Geld auf Freizügigkeitskonto in Aktien anlegen
Wenn Sie Ihre Arbeitsstelle in der Schweiz vor dem Pensionierungsalter aufgeben, dann müssen Sie das Geld aus der Pensionskasse auf ein Freizügigkeitskonto überweisen lassen. Dies geschieht entweder durch Sie direkt, indem Sie ein oder besser zwei Freizügigkeitskonten eröffnen und die Kontoverbindung Ihrer Pensionskasse mitteilen. Wenn Sie nichts unternehmen, dann wird Ihre PK nach sechs Monaten bis 2 Jahren das Geld auf ein Freizügigkeitskonto bei der Auffangeinrichtung BVG überweisen.
Freizügigkeitskonto: Sicher, aber mit tiefem Zins
Wie Sie in unserem Zinsvergleich Freizügigkeitskonto sehen können, sind die Zinsen relativ tief. Allerdings weist eine reine Kontolösung – die nach wie vor die allergrösste Mehrheit wählt – mehrere Vorzüge auf:
- Die Anlage ist keinem Kursschwankungsrisiko unterworfen
- Die Zinsen in der 2. Säule sind von der Einkommenssteuer befreit
- Die Zinsen mögen zwar tief erscheinen, sind aber höher als auf Sparkonten
Vorsorgegeld in Aktien anlegen
Viele Personen in einer solchen Situation überlegen sich wegen den tiefen Zinsen, wie sie mehr Rendite auf ihrem Alterskapital erzielen könnten. Eine Möglichkeit ist, via eine Freizügigkeitsstiftung in Fonds zu investieren. Anbieter, welche solche Anlagen ermöglichen, sind beispielsweise die Migros Bank, die Credit Suisse und die Liberty Stiftung. Dabei stellen diese sicher, dass Ihr Vorsorgegeld im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen angelegt wird. So gibt es Vorschriften zu beachten, was das Eingehen von Risiken betrifft. Der Anteil für riskantere Geldanlagen im Rahmen der 2. Säule nach BVG ist gesetzlich auf folgende Maximalwerte beschränkt:
- Grundpfandtitel auf Immobilien:50%
- Aktien: 50%
- Immobilien: 30% (davon max. ein Drittel im Ausland)
- Fremdwährungen ohne Währungsabsicherung: 30%
- Alternative Anlagen: 15%
Fonds-Lösung mit Wertschriften – für wen es Sinn machen kann und für wen nicht
Die allermeisten, die ihren Arbeitsplatz aufgeben, deponieren ihr Geld aus der zweiten Säule auf einem Konto. Obwohl viele davon gar nicht wissen, dass es als Alternative das Anlegen in Fonds und Wertschriften gibt, dürfte das für die meisten die richtige Wahl sein, weil sie so kein Risiko eingehen. Anlagen in Aktien werfen zwar auf lange Sicht eine höhere Rendite ab, sind jedoch einem Kursschwankungsrisiko unterworfen. Deswegen ist ein ganz wichtiger Faktor, ob man überhaupt über einen langen Anlagehorizont verfügt. So macht eine Anlage von Geldern aus der zweiten Säule in Fonds keinen Sinn in folgenden Beispielen:
- Eine 30jährige Frau gibt ihre Arbeitsstelle auf, um sich während 18 Monaten einer intensiven Weiterbildung zu widmen. Danach will sie wieder Vollzeit arbeiten
- Ein 45jähriger Mann kündigt seine Stelle, um ein Jahr lang auf Weltreise zu gehen. Danach will er wieder eine Arbeitsstelle antreten
- Einer 50jährigen Frau wurde die Arbeitsstelle gekündigt und Sie bezieht momentan Arbeitslosengeld. Sie ist zuversichtlich, in den nächsten 12 Monaten wieder eine feste Stelle zu finden
- Ein 58jähriger Mann gibt seine Stelle auf, um sich seinen Grossenkeln und seinen Hobbies zu widmen. Er will sich das Geld aus dem Freizügigkeitskonto mit 60 in bar auszahlen lassen
In einigen Fällen ist die Anlage der Freizügigkeitsleistung in Fonds eine prüfenswerte Alternative. Auch hier ist der wichtigste Faktor die Zeit:
- Eine 40jährige Frau gibt ihre Arbeitsstelle auf, um sich den Kindern zu widmen. Sie plant nicht, in den nächsten 10 bis 15 Jahren wieder zu arbeiten
- Ein 40jähriger Deutscher, der lange in der Schweiz arbeitete, kehrt zurück nach Deutschland. Er will bald eine Familie gründen und weil er mit seiner Frau im Haus seiner Eltern wohnen kann, wird er das Vorsorgegeld mit grosser Wahrscheinlichkeit frühestens ordentlich mit 60 beziehen wollen
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Freizügigkeitsdepot mit Aktien und anderen Anlagen nur bei entsprechendem Risikoprofil
Sie sehen, dass primär ein langer Zeithorizont ein Faktor ist, welcher für eine Depot-Lösung mit Wertschriften gegenüber einer reinen Kontolösung mit seinen Vorsorgegeldern aus der zweiten Säule spricht. Der Zeithorizont sollte schon mindestens acht Jahre oder mehr betragen, wenn man einen grösseren Aktienanteil wählt. Auch hier kann nicht garantiert werden, dass sich das Kapital in der Zwischenzeit vermehrt. Aber zumindest stehen die Chancen gut, dass ein positiver Ertrag erzielt wird.
