Säule 3a: Kriterien Vorbezug/Auszahlung
Der Vorbezug und die Auszahlung von Kapital aus der Säule 3a sind gesetzlich geregelt. Dabei ist der Vorbezug nur unter wenigen genau definierten Kriterien möglich. Diese restriktive Regelung wurde umgesetzt, da der Zweck der steuerbegünstigten Säule 3a die private Vorsorge für die Zeit nach der Pensionierung ist.
Wir erklären, unter welchen Voraussetzungen ein Vorbezug des Kapitals aus der 3. Säule (gebundene Selbstvorsorge) möglich ist, wann eine ordentliche Auszahlung der Säule 3a erfolgen kann und wie die Besteuerung in diesen beiden Fällen funktioniert.
Vorbezug Säule 3a
Die Kriterien für den Vorbezug des Säule 3a-Kapitals wurden so eng verfasst, damit der ursprüngliche Zweck – die Vorsorge für das Alter – nach Möglichkeit auch nach der Auszahlung eingehalten werden kann. Typisches Beispiel ist der Erwerb von Wohneigentum. Ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung zu besitzen bedeutet, dass man seine monatlichen Kosten reduziert – ein wichtiger Aspekt, da die Rente in den allermeisten Fällen tiefer als das frühere Einkommen als Arbeitnehmer ist.
Eine vorzeitige Auszahlung von Altersleistungen aus der Säule 3a ist in folgenden Fällen möglich:
Endgültiges Verlassen der Schweiz: Wer definitiv auswandert, kann sich sein Alterskapital auszahlen lassen. Ist man verheiratet, dann muss der Ehegatte seine schriftliche Zustimmung dazu geben.
Selbständigkeit: Wer sich selbständig macht und deswegen keiner obligatorischen beruflichen Vorsorge mehr untersteht (d.h. keiner Pensionskasse mehr angeschlossen ist), kann sich die 3. Säule im 1. Jahr der Selbständigkeit auszahlen lassen. Dies ist nur möglich, wenn man eine Personengesellschaft gründet; bei einer juristischen Person (Aktiengesellschaft, GmbH) gilt man nicht als Selbständiger, sondern als Angestellter.
Als Kompensation für die fehlende 2. Säule kann man als Selbständiger übrigens einen deutlich höheren maximalen jährlichen Betrag in die Säule 3a einzahlen.
Finanzierung von Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum zum Eigenbedarf: Wer für den eigenen Bedarf Wohneigentum (Haus, Wohnung oder Beteiligung daran) erwirbt, kann dafür auch die Säule 3a verwenden. Das gleiche gilt, wenn mit dem Vorsorgekapital ein Hypothekardarlehen zu einem späteren Zeitpunkt zurückbezahlt wird. Ein solcher Bezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) ist pro Vorsorgeverhältnis und pro Person nur einmal alle fünf Jahre möglich. Werden innerhalb der Sperrfrist von fünf Jahren mehrere 3a-Konten im Rahmen der WEF aufgelöst, dann kann die Steuerbehörde die einzelnen Beträge zusammenzählen, was zu einem höheren Steuersatz und zu Nachsteuern führt. Im Gegensatz zur zweiten Säule (Pensionskasse) gibt es keinen Mindestbezug von CHF 20’000.
Eine Alternative ohne Auszahlung der 3. Säule ist, wenn man sein Vorsorgekapital nur als Sicherheit für die Hypothek hinterlegt. In diesem Fall kann die Amortisation der Hypothekarschuld auch indirekt geschehen, indem man weiter Geld in die Säule 3a einzahlt.
Invalidität: Wer eine ganze Invalidenrente der IV bezieht und das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist, kann man sich das Guthaben aus der gebundenen Selbstvorsorge auszahlen lassen.
Tod: Stirbt der Vorsorgenehmer, dann wird das Kapital ausbezahlt. Die Reihenfolge (sofern nicht durch den Verstorbenen rechtmässig zu Lebzeiten geregelt) ist folgende: Ehepartner, Kinder und Personen, für deren Lebensunterhalt der Verstorbene massgeblich aufkam (inkl. Lebenspartner), Eltern, Geschwister, übrige Erben.
Einkauf Pensionskasse: Das Kapital aus der 3. Säule kann auch für den Einkauf in eine steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung verwendet werden.
Auszahlung Säule 3a
Im Gegensatz zum Vorbezug ist der ordentliche Bezug (Auszahlung der Säule 3a) nur von zeitlichen Kriterien abhängig. Das Vorsorgegeld kann frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters (Frauen: 64 Jahre, Männer: 65 Jahre) ordentlich ausbezahlt werden. Wenn der Vorsorgenehmer über das Rentenalter hinaus erwerbstätig ist, dann kann er die Auszahlung um maximal fünf Jahre nach hinten verschieben.
Steuern Säule 3a bei Vorbezug / Auszahlung
Das ausbezahlte Kapital aus der Säule 3a unterliegt denselben Steuerregeln und Steuersätzen, unabhängig davon, ob es sich um einen Vorbezug oder um eine ordentliche Auszahlung handelt. Das Geld aus der dritten Säule wird bei der Auszahlung gesondert vom übrigen Einkommen mit einer separaten Jahressteuer besteuert.
Bezieht man im gleichen Jahr Kapital aus der Pensionskasse, so wird dieses für die Staats- und Gemeindesteuern sowie für die direkte Bundessteuer zusammen mit dem im gleichen Jahr bezogenen 3a-Vorsorgekapital progressiv besteuert. In der Regel, abhängig vom Kanton, werden auch Bezüge von Ehepartnern im gleichen Jahr zusammengezählt. Es lohnt sich deswegen, rechtzeitig eine Planung der Auszahlungen von Vorsorgegeldern vorzunehmen. Die Steuern beim Vorbezug respektive bei der Auszahlung können beispielsweise mit dem Steuerrechner der Postfinance oder mit dem entsprechenden kantonalen Steuerrechner abgeschätzt werden.
Wichtig ist zu beachten, dass Säule 3a-Konten ab Erreichen des Alters für einen ordentlichen Bezug (5 Jahre vor Erreichen des Rentenalters) jeweils als Ganzes bezogen und versteuert werden müssen. Es ist wegen den progressiven Steuersätzen deswegen sinnvoll, mehrere Säule 3a-Konten anzulegen, um so die Auszahlung auf mehrere Jahre zu verteilen. In Fachkreisen wird vom Splitting von 3a-Konten gesprochen. Weitere Informationen zur möglichen Steuerersparnis beim Splitting finden Sie in unserem Artikel zur 3. Säule mit Tipps, wie Sie bei der Auszahlung Steuern sparen können. Wenn Sie Ihr Geld noch länger als ein Jahr in der Säule 3a belassen, dann kann sich ein Wechsel zu einer Bank mit einem höheren Zinssatz lohnen. Prüfen Sie jetzt die aktuellen Zinsen mit unserem Zinsrechner Säule 3a.
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266 Kommentare
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Zitat zum Thema Geld
FinanzZitat von FinanzMonitor.com.
Ist es möglich, Geld für eine Invention in eine neue Selbstständigkeit (Gastro) meiner Ehefrau von meiner Pensionskasse zu beziehen? Nicht alles, aber ca. 50% der Pensionskasse.
Falls nicht, kann ich trotz meiner Festanstellung, die ich weiterhin behalten werde, die Selbstständigkeit auf mich als Inhaber laufen lassen und Geld von der Pensionskasse beziehen (Teilselbsständigkeit?)
Guten Tag Christian
Nein, beides ist weder via Pensionskasse noch Säule 3a möglich. Das geht nur, wenn Sie selber selbständig sind und zudem keiner Pensionskasse mehr angeschlossen sind. Ab einem Jahreslohn von CHF 21’330 (Stand 2020) besteht eine BVG-Anschlusspflicht.
Ich hätte eine Frage bezüglich der Selbstständigkeit. Ich habe gegenwärtig eine Festanstellung, die mich allerdings nur etwa 20-25 Stunden pro Woche auslastet. Kann ich meine Säule 3a beziehen, wenn ich mich nebenher auch noch selbständig machen möchte?
Guten Tag Ali S.
Nein, das ist nicht möglich, wenn Sie über Ihren Arbeitgeber an eine Pensionskasse angeschlossen sind.
Ich bin seit Januar 2019 selbständig und brauche das Geld von der Säule 3a.
Das kann ich doch jetzt beziehen? Ich habe Bestätigung von der AHV.
Guten Tag Andrea
Ja, weil ein solcher Bezug innerhalb des ersten Jahres der Selbständigkeit möglich ist. Wenden Sie sich an Ihren 3a-Anbieter.
Ich habe ein Haus mit dem Einbezug von 3a gekauft. Jetzt nach ca. 2 Jahren möchte ich dieses Haus aber gerne vermieten, da ich zu meinem Partner ziehen möchte. Ist das möglich respektive was muss dabei berücksichtigt werden?
Guten Tag Andrea
Aus Sicht Säule 3a ist das problemlos möglich, da ja 3a-Bezüge sowieso nicht zurückbezahlt werden können (bei einem PK-Bezug wäre eine Vermietung zu Marktpreisen aber auch möglich).
Allenfalls sollten Sie das aber Ihre Bank informieren, da diese ja ein selbst bewohntes Wohneigentum und keine Renditeliegenschaft finanziert hat. Dies kann dazu führen, dass diese mehr Eigenkapital verlangen könnte. Prüfen Sie vorgängig den Hypothekarvertrag.
Kann ich zum reduzieren von meiner Hypothek auch einen Teil eines Säiule 3A Kontos beziehen oder muss ich das ganze Konto auflösen?
Guten Tag Alex
Wenn Sie noch nicht 60 Jahre alt sind, ist auch ein Teilbezug möglich.
Ich möchte mich dieses Jahr vorzeitig im Alter 64 Jahre pensionieren lassen.
Kann ich das Kapital der 2. Säule (Pensionskasse) und/oder mein Guthaben in der Säule 3a trotzdem erst im nächsten Jahr (reguläres Rentenalter) beziehen ?
Guten Tag Werner
Die Pensionskasse müssen Sie mit Stellenaustritt beziehen. Beachten Sie, dass bei einem gewünschten Kapitalbezug aus der PK dieser frühzeitig der PK gemeldet werden muss. Klären Sie baldmöglichst diese Frist ab, da diese je nach PK variiert. Allfällige Gelder auf einem Freizügigkeitskonto könnten Sie bis zum 70. Geburtstag dort parkiert lassen.
Die Säule 3a müssen Sie spätestens per 65. Geburtstag beziehen, falls Sie nicht doch wieder eine Arbeitstätigkeit aufnehmen. Sie können die Säule 3a also erst nächstes Jahr beziehen. Aus steuerlicher Sicht ist es sinnvoll, den Kapitalbezug aus der Pensionskasse und den Bezug der Säule 3a nicht in dasselbe Jahr zu legen.
Ich habe mein Säule 3a-Kapital (Versicherung) für den Hauskauf verwendet. Nun verkaufe ich das Haus wieder. Muss der 3a-Bezug wieder in die 3a-Säule fliessen oder nicht?
Guten Tag Tom
Im Gegensatz zur 2. Säule (Pensionskasse) besteht bei der Säule 3a keine Rückzahlungspflicht. Im Gegenteil, es ist gar nicht möglich, 3a-Vorbezüge zurückzuzahlen.
Ich habe in der Schweiz meinen Hauptwohnsitz und meine Arbeit. Habe mir jetzt aber jetzt mein erstes Wohneigentum realisiert und zwar in Italien, wo ich aufgewachsen bin.
Kann ich mir auch für Wohneigentum im Ausland mein Säule 3a-Guthaben auszahlen lassen?
Guten Tag Werner
Grundsätzlich ja: selbst bewohntes Wohneigentum kann auch im Ausland mit 3a-Geldern finanziert (bei Kauf, zur Reduktion Hypothek, u.U. bei Renovationsarbeiten) werden.
Bei Ihnen handelt es sich beim Wohneigentum in Italien aber um eine Ferienwohnung o.ä. und nicht um selbst bewohntes Wohneigentum (dies ist nur am Hauptwohnsitz der Fall), weswegen ein Bezug von Säule 3a Geldern nicht möglich ist.
Ich bin jetzt 58 Jahre alt. Vor 3 Jahren habe ich einen Teilbezug meines Sparen 3 Kontos getätigt. Kann ich das Konto im nächsten Jahr, wenn ich 59 bin trotzdem auflösen, oder muss ich noch zwei Jahre warten?
Guten Tag Judith
Ja, Sie können das Konto mit 59 auflösen, da es sich dabei ja um einen ordentlichen Bezug und nicht um einen weiteren Vorbezug handelt.
Ich (31) besitze selbst genutzter Wohneigentum und habe ein selbstständigen Betrieb. Ich habe mit Hilfe der Auszahlung der 3a Konti keine Hypothek.
Kann ich in 5 Jahren trotzdem 3a oder 2. Säule Gelder wieder beziehen auch ohne Hypothek und ohne Renovationsarbeiten?
Guten Tag Z.P.
Wenn Sie in fünf Jahren keinen Grund für einen vorzeitigen Bezug erfüllen, dann ist eine Auszahlung nicht möglich.
Im Zusammenhang mit einer schrittweisen Pensionierung auf zunächst 60% möchte ich die fehlenden Beiträge in die Grund-Pensionskasse nachzahlen (sog. Teil- oder Vollauskauf), um die zukünftige Rente nicht zu schmälern.
Gleichzeitig möchte ich zum Zeitpunkt der Pensumsreduktion auf 60% aus der separaten Kader-Pensionskasse eine Teil-Kapitalauszahlung im Umfang der 40% beantragen.
Kann ich die fehlenden Beiträge in der Basis-Pensionskasse durch eine Direktüberweisung aus einem vorhandenen Säule 3a Konto nutzen und so die Besteuerung der Kapitalauszahlung auf diesem Säule 3a Konto vermeiden? Gilt in diesem Fall eines steuerneutralen Übertrages die 3 Jahre Sperrfirst seit der letzten Einzahlung nicht?
Guten Tag Thomas
Ja, ein Übertrag Säule 3a -> Pensionskasse ist möglich. Dieser Übertrag ist steuerneutral, d.h. es werden keine Steuern gespart und es fallen keine Steuern an. Entsprechend gilt auch die 3-Jahresfrist nicht.
Ev. macht es in Ihrem Fall Sinn, dies – falls nicht schon geschehen – das geplante Vorgehen noch mit einem spezialisierten Vorsorgeberater anzuschauen.
Da ich Hausbesitzer bin würde ich gerne noch eine Doppelgarage an meine bestehende Einzelgarage anbauen?
Ich habe mein 3a Konto bei der Appenzeller Kantonalbank.
Kann ich das mit dem 3a Konto finanzieren?
Guten Tag J.B.
Das wird schwierig, da 3a-Vorbezüge fürs Wohneigentum und damit dem Wohnen dienen sollen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen ist der Meinung, dass ein Swimmingpool oder eine Garage nicht dazu gehören. Letztendlich entscheidet aber Ihre Bank über die Auszahlung, weswegen Sie sich direkt an Ihre Kantonalbank wenden sollten. Alternativ können Sie die 3a-Gelder auch später für andere Investitionen beziehen (z.B. Fassade, Dach, Fenster etc) und die Garage jetzt mit privaten Mitteln bezahlen.
Ich habe eine spezielle Frage. Ich habe vor Ende Jahr nach England auszuwandern. Wobei ich sagen muss dass ich beide Staatsbürgerschaften CH/UK besitze. Also ist der Ausdruck Auswandern vermutlich eher absurd in diesem Fall. Der Grund die Auswanderung sind familiäre Verpflichtungen. Nun aber zur Frage: Ich besitze einen grösseren Betrag (6stellig) in der 3. Säule und einen sehr grossen Überobligatorischen Anteil in der 2.Säule. Ich würde eigentlich gerne die 3-Säule vor der Auswanderung bezoehen um hier in der Schweiz sauber mit den Steuerbehörden (ZH) und so weiter abschliessen. Wie ist das vorgehen um die 3. Säule vor der Auswanderung zu beziehen. Gibt es etwas wie einen Auswanderunganzeige von der Steurbehörde (ZH) welche ich der Bank als Beglaubigung betreffend Ausreise weiterleiten kann.
Guten Tag Andy
Bei erfolgter Auswanderung nach Grossbritannien ist sowohl der Bezug der Säule 3a als auch des überobligatorischen Teils der 2. Säule (Pensionskasse) möglich. Ein „Vorschuss“ vor der Auswanderung ist nicht vorgesehen.
Die Vorsorgestiftungen müssen anhand Ihrer Unterlagen zweifelsfrei feststellen können, dass Sie ausgewandert sind. Welche Unterlagen das sind, kann jede Vorsorgestiftung selbst festlegen – Sie müssen also direkt dort nachfragen. In der Regel ist das aber mindestens eine Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung im neuen Land.
