächsten 17 Jahren auffüllen kann.
Guten Tag Michel
Es kommt darauf an. Sie müssen abschätzen, wie viel Geld Sie zukünftig verdienen werden und wie viel der maximal möglichen Einkaufssumme Sieeinzahlen wollen/werden.
Insgesamt ist es am sinnvollsten, sein steuerbares Einkommen (alles andere wie Wohnsitz, Zivilstand etc unverändert) über die verschiedenen Jahre so zu glätten, dass dieses immer gleich hoch ist. Dann ist die Steuerersparnis am höchsten. Zudem muss man noch die Zinsen nach Steuern und die Vermögenssteuer (wird wichtiger bei sehr geringem Zinsniveau) der beiden Alternativen beachten.
Eine klare Antwort gibt es meist nicht. Wenn bei Ihnen der Lohn die nächsten 10-15 Jahre lang gleich bleiben wird, dann scheint aber eine Einzahlung von 200’000 etwas hoch.
Ich will einen Leistungseinkauf in die 2. Säule einzahlen. Nun hat die Fürsorgestiftung meines Arbeitgebers das Antragformular geschickt. Darf die Fürsorgestiftung Informationen über mein Vorsorge 3a Konto von mir anfordern (Auszüge/Best. zur Steuererklärung)?
Guten Tag Markus M.
Ja, die Vorsorgestiftung darf diese Frage zum 3a-Guthaben stellen, weil sie sicherstellen muss, dass Sie nicht mehr Geld als gesetzlich erlaubt in die Pensionskasse einzahlen. Wenn Sie bisher lediglich als Angestellter jeweils den Maximalbetrag (kleine Säule 3a) einbezahlt haben, dann spielt das für Sie aber keine Rolle. Der maximale Einkaufsbetrag kann aber reduziert werden, wenn Sie als Selbständiger (mit der grossen Säule 3a) insgesamt mehr einbezahlt haben, als dies als Angestellter möglich gewesen wäre.
Ich bin im Kanton Aargau wohnhaft und möchte einen Einkauf in die Pensionskasse tätigen. Ich habe erfahren, dass 3 Jahre nach einem PK-Einkauf keinen Kapitalbezug, z.B. für ein Wohneigentum, gestattet ist. Gilt die dreijährige Sperrfrist nur für den Geldbetrag, welcher eingekauft wurde oder betrifft es generell für das gesamte in die Pensionskasse angesparte Kapital?
Guten Tag Roger
Die Sperrfrist von drei Jahren gilt für das gesamte Kapital. Erfolgt ein Bezug früher, dann müssen die gesparten Steuern beim Einkauf zurückerstattet werden.
Ich hatte Ende letzten Jahres bei der PK einen maximal möglichen freiwilligen Einkauf von 45000. Habe jetzt die Stelle gewechselt und die neue PK sagt mir, dass ich mich nicht einkaufen kann. Ist es möglich, dass mit einem PK-Wechsel die möglichen freiwilligen Einkaufe verschwinden?
Guten Tag Michael
Ja, das ist möglich dass bei einem Stellenwechsel das Einkaufspotenzial in die Pensionskasse plötzlich höher oder wie bei Ihnen tiefer ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn man weniger verdient (geringeres Pensum oder tieferer Lohn) oder wenn weniger Lohnprozente in die PK fliessen.
Wir haben Anfang des Jahres eine sehr attraktive 10-jährige Festhypothek über 824k abgeschlossen und möchten nun während den kommenden 10 Jahren eine optimale Ausgangslage schaffen um auf einen Zinsanstieg bei einem Neuabschluss in 10 Jahren optimal reagieren zu können. Steueroptimierung steht natürlich auch im Fokus.
Wir haben eine Pflichtamortisation von 10’000/Jahr > während 10 Jahren also 100k. Zusätlich zahlen wir den vollen Betrag in unsere 3a Säulen ein = ca. 135k nach 10 Jahren. Weitere legen wir jährlich noch 13k zur Seite die für eine künftige Amortisation gedacht ist.
Wäre es sinnvoll diese 13k jährlich (je nach wirtschaftlichen Verhältnissen mehr oder weniger) in die PK einzuzahlen und nach 10 Jahren unter Umständen für die Amortisation zu beziehen? Das Geld liegt ansonsten auf einem Sparkonto welches praktisch null Zins abwirft, jedoch für Notfälle zur Verfügung stehen würde…was ja nicht mehr der Fall wäre wenn einbezahlt. Gibt es weiter Punkte die es zu beachten gibt?
Guten Tag Manuel R.
Zunächst sollten Sie schauen, dass sie sich eine Bar-Reserve aufbauen. Wie viel, ist individuell unterschiedlich. Das können 3, 6 oder auch 12 Monatslöhne sein. Für einen Hausbesitzer sollten es unserer Meinung nach schon CHF 50’000 als Reserve sein.
Besteht einmal eine solche Reserve, kann es sinnvoll sein, sich in die Pensionskasse einzukaufen. Die Vor- und Nachteile haben wir ja im Artikel oben dargelegt. Sie müssen speziell darauf achten, in den letzten 3 Jahren vor der geplanten Auszahlung keine Einkäufe mehr zu tätigen. Ausserdem bringen nach einem WEF-Bezug spätere Einkäufe keinen steuerlichen Vorteil mehr, bis man den bezogenen Betrag wieder einbezahlt hat.
Meine 5 und 7 jährige Hypothek läuft per 04.2020 aus. Je nach Zinssituation, welche dann vorherrschen wird, würde ich dann den Betrag begleichen und diese zwei Hypothekentranchen nicht verlängern.
Zu dieser allfälligen Finanzierung möchte ich mindestens einen Anteil über die PK nutzen.
Daher die folgenden Fragen:
1) Kann ich bis und mit Ende 2016 in die PK einbezahlen, um nicht die 3-Jährige Sperrfrist der Steuerverwaltung zu tangieren?
2) Falls ich dann innerhalb der 3 jährigen Sperrfrist (2017/2018/2019)weiterhin in die PK einbezahlen möchte, diesen zusätzlichen Betrag aber nicht vorbeziehen möchte, die Frage, ob man diese herausrechnen kann, um die 3-jährige Sperrfrist nicht zu verletzen? Ich würde dann also nur die Einkäufe 2015 / 2016 für die Hypothekentilgung rausziehen wollen, nicht aber die Beiträge 2017-2019.
3) Gibt es politische Bestrebungen, an den aktuellen Regeln bezüglich der 3-jährigen Sperrfrist oder aber an dem Modell PK Einkuaf und Vorbezug für Wohneigentum etwas zu ändern?
Guten Tag Tom
1) Gemäss akuteller Auffassung können Sie bis 03.2017 einen freiwilligen Einkauf tätigen, wenn der Bezug im 04.2020 stattfinden soll.
2) Nein, es ist nicht möglich, zu argumentieren, der Bezug finde nur vom „alten“ Kapital statt und die freiwilligen Einkäufe würden beim Bezug in der PK verbleiben
3) Uns sind keine politischen Bestrebungen mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit bekannt, aber niemand kann 5 Jahre in die Zukunft blicken und eine Prognose abgeben. Auch kam die Rechtssprechung vom Bundesgericht vor 5 Jahren für die meisten überraschend.
Ich möchte eine Einzahlung in die PK tätigen. Ich habe eine von der PK bestätigte Deckungslücke. Kann eine solche Einzahlung nur durch mich privat auf eigene Rechnung erfolgen, oder kann auch meine Arbeitgeberin einen Teil der geplanten Summe einbezahlen (sie hat ja gesetzlich bisher auch die Hälfte der Beiträge an die PK übernommen)?
Guten Tag Carlo M.
Wenn Sie einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse tätigen, dann ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, wie bei den normalen PK-Abzügen mindestens die Hälfte mitzutragen. Freiwillige Einkäufe erfolgen idR privat. Es ist aber möglich, dass sich der Arbeitgeber freiwillig dazu erklärt, z.B. einen Bonus zwecks Einkauf in die PK auszurichten.
Ich, Schweizerin, bin 2010 nach Deutschland ausgewandert. Hatte von Anfang bis zum Schluss immer eine 100% Arbeitsstelle. Bevor ich ausgewandert bin, hat man mir gesagt, dass ich meine PK „still legen“ soll. Habe ich dann auch so gemacht. Jetzt komme ich in die Schweiz zurück, am 1.September 2015, habe zwar noch keinen Job, aber hoffe dass ich schnellstens was finden werde. Meine Frage: kann ich die „Deutsche PK“ auf meine „Schweizer PK“ mitnehmen? Und wäre es von Vorteil wenn ich mich in die Schweizer PK einkaufen würde? Ich bin 49 jährig und habe auch früher in der Schweiz schon immer gearbeitet, meistens waren das auch 100% Stellen.
Guten Tag Ursula
Ihr Vorsorgegeld aus der Pensionskasse (Schweiz) wird ja jetzt sehr wahrscheinlich auf einem Freizügigkeitskonto liegen. Sobald Sie wieder eine Stelle in der Schweiz haben, können Sie sich dieses Geld in die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers überweisen lassen.
Eine „Deutsche PK“ ist uns nicht bekannt. Üblicherweise bezieht man im Alter dann sowohl die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (DE) sowie die AHV-Rente (CH).
Ich bin Anfang 2014 in die Schweiz zugezogen und seitdem als selbständigerwerbender Rechtsanwalt in einer Einzelkanzlei in Zürich beschäftigt. Nunmehr möchte ich Geld anlegen, um meine Altersrente zu erhöhen und aktuell Steuern zu sparen. Ist es da sinnvoller sich in eine PK einzukaufen oder zunächst den Maximalbetrag in Säule 3a einzuzahlen?
Guten Tag Sven K.
Um sich in eine Pensionskasse einkaufen zu können, muss man einer angeschlossen sein. Das können Sie via Ihren Branchenverband sicher machen, wenn das noch nicht geschehen ist.
Wenn sich in dieser PK die Versicherungsleistungen durch einen Einkauf nicht erhöhen oder Sie diese momentan nicht benötigen, dann sollten Sie zuerst die Säule 3a nutzen.
Gründe, die zunächst für die Einzahlung in die dritte Säule sprechen, sind unserer Meinung nach u.a.:
a) 3a-Einzahlungen können im Gegensatz zur PK nicht nachgeholt werden (man kann nur im jeweiligen Jahr den jeweiligen Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen)
b) Risikostreuung, da in der PK idR langfristig die viel grössere Summe liegt
c) Steuerersparnis beim Kapitalbezug in verschiedenen Jahren (tieferer Steuersatz wegen Progression)
Ich werde per 31.07.15 arbeitslos. Bin 57. Chancen auf neue Arbeit sind zwar gering, bestehen aber immer noch. Vom aktuellen Arbeitgeber erhalte ich auf Ende Juli eine Abfindung, mit der ich mich noch in meine Pensionskasse einkaufen will. Wie ist das nun mit der 3-Jährigen Kapitalauszahlungsfrist, wenn ich meine Pensionskassengelder ab August in ein Freizügigkeitskonto überführen muss (aufgrund der Arbeitslosigkeit). Zählt das bereits als Kapitalauszahlung? Muss ich dann meine Abfindung normal als Einkommen versteuern, wenn ich
a) noch eine neue Stelle finde und meine Gelder wieder in eine Pensionskasse überführen kann?
b) keine neue Stelle mehr finde, und mir mein Freizügigkeitskonto in ca. 5 bis 10 Jahren auszahlen lassen will (Wegzug in’s Ausland, nicht EU und nicht EFTA)?
Guten Tag Daniel M.
Sie müssen die Abfindung normal als Einkommen versteuern.
Wenn Sie sich mit dem Geld in die Pensionskasse einkaufen, dann können Sie den einbezahlten Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen (d.h. unter dem Strich bezahlen Sie keine Einkommenssteuern auf der Abfindung).
Nach dem Einkauf in die PK müssen Sie 3 Jahre warten, bis Sie das Geld beziehen können (ansonsten müssen Sie die gesparten Steuern zurückerstatten).
Ein Transfer von der PK auf ein Freizügigkeitskonto ist kein Bezug / keine Kapitalauszahlung, sondern nur ein Wechsel innerhalb der 2. Säule (analog wenn man den Arbeitgeber und damit die Pensionskasse wechselt). Hier gelten die drei Jahre nicht.