Zudem ist zu beachten, dass einem der Anlagehorizont nicht immer im Voraus klar bewusst ist, etwa wenn man in kurzer Zeit eine Familie gründet und ein eigenes Haus erwerben will.
Und der Anlagehorizont ist nur ein Faktor, den es zu beachten gibt. Bei einer ganzheitlichen Betrachtung sprechen Fachleute vom Risikoprofil. Dies ist der tiefere Wert aus Risikofähigkeit und Risikobereitschaft. Es geht darum zu verstehen, wie viel Risiko Sie als Anleger eingehen können und wie viel Risiko Sie eingehen wollen. Die Werte werden in einem Gespräch oder mittels eines Fragebogens mit Auswertung erhoben. Hier auf FinanzMonitor.com finden Sie einen kurzen Fragebogen, den Sie online ausfüllen können und der Ihnen in der Auswertung Hinweise zu Ihrem Risikoprofil gibt.
Kosten der Fonds schmälern die Rendite beträchtlich
Eine Fonds-Lösung ist im Gegensatz zu einer Kontolösung nicht kostenlos. Übers Jahr verteilt fallen mit Fonds Kosten an, welche direkt dem Wert des Fonds belastet werden und die Rendite beträchtlich schmälern. Die Mangagement-Fees oder das TER (Total Expense Ratio) betragen in der Regel zwischen 0.5% und 1.5%. Das ist verhältnismässig viel, da solche Fonds meist nur positive Renditen im tiefen einstelligen Bereich erwirtschaften. Wir empfehlen Ihnen, die Kosten zu vergleichen und wenn immer möglich Fonds mit einem TER von unter 1.0% zu wählen.
Welche Fonds kommen in Frage?
Grundsätzlich müssen die Fonds BVG-konform sein, also die Anlagevorschriften für Vorsorgegelder berücksichtigen. So gibt es deswegen keine Fonds mit mehr als 50% Aktienanteil. Die meisten Banken bieten mehrere Fonds für ein Freizügigkeits-Depot an mit unterschiedlichem Aktienanteil an, beispielsweise mit einer Ziel-Aktienquote von 25% und 45%.
Bei Fonds mit tiefer Aktienquote sind zwar die Verwaltungskosten etwas geringer, diese fallen jedoch stärker ins Gewicht, weil die erwartete Rendite auf Obligationen sehr gering ist. Wer zwar sein Vorsorgegeld in Aktien anlegen möchte, wegen seines Risikoprofils aber nur einen geringen Aktienanteil halten sollte, dürfte mit folgender Variante besser fahren: Überweisung der Pensionskasse auf zwei Freizügigkeitskonten. Die eine Hälfte des Geldes wird auf einem gebührenfreien Konto deponiert, und die andere Hälfte wird in einem BVG-konformen Index-Fonds mit höherem Aktienanteil angelegt.