Kann man Säule 3a Geld zur Amortisierung der Hypothek beziehen wenn man ein selbstbewohntes Eigenheim in Miteigentum (50%/50%) hat oder geht das nur bei Alleineigentum? Ist so ein Transfer relativ rasch möglich oder gibt es da Kündigungsfristen oder andere Fristen?
Guten Tag Martin
Die Säule 3a können Sie auch als Miteigentümer beziehen, solange Sie im Grundbuch eingetragen sind.
Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung durch die Vorsorgestiftung relativ rasch. Beachten Sie aber die Laufzeit/Kündigungsfristen bei der Bank. Wenn Sie nichts anderes vereinbart haben, können Sie z.B. eine Festhypothek nur zum Ende der Laufzeit amortisieren (andernfalls wird eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank für die entgangenen Zinseinnahmen fällig).
Ich bin 58jährig und kaufe eine selbstgenutzte ETW mit (teilweise) Säule3a-Geld. Darf ich später die Wohnung (im Bedarfsfall) vermieten, wenn ich 60 werde (ab dem Zeitpunkt, ab dem der 3a-Bezug sowieso ohne WEF-Einschränkung möglich wäre).
Darf ich die Wohnung u.U. sogar bis 60 frei lassen (weder selber einziehen noch vermieten) und dann ab 60. Altersjahr vermieten?
Was passiert punkto Besteuerung, falls ich die Wohnung vor bzw nach dem 60. Altersjahr vermieten würde? (z,B Nachsteuern oder Strafsteuer infolge nachträglichem Wegfall des Sondersatzes für 3a-Bezüge).
Guten Tag Alex M.
Ein mit Geldern aus der 2. oder 3. Säule finanziertes Wohneigentum kann später vermietet werden. Steuern bezüglich des ursprünglich besteuerten Kapitalbezugs werden in einem solchen Fall keine fällig (natürlich fallen andere Steuern an, wie z.B. die Einkommenssteuer auf den Mieteinnahmen).
Die Wohnung gar nicht erst selbst zu beziehen wäre nicht im Sinn der Wohneigentumsförderung.
Einige Banken verlangen für die Auszahlung 3a für endgültiges Verlassen der Schweiz lediglich eine Kopie der Abmeldebescheinigung der Schweizer Einwohnerkontrolle und zahlen frühestens 1 Monat vor Verlassen der Schweiz aus. Die Einwohnerkontrolle verlangt für eine Abmeldung keine Angabe der neuen ausländische Domiziladresse. Andere Banken jedoch verlangen eine Wohnsitzbescheinigung im Ausland und zahlen nur ins Ausland aus. Teilweise wird darauf hingewiesen, dass eine Weltreise nicht zum Bezug der Säule 3a berechtigt. Was ist jetzt gesetzlich korrekt?
Was sind die Voraussetzungen für „Endgültiges Verlassen der Schweiz“? Reicht eine Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle ins Ausland oder muss zwingend ein ausländischer Wohnort nachgewiesen werden? Es scheint, als würden die Banken auch nicht wissen was Sache ist.
Guten Tag Ron
Die Bank legt fest, welche Dokumente sie benötigt, um ein „endgültiges Verlassen der Schweiz“ festzustellen. Letztendlich muss die Bank sicherstellen, dass sie eine solche Auszahlung nur tätigt, wenn ein Grund für die vorzeitige Auszahlung vorliegt.
Ich habe mich 2011 bei einem Versicherer für eine 3a Säule entschieden, welche ich nun aber nicht mehr möchte. Muss ich alles bislang bezahlte bei Kündigung abtreten oder bekomme ich einen prozentualen Anteil noch zurück?
Guten Tag Erhan K.
Sie erhalten den „Rückkaufswert“ der Versicherungspolice zurück. Dieser wird tiefer sein als was Sie bisher einzahlten, weil die Kosten für den Versicherungsschutz und der Verwaltungsaufwand inkl. Provision an den Verkäufer von Ihren bezahlten Beiträgen abgezogen werden. Setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
Grundsätzlich empfehlen wir, sparen und versichern zu trennen, und Versicherungen nur für eine kurze Dauer abzuschliessen, da sich die Lebensumstände stark verändern können.
Ich bin 51 Jahre alt, möchte mich mit 62 Jahren pensionieren lassen. Momentan habe ich 3 Säule 3A Konto.
Macht es Sinn, wegen der gestaffelter Auszahlung noch 1 oder 2 3a Konto zu eröffnen?
Wenn ich mit 62 Jahren in Rente gehe, kann ich mein 3A Konto auch erst mit 60 Jahren auflösen und das letzte mit 65 Jahren?
Guten Tag Alois
Ja, es macht Sinn, mindestens noch ein zweites 3a-Konto zu eröffnen, vielleicht auch noch ein drittes. Bei jedem weiteren Konto nimmt die Steuerersparnis allerdings ab. Die Konten sollten beim Bezug in etwa den gleichen Kontostand haben, um die maximale Steuerersparnis zu erzielen.
Die ordentliche Auszahlung (falls Sie nicht auswandern, sich selbständig machen oder Wohneigentum damit finanzieren) ist für Männer zwischen 60 und 65 möglich und hat nichts mit dem Zeitpunkt der Pensionierung zu tun. Allerdings kann man nur Einzahlungen tätigen, solange man nicht pensioniert ist.
Eine Frühpensionierung kostet grob einen Jahreslohn pro Jahr, das man früher in Pension geht, wenn man das Einkommen halten will. Das bedeutet für die meisten, bereits früh viel Geld sparen zu müssen.
Heisst dass, dass die 5 Jahresbezugregelung getrennt anwendbar ist, einmal für 2. Säule und 1 mal für 3. Säule ? Dh. der Bezug von 2. und 3. Säule muss nicht im gleichen Jahr stattfinden?
Guten Tag G.
Die fünf Jahre gelten pro Vorsorgebeziehung. Wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind und zwei Säule 3a-Konten haben, dann besitzen Sie drei Vorsorgebeziehungen. In der Säule 3a müssen Sie davon ausgehen, dass Bezüge innerhalb von fünf Jahren bei der Steuerberechnung zusammengezählt werden.
Wenn ich 2017 2.Säule Guthaben für ein Haus beziehe, kann ich 2018 nochmals 3.Säule Geld beziehen und wird die 2. und 3 Säule dann getrennt besteuert ?
Guten Tag G.
Ja, das ist möglich und wird getrennt besteuert, da es in unterschiedlichen Kalenderjahren stattfindet.
Ich überlege mir, ein 3a Konto (Anlagefonds) bei einer Versicherung zu erstellen. Ich habe bereits eines bei einer Bank.
Bei einer Versicherung verpflichte ich mich jeden Monat einen gewissen Betrag einzuzahlen (kann zwar auch ausgesetzt werden).
Muss ich das Geld auch bei der Versicherung als Ganzes beziehen, oder kann ich es gesplittet auszahlen lassen? Macht so ein Konto dann überhaupt Sinn bezgl. der Progression bei der Auszahlung?
Was ist Ihre Empfehlung?
Guten Tag Pascal
Es spielt keine Rolle, ob die Konten bei einer Bank oder bei einer Versicherung sind. Ordentlich können diese Konten nur jeweils als Ganzes aufgelöst werden (kein Teilbezug von einem Konto, ausser in Ausnahmefällen wie Wohneigentums-Finanzierung). Es können aber verschiedene Konten in verschiedenen Jahren aufgelöst werden. Es ist deswegen sinnvoll, über die Zeit mehrere 3a-Konten zu haben, damit man diese in unterschiedlichen Jahren beziehen kann, um so die Steuerlast zu senken (tieferer Steuersatz bei zwei kleineren Beträgen vs. 1 grosser Betrag wegen der Progression).
Einen Teil des Geldes in Aktien anzulegen kann bei langem Zeithorizont und entsprechender Risikobereitschaft sinnvoll sein. Achten Sie auf einen möglichst hohen Aktienanteil im Fonds und auf tiefe Gebühren. Ein tiefer Aktienanteil macht momentan wenig Sinn, weil sonst die Gebühren im Verhältnis zum erwarteten Ertrag zu hoch sind – dann wäre es sinnvoller, mehr Geld aufs reine 3a-Konto einzuzahlen.
Wir raten davon ab, die Säule 3a mit Versicherungsleistungen zu kombinieren. Meist werden die auch mit einer sehr langen Laufzeit abgeschlossen. Schliessen Sie keine 3a-Fondspolice ab. Wenn Ihre Versicherung eine 3a-Fondslösung ohne Versicherungslösungen, ohne Mindestlaufzeit und ohne zwingende Einzahlung anbietet, dann können Sie deren Produkt mit Alternativen von 1-2 Banken vergleichen.
Ich habe einen Kunden, der sich selbständig gemacht hat , April 2017. Er hat freiwillig eine BVG-Lösung abgeschlossen. Er hat gleichzeitig 3 3a-Konti, ca. CHF 200’000.00. Kann er die 3-a-Konti auflösen, obwohl er BVG-versichert ist? Könnte er allfällig wieder aus der PK austreten und sich das vorhandene BVG- Kapital auszahlen lassen, da selbständig?
Guten Tag Alfredo
Im ersten Jahr der Selbständigkeit kann man die Pensionskasse und die Säule 3a zur Finanzierung der Selbständigkeit beziehen. Voraussetzung ist, dass man von der AHV als Selbständig anerkannt wurde und dies auch tatsächlich ist (bei einer GmbH oder AG gilt man als angestellt). Ihr Kunde sollte sich mit seinen Vorsorgestiftungen in Verbindung setzen.
Wir empfehlen, die Selbständigkeit möglichst mit selbst gesparten Mitteln zu starten und Geld, das der Altersvorsorge dient, möglichst nicht dafür anzutasten.
Ich (56) besitze aus meiner Zeit als Unternehmer ein Säule 3a Konto mit rund 260’000 CHF. Kann ich, um die Progression zu brechen, davon die Hälfte zur Amortisation einer Hypothek verwenden oder muss immer gleich das ganze Konto aufgelöst werden?
Guten Tag I.B.
Ja, ein frühzeitiger Teilbezug der Säule 3a im Rahmen der Wohneigentumsförderung ist möglich. Sie sollten dies vor Alter 60 erledigen, weil danach der ordentliche Bezug möglich ist und Sie dann das ganze Kapital beziehen müssten.
Eine Alternative könnte eventuell sein, das Geld für eine höhere Rente in die Pensionskasse einzubringen.
Ich werde im Februar 2018 60 Jahre alt und möchte dann ein 3. Säule-Konto mit 100’000 Franken auflösen. Kann ich im gleichen Jahr 30’000 Franken in die Pensionkasse einzahlen, ohne dass das als Steuerumgehung bewertet wird? Ist es sinnvoll, die Einzahlung im Januar zu machen, also vor der Auszahlung? Das Geld käme in diesem Fall ja nicht direkt aus der 3. Säule. Kurz: Kann man im gleichen Jahr steuerrelevant in die PK einzahlen und ein 3. Säule-Konto auflösen.
Guten Tag Oswald
Wir empfehlen, dieses Vorgehen mit Ihrem kantonalen Steueramt abzuklären, siehe dazu auch unsere Antwort vom 16. August 2016 an Gido weiter unten.
Ich bin jetzt 62 und seit 2 Jahren (60) arbeite ich nicht mehr. Ab dem kommenden Jahr (also mit 63) werde ich die vorgezogene AHV-Rente beziehen.
Meine Frage:
bis wann muss mein 3.Säule Konto aufgelöst werden? Im kommenden Jahr, beim Bezug der vorgezogenen AHV-Rente, oder erst mit 65 (ordentliches Rentenalter)?
Guten Tag Hermann
Sie müssen das 3a-Konto spätestens zum 65. Geburtstag auflösen.
Ich konnte kürzlich ein Eigenheim erwerben. Nun möchten wir für einen Teil der Finanzierung Gelder der Säule 3a beziehen.
1. Gibt es ein Mindestalter für den Bezug (ich bin 25 und zahle schon seit 18 in die Säule 3a jeweils die Maximalbeträge ein).
2. Kann ich auch das Geld beziehen, das ich z.B. letztes Jahr einbezahlt habe? (in der 2. Säule gibt es dazu ja eine Sperrfrist von 3 Jahren, die gibt es in der 3a nicht, oder?)
3. Kann ich den Betrag, den ich dieses Jahr einbezahlt habe, im gleichen Jahr für Wohneigentum vorbeziehen?
Guten Tag Anaya
Sehr gut, dass Sie schon früh mit der Säule 3a angefangen haben. Zu Ihren Fragen:
1) Nein; es gibt kein Mindestalter für den Bezug.
2) Ja; es gibt in der Säule 3a keine solche Sperrfrist
3) Ja; Sie können den eingezahlten Betrag auch vom steuerbaren Einkommen abziehen
Ich kaufe gerade einen Haus für 900000.-. Die Hypothek ist 720000.- Die Eigenmittel von 180000.- habe ich komplett gespart und liegen auf meinen Konto. Die obligatorische Amortisation ist 8000.-/Jahr (120000.- in 15 Jahren)
Nun die Frage: Ich habe noch einen 3a Konto mit rund 60000.-
Wie soll ich am besten vorgehen?
1: ich behalte die 3a für meine Zukunft, ich amortisiere indirekt das maximalbetrag
von ca 7000.-/Jahr durch eine neue 3a, der Rest direkt.
2: ich verpfände die 3a, so dass ich nur ca.4000.-/Jahr amortisieren muss
(120000-60000.- in 15 Jahren)
3: ich amortisiere direkt und bezahle die 3a weiter
Guten Tag Christian
Eine Option wäre, das 3a-Konto gleich aufzulösen. Sie würden dann den Hypothekarzins nach Steuern sparen, würden aber den 3a-Zinsertrag verlieren und eine höhere Vermögenssteuer bezahlen. Das müssten Sie für Ihren Fall ausrechnen.
Wenn Sie das 3a-Konto behalten wollen, dann ist es sinnvoll direkt zu amortisieren und zusätzlich den Maximalbetrag aufs 3a-Konto einzuzahlen (Ihre Variante 3) – vorausgesetzt, das liegt finanziell bei Ihnen drin. Der Vorteil davon ist, dass Sie weiterhin den maximal möglichen 3a-Steuerabzug machen können und Sie die 2. Hypothek und damit die Zinsen, die Sie dafür zahlen müssen, regelmässig reduzieren. Dies ist mit der Annahme sinnvoll, dass Sie das Geld alternativ zu praktisch 0% auf einem Sparkonto parkieren würden. Für die Bank ist das nicht die perfekte Variante, weil ihr damit durch die jährliche Amortisation Zinsen entgehen, weshalb das idR nicht proaktiv empfohlen wird.
Bei einem Bruttolohn von über CHF 150’000 sollte zudem die Variante 3 mit einer Sparquote von 10% (CHF 8’000 Amortisation und knapp CHF 7’000 in die Säule 3a) gut machbar sein.
Ich bin m 33, verheiratet und besitze eine Immobilie. Wir haben bei der Bank eine indirekte Amortisation mittels 3a Gelder vereinbart. Da die Verzinsung aber schlechter ist, als der Hypothekarzins inkl. Steuerersparnis, überlege ich einen teil direkt zu amortisieren.
Frage: Was muss ich beachten wenn ich 3a Gelder aus der gebunden Vorsorge zur direkten Amortisation der Hypothek realisiere? Darf ich im Gegenzug im gleichen Jahr auch einen zusätzlichen Einkauf in die 2. Säule tätigen oder entfällt so die Steuerersparnis beim Einkauf der 2. Säule? Falls der Steuervorteil wegfallen würde, könnte man es umgehen wenn meine Frau ihr Konto auflöst und ich in die 2. Säule einzahle?
Guten Tag Sevi
Sie sollten zunächst mit Ihrer Bank abklären, ob jetzt bereits eine Reduktion der Hypothek möglich ist. IdR ist dies erst auf Fälligkeit der Hypothek möglich, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Sie können in dem Jahr, in dem Sie das 3a-Konto beziehen, trotzdem eine 3a-Einzahlung machen und diese vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Wenn Sie die Säule 3a beziehen und im gleichen Jahr einen Einkauf in die PK tätigen, dann könnte das zu Problemen mit der Steuerverwaltung führen. Der Grund ist, dass ein direkter Übertrag Säule 3a -> Pensionskasse keine Steuerersparnis bringt. Sie müssten also zuerst die Säule 3a zur Reduktion der Hypothek verwenden und erst später den Einkauf in die PK tätigen. Klären Sie dieses Vorgehen mit Ihrer kantonalen Steuerverwaltung ab.
Ich werde die Schweiz Ende Juli verlassen und überlege mir die 3.Säule zu beziehen. Da ich Mitte 20 bin, bin ich mir nicht sicher ob ein solcher Bezug sinnvoll wäre (in meinem Alter).
Muss die Auflösung vor dem Verlassen der Schweiz geschehen?
Wie und wann würde das Vermögen versteuert?
Kann das Geld auch erst an ein Drittinstitut transferiert und von dort bezogen werden?