Am 23.12.2019 läuft eine meiner Festhypothek aus. Auf dieses Datum würde ich gerne meine Schuld ein bisschen reduzieren und einen Teil der Hypothek zurückzahlen. Momentan liegt schon ein Teil des Geldes, welches ich zur Schuldentilgung verwenden will auf meinem Konto. Aus steuerlicher Sicht macht es wahrscheinlich Sinn, dass ich dieses und nächstes Jahr einen grösseren Betrag in meine PK einzahle, anstatt das Geld auf dem Konto zu belassen. Dieses könnte ich ja dann wieder zur Hypothekenrückzahlung benutzen am 23.12.2019. Sprich, ich würde einen Bezug aus der Pensionskasse vornehmen um einen Teil der Hyposchuld zurückzuzahlen. Wenn ich das richtig verstanden habe darf ich 3 Jahre vor Bezug aus der Pensionskasse keine Einzahlungen mehr tätigen falls ich steuerlich profitieren will. Da heisst, die letzte Einzahlung in die PK müsste vor dem 23.12.2016 erfolgen. Meine Pensionskasse hat keine Unterdeckung und steht im Vergleich mit anderen Kassen sehr gut da. Da ich auch noch Guthaben in der 3. Säule habe macht es wahrscheinlich Sinn zuerst dieses zu benutzen bevor ich Bezüge aus der 2. Säule tätige.
Können sie mir bitte bestätigen, dass meine Überlegungen zutreffen und dass es auch sinnvoll ist so vorzugehen?
Guten Tag Remo
Ja, nach heutigem Stand funktioniert das.
Folgendes sollten Sie noch beachten: Sich jetzt in die Pensionskasse einzukaufen und nach 3+ Jahren das Geld zu beziehen macht v.a. Sinn, wenn Sie später keine weiteren Einkäufe mehr planen, weil zuerst die Bezüge zurückbezahlt werden müssen, bevor Sie weiter Steuern sparen können.
Ob PK oder Säule 3a sinnvoller beim Bezug sind, ist schwierig zu beantworten. Wenn alles gleich bleiben würde wie heute (Verzinsung von 1.75% auf dem obligatorischen PK-Guthaben, nur noch minimale Verzinsung um die 0.5% auf 3a-Konten) dann spricht das für den 3a-Bezug, insbesondere wenn auch noch die Versicherungsleistungen der PK kleiner werden könnten. Auch eine Kombination von PK und 3a ist möglich. Idealerweise verteilen Sie diese Amortisation auf zwei verschiedene Jahre, um Steuern bei der Auszahlung zu sparen. Und wenn Sie viel Bargeld besitzen, dann sollten Sie eher dieses nutzen als das 3a-Konto, weil dort im Vergleich die Zinsen höher sind und Sie so höhere Vermögenssteuern vermeiden.
Ich werde im September 2016 pensioniert. Da ich gut situiert bin, werde ich den Bezug von PK (Kapital oder Rente) und AHV maximal bis ich 70 bin hinaus schieben.Ich plane auch, weiter zu arbeiten und habe Einkommen.
Wenn ich nun dieses und nächstes Jahr noch die Deckungslücke der Pensionskasse schliesse um meine Steuern zu optimieren, kann ich dann zB mit 70 die PK nur noch als Rente beziehen (bzw. wenn ich das Kapital beziehe würden mir die Steuern nachbelastet)? Mit anderen Worten, gilt diese Frist von 3 Jahren rückwärts gerechnet ab dem Pensionsierungstag, oder dem effektiven Bezugsbeginn von Rente oder PK?
Guten Tag Tobias
Die AHV können Sie bis 70 aufschieben und so lebenslänglich bis zu 31.5% mehr AHV-Rente erhalten.
Die drei Jahre gelten als Frist zwischen dem letzten freiwilligen Einkauf und der (auch nur teilweisen) Auszahlung des Kapitals. Wenn Sie also zumindest einen teilweisen Kapitalbezug planen, dann sollten Sie 3 Jahre vorher keinen freiwilligen Einkauf in die PK mehr tätigen, weil Sie sonst daraus keinen steuerlichen Vorteil mehr haben.
Betreffend Aufschub PK-Rente sollten Sie sich mit Ihrer Pensionskasse in Verbindung setzen, inwieweit das möglich ist und ob sich das für Sie auch lohnt. Vermutlich ist es für Sie sinnvoll, eine professionelle Pensionierungsberatung (Hausbank oder spezialisierte Firma) in Anspruch zu nehmen.
Könnte man einen Teil des Pensionskassenguthabens des Ehepartners, den man sich als Kapital auszahlen lässt, in die Pensionskasse der noch für weitere 4-5 Jahre berufstätigen Ehefrau einzahlen um
1. Steuern zu reduzieren und
2. die Pensionskasse der Ehefrau zu erhöhen?
Der Plan ist, das gesamte Kapital aus den Pensionskassen beider Partner als Rente zu beziehen. Allerdings könnte man mit diesem „Trick“ doch legal die Steuerbelastung optimieren und die aus beiden PK erwartete Rente dennoch in etwa gleicher Höhe erhalten. Was halten Sie von dieser Idee?
Guten Tag Gisela
Wenn Sie das Vorsorgegeld aus der Pensionskasse als Rente beziehen, dann wird das kein Problem sein.
Wenn Sie das Vorsorgegeld aus der PK als Kapital beziehen und dann gleich einen Einkauf tätigen, dann könnte das kritisch beurteilt werden, weil sie ja dann zweimal bei der Einzahlung Steuern sparen. Hier sollten Sie bei Ihrer Steuerbehörde vorgängig nachfragen, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen.
Ich will mich im 2015 mit cirka 50’000 in die PK einkaufen um (primär) Steuern zu sparen. Weiter plane ich in den nächsten 2-5 Jahren ein Haus zu kaufen.
Nun habe ich gelesen, dass zwischen dem PK-Einkauf und dem Bezug für WEF mindestens 3 Jahre dazwischen liegen müssen, ansonsten das Finanzamt die Steuerersparnisse nachfordert. Das erscheint mir in meinem Fall etwas riskant, da es in der Tat möglich ist, dass ich eine Immobilie erwerben werde, bevor die Frist abgelaufen ist.
Nun zur Frage: falls der Hauskauf tatsächlich vor dem Ablauf der 3 Jahre wäre, könnte ich zuerst die 50’000 aus der Säule 3a nehmen und nach Ablauf der 3-Jahresfrist von der PK die 50’000 auf die Säule 3 transferieren?
Guten Tag Martin
Nein, das ist nicht möglich, weil ein Transfer Pensionskasse -> Säule 3a nicht möglich ist. In die Säule 3a können Sie nur jährlich den Maximalbetrag einzahlen, verpasste Jahre können nicht nachgeholt und Bezüge können nicht zurückbezahlt werden.
Eine sinnvolle Möglichkeit wäre, die Säule 3a zum Hauskauf zu beziehen und dann in genügendem Abstand den Einkauf in die Pensionskasse zu tätigen. Alternativ können Sie auch den Einkauf jetzt tätigen und dann beim Hauskauf die PK nur verpfänden statt zu beziehen.
Ich verfüge über ein gutes Einkommen (um die 200k / Jahr), bin verheiratet, fit, 50 Jahre alt, und könnte mich dieses Jahr mit 100’000 CHF in den überobligatorischen Teil der Pensionskasse einkaufen. Zins derzeit ca. 1.5%. Dieser Einkauf würde meine Steuern einmalig um ca 40‘000 CHF verringern. Wir wohnen in einem Hochsteuerkanton.
Ende dieses Jahres wird auch eine Teil-Hypothek von CHF 100’000 fällig. Diese könnte ich für 1.5% für 10 Jahre verlängern. Die Hypotheken und die Schuldzinsen verringern meine Steuern weiter um ca 1‘500.- pro Jahr.
Was raten Sie mir? Einzahlung in die PK, oder Rückzahlung der Hypothek? Und warum?
Guten Tag Thomas
Unter der Annahme, dass alles gleich bleibt, empfehlen wir den Einkauf in die Pensionskasse. Wenn sich die Situation bei den Zinsen später deutlich ändert, dann können Sie nötigenfalls immer noch das Geld später aus der PK beziehen, um die Hypothek zu reduzieren.
Auf 15 Jahre – die längstmögliche Zeitdauer – betrachtet, ist die Variante mit dem Pensionskasseineinkauf um zehntausende Franken besser. Bei einem kürzeren Betrachtungszeitraum ist der PK-Einkauf punkto Rendite sogar noch besser, weil die Steuerersparnis auf weniger Jahre vereilt werden muss.
Einkauf Pensionskasse: Sie sparen einmalig 40’000 Steuern plus verdienen 25’000 Zins (15 Jahre x 1.5% mit 100’000, mit Zinseszins) = 65’000 nach Steuern.
Abzahlung Hypothek: Sie sparen 1.5% x 100’000 x 15 Jahre = 22’500 vor Steuern, mit 40% Grenzsteuersatz sind es 13’500 nach Steuern.
Falls Sie das Geld aus dem Einkauf dann als Kapital beziehen, zahlen Sie vielleicht 12’500 Franken Steuern (10% des Betrags nach Zins und Zinseszins). Es bleiben Ihnen also rund 50’000 Profit und immer noch zehntausende CHF mehr als bei der Abzahlung der Hypothek.
Vor dem PK-Einkauf sollten Sie prüfen, ob eine Verteilung auf 2-3 Jahre einen nennenswerten steuerlichen Vorteil bringt.
Es besteht bei mir noch dir Möglichkeit, Einkäufe in die Pensionskasse zu tätigen. Lohnt es sich eher, den jährlichen Maximalbetrag in die 3. Säule enzuzahlen oder Einkäufe in die Pensionskasse?
Guten Tag Barbara
Bitte beachten Sie die im letzten Absatz des obigen Artikels erwähnten Überlegungen: Wenn nicht der Vorsorgeschutz durch einen Einkauf in die Pensionskasse erhöht wird, dann ist es normalerweise sinnvoller, zuerst die Säule 3a voll zu nutzen. In die PK kann man sich später immer noch einkaufen, ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a hingegen ist nicht möglich.
Gibt es einen steuerlich maximal anerkannten Einzahlungsbetrag in die PK im Verhältnis zum entsprechenden Einkommen?
Guten Tag Matthias
Für freiwillige Einkäufe gibt es keinen Maximalbetrag, der vom Steueramt vorgeschrieben wird. Den Maximalbetrag kann Ihnen Ihre Pensionskasse nennen. Er hängt primär vom Lohn und von den bisher getätigten Einzahlungen ab.
Ist die mögliche Einkaufssumme hoch, dann macht es idR keinen Sinn, so viel einzuzahlen, dass dann das steuerbare Einkommen auf null sinkt. Wegen der Steuerprogression ist es sinnvoll, die freiwilligen Einkäufe auf mehrere Jahre zu verteilen.
Ich werde die nächsten Jahre PK-Einkäufe tätigen mit dem Ziel, die Einbusse meiner Frühpensionierung zu kompensieren.
Diese Einkäufe will ich über die verbleibenden Jahre meiner Erwerbstätigkeit genau verteilen. Unklar ist mir die Situation im letzten Jahr.
Ich weiss, dass im Jahr der Pensionierung noch der volle 3a-Betrag eingezahlt (und auch vom Einkommen abgezogen) werden kann. Obwohl ich im selben Jahr das erste 3a-Konto auflösen werde.
Aber wie sieht es mit dem letzten Einkauf in die PK aus? Angenommen, ich arbeite bis Ende März 2023 und ich trete anschliessend die vorzeitige Pensionierung an. Kann ich am 1.1.2023 meine letzte PK-Einkaufs-Tranche einzahlen? In meinem Fall ist diese pro Jahr ca. 28’000.-. Mein Einkommen im letzten Jahr 2023 (Jan-März) wird aber kleiner sein die 28’000.-. Zudem ziehe ich ja auch noch das letzte Mal den 3a-Betrag vom Einkommen ab.
Kann ich also
a) im letzten Jahr 2023 den PK-Einkauf machen und
b) kann ich mehr ‚einkaufen‘ als ich verdient habe?
c) akzeptiert dies das Steueramt?
Guten Tag Pietro
Zunächst gehen wir davon aus, dass Sie ausschliesslich eine Rente aus der Pensionskasse beziehen werden (ansonsten dürften Sie bis 3 Jahre vor der Pensionierung keine Einkäufe mehr tätigen).
Zu Ihren Fragen: Ja, das geht. Sie können auch kurz vor der Pensionierung noch einen Einkauf tätigen und diesen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wenn der Einkauf sehr hoch ist, kann dies dazu führen, dass Ihr steuerbares Einkommen auf Null sinkt und Sie für das Jahr keine Steuern bezahlen werden. Vergessen Sie aber nicht, dass auch die Renten steuerpflichtig sind, d.h. dass Sie dann im 2023 gleichwohl vielleicht 70’000 Franken Einkommen aufweisen werden und sich somit für weniger einkaufen als Sie insgesamt verdienen.
Wenn sich bei Ihnen nichts steuerrelevantes ändern wird (Wohnort, Familienstand etc), dann sollten Sie wie oben im Artikel beschrieben die Einkäufe über die nächsten Jahre so verteilen, dass das steuerbare Einkommen (also nach PK-Einkauf) immer gleich tief ist.