Zusammenfassung Anlage Freizügigkeitsleistung in Aktien-Fonds
Für die meisten Anleger ist es aufgrund ihres Risikoprofils (insbesondere Anlagehorizont) und des Verhältnisses Risiko/Rendite (insbesondere wegen den Kosten) sinnvoll, ihr Vorsorgegeld einfach auf einem Konto zu deponieren. Wer sein Alterskapital auf lange Sicht nicht benötigen wird und ein gewisses Risiko in Kauf nehmen kann und will, um eine höhere erwartete Rendite erzielen zu können, für den kann die Anlage in einem Fonds mit hohem Aktien-Anteil Sinn machen. Wichtig ist es hier, nebst der vergangenen Performance auf tiefe Gebühren zu achten.
Tipp: Wenn Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch zum Thema wünschen, dann können wir Ihnen die Liberty-Stiftung empfehlen. Ein Fachmann wird Sie telefonisch oder persönlich beraten. Eine Anlage über die Liberty-Stiftung bietet den Vorteil, dass diese nicht nur wenige bankeigene Fonds, sondern eine Vielzahl von Fonds von unterschiedlichen Banken anbietet. Zudem sind die Gebühren bei den Fonds deutlich tiefer: Es gelten die Konditionen für institutionelle Anleger und nicht diejenigen für Privatanleger.
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18 Kommentare
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Zitat zum Thema Geld
FinanzZitat von FinanzMonitor.com.
Weshalb macht eine Investition in einen Fond oder Index erst mit einem Investitionshorizont von acht Jahren Sinn? Mir ist klar, dass Investitionen grundsätzlich Schwankungen unterworfen sind, aber das lässt sich auch nicht über einen längeren Zeithorizont ausschliessen. Ich hätte angenommen, dass auch eine Investition von zwei bis drei Jahren sinnvoll sein kann, aber du rätst in deinem Beispiel davon ab. Meine bisherigen neuen Anlagen habe in den letzten zwei Jahren mindestens 7% erwirtschaftet konservativ mit maximal 45% Aktienanteil. Gegenwärtig denke ich über eine Erweiterung nach, einen Teil des BVG Kapitals ähnlich zu investieren, das gegenwärtig auf zwei Konten parkiert ist, bis ich wieder eine Anstellung gefunden habe. Natürlich lassen sich prinzipiell keine Rückschlüsse aus Entwicklungen der Vergangenheit auf die Zukunft umlegen, aber dennoch unter der Annahme, dass ich weiterhin 3-7% erwirtschaften kann, weshalb sollte das nur mit einem Horizont von acht Jahren Sinn machen? Finde ich in den nächsten 12 Monaten einen Stelle, was aktuell leider eher unwahrscheinlich ist, müsste ich die Investition auflösen und hätte dementsprechend, aufgrund des kurzen Zeitraums, unter Umständen mit einem Verlust zu rechnen. Finde ich tatsächlich keinen neue Anstellung in den nächsten zwei Jahren, so könnte ich aber u.U. mit 3% Wachstum rechnen, was mehr ist als 0%. Meine gegenwärtigen Anbieter haben moderate Verwaltungsgebühren.
Guten Tag Roger
Grundsätzlich sind Ihre Überlegungen richtig – es geht einfach darum, dass ein verlorener Franken deutlich schmerzhafter ist als der Nutzen eines zusätzlich gewonnenen Frankens. Deswegen versucht man – insbesondere in der Vorsorge – das Schwankungsrisiko gering zu halten.
Der lange Zeithorizont (> 8-10 Jahre) bei Aktienanlagen ist damit begründet, dass dadurch kurzfristige Schwankungen (also Verluste; über Gewinne beklagt sich ja niemand) eher ausgeglichen werden können.
Bei Vorsorgegeldern sollte man speziell vorsichtig sein. Wenn man diese „verzockt“, büsst man u.U. leidet man dann sein restliches Leben lang dafür.
Wenn Sie das Geld jetzt anlegen, ein 30%-Crash kommt und dann eine Stelle finden, wäre das sehr bedauerlich (in der Pensionskasse hingegen ist das Geld besser geschützt; zB wegen der Mindestverzinsung im Obligatorium). Einen 3%-Kursgewinn hingegen wird Ihr Leben nicht verändern.
Wenn Sie das Geld hingegen auf zwei Freizügigkeitskonten liegen haben, dann könnten Sie eines der Konten in >95% Aktien anlegen und nicht in die neue Pensionskasse einzahlen. Dies ist nicht im Sinne des BVG aber möglich. Das würde auf lange Sicht (20 Jahre) die fast sicher höhere Rendite als via Pensionskasse bringen. Ein solcher Einstieg sollte dann am besten schrittweise erfolgen.