Guten Tag Anna
Ein Bezug vor Alter 59/60 ist nur in wenigen Fällen möglich – dazu gehört die Auswanderung. Sie könnten sich die 3a-Gelder also auszahlen lassen, nachdem Sie einen Wohnsitz im Ausland bezogen haben. Die Steuer in der Schweiz wird bei Ihnen vermutlich nur wenige Prozente betragen. Wie der Bezug im Ausland besteuert wird, können wir leider nicht beantworten.
Sie können das Geld auch in der Schweiz belassen und es auch zu einer anderen Vorsorgestiftung überweisen.
Sie müssen sehen, dass wenn Sie in der Schweiz geblieben wären, ja auch kein Bezug möglich wäre. Wenn Sie das Geld nicht unbedingt benötigen, sollten Sie es deswegen in der Altersvorsorge belassen (also in der CH oder im neuen Land auf geeignete Weise in die Altersvorsorge einbringen, sodass das Geld nicht für Konsumausgaben genutzt werden kann). Wenn Sie etwas Risiko eingehen wollen, dann könnten Sie das Geld in einen günstigen 3a-Fonds (möglichst hoher Aktienanteil, Kosten deutlich unter 1.0%) oder ein ähnliches Produkt im Ausland umschichten. Bei einem langen Anlagehorizont dürfte sich das auf lange Sicht lohnen.
Ich lebe in der Schweiz und arbeite in FL (als Angestellter, BVG-versichert). Des Weiteren bin ich im FL Selbstständig-Erwerbender (als solcher von der AHV FL anerkannt). Die Bank mag mir meine Säule 3a jedoch nicht auszahlen, da ich keine Bestätigung der AHV CH bekomme, dass ich Selbstständig-Erwerbender bin. Diese verweist mich an die AHV FL (in welcher ich die Bestätigung bekommen habe, wie oben beschrieben / in FL Selbstständigkeit).
Könnten Sie mir bei meinem Dilemma behilflich sein? Meines Erachtens sollte ich von der Bank als Selbstständig-Erwerbender akzeptiert werden, wenn die AHV FL und nicht die AHV CH mir dies so bestätigt.
Guten Tag MH
Wir kennen leider keinen solchen Fall mit Liechtenstein, aber im Prinzip spielt es für den Bezug der Säule 3a zwecks Selbständigkeit keine Rolle, wo man wohnt/arbeitet.
Allerdings darf man nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen, damit ein Bezug möglich ist. Sie schreiben, dass Sie als Angestellter BVG-versichert sind. Bei Anschluss an eine PK ist die Auszahlung des 3a-Kontos zwecks Selbständigkeit nicht möglich.
Eine Frage zum Thema Auflösung 3a Konto: man liest überall, dass 3a Konten bis 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter zweckgebunden sind anschliessend frei verfügbar. Beziehen sich die fünf Jahre lediglich auf das Kalenderjahr, oder ist der Geburtstag auch relevant? Kann ich im Januar, wo ich im Dezember 60 werde bereits das 3a Konto frei beziehen?
Guten Tag René B.
Nein, die fünf Jahre beziehen sich auf das Erreichen des ordentlichen Rentenalters (für Männer 65 Jahre), welches Sie im Dezember erreichen. Der ordentliche AHV/PK-Rentenanspruch beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach Erreichen des Rentenalters. Wenn Sie im Dezember Geburtstag haben, dann wäre das der darauf folgende Januar.
Unserer Meinung nach können Sie das 3a-Konto ab Ihrem 60. Geburtstag auflösen. Es ist nicht möglich, das Geld vor dem 60. Geburtstag ordentlich zu beziehen, weil nicht das Kalenderjahr relevant ist.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man die Säule 3a für den Kauf von Wohneigentum rauszieht und den Wohneigentum nach einem Jahr wieder verkauft.
Muss dieses Geld wieder in die Säule 3a einbezahlt werden oder gelange ich dadurch zum gebundenen Vermögen der Säule 3a?
Guten Tag Roland
Vorsorgegelder sollten für das genutzt werden, wofür sie gedacht sind: für die Altersvorsorge. Deswegen wurde es vom Gesetzgeber ja so schwierig gemacht, das Geld frühzeitig zu beziehen. Im Gegenzug spart man massiv Steuern bei der Einzahlung sowie die Einkommens- und Vermögenssteuern auf den Zinserträgen und dem Guthaben.
Aber zu Ihrer Frage: Es ist nicht möglich, einmal bezogene 3a-Gelder wieder zurück in die Säule 3a zu zahlen, so wie auch keine nachträglichen Einkäufe für verpasste Jahre möglich sind. Sie könnten somit theoretisch auf diesem Weg vor dem 60. Geburtstag an das Vorsorgegeld gelangen. Der Weg ist allerdings sehr aufwändig. Wenn, dann sollten Sie das Vorgehen im Detail mit einem Fachmann besprechen, um die ganzen Auswirkungen (z.B. Steuern, Hypothek, Gebühren, Risiko etc) zu verstehen.
Kann die Säule 3a beibehalten werden, wenn man aus der Schweiz auswandert. Resp. wenn man wieder in die Schweiz kommt (zB ein paar Jahre später) wieder beginnen einzuzahlen?
Guten Tag Andy
Ja, beides ist möglich. Ein 3a-Konto eines nicht mehr erwerbstätigen Mannes muss erst zum 65. Geburtstag aufgelöst werden.
Kann man für Renovationen, neue Fenster, das 3a- Konto, Bank und Versicherungen auflösen?
Guten Tag Garcia
Ja, ein ganzer oder teilweiser Vorbezug ist auch für Renovationsarbeiten an Wohneigentum möglich (wertsteigernd oder wertvermehrend, aber keine Luxusinvestitionen wie ein Swimming Pool).
Ich wollte mal fragen ob ich die Säule 3a auch für eine Pacht benutzen kann, heisst ich will einen Imbiss mieten und ob ich es auch dafür nehmen kann.
Guten Tag Andre
Im Prinzip ja, weil die Säule 3a auch zur Finanzierung der Selbständigkeit genutzt werden kann. Man muss dazu von der AHV als Selbständiger anerkannt werden und darf nicht nebenbei als Angestellter noch einer Pensionskasse angeschlossen sein.
Wir werden auswandern und ich möchte das Geld von der 3a Säule beziehen. Wann bekomme ich das Geld? Muss ich warten bis ich in der Schweiz abgemeldet bin oder kann ich es jederzeit beziehen?
Guten Tag Rege
Ein vorzeitiger Bezug der 3. Säule bei Auswanderung ist möglich. Die 3a-Vorsorgestiftung muss dabei vor der Auszahlung sicherstellen, dass Sie auch tatsächlich ausgewandert sind. Wenden Sie sich an Ihre Vorsorgestiftung, um zu erfahren, welche Dokumente diese dazu benötigt.
Meine Frau hat kein Einkommen. Die 3a-Konti lauten aber auf unserer beider Namen. Wir brauchen dieses Vorsorge Kapital nun als Eigenmittel zum Bau unseres Hauses.
Fragen:
1) Soll ich die Konti über 2 Jahren beziehen (Steuerersparnis?) obwohl meine Frau nicht arbeitstätitg ist?
2) Kann ich im Jahr des Vorbezugs trotzdem in die Säule 3a einbezahlen und den Steuerabzug geltend machen?
Guten Tag Marc
1) Ja, sofern das im Rahmen des Hausbaus möglich ist, sollten Sie die beiden Konten in unterschiedlichen Jahren beziehen, um jeweils einen tieferen Steuersatz bezahlen zu müssen. Die (Nicht-)Erwerbstätigkeit Ihrer Frau hat damit nichts zu tun.
2) Ja.
Ich hab bei einer Bank ein Säule 3a Konto, auf dies ich jährlich einzahle. Inzwischen liegt der Kontostand bei knapp Fr. 40’000.-. Meine Bank ruft mich nun seit zwei Jahren immer wieder mal an und sagt, dass ich unbedingt ein neues, zweites Konto eröffnen sollte (tiefere Progression bei der Auszahlung). Die Bank sieht eine max. Saldogrenze pro Konto bei Fr. 30’000.-, bis ein weiters Konto zu eröffnen sei. Stimmt das? Gibt es so eine definierte Grenze?
Guten Tag Armin
Nein, es gibt keine definierte Grenze. Es macht aber Sinn, mehrere 3a-Konten aufzubauen, um diese in verschiedenen Jahren beziehen zu können. Bezüge aus der Pensionskasse und vom Ehepartner werden bei der Steuerberechnung hinzugezählt. Ausserdem ist die Steuerersparnis zwar da, aber u.U. kann es Sinn machen, einen höhere Steuer beim Bezug in Kauf zu nehmen, wenn man dafür das Geld länger vermögens- und einkommenssteuerfrei zu einem höheren Zinssatz in der Säule 3a belässt.
Wenn Sie sich alle Optionen offen halten wollen und den Verwaltungsaufwand vieler Konten nicht scheuen (z.B. Aufwand für Wechsel zu einem Anbieter mit höherem Zinssatz) dann können Sie bis zu fünf Konten aufbauen, die zum Zeitpunkt des Bezugs alle etwa gleich hoch sein sollten. Dann wäre es nun auch bei Ihnen an der Zeit, ein zweites Konto zu eröffnen, und die nächsten Jahre nur auf dieses einzuzahlen, bevor Sie ein drittes Konto eröffnen.
Ich plane eine Teilselbständigkeit als Einzelfirma und möchte mir dafür eines meiner Säule 3a-Konten auszahlen lassen. Kann ich später die Einzelfirma in eine GmbH überführen und das S3a-Kapital dort einschiessen?
Guten Tag Peter
Säule 3a-Gelder können wie die Pensionskasse zur Finanzierung der Selbständigkeit unter den sinngemäss gleichen Voraussetzungen bezogen werden. Dazu gehört, dass die AHV Sie als Selbständigen anerkennt und Sie keiner Pensionskasse mehr angeschlossen sind.
Sind die 3a-Gelder einmal bezogen, ist eine Umwandlung in eine GmbH möglich und das Kapital kann dort eingebracht werden. Prüfen Sie bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung mögliche Wartefristen.
Ich (männlich, 50J) habe 3 verschiedene 3a Konten. Ich habe kürzlich ein Haus gekauft und es stehen einige Renovationen an. Für diese möchte ich meine 3a Gelder verwenden. Vorbezüge können ja pro Vorsorgeverhältnis nur alle 5 Jahre gemacht werden. Heisst das also, dass ich dieses Jahr aus Konto 1 vorbeziehen kann, im nächsten Jahr aus Konto 2 und im übernächsten aus Konto 3, wenn ich in jedem Jahr Renovationsarbeiten ausführen möchte?
Guten Tag Christian
Die fünf Jahre Sperrfrist gelten pro Person. Wenn Sie also wie geplant vorgehen, müssen Sie davon ausgehen, dass der angewendete Steuersatz schlussendlich dem entspricht, wie wenn Sie alle drei Konten im gleichen Jahr aufgelöst hätten.
Es macht bei grösseren Renovationen trotzdem Sinn, diese auf mehrere Jahre zu verteilen, um damit eine grösstmögliche Steuerersparnis zu erzielen. Diese wird erreicht, wenn in allen Jahren das steuerbare Einkommen etwa gleich hoch ist.
Ich bin 60 Jahre alt und möchte Anfang nächstem Jahr mein Säule 3-A Guthaben beziehen.
Kann ich Anfang Januar 2017 noch einzahlen zwecks Steuerabzug und dann Mitte Februar das Guthaben wieder beziehen?
Ja, falls Sie zum Zeitpunkt der Einzahlung noch erwerbstätig sind.
Ich habe eine Frage. Im Jahr 2015 wurde ein Vorbezug für selbständiges Wohneigentum getätigt. Ein Jahr später wird die männl. Person 60 Jahre alt und möchte das 3. Säule Konto vorzeitig auflösen.
Gilt die 5-Jahres Regel dann immer noch? Oder ist er berechtigt das Konto auf zu lösen? Er besitzt zwei 3. Säule Konti.
Guten Tag Anja
Nein, für Männer ist ab 60 ist ein ordentlicher Bezug von 3a-Geldern möglich und 3a-Konten können jederzeit aufgelöst werden. Bezüge in verschiedenen Jahren werden zur Steuerberechnung nicht zusammengezählt, weswegen solche Gelder zur Steueroptimierung in verschiedenen Jahren bezogen werden sollten.
Gerne würden meine Frau und ich unsere Hypothek mit 2 3. Säule-Konten amortisieren. Steuertechnisch wäre es sinnvoll, wenn man eines im 2016 auflösen würde und das andere im 2017. Ich habe aber gehört, dass es eine Sperrfrist von 5 Jahren nach jedem Vorbezug gibt. Ist das splitting trotzdem möglich, da es sich um 2 verschiedene Personen handelt oder wird verheiratet als eine Person angesehen?
Guten Tag Anton
Die Sperrfrist von fünf Jahren gilt pro Person, Sie können das also so wie geplant durchführen.
Ich würde gerne ein Grundstück im Ausland kaufen. Geht das mit einem 3a-Konto? Oder kann man dieses an eine Privatperson verpfänden?
Guten Tag Maui
Nein, das ginge nur wenn Sie Wohneigentum bauen und Ihren Wohnsitz dorthin verlegen. 3a-Gelder können im Rahmen der Wohneigentumsförderung nur für selbst genutztes Wohneigentum genutzt werden. Ferienwohnungen können damit nicht finanziert werden, und es ist auch nicht möglich, 3a-Gelder als Sicherheit für andere Personen zu hinterlegen.
Ich habe Schulden und ein UBS Fiscakonto mit 1500.- drauf. Kann ich das Konto auflösen? Was ist der Verlust dabei?
Guten Tag Wendi
Einzahlungen auf 3a-Konten sind steuerlich begünstigt, aber diese Gelder sind für die Altersvorsorge gedacht. Das Geld kann nur in wenigen Fällen frühzeitig bezogen werden (siehe Artikel oben). Die Tilgung von Schulden gehört nicht dazu. Sie können das Konto also nicht zur Rückzahlung der Schulden verwenden.
Danke erstmal für die Antwort.
Aber ich kann das Geld abheben einfach mit sehr viel Verlust oder nicht?
Nein.
Wenn wir das Haus von meinen Schwiegereltern kaufen können, der Kaufvertrag aber nur auf meine Frau lautet, kann ich meine 3. Säule trotzdem auch verwenden?
Guten Tag Stefan
Um 3a-Gelder für Wohneigentum beziehen zu können, müssen Sie Wohneigentümer sein. Sie müssen also im Grundbuch als (Mit-)Eigentümer eingetragen sein, sonst ist ein Bezug/eine Verpfändung der 3. Säule nicht möglich.
Für die Finanzierung unseres Eigenheims haben wir für das Eigenkapital aus der 3a sowie ein zinsloses Darlehen der Eltern verwendet. Die 2. Hypothek amortisieren wir direkt. Ist es möglich, zukünftig in die 3a einzuzahlen und dieses Geld dann für die Rückzahlung des Darlehens der Eltern zu nutzen bzw zu beziehen, da es ja für das Eigenheim gebraucht wurde?
Guten Tag Balu
Als Hausbesitzer mit einer 2. Hypothek, die ja amortisiert werden muss, sollte man wegen der Steuerersparnis unbedingt die Säule 3a nutzen („indirekte Amortisation“). Sprechen Sie mit Ihrer Bank, ob ein Wechsel zur indirekten Amortisation möglich wäre. Alternativ können Sie 3a-Gelder (pro Person alle 5 Jahre) beziehen, um die Hypothek bei Fälligkeit zu reduzieren. Darlehen können nicht mit der dritten Säule zurückbezahlt werden.
Meine Frage: kann ich Gelder aus der 2. und 3. Säule beziehen, ein selbstbewohntes Eigenheim anzahlen und nach kurzer Zeit die Liegenschaft wieder verkaufen um an die Gelder zu kommen? Die Kapitalleistungssteuer nehme ich in Kauf.
Guten Tag M.L.
Das ist nur bei der Säule 3a möglich. Bei der 2. Säule besteht eine Rückzahlungspflicht. Zudem ist der Kauf und Verkauf einer Immobilie mit Kosten verbunden, die man berücksichtigen sollte.
Vorsorgegelder sollten – was ja auch deren Zweck ist – fürs Alter aufgehoben werden und nicht genutzt werden, um kurzfristige Anschaffungen oder Schulden zu bezahlen. Deswegen sind die Bezugsmöglichkeiten auch sehr restriktiv festgelegt.
Ich werde demnächst nach Österreich ziehen. Ich habe geplant, mein Guthaben aus der 3. Säule mitzunehmen. Da ich nicht allzu weit von der Grenze entfernt wohnen werde, ist möglich, dass ich in Zukunft irgendwann wieder in der Schweiz erwerbstätig werde. Was würde dann passieren? Müsste ich den jetzt auf der 3. Säule vorhandenen Betrag wieder einzahlen?