Ich (26) habe per November 2014 den Arbeitgeber gewechselt, war jedoch bereits bei meinem vorherigen Arbeitgeber einer PK angeschlossen. Da der neue Arbeitgeber über eine sehr gute PK-Lösung verfügt, habe ich bereits jetzt in meinem jungen Alter die Möglichkeit für den Einkauf von gut CHF 20’000.
Als Berner mache ich mir natürlich besonders Gedanken zur Steuroptimierung – insbesondere da ich vom alten Arbeitgeber noch eine Ferienauszahlung und einen Bonus erhielt und dadurch gemäss meinen Hochrechnungen wohl in die nächsthöhere Progression rutschen würde. Der Säule 3a-Beitrag für dieses Jahr habe ich bereits vollständig einbezahlt.
Nun ist es jedoch so, dass ich auch gezielt auf ein Eigenheim spare. Voraussichtlich wird es aber noch mindestens 3 Jahre gehen, bis ich mir Wohneigentum (der auch meinen Vorstellungen entspricht) leisten kann.
Der Deckungsgrad der neuen PK habe ich bereits nachgefragt und dieser liegt über 100%, es wird nicht zwischen obligatorisch und überobligatorisch unterschieden. Zudem sind die Zinsen bei der PK mit 1.75% im Moment ja deutlich höher als bei einer Festgeldanlage, Kassenobligation oder Ähnlichem auf diese Zeit (und Fonds-Sparpläne lohnen sich meines Erachtens für eine Zeit von unter 5 Jahren auch nicht).
Macht es unter diesen Kriterien Sinn, eine entsprechenden Einkauf zu leisten – in Aussicht darauf, dass dieser Einkauf für einen baldigen Kapitalbezug für Wohneigentumsförderung benutzt werden soll und noch nicht für die Altersvorsorge?
Guten Tag Adrian
Sie haben die wesentlichen Punkte selbst herausgeschält und Sie sehen, dass es nicht möglich ist, eine ganz eindeutige Antwort auf Ihre Frage zu geben.
Einkäufe in die Pensionskasse sind umso rentabler, je näher man vor der Pensionierung steht und je höher der Grenzsteuersatz ist. Bei Ihnen dauert es noch fast 40 Jahre bis zum Ruhestand, und Ihr Grenzsteuersatz wird vermutlich noch ansteigen, weil man mit 26 Jahren noch einige Lohnerhöhungen vor sich hat. Weil die Summe der Einkäufe beschränkt ist, verschiebt man diese deswegen in einem solchen Fall auf den ersten Blick besser auf später, um die Rendite des Einkaufs zu erhöhen.
Aber die Frage ist dann, was Sie mit dem Geld sonst machen. Eine so gut wie risikolose Rendite von 1.75% nach Steuern erhalten Sie momentan nirgends. Und mit jedem Jahr, mit dem Sie mit dem Einkauf zuwarten, „verlieren“ Sie also praktisch rund 1.5% an Zins. Und das ist mehr, als die Steuerersparnis aufgrund höherem Einkommen ansteigen wird.
Beim Hauskauf ist es dann auch so, dass in den ersten paar Jahren einiges an Abzügen für Renovationen getätigt werden kann, sodass ein Pensionskassen-Einkauf in der Zeit weniger rentabel ist. Und wenn sich die Situation bei den Zinsen nicht verändert, dann würde sich sowieso eine Verpfändung des PK-Geldes (und nicht ein WEF-Bezug) empfehlen, weil die Hypothek nach Steuern nur um die 1.0% kostet, während die PK mit 1.75% rentiert. Ihr Einkauf würde also weiterhin gut verzinst in der PK verbleiben.
Somit spricht dies alles dafür, den freiwilligen Einkauf zu tätigen. Eventuell können Sie diesen auf zwei Jahre aufteilen. Und tätigen Sie den Einkauf nur, wenn Sie noch genügend sofort verfügbare Ersparnisse haben (3-6 Monatslöhne als Reserve sollten es schon sein).
Ich (51 Jahre) möchte mich vorzeitig mit 60 Jahren pensionieren lassen. Meine Deckungslücke habe ich per Ende dieses Jahres gestopft. Ab nächstem Jahr werde ich die Frühpensionierung durch weitere Einkäufe während der verbleibenden Jahre finanzieren. Den Betrag konnte ich mittels der „Einkaufstabelle vorzeitige Pensionierung“ meiner PK bestimmen.
Bevor ich mit konkreten Fragen an meine Pensionskasse trete, möchte ich mich bei euch Experten ’schlau machen‘. Ich habe schon oft gelesen, dass die Einbusse der vorzeitigen Pensionierung teilweise oder ganz ausgeglichen werden kann. Durch meine Einkäufe hebe ich ja mein Kapital der PK in etwa auf das Niveau der regulären Pensionierung mit 65 Jahren. Nun zu meiner Frage: Wie sieht es mit dem reduzierten Umwandlungs-Satz aus? Dieser US reduziert sich bei vorzeitiger Pensionierung gemäss Reglement meiner PK pro Jahr um 0.2%; in meinem Fall um 1%. Kann ich durch zusätzliche Einkäufe auch diese Einbusse kompensieren? Wie wird dies in der Regel von den PK gehandhabt? Spielt auch das Steueramt mit?
Mein Ziel ist es, mit 60 Jahren exakt die selbe Rente zu erhalten wie mit 65 Jahren.
Jetzt schon herzlichen Dank!
Guten Tag Pietro
Es ist gut, dass Sie sich jetzt schon mit dem Ziel der frühzeitigen Pensionierung auseinander setzen. So haben Sie noch fast zehn Jahre Zeit, um zu handeln.
Eine frühzeitige Pensionierung ist viel teurer, als die meisten Menschen denken. Als Faustregel kostet jedes Jahr, in dem man sich früher pensionieren lässt, einen Jahreslohn. Wenn Sie also CHF 100’000 verdienen, dann müssten Sie zusätzlich eine halbe Million Franken ansparen, um mit 60 in Pension zu gehen. Der Grund ist, dass der Lohn ja wegfällt, und dass die Rente entsprechend gekürzt wird, weil das aufgebaute Guthaben auf mehr Lebensjahre verteilt wird. Wenn Sie nach der Pensionierung deutlich weniger Geld ausgeben, dann sind es vielleicht in diesem Beispiel nur 300’000 Franken, was immer noch viel ist.
Wenn bei Ihnen der Umwandlungssatz um 1% z.B. auf 5% sinkt, dann entspricht das einer Reduktion der Rente um 16.7% . D.h., Sie müssten 20% mehr Kapital aufbauen, um eine gleiche Rente wie mit 65 zu erreichen. Das ist ambitioniert, weil Ihnen dann ja auch noch fünf Beitragsjahre plus die Arbeitgeberbeiträge fehlen.
Zudem können Sie das Ziel „exakt selbe Rente“ nur bezüglich Pensionskasse formulieren. Bei der AHV ist ein Vorbezug nur um maximal 2 Jahre möglich, und dies mit deutlichen Kürzungen. Das heisst, dass Sie ab 60 deutlich weniger Einkommen haben werden als vorher, selbst wenn das sehr ambitionierte Ziel bezüglich der Pensionskassen-Rente erreicht wird.
Bezüglich Einkauf und Steuern: Ja, das Steueramt spielt da mit. Einkäufe sind steuerlich sehr lohnenswert, gerade in den letzten Jahren vor der Pensionierung. Verteilen Sie die Einkäufe so, dass Sie alle Jahre etwa das gleich hohe steuerbare Einkommen haben werden, um die Steuerersparnis zu maximieren. Es gibt eine Obergrenze für Einkäufe, abhängig von Ihrem Lohn. Beachten Sie die Frist von 3 Jahren nach einem PK-Einkauf, falls Sie doch einen Teil als Kapital beziehen möchten.
Sprechen Sie nicht nur mit Ihrer Pensionskasse, weil Sie nicht nur die 2. Säule isoliert betrachten sollten. Sie müssen ein ganzheitliches Budget für die Zeit vor und nach der Pensionierung erstellen, um zu sehen, ob das Ganze so realisierbar ist. Banken sind eine mögliche kompetente, kostenlose, aber nicht unabhängige Ansprechsstelle.
Viel Erfolg mit Ihrem Lebens-Projekt!
Ich bin 42 Jahre alt, alleinstehend und verdiene brutto 150000/Jahr. Der Deckungsgrad dieser ist zurzeit 100%. Mein Sparguthaben in dieser beträgt zurzeit 240’000. Ich könnte mich maximal mit 136’000 einkaufen. Das gesamte Sparguthaben wird zu 1.75% verzinst.
Ich bin nicht sicher, ob ich mich nun in Tranchen einkaufen soll, oder ob es in meiner Lage besser ist, das Geld andersweitig anzulegen.
Können Sie mir da einen Tipp gegen.
Guten Tag John
Es kommt darauf an, wie viel Ersparnisse Sie sonst noch haben, wie Sie diese anlegen und ob Sie das Geld später benötigen könnten. Wenn Sie über genügend Ersparnisse verfügen, das Geld nicht benötigen (ausser z.B. für einen Hauskauf, wo Sie es wieder aus der PK herausnehmen könnten) und dieses Geld ansonsten auf einem Sparkonto liegen würde (siehe Absatz zu „Alternativen / Opportunitätskosten“), dann lohnt sich ein Einkauf sicher. Ansonsten gibt es keine klare Antwort ja/nein – da müssen Sie für sich persönlich die obigen Vorteile und Nachteile gegeneinander abwägen.
Wenn Sie sich einkaufen, dann sollten Sie dies nur in Tranchen von ca. 30’000 machen, und zusätzlich jeweils die Säule 3a voll nutzen.
Ich habe im Dezember 2011 einen Kapitaleinkauf bei der Pensionskasse gemacht. Ende Juni 14 habe ich mein Pensionsalter erreicht und einen Teilkapital-bezug getätigt.
Die Steuerbehörde revidiert jetzt die definitive Steuerrechnng 2011 mit dem Argument, dass nicht 36 Monate sondern lediglich 30 Monate zwischen letztem Einkauf und Pensionierung liegen. Die entsprechenden Informationen (letzter Einkaufstermin) definieren alle einen Zeitraum von 3 Jahren, was ich als Kalenderjahre verstanden hatte.
Hat ein Rekurs eine Chance?
Guten Tag Meinrad
Wir geben keine Rechtsberatung. Aber die Dauer zwischen Einkauf und der Auszahlung von PK-Kapital muss mindestens drei Jahre (nicht Kalenderjahre) betragen, ansonsten muss man die beim Einkauf gesparten Steuern zurückzahlen.
Danke für die Rückmeldungen.
Inzwischen musste ich feststellen, dass eine freiwillige zusätzliche Einzahlung in die 2. Säule für mich ökonomisch nicht sinnvoll ist (zu geringe Rendite u.a. aufgrund zukünftiger Steuerbelastung) sowie Finanzmonitor das auch schon angedeutet hat. Da bei mir die Wahrscheinlichkeit gross ist, dass ich irgendwann wieder in DE bin. In Deutschland werden Kapitalbezüge aus der 2. Säule voll versteuert und damit geht meine Rechnung nicht mehr auf.
Gleiches gilt übrigens auch für Rentenbezüge aus CH -diese werden meines Wissens ab 2040 zu 100% in Deutschland besteuert.
Ich bin 54 Jahre alt, verheiratet. Bisher habe ich keine Pensionskasse einbezahlt.
Mit meinem neuen Job verdiene ich ca. Fr 3500.–/Monat. Nach einer Erbschaft koennte ich mich mit Fr. 300’000.- in die Pensionskasse einkaufen (ueberobligatorisches Guthaben). Ist das eine gute Investition?
Guten Tag Max W.
Es kommt darauf an, was Sie sonst mit dem Geld machen würden. Würde es unverzinst auf einem Privatkonto liegen oder würden Sie damit einen Lamborghini kaufen, dann wäre der Einkauf in die Pensionskasse eine gute Investition.
Anhaltspunkte haben wir ja im Artikel gegeben. Lesen Sie den Artikel nochmals und verstehen Sie ihn. Eine einzige „richtige“ Antwort gibt es nicht, es kommt sehr auf Ihre persönliche Risikoneigung und die finanziellen Verhältnisse an.
Der grösste Vorteil eines Einkaufs in die Pensionskasse ist die Steuerersparnis. Bei Ihnen – falls Ihre Frau nicht arbeitet – dürfte dieser Effekt recht gering sein. Bis zum Zeitpunkt des Bezugs/Pensionierung dauert es bei Ihnen aber nicht mehr sehr lange. Ein Einkauf ist deswegen sicher keine schlechte Wahl, insbesondere wenn Sie nicht mit Geld umgehen können und vermutlich lange leben werden oder wenn Sie das Guthaben als Kapital beziehen wollen.