Heute bin ich 60 jährig. Ich habe Ihr Rat von 22.07.2019 befolgt und entsprechend bei Stellenwechsel a) das Obligatorium in die neue PK einbezahlt b) Ueberobligatorium bei einem Freizügigkeitskonto in Fond angelegt. Bis jetzt hat sich das sehr gut ausbezahlt. Vielen Dank für den Tipp. Ein Frage noch a) habe ich legal gehandelt? und b) hat dies welche steuertechnische Konsequenzen?
Guten Tag M.T.
Es ist vorgesehen, dass man sein gesamtes PK-Geld jeweils zur PK des neuen Arbeitgebers transferiert. Es gibt aber keine rechtliche Handhabe, dies auch zu erzwingen. Wenn Sie mit der aktuellen Lösung zufrieden sind, sollten Sie dies so belassen.
Die steuerliche Konsequenz ist, dass Sie das Geld vom Freizügigkeitskonto bei der Auszahlung (diese ist ab jetzt bis zum 70. Geburtstag möglich) zu einem (tiefen) Satz versteuern müssen. Dies ist identisch wie wenn Sie das Geld in die PK überwiesen hätten und zur Pensionierung eine Kapitalauszahlung gemacht hätten. Wenn Sie das Geld jetzt nicht benötigen, sollten Sie es auf dem Freizügigkeitsdepot belassen (keine Vermögenssteuern, keine Einkommenssteuern auf Dividenden).
Beachten Sie, dass vom Freizügigkeitskonto keine Rente ausbezahlt wird – allerdings macht dies mit überobligatorischem Vorsorgegeld wegen des idR deutlich tieferen Umwandlungssatzes auch weniger Sinn.
Ich bin 37 Jahre alt und habe in den letzten 6 Jahren in der Schweiz gelebt und gearbeitet. Ab sofort werde ich in Deutschland arbeiten, aber weiterhin in der Schweiz wohnen (Grenzgänger). Es ist nicht ausgeschlossen, dass ich irgendwann wieder in der Schweiz arbeiten werde, aber für die nächsten 5 Jahre mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht.
Die bisherige PK hat mich aufgefordert ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen, damit mein BVG-Guthaben dahin überwiesen wird. Es geht um etwa 25k CHF.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob ein reines Freizügigskeitskonto für mich ein gute Wahl wäre. Ich denke eine Fonds-Lösung wäre in meinem Fall die bessere Wahl, weil ich noch über 25 Jahre bis zur Pension habe und auch risikobereit bin. Da ich mein Privatkonto bei der Postfinance habe, habe ich mich dort umgeschaut und dort das Freizügigkeitskonto in Verbindung mit dem „PostFinance Pension 45“ Fonds entdeckt, den die Postfinance in Kooperation mit der Rendita-Stiftung anbietet. Kann man das Produkt in meinem Fall empfehlen oder gäbe es bessere Alternativen? Macht es trotz des relativ geringen Betrages Sinn das Guthaben auf zwei Vorsorgestiftungen zu verteilen?
Guten Tag Martin
Wir können nicht einzelne Produkte empfehlen, aber der PostFinance Pension 45 Fonds sieht solide aus. Es ist wichtig, bei einem Vorsorgefonds einen möglichst hohen Aktienanteil zu wählen, weil sonst die Kosten (bei diesem Fonds immerhin 0.9% – hier gäbe es ev. günstigere Alternativen) die Rendite „auffressen“, da fast die Hälfte des Geldes in Obligationen angelegt ist, die praktisch keinen Zins abwerfen. Fonds mit einem höheren Aktienanteil in der 2. Säule sind uns aber momentan nicht bekannt.
Wenn Sie das Geld nicht doch vor 60 beziehen wollen (überobligatorisches Guthaben kann bei Auswanderung in ein EU-Land bezogen werden; für Wohneigentum / Selbständigkeit kann das ganze Guthaben bezogen werden), dann ist ein Fonds eine valable Lösung für Personen mit langen Anlagehorizont und einer gewissen Risikobereitschaft.
Aufgrund des Betrags lohnt sich der Aufwand, ein zweites Konto zu eröffnen, eher nicht.
Wenn ich mein Säule 3a Guthaben in BVG Fonds investiere, zahle ich dann jedes Jahr Steuern darauf? Die Säule 3a ist ja sonst befreit.