Guten Tag Isi
Nein, einmal bezogene 3a-Gelder können nicht wieder einbezahlt werden. Es kann nur (auf freiwilliger Basis) der jährliche Maximalbetrag einbezahlt werden.
Ich wohne seit 2 Jahren in der Schweiz und habe begonnen in mein Säule-3a-Konto einzubezahlen, um die steuerlichen Vorteile zu nutzen.
Wenn ich mich in ein paar Jahren dazu entschliesse, die Schweiz wieder zu verlassen, kann ich das Geld auf dem Konto dann trotzdem stehen lassen, um langfristig von den Zinsen zu profitieren? Bis zu Pensionierung dauert es noch mehrere Jahrzehnte.
Und könnte ich es bei Bedarf auch zu einem willkürlichen Zeitpunkt auszahlen lassen, sofern ich das Geld dringend benötige?
Guten Tag KT
Ja, das Geld können Sie auf dem Konto belassen, müssen es aber spätestens zum 65. Geburtstag beziehen. Eine frühzeitige Auszahlung im Falle eines endgültigen Verlassens der Schweiz ist jederzeit möglich.
Meine Frage: ich bin 54 Jahre alt und beziehe seit Mai 2015 eine 100% IV Rente.
Ich habe in die dritte Säule 70’000 Fr. einbezahlt.
Muss ich die jetzt beziehen oder kann ich sie auf dem Vorsorgekonto parkiert lassen?
Was würden Sie mir raten, auch wegen den Steuern?
Guten Tag Brigitta M.
Als 100% IV Rentnerin können Sie die Säule 3a bereits jetzt beziehen. Sie müssen die Säule 3a aber nicht beziehen und können damit bis zum 64. Geburtstag warten. Dies macht vermutlich Sinn, wenn Sie das Geld jetzt nicht benötigen. Zwar werden die Steuern bei der Auszahlung sowieso irgendwann fällig, aber Sie profitieren vom – wenn auch geringen – steuerfreien Zinssatz und bezahlen auch keine Vermögenssteuer, solange das Geld in der Säule 3a bleibt.
Wir haben eine Wohnung gekauft welche noch im Bau ist. Die Situation ist die folgende: wir selber werden nicht in der Wohnung wohnen sondern eine Verwandte von uns. Kann ich aber trotzdem das 3. Säule-Konto als Eigenmittel nutzen?
Die zweite Frage wäre, kann ich das 3. Säule Konto bei der Bank verpfänden lassen damit ich die Mehrkosten finanzieren kann?
Guten Tag Dragana
Nein, das ist beides nicht möglich, weil die 3. Säule nur für selbst bewohntes Wohneigentum genutzt werden kann.
Ich möchte im Ausland (Mallorca) eine Immobilie erwerben, werde aber vorerst weiterhin in der Schweiz wohnen und arbeiten. Ist es möglich für diesen Kauf das 3A Konto aufzulösen?
Guten Tag Gary K.
Nein, das ist nicht möglich, weil Ferienwohnungen nicht mit 3a-Geldern finanziert werden können. Sie müssten schon Ihren Wohnsitz nach Mallorca verlegen, um von der Vorsorgeeinrichtung die Gelder zu erhalten.
Seit 4 Jahren nun bezahle ich jährlich den maximalen Betrag auf mein 3a Konto (das Konto wurde auch vor 4 Jahre eröffnet).
Nun stehen grössere Renovation des Eigenheims an: der Garten (Wiese) muss komplett saniert werden, der Zugangsweg zum Hauseingang sowie der Sitzplatz auch.
Meine drei Fragen dazu:
– Kann für solche Renovationen Geld von der 3a bezogen werden?
– Da ich das Konto erst 4 Jahre habe, ist das schon möglich?
– Wieviel kann ich maximal beziehen?
Guten Tag Peter
Sie sollten mit Ihren Plänen direkt bei Ihrer 3a-Vorsorgestiftung anfragen, ob das Vorsorgegeld auch für den Aussenbereich bezogen werden kann, da dies nicht einheitlich geregelt ist.
Es gibt bei der Säule 3a keinen Mindest- oder Höchstbetrag für den Bezug. Sie können also maximal so viel beziehen, wie auf dem Konto Geld vorhanden ist. Es ist auch möglich, jetzt noch kurz vor dem Bezug eine Einzahlung zu tätigen und diesen Betrag dann vom steuerbaren Einkommen in der nächsten Steuererklärung abzuziehen. Zwischen zwei solchen Bezügen müssen pro Person fünf Jahre liegen.
Ich habe im Mai 2014 ein Vorsorgekonto 3a bei der Post eröffnet und immer kleinere Beträge einbezahlt. Per Heute ist der Saldo gegen CHF 2’900.- also nicht viel.
Da ich momentan finanziell schlecht dastehe wäre mir diese Geld sehr willkommen.
Gibt es eine Möglichkeit an dieses Geld zu kommen, weil das Gesamtguthaben ja sehr tief ist?
Guten Tag Phil
Nein, das ist nicht möglich, weil weder ein dringender Geldbedarf noch die „Geringfügigkeit“ (im Gegensatz zur 2. Säule / Pensionskasse) ein Grund für eine frühzeitige Auszahlung der Säule 3a ist.
Wir wollen einen Vorbezug der Säule 3a für die Renovation des Badzimmers machen, dies sollte passen.
Meine Frage ist, ob ich auch für zusätzliche Malerarbeiten wie Wände neu streichen im ganzen Haus, Türen im Innenbereich abschleifen und neu lackieren ebenfalls einen Säule 3a-Vorbezug erhalte.
Mir ist die Abgrenzung „was geht unter Renovation“ nicht klar.
Guten Tag Dani
Leider ist das nicht klar geregelt. Es ist aber sowohl möglich, werterhaltende wie auch wertsteigernde Arbeiten am Wohneigentum mit 3a-Geldern durchzuführen. Und es werden keine Luxus-Anschaffungen und minimale Arbeiten finanziert. Bei Ihnen dürfte es kein Problem sein, wenn Sie das Badezimmer sanieren und Maler- und Schreinerarbeiten im ganzen Innenbereich durchführen lassen. Im Zweifelsfall sollten Sie direkt vorgängig bei Ihrer 3a-Vorsorgestiftung nachfragen.
Ich habe seit 8 Jahren eine Lebensversicherung und immer regelmässig einbezahlt. Ich muss noch ca. 25 Jahre einzahlen. Meine Frage ist, wird der gesamte einbezahlte Betrag nach meiner Pensionierung zurückerstattet oder nur der Rückkaufswert auf meinem Vertrag?
In 25 Jahren werde ich 100’000.- einbezahlt haben. Wird mir nach der Pensionierung dieses Geld zurückerstattet? Wie geht das genau?
Guten Tag Laura
Den Rückkaufswert erhalten Sie, wenn Sie vor Ablauf der Vertragsdauer aus der Lebensversicherung aussteigen wollen. Dieser liegt aktuell so gut wie immer deutlich tiefer als die Summe der einbezahlten Beiträge.
Wie viel Sie erhalten werden, wenn Sie bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter Beiträge einzahlen („Erlebensfall“), können Sie den Versicherungsunterlagen entnehmen – ansonsten sollten Sie direkt bei Ihrer Lebensversicherung nachfragen.
Ich habe eine Frage zum Vorbezug der Säule 3a. Ich werde die Schweiz verlassen und bin mir noch nicht sicher, ob ich mein Säule 3a-Konto auflösen möchte.
Wie lange habe ich dazu die Möglichkeit? Gibt es bestimmt Fristen, innerhalb derer nach dem Wegzug das Konto aufgelöst werden muss?
Guten Tag Tobias H.
Nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit dürfen Sie nicht mehr auf das 3a-Konto einzahlen.
Das Konto müssen Sie bis spätestens zum 65. Geburtstag auflösen. Es gibt somit keine anderen Fristen, bis zu denen ein 3a-Konto bei Verlassen der Schweiz aufgelöst werden muss. Ein Ausnahme könnte die Auswanderung in die USA sein; in einem solchen Fall würde man direkt von der betreffenden Bank kontaktiert werden.
Ich bin mit 62 in Frühpension gegangen. Habe aber weiter einen Aushilfsvertrag mit AHV Abgabe und arbeite etwa 15%. Kann ich weiterhin in die 3. Säule einzahlen und wieviel?
Ich besitze zwei 3. Säule Konten bei 2 verschiedenen Banken und möchte 1 Konto auflösen um eine Hypothek abzuzahlen, was eigentlich möglich sein sollte?
Guten Tag Anton
Solange Sie erwerbstätig und noch nicht 70 Jahre alt sind, können Sie die Säule 3a weiterhin nutzen. Da Sie keine Pensionskassen-Beiträge bezahlen, können Sie 20% des Nettolohns einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Die Auflösung des 3a Kontos ist kein Problem, als Mann können Sie ab Alter 60 frei darüber verfügen. Sie müssen aber das ganze Konto beziehen. Das zweite Konto müssen Sie spätestens zum 65. Geburtstag auflösen. Falls Sie darüber hinaus arbeiten, müssen Sie es bis 70 oder bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (was zuerst erreicht ist) auflösen.
Ich kann bei meiner Bank CS nur alle 5 Jahre das Geld aus der 3. Säule für eine Hypothek beziehen. Angenommen, ich kaufe in 2 Jahren eine Wohnung ohne 3. Säule bei UBS und möchte in 5 Jahren meine 3. Säule von der CS amortisieren. Ist sowas möglich? Also Wohnung bei Bank A kaufen und Wohnung amortisieren bei Bank B?
Guten Tag Igor
Ein 3a-Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung kann nur alle fünf Jahre gemacht werden. Das hat nichts mit der Bank zu tun, sondern gilt pro Person. Zur Ihrer Frage: Ja, das ist problemlos möglich. Die 3a-Gelder müssen nicht bei einer Vorsorgestiftung deponiert sein, die zu der Bank gehört, bei der Sie die Hypothek haben. Aber die Wohnung muss selbst bewohnt sein, sonst ist ein Säule 3a-Bezug dafür nicht möglich. Übrigens ist auch ein Transfer von einem zum anderen 3a-Anbieter problemlos möglich.
Mein Cousin wird im Februar nach Venezuela auswandern.
a) Kann er in diesem Jahr noch die 3a Beiträge einzahlen und dann bereits im Februar wieder beziehen (Endgültiges Verlassen der Schweiz)?
b) Was versteht man genau unter „Endgültiges Verlassen der Schweiz“? Was passiert, wenn man in 3, 5 oder 10 Jahren seine Schriften wieder in die Schweiz nehmen würde? Müssen dann die bezogenen Beiträge rückwirkend wieder einbezahlt werden?
c) Was passiert betreffend diesem Vorbezug, wenn er für eine gewisse Zeitdauer mal wieder in der Schweiz arbeitet (z.B. für 3 Monate in 2 Jahren)?
Guten Tag Andy
a) Ja, es ist möglich noch vor der Auswanderung eine Einzahlung zu tätigen, solange er noch in der Schweiz erwerbstätig ist. Der Fall ist analog zu einer Person, welche kurz vor der Pensionierung noch eine Einzahlung tätigt. Ob eine solche Einzahlung im Januar mit anschliessender Auszahlung sinnvoll ist, sollte unter steuerlichen Aspekten beurteilt werden (Steuerersparnis vs. Steuersatz bei Auszahlung plus ggf. im Ausland anfallende Steuer).
b) Wenn man „auswandert“, sich in der Schweiz abmeldet und sich an einem neuen Wohnsitz im Ausland niederlässt (mit entsprechendem Nachweis der dortigen Niederlassungsbehörde), dann hat man die Schweiz definitiv verlassen. Das schliesst nicht aus, dass man später in die Schweiz zurückkehrt. Es besteht keine Pflicht, die Beträgt rückwirkend wieder einzuzahlen, denn dies ist gar nicht möglich (man darf jährlich nur den Maximalbetrag einzahlen). Dieser Fall ist analog zu einem Hausbesitzer, der sein 3a-Konto zum Hauskauf verwendet: auch dort ist eine Rückzahlung nicht möglich.
c) Es passiert nichts, siehe Antwort b).
Ich habe folgende Frage, ist es möglich auf eine selbstbewohnte Liegenschaft ohne Hypothek (vollständig abbezahlt) die Säule 3a Guthaben vor zu beziehen, ohne vorher eine neue Hypothek aufzunehmen? Oder falls nicht möglich, ist es erlaubt, nur kurzfristig z.b. 1 Jahr eine Hypothek aufzunehmen und diese danach vollständig zu amortisieren mittels Säule 3a Guthaben?
Guten Tag Mike B.
Gelder aus der Säule 3a können im Rahmen der Wohneigentumsförderung WEF nicht nur beim Kauf als Eigenkapital oder zwecks Rückzahlung der Hypothek verwendet werden, sondern auch für Renovationen. Wenn hier also grössere Arbeiten anstehen, wäre dies eine Möglichkeit zur Kapitalbeschaffung.
Es ist hingegen nicht möglich, eine Liegenschaft als Vorwand zu nutzen, um frühzeitig an 3a-Gelder zu kommen. Vom Umweg via kurzfristig aufgenommene und amortisierte Hypothek raten wir ab – dies könnte dazu führen, dass die Steuerbehörde den bezogenen 3a-Betrag als Einkommen versteuern lässt.
Ist es möglich das Guthaben vom 3a Konto als Sicherheit für eine Immobilie zu verwenden, welche ich nicht selbst bewohne (kein Bezug)?
Guten Tag Alex
Nein, die Säule 3a kann nur für eine selbst bewohnte Immobilie eingesetzt werden (Bezug oder Verpfändung spielt keine Rolle).
Als Angestellte der Gemeinde werde ich als Frau in Kanton Zug erst mit 65 regulär pensioniert. Kann ich somit mein letztes Säule 3a Konto erst kurz vor dem 65. Geburtstag auflösen oder gilt gesamtschweizerisches ordentliches Pensionsalter für Frauen 64?
Guten Tag Esther
Die Regelung lautet, dass das 3a-Konto spätestens bei Erreichen des AHV Rentenalters bezogen werden muss. Wenn Sie aber noch länger als bis 64 arbeiten, dann können Sie das Konto noch so lange stehen lassen, bis Sie nicht mehr arbeiten (maximal bis zum 69. Geburtstag als Frau). Sie können also das Konto auch erst kurz vor dem 65. Geburtstag auflösen und in dem letzten Jahr, in dem Sie noch arbeiten, vorgängig auch noch eine Einzahlung tätigen und diese vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Ist es möglich an das 3. Säule-a Guthaben zu kommen, um eine notwendige Dachsanierung an der Ferienwohnung zu tätigen?
Guten Tag Rüdiger
Nein, weil Ferienwohnungen nicht mit Vorsorgegeldern finanziert werden können.
Ist beim WEF möglich, die 3 Säule auszuzahlen (z.b. um die 10% EM zu sichern) und für die restlichen 10% das PK zu verpfänden / beziehen? Also meine Frage ist vorallem damit gemeint, ob beides zusammen auf einen Schlag möglich ist? Weil es ja immer heisst, nur alle 5 Jahre möglich.
Guten Tag Brilami
Die fünf Jahre sind pro Säule (und pro Person) gemeint. Sie können also auf einen Schlag sowohl die Pensionskasse (2. Säule) sowie die 3. Säule zur Finanzierung von Wohneigentum nutzen.
Kann ich als Mieter weiterhin in der Schweiz sein und mir mein Säule 3a Guthaben für den Kauf/ Aufbau eigener Wohnung in einem Nicht-EU Land auszahlen lassen.
Denn sobald der Kauf/Aufbau der eigener Wohnung in dem Nicht-EU Staat abgeschlossen ist, reise ich aus der Schweiz aus, in meine eigene Wohnung in dem Nicht-EU Land.
Guten Tag Yann
Es spielt keine Rolle, ob Sie noch Mieter in der Schweiz sind, aber es muss ein Grund für die frühzeitige Auszahlung vorliegen.
Bei Ihnen sind zwei Möglichkeiten denkbar: 1) die Auswanderung oder 2) selbst bewohntes Wohneigentum. Setzen Sie sich mit Ihrer Vorsorgestiftung in Verbindung betreffend benötigter Unterlagen für die Auszahlung des Guthabens.
Ich habe eine Frage beim Vorbezug aufgrund von Selbstständigkeit:
Ich würde mich gerne selbstständig machen neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit, wäre also weiterhin angestellt.
Könnte ich dann trotzdem vorbeziehen oder müsste die nicht-selbstständige Tätigkeit tatsächlich komplett aufgegeben werden (zumindest für einen minimalen Zeitraum)?
Guten Tag Roland
Ein solcher Vorbezug ist nur möglich, wenn Sie keiner Pensionskasse mehr angeschlossen sind. Da ab einem Jahreslohn von CHF 21’150 (Stand im Jahr 2015) eine Pflicht zum Anschluss an eine Pensionskasse besteht, wird dies also bei Ihnen nicht möglich sein.
