BVG-Mindestzinssatz für Pensionskassen: Vergleich mit Teuerung und risikoloser Anlage
Der BVG-Mindestzinssatz ist die minimale Verzinsung, mit der Vorsorgeguthaben in Schweizer Pensionskassen verzinst werden müssen. Dieser Mindestzinssatz wird mindestens alle zwei Jahre, in der Regel aber jährlich, im Herbst durch den Bundesrat überprüft und gegebenenfalls für das folgende Jahr angepasst. Der Bundesrat berücksichtigt dabei die durchschnittliche Rendite von langfristigen Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien-, Anleihen- und Liegenschaftserträgen.
Die langfristigen Bundesobligationen sind praktisch eine „risikolose“ Anlage – ihr Zins ist entsprechend tief. Eine Pensionskasse oder auch jeder andere Vermögensverwalter muss langfristig in der Lage sein, den Zins von langfristigen Bundesobligationen zu schlagen, ansonsten würde es gar keine aktive Vermögensverwaltung benötigen. Der BVG-Mindestzinssatz sollte deswegen deutlich über der Rendite von langfristigen Bundesobligationen liegen.
Die Teuerung ist ebenfalls ein sehr wichtiger Faktor: Wenn die Teuerung höher als die Mindestverzinsung ist, dann verlieren die Vorsorgenehmer real Geld: Sie können sich mit ihrem Vorsorgekapital wegen der Inflation zukünftig weniger kaufen.
Wir haben die Entwicklung des Mindestzinssatzes seit 2002 analysiert und diesen mit der Zinsentwicklung für langjährige Bundesobligationen und mit Inflationsrate verglichen.
Entwicklung BVG-Mindestzinssatz, risikolose Anlage und Teuerung
Die folgende Grafik zeigt den Verlauf des Mindestzinssatzes, des Zinssatzes für 10jährige Bundesobligationen und der Jahresteuerung seit 2002.
Dabei fällt auf, dass aktuell die Arbeitnehmer verglichen mit 2002 einen deutlich niedrigeren Zinssatz für Ihre Pensionskassenguthaben erhalten. Die Verzinsung ist von 4.0% im 2002 auf 2.0% im 2009 gesunken. Der Zins für Vorsorgegelder in der zweiten Säule ist seit 2006 sogar tiefer als die Rendite von 10jährigen Bundesobligationen.
Differenz BVG-Mindestzinssatz zu risikoloser Anlage
Dieser Zusammenhang wird besser sichtbar, wenn wir in der Grafik die Differenz zwischen dem BVG-Mindestzinssatz und langfristigen Bundesobligationen darstellen.
Während die Anlagespezialisten bei Pensionskassen noch im 2002 und 2003 eine Outperformance von 0.8% respektive 0.6% gegenüber einer risikolosen Investition erzielen mussten, ist es in den letzten Jahren viel einfacher für sie geworden, den geforderten Mindestzinssatz zu erreichen.
Differenz BVG-Mindestzinssatz zur Teuerung
Letztendlich entscheidend für Arbeitnehmer ist aber der Realzins: Die Differenz zwischen Verzinsung des Pensionskassen-Geldes und der Inflation. Insgesamt war der Realzins mit 1.86% (Durchschnitt 2002 bis 2009) recht mager. Dank der negativen Teuerung von 2009 – das Preisniveau ist in dem Jahr um 0.5% gesunken – betrug der Realzins auf Vorsorgegeldern in der zweiten Säule ansprechende 2.5%. Dies war aber auch eine notwendige Korrektur, da das Anlagejahr 2008 nur zu einer geforderten Nettorendite bei Pensionskassengeldern von 0.35% führte.
Ausblick 2010
Für 2010 beträgt der BVG-Mindestzinssatz wiederum 2.0%. Da das Bundesamt für Statistik im Januar 2010 eine Jahresteuerung von 0.8% erwartete, ist von einem Realzins für Arbeitnehmer von 1.2% auszugehen. Trifft diese Prognose ein, dann wird die Verzinsung des Vorsorgekapitals 2010 um einden Drittel unter dem langjährigen Mittel liegen.
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3 Kommentare
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FinanzZitat von FinanzMonitor.com.
Meine PK hat neulich unter lapidarem Verweis auf die allgemein zunehmende Lebenserwartung angekündigt, den Umwandlungssatz von 6.4% auf 5.0% abzusenken, mithin also die Rentenansprüche um immerhin happige 22% zu kürzen.
Darf sie das überhaupt? Existieren hier keine ähnlichen rechtlichen Grenzen wie beim Mindestzinssatz? Rein theoretisch könnte sie sonst ja gleich den Umwandlungssatz auf 0,0000001% absenken und die Versicherten auf die Art dazu zwingen, ihre PK-Gelder nicht zu verrenten, sondern als einmalige Kapitalleistung zu beziehen?
Guten Tag Arno S.
Der Umwandlungssatz für den obligatorsichen BVG-Anteil beträgt 6.8% und ist fest vorgeschrieben.
Der Umwandlungssatz (UWS) fürs Überobligatorium kann jedoch durch die Pensionskasse selbst festgelegt werden. Viele PKs haben in den letzten Jahren begonnen, diese UWS schrittweise massiv zu senken. Wer nicht kurz vor der Pensioneriung steht, muss von massiv tieferen Renten aus dem Überobligatorium ausgehen. Abfedern kann man das nur, wenn man freiwillige Einkäufe tätigt – oder wie Sie schreiben das Vorsorgegeld als Kapital bezieht und dann aber selbst für seine Finanzen schaut.
Das Ganze ist sehr unbefriedigend. Nur zwei Punkte dazu:
1) Die Lebenserwartung ist von 2014 auf 2015 gesunken. Das Hauptargument der Pensionskasse, die gestiegene Lebenserwartung, stimmt also gar nicht, zumindest nicht bezogen auf die neusten verfügbaren Zahlen vom Bundesamt für Statistik. Neugeborene Männer im 2015 haben noch eine Lebenserwartung von 80.7 Jahren (vs. 81.0 Jahre im 2014), Frauen 84.9 Jahre (vs. 85.2 Jahre im 2014). Auch bei älteren Personen ist die Lebenserwartung gesunken: 65jährige Männer haben im 2015 noch eine Lebenserwartung von 19.2 Jahren (vs 19.4 Jahre im 2014), Frauen 22.2 Jahre (vs 22.4 Jahre im 2014).
2) Als Versicherter kann man sich gar nicht wirklich dagegen wehren, weil man als Angestellter seine Pensionskasse nicht wechseln kann. Und die Arbeitsstelle dorthin zu wechseln wo die PK-Leistungen besser sind, ist gesamtwirtschaftlich sicher keine gute Idee. Und die Entscheider in der eigenen Unternehmung dazu zu bringen, die PK zu wechseln, ist in der Praxis auch sehr schwierig.
Besser wäre eine Lösung, bei der man als Angestellter seine PK frei wählen kann. Aber da müsste erst die Politik aktiv werden.
Wenn die Trends so weitergehen, dann wird die BVG Verzinsung nicht nur auf 0% angepasst, sondern wir müssen noch für Spesen, Boni, und Verwaltung Geld bringen.