Ein möglicher Plan für Sie wäre, jährlich bis 62 jeweils 25‘000 Franken freiwillig in die PK einzuzahlen und zusätzlich jährlich den Maximalbetrag auf ein Säule 3a-Konto einzuzahlen. Das nicht benötigte Geld parkieren Sie in Kassenobligationen oder auf einem Sparkonto. So maximieren Sie den Steuerspar-Effekt und setzen die Erbschaft nur minimalen Risiken bei einem vernünftigen Zins aus. Verdient Ihre Frau auch noch Geld, dann können Sie höhere Beiträge tätigen. Eine riskantere Alternative wäre, kleinere Einkäufe zu tätigen und die Hälfte des Geldes verteilt über die nächsten 5 Jahre in Aktien-Fonds anzulegen. Auf keinen Fall aber sollten Sie die gesamte Erbschaft in einem einzigen Jahr einzahlen, weil man nicht weniger als 0 Franken Steuern bezahlen muss.
Es ist sicher eine gute Idee, einmal mit dem PK-Verantwortlichen, mit der Hausbank und einem Vorsorgeberater zu sprechen. Jeder verfolgt aber bei einem solchen Gespräch eigene Ziele, weswegen Sie Empfehlungen kritisch hinterfragen sollten.
Meine Frau, 37, arbeitet seit der Geburt der Kinder (seit 4 Jahren) nicht mehr. Ihr Geld wurde inzwischen auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen (26500.-).
Gerne würde ich ihr ermöglichen, dass sie mit ihrer Pensionierung die volle Rente erhält. Ist das überhaupt möglich und wie ist da vorzugehen? Wie hoch werden die jährlichen Beiträge ausfallen?
Guten Tag Otto
Wenn Ihre Frau nie mehr arbeiten wird, dann wird Sie das Geld aus dem Freizügigkeitskonto als einmaligen Betrag ab 59 beziehen können. Selbst wenn es bis dann auch optional eine Rente geben würde, wäre diese minimal: bei einem Umwandlungssatz von 6% entsprächen die 26’500 Franken (ohne Zinsen/Zinsenszinsen und Inflation) gerade mal 130 Franken / Monat.
Es ist schon sinnvoll, jetzt schon ans Alter zu denken. In die zweite Säule (Pensionskasse) kann aber nur einzahlen, wer auch arbeitet.Auch die andere steuerbegünstigte Alternative, die dritte Säule, kann nur von Erwerbstätigen genutzt werden. Sie müssten somit privat und ohne steuerliche Vorteile für Ihre Frau fürs Alter vorsorgen, etwa indem Sie monatlich 500 oder 1000 Franken in einen Fondssparplan investieren.
Was aber auch geht ist, dass Sie via Ihre Altersvorsorge auch für Ihre Frau sparen (Ihr gehört ja die Hälfte Ihres Anteils). Sie sollten also die Säule 3a jedes Jahr maximal nutzen sowie ggf. eben freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigen. Zudem können Sie jetzt Geld sparen, das dann Ihre Frau – falls Sie später wieder arbeiten wird – für Einkäufe in ihre PK nutzen kann.
Ich bin 52 Jahre alt, wohne und arbeite seit einem Jahr in der Schweiz als Selbstständiger. Mein vermutliches Jahreseinkommen wir bei ca. CHF 200.000 liegen. Von meiner bisherigen langjährigen Tätigkeit als Angestellter in DE werde ich eine Altersrente von ca. brutto 3.500 Euro (=CHF4200) bekommen. Ich habe bisher kaum Vermögen bis auf ca. 12 Monatseinkommen in bar auf dem Konto.
Wie sollte ich die Altersvorsorgebeiträge auf Säule 2 und Säule 3a aufteilen? Was würden Sie mir vorschlagen?
Guten Tag Clinbis
Es kommt darauf an, wie viel Sie pro Jahr fürs Alter sparen können/wollen, ob Sie später lieber eine Rente erhalten oder das Kapital beziehen wollen und ob Sie sonst noch einen Versicherungsschutz benötigen.
Via Säule 3a ohne Anschluss an eine Pensionskasse können Sie maximal rund 33’000 CHF pro Jahr sparen, können später davon keine Rente erhalten (höchstens via Umweg via Leibrente), sondern nur das Kapital, und es gibt keinen Versicherungsschutz für Hinterbliebene.
Via 2. Säule / Pensionskasse können Sie mehr sparen (ca. max. 50’000 pro Jahr plus 6’739 via Säule 3a), haben dann die Wahl zwischen Kapital oder Rente und einen Versicherungsschutz. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Sie sich freiwillig in die PK einkaufen, was bei der Säule 3a nicht möglich ist.
Es könnte also sinnvoll sein, wenn Sie sich einer Pensionskasse anschliessen würden. Schauen Sie, dass die Lösung flexibel ist betreffend der Beiträge. Nutzen Sie – egal ob mit oder ohne PK – den Maximalbetrag bei der Säule 3a voll aus.
Wichtiger als die Variante, die Sie wählen ist, dass Sie überhaupt via 2./3. Säule fürs Alter sparen. Bei Ihrem Einkommen beläuft sich (bei obigen Beträgen) die Steuerersparnis schnell auf einen fünfstelligen Betrag pro Jahr.
Besten Dank fūr die Antwort zur Frage vom 5.7.14.
Ich versuche von der PK ein unterzeichnetes, rechtsgültiges Schreiben zu erhalten, das meine Einkäufe zu Gunsten „fehlender Beitragsjahre“ bestätigt und zugleich einen Bezug auf das Reglement /Vorsorgeplan des Geschäft macht, dass „volle Freizügigkeit“ des überobligatorischen Teils besteht per 1.1.2019 (im 59. Altersjahr meiner Frau). Inkl. Beilage aktuellem Reglement. Unseres ist schon jahrealt..
Ist es korrekt, dass sich die geplanten Einschränkungen ausschliesslich auf den obligatorischen Teil des PK Kapitals bezieht und Kapitalbeźüge aus dem überobligatorischen Teil weiterhin möglich sein werden?
Bis heute erhalte ich jedoch nur email-Infos, welche ich nicht als verbindlich sehe.
Guten Tag Loris
Die Vorschläge des Bundesrates zielen nur auf den obligatorischen Teil des Pensionskassen-Guthabens ab. Wir haben zwar auch kein Dokument auf admin.ch gefunden, aber in der Presse ist klar vom obligatorischen Teil die Rede, siehe z.B. hier bei NZZ online oder hier beim Tagesanzeiger.
Wie das dann genau umgesetzt werden soll, ist noch unklar. Wir denken allerdings, dass aus Sicht der Wohneigentümer (es geht ja in der Reform um die Senkung der Kosten für Ergänzungsleistungen) „die Suppe nicht so heiss gegessen wird, wie sie gekocht wird“.
Wir planen PK Einkäufe für meine Frau 2014/Fr.40000.- / 2015/Fr.40000.-
Geburtsdatum 12.1960. Die Einkäufe werden dem überobligatoren Teil der PK gutgeschrieben. Ein Kapitalbezug ist frühestens 2019, spätestens 2023 geplant.
Ist ein Kapitalbezug ohne Verwendung WEF möglich? Bzw.ab wann kann ich einen Kapitalbezug machen, der mir eine freie Verwendlung ermöglicht.
Ist es korrekt, dass der überobligatorische PK Anteil nicht von den Massnahmen des Bundesrates betroffen sein wird?
Zusätzlich werden wir per Oktober 14 mit Barmittel (keine Säule 3a Gelder) die Hypothek um Fr.100000.- reduzieren. Oder schlagen sie ein anderes Szenario vor?
Guten Tag Loris
Ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse ist ordentlich beim Erreichen des Rentenalters möglich, bei Ihrer Frau also im Dezember 2024. Momentan können mindestens 25% des Altersguthabens als Kapital bezogen werden, bei vielen Pensionskassen jedoch mehr. Wenn Ihre Frau das Geld früher benötigt, muss Sie die Stelle rechtzeitg aufgeben und noch nicht als Vorsorgefall für die PK gelten. Dann würde das Geld auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden, von wo aus Sie es ab Alter 59 beziehen könnte. Sie sollten sich das mit dem Einkauf und eurer Liquiditätsplanung also gut durchdenken und bei der Pensionskasse nachfragen (oder im Reglement nachschauen), wie hoch der als Kapital auszahlbare Anteil ist. Wenn Sie sich für einen Einkauf entscheiden, könnte auch die Verteilung auf 3 Jahre (2014, 2015 und Januar 2016) Sinn machen, um noch etwas mehr Steuern zu sparen, falls euer Einkommen über die 3 Jahre gleich bleibt.
Die Massnahmen des Bundesrates sind noch sehr unklar, vermutlich werden sie aber wie kommuniziert nur den obligatorischen Teil der Vorsorgegelder betreffen. Dass das Geld Ihrer Frau im überobligatorsichen Topf der PK landet, ist aber nicht unbedingt ein Vorteil, da dort die Verzinsung & der Umwandlungssatz idR tiefer sind.
Betreffend Rückzahlung der Hypothek: Wenn Sie genügend freie Mittel haben und keine Risiken bei der Geldanlage eingehen wollen, dann macht eine Rückzahlung der Hypothek Sinn, denn es ist momentan nicht möglich, die Kosten der Hypothek mit einer risikolosen Anlage (ausserhalb 2./3. Säule) nach Steuern zu erwirtschaften.
Ich arbeite seit 5 Jahren in der Schweiz und werde jetzt ins Ausland versetzt (ausserhalb EU).
Jedes Jahr kaufte ich freiwillig in der PK nach, so auch dieses Jahr. Ist der Einkauf auch im Jahr des Wegzugs vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig?
Da ich beabsichtige nach 2-3 Jahren in die Schweiz zurückzukehren, kann ich die PK in der Schweiz belassen oder muss diese ausbezahlt werden? Falls ich doch nicht in die Schweiz zurückkehren kann, kann die PK dann später ausbezahlt werden?
Guten Tag Hans
Ja, ein Einkauf ist steuerlich abzugsfähig. Sie sollten das Kapital aber in den nächsten 3 Jahren nicht beziehen, weil sonst die Steuerersparnis hinfällig werden könnte.
Wenn Sie nicht mehr arbeiten und noch nicht 60 sind, müssen Sie das Geld bei Aufgabe der Arbeit in der Schweiz auf einem Freizügigkeitskonto parkieren. Mehr zum Thema Ausland und Pensionskasse siehe hier.
Ich habe bei meiner aktuellen Pensionskasse nachgefragt, für welchen Betrag ich mich bei der Pensionskasse freiwillig einkaufen kann. Die Zahl ist niedriger als der Betrag sowohl auf meinem einen als auch auf meinem anderen Freizügigkeitskonto (ich habe 2 Konten, aus Scheidung und von einer früheren Arbeitsstelle).
Frage 1: Entspricht die Höhe des steuervergünstigten Einkaufs immer auch jenem Betrag, welchen ich eigentlich von meinem Freizügigkeitskonto überweisen sollte oder kann das unterschiedlich sein?
Frage 2: Laut Pensionskasse wäre der ganze Betrag des „freiwilligen steuerbegünstigten Einkaufs“ im „überobligatorischen Topf“ gelandet, welcher nicht gleich gut verzinst wird wie der obligatorische Teil und welcher bei der Rente nicht so viel abwerfen würde. Wenn das Geld nun nicht vom „freiwilligen Einkauf“ stammt sondern vom Freizügigkeitskonto, gelangt es dann in den „obligatorischen Topf“?
Guten Tag Beatrice
1) Nein, das ist unterschiedlich. Der mögliche Einkauf bemisst sich idR primär nach Ihrem Lohn, Ihrem Alter und Ihrem bestehenden Guthaben in der Pensionskasse. Freizügigkeitskonten werden nicht berücksichtigt, wenn die PK keine Kenntnis davon hat.
2) Vermutlich besteht auch Ihr Freizügigkeitsguthaben nicht nur aus obligatorisch angespartem Vermögen. Auf dem Kontoauszug der Freizügigkeitsstiftung steht, wie gross der Anteil des obligatorischen BVG-Anteils („Altersguthaben BVG“) ist.
Bin 61 und verheiratet. Ich beabsichtige einen Einkauf in meiner Pensionskasse zu tätigen und werde im Alter von 65 Jahre das gesamte Kapital aus der Pensionskasse beziehen. Meine Frage: Wenn ich in der Zwischenzeit sterben würde, wäre die Ehegattenrente durch meinen Einkauf höher? Oder hat es keinen Einfluss weil die Risikoleistungen auf den versicherter Lohn basieren?
Guten Tag Gino
Die genauen Auswirkungen eines Einkaufs auf die Rente/Ehegattenrente bei einem vorzeitigen Tod kann Ihnen Ihre Pensionskasse ausrechnen. Beachten Sie die dreijährige Frist, da Sie ja einen Kapitalbezug planen.