Guten Tag Brilami
Nein, Sie zahlen weder Einkommens- noch Vermögenssteuern. Die Säule 3a wird gleich wie die 2. Säule (Pensionskasse oder Freizügigkeitsguthaben) behandelt.
Zu obenstehender Frage von Bobby noch eine Ergänzungsfrage: Ich habe kürzlich vernomen, dass wenn Einkäufe in die PK getätigt wurden, dass die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der folgenden drei Jahre aus steuerrechtlicher Sicht für den Kapitalbezug gesperrt bleiben – resp. wenn dies dennoch als Kapital bezogen wird, dass dies mit erheblichen Steuerfolgen verbunden ist. Wenn ich richtig informiert bin geht dies sogar über den Einkaufsbetrag hinaus und bezieht sich auch auf das übrige Altersguthaben (BGE 2C_658/2009). Habe ich das richtig verstanden? Wenn ja, könnte dies denn nicht Bobby genau zum Verhängnis werden bei seiner Absicht des heutigen Einkaufs und morgigen Bezugs zwecks Erwerb von Wohneigentum oder zwecks Selbständigkeit? Danke für Erläuterung.
Genau, deswegen haben wir Bobby ja empfohlen, sich an die Frist von 3 Jahren zu halten.
Ausgangslage:
38 Jahre /Ab 2015 Sabbatical und oder mögliche Auswanderung aus der Schweiz oder ggf. Selbstständigkeit in der Schweiz. Grenzsteuersatz in 2014 ca. 38%.
Ziel ist es in diesem Jahr noch ca. 1/4 Jahreseinkommen zusätzlich in die PK einzuzahlen und das PK Kapital danach wie folgt zu verteilen:
Aufteilung auf zwei Freizügigkeits-Konten bei unterschiedlichen Banken in steuergünstigen Kantonen, um so zu einem späteren Zeitpunkt das Geld von Konto I für Wohnung oder Selbständigkeit im Ausland steuergünstig zu beziehen. Bei Konto II soll eine Bank gewählt werden, die sowohl FZ Konto als auch Wertschriften Lösung anbietet. Hier soll das Geld über einen definierten Zeitraum (36-48 Monate)regelmässig in eine Wertschiften Lösung investiert werden. Später dann auch das Guthaben vom 3a Konto.
Falls zu einem späteren Zeitpunkt doch wieder ein Angestelltenverhältnis ein Thema ist, kann dann Konto I in die PK des Arbeitgebers eingezahlt werden. Konto II bleibt zum langfristigen Vermögensaufbau bestehen.
Sollte das Geld von Konto I weder für Wohn oder Selbständigkeit benötigt werden, kann dies gleichfalls zu einem späteren Zeitpunkt die Wertschriftenlösung von Konto II eingezahlt werden?
Macht das soweit Sinn? Bzw. wenn in 2014 freiwillige Einzahlungen in die PK getätigt werden und z.B. in 2019 das Kapital für Wohnen bezogen wird (im EU Ausland oder CH) müssen dann die gesparten Einkommenssteuern (aus 2014) in CH zurückbezahlt werden?
Guten Tag Bobby
Wenn Sie über genügend Kapital verfügen, scheint das insgesamt eine sinnvolle Lösung zu sein. Ihr Grenzsteuersatz ist hoch, sodass sich eine Einzahlung in die Pensionskasse besonders lohnt. Weil Ihre Pläne noch vage scheinen, sollten Sie sich genügend liquide Mittel bereit halten. Zahlen Sie also nicht gleich Ihre ganzen Ersparnisse ein, nur um Ihre Steuern zu senken.
Ein Wechsel des Anbieters ist beim Freizügigkeitskonto problemlos möglich. Auch ist es möglich, den Aktienanteil des Vorsorgegeldes zu steuern und zwischen reinem Konto und Aktien-Depot hin und her zu wechseln.
Bezüglich Steuern sollten Sie sich an die Frist von 3 Jahren zwischen freiwilligem Einkauf und Bezug halten, um die gesparten Steuern nicht zurückzahlen zu müssen. Zudem kann es sein, dass je nach Land, in dem Sie das Kapital dann beziehen wollen, der Kapitalbezug dort zum Einkommenssteuer-Tarif versteuert werden muss. Das kann dazu führen, dass der Steuerspar-Effekt beim Einkauf in der Schweiz mehr oder weniger wieder aufgehoben wird.