Gemäss Gesetz werde ich auf Grund des Geburtsdatums im Dezember pensioniert. Wenn ich nun im Januar/Februar des Folgejahres noch beim aktuellen Arbeitgeber weiterarbeite, kann ich die 3. Säule dann im Folgejahr auszahlen lassen? Ich habe zwei 3.Säule-Konten und möchte diese gestaffelt beziehen.
Guten Tag Silena
Ja, das ist so möglich. Solange Sie weiterarbeiten und noch nicht 69 geworden sind, müssen Sie die 3a-Konten nicht beziehen. Die gestaffelte Auszahlung ist aufgrund der Steuerersparnis idR sinnvoll. Wenn noch weitere Kapitalauszahlungen erfolgen, ist es vermutlich sinnvoll, das grössere 3a-Konto Anfang des nächsten Jahres zu beziehen.
Kann man aus der Säule 3a Geld beziehen wenn man eine Immobilen im Ausland bauen will?
Guten Tag Gonzales
Ja, es spielt keine Rolle, wo die Immobilie steht. Aber man muss sie selbst bewohnen.
Eine weitere Möglichkeit für einen Vorbezug besteht ab 60. Altersjahr. Mein Kenntnisstand ist, dass ab 60 Teilbezüge voraussetzungslos möglich sind, allerdings die 5-Jahres-Regel eingehalten sein muss. Nun sagt mir meine Bank, ab 60 sei nur noch eine vollständige Kontoauflösung möglich, keine Teilbezüge. Was sagt das Gesetz dazu?
Guten Tag Markus Stefan
Ab fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter (also Männer ab 60, Frauen ab 59) kann man sein 3a-Guthaben ordentlich beziehen. Es handelt sich hier also nicht mehr um einen Vorbezug (frühzeitigen Bezug), sondern um einen ordentlichen Bezug. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Teilbezug nicht mehr möglich: ihre Bank hat Sie richtig informiert.
Wir beabsichtigen Wohneigentum zu erwerben und dafür die 3. Säule(Konto) aufzulösen für die Eigenmittel. Gibt es eine gesetztliche Vorschrift, die dagegen spricht, dass das Guthaben nach Vorlage des notariell beglaubigten Kaufvertrags und Hypothekenvertrags auf unser Sparkonto ausbezahlt wird? Oder ist es zwingend, dass der Betrag von der Vorsorgestiftung direkt an den Verkäufer oder via die Hypothekarbank abgewickelt wird, damit die 3. Säule-Stiftung sicherstellen kann, dass der Betrag nicht zweckentfremdet wird?
Guten Tag Livia
Die Frage nach der Rechtsgrundlage können wir Ihnen nicht beantworten – vielleicht weiss Ihre 3a-Vorsorgestiftung mehr dazu?
Es ist allerdings bei Geldern aus der 2./3. Säule üblich, dass das Geld auf ein Sperrkonto oder via Notar an den Verkäufer überwiesen wird. Damit wird sichergestellt, dass das Geld auch tatsächlich für den Erwerb von Wohneigentum eingesetzt wird.
Ich habe gelesen, dass ein direkter Übertrag von einem 3.Säulen-Konto (zB 50’000) auf die 2.Säule steuerlich kostenneutral ist. Wenn ich von meinem Vermögen in die 2.Säule einzahle, so kann ich diesen Betrag auf der Steuererklärung ja beim Einkommen abziehen. Wie sieht das aber dann aus, wenn die Einzahlung in die 2.Säule direkt von der 3.Säule kommt? Hat das auch eine Reduktion des Einkommens bei den Steuern zur Folge? Oder ist es steuerlich schlauer, die 3.Säule an mich auszuzahlen, zum reduzierten Satz zu versteuern und dann in die Pensionskasse einzuzahlen?
Guten Tag Christoph
Sie können nicht 2x Steuern sparen, indem Sie zunächst Geld in die 3. Säule einzahlen, und dann dieses in die Pensionskasse überweisen. Dieser Vorgang ist möglich, bringt aber keinen steuerlichen Vorteil (steuerneutral).
Steuerlich interessant wäre die Auszahlung der Säule 3a mit anschliessendem freiwilligem Einkauf in die Pensionskasse. Das ist aber im Prinzip dasselbe wie der direkte Transfer und wird deswegen auch keinen steuerlichen Vorteil bringen. Anders kann es aussehen, wenn zwischen Auszahlung 3a und Einkauf PK eine gewisse Zeit verstreicht. Diese Frist sollten Sie bei Ihrer Steuerbehörde nachfragen.
Aus unserer Sicht am unproblematischsten ist es hingegen, sich zunächst mit Ersparnissen in die Pensionskasse einzukaufen und erst im nächsten Steuerjahr die Säule 3a zu beziehen.
Ein Bekannter von mir hat mehrere Vorsorge 3 Konten. Er möchte nun alle 5 Jahre eines auflösen zur Amortisation seiner Hypothek. Frage: Kann er im Folgejahr dennoch wieder die 6768 Fr. einzahlen und steuerlich vom Einkommen abziehen jedes Jahr?
Guten Tag Max
Ja, man kann sogar in dem Jahr, indem die Säule 3a bezieht, vorher noch einzahlen und das bei den Steuern angeben.
Wir haben von ca. Mai 2012 bis Februar 2015 in zwei 3. Säule Policen (gebunden) einbezahlt, und zwar insgesamt 1,000 CHF pro Monat (ca. 400 CHF und ca. 600 CHF). Wir sind keine Schweizer Staatsbürger und wussten bei Abschluss der Policen nicht, dass diese nicht ohne weiteres in ein anderes Land übertragbar sind. Dies wurde auch mit keinem Wort erwähnt; im Gegenteil, es wurde ja damit geworben, dass man im Falle des endgültigen Verlassene der Schweiz das Geld zurück bekommt.
– Nun zu meiner Frage, was wäre jetzt die beste Art, um unser Geld zurück zu bekommen?
– Bringt es etwas zu erklären, dass der Berater einen falsch beraten hat und zu hoffen, dass die Versicherungsgesellschaft einsichtig ist und ein Gewissen hat (falls es in dieser Branche so etwas überhaupt gibt) und das Geld ausbezahlt?
– Sollen wir sofort eine Prämienfreistellung veranlassen?: das Geld in der Schweiz belassen und dann am Ende der Laufzeit rückkaufen? Leider habe ich das Gefühl, dass es sich in dieser Zeit auch nicht vermehrt und es deshalb egal ist, wann wir es zurück kaufen? Die meisten Kosten werden in der Schweiz ja in den ersten 3 Jahren abgezogen (in Österreich wird dies auf die gesamte Laufzeit aufgeteilt; vielleicht könnte man da noch anmerken, dass man über so wichtige Unterschiede schon aufgeklärt werden hätte sollen?)
– Sollen wir die Policen weiterlaufen lassen?: Diese Variante wäre für einen „Ausländer“ wahrscheinlich einfach eine Verlängerung dieser Zahlungen ins schwarze Loch…?!
– Müssen wir das Geld eigentlich 3 Jahre drinnen gelassen haben bis wir es überhabt rückkaufen „dürfen“ oder ist das bei Verlassen der Schweiz irrelevant und man kann auch unter 3 Jahren zurück kaufen?
– Wenn wir das Geld rückkaufen, wird dann die Schweizer Steuer abgezogen oder die Österreichische oder ein Mix?
– Ausserdem hätte ich gerne gewusst ob man einer Person, die nicht genug verdient überhaupt so eine Versicherung verkaufen darf (oder geht man davon aus, dass der Mann, im Falle eines Ehepaars) für die Frau zahlt, in einem Wort, ist dies Sache des Ehepaars oder ist die Police auf eine Person persönlich ausgerichtet?
– Und welche Bedingungen muss die Versicherung erfüllen bei Vertragsabschluss? Gibt es irgend welche Dokumente, die der Makler unbedingt aufgehoben haben muss oder irgend welche anderen Prozeduren, die er einhalten muss? Und wenn er diese nicht eingehalten hat, darf man dann umgehend kündigen und bekommt sein gesamtes Geld zurück?.
– Und wenn man nicht mehr in der Schweiz lebt, kann man dann überhaupt noch einzahlen bzw. ist das rechtens?
Ich weiss, das sind viele Fragen, aber es geht hier um recht viel Geld.
Guten Tag Britta
Wir können Ihnen leider nicht weiterhelfen, weil unser Fokus nicht auf 3. Säule Versicherungsprodukten liegt. Die meisten der Fragen wird Ihnen Ihre Versicherung beantworten können, die viel Geld mit Ihnen verdient hat. Sie werden auch nicht die ersten mit diesen Fragen sein, weil rund die Hälfte (!) der Personen, die eine 3a-Police abschliesst, diese frühzeitig kündigt.
Wir empfehlen, die flexiblen Säule 3a-Konten zu nutzen und wenn wirklich eine Versicherung benötigt wird, diese separat und ohne Sparteil abzuschliessen.
Ich mal einbezahlt in die dritte Säule ca 1 1/2 Jahre 7000 Euro, wurde dann arbeitslos und konnte die monatliche 500 euro nicht mehr einzahlen. Ist jetzt das Geld verloren? Was gibt es für Alternativen?
Guten Tag Marco
Zunächst einmal: Einzahlungen in die Säule 3a erfolgen in Schweizer Franken und nicht in Euro.
Sie müssen schauen ob Sie eine reine Kontolösung haben, wo Einzahlungen freiwillig sind (unwahrscheinlich so wie Sie das schildern), oder ob Sie eine Vorsorgepolice mit Versicherungsschutz abgeschlossen haben (was wir meistens nicht empfehlen können). Bei letzterem, und das ist was Sie wahrscheinlich abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre Versicherung anfragen wie hoch der Rückkaufswert noch ist. Mehrere tausend Franken sind in einem solchen Fall sicher verloren, weil das Geld als Provision an Ihren Versicherungsverkäufer floss, plus weil ja auch die Versicherungsleistungen damit bezahlt werden musste.
Sind im Jahr (bzw. in den Jahren nach) der Auszahlung eines 3a-Kontos Einzahlungen auf ein anderes 3a-Konto steuerlich noch abzugsfähig?
Guten Tag Hans
Wenn man ein Erwerbseinkommen erzielt die Einzahlung im entsprechenden Jahr höchstens dem Maximalbetrag entspricht, dann sind solche Einzahlungen noch möglich und steuerlich abzugsfähig.
Ich habe dieses Jahr mein Studium beendet und werde eine neue Stelle per 1. Nov. antreten. Beim neuen Arbeitgeber bin ich BVG- versichert. Nun wollte ich wissen, ob ich dieses Jahr den Höchstbetrag in die 3. Säule einzahlen kann, obwohl ich die BVG-Eintrittsschwelle nicht erreiche und bis Ende Jahr nur 2 Monate arbeite.
Guten Tag Sophie
Wenn Sie trotzdem einer Pensionskasse angeschlossen sind, dann können Sie höchstens CHF 6’739 (oder so viel wie Sie verdienen – der tiefere Wert gilt) einzahlen. Eine Einzahlung sollten Sie nur machen, wenn Sie genügend Ersparnisse haben, denn der Steuerspar-Effekt wird aufgrund des tiefen Einkommens in diesem Jahr minimal sein.
Meine Frau möchte sich selbständig machen (ohne noch irgendwo angestellt zu sein). Kann sie mit meiner Einwilligung das Geld von meinem 3a-Konto beziehen?
Guten Tag R.B.
Nein, das geht nicht.
Kann meine Frau für ein neues Auto Geld aus der 3.Säule nehmen? Wenn nicht, warum nicht?
Guten Tag René
Nein, das geht nicht, weil der Kauf von Gebrauchsgegenständen nicht einer der Gründe für die vorzeitige Auszahlung ist. Die Möglichkeiten zum Vorbezug sind oben erwähnt. Wenn Ihre Frau aber 59 Jahre oder älter ist, dann kann Sie sich das 3a-Guthaben auszahlen lassen und damit kaufen, was Sie will.
Ich bin nach der Analyse der Fragen/Antworten zur Einsicht gekommen, dass es am besten ist, alle 5 Jahre eine Amortisation der Hypothek vorzunehmen. Bei einer durchschnittlichen Steuer auf von 3% und 1.5% Zins, lohnt sich nur der steuerliche Abzug. Ist meine Analyse richtig?
Guten Tag Daniel S.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Sicher ist es sinnvoll, dass diejenigen, welche genügend Geld sparen können, die Säule 3a voll nutzen. Ob dann eine Amortisation mit 3a-Geldern sinnvoll ist, muss situativ entschieden werden. Wenn Sie bspw. noch grössere Beträge auf dem Sparkonto haben, sollten Sie eher das Geld verwenden (da tiefer verzinst und weil der Zinsertrag der Einkommenssteuer unterliegt). Ausserdem kostet eine kurzfristige Hypothek aktuell oftmals weniger als 1.0% nach Steuern, sodass momentan eine Amortisation mit 3a-Geldern idR nicht sinnvoll ist.
Ich bin zu 100% angestellt und habe vor 1/2 Jahr begonnen mit Einwilligung des Arbeitgeber eine Nebentätigkeit aufzunehmen im Selbständigen Verhältnis, Nun frage ich mich wie ich an das 3 a rankomme. Zuerst ging mein Erspartes drauf, nun bin ich aber für den richtigen Durchstart auf das 3 a Geld angewiesen.
Fact ist: Kein Handelsregister Auszug vorhanden. Es ist eine Einzelfirma die ich und ein Freund führen. Gibt es da Komplikationen mit der Auslösung des Geldes?
Guten Tag Reto
3a-Gelder können – wie Gelder aus der Pensionskasse auch – nur bezogen werden, wenn man nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstellt ist. Sprich: Solange Sie angestellt sind und dort einer Pensionskasse angeschlossen sind, ist kein frühzeitiger Bezug möglich.
Ich möchte gern eine Wohnung kaufen für meine Altersvorsorge. Jetzt möchte ich meine Vorsorge 3a Konten als Eigenkapital plus zusätzl. Eigenmittel cash (insgesamt 100’000) einbringen. Darf ich die Wohnung dann vermieten? Sie ist mir im Moment noch etwas zu gross.
Guten Tag Ralph T.
Nein, das geht nicht. Die 2. Säule (Pensionskasse) und die Säule 3a können Sie nur für selbst bewohntes Wohneigentum verwenden.
Ich bin seit 5 Jahren selbstständig (Einzelunternehmen), habe 3a Gelder bei der Bank, nun meine Frage, kann ich diese Gelder in meinem Betrieb reingeben, obwohl ich bereits selbstständig bin?
Guten Tag Luckerbauer
Nein, ein 3a-Bezug ist nur im ersten Jahr der Aufnahme einer neuen selbständigen Erwerbstätigkeit möglich.
Kurze Frage bezüglich des 3A Kontos. Ich habe für eine Eigentumswohung 24`000 CHF aus dem 3A Konto genommen. Keine 3 Monate nach dem ich die Wohnung gekauft habe, habe ich in einem andern Kanton ein super Jobangebot bekommen. Ist es mir erlaubt diese Wohnung nun zu vermieten oder bin ich da eingeschränkt?
Guten Tag Simon
Ja, Sie können die Wohnung vermieten. Bei der Säule 3a gibt es im Gegensatz zur Pensionskasse keine derartigen Einschränkungen.
Meine Frage lautet wie folgt: Ich habe vor drei Jahren ein Säule 3a-Konto aufgehoben und damit meine Hypothek auf dem Selbstbewohnten Wohneigentum a.o. amortisiert (WEF). Nun möchte ich mit einem zweiten Konto erneut eine a.o. Amortisation vornehmen. Ist dies möglich oder kann ich dies effektiv nur alle fünf Jahre vornehmen. Steuerlich ist mir bewusst, dass die beiden Rückzahlungen zusammengerechnet werden können und es durch die höhere Progression zu einem höheren Steuerbetreffnis führen kann.
Guten Tag René
Eigentlich ist nur alle 5 Jahre ein WEF-Vorbezug möglich. Allerdings weiss das ja die kontoführende Bank nicht und unserer Meinung nach ist der schlimmste Fall, der eintreten kann, der von Ihnen geschilderte. Sie müssten also bei einem aufmerksamen Steuerbeamten diesen Bezug zu einen höheren Satz versteuern plus Nachsteuern auf dem vorherigen Bezug bezahlen.
Es stellt sich noch die Frage, ob sich im aktuellen Zinsumfeld ein Vorbezug überhaupt lohnt: Eine 2jährige Festhypothek erhalten Sie für etwa 1.1%, was nach Steuern vielleicht netto 0.8% kostet. Ein 3a-Konto wirft etwa 1.25% ab. Selbst wenn dieser Zins noch etwas sinkt, dann könnten Sie auch die zwei Jahre noch abwarten, und immer noch unter dem Strich einen Gewinn erzielen.
Ich werde Ende Februar 2014 vorzeitig in Pension gehen. Genügen die verbleibenden 2 Monate um den ganzen Jahresbeitrag 2014 des 3a Kontos steuertechnisch in Abzug zu bringen. Muss dann der Jahresbeitrag bist Ende Februar einbezahlt werden oder spielt das Datum der Einzahlung keine Rolle?