Da ich erst vor 9 Jahren in die Schweiz zog habe ich laut PK-Ausweis die Möglichkeit zu zu einem Einkauf von SFr. 240,000. Meine Frau und ich planen nun die seit langen durch uns gemietete Wohnung zu kaufen.
Wir denken nun darüber nach uns durch jährliche Einkäufe in die PK ein zusätzliches Alterskapital zu schaffen, und dieses bei meinem Renteneintitt für eine weitere Amortisierung der jetzt aufzunehmenden Hypothek zu nutzen. Das verbleibende Altersguthaben (geschäzte SFr. 800.000) soll als Rente ausbezahlt werden.
Halten sie dies generell für eine gute Idee, und was müssen wir dabei beachten ?
Guten Tag Markus
Für Sie gelten grundsätzlich dieselben Überlegungen, die wir im obigen Artikel ausgeführt haben. Besonders ist, dass Sie nicht nur die Wahl zwischen Einkauf oder nicht haben, sondern auch abwägen müssen, wie hoch die Hypothek sein soll (höhere Hypothek = mehr verfügbares Geld zum PK-Einkauf). Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse anstelle einer geringeren Hypothek lohnen sich umso mehr, je älter man ist und umso geringer der Hypo-Zinssatz nach Steuern im Vergleich zur Verzinsung in der PK ist. Aktuell ist es für ältere Arbeitnehmer besser, sich mit frei verfügbarem Geld in PK einzukaufen statt die Hypothek zu reduzieren.
Noch folgende Tipps: Denken Sie speziell daran, drei Jahre vor dem Rentenbezug keine Einkäufe mehr zu tätigen, weil Sie ja auch einen Teil des Vorsorgeguthabens als Kapital beziehen wollen. Melden Sie diesen Kapitalbezug frühzeitig bei der Pensionskasse an. Verteilen Sie die Einkäufe auf mehrere Jahre, um Ihr steuerbares Einkommen über den Zeitverlauf zu glätten. Versuchen Sie dabei, auch steuerlich abzugsberechtigte Investitionen ins Wohneigentum zu berücksichtigen, wie im obigen Beispiel dargelegt.
Bei meiner Pensionskasse habe ich die Möglichkeit (nach dem Einkauf aller Versicherungsjahre), mit Einzahlungen auf ein Zusatzkonto , meine Altersleistungen für meine vorzeitigen Pensionierung zu verbessern.
Meine geleisteten Beiträge auf das Zusatzkonto sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar (Handhabung wie Säule 3a Guthaben).
Eine Kapitalauszahlung aus dem Zusatzkonto (Vorbezug oder ordentliche Auszahlung) ist nur bei einem vollen Bezug möglich. Bei einer Auszahlung von ca. 250‘000 Franken würde eine Auszahlsteuer von ca. 17‘000 Franken (Kt. Zürich) anfallen.
Nun meine Frage: Ist es möglich, das Kapital von der Pensionskasse auf vier 3a Säule Konten überweisen zu lassen, um die Kapitalauszahlsteuer zu optimieren (Staffelung der Auszahlungen auf verschiedene Steuerjahre)?
Guten Tag Rene
Es ist nicht möglich, seine Pensionskasse in die 3. Säule zu überweisen (die andere Richtung ist möglich, ist aber steuerneutral). In die Säule 3a können nur jeweils im entsprechenden Jahr höchstens die Maximalbeträge einbezahlt werden. Dies sollten Sie auf jeden Fall jährlich machen.
Die Steuer bei der Auszahlung ist sicher schmerzhaft, andererseits sparen Sie höchstwahrscheinlich unter dem Strich immer noch ein mehrfaches dieses Betrags an Steuern.
Da ich mich als Ausländerin nur unzulänglich mit den schweizer Vorsorgemöglichkeiten auskenne (und auch nach Studium Ihrer bisherigen Kommentare keine klaren Antworten für meine spezifische Situation ableiten kann), würde ich gerne wissen, ob Sie ein unabhängiges Finanzberatungsinstitut / Firma empfehlen können ? Ich bin mir z.b. nicht sicher, ob es in meinem Fall (alleinstehend, 37 J., grosse Lücke wg Studium und Reisen, jetzt gut verdienend mit ca 150.000CHF/J.) sinnvoll wäre, lieber möglichst viel Geld einfach auf dem Konto anzusparen und dann schnellstmöglich in eine eigene Immobilie oder Praxis zu investieren oder zumindest in 3a einzuzahlen und/oder einen Zukauf in die PK zu tätigen….
Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar und schätze Ihre Hilfestellung ;-)
Guten Tag Sophie
Wichtig ist schon einmal, dass Sie sich überhaupt mit dem Thema Altersvorsorge und Sparen befassen. Aber es gibt keine einzige, richtige Lösung. Schlussendlich müssen Sie einem Plan folgen, mit dem Sie sich wohl fühlen.
Einen Finanzberater aufzusuchen ist nicht immer sinnvoll: diese verdienen meistens viel Geld daran, Produkte zu verkaufen, an denen sie eine Provision erhalten. Sie wären z.B. ein mögliches „Opfer“, dem man eine Lebensversicherung aufschwatzen könnte, die Ihnen jedoch überhaupt nichts bringt (Sie müssen ja für niemanden sorgen).
Ein möglicher Weg wäre, jährlich (auch dieses Jahr noch) den Maximalbetrag in die Säule 3a einzuzahlen. Das ist bei Ihrem Einkommen sicher problemlos machbar. Dann kommt es auf Ihren Lebensstil darauf an, wie viel Geld Sie ausgeben und wie viel Sie sparen können. Und selbst wenn Sie viel Geld sparen können, sollten Sie nicht gleich alles in die Pensionskasse stecken. Bauen Sie sich zuerst ein Polster von 6-12 Monatslöhnen auf, welches Sie mehr oder weniger sofort verfügbar haben (mindestens die Hälfte in bar auf einem Sparkonto, ggf. einen Teil in Aktien-Fonds angelegt). Haben Sie genug Reserven, können Sie anfangen, sich schrittweise in die Pensionskasse einzukaufen, bspw. mit 10-20’000 Franken pro Jahr.
Die Einzahlung in die PK ist ein sinnvolles Mittel, um fürs Alter vorzusorgen, aber sicher nicht das einzige. Und das Geld ist dann halt gebunden und kann nur in wenigen Fällen (wie Sie erwähnen: Selbständigkeit oder Wohneigentum) frühzeitig bezogen werden.
Bei einem Einkauf in die Pensionskasse ist kein Kapitalbezug möglich innerhalb von 3 Jahren nach der Einzahlung. Frage: ab wann gilt die Sperrfrist? Mit Valutadatum Einzahlung oder Kalenderjahr?
Guten Tag Andi
Es gilt die Frist von 3 Jahren, nicht die Anzahl Kalenderjahre. Eine Auszahlung ist vorher möglich, aber dann muss man die gesparten Steuern zurückzahlen.
Ich möchte zwecks Steueroptimierung für mich und meine Frau den Maximalbetrag der Säule 3a (je CHF 6739.-) und gleichzeitig einen Einkauf in unsere PKs machen (je CHF 10’000.-). Ist nun ein Abzug von total CHF 33’478.- möglich, sprich kann ein Einkauf in die PK (2. Säule) und Einzahlung in die 3. Säule im selben Jahr erfolgen und kumuliert werden?
Guten Tag Reto
Die 2. und 3. Säule laufen unabhängig voneinander. Sie können so viel in die Pensionskasse einzahlen, wie Sie können und wollen, und die Abzüge vom steuerbaren Einkommen erhöhen sich entsprechend.
Allerdings sollten Sie versuchen, ihr steuerbares Einkommen über mehrere Jahre hinweg zu glätten. Wenn Sie und Ihre Frau z.B. in den nächsten 3 Jahren total 50’000 freiwillig in die Pensionskasse einbringen wollen, dann sollten Sie die Einzahlungen so auf die drei Steuerjahre verteilen, dass euer steuerbares Einkommen nach den Abzügen (wie eben den Beiträgen in die 2./3. Säule) jedes Jahr etwa gleich hoch ist. So zahlen Sie insgesamt am wenigsten Steuern.
Ich bin 34 Jahre alt und lebe seit 4 Jahren in der Schweiz. Meine Frau lebt nun ebenfalls seit 1,5 Jahren in der Schweiz. Wir arbeiten beide 100% und könnten pro Jahr etwa 75.000CHF zusätzlich zur Vorsorge investieren. Bis dato haben wir keine zusätzlichen Einzahlungen in die Pensionskasse oder Säule3a getätigt. Zum ersten mal habe ich nun in die Pensionskasse meines Arbeitgebers 12’500 CHF eingezahlt. Macht das Sinn? Sollten wir zusätzlich noch in die Pensionskasse meiner Frau einzahlen? Oder spielt dies bei verheirateten Paaren keine Rolle. Inwiefern würde es noch Sinn ergeben zusätzlich in die Säule 3a einzuzahlen? Unser gemeinsames versteuerbares Einkommen liegt weit über 200’000 CHF. Hat die Einzahlung von 12’500 CHF Sinn gemacht um Steuern zu sparen?
Guten Tag Peter
Aus den im Artikel erwähnten Gründen erscheint es uns sinnvoller, jeweils pro Jahr zuerst die Säule 3a voll zu nutzen.
Es spielt aus steuerlicher Sicht bei verheirateten Paaren keine Rolle, wer die Einzahlung macht. Eine Aufteilung auf beide Pensionskassen ist aber idR sinnvoller (u.a. wegen Risikostreuung, höherem Einkaufspotenzial falls ein Ehepartner später weniger/nicht mehr arbeitet, Flexibilität/Steuern beim Bezug).
Die Einzahlung macht aus steuerlicher Sicht Sinn, weil Sie damit beträchtlich Steuern sparen. Ob es insgesamt die richtige Entscheidung war, werden Sie erst viel später wissen, aber in Ihrer Situation erscheint uns dies der richtige Schritt. Man kann natürlich noch weiter optimieren: Verteilen Sie die Einkäufe auf weitere Jahre. Zahlen Sie nicht alles jetzt ein. Sparen Sie auch privat Geld. Denken Sie 5, 10, 20 und 30 Jahre voraus und überlegen Sie, wie sich euer Haushaltseinkommen entwickeln wird. Glätten Sie dieses, indem Sie die PK-Einkäufe entsprechend staffeln.
Ich möchte mich bei der PK mit einem Betrag vom 3a einkaufen. Wie muss ich vorgehen und kommen da Kosten auf mich zu?
Guten Tag Roland
Setzen Sie sich mit Ihrer Pensionskasse in Verbindung. Diese gibt Ihnen dann die Kontonummer an, auf die Sie von Ihrem 3a-Anbieter eine Überweisung anfordern können. Ein solcher Transfer ist in der Regel kostenlos.
Weil Sie mit diesem Vorgehen keine Steuern sparen, sind die Vorteile eines solchen Transfers geringer als wenn Sie sich direkt mit Ihrem übrigen Vermögen in die PK einkaufen würden.
Meine Frau liess sich anlässlich der Heirat (1991) ihr bis dahin einbezahltes Pensionskassengeld ausbezahlen. Es wurde zum Kauf eines Eigenheims verwendet. Meine Frau führte von da an den Haushalt und kümmerte sich um die Kinder. Nun, mit 48 Jahren, wurde meine Frau dieses Jahr in kleinem Masse arbeitstätig. Diese Tätigkeit möchte sie auf Herbst 2013 in eine 60% Stelle ausweiten. Ich denke, es wird sich dann die Frage betreffend Eintritt in eine Pensionskasse stellen. Der mutmassliche Monatslohn beträgt dann ca. Fr. 2’700.-.
Wie muss man sich das vorstellen? Ich hörte schon vom Einkauf in eine Pensionskasse. Wie sieht das aus und mit welchem Beträgen muss man da rechnen? Wie hoch kann eine mögliche Rente bei dieser Konstellation aussehen? Ich bin totaler Laie und wäre um ein Antwort froh.
Guten Tag Martin J.
Ihre Frau muss zwingend der Pensionskasse ihres Arbeitgebers angeschlossen werden, wenn der Jahreslohn 21’060 Franken (Stand 2013) übersteigt. Das erledigt der Arbeitgeber für sie. Die Arbeitnehmer-Beiträge werden ihrer Frau dann direkt vom Lohn abgezogen – so wie Sie selbst das auch kennen von Ihrem eigenen Arbeitgeber.
Dieser Artikel handelt vom freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse, was v.a. aus steuerlichen Überlegungen Sinn machen kann. Ein solcher Einkauf ist freiwillig – auch der Betrag ist frei wählbar.