Ich, 42, habe ca. 3500.00 auf einem Freizügigkeitskonto. Lohnt sich ein Teil in Wertpapiere anzulegen? Ich brauche das Geld in den nächsten Jahren nicht.
Guten Tag Gertrude
Wie Sie oben gelesen haben, gibt es keine eindeutige Antwort. Bei Ihnen – aufgrund des Interesses an Aktien und aufgrund des langen Anlagehorizonts – wäre eine Anlage in Wertschriften wohl sinnvoll.
Aktuell mit den tiefen Zinsen sind aber die Börsen und auch Immobilien schon recht stolz bewertet. Sollte es zu einem Zinsanstieg kommen, dann würde ein Depot mit Vorsorgegeldern an Wert verlieren: erstens weil Aktien und Immobilien an Wert verlieren würden und zweitens weil die Obligationen im Depot wegen zu tiefen Zins-Coupons ebenfalls an Wert verlieren würden. Sie könnten also auch noch die nächste grössere Korrektur abwarten, wenn Sie diese Einschätzung teilen.
Ich bin 61, habe gekündigt zum Ende dieses Monats und habe vor, mich frühzeitig pensionieren lassen und mein BVG-Kapital beziehen. Mein Problem ist, dass ich mich nicht sicher bin wohin es anlegen. Wäre es möglich, das Freizügigkeitskonto auf attraktivere Institution zu überweisen bzw. auf zwei Freizügigkeitskonti teilen? Falls ja, wie lange Zeit kann ich dort das Geld behalten?
Guten Tag Boro
Wenn Sie noch kein „Vorsorgefall“ aus Sicht der Pensionskasse sind, dann können Sie sich das Geld auf Freizügigkeitskonten überweisen lassen. Von dort aus können Sie dann das Vorsorgegeld im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei einigen Anbietern wie diesem hier in Aktien anlegen. Beziehen müssen Sie es spätestens mit 70.
Wenn Sie bereits ein „Vorsorgefall“ sind und von der PK eine Kapitalauszahlung verlangen (mind. 25% müssen Sie als Kapital erhalten dürfen, die meisten PK ermöglichen auch mehr, ggf. sind Meldefristen zu beachten), dann können Sie sich das Geld ja auszahlen lassen und selbst verwalten.
Wenn der erstgenannte Fall bei Ihnen zutrifft wäre eine Option, das Geld auf 2 Freizügigkeitskonten zu verteilen. Das eine könnten Sie stehen lassen (fairer, steuerfreier Zins), das andere auflösen und selbst in Aktien / Fonds investieren. Wenn Sie das Altersgeld selbst verwalten müssen, dann sollten Sie aber ziemlich genau wissen, was Sie tun.
Ich, 37, werde auf Ende Mai für unbestimmte Zeit nach Deutschland ziehen. Mein Pensionskassenguthaben ist knapp über 50000 Franken. Lohnt sich da ein Splitting auf 2 Freizügigkeitskonten? Wäre eine Aufteilung auch später noch möglich? Könnte ich danach bei einer Rückkehr in die Schweiz die aufgeteilten Konti wieder in eine Pensionskasse zusammenführen?
Hallo Steffen
Eine nachträgliche Aufteilung auf zwei Konten ist nicht möglich. Bei einer Rückkehr in die Schweiz müssten Sie beide Konten wieder in die neue Pensionskasse einbringen, wobei hier eine Grauzone besteht: Die Pensionskasse hat keine Kenntnis von zwei Konten, und je nachdem wie gesund die PK ist, ist es besser, nicht beide Konten wieder einzubringen. Bis auf den etwas höheren administrativen Aufwand spricht wenig gegen die Aufteilung auf zwei Konten.
Sie haben Ihre Frage in diesem Beitrag zum Thema Anlagen des PK-Geldes in Aktien gestellt. Momentan bieten nicht viele Freizügigkeitsstiftungen die Möglichkeit an, sein Vorsorgegeld in Aktien-Fonds anzulegen. Wenn Sie diese risikoreichere (und langfristig wohl ertragreichere) Variante wählen wollen, dann müssten Sie zwei Anbieter finden, die bei je etwa 25’000 Franken bereit sind, dennoch die Anlage in Aktien zu ermöglichen.