Guten Tag Schaniel
Zahlen Sie das Geld vor Ihrem letzten Arbeitstag ein, um auf der sicheren Seite zu sein. Es wäre theoretisch möglich, die Einzahlung später im 2014 zu leisten, weil die Steuerverwaltung momentan auf der Einzahlungsbestätigung nicht sieht, wann genau während des Jahres das Geld eingezahlt wurde. Aber gehen Sie kein Risiko ein und zahlen Sie das Geld ein, solange Sie noch erwerbstätig sind.
Sie dürfen den ganzen maximalen Jahresbetrag einzahlen, auch wenn Sie nur noch 2 Monate arbeiten werden. Voraussetzung ist, dass Sie höchstens so viel einzahlen, wie Sie im 2014 auch an Lohn erhalten werden.
Wir wünschen Ihnen einen erlebnisreichen neuen Lebensabschnitt!
Ich bin Deutscher, 28, lebe seit 8 Jahren in der Schweiz und zahle seit gut 5 Jahren auf ein Saeule 3A Konto den jährlichen Maximalbetrag ein. Kommendes Jahr werde ich nach Asien auswandern. Nach 3-5 Jahren möchte ich aber nach Europa zurückkehren – weiss aber noch nicht, ob ich dann nach Deutschland oder eventuell doch in die Schweiz zurückkehren werde. Nach der erfolgten Abmeldung im kommenden Jahr und der Auszahlung – wie würde es sich verhalten, wenn ich dann nach 3-5 Jahren wieder in die Schweiz zurückkehren würde? Müsste ich dann das damals bezogene Geld wieder einzahlen?
Hallo Max
Nein, bezogene 3a-Gelder müssen Sie nicht zurückgezahlt werden. Selbst wenn man diese zurückzahlen wollte, darf man nicht mehr als den jährlich erlaubten Höchstbetrag einzuzahlen.
2011 habe ich meines 3.a Konto eröffnet und seitdem jedes Jahr einen Beitrag einbezahlt. Nächstes Jahr möchte ich eine Wohnung kaufen und das 3.a-Geld gegebenenfalls als Teil des Eigenkapital verwenden. Kann ich Anfang 2014 in dem 3.a Konto wieder einzahlen und dann auch während des Jahr 2014 das ganze 3.a-Kapital beziehen? Kann ich überhaupt 2014 Kapital aus 3.a-Säule beziehen wenn ich mein Konto erst 2011 eröffnet habe?
Guten Tag Mario
Die Antworten auf Ihre Fragen lauten zweimal ja, weil es in diesem Fall im Gegensatz zur Pensionskasse keine Fristen bei einer frühzeitigen Auszahlung gibt.
Meine Frau ist im 60. Lebensjahr und hat 4 x ein 3A-Konto.
Sie kann deshalb folgende Konten auflösen:
– 6’800
– 60’000
– 80’000
– 20’000
wobei bei den 20’000 die Pflicht für eine Einzahlung bis zum 64. Altersjahr besteht.
Was muss Sie unternehmen, dass ein Konto aufgelöst und auf ein anderes Konto überwiesen wird?
Welche Reihenfolge würden Sie vorschlagen in Anbetracht, dass in 3 Jahren ein grösseres Säule 2 Konto ansteht?
Guten Tag Rolf
Wenn man nicht auf das Geld angewiesen ist, sollte man möglichst lange mit der Auflösung zuwarten. Wenn man jetzt wie Ihre Frau mehrere Konten hat, dann kann es sich lohnen, diese in verschiedenen Jahren aufzulösen, weil so die Steuerbelastung bei der Auszahlung geringer ist. Allerdings muss man auch beachten, dass die 3a-Zinsen deutlich höher sind als die Zinsen einer sicheren Alternative wie etwa dem Sparkonto. Zudem müssen diese Zinseinnahmen ja auch noch versteuert werden, wodurch man in der Säule 3a unter dem Strich aktuell etwa 1% mehr mehr Rendite erzielt. Es kommt also sehr darauf an, wie hoch die Rendite nach Steuern des ausbezahlten Geldes sein wird. Wenn das Geld auf einem Sparkonto landet, ist möglicherweise die günstigste Variante, das 2. Säule Konto in 3 Jahren und alle 3a-Konten in vier Jahren gemeinsam zu beziehen.
Wenn Sie es ganz genau wissen wollen, dann müssen Sie mit einem Steuerrechner die Steuern bei der Auszahlung von verschiedenen Varianten (gestaffelt, gestaffelt auf die letzten 2 Jahre verteilt, gemeinsamer Bezug im letztmöglichen Jahr etc) durchrechnen und dann auch noch die Zinseträge und Steuern berücksichtigen.
Weitere Informationen mit einem Beispiel finden Sie auch in diesem Artikel hier, insbesondere im Abschnitt „Nachtrag“: https://www.finanzmonitor.com/3-saule/auszahlung-saule-3a-steuerspar-tipps/
Ich möchte aus meinem 3a Konto einen Vorbezug machen für div. Renovationen an meinem Eigenheim wie Fensterrahmen neu streichen, Storen revidieren div. Geräte ersetzen wie Backofen, Kochherd, Geschirrspühler, Waschmaschine. Ist das möglich?
Guten Tag Heinz
Ja, die Säule 3a kann auch für Renovationen vorbezogen werden.
Es stellt sich bei mir, IV-Rentner und angehender Käufer einer Wohnung, folgende Frage:
Soll ich die Säule 3a aufgrund der IV-Rente (volle Rente) oder aufgrund vom Wohnungskauf beziehen?
So wie ich gelesen habe, besteht keine Rückzahlungspflicht bei einem allfälligen Verkauf. Kommt der gleiche Steuersatz zur Anwendung?
Guten Tag Chris
Es spielt keine Rolle, was Sie als Auszahlungsgrund angeben. Bei der Säule 3a besteht keine Rückzahlungspflicht und der Steuersatz ist unabhängig von Auszahlungsgrund.
Wir haben die folgende Ausgangslage:
– Frau+Mann: regelmässige Einzahlungen in die Säule 3a seit ca. 8 Jahren. Total gespart ca. CHF 100’000 (je 50’000)
– Mann: Freiwillige Einkäufe in die Pensionkasse 2011 (grössere Summe!), 2010 und 2009. Total gespart (Freizügigkeitsguthaben) ca. CHF 300’000
– Frau: Freiwillige Einkäufe in die Pensionkasse 2008, 2007 und 2006. Total gespart (Freizügigkeitsguthaben) ca. CHF 200’000
– Absicht: Teilhypothek CHF 200’000 rückzahlen (Gesamteigentum EFH) – wir haben unsere Gründe… Wir haben noch lange bis zur Pensionierung, wollen aber schon jetzt mit der Rückzahlungen anfangen
– Vorgehen (steuerliche Überlegungen): Im 2013 CHF 100’000 mit der 3a Mittel amortisieren. Im 2014 die Mittel der Pensionskasse der FRAU (CHF 100’000) für die Rückzahlung verwenden
Frage: ist das Vorgehen steuertechnisch „wasserdicht“. Obwohl der letzte Einkauf in die Pensionskasse der Frau nicht innerhalb von 3 Jahren vor dem geplanten Vorbezug getätigt wurde könnte die Steuerbehörde evtl. den Vorbezug trotzdem als Steuer-Umgehungstatbestand betrachten weil wir als Ehepaar besteuert werden und im 2011 eine relativ hohe Summe (fast CHF 100’000) in die Pensionskasse des Mannes einbezahlt wurde? Oder ist dies hoffentlich nicht der Fall?
Guten Tag Louise
Das sollte so funktionieren, aber wir können Ihnen leider keine Garantie geben. Wenn Sie sicher sein wollen, dass dieses Vorgehen zu 100% „wasserdicht“ ist, dann sollten Sie diese Anfrage schriftlich an die Steuerbehörde Ihres Kantons richten.
Ev. lohnt es sich, die Rückzahlung via Säule 3a auf 2 Jahre zu verteilen (in Ihrem Beispiel auf 2013 und 2015), weil so die Besteuerung geringer ausfällt und die (steuerfreien) Zinsen auf 3a-Konten immer noch gut sind im Vergleich zu den Zinsen nach Steuern einer kurzfristigen Hypothek.
Ich habe letztes Jahr ein 3. Säule Konto saldiert und auf ein 3. Säule Konto bei einer anderen Bank transferieren lassen. Nun möchten wir das 3. Säule Konto nächstes Jahr für den Kauf eines Eigenheimes einsetzen. Meines Wissens kann man 3. Säule Konto nur alle 5 Jahre auflösen. Gilt der Grundsatz nur wenn man das 3. Säule Konto für ein Eigenheim einsetzt oder können wir nächstes Jahr das Geld fürs Eigenheim nicht einsetzen, da wir im 2012 bereits ein 3. Säule Konto saldiert haben?
Guten Tag Dave
Die fünf Jahre Frist gelten für Bezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung. Wird die Frist nicht eingehalten, riskiert man im Minimum, dass die bezogenen Beträge addiert werden, was zu einer höheren Steuerlast führt.
Ein reiner Transfer eines Säule 3a-Kontos von einer Bank zu einer anderen ist ja steuerneutral. Hier gibt es keine Fristen zu beachten (höchstens im Kontoreglement der Bank eine Kündigungsfrist). Das ist somit kein Problem. Und sollten Sie bereits 60 Jahre alt sein, dann spielt es auch keine Rolle mehr, weil damit ja kein besonderer Grund mehr für die Auszahlung vorliegen muss.
Mein Mann und ich haben bei einer Bank drei Festhypotheken laufen (Ablauf im Jahr 2014, 2017, 2020) alles zum Preis einer ersten Hypothek. Zudem amortisieren wir pro Jahr 1 % indirekt via Sparen 3a. Wir haben auch noch zwei freiwillige 3a gemacht, im Jahr 2017 sind diese 3. Säulen alle älter als 5 Jahre. Können nun mein Mann und ich, das Haus lautet auf uns beide, für die Festhypothek, welche im Jahr 2017 abläuft, alle 3. Säulen (auch die für die indirekte Amortisation) auslösen, um unsere Hypothek und daher den Schuldzins zu senken oder Ist dies an eine Mindestauszahlung pro Konto oder / und pro Person geknüpft?
Eine Festhypothek oder Tranchen davon kann man ja nach Abkauf immer amortisieren oder? Auch mit „Geld“ welches nicht aus der 3a ist.
Guten Tag Ramona
Es spielt keine Rolle wie lange das Säule 3a-Konto schon besteht, aber pro Person ist nur einmal alle 5 Jahre ein Bezug möglich. Es gibt hier allerdings tw. widersprüchliche Aussagen (nämlich dass das pro Konto und nicht pro Person gilt). Gehen Sie davon aus, dass Sie mehrer Konten im gleichen Jahr auflösen können, aber nur einmal alle fünf Jahre (pro Person). Wenn möglich sollten Sie und Ihr Mann die Konten in verschiedenen Jahren auflösen, weil dies idR zu einer tieferen Steuerbelastung führt. Sprechen Sie diesbezüglich Ende 2016 mit Ihrer Bank, und auch wegen des Kontos über das die indirekte Amortisation läuft. Hier wird die Bank vermutlich zumindest verlangen, dass Sie die indirekte Amortisation über ein neues Konto weiterführen, bis die Belehnung auf unter 2/3 des Werts der Liegenschaft gesunken ist.
Natürlich können Sie die ausgelaufene Hypothek auch beliebig mit zur Verfügung stehenden Barmitteln zurückzahlen – das Geld muss nicht aus der Säule 3a stammen. Es ist bei sehr vielen Barmitteln sinnvoll, die Hypothek mit Bargeld und nicht mit 3a-Geldern zurückzuzahlen, weil dort die Zinsen im Vergleich zum Sparkonto/Bankkonto höher sind und nicht der Einkommenssteuer unterliegen.
Wenn ich das 3. Säule-Konto meines verstorbenen Ehegatten auflöse, unterliegt das der Einkommensteuer zu xx % (Kanton Zürich) oder wird es als Vermögenszuwachs angesehen?
Guten Tag Iris
Das tut uns leid wegen Ihrem Ehemann.
Die Auszahlung wird zu einem reduzierten Satz (meist deutlich weniger als 10%) besteuert. Anschliessend versteuern Sie das Kapital normal in Ihrer Steuererklärung und bezahlen darauf die Vermögenssteuer. Die Kapitalerträge (z.B. Zinsen) versteuern Sie ebenfalls normal und bezahlen darauf die Einkommenssteuer.
Ich habe vor Jahren mit meiner Ex-Frau je ein Säule 3a-Konto eröffnet. Meine Ex-Frau hat eine Eigentumswohnung. Nun möchte ich wissen, ob ich nach der Scheidung mein Geld beziehen kann? Ich kann nichts mehr einzahlen und wäre auf das Geld angewiesen.
Guten Tag Markus
Eine frühzeitige Auszahlung ist nur beim Erfüllen eines der im Artikel genannten Kriterien möglich. Eine Scheidung gehört leider nicht dazu.
Ich wandere ab September aus. Nun muss ich die Steuererklärung für die aufgelaufenen Monate einreichen. Das Einkommen wird hochgerechnet auf 12 Monate, die Abzüge jedoch nicht. Nun habe ich überlegt ob es sich lohnt, die 3. Säule A einzuzahlen für dieses Jahr, dem Einkommen abzuziehen und da ich ja auswandere, sollte die Bank mir die 3.Säule wieder entsperren oder? Kann man auf diese Weise Steuern einsparen oder lohnt es sich nicht, da bei einem Bezug die 3. Säule wieder besteuert wird?
Guten Tag
In der Theorie lohnt sich das. Das ist im Prinzip das Gleiche wie wenn jemand kurz vor der Pensionierung noch in die Säule 3a einzahlt. Bei der Auszahlung wird in den allermeisten Fällen eine massiv geringere Quellensteuer fällig als was man an Steuern bei der Einzahlung sparte.
In der Praxis lohnt sich das bei Ihnen aber nicht zwingend. Denn es kann sein, dass die Auszahlung in Ihrem Zielland erneut besteuert wird, ggf. zu einem hohen Einkommenssteuersatz, ggf. mit Rückerstattung der in der Schweiz bezahlten Quellensteuer. Hier müssten Sie sich in Ihrem Zielland vorgängig informieren; wir haben leider keine Übersicht zur den Steuern ausserhalb der Schweiz.
In den letzten Jahren habe ich zusätzliche Einkäufe in die berufliche Pensionkasse (2. Säule)geleistet. Die letzte Einzahlung erfolgte im Jahr 2012. Zusätzlich zahle ich jedes Jahr den maximalen Betrag auf das 3a Konto von mir und meiner Frau.
Für die Amortisation einer Hypothek würde ich gerne einen Bezug aus dem 3a Konto anfordern. Gilt in diesem Falle auch eine Wartefrist von 3 Jahren (da ich ja auch im Jahr 2012 in die 2. Säule einbezahlt habe) oder ist ein Bezug unabhängig von der Einzahlung in die 2. Säule möglich?
Guten Tag R. P.
Der Bezug aus der Säule 3a ist unabhängig vom Einkauf in die Pensionskasse. Es gibt in der Säule 3a keine 3jährige Wartefrist, die man zwischen Ein- und Auszahlung abwarten sollte, um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können. Die Auszahlung des 3a-Guthabens ist somit problemlos möglich.
Kann ich aus einem gebundenen 3a-Vorsorgekonto (Bank) Gelder vorbeziehen zwecks Finanzierung einer Ausbildung (die in die Selbständigkeit führen kann)? Konkret: Kann ich einen Vorbezug machen um die Ausbildungskosten zum Privatpiloten/Berufspiloten (Helikopter) zu finanzieren?
Hallo Patrick W.
Nein, 3a-Gelder können nicht vorbezogen werden, um eine Ausbildung zu finanzieren. Vielleicht gibt es aber dennoch eine Möglichkeit, etwa wenn die Ausbildung kurz ist und Sie bereits vor Beginn der Ausbildung die Firma gründen und mit der Vermarktung/Kundengewinnung beginnen, und z.B. vorerst Kunden an bestehende Firmen vermitteln. Lassen Sie sich von einer Gründungsberatung oder von der kantonalen Wirtschaftsförderung beraten.
Ein Bezug der 3. Säule zum Zeitpunkt des „normalen“ Pensionierungsalters kann aufgeschoben werden, wenn die Person noch erwerbstätig ist. Welche Voraussetzungen für die Erwerbstätigkeit müssen erfüllt sein? Kann das ein Nebenerwerb von z.B. CHF 3000 im Jahr sein, oder muss es z.B. ein 50% Job sein mit wesentlich höherem Verdienst? Gibt es eine Einkommensgrenze für den Nebenerwerb, der nicht unterschritten werden darf?