Die erwartete Altersrente (sowie weitere Zahlen wie etwa Ehepartnerrente etc.) kann ihre Frau dann dem Pensionskassenausweis entnehmen. Diesen erhält Sie von ihrer Pensionskasse – so wie das bei Ihnen auch der Fall sein müsste.
Am besten stellen sie beide sicher dass Ihre Frau ab Herbst mit dem neuen Arbeitsvertrag der Pensionskasse angeschlossen wird und fragen dann direkt bei der PK nach, wenn sie Fragen zu den Versicherungs- und Rentenleistungen haben oder sich für die maximale Höhe eines freiwilligen Einkaufs interessieren.
Ich bin 64 und selbständig. Ich arbeite ein kleines Pensum bei einer Firma und verdiene ca. 20000.– p.a. Die Firma meldete mich bei ihrer PK an. Ich beabsichtige noch 2-4 Jahre über mein Pensionsalter bei dieser Firma tätig zu sein. Privat besitze ich ein schuldenfreies Haus und ca. ein Vermögen von 800000.–. Mein Pensionskassengeld aus früherer Angestelltentätigkeit habe ich mir auszahlen lassen. Auf Anfrage teilte mir die PK mit, dass ich ca. 100000.–
nachzahlen könnte.
Bin verheiratet und die Kinder sind gut ausgebildet und ausgezogen.
Fragen:
Lohnt sich eine Einzahlung in die heutige Pensionskasse noch ?
Wenn ja, welchen Betrag würde sich lohnen?
Guten Tag Peter
Einkäufe in die Pensionskasse lohnen sich umso stärker, je älter man ist und je höher das steuerbare Einkommen ist. Dies, weil die Steuerersparnis auf weniger Jahre „verteilt“ werden muss und weil der Grenzsteuersatz (und damit die Steuerersparnis) ansteigt.
Zuerst müssen Sie sich aber überlegen, ob Sie dann aus der PK eine lebenslange Rente (ca. 6’500 Franken pro 100’000 Kapital, abhängig von obligatorischen/überobligatorischen Anteil sowie Umwandlungssatz) erhalten wollen oder das Kapital wieder haben wollen. Letzteres ist je nach PK-Reglement nur zu 25% möglich, ausserdem müssen Sie eine 3jährige Sperrfrist zwischen Einzahlung und Kapitalbezug beachten (sonst verlieren Sie den Steuervorteil).
Wenn Sie also lieber eine Rente als das Kapital haben wollen, und wenn zu Ihrem Einkommen als Angestellter weitere Einnahmen hinzukommen, dann lohnt sich der Einkauf. Sie haben so zusätzlich zur AHV-Rente einen weiteren Schutz vor dem „Langleberisiko“ und sparen Steuern. Verteilen Sie den Einkauf der 100’000 Franken so, dass Sie in den nächsten ca. 3-4 Steuerjahren etwa ein gleich hohes steuerbares Einkommen haben werden, um mit dem Einkauf eine grösstmögliche Steuerersparnis zu erzielen.
Ich (40) habe eine Lücke bei der Pensionskasse. Seit einigen Jahren kaufe ich mich mit einem monatlichen Beitrag ein, der direkt vom Lohn abgezogen wird und so berechnet ist, dass ich beim Erreichen des Pensionsalters keine Lücke mehr haben werde. Aufgrund einer Erbschaft frage ich mich nun, ob es sinnvoller ist, das so weiterlaufen zu lassen oder mich (zumindest teilweise), wie von Ihnen beschrieben, mit grösseren Beträgen einzukaufen, um so die monatlichen Abzüge zu verringern oder ganz zu tilgen. Was wäre Ihr Rat bzw. was wäre zu berücksichtigen?
Guten Tag Johann
Das ist eine spannende Frage.
Zunächst mal ist es lobenswert, dass Sie sich bereits jetzt um den Pensionskasseneinkauf gekümmert haben und dies gleich monatlich bezahlen. Weit verbreiteter ist, situativ in „einem guten Jahr“ mal freiwillig Geld einzuzahlen.
Aus einer rein steuerlichen Betrachtung ist es am besten, kontinuierlich Geld einzuzahlen mit dem Ziel, jedes Jahr ein gleich hohes steuerbares Einkommen zu haben. Dies spricht – bei einigermassen konstantem Lohn – für Ihre jetzt gewählte Variante.
Ihr Ziel muss aber sein, insgesamt möglichst viel aus dem Geld zu erwirtschaften. Im obligatorischen Teil der Pensionskasse werden Guthaben momentan mit 1.5% verzinst. Einen so hohen Zins erhalten Sie mit einer „risikolosen“ Anlage nicht. Im überobligatorischen Topf kann es dann aber anders aussehen. Jetzt kommt es darauf an, ob Sie bereit sind, das Geld (am besten selbst mittels Aktien-ETF, siehe mehr dazu in dieser Rubrik) risikoreicher selbst anzulegen. Dann sollten Sie – auf 25 Jahre gerechnet – deutlich mehr Rendite erwirtschaften als Ihre PK.
Dann kommt es noch darauf an, ob die Versicherungsleistungen bei einem grösseren Einkauf gleich besser werden und Sie diese auch benötigen. Falls ja, dann würde dies für einen Einkauf sprechen.
Als letzten Punkt sollten Sie sich noch überlegen, wie diszipliniert Sie mit dem Geld umgehen werden. Wenn das Geld auf dem Konto griffbereit ist und Sie sich dann mit der Erbschaft ein Luxusauto und teure Ferien gönnen, dann wäre es sinnvoller, das Geld jetzt in die PK einzuzahlen.
Zusammengefasst gibt es keine richtige Antwort auf Ihre Frage. Unter der Annahme, dass die Erbschaft 200‘000 Franken beträgt, wäre eine Möglichkeit, sich in den nächsten vier Jahren jeweils mit zusätzlichen 25‘000 Franken in die Pensionskasse einzukaufen und die andere Hälfte des Geldes in 4 Aktien-ETFs auf Indizes (z.B. 40% SLI, 20% MSCI World, 20% Euro-Stoxx 50 und 20% MSCI Emerging Markets) zu investieren und dort 20 Jahre lang liegen zu lassen.
Ich habe in diesem Jahr ein grösseres Einkommen. Ich habe bereits den maximalen Betrag in der PK einbezahlt. Nun habe ich gelesen, dass man zusätzlich noch für die Frühpensionierung einbezahlen kann. Dazu habe ich ein paar Fragen:
– Wie hoch darf dieser Einkauf für die Frühpensionierung maximal sein?
– Kann ich dieses Geld in 3 Jahren zu 100% für ein Eigenheim raus nehmen?
Was müsste ich sonst noch beachten, respektive was können sonst noch Nachteile sein?
Guten Tag Sara
Den maximal möglichen freiwilligen Einkaufsbetrag erfahren Sie von Ihrer Pensionskasse.
Wenn Sie einen freiwilligen Einkauf in die PK tätigen und einen Vorbezug innerhalb von weniger als 3 Jahren tätigen, dann müssen Sie die gesparten Steuern beim Einkauf zurückzahlen. Eine Verpfändung ist immer möglich. Denken Sie daran, dass Sie 10% vom Kaufpreis der Immobilie als Eigenkapital (ausserhalb der 2. Säule) aufbringen müssen.
Ich habe meine Stelle verloren und bin im Moment noch Krankgeschrieben und 43 Jahre alt. Ich habe vor drei Jahren einen Vorbezug gemacht 150 Tsd. für Wohneigentum. Vom ehemaligen Arbeitgeber erhalte ich eine Abfindung von 90 Tsd. Eigentlich möchte ich die 150 Tsd. zurückzahlen (3. Säule 30 Tsd.) und dann zusätzlich durch eine kleine Hypothekarerhöhung sowohl die 150 Tsd. zurückbezahlen wie auch noch einen Einkauf tätigen in der Höhe von 90 Tsd. wegen Steueroptimierung. Nun folgende Fragen:
1. Kann ich nach dem ich aus der Firma ausgeschieden bin mich trotzdem einkaufen ?
2. Wo soll ich das Kapital dann am besten Parkieren bis zu einem wiedereintritt in ein Arbeitsverhältnis ?
3. Falls mein noch unbekannter künftiger Arbeitgeber eine unterdeckte PK hat gehe ich Gefahr ein Teil des überobligatorischen zu verlieren ?
4. falls ich selbstständig werde, kann ich das Kapital in eine PK Lösung meiner Hausbank überführen ?
5. kann ich den Kapitalteil 3. Säule als Teil der Rückzahlung der 150T deklarieren ?
Herzlichen Dank für eine kurze Rückmeldung.
Hallo Stephan
1) Sie müssen einer Pensionskasse angeschlossen sein, um sich einkaufen zu können; der Einkauf sollte also noch während der Kündigungsfrist geschehen.
2) Das Geld muss von der Pensionskasse entweder direkt an die neue PK überwiesen werden oder sonst auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden. Es ist möglich, das Geld auf zwei solche Konten zu verteilen. Am besten eröffnen Sie zwei Freizügigkeitskonten und teilen die Kontoverbindungen der PK mit, mit dem gewünschten Split der Beträge.
3) Es kann in diesem Fall sinnvoll sein nicht beide FZ-Konten in die neue PK einzubringen, obwohl dies eigentlich so vorgeschrieben ist. Das Geld ist bei Unterdeckung idR nicht verloren, aber bspw. kann ein Bezug für Wohneigentum deswegen aufgeschoben werden.
4) Das Geld muss auf ein Freizügigkeitskonto transferiert werden; das hat nichts damit zu tun ob Sie selbständig oder arbeitslos sind; Banken bieten keine Pensionskassenlösungen, wohl aber FZ-Konten an.
5) Ja.
Die Breite Ihrer Fragen zeigt dass Sie möglicherweise noch Bedarf nach mehr Informationen haben. Infos finden Sie hier u.a. auf FinanzMonitor in den einzelnen Rubriken, aber persönliche Gespräche mit Fachleuten (bspw. Ihrem Ansprechpartner bei Ihrer Pensionskasse) scheinen in Ihrer Situation sinnvoll zu sein. Z.B. sollten Sie einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse in der Höhe von 90 Tsd. über mehrere Jahre verteilen, um ein Optimum an Steuerersparnis zu erzielen; und je nach Ihren finanziellen Verhältnissen ist dies auch erst empfehlenswert wenn Sie wieder eine feste Stelle haben.
Ich (45 J.) bin selbstständig tätig und meine Vorsorge beschränkt sich auf 3a-Sparen. Zur Zeit habe ich nur ca. 145’000 auf der Seite, in Form eines Freizügigkeitskontos (90’000.-) und zwei 3a-Konto (21000.- und 34000.-). Ich versuche jeden Monat etwa 1000.- auf die 3a-Konton einzuzahlen.
Selbst wenn ich das bis zu meinem Pensionierungsalter (65 wahrscheinlich) stets einzahlen kann, so wird mein Altersguthaben vielleicht etwa 500’000.- betragen. Es dürfte schwierig sein, dann einen Entnahmeplan zu machen, der mir über ungefähr 25 Jahre eine monatliche Pension ermöglicht von sagen wir 2500.- (plus AHV, damit käme ich wohl über die Runden).
Meine Frage ist nun, falls ich in 10 Jahren merke, dass es vielleicht doch besser wäre, mich in eine Pensionskasse einzukaufen, ist das dann noch möglich? Es gibt ja auch die freiwillige Unterstellung unters BVG, verschiedene Pensionskassen bieten so etwas an (meistens Stiftungen). Falls das möglich ist: Wird dann alles ins Überobligatorische einbezahlt (also schlechter verzinst)?
Guten Tag Frank
Danke für Ihre spannende Frage.
Es ist gerade für Selbständige sehr wichtig, sich frühzeitig Gedanken zu ihrer Altersvorsorge zu machen, weil das „Zwangssparen“ via Pensionskasse nicht obligatorisch ist. Und es ist wichtig, möglichst früh mit Sparen zu beginnen, um so lange vom Zinseszins-Effekt zu profitieren.
Sie haben jetzt ca. 150‘000 Franken Vermögen und noch 20 Jahre lang Zeit. Wenn Sie jetzt jedes Jahr 15‘000 Franken sparen und dieses Geld zu 2.0% Zins angelegt ist, dann haben Sie mit 65 ein Alterskapital von 587‘000 Franken. Dieses reicht aus, um dann über 25 Jahre hinweg jeweils 2‘500 Franken monatlich zu beziehen. Somit liesse sich Ihr geplanter Entnahmeplan umsetzen, wobei dies sehr stark vom angenommenen Zinssatz abhängt (2.0% sind historisch betrachtet recht tief, wenn Sie das Geld auch in Aktien anlegen, aber aktuell unerreichbar hoch, wenn man eine sichere Anlagemöglichkeit sucht). Einen Artikel zum Zinseszins mit einem einfachen Zinseszins-Rechner auf Excel-Basis finden Sie übrigens hier: http://www.finanzmonitor.com/geld-sparen/millionaer-reich-werden-million/
Die andere Frage ist, ob es sinnvoll wäre, sich jetzt einer Pensionskasse anzuschliessen statt über die Säule 3a zu sparen. Hier kommt es halt darauf an, wie Sie sich und ggf. Ihre Familie abgesichert haben. Grundsätzlich ist es günstiger, dies via Pensionskasse zu machen statt sich privat (z.B. mit einer Lebensversicherung) zu versichern. Dies, weil die Prämien günstiger sind und diese auch noch vom Unternehmensgewinn abgezogen werden können (als Lohnkosten).