Hallo Marie
Nein, es gibt keinen Mindestverdienst, um den Bezug bis maximal 5 Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter aufzuschieben. Sie müssen der Bank lediglich nachweisen können, dass Sie noch erwerbstätig sind.
Sie können auch weiterhin Einzahlungen in die Säule 3a leisten. Die Höhe der Einzahlung hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und ob Sie noch einer Pensionskasse angeschlossen sind. Für 2013 sind es bei Anschluss an eine PK maximal der Nettolohn resp. CHF 6’739 (der tiefere Wert gilt). Ohne PK können Sie max. 20% des Erwerbseinkommens einzahlen.
Ist es möglich, zur Finanzierung einer Wohnung im Ausland (Altersvorsorge) die 3a Säule zu verwenden?
Hallo Pjotr
Das ist nur möglich wenn Sie die Wohnung selbst bewohnen. Eine Zweitwohung/Ferienwohnung oder eine Wohnung die Sie zwecks Mieteinnahmen vermieten können Sie damit nicht finanzieren.
Wir sind bereits Besitzer eines Eigenheims und würden gerne verschiedene Dinge Neu erstellen. (Velo-Schopf, Terassenüberdachung und einen Sichtschutzzaun.
Kann ich dafür 3.Säule-Gelder verwenden?
Guten Tag Alex
Ja, sowohl werterhaltende als auch wertsteigernde Investitionen ins Haus können mit 3a-Geldern getätigt werden. Ausgenommen sind Luxus-Investitionen wie beispielsweise ein beheizter Aussenpool.
Aus Sicherheitsgründen erwäge ich die Aufnahme vorerst einer Teil-Selbständigkeit und die Reduktion des Pensums meiner Festanstellung. Da ich für den Aufbau jedoch etwas Kapital brauche, könnte ich einen Beitrag aus meiner 3. Säule gut gebrauchen. Ist das möglich?
Hallo Rolf
Solange Sie als Angestellter noch einer Pensionskasse angeschlossen sind ist das nicht möglich.
Wir haben uns entschieden ein Eigenheim zu bauen, die erste Teilzahlung bei Errichtung der Decke im UG umfasst Fr. 100’000. Können wir auf diesem Zeitpunkt bereits ein 3a Konto auflösen oder kann man die Konti erst auflösen, wenn das Eigenheim fertiggestellt ist und die Hypothek fällig wäre?
Wie sieht es aus wenn ich zwei Konti habe, soll ich eine auflösen und auf das andere transferieren und das ganze Kapital einsetzen oder fährt man steuerlich besser wenn man alle 5 Jahre ein Konto auflöst und die Hypothek reduziert?
Guten Tag David
Sie können das 3a-Konto auch schon jetzt beziehen. Es wäre sogar möglich gewesen sich das Geld zum Kauf des Baulandes auszahlen zu lassen, wenn damals schon ein konkretes Projekt bestand.
Bezüge im gleichen Jahr werden idR zusammengezählt, was einen höheren Steuersatz bedeutet. Somit ist es besser, diese auf verschiedene Jahre zu verteilen. Sie sollten aber nicht nur die Steuern betrachten, sondern die gesamte Situation. Vergleichen Sie, was die Hypothek nach Steuern kostet mit dem Zinssatz, den Sie auf dem 3a-Konto erzielen. Wir haben momentan eine spezielle Situation wo man oft günstiger fährt wenn man eine kurzfristige Hypothek abschliesst und sich das Säule 3a-Konto noch nicht auszahlen lässt.
Ich habe letztes Jahr im Dezember den Maximal-Betrag einbezahlt. Finanziell ging es mir da gut. Leider ist dieses Jahr einiges schief gegegangen (auch gesundheitlich) worauf ich jetzt in existenziell finziellen Schwierigkeiten bin (kein Einkommen, Steuern haben mich schon betrieben, kann Miete nicht mehr zahlen). Gib es vielleicht eine Sonderregelung, worauf in Härtefällen (damit ich nicht zum Sozialfall werde) der Betrag wieder ausbezahlt werden kann. Hätte ich gewusst, dass es so schlimm kommen würde, hätte ich niemals einbezahlt. (Eingebürgert in der CH)
Guten Tag Martin
Nein, es gibt keine Sonderregelung für eine Auszahlung für Leute die plötzlich in schwierige finanzielle Verhältnisse geraten sind. Eine Einzahlung in die Säule 3a sollte man erst tätigen, wenn man genügend Ersparnisse hat. Das können 3, 6 oder auch 12 Monatslöhne sein. Das hilft Ihnen natürlich jetzt nicht weiter. Wir empfehlen Ihnen: Holen Sie sich Hilfe bei einer Schuldenberatungsstelle der öffentlichen Hand. Einen Link zu einer Liste je Region finden Sie am Ende von diesem Artikel: https://www.finanzmonitor.com/geld-sparen/schulden-tipps/
Kann ich das Guthaben aus dem Vorsorge 3-Konto auch dann einsetzen, wenn ich beabsichtige ein Zweifamilienhaus zu bauen, wovon ich eine Wohnung selbst bewohnen werde und die zweite vermiete? Muss ich hierzu die Kosten auf die beiden Wohnungen aufteilen können?
Guten Tag René
Ja das ist möglich und wie Sie vermuten: Sie können damit aber nur den Teil finanzieren, den Sie selbst bewohnen.
Wir sind Mitte 50 und wandern aus – kein AHV pflichtiges Einkommen mehr und ausserhalb der EU. Das Geld aus den (kleinen) 3a Konten benötigen wir vorläufig nicht. Können wir diese Konten behalten bis wir das Geld brauchen oder AHV pflichtig werden?
Hallo Gina
Ja, Sie können die 3a-Konten bis zum Rentenalter behalten. Wegen der recht guten und steuerfreien Verzinsung macht dies oftmals sehr viel Sinn.
Ich möchte zu der Antwort die Sie am 13.Sept 2011 gegenüber dem Fragesteller Markus beantwortet haben nochmals eine ergänzende Frage stellen. Ich möchte mich so wie Markus auch früher (mit 60) pensionieren lassen. In meinem Fall habe ich eine 3. Säule mit Versicherungslösung gewählt. Ich würde es alls sinnvoll betrachten diese Versicherungslösung bis zum Erreichen des regulären Pensionsalter 65 noch weiter zu betreiben. Nun haben Sie gegenüber Markus geantwortet das dies bei keinem Einkommen (In meinem Fall nur noch die Rente aus der 2. Säule) nicht mehr möglich wäre. Ist da die Meinung, dass es für die Einzahlungen der restlichen 5 Jahre lediglich keine Steuervergünstigung mehr gibt. Eine weitere Einzahlung bis zum regulären Ende des 3. Säule-Vertragsabschlusses jedoch noch möglich ist?
Guten Tag Robert
Es kommt darauf an, ob Sie ein Produkt aus der gebundenen Säule 3a oder aus der freien Säule 3b haben. Bei der gebundenen Vorsorge 3a muss man erwerbstätig sein und kann als angestellter Mann höchstens bis 65 einzahlen. Solche Bedingungen betreffend Erwerbstätigkeit und Maximalalter gibt es bei der freien Vorsorge 3b nicht.
Rufen Sie Ihre Versicherung an, sie wird Ihnen sagen, wie lange Sie in Ihrem Fall die Versicherungslösung weiterführen können/müssen.
Ich habe seit 10 Jahren hier in der CH meinen Hauptwohnsitz und seit 4-5 Jahren meine 3a Säule.
Ich will mir eine immobilie im benachbarten Ausland kaufen. 100 000€ wären noch zu finanzieren.
1) Wird ein kurzer Hauptwohnsitzwechsel für eine Auszahlung von 3a akzeptiert?
2) Die 2. Säule würde ich auch ausbezahlt bekommen, bei Hauptwohnsitz in neuem Eigentum, richtig? (EU-Land)
3) Aus steuerlichen Gründen hätte ich Hauptwohnsitz lieber in der Schweiz. Also am besten 3a räumen und Kredit nehmen, oder?
Guten Tag Don
Wenn Sie die Immobilie im EU-Ausland selbst bewohnen werden, dann können Sie sowohl die 2. Säule wie auch die Säule 3a zur Finanzierung beziehen. Sobald Sie nachweisen können, dass Sie ausgewandert sind, können Sie den Antrag auf Auszahlung an die entsprechenden Institutionen einreichen.
Die genauen Konsequenzen, wenn Sie kurz nach dem Bezug der Vorsorgegelder Ihren Wohnsitz wieder in die Schweiz verlegen, können wir Ihnen nicht sagen.
Seit einigen Jahren zahle ich in ein 3a Konto ein. In der Zwischenzeit wohne ich im Ausland. Da mein Mann und ich dringend Geld brauchen zur Teil-Amortisation eines Hypothekes, das wir ausserhalb der Schweiz haben, dachte ich daran, das Geld aus meinem 3a Konto auszahlen zu lassen. Gibt es eine Zeitlimite nachdem man die Schweiz verlassen hat für die Auszahlung des Kontos (so wie bei der Pensionskasse) oder ist dies jederzeit möglich?
Hallo Daniela
Es gibt weder bei der Pensionskasse noch bei der Säule 3a eine Zeitlimite.
Nach Verlassen der Schweiz ist die Auszahlung der Säule 3a jederzeit möglich – auch ohne das Erfüllen von besonderen Kriterien. Sie können sich das Geld vom 3a-Konto also auszahlen lassen.
Den obligatorischen Teil des Geldes aus der Pensionskasse hingegen kann man sich bei Wohnsitz in der EU nur unter wenigen Bedingungen auszahlen lassen. Wenn Sie das Haus selbst bewohnen, auf dem die Hypothek lastet, und Miteigentümerin sind, dann erfüllen Sie eine dieser Voraussetzungen. Sie könnten sich in dem Fall auch das PK-Geld auszahlen lassen (höchstens so viel, wie Sie im Alter 50 in der PK hatten oder die Hälfte des Betrags, falls Sie älter sind – der höhere Wert gilt).
Ich bezahle seit ca. 10 jahre in die 3a ein. Dazumal hat mich meine Versicherung über den Tisch genommen und statt eine 3b eine 3a abgeschlossen. Zurzeit bin ich in einer ziemlich finanzieller Notlage mit hohen Schulden. Was kann ich tun um an das Geld zu gelangen um meine Gläubiger zu begleichen?
Hallo Claudia
Wenn Sie damals eine Versicherungslösung gewählt hatten, dann ist es theoretisch unter Inkaufnahme von Verlusten möglich, aus dem Vertrag auszusteigen. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, wie hoch der Rückkaufswert Ihrer Vorsorgepolice ist.
Wenn Sie ein reines 3a Konto führen, in welches Sie freiwillig jedes Jahr einzahlen können, dann ist eine Auszahlung erst fünf Jahre vor dem Pensionierungsalter möglich.
Vor 16 Jahren habe ich von meinem Vater eine Parzelle Bauland übernommen.
Vor 15 Jahren habe ich dann mit meiner Frau ein Haus gebaut.
Meine Frau hat auch immer auf das Sparen 3 einbezahlt, was ihr von der Bank auch empfohlen worden ist. Nun wollten wir mit dem Konto von meiner Frau aus dem Sparen 3 amortisieren. Die Bank hat nun mitgeteillt es gebe da ein Problem meine Frau sei nicht Eigentümerin.
Nun meine Frage: Gibt es irgewie eine Möglichkeit, dass meine Frau auch indirekt vom Sparen 3 die Hypothek amortisieren kann.
Gibt es keine andere Möglichkeit als ein neuer Grundbucheintrag.
Hallo Urs
Wenn Ihre Frau Ihre Säule 3a auflösen will, um damit die Hypothek zu verringern, dann muss Sie zumindest als Miteigentümerin im Grundbuch eingetragen sein. Sie kommen also nicht um einen Gang zum Notar herum.
Die andere Frage ist, ob eine Auflösung der Säule 3a jetzt sinnvoll ist. Bei der CS erhalten Sie z.B. aktuell 2.125% Zins auf dem 3a-Konto, während eine Hypothek mit kurzer Laufzeit knapp über ein Prozent kostet, nach Steuern sogar weniger als ein Prozent. Es macht aktuell mehr Sinn, wenn Sie den Teil des Kredits, den Sie via Ihre Frau amortisieren möchten, für kurze Zeit verlängern und erst amortisieren, wenn die Zinsen in der Säule 3a tiefer sind als die Zinsen nach Steuern für die Hypothek.
Ich habe im Jahre 2007 einen Anteil des Sparen3 auszahlen und mit der Hypothek verrechnen lassen (Amortisation). Falls ich die Wohnung verkaufe, muss ich den Betrag wieder einzahlen?
Wie sieht es aus, wenn ich kurz vor Wohnungsverkauf den restlichen Sparen3-Betrag zur Amortisation auszahlen lasse (wäre ja erst nach Ablauf der 5 Jahre möglich). Darf ich das oder müsste ich dann den Betrag wieder zurückbezahlen?
Hallo Brigitte
Es gibt keine Rückzahlungspflicht in der 3. Säule. Es ist sogar gar nicht möglich, vorgenommene Auszahlungen wieder einzuzahlen (zulässig ist nur der jährliche Maximalbetrag). Sie müssen also weder den Betrag von 2007 zurückzahlen noch einen im 2012 vor dem Verkauf bezogenen Betrag.
Wenn es sich beim 3a-Konto um dasselbe handelt, von dem Sie im 2007 Geld bezogen und wenn die 5 Jahre noch nicht um sind, dann riskieren Sie bei einer Auszahlung, dass die beiden Beträge zusammengerechnet werden und die Steuern höher ausfallen würden. Wenn es sich um ein anderes Konto handelt, sollten die Beträge nicht zusammengezählt werden. Details erfahren Sie von Ihrer kantonalen Steuerbehörde.
Mein Mann 55j und ich 58j beabsichtigen uns Anfang 2013 aus dem Erwerbsleben zu verabschieden um auf Weltreise zu gehen und nach einem geeigneten Ort für einen späteren Alterssitz ausschau zu halten. Wir melden uns aus der Schweiz ab und besitzen hier auch kein Wohneigentum etc. Müssen wir das 3. Säule Kapital sofort beziehen? Falls nicht, wie wird das (kleine) Kapital später besteuert?
Hallo Regina
Das sind ja sehr schöne Aussichten!
Ihr 3a-Kapital können Sie in der Schweiz frühestens ordentlich am 59. Geburtstag und spätestens am 64. Geburtstag beziehen (bei Ihrem Mann: 60/65 Jahre).
Wenn Sie im Ausland leben, können Sie auch vor Erreichen des 59./60. Geburtstags die Auszahlung verlangen. Bei Erreichen des Alters 64/65 müssen Sie das Geld aber spätestens beziehen.
Wenn Sie bei der Auszahlung nicht mehr in der Schweiz wohnen, dann wird das Geld mit einer Quellensteuer aus dem Kanton besteuert, in dem sich die verwaltende 3a-Stiftung befindet. Je nach Höhe des Betrages und Kanton beträgt die Steuer meist zwischen 5 und 10 Prozent des Betrags.
Guten Tag
Ich beabsichtige in rund fünf Jahren ein Eigenheim zu erwerben, habe jetzt bereits zwei 3. Säule Konti, bei welchen ich regelmässig Einzahlungen tätige und sich gleichviel angespart hat. Ist es nun möglich beim Kauf des Eigenheims, das ganze Kapital aus beiden Kontos zu beziehen oder darf ich dafür nur ein Konto benutzen? Bezieht sich die Auszahlung auf eine Person oder pro Konto? Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Guten Tag Pascal
Es ist sinnvoll, bereits jetzt Geld für das Eigenheim zu sparen. Mit der Säule 3a haben Sie eine sichere Wahl getroffen, wo Sie zudem verglichen mit Alternativen einen hohen Zins erzielen. Der Zinsertrag ist zudem steuerbefreit, und Sie Sie können die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Zu Ihrer Frage: Sie können auch mehrere 3a-Konten im gleichen Jahr für die Finanzierung Ihres Hauses auflösen. Die Regelung bezieht sich also pro Person. Prüfen Sie beim Hauskauf, ob Sie eventuell besser fahren, wenn Sie die Konten (oder eines davon) nur verpfänden. Zumindest aktuell sind die Hypothekarzinsen nach Steuern tiefer als die 3a-Zinsen.
Guten Abend
Bin 63 Jahre alt und im Juli aufgehört zu arbeiten. Besitze 2 Vorsorgekonto 3a und habe noch dieses Jahr den Betrag einbezahlt.
Meine Frage:
Bis wann muss ich diese beiden Konto aufgelöst haben?
Besten Dank für eine Antwort!
Hallo Walter
Da Sie nicht mehr arbeiten, können Sie 2012/2013 nicht mehr in die Säule 3a einzahlen. Die beiden Konten müssen spätestens zum 65. Geburtstag auflösen.
Tipp: Haben Sie unseren Artikel zu Säule 3a und Steuern bei der Auszahlung schon gelesen?
Guten Tag
Meine Frau und ich besitzen ein Haus (Wohneigentum), vollbelastet mit 1. Hypotheken (keine 2.). Ist es möglich, den bis jetzt auf beiden 3a Konti angesparten Betrag von rund 120`000.- für den Erwerb einer Ferienwohnung zum Betrag von rund 300`000.- zu beziehen oder ist der Bezug an einen Ersterwerb gebunden? Danke für Ihre Antwort!
Guten Tag Joseph
3a-Gelder können Sie nur für die Finanzierung eines Eigenheims einsetzen. Die Ferienwohnung können Sie damit nicht direkt finanzieren. Allenfalls können Sie aber die Hypothek auf Ihrem Haus mit den Geldern aus der 3. Säule reduzieren, um so einfacher an den Kredit für die Ferienwohnung zu kommen. Sprechen Sie mit Ihrer Bank.
Ich erwäge den Bezug meines Guthabens aus den Vorsorgekonten 3a mit 60 Jahren zum Kauf eines Ferienhauses. Kann ich im selben Jahr Vorsorgekonten auflösen und andrerseits wieder den üblichen Jahresbetrag auf ein weiteres Vorsorgekonto einzahlen? Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus bestens.
Hallo Ernst
Ab 60 können Sie Säule 3a-Guthaben ordentlich beziehen, d.h. Sie können frei über das Geld verfügen und damit z.B. ein Ferienhaus kaufen. Solange Sie noch arbeitstätig sind (maximal bis 70), können Sie weiterhin auf 3a-Konten einzahlen und den Betrag steuerlich absetzen. Ihr geplantes Vorgehen ist also möglich.
Guten Tag
Ich habe eine Einzelfirma als Nebenerwerb gegründet, wobei ich noch bei einer Firma angestellt bin. Kann ich trotzdem mit der Auszahlung meiner 3.Säule rechnen? Oder muss ich eine Einzelfirma als Haupterwerb gründen?
Besten Dank für eine prompte Antwort.
Hallo Violeta
Es spielt keine Rolle, was als Haupterwerb und was als Nebenerwerb definiert wird. Solange Sie noch durch einen Arbeitgeber der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen (d.h.: einer Pensionskasse angeschlossen sind), dürfen Sie leider keine Gelder aus der Säule 3a oder auch aus der Pensionskasse (2. Säule) zur Finanzierung Ihrer Selbständigkeit beziehen.
Wir wünschen Ihnen dennoch viel Erfolg bei Ihrer Selbständigkeit!
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich freue mich sehr über diese Infoseite und möchte sie nutzen.
Seit 2001 wohne, arbeite und lebe ich in der Schweiz als Deutscher, geb. 1961 in Deutschland.
In Deutschland arbeitete Anspruch entsprechende Rentenguthaben wird jetzt in Baden für Auslanddeutsche verwaltet.
Mit 58J. habe ich vor in Rente zu gehen und auch meinen Wohnsitz wieder zurück nach Deutschland zu legen und dort als Rentner zu leben.
Was kommt auf mich zu und müsste ich beachten?
Wir haben aufgrund Ihrer Fragen einen Artikel verfasst, der die wichtigsten Themen rund um Rente und Altersvorsorge für Ausländer, die zeitweise in der Schweiz gearbeitet haben, beantwortet: https://www.finanzmonitor.com/2-saule/rente-schweiz-auslaender/
Hallo,
ich verwende mein 3a Guthaben als Eigenmittel für einen Liegenschaftenkauf, selbstbewohnt.
Gibt es Restriktionen/Probleme/Sperrfristen etc., sollte die Liegenschaft z.b. nach 5 Jahren wieder verkauft werden ?
Hallo Marcel
Bei der Säule 3a gibt es keine Restriktionen und auch keine Rückzahlpflicht. Es gibt lediglich eine Sperrfrist von fünf Jahren zwischen einzelnen Bezügen von 3a-Konten zur Finanzierung von Wohneigentum.
Seit 2003 arbeite ich nicht mehr und ich habe seither nicht mehr in die 3. Säule einbezahlt.
Mein Geburtsdatum ist der xy.07.1953. Wann kann ich die Auszahlung der 3. Säule verlangen?
Hallo Ivica
Wenn Sie noch in der Schweiz leben, dann können Sie das Geld fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter für Frauen, also mit 59 Jahren, beziehen. Das heisst, dass Sie im Juli 2012 die Auszahlung verlangen können.
Ich bin Deutsch-Schweizer Doppelbürger, lebe und arbeite seit 23 Jahren in der Schweiz und möchte mir in Deutschland Wohneigentum kaufen.
Meine Frau und ich haben jeweils zwei 3. Säule Konto
Meine Fragen dazu sind:
-Wenn ich nach Deutschland ziehe und in der Schweiz weiter arbeite, kann ich das 3a. Geld trotzdem mitnehmen. Wenn ja, muss ich es auch in Deutschland versteuern, auch wenn ich damit die Hypothek abbezahle.
-Kann ich sämtliche 4 Konten (2×2) auf einmal auslösen, wenn ich nach Deutschland gehe
ziehe.
Hallo Markus
Sie können Gelder aus der Säule 3a im Rahmen der Wohneigentumsförderung in der Schweiz nur beziehen, wenn Sie das Wohneigentum selbst bewohnen. Da das Haus/die Wohnung in Deutschland ist, müssten Sie Ihren Wohnsitz dorthin verlegen.
Wenn Sie aus der Schweiz ausgewandert sind, können Sie (müssen aber nicht) alle 3a-Konten auflösen und sich auszahlen lassen. Anders als bei der Pensionskasse benötigen Sie hier auch keinen speziellen Grund wie Wohneigentum oder Selbständigkeit.
Wenn Sie beim Bezug nicht mehr in der Schweiz wohnen, dann wird eine Steuer fällig in dem Kanton, in dem die 3a-Stiftung ihren Sitz hat. Je nach Höhe des Betrags und nach Kanton beträgt diese etwa 5-10% des Kapitals. Eine Stiftung in einem steuergünstigen Kanton ist z.B. die Liberty-Stiftung, die im 3a-Zinsvergleich auch gut positioniert ist. Wie steuerliche Situation in Deutschland ist, können wir Ihnen leider nicht beantworten.
Ich lasse mich mit 62 pensionieren. Kann ich meine 3a-Kontos mit 63/64/65 Jahren beziehen? Einzahlen kann ich ja ab 62 dann nicht mehr.
Hallo Markus
Das ist korrekt – wenn Sie nicht mehr Arbeiten, dürfen Sie nicht mehr in die Säule 3a einzahlen. Beziehen können Sie die 3. Säule frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter (65 Jahre für Männer) und spätestens mit 65. Sie können also den Bezug Ihrer 3a-Konten staffeln, d.h. auf mehrere Jahre zwischen Alter 60 und 65 verteilen.
Hallo zusammen,
hab da auch mal ne Frage. Habe jetzt über ein Jahr hier in der Schweiz gearbeitet und gehe im oktober zurück nach Deutschland und will mir meine AHV-Beiträge auszahlen lassen.
Die Frau am Telefon sagte mir, dies sein nur möglich, wenn ich NIE wieder in die Schweiz zum Arbeiten komme…
Oder das es eben Probleme geben kann, falls ich doch noch mal zum Arbeiten herkomme und die Einwandererbehörden das kontrollieren…
Aber geht man danach, kann man es sich ja nie auszahlen lassen, da man ja NIE weiß, was mal sein wird, oder??!!
Meine Frage nun, kann ich mir das Geld nun auszahlen lassen und falls ich nochmal herkomme, was für Probleme können auftreten???
Danke
Mel
Hallo Mel
Wahrscheinlich verwechseln Sie etwas.
Die AHV-Beiträge (1. Säule) können Sie sich nicht auszahlen lassen. Sie werden ab dem AHV-Alter (gegenwärtig 64 Jahre für Frauen) eine Rente aus der Schweiz erhalten.
Beiträge aus der Pensionskasse (2. Säule) müssen Sie auf ein Freizügigkeitskonto transferieren. Auszahlen lassen können Sie sich in Deutschland nur den überobligatorischen Teil (sofern Sie über einen verfügen). Den obligatorischen Teil können Sie erst fünf Jahre vor der Pensionierung beziehen (bis auf wenige Ausnahmen wie Finanzierung Hauskauf oder Selbständigkeit (aber nur wenn Sie nicht mehr obligatorisch versichert sind)).
Beiträge in die private Vorsorge (Säule 3a, und davon handelt dieser Artikel), sofern Sie freiwillig in ein 3a-Konto einbezahlt haben, können Sie nach der Auswanderung beziehen.
Bei der 2./3. Säule gibt es keine Sperrfristen und Sie können auch weiterhin in der Schweiz arbeiten. Allenfalls könnten die Steuerbehörden eine Steuerumgehung vermuten, wenn Sie grössere Beträge freiwillig einzahlen, auswandern, diese beziehen und kurz danach wieder einwandern.
Hallo ich habe mal eine bescheidene Frage…muss ich ständig in die Säule 3a einzahlen…? Haben aber im Jahre 2009 ein Haus gekauft und bis jetzt in die Säle 3a eingezahlt…danke
Hallo M. W.
Wenn Sie mit Ihrer Bank eine indirekte Amortisation der 2. Hypothek via Säule 3a vereinbart haben, dann sollten Sie die Einzahlungen leisten.
Ansonsten sind aber Einzahlungen in die Säule 3a freiwillig. Gerade für Hausbesitzer lohnen sich diese aber oftmals. Der einbezahlte Betrag kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, der Zinsertrag ist steuerfrei, und die 3a-Zinsen sind im Vergleich zu anderen sicheren Anlageformen zurzeit sehr attraktiv. Als Wohneigentümer können Sie zudem alle fünf Jahre einen Vorbezug aus der 3. Säule tätigen, etwa um die Hypothek zu reduzieren.
Mein Ex-Mann will nach Kolumbien auswandern. Er ist Italiener mit Aufenthaltsbewilligung C und ist in der Schweiz aufgewachsen. Nun meinte er, dass ihm die ganze AHV-Rente auf einmal ausbezahlt wird. Er hat nur das Minimum an versicherung, keine 2. und 3. Saeule. Ich habe da meine Zweifel ob dies möglich ist. Danke fürr eine Antwort.
Hallo Lisa
Die AHV gibt es nur als monatliche Rente. Eine einmalige Auszahlung ist nicht möglich.
Wenn Ihr Ex-Mann aber in der Schweiz gearbeitet hat, dann wird er auch über eine zweite Säule verfügen. Falls er noch arbeitet, dann wird er Geld in der Pensionskasse haben. Falls er nicht mehr arbeitet aber noch nicht im Pensionsalter ist, dürfte das Geld auf einem Freizügigkeitskonto sein. In beiden Fällen ist eine Auszahlung des gesamten Vorsorgekapitals aus der zweiten Säule möglich, falls er definitiv in ein Nicht-EU-Land wie Kolumbien auswandert. Ob dies sinnvoll ist, ist allerdings eine andere Frage.
Altersguthaben aus der 2. Säule kann man sich
Ich habe mit 18jahren bei der bank gesellschaft eine dritte säule machen lassen, in 5minuten wurde alles gereglet, ich wurde nicht über meine rechte und pflichte aufgeklährt. Vor 2jahren hatte ich einen schweren arbeitsunfall (sturz us 17,5 metern) da durch habe ich mich entschlossen, eine zweite dritte säule zu machen, bei einer versicherungs gesellschaft. Da wurde mir das alles aufs genauste detail erklärt, ich habe also fest gestellt das ich auf der bank keine absicherung habe sonden mehr wie ein sparheft und das, dass für mich das falsch ist. Durch meinen unfall gab es schulden weil ich 50% invalid bin, das heisst ich bin gezwungen eine von beiden säulen 3a aufzulösen. wei gehe ich dabei am bestn vor?
Guten Tag Michael
Oftmals ist eine reine Säule 3a-Konto-Lösung besser als eine Versicherungslösung. Wir empfehlen, sparen und versichern zu trennen.
Es tut uns leid, dass sich jetzt bei Ihnen eine Versicherung hilfreich gewesen wäre.
Geld aus der Säule 3a können Sie nur in wenigen Fällen (Auswanderung, Hausbau, Selbständigkeit, 100%-Invalidenrente) frühzeitig beziehen. Klären Sie mit Ihrer Versicherung ab, ob Sie aus dem Vertrag zurücktreten können. Dies ist allerdings teuer – Sie werden deutlich weniger Geld erhalten, als Sie bisher eingezahlt haben.
Guten Tag! Eine Person ist in Geldnöten (nur noch Säule 3a-Guthaben) und überlegt sich, per 1. Mai 2011 nach Oesterreich auszuwandern und im gleichen Jahr z.B. 1. September 2011 wieder einzuwandern, um sich seine Säule 3a-Guthaben bar auszahlen lassen zu können. Ist das legitim? Oder gibt das Probleme?
Guten Tag Adrian
Wir haben keinen aktenkundigen vergleichbaren Fall gefunden und können Ihnen auch nicht sagen, wie legitim das ist und ob dieses Vorgehen bei den Steuerbehörden bemerkt werden würde.
Aber rasch für vier Monate auszuwandern, um die Säule 3a zu beziehen, widerspricht ganz klar der Idee der Säule 3a: Der Staat erlaubt Steuerabzüge für Personen, die frühzeitig fürs Alter sparen. So spart der Staat später Geld in Form von Ergänzungsleistungen und die Personen können sich einen Lebensabend mit dem gewohnten Lebensstandard sichern. Deswegen sind die Möglichkeiten des Bezugs der Säule 3a auf wenige Fälle eingeschränkt und deswegen ist auch kein Bezug dieses Vorsorgekapitals für Personen mit Geldnöten in der Schweiz vorgesehen.
Wir würden deswegen vom Plan „Auswanderung nach Österreich“ abraten – unabhängig davon wie eine Steuerbehörde oder Gericht einen solchen Fall beurteilen würden.
wurde 03.2009 pensioniert,hatte ca fr.32.000.-auf der 3.säule,deshalb massiv mehr steuern bezahlen,ist dies im 2.jahr nach der pensionierung auch so?
besten dank
Guten Tag Herr T.,
Wir sind nicht sicher ob wir Ihre Frage richtig verstanden haben. Bei der Auflösung eines 3a-Kontos zahlen Sie einmalig (relativ tiefe) Steuern.
Die Steuern fürs 2010 hängen von Ihrem Einkommen im 2010 und den möglichen Abzügen ab. Unter der Annahme, dass Sie im letzten Jahr nicht mehr gearbeitet haben und Ihre Rente tiefer als Ihr früherer Lohn ist, werden Sie weniger Steuern bezahlen müssen.
Hallo Ersin
Danke für Ihren Besuch auf FinanzMonitor.com. Wir können Ihnen leider nur eine grobe Übersicht und keine detaillierte Rechtsberatung geben.
AHV/IV (1. Säule)
Die AHV wird nach einem Teilrenten-System (Pro-Rata) ausbezahlt. Sie werden bei der Pensionierung einfach eine (kleine Rente) aus der Schweizer AHV erhalten (abhängig von Ihren Beitragsjahren und Beiträgen) und eine grössere Rente vom deutschen Vorsorgesystem.
Pensionskasse (2. Säule)
Grundsätzlich ist es seit Mitte 2007 so, dass man sich die obligatorischen Vorsorgebeträge in der Pensionskasse (2. Säule) bei einer Auswanderung von der Schweiz in ein EU-Land nicht mehr auszahlen lassen kann, wenn man dort weiterhin gegen die Risiken Tod, Invalitdität und Alter versichert ist. Das wird für Sie wohl bedeuten, dass Sie in der Schweiz ein Freizügigkeitskonto eröffnen müssen (siehe unseren Zinsvergleich Freizügigkeitskonto).
Säule 3a (3. Säule)
Vielleicht haben Sie wieder Geld in die 3. Säule einbezahlt, um Steuern zu sparen. Dieses Geld können Sie – im Unterschied zum obligatorischen Teil in der Pensionskasse – nach erfolgter Auswanderung nach Deutschland beziehen. Hier lohnt es sich also aus steuerlichen Gründen, wenn Sie den Maximalbetrag (CHF 6566 im 2010) einzahlen, da Sie damit rund CHF 1000 bis 2500 Steuern sparen und das Geld in Kürze nach der Auswanderung beziehen und frei darüber verfügen können.
Hallo, habe da mal ne Frage.
Arbeite schon seit ca 1 Jahr in der Schweiz und werde sie definitiv in maximal 1 jahr verlassen und mir mein Leben in deutschland aufbauen mit meiner Freundin.
Jetzt wollte ich wissen wie es rein steuertechnisch aussieht, was passiert mit meinen einbezahleten Rentenversicherungsbeiträgen?
Ich habe mal vor 5 Jahren für ca 9 monate in der Schweiz gearbeitet und habe mir damals die säule3 auszahlen lassen.
Wie sieht nun die rechtslage aus.Kann man seine einbezahlten Rentenversicherungsbeträge nach deutschland übernehmen?und sie die säule 3 a auszahlen lassen?
Dankeschön