Es ist möglich, sich als Selbständiger einer Pensionskasse anzuschliessen. Sie können das z.B. bei der PK Ihres Branchenverbands machen, bei der Auffangeinrichtung BVG oder bei einem der grossen Versicherer wie Swiss Life, Axa Winterthur, Allianz, Helvetia, Baloise, PAX u.a. Bei letzteren müssen Sie aber Angestellte haben; dies kann aber auch erreicht werden indem z.B. der Ehepartner im eigenen Betrieb mit arbeitet.
Die grossen Versicherer wie SwissLife oder Axa Winterthur bezahlten übrigens in den letzten Jahren auf dem überobligatorischen einen höheren Zins als auf dem obligatorischen Teil. Allerdings ist der Umwandlungssatz beim überobligatorischen Teil geringer, d.h. die Rente pro angesparten Franken fällt geringer aus. Ob und wie viel Ihrer Beiträge im überobligatorischen Topf der Pensionskasse landen würden, müssten Sie der konkreten Offerte einer Pensionskasse entnehmen. Dies hängt von Ihrem versicherten Lohn und des Betragssatzes ab. Sie müssten sich auch nicht bei einer Pensionskasse einkaufen; Sie könnten auch nur einfach bei „null“ anfangen indem Sie Ihre bestehenden Vorsorgekonten nicht einbringen.
Zusammengefasst haben Sie reelle Chancen, Ihr Ziel von 2‘500 Franken pro Monat zusätzlich zur AHV ab 65 bis Alter 90 zu erreichen, wenn Sie jetzt monatlich 1‘250 Franken ansparen und (einen durchaus erreichbaren) Zins von 2.0% erzielen. Als nächsten Schritt könnten Sie bei Ihrer Hausbank um eine Vorsorgeberatung/Pensionierungsplanung bitten. Die grossen Banken bieten dies kostenlos an. Allenfalls wäre es anschliessend auch sinnvoll, mit einem Fachmann für die 2. Säule zu sprechen, um die Vorteile und Nachteile des Anschlusses an eine Pensionskasse zu besprechen.
Gerne möchte ich (w. 31) mich freiwillig in die Pensionskasse einkaufen und habe dazu bereits einen aktuellen Leistungsausweis bei der Pensionskasse bestellt. Die Sachbearbeiterin hat mich darauf hingewiesen, dass ich bereits ab dem 63. Altersjahr die maximalen Leistungen erreicht habe. Was bedeutet dies? Ich werde wohl auch nach dem 63. Altersjahr arbeiten und in die PK einzahlen. Lohnt es sich dennoch freiwillige Einzahlungen zu tätigen?
Im aktuellen Leistungsausweis meiner PK kann ich mich in zusätzliche Versicherungsjahre einkaufen. Was bedeutet dies? Kann ich den Betrag nicht frei wählen?
In den Erklärungen oben, schreiben sie, dass ein Deckungsgrad von 100% oder höher nötig ist. Meine Pensionskasse hat jedoch nur einen Deckungsgrad von 78.8%. Empfehlen Sie dennoch einen freiwilligen Einkauf?
Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Guten Tag Sibylle
Der „Einkauf von Versicherungsjahren“ ist ein anderer Begriff für die freiwilligen Einzahlungen in die PK. Es müssen aber nicht „Jahre“ sein, letztendlich zahlen Sie so viel zusätzlich ein, wie Sie wollen (bis hin zu einem Maximum).
Ihre Pensionskasse weist mit nicht einmal 80% eine erhebliche Unterdeckung auf. Wir raten deswegen davon ab, dort jetzt einen freiwilligen Einkauf zu tätigen, weil dies eine Reihe von Nachteilen mit sich bringt. Solche freiwilligen Einkäufe landen oft im überobligatorischen Topf, wo es keine Mindestverzinsung (aktuell: 1.5%) gibt. Ein anderer Nachteil ist, dass eine PK in ihrem Reglement auch vorsehen kann, dass ein frühzeitiger Bezug des Geldes zur Finanzierung eines Eigenheims im Fall einer Unterdeckung eingeschränkt werden kann.
Deswegen unsere Empfehlung: Zahlen Sie lieber jährlich den Maximalbetrag in die Säule 3a ein, und warten Sie mit einem PK-Einkauf, bis Sie Stelle wechseln und einer neuen Einrichtung angehören oder Ihre jetztige PK wieder auf finanziell gesunden Beinen steht.
Letztes Jahr wurde ich pensioniert und liess mir die 2. Säule auszahlen. Frage: Wird für die Steuern diese Auszahlung mit den Einkünften zusammengezählt?
Guten Tag Fati
Nein, Auszahlungen aus der 2. Säule werden separat und zu einem reduzierten Satz (etwa 5-10% des Betrags) besteuert.
Nach einigen Jahren tieferen gemeinsamen Einkommens (Studienabgang resp. Studium, Zivildienst) waren ich (33) und mein Mann (31) dieses Jahr erstmals beide zu 100% und relativ gut bezahlt arbeitstätig. Dadurch und durch eine (einmalig) hohe Erfolgsbeteiligung werden wie für 2012 ein einmalig hohes steuerbares Einkommen haben. 2013 wird das wieder anders aussehen, da wir Eltern geworden sind und ab 2013 nur 140% Pensum weiter führen.
Nun überlegen wir uns, für dieses Jahr die Progression mit einem PK Einkauf zu reduzieren. Insbesondere mein Mann könnte einzahlen (bis 55’000), aber auch bei mir sind über 20’000 möglich. Würden Sie das in diesem Alter empfehlen? Wenn ja, wieviel macht Sinn? Wir haben auch je ein 3a Konto und dort den Maximalbetrag beteits einbezahlt.
Guten Tag Deborah
Eine Einzahlung jetzt noch im Dezember erscheint uns sinnvoll. Sie schliessen so Vorsorgelücken aufgrund der langen Ausbildung und sparen Steuern.
Knackpunkt ist euer junges Alter. So verteilt sich die Steuerersparnis (falls Sie keinen Bezug machen) auf über 30 Jahre und wird damit nur rund 1% Steuerersparnis pro Jahr ausmachen. Wenn aber das Geld sonst nur praktisch zinslos auf dem Bankkonto liegt, sind die gegenwärtig 1.5% Mindestzins (steuerfrei) plus 1% Steuerersparnis dennoch viel.
Zur Höhe der Einzahlung: Hat man wie Sie und Ihr Mann einmalig einen grösseren Geldbetrag für einen PK-Einkauf zur Verfügung, dann sollte man die Einzahlungen so aufteilen, dass man sein steuerbares Einkommen über die Jahre glättet. D.h. das steuerbare Einkommen sollte jedes Jahr etwa gleich hoch sein. Das müssten Sie für Ihre Familie für die nächsten 2-3 Jahre mal durchrechnen; vermutlich ist es aber sinnvoll den Grossteil oder alles jetzt noch einzuzahlen. Die insgesamte Höhe des Betrags hängt davon ab, wie viel Geld sie sonst noch auf der Seite haben. Viele fühlen sich wohl, wenn sie 3-6 Monatslöhne sofort verfügbar auf einem Konto haben. Behalten sie eine Barreserve.
Durch die Scheidung werden mir 450’000 PK-Gelder zugewiesen. Mein maximal möglicher Einkauf in meine eigene PK beträgt 166’000. Kann ich die Differenz von 284’000 je zur Hälfte auf (zwei) Freizügigkeitskonten überweisen lassen?
Hallo Nicole
Ja, das ist sinnvoll und Sie können das so machen.
Ich bin 60 Jahre alt und könnte noch Einkäufe in meiner Pensionskasse tätigen. Kann ich im Falle einer frühzeitigen Pensionierung das Kapital in eine Freizügigkeitsstiftung parkieren, bis die 3 jährige Frist bei Kapitalauszahlung abgelaufen ist?
Hallo Heinrich
Es kommt darauf an, ob der „Vorsorgefall“ eintritt oder nicht. Einige Firmen/Pensionskassen bieten ein Frühpensionierungsprogramm an. Tritt nach Ansicht der PK ein Vorsorgefall ein, dann ist eine Auszahlung auf ein Freizügigkeitskonto nicht mehr möglich. Sprechen Sie deswegen unbedingt mit Ihrer Pensionskasse, bevor Sie einen Einkauf tätigen.
Anders ist der Fall, wenn Sie selbst Ihre Stelle kündigen, eine neue Arbeit suchen und währenddessen Arbeitslosengeld beziehen. Dann können Sie sich das Geld auf ein Freizügigkeitskonto überweisen lassen. Letzteres müssen Sie bis spätestens 70 beziehen. Da Sie vermutlich einen grösseren Betrag in der PK haben, würde es sich lohnen, zwei Konten zu eröffnen und diese in verschiedenen Jahren zu beziehen (Steuerersparnis). In dieser Situation würde sich natürlich jetzt eine Einzahlung lohnen. Wenn Sie das Kapital nicht dringend benötigen und es sonst auf einem tief verzinsten Konto belassen würden, würde es sich lohnen, länger als die drei Jahre mit dem Bezug zu warten (FZ-Konten werfen einen höheren Zins ab als Sparkonten, der Zinsertrag ist frei von der Einkommenssteuer und es fällt keine Vermögenssteuer an). Aber wie gesagt – sprechen Sie mit Ihrer PK und klären Sie ab, ob wann bei Ihnen ein Vorsorgefall eintritt.
Meine ordentliche Pensionierung im Alter 65 erfolgt gestützt auf meinen Geburtstag Mitte Jahr. Kann ich im Kalenderjahr meiner Pensionierung noch steuerlich privilegierte Einkäufe in die Pensionskasse tätigen? Falls Nein, sind solche Einkäufe bis spätestens am 31.12. des Kalenderjahres vor dem Jahr der Pensionierung möglich?
Hallo Bär
Sie müssen den Einkauf machen, solange Sie noch angestellt sind. Beachten Sie, dass Sie bei einem Einkauf innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Pensionierung (das ist bei Ihnen der Fall) das gesamte Kapital nur als Rente beziehen dürfen. Bei einem (auch teilweisen) Kapitalbezug müssen Sie die gesparten Steuern beim Einkauf zurückzahlen.
Ich bin Grenzgänger aus Deutschland (46J) und habe durch den Wechsel nun eine grosse Lücke in meiner Pesionskasse (100T). Gleichzeitig haben wir noch einen Schweizer Kredit für unser Eigenheim. Lohnt es sich für mich die Einkaufsmöglichkeit zu nutzen?
Hallo KF
Sie können auch als Grenzgänger sowohl Beiträge in die Säule 3a als auch in die Pensionskasse vom steuerbaren Einkommen absetzen. Beide Vorsorgeformen lohnen sich für Einkäufe für Hausbesitzer. Ein durchschnittlicher Schweizer spart bei der Einzahlung etwa 20-35% an Steuern auf dem eingezahlten Betrag und zahlt beim Bezug etwa 5-10% Steuern, was einen Gewinn von 10-30% auf dem eingezahlten Kapital ergibt.
Auszahlungen aus der Pensionskasse im Rahmen der Wohneigentumsförderung müssen bei späteren Einkäufen zuerst zurückerstattet werden, bevor weitere Steuerabzüge möglich sind.
Es ist in der Regel günstiger, indirekt (via 2. / 3. Säule) zu amortisieren. Zahlen Sie jeweils den Maximalbetrag in die Säule 3a ein und schliessen Sie (über mehrere Jahre verteilt) Ihre Vorsorgelücke. Aktuell sind Guthaben in der 2./3. Säule besser verzinst als die Zinsen nach Steuern für kurz- bis mittelfristige Hypothekarkredite betragen. Zusätzlich kommt dann noch der Effekt der Senkung des steuerbaren Einkommens hinzu. Es macht sicher Sinn, wenn Sie jetzt Barvermögen über mehrere Jahre verteilt (Progression) in die 2./3. Säule einzahlen, anstatt es jetzt zur Amortisation der Hypothek zu verwenden.
Ich verstehe, dass sie über ausländische Bestimmungen keine Informationen erteilen können. Trotzdem ist es so, dass eine Auszahlung des Pensionsguthabens im Ausland bei Wohnsitz im Ausland (und das ist ja bei Auswanderung immer gegeben) in sehr vielen Ländern zu einer erheblichen Steuerbelastung führen kann. In Deutschland z.B. sind im Jahre 2011 62% des Betrages mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Und wenn der Auszahlungsbetrag nur 150000 CHF sind, dann bewegt einen das in den Spitzensteuersatz. Damit ist ein Viertel des Betrages dahin.
Eine allgemeine aber deutliche Warnung wäre keine schlechte Idee, denn es kann besser sein, in der Schweiz keine überobligatorischen Zahlungen in die Säule 2 zu machen sondern das Geld dort versteuert zu erhalten, da letztendlich bei Wegzug die Steuer in einigen Ländern erheblich höher sein kann als ursprünglich in der Schweiz.
Ich habe alle diese Fehler gemacht und würde gerne sehen, dass dies anderen erspart bleibt.
Und ansonsten weiter so mit Ihrer Seite – die von Ihnen gegebenen Informationen sind wirklich hilfreich!
Guten Tag
Sie schreiben unter Vorteile eines Einkaufs, dass u.a. die Waisenrente erhöht wird. Bei uns mit drei Kindern ein zutreffendes Argument. Ist es richtig, dass sich dieser Vorteil sobald die Kinder ihre Ausbildung abgeschlossen haben, in Luft aufgelöst hat.
Ist es richtig, dass dieses Problem auch mit dem Risikoanteil der Pensionskassenprämie gilt: Die Risikoprämie deckt eine Waisenrente. Optimal, wenn Kinder in der Ausbildung sind. Schlecht nach der Ausbildung, wenn diese Risikoprämie immer noch zu bezahlen ist.
Vielen Dank
Guten Tag Herr Keller
Das ist korrekt, die Waisenrente ist ans Alter der Kinder gebunden. Das ist auch der Zweck von Waisenrenten: Kinder, die ihre Eltern oder einen Elternteil verlieren, sollen unterstützt werden, bis sie finanziell „auf eigenen Beinen“ stehen können. Deswegen gibt es eine Waisenrente bis zum vollendeten 18. Altersjahr, respektive bis zum vollendeten 25. Altersjahr, falls die Kinder noch in Ausbildung stehen.
Wie sich eine freiwillige Einzahlung in Ihre Pensionskasse auf die Waisenrenten auswirken wird, sollten Sie direkt bei Ihrer PK anfragen.
Liebes Beratungsteam
Meine Frage betrifft einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse meines neuen Arbeitgebers den ich tätigen soll oder nicht: Ich bin weiblich, 36 Jahre alt und verfüge zurzeit über ein Guthaben von ca. 35’000.00 CHF auf meiner Pensionskasse. Der Einkauf von zusätzlichen 78’000.00 CHF ist nun über fünf Jahre möglich. Dieser Betrag ist so hoch, weil ich beim neuen Arbeitgeber mehr verdiene und auch der einbezahlte %-Satz wesentlich höher ist im Vergleich zu früheren Pensionskassen. Zudem fehlen die Jahre während des Studiums.
Ich habe auf einem Säule 3a-Konto ca. 34’000.00 CHF, das ich ja auch aufs Pensionskassenkonto einzahlen könnte.
Meine Pensionskasse verfügt über einen Deckungsgrad von 104% im Jahr 2009 ( 97.1% im 2008). Die notwendige Rendite liegt seit Jahren bei min. 4%.
Raten Sie mir den Einkauf der ganzen Summe? Dies wäre tragbar, wenn ich das Geld der Säule 3a einzahle und in Raten während 5 Jahren den Rest.
Zudem ist meine zukünftige Situation nicht ganz klar (Kinderfrage). Ich weiss somit nicht, wie lange ich zu 100% arbeiten werde. Die monatliche Rate wäre aber sicher auch in diesem Fall tragbar, aber wäre Sie auch sinnvoll?
Besten Dank für Ihre Antwort.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Danke für Ihre detaillierten Angaben. Sie haben sich ja schon mit dem Thema auseinandergesetzt. Ein Einkauf in die Pensionskasse in Ihrer Situation ist sinnvoll. Die Frage ist, wie Sie ihn tätigen sollen.
Grundsätzlich macht ein Pensionskasseneinkauf in zwei Fällen Sinn: Sie wollen bessere Leistungen und/oder Sie wollen Steuern sparen.
Den ersten Grund werten wir bei Ihnen als weniger wichtig. Sollten Sie für eine Weile „Hausfrau“ werden, dann müssten Sie das Geld aus der Pensionskasse auf ein Freizügigkeitskonto überweisen lassen. So gäbe es keine Leistungen wie eine Invaliden- oder Hinterbliebenen-Rente aus der Pensionskasse. Allerdings ist es wichtig, jetzt mit Sparen zu beginnen, um finanziell für den Ruhestand vorzusorgen. Schliesslich fehlen Ihnen rund 65‘000 Franken in der PK gegenüber jemandem, der mit 25 sein Studium abschloss und seither arbeitete. Diese Vorsorgelücke können Sie via die Pensionskasse oder auch mit anderen Sparformen (3. Säule oder privates Sparen z.B. mit Aktien) schliessen.
Den zweiten Grund werten wir bei Ihnen als wichtiger: Sie sparen Steuern durch die Einzahlung in die Pensionskasse. Und hier liegt die Krux: Sie sparen keine Steuern, wenn Sie Geld aus der Säule 3a in die PK überweisen. Und einmal aufgelöste 3a-Konten können später nicht wieder „aufgefüllt“ werden – Sie dürfen jährlich nur den 3a-Maximalbetrag einzahlen. Zudem sind die Zinsen auf 3a-Konten im Vergleich rund 1/4% oder mehr höher als auf Freizügigkeitskonten. Weiter spricht für die Verteilung der Vorsorgegelder auf die 2. und 3. Säule die Idee der Diversifizierung/Risikostreuung.
Wir denken deswegen, dass ein freiwilliger Einkauf in die PK sinnvoll ist, jedoch in Ihrer Situation nicht mit 3a-Geldern. Besser erscheint uns, gegen Ende Jahr jeweils einen freiwilligen Einkauf mit dem gesparten Geld zu tätigen, das Sie in absehbarer Zeit nicht benötigen werden. Eine solche flexible Lösung (z.B. zahlen Sie in einem Jahr 10’000 Franken freiwillig ein, im anderen nur 5’000 oder 15’000) sollte auch bei Ihrer Pensionskasse möglich sein.
Liebes Beratungsteam,
Ich habe in den letzten Jahren immer gössere Einkäufe in die Pensionskasse getätigt, da ich ein sehr sparsamer Typ bin, das Geld dort für klug und unter Sicherheitsaspekten für optimal angelegt halte.
Somit habe ich in den letzten 3 Jahren meine Pensionskassenlücke durch Einzahlungen in Höhe von 200.000 CHF schliessen können.
Weiterhin stehen mir Einkäufe für die vorzeitige Pensionierung auf Alter 60 in Höhe von 250.000 zu. Grundsätzlich plane ich, auch dieses in den nächsten 3-4 Jahren erledigt zu haben, um die Steuer maximal zu reduzieren.
Hier meine Fragen: Sind die Einkäufe zur vorzeitigen Pensionierung ebenfalls voll steuerlich abziehbar?
Was geschieht, wenn ich trotz Einkauf auf Pensionsalter 60 dennoch bis 65 weiter arbeite? Niemand konnte mir diese Frage bisher eindeutig beantworten. Ich habe schon gehört, dass das „zuviel“ eingezahlte Geld zugunsten der Pensionskasse verfällt! Stimmt das?
Vielen Dank für Ihre qualifizierte Antwort im Voraus und beste Grüsse
Der grosse Steueroptimierer
Guten Tag!
Wir haben Ihnen per E-Mail mitgeteilt, dass wir Ihre Frage statt beim Vergleich Zinsen Freizügigkeitskonto hier veröffentlichen, weil sie thematisch optimal zu diesem Artikel passt.
Ein Einkauf in die Pensionskasse ist eines der besten Mittel, um Steuern zu sparen. Einkäufe sind voll steuerlich abziehbar, egal aus welchem Grund Sie das Geld einzahlen. Wir bitten Sie, die zweite Frage direkt durch Ihre Pensionskasse – am besten schriftlich – beantworten zu lassen.
Wir empfehlen Ihnen, vor einem weiteren Einkauf die folgenden Tipps zu beachten, falls Sie diese noch nicht kennen:
1) Siehe im Artikel oben: Ein Einkauf in die PK hat auch Nachteile (Zustand PK, überobligatorischer Teil, kein Kapitalbezug möglich innerhalb von 3 Jahren nach der Einzahlung!)
2) Abhängig von Ihrem Alter kann ein späterer oder auf mehr als 3-4 Jahre verteilter Einkauf vorteilhaft sein. Wenn Sie Ihr Einkommen bis 60 praktisch auf sicher haben, dann könnten Sie noch etwas mehr Steuern sparen, wenn Sie die 250’000 auf mehr Jahre verteilen. Beispiel für einen alleinstehenden, katholischen Zürcher ohne Vermögen und 200’000 Franken steuerbarem Einkommen (Zahlen für Staats- und Gemeindesteuern, ohne direkte Bundessteuer, welche die Steuerersparnis weiter erhöht):
– Steuern bei 200’000: 40’864
– Steuern bei 137’500 (4 Einzahlungen à 62’500): 22’754 (Steuerersparnis: 4 x 18’110 = 72’440)
– Steuern bei 150’000 (5 Einzahlungen à 50’000): 25’768 (Steuerersparnis: 5 x 15’097 = 75’485)
Wenn Sie in fünf statt vier Jahren einzahlen, dann sparen Sie also weitere 3’000 Franken Steuern. Bei einer Einzahlung in sechs statt drei Jahren beträgt die Ersparnis sogar knapp 10’000 Franken in obigem Beispiel. Hier gilt aber zu berücksichtigen, dass das Steuern sparen nicht alles ist. Das noch nicht eingezahlte Kapital erzielt wohl keine 2.0% Rendite nach Steuern, so wie das bei der Pensionskasse beim obligatorischen Teil der Fall ist. Am besten berechnen Sie für Ihren Zivilstand, Wohnort und Ihre Konfession die gesamte Steuerersparnis und wägen dann ab, auf wie viele Jahre Sie die Einzahlungen in die Pensionskasse verteilen wollen. Je höher die Progression, umso mehr lohnt sich die Verteilung auf mehr Jahre – vier Jahre scheinen eine gute Wahl zu sein.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg beim Sparen und Steuern optimieren!
Guten Tag
Ich bin 62 Jahre alt. Mir fehlt Geld in der 2. Säule (PK erst seit dem Obligatorium, Auszahlung für Wohneigentum), so dass meine Rente sehr klein sein wird.
Auf dem PK-Ausweis wird als mögliche Einkaufsumme ca. Fr. 370’000.- angegeben.
Auf Nachfrage bei der PK wurde mir mitgeteilt, dass ein allfälliger Einkauf vollumfänglich dem überobligatorischen Teil zugeschrieben würde. Da dieser bei der Pensionierung zwingend ausbezahlt wird, würde sich also meine Rente trotz Einkauf nicht verbessern.
Ist das rechtens?
Freundliche Grüsse
Peter D.
Guten Tag
Seit Anfang 2005 müssen Pensionskassen zwingen mindestens 25% des Altersguthabens auf Wunsch des Versicherten in Form von Kapital auszahlen. Die Aussage, dass ein überobligatorischer Teil zwingend als Kapital bezogen werden muss, erstaunt uns, da der Gesetzgeber die Rente klar bevorzugt (so kann man das Geld nicht verprassen und danach Ergänzungsleistungen beziehen). Zudem ist Ihr Fall speziell, da laut Gesetz Einkäufe drei Jahre vor dem Bezug nicht als Kapital bezogen werden dürfen (wortwörtlich: „Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden“, Artikel 79b Abs. 3 BVG).
Wir empfehlen folgendes: Konsultieren Sie das Reglement Ihrer Pensionskasse und sprechen Sie nochmals mit Ihrer PK. Bringt Sie das nicht weiter, dann besuchen Sie die kostenlose Sprechstunde des Vereins bvgauskuenfte.ch. Diese finden einmal monatlich in 9 Schweizer Städten statt.
Beachten Sie zudem, dass der Umwandlungssatz im überobligatorischen Teil oftmals tiefer ist als im obligatorischen Teil (die Höhe des Umwandlungssatzes können Sie ebenfalls dem Reglement der Pensionskasse entnehmen). Im obligatorischen Teil wird er 2014 6.8% betragen, während die PK beim Überobligatorium freie Hand hat. Dort ist der Satz oft 0.5% bis 1.0% tiefer, was rasch einer 10% tieferen Rente entsprechen kann. Eine Einzahlung und Rente aus dem überobligatorischen Teil müssen also nicht zwingend die beste Lösung für Sie sein.